Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1

Der zweiteilige Aufsatz nähert sich dem Hinzuziehungsrecht, das im Pflichtteilsrecht von zunehmender praktischer Bedeutung ist. Während die Rechtsprechung und Teile der Literatur sich bisher der Frage des Hinzuziehungsrechts i.S.d. § 2314 BGB "negativ" genähert und aufgezeigt haben, welche Form der Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben zur Erfüllung des Hinzuzi...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / II. Inhalt des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB

Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben gewähren die §§ 2303 ff. BGB eine Mindestteilhabe am Nachlass des Verstorbenen. Diese Mindestteilhabe ist als schuldrechtlicher Anspruch auf eine wirtschaftliche Beteiligung am Nachlasswert gerichtet. Ein Noterbrecht, das zu einer unmittelbaren dinglichen Beteiligung des pflichtteilsberechtigten Nichterben führt, ist dem deutschen Erbr...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 2. Sinn und Zweck des Nachlassverzeichnisses im Pflichtteilsrecht

Der Berechnung des Pflichtteils wird gem. § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Der Pflichtteilsberechtigte bedarf zur’wirksamen Durchsetzung seiner verfassungsrechtlich geschützten Mindestteilhabe am Nachlass der Kenntnis über den Bestand und den Wert des Nachlasses.[9] Das Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsre...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 4. (Kein) Anspruch auf Besichtigung der Nachlassgegenstände

In § 2314 BGB findet sich für den pflichtteilsberechtigten Nichterben kein Anspruch auf Besichtigung von Nachlassgegenständen. Aus den Motiven zu § 2314 BGB ist allerdings deutlich zu entnehmen, dass dem Pflichtteilsberechtigten gem. § 809 BGB grundsätzlich auf sein Verlangen hin die Nachlassgegenstände vorzulegen sind oder zu gestatten ist, die Nachlassgegenstände zu besicht...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 5

Auf einen Blick Gem. §§ 2314 Abs. 1 S. 1, S. 3, 260 Abs. 1 BGB hat der pflichtteilsberechtigte Nichterbe Anspruch auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Nachlassverzeichnis i.S.e. Bestandsverzeichnisses, das vom Erben oder durch von diesem beauftragten Notar inhaltlich formell ordnungsgemäß erstellt werden muss. Belege müssen dem Pflichtte...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Vorlage eines inhaltlich formell ordnungsgemäßen und schriftlich verkörperten Nachlassverzeichnisses

Zur Erfüllung des Auskunftsanspruchs gem. § 2314 Abs. 1 BGB bedarf es durch den Erben der Vorlage eines schriftlich verkörperten Bestandsverzeichnisses i.S.d. § 260 Abs. 1 BGB, das den tatsächlichen und bei entsprechendem Verlangen auch den fiktiven Nachlass vollständig und richtig wiedergibt. Der Erbe ist verpflichtet, alle Informationen mitzuteilen, die den Pflichtteilsber...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. Rechtsbeziehung zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Notar

Zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem vom Erben beauftragten Notar entsteht keine Rechtsbeziehung.[51] Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Pflichtteilsberechtigte bzgl. des Nachlassverzeichnisses weder eine Beauftragung des Notars vorgenommen hat oder vornehmen kann noch eine Beurkundung erfolgt, an der der Pflichtteilsberechtigte als Urkundsbeteiligter teilnim...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 3. (Kein) Anspruch auf Belegvorlage oder Belegeinsicht

Einen Anspruch auf Vorlage von Belegen im Auskunftsanspruch gem. § 2314 Abs. 1 BGB oder auf Einsicht in diejenigen Belege, die dem Inhalt des Nachlassverzeichnisses zugrunde liegen, gibt es nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur im Pflichtteilsrecht nicht.[13] Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auf die Normierung eines Belegvorlageanspruch bei der Reform des...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 2. Rechtsbeziehung zwischen Erbe und Notar

Der Erbe beauftragt den Notar mit der Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.[33] Jeder Notar ist verpflichtet, einen entsprechenden Auftrag ordnungsgemäß und zeitnah auszuführen.[34] Mit dem Zugang des Ersuchens auf Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses entsteht das Rechtsverhältnis zwischen Erbe und Notar.[35] Aus der Auftragserteilung ergibt sic...mehr

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ZErb 09/2024, Das Recht des... / 1. Rechtsbeziehungen zwischen Pflichtteilsberechtigtem und Erben

Mit dem Erbfall entstehen beim pflichtteilsberechtigten Nichterben alle Ansprüche aus den §§ 2303 ff. BGB – folglich auch die Ansprüche aus § 2314 BGB.[24] Anspruchsgegner sind die Erben. Die schuldrechtlichen Ansprüche hat er gegenüber den Erben geltend zu machen. Dem pflichtteilsberechtigten Nichterben steht es nicht zu, seine Ansprüche selbst zu erfüllen, indem er bspw. e...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 62 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.7 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.7.1 Verhältnis zur ATAD Rz. 61 § 7 Abs. 3 S. 1 ATAD lautet: Wird die Steuerbemessungsgrundlage eines Stpfl. nach den Vorschriften eines Mitgliedstaats gem. Abs. 2 Buchst. a berechnet, so kann der Mitgliedstaat sich dafür entscheiden, ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte nicht als beherrschtes ausländisches Unternehmen gem. Abs. 1 zu behandeln, wenn 1/3 oder weniger der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.4.2 Juristische Personen des öffentlichen Rechts als Haftende

Tz. 278 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Jur Pers d öff Rechts waren bis zum 31.12.1999 tw als Durchlaufstelle und Aussteller der Zuwendungsbestätigungen zwingend einzuschalten. Ab dem 01.01.2000 können sie aber weiterhin zwischengeschaltet werden (s R 10b.1 Abs 2 EStR 2012; s H 10b.1 "Durchlaufspendenverfahren" EStH 2019). Stellt die jur Pers d öff Rechts die Zuwendungsbestätigung...mehr

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zfs 09/2024, Reichweite des Rechts auf Einsicht in nicht bei den Akten befindliche Messunterlagen

EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1, GG Art. 103 Abs. 1 Leitsatz 1. Soweit ein Messgerät Daten zu statistischen Zwecken speichert, die keinen Bezug zu der Einzelmessung haben, kommt diesen Daten keine Relevanz für die Überprüfung des Messergebnisses zu. 2. Hat das Gericht in der Hauptverhandlung die nur mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels (public key) mögliche Überprüfung der Authentizit...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 69 In der Lit. wird teilweise vertreten, dass § 12 AStG durch die fehlende Möglichkeit der Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen könne, wenn keine vollständige Anrechnung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. erfolgt und ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht Rz. 63 Artikel 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) dient den Vertragsstaaten als "Erlaubnisnorm", um bei fremdunüblichen Verrechnungspreisen Gewinnkorrekturen vorzunehmen. Diese Vorschrift fungiert jedoch nach h. M. nicht als direkte Korrekturanweisung und hat somit keine unmittelbare Durchführungswirkung (keine sog. "Self-Executing...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 46 Verfassungsrechtliche Bedenken konkret gegen § 4 AStG werden kaum erhoben. Soweit allerdings der in § 4 AStG verankerte Verweis auf die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ein Abstellen auf die Staatsangehörigkeit nach sich zieht, soll sich daraus ein Verfassungsverstoß herleiten lassen, weil auch Angehörige anderer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) an dem gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 39 Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen § 17 Abs. 1 AStG nicht, da dieser lediglich die Mitwirkungspflichten bzw. Offenbarungs- und Vorlagepflichten für die von ihm verfolgten Zwecke in legitimer Weise konkretisiert.[1] Die Norm stellt sich als Verfahrensvorschrift dar, mit der kein ungerechtfertigter Eingriff in die grundrec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht Rz. 42 Zunächst ist zu konstatieren, dass § 1a AStG nicht mit einem treaty override versehen ist und demnach die Preisanpassungsklasuel normtechnisch DBA-Regelungen nicht verdrängen kann.[1] Sonach stellt sich die Frage, ob sich § 1a AStG mit dem Abkommensrecht verträgt und insbes. ob eine (nachträgliche) Korrektur aufgrund der Preisanpassu...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 55 Verfassungsbeschwerde, Begründung, effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) [Rdn 849]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 6 KStG)

Tz. 52 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Im Gegensatz zur jur Pers des privaten Rechts leitet die jur Pers d öff Rechts ihre Rechtsfähigkeit aus dem öff Recht (zB der B-Rep oder eines Bundeslandes) her. Jur Pers d öff Rechts sind dabei zB die BRep, die Länder, Kreise und Gemeinden, Gemeindeverbände, bestimmte landesrechtlich festgelegte Religionsgemeinschaften, Landeszentralbanken,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 In- oder EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG)

Tz. 132 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zum Begriff der jur Pers d öff Rechts und zu einzelnen Erscheinungsformen s § 4 KStG Tz 14ff. Ob eine ausl jur Pers als jur Pers d öff Rechts anzusehen ist, beurteilt sich nach dem ausl Recht, da für die Einordnung eines ausl Rechtsgebildes das jeweilige Staats- und Verwaltungsrecht maßgebend ist (s Urt des BFH v 22.03.2018, BStBl II 2018, ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 1 Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 5 Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebegründung [Rdn 40]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3 Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer optierenden Gesellschaft

Tz. 100 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 IdR bildet die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Personenhandelsgesellschaft einen BgA (s Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880; s § 4 KStG Tz 52a ff), so dass vor der Option ein BgA vorliegt. Die Beteiligung der jur Pers d öff Rechts an der optierenden Gesellschaft nach der Option bildet jedoch nur dann einen BgA, wen...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Zwangsvollstreckung gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts

§ 50 Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (§ 882a ZPO, § 15 Nummer 3 EGZPO) (1) In den Fällen der Zwangsvollstreckung gegen den Bund und die Länder sowie gegen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gemeinden und Gemeindeverbänden ist nur der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Struktureller Inlandsbezug auch bei Zuwendungen an ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts erforderlich (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 6 KStG)

Tz. 149 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG sind auch Zuwendungen an jur Pers d öff Rechts oder an öff Dienststellen abzb, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, belegen sind (s Tz 132ff). Werden die st-begünstigten Zwecke dieser Zuwendungsempfänger nur im Ausl verwirklicht, ist für die A...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 15 Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil C: Außerordentliche un... / 67 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Unschuldsvermutung [Rdn 1078]

Rdn 1079 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 1080 1. Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (dazu aus der st.Rspr. des...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil C: Außerordentliche un... / 26 Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 332]

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Teil C: Außerordentliche un... / 69 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1093]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Spartenbezogene Verlustverrechnung bei Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 5 KStG

6.1 Rechtsentwicklung, Verhältnis zu anderen Vorschriften und zeitliche Anwendung Tz. 97 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 15 S 1 Nr 5 KStG wurde durch das JStG 2009 in das KStG eingefügt. Die Vorschrift ist eine ergänzende Regelung zu § 8 Abs 9 KStG, die wie die Nr 4 des § 15 S 1 KStG Verluste einer OG aus Dauerverlustgeschäften iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG betrifft. § 8 Abs 9 KStG rege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG)

3.4.1 Rechtsfähige Vereine Tz. 40 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die rechtsfähigen Vereine (§ 21ff BGB) haben als Hauptgr der sonstigen jur Pers des privaten Rechts ihre Rechtsgrundlage im BGB in der Fassung der Bekanntmachung v 02.01.2002 (BGBl I 2002, 42) in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sind damit vollrechtsfähig. Davon abzugrenzen sind Vereine ohne Rechtspersönlichkeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Dauerdefizitäre Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts als Organgesellschaft

5.3.1 Keine Anwendung des § 8 Abs 3 S 2 und Abs 7 KStG bei der Organgesellschaft – § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG Tz. 94 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vorläufig frei Tz. 95 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 15 S 1 Nr 4 S 1 KStG sind bei der OG auf Dauerverlustgeschäfte iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG die Vorschriften des § 8 Abs 3 S 2 KStG und des § 8 Abs 7 KStG nicht anzuwenden. Da nach den §§ 14,...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verfassungsrecht Rz. 65 § 8 AStG verstößt m. E. nicht gegen Verfassungsrecht.[1] Vereinzelt wird geltend gemacht, der Katalog in § 8 Abs. 1 AStG begegne mangels Erfassung neuer Geschäftsmodelle Bedenken und sei verfassungskonform auszulegen.[2] Der BFH hatte jüngst erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Niedrigsteuergrenze von 25 %,[3] die sich durch deren H...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 26 Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen keine Bedenken. Das von Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG getragene Zitiergebot ist für § 16 AStG nicht durch § 413 AO abgegolten, da § 16 AStG trotz Verweises in die AO keine Norm der AO ist. Weder das AStG allgemein noch § 16 AStG speziell benennt eine Grundrechtsnorm, die durch die Anwendung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 40 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG vom 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit gekommen. Rz. 41 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. ist ebenfalls keine höchstrichterliche verfassungsrechtliche Entsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Juristische Person des öffentlichen Rechts

5.1.1 Regelungsinhalt Tz. 94 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 22 Abs 4 UmwStG betrifft nur die stliche Behandlung des Gewinns aus der (tats) Veräußerung von "sperrfristverhafteten" Anteilen iSd § 22 Abs 1 UmwStG, wenn Einbringender und zugleich AE der erhaltenen Anteile eine jur Pers d öff Rechts ist. Die Regelung ist daher die einzige Bestimmung des § 22 UmwStG, die die Besteuer...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.5 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 156 Gegen die Regelung des § 18 AStG selbst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Solche Einwendungen können sich nur dann ergeben, wenn die der Anwendung des § 18 AStG zugrundeliegende materiell-rechtliche Norm verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt ist.[2] Rz. 157–169 einstweilen frei 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Eu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen frei 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht 1.6.2.1 Allgemeines Rz. 95 § 6 AStG ist in verschieden...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 30 Menschenrechtsbeschwerde, Vollmacht [Rdn 398]

Rdn 399 Literaturhinweise: s. die. Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 1, und bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Allgemeines, Teil A Rdn 1771, m.w.N. Rdn 400 1. Wird ein Beschwerdeführer von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Person, die der Kammerpräsident zulässt, vertreten (Art. 36 VerfO-EGMR), so ist vom Vertreter eine schriftliche V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, nicht rechtsfähige Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Tz. 44 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers-Vereinigungen sind im ZivR alle Pers-Zusammenschlüsse zur Verfolgung eines ges zulässigen Zwecks. Diese sind (nur) tw rechtsfähig. Die mit dem Kreditzweitmarktförderungsges v 22.12.2023 (BGBl I 2023 Nr 411) geschaffene Legaldefinition der "Personenvereinigung" in § 14a AO schränkt den Anwendungsbereich für stliche Zwecke – abw vom ZivR –...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.13.5 Spendenabzug bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 235 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei BgA von jur Pers d öff Rechts können Zuwendungen iRd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG abgezogen werden. Dabei sind auch Spenden an die eigene Träger-Kö grds abzb (s R 9 Abs 7 KStR 2015). Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil man den BgA und seine Träger-Kö als zwei vd St-Subjekte – wie die Kap-Ges und ihren AE – ansieht (s § 4 KStG Tz 175ff). Ge...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 35 Nichtigkeitsklage, Begründetheit [Rdn 461]

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Teil C: Außerordentliche un... / 50 Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7.3 Ausnahme: Überlassung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen (Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a)

Rz. 227 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a AStG stellt die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen und Kenntnissen – vorbehaltlich der Rückausnahme (s. Rz. 228) – keine aktive Tätigkeit dar. Die Vorschrift betrifft insbesondere Patentverwertungsgesellschaften.[1] Rechte i. S. d. Norm sind insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrech...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 60 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Ne bis in idem (Art. 103 Abs. 3 GG) [Rdn 953]

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