Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Bei kurzfristig nicht zu verbrauchendem oder zu verwertendem Vermögen (§ 91 SGB XII)

Rz. 386 Hauptanwendungsfall der Darlehensgewährung in der Praxis ist § 91 SGB XII. Dazu ist vorab eine systematische Ein- und Zuordnung von § 91 SGB XII notwendig. Ausgangspunkt der Fragen zur Darlehensgewährung bei Erbfall und Schenkung ist die Antwort auf die Frage, warum dem Hilfesuchenden keine "bereiten" Mittel zur Verfügung stehen. Fehlt es an Einkommen? Oder fehlt es ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine besondere Form ist für die Einleitungsmitteilung nicht vorgeschrieben[2]. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Auch durch tatsächliches Verhalten kann die Verfahrenseinleitung bekannt gegeben werden, z.B. durch eine Durchsuchung oder durch Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger[3]. Rz. 40.1 [Autor/Stand] Dem Inhalt nach muss die Bekanntga...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Normzweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person (zur Nacherbfolge s. Rz. 34) anfallende Erwerbe sind bei der Besteuerung des letzten jeweiligen Erwerbs im Zehnjahreszeitraum zusammenzurechnen. Damit soll verhindert werden, dass bei aufeinanderfolgenden Schenkungen die Freibeträge nach § 16 ErbStG innerhalb von zehn Jahren mehrfach ausgenutzt werden...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Schuldentilgung statt Unterhaltssicherung?

Rz. 107 Im SGB VIII reduzieren Schulden das Einkommen und reduziertes Einkommen führt zu einem niedrigeren Kostenbeitrag. Im BAföG reduzieren Schulden das Vermögen. Reduziertes Vermögen führt zu einem niedrigeren anrechenbaren Vermögen, das anteilig zu verteilen ist. Auf Fragen des Verbrauchs der zugeflossenen Mittel aus Erbfall und Schenkung kommt es nicht an. Das ist in de...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen?

Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das Sozialamt den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe des Betrages in Anspruch nehmen wollte, beantr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Buchna/Koopmann, Die Prüfung gemeinnütziger Kö – Aufzeichnungspflichten, Mittelverwendung und deren Überprüfung, StBP 1998, 225, 253; Teufel, Außenprüfung bei gemeinnützigen Organisationen, DB 1999, 874; Apitz, BP bei gemeinnützigen Kö, StBP 2004, 89, 125. Tz. 260 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Frage der Zulässigkeit einer Außenprüfung bei stfreien Kö vertritt die Fin-Verw (s B...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / VI. Sozialhilferechtliche Inhalte des Vermögensbegriffs des § 90 SGB XII

Rz. 36 Anders ist es dagegen mit den Inhalten des § 90 SGB XII und der Art der Vermögensanrechnung. § 92 Abs. 1a SGB VIII definiert nicht, was Vermögen i.S.d. SGB VIII ist. Deshalb hier noch einmal für die wenigen verbleibenden Praxisfälle zusammengefasst: Ohne Bedeutung ist nach Maßgabe der sozialhilferechtlichen Bestimmung des Vermögensbegriffs die Herkunft des Vermögens od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeines (§ 260 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 § 260 Abs. 1 Satz 3f. AktG fordert einen inhaltlich bestimmten Feststellungsantrag. Der Antrag nach § 260 AktG muss auf das Begehren, den Betrag festzustellen, mit dem dieser Posten mindestens (Aktivposten) oder höchstens (Passivposten) anzusetzen ist, gerichtet sein. Rn. 15 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Uneinigkeit besteht, wie weit die Substanzi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Stichtagsprinzip und nachträgliche Wertveränderungen

Rz. 8 [Autor/Stand]"Stichtagsprinzip" heißt zunächst einmal, dass sich Wertveränderungen nach dem Stichtag, gleichgültig ob positive oder negative, nicht auswirken. Spätere Ereignisse, die den Wert des Vermögensanfalls erhöhen oder vermindern, können sich also erbschaftsteuerlich nicht auswirken.[2] Rz. 9 [Autor/Stand] Die Wertermittlung nach § 11 ErbStG stellt demnach eine M...mehr

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AGS 09/2021, Abgeltungsbere... / II. Abgeltungsbereich der Gebühr

Das KG führt aus: Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (vgl. BGH RVGreport 2019, 102 = RVGprofessionell 2019, 58 = StRR Sonderausgabe 7/2019, 19) und sich dadurch für das – oft besonders wertvolle – Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. KG AGS 2009, 224 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wahlrecht

Rz. 37 [Autor/Stand] Das Wahlrecht ist unbedingt für die eine oder andere Art der Besteuerung auszuüben. Wegen der Möglichkeit der späteren Korrektur der ursprünglichen Entscheidung durch jederzeitige Ablösung der Jahressteuer nach § 23 Abs. 2 ErbStG ist die Entscheidung für die Versteuerung nach dem Jahreswert letztlich aber doch zeitlich nicht unbegrenzt, so dass der Erwer...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / 2. Die Freigabe von Mitteln unter Verstoß gegen Verwaltungsanordnungen

Rz. 30 Fallbeispiel 82: Die fehlerhafte Herausgabe von Erbschaftsmitteln Der Testamentsvollstrecker eines klassischen Behindertentestaments legte auf Aufforderung des Ergänzungsbetreuers, er solle den Anteil der Betroffenen am Erbe für diese anlegen, den sich aus der Erbquote ergebenden Betrag von 30.000 EUR auf einem Sparkonto an, das auf den Namen der Betroffenen lautete. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere falsche Entscheidung für den Chor derjenigen, die für die Anhörung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren in einem Termin beim AG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV nicht gewähren. Zutreffend an dieser Entscheidung ist allein, dass alle OLG es falsch machen, inzwischen leider auch das OLG Jena, das gerade erst seine zutreffende bis dahin a.A. aufgegeben hat (OLG...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Die gesamtschuldnerische Haftung und das Ranking der sozialrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 599 Die sozialrechtliche Erbenhaftung trifft mehrere Erben eines Erbfalls nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner.[986] Die Leistung kann von jedem verlangt werden, der Schuldner ist. Das bedeutet aber auch, dass der Sozialhilfeträger einen Erben nur zu dem seinem Erbteil entsprechenden Anteil des Ersatzanspruchs heranziehen kann, wenn seine Miterben aufgrund von § 102 Abs. ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr

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ZErb 09/2021, Zu § 45 Abs. ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Die Beschwerde ist statthaft, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG, und auch ansonsten zulässig. Insbesondere kann ein Rechtsanwalt – wie hier der Klägervertreter – sie aus’eigenem Recht mit dem Ziel einlegen, dass der Streitwert erhöht wird (Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Auflage 2021, § ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Pflegebedürftigkeit und das Beihilferecht der Beamten

Rz. 18 Die Besonderheit des Fallbeispiels 1 besteht darin, dass der Ehemann der Pflegebedürftigen ein pensionierter Beamter ist. Beamte unterfallen nicht den allgemeinen Regeln der sozialen Sicherung. Für sie gilt das Alimentationsprinzip. Es "verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nac...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 5. Verfügungsbeschränkung mit Rückforderungsrecht und Vormerkung

Rz. 148 Fallbeispiel 77: Nießbrauch und Rückübertragungsklausel Die Finanz- und Familiensituation der Tochter T stellt sich wie im Fallbeispiel 76 dar (siehe Rdn 136). Diesmal ist es so, dass die Eltern eine Immobilie mit zwei Wohneinheiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen möchten und sich einen Nießbrauch an der gesamten Immobilie eintragen lassen und eine R...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Ursachenzusammenhang zwischen Sozialhilfegewährung und Nichterfüllung des Anspruches des Hilfeempfängers gegen einen Dritten

Rz. 448 § 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII regelt, dass der Übergang des Anspruches nur insoweit bewirkt werden darf, als bei rechtzeitiger Leistung des Dritten die Leistung entweder nicht erbracht worden wäre oder in den Fällen des § 19 Abs. 5 SGB XII Aufwendungsersatz oder ein Kostenbeitrag zu leisten gewesen wäre. Diese Begrenzung versteht sich vor dem Hintergrund, dass § 93 SGB XI...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Einheitswert wird nach § 24 Abs. 1 BewG aufgehoben, wenn die wirtschaftliche Einheit wegfällt oder der Einheitswert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird. Das Lagefinanzamt ist zuständig für die Bewertung und für die Festsetzung des Steuermessbetrags. In der ab 1.1.2025 geltenden Fa...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Dritter "Schutzring" = Verwaltungsanordnungen des Erblassers (§ 2216 Abs. 2 BGB)

Rz. 75 Wenn der Vorerbe die Herausgabe der Nutzungen einer Erbschaft vom Testamentsvollstrecker nur nach den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 2216 BGB verlangen kann,[117] so grenzt das die Möglichkeiten des Zugriffs der Sozialhilfe bzw. des Vorerben selbst schon erheblich ein. Für einen effektiven Schutz gegen die Einsatzpflicht der Mittel in der Sozialhi...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / c) Rechtsfolge

Rz. 472 Durch die Überleitung wird bewirkt, dass ein Anspruch, den der Leistungsbezieher gegen einen Dritten hat, der nicht Sozialleistungsträger ist, auf den Sozialhilfeträger übergeht und der Gläubiger ausgewechselt wird. Der Anspruch ändert sich seinem Wesen nach aber nicht.[795] Es ist in der Gerichtsbarkeit geltend zu machen, der er grundsätzlich zugewiesen ist. Rz. 473...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / b. Potestativbedingungen und kaptatorische Verfügungen

Mit einer Potestativbedingung macht der Erblasser die Zuwendung davon abhängig, dass ein Dritter nach seinem Belieben eine Handlung durchführt oder etwas unterlässt.[20] Potestativbedingungen sind also Bedingungen, deren Eintritt oder Nichteintritt vom Willen des Bedachten abhängig sind.[21] Beispiel Potestativbedingung:[22] "Ich setze meinen Sohn A zu meinem Erben ein. Die E...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4.1 Abmeldepflicht PR-Mitglied

Zur Abmeldepflicht der Personalratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit siehe § 51 BPersVG. Die nicht freigestellten Mitglieder der Personalvertretung müssen sich beim Dienststellenleiter die Zustimmung zum Verlassen des Arbeitsplatzes erteilen lassen.[1] Es ist im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und des Gebotes der sparsamen Verwendung der Mittel sicher bei der A...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.6 Pauschalgewinn von 15 % der Einnahmen bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs 6 AO)

Tz. 195 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 64 Abs 6 AO kann bei den folgenden stpfl wG der Besteuerung ein Gewinn von 15 % der Einnahmen zugrunde gelegt werden: Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der st-begünstigten Tätigkeit einschl ZwB stattfindet, Totalisatorbetriebe, Zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste. Die Vorschrift findet nur auf Antrag Anwendun...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / V. Wertermittlung und Abzugsposten

Rz. 90 Nachdem nach den oben genannten Grundsätzen festgestellt wurde, ob überhaupt Vermögen i.S.d. BAföG beim Auszubildenden vorhanden ist, muss der Wert des Vermögens ermittelt werden. Das geschieht nach § 28 BAföG. Rz. 91 Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Tz 28.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG soll der Wert des Vermögens für ei...mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt ist im Wandel … Auch das klassische Sozialhilferecht und die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen. So ist der Elternunterhaltsanspruch aus Einkommen unter 100.000 EUR Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV seit 1.1.2020 unter großem Öffentlichkeitsecho kein Einkommen im Sinne des Sozialhilferechtes mehr und geht auch nicht mehr auf den Sozialhilfeträger üb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / D. Der Regress und die Erbenhaftung – § 1836e Abs. 1 S. 2 BGB (§ 1881 BGB n.F.)

Rz. 34 Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse über. Das ist ein Regress in der Form der cessio legis, vergleichbar z.B. § 33 SGB II. Rz. 35 Durch den Tod eines unter Betreuung stehenden Menschen endet das Betreuungsverhältnis aus der Betreuung. Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen aufgrun...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Wegzugsklauseln

Rz. 219 Wegzugsklauseln ohne Entschädigungsregelung sind dem Grunde nach zulässig.[492] Der BGH hat dazu entschieden, dass niemand verpflichtet ist, mehr für seine Altersversorgung zu tun, als seine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten.[493] Die Ausgestaltung bedarf aber in jedem Einzelfall der individuellen Prüfung und Ausrichtung.[494] Insbesondere drittbetroffene...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umwandlung, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Kein Vermögen (§ 27 Abs. 2 BAföG)

Rz. 37 § 27 Abs. 2 BAföG regelt, was ausdrücklich nicht zum Vermögen zählt. Nicht als Vermögen gelten nach § 27 Abs. 2 BAföG Rz. 38 Unter Rechten auf Versorgungsbezüge, auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen sind nur die Stammrechte zu verstehen, ni...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Prüfungsschema

Rz. 208 Neben dem Einkommen hat der Hilfesuchende im SGB XII nach § 90 Abs. 1 SGB XII sein verwertbares Vermögen einzusetzen, soweit es nicht ausdrücklich normativ geschont ist. Prüfungsschema Vermögen: Die Prüfung, ob und inwieweit Vermögen bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB XII als zur Verfügung stehende Bedarfsdeckungsmöglichkeit zu berücksichtigen ist, erf...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / 1. Aufschiebend/auflösend bedingte Vermächtnisse

Möchte der Berater, der auf Bedingungen in letztwilligen Verfügungen angewiesen ist, die mit der konstruktiven Vor- und Nacherbschaft und dem fehlenden Nachweis der Rechtsnachfolge verbundenen Probleme vermeiden, bietet sich in geeigneten Fällen die Anordnung aufschiebend bzw. auflösend bedingter Vermächtnisse an. Ist ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung angeo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Aufhebung des sog Endowment-Verbots (§ 58 Nr 3 AO)

Tz. 99 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Unter "Endowment" versteht man die Weiterleitung von Mitteln an eine andere st-begünstigte Kö als Ausstattungs-Kap. Das Ehrenamtsstärkungsges v 21.03.32012 (BGBl I 2013, 556) hat eine neue Möglichkeit für Stiftungen geschaffen, in besonderer Weise nachhaltig zu wirken. Durch die Aufhebung des sog Endowment-Verbots ist es (seit 01.01.2014) mö...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung unverwertbar sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.3.3 Option nach § 67a Abs 2 AO

Tz. 224 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gem § 67a Abs 2 AO kann der Sportverein dem FA bis zur Unanfechtbarkeit des KSt-Bescheids erklären, dass er auf die Anwendung des § 67a Abs 1 S 1 AO verzichtet. Dieser Verzicht ist gem S 2für mind fünf VZ bindend. Aber: Diese lange Bindung kann faktisch je nach "Bedarf" wie folgt beeinflusst werden: Ist ein ZwB gewollt, darf kein Sportler de...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Grundstückserwerb durch Vermächtnis, § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. §§ 2147 ff. BGB

Rz. 209 Der Erwerb eines Grundstücks auf Grundlage eines Vermächtnisses unterfällt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftbesteuerung und ist entsprechend der Prävalenz der Erbschaftsteuer gegenüber der Grunderwerbsteuer gem. § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG grunderwerbsteuerfrei. Rz. 210 Die Steuerbefreiung greift auch für den Erwerb eines Nachlassgrundstücks aufgrund Vorausvermächt...mehr

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zfs 09/2021, Haftung aus Be... / Einführung

"Haftung auch noch Tage nach dem Unfall";[2] "Radfahrer stürzt ohne Berührung: Pkw-Fahrer haftet dennoch"[3] , "Selbstentzündung abgestellter Kraftfahrzeuge: Ein Fall für die Halterhaftung nach § 7 StVG?"[4] – so oder ähnlich titeln Beiträge über die "Haftung ohne Schuld". Dahinter verbirgt sich eine rechtlich spannende Thematik mit hohem Konfliktpotenzial in Theorie und Pra...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nichtbeachtung von Formblättern

Rn. 11 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 330 Abs. 1 ist das BMJV ermächtigt, durch Rechts-VO für KapG Formblätter vorzuschreiben, die die Gliederung des JA betreffen (vgl. konkret zu den bisher erlassenen Formblatt-VO HdR-E, HGB § 330, Rn. 44).mehr