Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / III. Bedeutung für die Praxis

Ob der Beschwerdeausschluss in § 80 AsylG für das betreffende Verfahren gilt, muss für jeden Einzelfall geprüft werden. In Betracht kommen insbesondere folgende Verfahrensarten. 1. Kostenfestsetzungsverfahren Für die Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Vorschriften der VwGO anwendbar, die ggfs. durch weiteres Verfahrensrecht modifiziert s...mehr

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AGS 03/2022, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

NJW-Schriftenreihe, Band 47. Bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Hagen Schneider. 10. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 482 S., 65,00 EUR Mit der 10. Aufl. hat das Werk wiederum einen Bearbeiterwechsel vollzogen. Anstelle des vormaligen Mitautors Dr. Werner Dürbeck ist nunmehr Hagen Schneider eingesprungen. I.Ü. ist aber die Konzeption des Werkes beibehalten wor...mehr

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zfs 03/2022, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat zu Recht entschieden, dass es an dem geltend gemachten Verfügungsanspruchs fehlt. Die Antragsgegnerin war ungeachtet ihrer Deckungszusage vom 4.5.2020 nicht gehindert, in Ansehung des im Ausgangsrechtsstreit festgesetzten Auslagenvorschusses für den gerichtlich beauftragten Sachverständigen den Rechtsschutz wegen einer Mutwilligkeit der Wahrnehmung der rechtlichen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen – Verfahren

Rz. 3 Die Entscheidung ergeht auf Antrag des Vollstreckungsschuldners. Dieser kann (sollte) zusammen mit der Klage gestellt werden (KG, FamRZ 1988, 313; vgl. z. B. Muster zu § 767 ZPO Rn. 72 und § 768 Rn. 13). Der Antrag darf durch das Gericht grundsätzlich erst mit Zustellung der Klage beschieden werden (a. A. bereits vor Zustellung: HansOLG Hamburg, NJW-RR 1990, 394; OLG S...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für alle Vollstreckungshandlungen, die nach den Regeln der Zivilprozessordnung zu betreiben sind, soweit nicht diese selbst (ausnahmsweise) das Prozessgericht als Vollstreckungsgericht bestimmt (OLG Hamm, NJW-RR 1986, 421) hat (§§ 887 ff. ZPO; OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.8.2021, 1 W 28/21, juris). Auch wenn für den Erlass des Titels ein besonde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 "Mit den guten Sitten nicht vereinbar"

Rz. 9 Wegen der ganz besonderen Umstände muss die Maßnahme der Zwangsvollstreckung für den Schuldner eine Härte bedeuten, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist. Eine sittenwidrige Härte ist vor allem dann anzunehmen, wenn die Zwangsvollstreckung Leben oder Gesundheit des Schuldners ernstlich gefährdet. Ist eine derartige Beeinträchtigung zu befürchten, so ist eine bes...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren

Rz. 6 Die Klausel wird nur auf Antrag des Gläubigers, der die Zwangsvollstreckung betreiben will, erteilt (Zöller/Seibel, § 727 Rn. 23). Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zuständig. Im Mahnverfahren ist Gericht des ersten Rechtszuges das Prozessgericht, wenn gegen den Mahnb...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. Voraussetzungen der PKH

Die PKH stellt einerseits (s.o.) auf eine (Teil-)Bedürftigkeit, andererseits auf die erfolgversprechende Durchführung des Vorhabens (Erfolgsaussicht) ab. a) Erfolgsaussicht Das PKH-Verfahren will den aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Daher genügen "hinreichende" Erfolgsaussichten. An das Vorliegen der hi...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. Grundsätze der PKH/VKH

Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, verlangt eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Diese haben sicherzustellen, dass Unbemittelten ein weitgehend gleicher Zugang zu Gericht ermöglicht wird. Derartige V...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / [Ohne Titel]

Der vorliegende Beitrag möchte sich sowohl mit der Prozesskostenhilfe (PKH) als auch mit der Kostenstundung in InsO beschäftigen und dabei Gemeinsamkeiten und Widersprüche zeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stundung – einem in der Anwaltschaft eher unbekannten Instrumentarium. Dabei erhebt der Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will einige Aspekte ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 1. PKH

a) Änderung Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderung der...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 3. Warum keine PKH für den Schuldner?

Eine anwaltliche Beiordnung im Wege der PKH findet nicht statt. Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Schuldner im Insolvenzverfahren – einschließlich des Eröffnungsverfahrens – seine Rechte selbst wahrnehmen kann. Hierbei wird auf die besondere Fürsorgepflicht des Gerichts abgestellt.[5] Das Insolvenzgericht belehrt den Schuldner zu jedem erforderlichen Zeitpunkt über s...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung - die Unbekannte vs. PKH

Der vorliegende Beitrag möchte sich sowohl mit der Prozesskostenhilfe (PKH) als auch mit der Kostenstundung in InsO beschäftigen und dabei Gemeinsamkeiten und Widersprüche zeigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Stundung – einem in der Anwaltschaft eher unbekannten Instrumentarium. Dabei erhebt der Aufsatz keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern will einige Aspekte...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Grundsätze der Kostenstundung

Die Kostenstundung dient der Sicherstellung des Zugangs zum Insolvenzverfahren. Das Insolvenzgericht weist nach § 26 InsO nämlich den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Ergibt sich diese Masselosigkeit erst nach Eröffnung, sieht § 207 InsO eine Einste...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Aufhebung

Auch im Rahmen der PKH kann eine Aufhebung erfolgen. Das Gericht soll (nicht muss!) die Bewilligung der PKH aufheben, wenn:mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / IV. Zusammenfassung

Mit vorliegender Abhandlung sollte ein Kurzüberblick – stark vereinfacht – über die PKH und die Stundung, deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede gewährt werden. Während die PKH nur auf die Sachlage abstellt und neben einer Bedürftigkeit – die sich anders errechnet als im Rahmen der Stundung – nur eine Erfolgsaussicht fordert, muss im Rahmen der Stundung nicht nur eine Bedürf...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Kein Mutwille

Als weitere objektive Voraussetzung darf die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung gem. § 114 ZPO nicht mutwillig sein. Nach der Legaldefinition in § 114 Abs. 2 ZPO liegt Mutwilligkeit vor, soweit eine nicht PKH beanspruchende Partei bei verständiger Würdigung aller Umstände trotz hinreichender Aussicht auf Erfolg von der beabsichtigten Prozessführung absehe...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Änderung

Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderung der Verhältnis...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Erfolgsaussicht

Das PKH-Verfahren will den aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Daher genügen "hinreichende" Erfolgsaussichten. An das Vorliegen der hinreichenden Erfolgsaussichten sind aber keine überspannten Anforderungen zu stellen. Sie sind schon dann erfüllt, wenn dem Gericht nach summarischer Prüfung der von der hi...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / II. Voraussetzungen der Bewilligung

1. Voraussetzungen der PKH Die PKH stellt einerseits (s.o.) auf eine (Teil-)Bedürftigkeit, andererseits auf die erfolgversprechende Durchführung des Vorhabens (Erfolgsaussicht) ab. a) Erfolgsaussicht Das PKH-Verfahren will den aufgrund des Rechtsstaatsgrundsatzes gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen. Daher genügen "hinreichende" Erfolgsaussichte...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Voraussetzungen der Stundung

Die Kostenstundung soll nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein Regelinsolvenzverfahren oder um ein Verbraucherinsolvenzverfahren handelt.[21] Dies folgt der Begründung, wonach nur natürliche Personen Anspruch auf eine Restschuldbefreiung am Verfahrensende haben sollen. Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, ...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / III. Widerruf und Überprüfung

1. PKH a) Änderung Im Rahmen des § 120a ZPO kann auch die Entscheidung der PKH abgeändert werden. Das Gericht soll danach die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei dazu jederzeit erklären, ob eine Veränderu...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / c) Bedürftigkeit

Neben Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit als objektive Voraussetzungen darf die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können (§ 114 Abs. 1 S. 1 1. HS ZPO). Eine Ausnahme hiervon gilt in Unterhaltssachen nach §§ 22 Abs. 1, 23 S. 1 AUG für Anträge nach Art...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / a) Überprüfung

Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Gesamtbetrachtung...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / I. Allgemeines

1. Grundsätze der PKH/VKH Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, verlangt eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes und entsprechende verfahrensrechtliche Vorkehrungen. Diese haben sicherzustellen, dass Unbemittelten ein weitgehend gleicher Zugang zu Gericht erm...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / 2. Stundung

a) Überprüfung Grds. endet die gewährte Stundung mit der rechtskräftigen Entscheidung über die Restschuldbefreiung.[49] Durch die Regelung in § 302 Nr. 3 InsO bleiben die Gerichtskosten auch nach einer evtl. Erteilung der Restschuldbefreiung bestehen. Dadurch soll die Wertigkeit des Verfahrens hervorgehoben werden und sicherlich auch die Akzeptanz des Verfahrens in seiner Ges...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / b) Änderung und Widerruf

Sowohl bei einer Stundung vor Erteilung der Restschuldbefreiung[53] wie auch bei einer weiteren Stundung nach Erteilung[54] kann die Entscheidung über die Gewährung der Stundung oder über die Ratenhöhe (im Falle des § 4b InsO) geändert werden.[55] Voraussetzung ist, dass sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Dem Schuldner obliegt insoweit a...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren begehrte die Klägerin höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Neben dem Ausgangsverfahren führte die Klägerin zeitgleich weitere drei Verfahren vor dem SG, in welchen andere Bewilligungsbescheide bzw. Änderungsbescheide betroffen waren. Im Jahr 2019 fand sodann ein gemeinsamer gerichtlicher Termin zur mündlichen Verhandlun...mehr

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AGS 02/2022, Slizyk, Schmerzensgeldtabelle 2022, Handbuch und Tabellen

Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 18. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 1.098 S., 119,00 EUR Das umfangreiche Werk enthält im ersten Teil zunächst eine praxisorientierte Kommentierung zur Bemessung des Schmerzensgeldes und zur Schadensminderungspflicht sowie zu Haftungsprivilegien, Hinterbliebenengeld, Ansprüchen gegen Entschädigungsfonds und Schmerzensgeld-Bemessungsfor...mehr

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AGS 02/2022, Anspruch des P... / II. Beurteilungszeitpunkt

Nach § 52 Abs. 2 RVG kann der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt vom Angeklagten die Zahlung der Gebühren eines Wahlverteidigers nur verlangen, soweit dem Angeklagten ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht oder nachdem das Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag des Rechtsanwalts nach Anhörung des Angeklagten festgestellt hat, dass dieser ohne Beeinträchtigu...mehr

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AGS 02/2022, Baronin von König/Horsky, Kosten- und Vergütungsfestsetzung in Zivilsachen

Von Renate Baronin von König und Prof. Dr. Oliver Horsky. 3. Aufl., 2021. Verlag Gieseking, Bielefeld. 314 S., 39,00 EUR Die 3. Aufl. des in der Reihe "Rechtspfleger – Studienbücher" erschienenen Werks wird nunmehr von dem an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin tätigen Prof. Dr. Horsky bearbeitet. Selbstverständlich liegt der Neuauflage der aktuelle Gesetzesstan...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensgebü... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Der Gesetzgeber hat für bestimmte Beschwerdeverfahren die Anwaltsgebühren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Anwaltsgebühren für das zivilprozessuale Berufungsverfahren gleichgestellt. Dies gilt nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b) VV allerdings nur für Beschwerden, die sich gegen die Endentscheidung des Haup...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Einstweilige Einstellung im Revisionsrechtszug (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 enthält eine eigenständige Regelung für die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren. Sie bezweckt, verzögernde Revisionseinlegungen soweit wie möglich zu verhindern, und schließt daher die Anwendung von §§ 707, 719 Abs. 1 ZPO aus und schränkt die Einstellungsmöglichkeit sowohl nach ihren Voraussetzungen als auch inhaltlich ein. Damit wird dem V...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / B. Gebühren im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nrn. 3335, 3337 VV RVG)

Rz. 9 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe führt das Gericht ein Prüfungsverfahren, das auch Bewilligungsverfahren genannt wird, durch. In diesem Verfahren prüft das Gericht, ob überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe vorliegen (siehe Rdn 2 ff.). Rz. 10 Hinweis: Für Verfahren in Familiensachen sowie ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert (§ 23a RVG). Es ist also der Wert des geplanten Prozesses zu ermitteln und dieser Wert für die Berechnung der Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren anzuwenden. Der Wert des Bewilligungsverfahrens und de...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe (§§ 44 bis 59 RVG)

A. Allgemeine Hinweise Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" imm...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Bürger, die nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, sollen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht benachteiligt werden. Der "Reiche" soll sich nicht einen Prozess finanziell leisten können, wogegen der "Arme" aus Kostengründen vor der gerichtlichen Verfolgung seiner Ansprüche zurückschrecken muss. Im Endergebnis hätte sonst der "Reiche" immer recht. Um die Chanc...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / II. Die Beratungshilfe

Rz. 7 Das "Gesetz über Beratung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen" (Beratungshilfegesetz = BerHG) wurde geschaffen, um den genannten Bürgern die Möglichkeit zur rechtlichen Beratung auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu gewähren. Die Beratungshilfe ist also eine Ergänzung zur Prozesskostenhilfe. Rz. 8 Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilf...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG, welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / G. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 115 In Familiensachen können die Beteiligten Verfahrenskostenhilfe erhalten. Gemäß § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG handelt es sich hierbei um die Prozesskostenhilfe nach den §§ 114 ff. ZPO, nur dass nach § 113 Abs. 5 Ziff. 1 FamFG das Wort "Verfahren" an die Stelle des Wortes "Prozess" tritt. Zur Prozesskostenhilfe siehe § 9 des Buches; Sie können die Erläuterungen zur Prozessko...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / E. Die Abschnitte 4 bis 9 des Paragrafenteils des RVG

Rz. 160 In den vorstehenden Kapiteln wurden die allgemeinen, grundlegenden Vorschriften des RVG aus den ersten drei Abschnitten in der Reihenfolge des Gesetzes vorgestellt. Diese Anordnung wurde getroffen, damit diese Vorschriften, die schließlich für alle Gebühren gelten, in diesem Buch leichter gefunden und nachgelesen werden können. Für die Abschnitte 4 bis 9 des RVG empfi...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren (§ 33 RVG)

Rz. 125 Wie schon vorstehend dargelegt, kann es vorkommen, dass eine gerichtliche Streitwertfestsetzung nicht gemäß § 32 RVG für den Gegenstandswert der Anwaltstätigkeit maßgebend sein kann. Einige Gründe hierfür seien nachfolgend beispielshalber zusammengefasst:mehr