Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 2 Vergleich und Abfindung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Kapitalabfindung ansonsten zu verrentender Forderungen des Verletzten oder eines Ersatzgläubigers (z.B. Abtretungsgläubiger, Drittleistungsträger[1]) erfolgt regelmäßig im Vergleichswege, häufig verbunden mit einem Abfindungsvertrag. Auch andere, nicht mit (pseudo-)mathematischer Exaktheit gefundene Schadenforderungen (z.B. Einmal-Aufwendungen) und ersatzrechtliche...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Klage

Rz. 311 Ein deutsches Gericht ist nicht gezwungen, ausländisches Recht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln, sondern hat einen weiten Ermessensspielraum bei der Weise der Kenntnisverschaffung über das ausländische Recht.[377] Rz. 312 Art. 85 VO (EG) 883/2004 beantwortet nicht die Frage, vor welchem Gericht geklagt werden kann. Die Klage am Unfallort i...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Fristverkürzung

Rz. 39 Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB regelt – analog Art. 231 § 6 Abs. 2 EGBGB – den gegenüber Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB umgekehrten Fall, dass die Verjährungsfrist des neuen Verjährungsrechtes gegenüber dem alten Recht verkürzt wurde.[33] Rz. 40 Ist die Verjährungsfrist nach den neuen Vorschriften des BGB kürzer als nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht, wird die kürzere F...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Rechtsverhältnis

Rz. 74 Die Feststellungsklage hat ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum Gegenstand. Ein Rechtsverhältnis ist die aus einem konkreten Lebenssachverhalt resultierende Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder Sache, die ein subjektives Recht enthält oder aus der ein solches Recht entspringen kann. Nur das Rechtsverhältnis selbst kann Gegenstand der Feststellu...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 6. Sozialversicherer

Rz. 60 § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996)mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Drittleistungsrecht

Rz. 319 Das Leistungsrecht orientiert sich an den jeweiligen nationalen Vorgaben. Rz. 320 Die VO (EG) 883/2004 gilt seit 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Art. 85 VO (EG) 883/2004 bestimmt: Rz. 321 Art. 85 VO (EG) 883/2004 – Ansprüche der Trägermehr

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AGS 07/2024, Fragen und Lös... / 4. Lösung zu Fall 4

Auch hier enthebt die von Rechtsanwalt A für seinen Mandanten K nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO abgegebene Erklärung den Rechtspfleger nicht von der Prüfung, ob die geltend gemachte Umsatzsteuer entstanden ist. Ein kurzer Blick in § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG gibt dem Rechtspfleger Gewissheit darüber, dass die Leistung des Rechtsanwalts A nicht nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichti...mehr

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§ 5 Verjährung / (1) Regelmäßig wiederkehrende Leistungen

Rz. 193 § 197 Abs. 2 Alt. 2 BGB, der ansonsten § 218 Abs. 2 BGB a.F. inhaltlich unverändert fortsetzt, verkürzt die früher geltende Frist von vier Jahren auf drei Jahre. Rz. 194 Bereits nach dem vor dem 1.1.2002 geltenden Recht gewährte ein Feststellungsurteil keine absolute Sicherheit vor Verjährung (dazu im Einzelnen Rdn 188, 732). Soweit rechtskräftig festgestellte (§ 197 ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 4. Ersatzverpflichteter (Schädiger)

Rz. 57 Es besteht keine Verpflichtung des Ersatzberechtigten zur Kapitalisierung seiner Ansprüche, sondern nur eine Berechtigung, die Kapitalisierung zu fordern. Der Ersatzverpflichtete kann dem Ersatzberechtigten also eine Kapitalisierung weder aufdrängen,[55] noch hat der Ersatzverpflichtete ein Recht auf eine Kapitalabfindung. Rz. 58 Zur Insolvenz siehe auch Rdn 48 ff.mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Prozessuales

Rz. 60 Veränderungen sind prozessual u.U. noch bis zur letzten mündlichen Verhandlung einzubeziehen. Eine gerichtliche Hinweispflicht auf die Möglichkeiten einer gewillkürten Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) oder einer Abtretung des Schadensersatzanspruchs besteht nicht.[41] Wichtig sind u.a. die zur Aktivlegitimation aufgezeigten Aspekte (Rdn 276 ff., § 3 Rdn 44 ff., 117 ff...mehr

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§ 5 Verjährung / (c)1. 1.1998–31.12.1998

Rz. 85 Die Schäden aus der Zeit vom 1.1.1998–31.12.1998 verjährten nach altem Recht am 31.12.2002, nach neuem Recht in drei Jahren zu Jahresultimo 31.12.2001. Rz. 86 Hier gilt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB, dass die Verjährung erst mit dem 31.12.2002 abläuft.[59]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsverfolgung in Deutschland

Rz. 1487 Sind Ersatzansprüche in Deutschland zu verfolgen, ist die Einschaltung ausländischer Anwälte nicht erforderlich.[1572] Ihre Kosten sind nicht vom ersatzpflichtigen Schädiger zu ersetzen. Rz. 1488 Der Auslandsbezug rechtfertigt regelmäßig keinen erhöhten Gebührensatz. Der inländische Regulierungspartner kann durch eine Internetrecherche (u.a. auf der Internetseite des...mehr

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§ 5 Verjährung / (e)1. 1.2000–31.12.2000

Rz. 89 Die Schäden aus der Zeit vom 1.1.2000–31.12.2000 verjähren nach altem Recht am 31.12.2004, nach neuem Recht tritt die Verjährung mit Ablauf des 31.12.2003 ein. Rz. 90 Wie für 1999 gilt nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB ein Fristende mit dem 31.12.2004. Die Anwendung von Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB führt zum selben Ergebnis.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. ATAD und ATADUmsG v. 25.6.2021

Rz. 15 [Autor/Stand] Ausgangspunkt: BEPS-Aktionspunkt 3. Im BEPS-Aktionspunkt 3 hat die OECD die Hinzurechnungsbesteuerung als geeignetes Instrument identifiziert, um im Ausland erzielte passive Einkünfte, die dort einer niedrigen Besteuerung unterliegen, im Inland beim Gesellschafter einer angemessenen Besteuerung zu unterwerfen. Infolgedessen enthält der Aktionspunkt 3 "De...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mütterrente / 1 Zusätzliche Kindererziehungszeiten durch die Mütterrente

In der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Eltern für die Erziehung von Kindern sog. Kindererziehungszeiten. Nach dem Recht bis zum 30.6.2014 betrug die Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder max. 1 Jahr (12 Kalendermonate) und für nach 1991 geborene Kinder max. 3 Jahre (36 Kalendermonate). Der Begriff Mütterrente steht für die Ausweitung der Kindererziehungs...mehr

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§ 5 Verjährung / a) Allgemeine Überleitungsvorschrift

Rz. 23 Art. 229 § 5 EGBGB enthält die allgemeine Überleitungsvorschrift. Nach Art. 229 § 5 S. 1 EGBGB sind das BGB und die sonderrechtlichen Bestimmungen (u.a. AGBG) auf Schuldverhältnisse, die vor dem 1.1.2002 entstanden sind, in der bis dahin geltenden Fassung anzuwenden, soweit nichts anderes (u.a. in Art. 229 § 6 EGBGB [Verjährung] oder Art. 229 § 7 EGBGB [Zinsvorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Zeitliche Anwendung

Rz. 50 [Autor/Stand] Erstmalige Anwendung i.d.R. ab dem Wirtschaftsjahr 2022. § 7 in der Fassung des ATADUmsG v. 25.6.2021[2] ist erstmals für Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 beginnen (§ 21 Abs. 4). Entspricht das Wirtschaftsjahr der ausländischen Zwischengesellschaft dem Kalenderjahr, greifen die Änderungen des ATADUmsG somit er...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Wechselwirkung

Rz. 952 Zwischen dem Zeitmoment und dem Umstandsmoment besteht insofern eine Wechselwirkung, als der Zeitablauf (im Rahmen des Zeitmoments) umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände (im Rahmen des Umstandsmoments) sind.[969] Je länger der Inhaber des Rechts untätig bleibt, desto mehr wird der Gegner in seinem Vertrauen schutzwürdig, das Recht werde nicht ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Überleitung

Rz. 90 Rechtsnachfolger leiten ihre Rechte ausschließlich von der jeweils ursprünglich anspruchsberechtigten Person (Verletzter, Hinterbliebener, Erbe, aber auch einem gleichgelagerten Rechtsvorgänger [z.B. bei Zuständigkeitswechsel in der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung]) ab. Somit gelten für den Rechtsnachfolger auch die Darlegungs- und Beweisregeln des unmitt...mehr

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zfs 07/2024, Rechtsstaatlic... / Leitsatz

1a. Art 88 Abs. 1 S. 2 ThürVerf gewährleistet für das Strafverfahren über den Anspruch auf rechtliches Gehör hinaus, sich zu verteidigen. Art 88 Abs. 1 S. 3 ThürVerf gewährleistet für alle gerichtlichen Verfahren, sich eines rechtlichen Beistandes bedienen zu können. 1b. Das inhaltlich mit seiner grundgesetzlichen Gewährleistung deckungsgleiche Rechtsstaatsprinzip des Art 44 ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Nachweis

Rz. 346 Die Beweislastverteilung beim Anspruch des Direktgeschädigten gilt auch für dessen etwaige Rechtsnachfolger. Was jedem bei einer Abtretung einleuchtet, wird in der vielfach nicht durch Abtretung (privatrechtlicher Forderungsübergang), sondern vorwiegend durch gesetzliche Forderungsübergänge[406] (unjuristisch ausgedrückt "gesetzliche Zwangsabtretung") geprägten Regul...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Beweislage

Rz. 864 Mit einem Forderungswechsel (Zession) werden zwar Rechte übertragen, inhaltlich aber nicht verändert, insbesondere nicht zugunsten des Forderungsempfängers hinsichtlich der Beweislage verbessert. Soweit an die Stelle der ursprünglich anspruchsberechtigten Person ganz (z.B. Gesamtrechtsnachfolge des Erben) oder teilweise (z.B. Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall) ...mehr

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§ 5 Verjährung / (d)1. 1.1999–31.12.1999

Rz. 87 Die Schäden aus der Zeit vom 1.1.1999–31.12.1999 verjährten unter Zugrundelegung alten Rechtes am 31.12.2003. Nach neuem Recht verjähren sie mit Ablauf des 31.12.2002. Rz. 88 Nach Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 2 EGBGB gilt, dass das Fristende auf den 31.12.2003 fällt.mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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§ 5 Verjährung / (1) Herausgabeansprüche des Eigentümers

Rz. 200 Gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB (§ 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB a.F. in der bis 30.6.2013 geltenden Fassung) verjähren Herausgabeansprüche (nicht jedoch Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche,[147] vgl. § 199 Abs. 5 BGB) aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten in 30 Jahren.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausgliederung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung in § 13

Rz. 30 [Autor/Stand] Übernahme des § 7 Abs. 6 und 6a a.F. in § 13 Abs. 1. Die nach altem Recht in § 7 Abs. 6 und 6a a.F. enthaltenen Vorschriften zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung wurden durch das ATADUmsG v. 25.6.2021 in § 13 übernommen und fortgeführt.[2] Danach ist die Hinzurechnungsbesteuerung auch anzuwenden, wenn keine beherrschende Beteiligung vorliegt und die...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Zahlung wegen gerichtlichen Titels

Rz. 541 Hinweis Rdn 729. Rz. 542 Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten unterbricht die Verjährung des rechtskräftig festgestellten Gesamtanspruchs.[534] Das soll auch über die Frist von 30 Jahren seit Rechtskraft eines Titels hinaus gelten.[535] Rz. 543 Mit einem Anerkenntnis i.S.d. § 212 BGB beginnt die für den Anspruch maßgebliche ...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Leistungsverweigerungsrecht

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§ 5 Verjährung / I. Wirkung

Rz. 557 § 209 BGB – Wirkung der Hemmung Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Rz. 558 Der Zeitraum, während dessen die Verjährung gehemmt ist, wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet (§ 205 BGB), d.h. die Verjährungsfrist ist um die Hemmungszeit zu verlängern.[550] § 209 BGB entspricht dem früheren Re...mehr

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§ 5 Verjährung / bb) Zwei Jahre

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / c. Stellungnahme zur Rechtsprechungspraxis

Im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben lässt sich lediglich das Gebot einer Mindestbeteiligung am Nachlass ableiten. Von Verfassung wegen besteht demnach keine bestimmte wertmäßig-konkrete Untergrenze, die bei der Bemessung des Pflichtteils eingehalten werden muss. Die oben skizzierte Rechtsprechung des BGH zu § 2330 BGB scheint mit dieser verfassungsrechtlichen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (f) Kinderzulage, Kindergeld

Rz. 524 Kinderzulagen sind bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen.[422] Rz. 525 Grundsätzlich bestimmt sich der Unterhalt der gesetzlichen Unterhaltspflicht nach den jeweiligen aktuellen unterhaltsrechtlichen Normen. Nur soweit der Getötete im Zeitpunkt des Unfalles Dritten familienrechtlich zum Unterhalt verpflichtet war, haben diese Unterhaltsberechtigten eigene Ansp...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Erbfolge

Rz. 830 Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren gesamten Vermögen (Erbschaft) als Ganzes (Gesamtrechtsnachfolge) auf eine oder mehrere Personen (Erben) über. Rz. 831 Zu beachten ist, dass Erben einerseits und Unterhaltsberechtigte andererseits nicht zwingend personenidentisch sein müssen.[855] Desweiteren sind die aus dem Unfall ererbten Ansprüche...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / f) Wahlrecht, Wechsel in der Person des Berechtigten, Pfändung

Rz. 53 Das Recht, eine Kapitalabfindung zu verlangen, ist zu jedem – auch zu einem späteren – Zeitpunkt ausübbar. Auch wenn der Geschädigte nicht von Beginn der Schadenersatzverpflichtung an auf einer Kapitalabfindung bestanden hat, kann er sein Wahlrecht auch dann noch ausüben, wenn er zuvor Rentenleistungen erhalten hat. Deren eventuell notwendige Anrechnung bleibt der Fes...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Forderungswechsel vor Rechtshängigkeit

Rz. 190 Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirkt das rechtskräftige Urteil für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind. Das erklärt sich aus § 265 ZPO, der eine gesetzliche Prozessstandschaft für den Fall der Rechtsnachfolge in den Streitgegenstand nach Rechtshängigkeit der Sache anordnet. Für Rechtsü...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr

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§ 5 Verjährung / II. Unterbrechungstatbestände

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 2. Ersatzberechtigter (Geschädigter)

a) § 843 BGB Rz. 31 § 843 BGB – Geldrente oder Kapitalabfindungmehr

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AGS 07/2024, Keine Erstattu... / III. Keine Erstattung der Liechtensteiner Bezugssteuer

Das OLG Brandenburg hat auch nicht die Auffassung der Beklagten geteilt, ihr sei in Liechtenstein für die empfangene ausländische Anwaltsdienstleistung die der deutschen Umsatzsteuer vergleichbare "Bezugssteuer" i.H.v. 7,7 % des Vergütungsbetrages zu erstatten. Dem hat das OLG Brandenburg entgegengehalten, nach Nr. 7008 VV sei "erstattungsfähig" die "Umsatzsteuer auf die Ver...mehr

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§ 5 Verjährung / ff) Wechsel des Streitgegenstandes

Rz. 760 Wechselt der Streitgegenstand (z.B. bei Übergang von einem Anspruch aus eigenem Recht zu einem solchen aus abgetretenem oder übergegangenem Recht, aber auch Verfolgung eines originären Anspruches aus § 110 SGB VII oder Teilungsabkommen), kann der nunmehr verfolgte Anspruch verjährt sein.[788]mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Neubeginn nach Unterbrechung oder Hemmung

Rz. 359 Schon zu § 201 BGB a.F. galt, dass die Verjährung nach einer Unterbrechung bereits unmittelbar anschließend und nicht erst mit Jahresultimo neu zu laufen begann.[295] Die Interessenlage ist gegenüber dem alten Verjährungsrecht nicht verändert, diese Rechtsprechung gilt fort. Rz. 360 Die Hemmungswirkung (§ 209 BGB), wonach die Zeiten in die Verjährungsfrist nicht einge...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Direktanspruch

(a) § 3 Nr. 3 S. 2 PflVG a.F. Rz. 175 Hinweis Rdn 585 ff. Rz. 176 Der Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verjährt nach der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz nicht geänderten Vorschrift des § 3 Nr. 3 S. 2 PflVG a.F. in zehn Jahren. Rz. 177 § 3 Nr. 3 S. 4 PflVG a.F. wurde klarstellend dahingehend neugefasst, dass Hemmung und Neubeginn der Verjährung gegen d...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) VVG-Reform 2008

Rz. 589 § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F., wonach bis zu einer schriftlichen Entscheidung die Verjährung gehemmt ist, galt bis zum 1.1.2008 (Inkrafttreten der VVG-Reform) unverändert fort. Letztlich ohne inhaltliche Änderung findet § 3 Nr. 3 PflVG a.F. seine Fortführung in § 115 Abs. 2 VVG. Rz. 590 Übersicht 5.2: Synopse § 3 PflVG a.F. – VVG, PflVGmehr

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zfs 07/2024, Alleinhaftung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist unbegründet. Zu Recht hat das Amtsgericht die Klage abgewiesen, da der Kläger gegen die Beklagten aus keinem Rechtsgrund, insbesondere nicht aus §§ 7, 18 StVG oder § 823 Abs. 1 BGB, Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz hat. 1.) Der Unfall war für den Kläger nicht unvermeidbar i.S.v. § 17 Abs. 3 StVG, da das Überholen einer Kolonne zwar nicht u...mehr