Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Partnerschaftsversicherung und das Recht zur Pflichtversicherung

Rz. 220 Ausdrücklich hat der Gesetzgeber davon abgesehen, eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung für Partnerschaftsgesellschaften einzuführen, sodass es Angehörigen der Freien Berufe unbenommen bleibt, sich in einfachen Partnerschaftsgesellschaften mit dem "traditionellen Haftungsregime" einer uneingeschränkten Haftung der Gesellschaft und einer auf die Handelnden...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Rechts- und Rechtsprechungskenntnisse

Rz. 25 Das Arbeitsrecht erfordert aufgrund dieser Vielgestaltigkeit umfassende Kenntnisse der einschlägigen Normen und Rechtsprechung. Rechtsprüfung und Rechtsberatung setzen zwingend die Kenntnis der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Rechtsnormen voraus, zu denen auch die auf der Grundlage von Bundesgesetzen erlassenen Rechtsverordnungen oder im deuts...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Haftung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Rz. 160 Im Falle eines mit einer Sozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft geschlossenen Mandats haften neben der Gesellschaft alle Sozien für den gegen die Gesellschaft gerichteten Anspruch wegen schuldhafter Verletzung der aus den Mandat resultierenden Verpflichtungen analog §§ 128 ff. HGB persönlich. Rz. 161 Diese umfassende persönliche Haftung auch für berufshaftu...mehr

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Gemeinschaftliches Eigentum: Belastung

Leitsatz Ein in Wohnungseigentum aufgeteiltes Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit belastet werden. Der Eintragung der Grunddienstbarkeit in das Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch des herrschenden Wohnungseigentums bedarf es hierfür nicht. Normenkette BGB § 1018; GBO § 22 Abs. 1 Satz 1 Das Problem Bauträger T teilt im Jahr 1969 ein ...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz – UVEG – v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und lehnt sich im Wesentlichen an das bis dahin geltende Recht an (§§ 580, 581 RVO). Im Wesentlichen kann daher auf die frühere Rechtsprechung und Literatur zurückgegriffen werden. Rz. 2 Mit dem UVEG hat der Gesetzgeber die Mindestdauer d...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Kaufvertragliche Verjährung von Ansprüchen

Rz. 528 Für kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gilt grds. eine Verjährungsfrist von zwei Jahren gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB, es sei denn, der Mangel besteht in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist – dann gilt nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB eine ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / J. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 580 Die Fragen zum gewerblichen Rechtsschutz gehören einer Materie an, zu der sich vollkommen zu Recht ein Kreis hochspezialisierter Fachleute gebildet hat. Allein schon das Hantieren mit Eilrechtsbehelfen und Vollzugsfristen sowie Spezialzuständigkeiten von Gerichten geht über den Katalog üblicher Anwaltsarbeiten hinaus. Daher empfiehlt es sich nicht, ohne spezielles Kn...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.2 Mindesthöhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit

Rz. 6 Grundsätzlich ist ein Rentenanspruch nur bei Vorliegen einer MdE von wenigstens 20 % gegeben. Ausnahme hiervon bildet Abs. 1 Satz 2 bis 4. Ist die Erwerbsfähigkeit infolge mehrerer Versicherungsfälle (auch z. B. ausländische Unfallversicherungsfälle, soweit das Recht der EU oder Sozialversicherungsabkommen dies vorsehen) oder vergleichbarer Entschädigungsfälle (vgl. Ab...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Konzeptionelle Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Neuerungen

Rz. 194 Tatsächlich hat der Gesetzgeber aber ähnlich wie schon mit der Regelung des § 8 Abs. 2 PartGG nur ein scheinbar praktisch handhabbares und haftungsrechtlich sicheres Modell geschaffen, weshalb sich interessierte Kanzleien genau überlegen sollten, ob sie von dem neuen Organisationsmodell Gebrauch machen wollen. Die Idee der Einführung einer Personengesellschaft mit ha...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Mahnverfahren und Verfahrensmissbrauch

Rz. 360 Klare Vorgaben, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mahnbescheidsantrags zu stellen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Insofern vertritt der BGH, dass zur notwendigen Individualisierung die Benennung einzelner Pflichtverletzungen in dem Mahnbescheidsantrag nicht erforderlich ist. Es muss jedoch die Zusammensetzung der Forderung erkennbar sein, s...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Allgemeines

Rz. 92 Den vermeintlich Geschädigten trifft nämlich die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der haftungsausfüllenden Kausalität und des konkreten Schadens, auch wenn dies durch die Bestimmung des § 287 ZPO abgemildert sein kann. Grds. lassen mitwirkende Fehler und Säumnisse insbesondere von Gerichten oder parallel bzw. nachgeschaltet tätigen Anwälten nicht den Kausalzusa...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (c) Verfassungswidrigkeit der bewusst unvollständigen Regelung der Situation für die interprofessionelle Berufsausübungsgemeinschaft unter Hinweis auf einen diffusen berufsrechtlichen Grundsatz der "Meistbelastung"

Rz. 210 Die berufsrechtlichen Vorgaben zur Mindestversicherungssumme für eine Berufshaftpflichtversicherung von Freiberuflern in unterschiedlichsten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts sind aleatorisch und in einer meist nicht nachvollziehbaren Beliebigkeit festgelegt. Rz. 211 Schon seit längerem wird im berufsrechtlichen Schrifttum die wohl überwiegende Auffassung vert...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht dem bis dahin geltenden Recht (§ 582 RVO).mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Syndikusanwaltshaftung

Rz. 229 Nach Urteilen des BSG zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3.4.2014 entstand eine hitzige Debatte um das Bild und den Stand von Unternehmensjuristen, weil man kein neues Berufsbild des Unternehmensjuristen wollte, sondern der Ansicht anhing, auch als Syndikus schlichtweg Anwalt zu sein, der unabhängig Rechtsrat erteile. Zwecks "Korrektur der Fehlen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Die Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung nach § 8 Abs. 4 PartGG

Rz. 193 Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten, welche den § 8 Abs. 2 und 3 PartGG anhaften, wurde das Vorhaben, eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung im deutschen Recht einzuführen und seine Umsetzung durch das am 19.7.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderun...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen den früheren Regelungen in § 1585 RVO. Rz. 2 Mit dem Begriff Rente wird grundsätzlich assoziiert, dass es sich hier um eine dauerhafte Leistung handelt. Um dem zu entgegnen und den Versicherten mit einer geringen Verletzung wegen des Bezugs einer kurzfristigen Entschädigungsleistung nicht un...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Verteidigung gegen Werklohnklage

Rz. 901 Bei der Verteidigung gegen eine Werklohnklage des Auftragnehmers hat der Rechtsanwalt zu prüfen, inwieweit gem. § 641 Abs. 1 S. 1 BGB schon eine Abnahme erfolgt ist. Bei fehlender Abnahme ist die mangelnde Fälligkeit des Werklohnanspruchs einzuwenden. Nach Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung grds. erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten Werkl...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.1 Mehrere Renten

Rz. 3 Nach dem Wortlaut handelt es sich nur um Renten an den Versicherten selbst, also nicht um Hinterbliebenenrenten (vgl. hierzu § 70) und auch nicht um Renten anderer Sozialleistungsträger. Während nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht nur Dauerrenten zu kürzen waren, findet sich jetzt nur noch der Hinweis auf eine Rente. Damit werden nunmehr auch vorläufige Entschä...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 576 Abs. 1 Satz 2 bis 4, § 576 Abs. 2 RVO). Die Regelung über die Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (vgl. § 576 Abs. 1 Satz 1 RVO) wurde mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) aufgrund der Gesetzessystematik in den Dritte...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 634 Das Medizinrecht weist sowohl im materiell als auch im prozessualen Recht Besonderheiten auf und birgt damit Haftungsrisiken. Vor allem das Arzthaftungsrecht stellt eine anspruchsvolle Materie dar, sowohl für den Anwalt des Arztes als auch für den Patientenanwalt. Rz. 635 Im Bereich der prozessrechtlichen Bezüge der Arzthaftung haben die Komplexe "Tatsachenermittlung"...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / O. Rechtsschutzversicherung und Anwaltshaftung

Rz. 679 Bei aussichtsloser Prozessführung kommt eine Haftung des Anwalts gegenüber dem Versicherer aus übergegangenem Recht in Betracht, wenn er den Mandanten nicht ordnungsgemäß über die Aussichtslosigkeit belehrt hat.[538] Die Erteilung der Deckungszusage durch den Rechtsschutzversicherer allein entbindet den Anwalt nicht von seiner Beratungspflicht gegenüber dem Mandanten...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht. Lediglich beim Bezug einer Kinderzulage gilt § 584 Abs. 1 Satz 2 RVO fort (vgl. § 217 Abs. 3). Eine gesonderte Bestimmung über den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kürzung ist entfallen, da die Vorschriften über Beginn, Änderung und Ende der Rente mit dem Inkrafttreten des Unfallversicherung...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten und entspricht im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht (§ 587 RVO). Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) erfolgte e...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / V. Vertragsgestaltung

Rz. 871 Was die Vertragsgestaltung angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese gut zu beherrschen und im Einklang mit dem Gesetz zu verwirklichen. Der Rechtsanwalt hat den Vertrag für seinen Mandanten so zu gestalten, dass er dessen Interessen vollumfänglich umsetzt. Dabei muss er zwingenden Normen Beachtung schenken und dispositive Normen einer...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Grundsätzliches zum Verjährungsrecht und zur Anwaltshaftung

Rz. 349 Schon im Allgemeinen sah sich der Gesetzgeber gehindert, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB nichts ausnahmslos für verbindlich zu erklären. So gilt sie in Form einer Rückausnahme etwa auch für titulierte Ansprüche, obwohl diese nach § 197 Abs. 1 BGB einer dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Rz. 350 § 197 Abs. 2 BGB ordnet eine dr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / d) Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 414 Der Gesetzgeber hatte vor allem das Verfahren zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe als anfällig für einen Rechtsmissbrauch angesehen, weil die Kostenfreiheit Antragsteller dazu verleiten könnte, mithilfe immer wiederkehrenden Anträgen den Eintritt der Verjährung ad infinitum zu verschieben; daher ordnet das Gesetz in § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB an, dass nur die erstmal...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Pflichten des Verteidigers

Rz. 801 Der Rechtsanwalt, der selbst oder über einen Dritten für seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandaten Gelder einwirbt, um eine Kaution stellen zu können, darf die ihm zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Mittel nicht anderweitig verwenden. Weitergehende Pflichten, etwa zur Sicherung der Rückführung dieser Mittel nach bestimmungsgemäßer Verwendung oder zur länge...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 8. Miet- und pachtrechtliche Fristen

Rz. 547 Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter nach § 536c Abs. 1 BGB durch eine unverzügliche Mängelanzeige dem Vermieter kundzutun, um die Rechtsfolgen des § 536c Abs. 2 BGB (Schadensersatzanspruch des Vermieters oder Rechtsverlust) zu verhindern. Rz. 548 Als besonders haftungsträchtig hat sich in der Praxis die Vorschrift des § 548 BGB, die über § 581 Abs. ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / I. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 833 In prozessualer Hinsicht ist zunächst einmal zu berücksichtigen, dass vom Versicherungsnehmer nach § 215 Abs. 1 S. 1 VVG mittlerweile auch in seinem Wohnsitzgerichtsstand geklagt werden kann. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass hier vieles aufgrund des klaren Wortlauts des § 215 Abs. 1 VVG umstritten ist, sodass ein unbedachtes Vorgehen rasch zu einer Klageabweis...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift

Rz. 436 Für Streitverkünder kann die gerichtliche Sachbehandlung Nachteile mit sich bringen, weil nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nur die Zustellung der Streitverkündungsschrift beim Streitverkündungsempfänger die Verjährung hemmt und dem Streitverkündenden sich die Abläufe der Sachbehandlung durch die Gerichte, die grds. von Amts wegen die Streitverkündung zuzustellen haben, ni...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Anfechtungsfristen

Rz. 481 Die Anfechtung wegen Irrtum oder falscher Übermittlung im Sinne der §§ 119, 120 BGB muss nach § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Bei der Anfechtung wegen Arglist oder Drohung beträgt die Frist nach § 124 BGB ein Jahr; sie beginnt im Fall der Täuschung mit...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 6. Scheidungsverfahren (Scheidungsantrag, Schadensvereinbarung)

Rz. 291 Auch die Beratung in einem Scheidungsverfahren ist regressträchtig. Der Anwalt hat grds. den im jeweiligen Falle für den Mandanten sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist.[221]mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Rechtsprüfung

Rz. 51 Kardinalpflicht des Anwalts ist es, den maßgeblichen Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht umfassend zu prüfen und zu beurteilen. Denn Rechtsprüfung und Rechtsberatung sind ureigene Aufgaben eines jeden Rechtsanwalts. Dies erfordert zwingend die Kenntnis der einschlägigen – höchstrichterlichen – Rechtsprechung und aller berührten Rechtsnormen. Rz. 52 Zu den berührten Rec...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / A. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 1 Bei der Aktiv- und Passivlegitimation rühren Regressfälle häufig aus einem nur allzu oberflächlichen Umgang mit Sachverhaltsinformationen. Ein Paradebeispiel sind unkorrekt wiedergegebene Firmierungen etwa bei Unternehmen aus einem Konzerngeflecht, die zwar ähnlich lauten und klingen, aber doch ganz unterschiedliche Rechtsgebilde bezeichnen. Für ein weiteres griffiges ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Unzulänglichkeiten des Nebeneinanders von berufsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben

Rz. 196 Diese Kritik resultiert daraus, dass sich die Gesetzesneuerung darauf beschränkt, allein für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung vorzusehen und die entscheidende Voraussetzung für eine solche Haftungsbeschränkung, nämlich das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Fristen im Versicherungsbereich

Rz. 846 Im Versicherungsrecht sind auch zahlreiche besondere Fristenregelungen zu beachten, die hier schon deshalb nicht vollständig dargestellt werden können, weil sie von Versicherung und Versicherer abhängen und in vielfältiger Weise in den einzelnen Bedingungswerken divergieren können. Es kann daher zunächst einmal nur das genaue Studium der jeweils einschlägigen Versich...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (b) Assoziierung mit Freiberuflern von außerhalb des Kreises der sozietätsfähigen Berufe

Rz. 205 Das kaum noch verständliche Substrat aus einem guten Dutzend berufsrechtlicher Vorschriften zur Mindestversicherungssumme für allein drei Berufsgruppen würde wahrscheinlich den Umfang dieses Buches sprengen, wenn man auf eine Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 16.5.2013 zur Unvereinbarkeit der bisherigen Assoziierungsvorgaben des § 59a Abs. 1 BRAO mit Art. ...mehr

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§ 3 Risikosteuerung und Kri... / II. Haftungsbeschränkungsvereinbarungen

Rz. 9 Ein weiterer Gesichtspunkt des Krisenmanagements vor dem Schadenfall, der zu bedenken ist, sollte der Abschluss einer Haftungsbeschränkungsvereinbarung sein. Denn nicht immer lässt sich eine Haftungsbeschränkung durch Rechtsformwahl so schnell realisieren, dass ein bestimmtes Mandat angenommen und abgearbeitet werden kann. Rz. 10 Und auch Partnerschaft oder GmbH, um nur...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / Y. Zwangsvollstreckung

Rz. 903 Das Kapitel Zwangsvollstreckung birgt vielerlei Haftungsrisiken, auch wenn Anwälte nicht für die Solvenz der Vertragspartner und Prozessgegner ihrer Mandanten einzustehen haben, nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen verpflichtet sind, die ihren Mandanten nach Recht und Gesetz nicht zustehen, und grds. nur in bekanntes oder ermittelbares pfändbares Vermögen vollstreck...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VIII. Schmerzensgeld

Rz. 736 Das Schmerzensgeld ist in § 253 BGB geregelt, der die §§ 249 bis 252 BGB für immaterielle Schäden modifiziert. Rz. 737 Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann zunächst einmal wie bisher schon auf unerlaubte Handlungen im Sinne der §§ 823 ff. BGB gestützt werden, und zwar auch in Fällen der verschuldensunabhängigen Haftung, sowie auf Ansprüche wegen rechtswidriger Inhafti...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / VI. Mahnverfahren

Rz. 707 Die mit der Zustellung eines Mahnbescheids verbundene Hemmungswirkung der Verjährung gem. § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB erfasst den Streitgegenstand insgesamt und somit auch alle materiell-rechtlichen Ansprüche, die zum Streitgegenstand gehören. Demgemäß erstreckt sich die Hemmungswirkung bei hinreichender Individualisierung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs im M...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / II. Pflichten bei der Beratung

Rz. 786 Die Pflichten eines Rechtsanwalts, der einen Mandanten steuerlich berät, beurteilen sich nach denselben Grundsätzen wie bei der Beratung in anderen Rechtsangelegenheiten.[619] Empfiehlt der Rechtsanwalt aus steuerlichen Gründen einen bestimmten Vermögenserwerb, so hat er den Mandanten in der durch die Sachlage gebotenen Weise auch umfassend über die mit dem Geschäft ...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / D. Bau- und Architektenrecht

Rz. 141 Bau- und Architektenrechtsfälle spielen in der anwaltlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Es kommt häufig auf diesem Gebiet zu anwaltlichen Pflichtverletzungen (vgl. auch Rdn 883 ff.). Rz. 142 Wie üblich, sollte der Anwalt als Erstes bei Übernahme eines solchen Mandates die Vertragsgrundlagen und die Beteiligten ermitteln. Häufig verweist der Bauvertrag inhaltlich auf...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung

Leitsatz Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht. Normenkette § 34a, § 16 EStG i.d.F. bis zum 4.7.2017 Sachverhalt Der Kläger war einziger K...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / IX. Vertretung des Vermieters

Rz. 675 Der Vermieter(-anwalt) hat darauf zu achten, dass grds. alle vorgesehenen Mieter im Rubrum des Mietvertrages genannt werden und diesen unterschreiben. Rz. 676 Der vom Vermieter beauftragte Rechtsanwalt macht sich gegenüber diesem erst schadenersatzpflichtig, wenn Mietvertragsparteien über einen Baukostenzuschuss des Mieters verhandeln und sich bei anwaltlich verschuld...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Geltung der VOB/B

Rz. 888 Ist die VOB/B (=Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ohne inhaltliche Abweichung in den Vertrag einbezogen findet eine Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB nicht statt, wenn die VOB/B als AGB gegenüber...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / (1) Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Rz. 69 Ausschlussfristen können grds. auch in Formulararbeitsverträgen vereinbart werden.[56] Seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 1.1.2002 unterliegen Ausschlussfristen in vorformulierten Arbeitsverträgen einer Inhaltskontrolle nach den Maßstäben des AGB-Rechts.[57] Bei der Regelung von Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag werden diese Vertragsinhalt, wenn sie kein...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Erstattungsansprüche der GmbH

Rz. 512 Eine bedeutsame Bestimmung stellt die Regelung über die Haftung von Geschäftsführern nach § 43 GmbHG dar. Die Ansprüche der Gesellschaft gegenüber ihren pflichtwidrig handelnden Organen verjähren nach § 43 Abs. 4 GmbHG in fünf Jahren. Die Vorschrift findet über § 31 Abs. 6 S. 2 GmbHG hinausgehend auch bei Ansprüchen wegen verbotener Zahlungen infolge von Insolvenzver...mehr

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Einzug eines Milchlieferrechts nach Beendigung des Pachtvertrags

Leitsatz 1. Wird ein Teil des Milchlieferrechts unentgeltlich zu Gunsten der Landesreserve eingezogen, sind die anteilig auf diese Menge entfallenden Anschaffungskosten auszubuchen. 2. Ist das eingezogene Milchlieferrecht mit dem abgespaltenen Buchwert nach § 55 Abs. 1 EStG bilanziert, werden die anteiligen Anschaffungskosten den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, von d...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / b) Kündigungsfristen

Rz. 84 Zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses wie des Arbeitsvertrages bedarf es der Kündigung. Wird damit ein Anwalt beauftragt, so kann der Mandant erwarten, dass diese fehlerfrei ist und das gewünschte rechtliche Ergebnis mit sich bringt. Rz. 85 Grds. sind bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate die einschlägigen Kündigungsfristen zu beachten, die grds. durch...mehr