Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / D. Zusammenfassung

Rz. 75 Das Recht des grenzüberschreitenden Verkehrs von Beschäftigtendaten befindet sich derzeit im Wandel und wird seit 25.5.2018 primär von den Art. 44 ff. DSGVO geregelt. Viele Auslegungsfragen zu einzelnen Anforderungen an die grenzüberschreitende Datenübermittlung sind momentan noch offen und ungelöst. Seit dem Urteil des EuGH in Sachen Schrems II bestehen große Unsiche...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / III. Anmeldung unter eigenem Namen in sozialen Netzwerken

Rz. 28 Fraglich ist, ob der Arbeitnehmer verpflichtet werden kann, sich in sozialen Netzwerken im eigenen Namen anzumelden und nach Weisungen des Arbeitgebers dort aktiv zu sein. Es ist bereits fraglich, ob eine derartige Nutzung von sozialen Netzwerken im Rahmen eines "normalen" Arbeitsverhältnisses überhaupt zur vom Arbeitsvertrag umfassten Arbeitsleistung zählen kann. In ...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Firmenaccount in sozialen Netzwerken

Rz. 21 Die Weisung, einen Firmenaccount zu erstellen und zu pflegen, dürfte regelmäßig vom Direktionsrecht gedeckt sein.[32] Allerdings stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Arbeitnehmer in einem solchen Firmenaccount als Ansprechpartner genannt werden kann. Nach geltender Rechtslage ist auf § 26 Abs. 1 BDSG abzustellen. Gemäß § 26 BDSG dürfen personenbezogene...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / III. Kontrolle bei erlaubter privater E-Mail-Nutzung

Rz. 49 Gewährt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern das Recht, das E-Mail-Programm auch privat zu nutzen, stellt sich ebenfalls die Frage der richtigen Ermächtigungsgrundlage für die Kontrolle durch den Arbeitgeber. Nach der früher herrschenden Ansicht in der Literatur wird der Arbeitgeber durch die Erlaubnis privater Nutzung zum Diensteanbieter i.S.d. § 88 TKG a.F. und habe da...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / E. Betriebssicherheitsverordnung

Rz. 95 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 3.2.2015, die am 1.6.2015 in Kraft trat und gleichzeitig die Betriebssicherheitsverordnung 2002 außer Kraft setzte,[151] zielt darauf ab, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten (§ 1 Abs. 1 S. 2 BetrSichV). Der Arbeitsmittelbegriff reicht "vo...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / b) Vergütung

Rz. 137 Der Arbeitgeber wird regelmäßig ein Interesse daran haben sicherzustellen, dass Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Insofern besteht allerdings die Gefahr, dass es zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 BGB kommt, da diese Vertragsgestaltung dem Arbeitgeber das Recht einräumen könnte, das Verhältnis der Hauptleistung...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / IV. Kontrolle bei Verbot privater Internet-Nutzung

Rz. 56 Auch bei der Internet-Nutzung gilt, dass bei einer Privatnutzung ohne Erlaubnis des Arbeitgebers dieser ein berechtigtes betriebliches Interesse daran hat, zu erfahren, ob die Arbeitnehmer ihrer Arbeitspflicht nachkommen oder privat das Internet nutzen. Schützenswerte Belange hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers kommen bei einem solchen Verbot der ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / C. Arbeitszeitgesetz

Rz. 86 Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer (…) bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern (§ 1 Nr. 1 ArbZG). Das Arbeitszeitgesetz ist mithin Teil des allgemeinen Arbeitsschutzrechts. Dieser Schutz ist dahingehend ausgestaltet, dass das A...mehr

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§ 11 Datenschutz / B. Umsetzung von DSGVO und BDSG durch Arbeitgeber

Rz. 7 Die DSGVO enthält Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten, Kunden oder anderen natürlichen Personen durch automatisierte Datenverarbeitungsvorgänge innerhalb der EU. Voraussetzung für die Frage der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts ist also, dass ein gespeichertes Datum Personenbezug aufweist (I., Rdn 8 ff.). Wurde der Personenbezug beja...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / II. Die Grenzen der Verwendung des GPS durch die Betriebspartner

Rz. 38 Zwar wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer bereits durch das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG geschützt; die Vorschrift regelt den Schutz des Arbeitnehmers jedoch nicht erschöpfend. Vielmehr ist stets zu fragen, ob die konkrete Überwachungseinrichtung auch mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das § 75 Abs. 2 BetrVG schützt, in...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 5. Telefax

Rz. 99 Die Pflicht des Arbeitgebers, dem Betriebsrat Sachmittel zur Verfügung zu stellen, erfasst regelmäßig auch die Nutzung eines Telefax-Gerätes. Auch hier kommt es auf den betrieblichen Standard und die Erforderlichkeit im Einzelfall an.[173] In größeren Betrieben wird es ausreichend sein, wenn der Betriebsrat lediglich die vorhandene Telefaxanlage des Arbeitgebers mit n...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 1. Einzelfälle

Rz. 51 Ein interessanter Rechtsstreit wurde vor einiger Zeit vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf[74] verhandelt. Eine Auszubildende postete auf ihrer Facebook-Seite den Satz "Ab zum Arzt und dann Koffer packen". Nach ihrer Krankmeldung machte sie Urlaub auf Mallorca und stellte später ihre Urlaubsbilder ins Netz. Der Arbeitgeber kündigte das Ausbildungsverhältnis fristlos mit ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Bundes- und Landesverwaltung

Rz. 158 Für den Bereich der öffentlich-rechtlichen Verwaltung der Bundesbehörden einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts hat der Gesetzgeber das E-Government-Gesetz (E-GovG) erlassen.[170] Es kommt dann zur Anwendung, wenn Behörden der Länder Bundesrecht ausführen oder juristische Personen des öffentlichen Recht...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Elektronische Dokumente als Schriftsätze

Rz. 147 Mit dem Formvorschriftenanpassungsgesetz,[150] das am 1.8.2001 in Kraft getreten ist, und mit dem ­Justizkommunikationsgesetz,[151] das am 1.4.2005 in Kraft getreten ist, wurden normative Grundlagen für die Einbeziehung elektronischer Daten in den Arbeitsgerichtsprozess sowie in die übrigen Prozessarten geschaffen. Zuletzt ist das Gesetz zur Förderung des elektronisc...mehr

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§ 2 Beteiligungsrechte des ... / 3. Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 13 Gegenstand der Überwachung muss das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer sein. Unter Leistung versteht man dabei herkömmlicherweise die vom Arbeitnehmer in Erfüllung seiner vertraglichen Arbeitspflicht erbrachte Arbeit.[16] Verhalten ist also jedes für das Arbeitsverhältnis relevante Tun oder Unterlassen. Hiervon wird bereits begrifflich die Leistung mit einge...mehr

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§ 11 Datenschutz / 3. Vorgaben an die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 27 Beschäftigte können sich – nach wie vor – entscheiden, gegenüber ihrem Arbeitgeber in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a, Art. 7 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 2 BDSG). Die frühere Mindermeinung, wonach eine freiwillige Einwilligung der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis regelmäßig ausgeschlossen sein sollte, kann nicht ...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 2 Abs. 1 S. 1 und S. 3 NachwG: Arbeitsvertragsbedingungen

Rz. 78 Der Nachweis der wesentlichen Arbeitsvertragsbedingungen hat schriftlich zu erfolgen. § 2 NachwG begründet aber nur ein zwingendes, nicht aber ein konstitutives Formerfordernis.[41] Nach § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn schriftlich niederzulegen, die Niederschrift z...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kommunikationselemente (wie Smartphones, iPad u.ä.) werden dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages als Eigentum des Arbeitgebers zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme hierzu kann das (Festnetz-)Telefon darstellen, wenn nämlich der Arbeitnehmer, z.B. im Home-Office, sein eigenes Telefon nutzt und ihm die Kosten für den privaten Telefonanschluss ersetzt werden. I...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 7. Beweisverwertung

Rz. 93 Erzeugen (offene) Videoaufzeichnungen einen solchen psychischen Anpassungs- und Leistungsdruck, dass sie als eine der verdeckten Videoüberwachung vergleichbar eingriffsintensive Maßnahme anzusehen sind, ohne dass ein durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung bestand, liegt eine Unverhältnismäßigkeit der Datenerhebung nach § ...mehr

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§ 7 Homeoffice / VI. Betriebsrisiko

Rz. 61 Aber auch einen anderen Problembereich sollten die Parteien eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses bedenken. So kann es durchaus vorkommen, dass einem im Homeoffice Beschäftigten die Erbringung der Arbeit nicht möglich ist, weil die technische Ausstattung des Homeoffice Mängel aufweist oder sonstige Störungen die Erbringung der Arbeit unmöglich machen. Problematisch hi...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Seit dem 25.5.2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung/DSGVO) anzuwenden. Die DSGVO ist bereits am 24.5.2016 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende R...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 1. Grundsätze

Rz. 118 Die außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB ist das einseitige Gestaltungsrecht des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis vorzeitig ohne Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist bzw. vor Ablauf einer ­vereinbarten Befristung zu beenden.[143] Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung besteht ­insbesondere auch im unkündbar vereinbarten Arbeitsverhältnis. Das R...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer

Rz. 86 Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Muster 7.2: Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer Zwischen dem Unternehmen _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Arbeitgeber – und Herrn/Frau _________________________ [Name, Anschrift] – im folgenden Mitarbeiter – wird ein Arbeitsvertrag über Arbeit in Form von Telearbeit geschlossen: § 1 Arbeitsbegi...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / IV. Mobilfunk und Arbeitsschutz

Rz. 58 Seit der erheblichen Ausbreitung von Mobilfunkgeräten ist die Frage umstritten, ob durch den Gebrauch von Mobilfunkgeräten eine Strahlenbelastung auftritt. Glaubt man entsprechenden Studien, so konnte bislang weder experimentell noch epidemiologisch nachgewiesen werden, dass durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks Gesundheitsschäden drohen.[41] Rz. 59 Trotz der ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / II. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze I

Rz. 130 Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Zwischen der _________________________ – im Folgenden kurz Arbeitgeber (AG) genannt – und dem Betriebsrat des o.g. Unternehmens – im Folgenden kurz Betriebsrat (BR) genannt – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Gegenstand dieser B...mehr

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§ 7 Homeoffice / V. Arbeitsmittel

Rz. 57 Regelmäßig werden einem Homeoffice-Arbeiter die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen Arbeitsmittel (Computer, sonstige Hardware, Software, etc.) überlassen. Überlässt der Arbeitgeber in dieser Weise die Arbeitsmittel, so bleiben sie weiterhin im Eigentum des Arbeitgebers.[140] Folgerichtig kann auch der Arbeitgeber allein bestimmen, wie der Arbeitnehmer diese A...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 196 Nach § 40 Abs. 2 BetrVG steht dem Betriebsrat Informations- und Kommunikationstechnik gleichrangig neben Räumen, sachlichen Mitteln und Büropersonal zur Verfügung. Die Beschränkung des Sachmittelanspruch des Betriebsrats auf den erforderlichen Umfang dient dazu, eine übermäßige finanzielle Belastung des Arbeitgebers zu verhindern. Nach ständiger Rechtsprechung des Bu...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / f) Betriebsvereinbarung als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO?

Rz. 50 Die Aufzählung in Art. 46 Abs. 3 DSGVO ist nicht abschließend (Wortlaut: "insbesondere"). Daher sind auch weitere genehmigungsbedürftige Garantieinstrumente zur Legitimierung von grenzüberschreitendem Datenverkehr denkbar. Als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO kommt insbesondere die Betriebsvereinbarung (bzw. die Gesamt- oder Konzernbetriebsverei...mehr

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§ 11 Datenschutz / C. Fazit zum neuen Datenschutzrecht und Ausblick

Rz. 59 Die DSGVO stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Insbesondere müssen Datenflüsse und Datenverarbeitungen deutlich weitergehender als bislang dokumentiert werden. Beschäftigte müssen zudem ausführlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert und ihre Rechte sichergestellt werden. Ansonsten drohen hohe Strafen, nicht nur in Ges...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Vertragsverstoß trotz Einwilligung in die Privatnutzung

Rz. 81 Auch bei grundsätzlicher Einwilligung des Arbeitgebers in die Privatnutzung kann ein Arbeitsvertragsverstoß vorliegen, wenn nämlich der Arbeitnehmer entweder einen ausdrücklich vereinbarten Umfang der Privatnutzung überschreitet (z.B. verboten im außereuropäischen Ausland telefoniert und dadurch Roaminggebühren verursacht[67]), das Maß der (nicht vorab vereinbarten) N...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Smartphones, BlackBerry, iPhone & Co

Rz. 103 Der erste Vertreter der Technologie einer tragbaren Kommunikationszentrale, der eine quasi zeitgleiche Anbindung an das Computernetz des Arbeitgebers ermöglicht, war das BlackBerry. Der Hersteller hat mittlerweile die Neuproduktion eingestellt, ältere Geräte sind aber noch recht verbreitet. Der Nutzer erhält ohne Verzögerung und ohne eigene Einwahl E-Mails und andere...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / aa) Zustandekommen und Umsetzung von CoC

Rz. 37 Verbände und andere Vereinigungen, die datenübermittelnde Unternehmen kleiner und mittlerer Größe repräsentieren, können CoC ausarbeiten und damit die abstrakten Bestimmungen der DSGVO praxisnah präzisieren (Art. 40 Abs. 2 DSGVO). Es handelt sich dabei also um branchen-, sektor- oder verbandsspezifische Leitlinien für die grenzüberschreitende Datenübermittlung inklusi...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / aa) Genehmigungsverfahren

Rz. 46 Die zu prüfenden, selbstgestalteten Vertragsklauseln müssen im konkreten Anwendungsfall ein ausreichendes Datenschutzniveau im Drittland gewährleisten und für die Betroffenen (etwa für die Beschäftigten, deren Daten grenzüberschreitend übermittelt werden) durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe i.S.v. Art. 46 Abs. 1 DSGVO vorsehen. Bei der Prüfung muss die zust...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 1 Die Nutzung des Internets ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken – weder im dienstlichen noch im privaten Bereich. In Sekundenschnelle lassen sich per Computer oder Smartphone E-Mails und Nachrichten versenden, Dateien austauschen, Recherchen durchführen oder aber auch Einkäufe erledigen. Etliche moderne Geräte sind internetfähig und nach der ersten Einrich...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / VI. Arbeitgeberpflichten

Rz. 33 Umgekehrt ist natürlich auch zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis durch gegenseitige Rechte und Pflichten geprägt ist. So muss auch der Arbeitgeber bei der Nutzung von Social Media nach § 241 Abs. 2 BGB das Persönlichkeitsrecht seiner Mitarbeiter beachten. Hieraus können sich z.B. Beseitigungs- und Löschansprüche der – insbesondere ehemaligen – Arbeitnehmer im Hinb...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / a) Öffentlich-rechtliche Haftung

Rz. 33 Die Sanktionen im staatlichen Arbeitsschutzrecht erfolgen auf der Grundlage des öffentlichen Rechts. Verfahrensrecht ist die Verwaltungsgerichtsordnung. Erkennt eine Behörde Pflichtverstöße des Arbeitgebers, der verantwortlichen Personen oder der Beschäftigten, hat sie die Möglichkeit, gegen die betreffende Person eine verbindliche Anordnung zu erlassen und diese – fa...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / aa) Zertifizierungsverfahren

Rz. 42 Zunächst muss sich der im Drittland ansässige Datenempfänger mittels vertraglicher oder sonstiger rechtlich bindender Instrumente dazu verpflichten, die Rechte betroffener Dritter rechtsverbindlich und durchsetzbar zu wahren (Art. 42 Abs. 2 S. 2, 46 Abs. 2 lit. f DSGVO). Das eigentliche Zertifizierungsverfahren wird dadurch eingeleitet, dass der Antragsteller der Zert...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / bb) Entscheidung des EuGH

Rz. 57 Der EuGH betrachtete den Fall insbesondere im Lichte der EU-Grundrechte-Charta. Das angemessene Schutzniveau prüfte der EuGH anhand der folgenden drei Kriterien: Rz. 58 In seiner Entscheidung stellte der EuGH fest, dass das Grundrechtsniveau insbesondere auf der Ebene des zuverlässigen Rechtsschutzes in de...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Muster

Rz. 128 Aufgrund der jeweils zu berücksichtigenden Einzelfallumstände werden nachfolgend keine Musterbetriebsvereinbarungen, sondern exemplarische Beispiele von in der Praxis abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Bildschirmarbeit abgedruckt. Diese sollten zwingend vor einer Verwendung den jeweiligen individuellen betrieblichen Anforderungen und etwaigen künftigen Rechts...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 11 BBiG: Abschluss des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 117 Für den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nach § 11 Abs. 1 BBiG besteht kein Formzwang. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und ist auch ohne Niederschrift wirksam.[96] Rz. 118 Für das Berufsausbildungsverhältnis enthält § 11 Abs. 1 BBiG eine dem § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG vergleichbare Regelung. Hiernach hat der Ausbildende unverzüglich nach Abs...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / 2. Geeignete Garantien (Art. 46 DSGVO)

Rz. 25 Sollte kein Angemessenheitsbeschluss vorliegen, dürfen Beschäftigtendaten gemäß Art. 46 Abs. 1 DSGVO in ein Drittland übermittelt werden, sofern geeignete Garantien mit durchsetzbaren Rechten und Rechtsbehelfen für die betroffenen Personen vorgesehen wurden. Die im Folgenden beschriebenen Garantien sollen in erster Linie sicherstellen, dass das hohe EU-Datenschutznive...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / aa) Zustandekommen von BCR

Rz. 27 Um grenzüberschreitenden Verkehr von Beschäftigtendaten legitimieren zu können, müssen BCR von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Jene prüft nach Art. 47 Abs. 1 DSGVO drei Voraussetzungen:mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Verstoß wegen der Nutzung sozialer Netzwerke

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann sich vertragswidrig verhalten, wenn er soziale Netzwerke am Arbeitsplatz entgegen einem Verbot nutzt oder sich nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers hält. Das Verbot der Privatnutzung kann der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats aussprechen. Nur wenn die Gestattung unter Bedingungen erfolgt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 A...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Internetforen, Social-Media-Gruppen, Weblogs

Rz. 60 Anstatt in klassischen Chats spielt sich das "Online-Leben" heute vielmehr in sozialen Medien oder ­Internetforen ab. Hierbei haben beide Arten der Kommunikation gemeinsam, dass sich auch fremde Leute über eine von einem Dritten betriebene Plattform austauschen. Beiträge in Internetforen oder öffentlichen Social-Media-Gruppen richten sich dabei in der Regel nicht an ei...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Rechtslage

Rz. 61 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvere...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / 1. Grundsätze

Rz. 69 Arbeitszeit i.S.d. ArbZG ist gem. § 2 Abs. 1 S. 1 1. Hs. ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Dazu gehört der Zeitraum, innerhalb dessen der Arbeitnehmer tatsächlich für den Arbeitgeber arbeitet. Der Begriff umfasst aber auch Zeiten, während derer der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / a) Privatnutzung entgegen einem ausdrücklichen Verbot/ohne ausdrückliche Zustimmung

Rz. 77 Nutzt der Arbeitnehmer ein ausdrücklich nur zu dienstlichen Zwecken überlassenes (Mobil-)Telefon entgegen einem ausdrücklichen Verbot während der Dienstzeit zu privaten Zwecken, so liegen per se zwei Arbeitsvertragsverstöße vor: Der Verstoß gegen das ausdrückliche Verbot und der private Verbrauch der Arbeitszeit. Dies kann – in aller Regel nach erfolgter Abmahnung – e...mehr

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§ 7 Homeoffice / III. Homeoffice und selbstständige Tätigkeit

Rz. 32 Zwar werden eine Vielzahl von Telearbeitsverhältnissen als Arbeitsverhältnisse zu qualifizieren sein.[55] Fehlt jedoch einmal die persönliche Abhängigkeit des im Homeoffice Tätigen vom Auftraggeber und ist er etwa in der Lage, selbstbestimmt seine Arbeit zu erbringen, so kann es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betr...mehr