Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / g) Kündigung, Einziehung, Ausschluss

aa) Kündigung Rz. 212 Durch Gesellschaftsvertrag kann den Gesellschaftern ein Kündigungsrecht[606] eingeräumt und dieses an bestimmte tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft werden. In der Praxis empfiehlt es sich häufig in der Satzung zunächst eine Periode vorzusehen, in der eine Kündigung ausgeschlossen ist. Die Gesellschaft soll auf diese Weise eine fest vereinbarte Start...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt des Verschmelzungsplans

(1) Firma und Sitz Rz. 2058 Der Verschmelzungsplan muss die Firma und den Sitz der an der Gründung beteiligten Ausgangsgesellschaften angeben sowie die für die Europäische Gesellschaft (SE) vorgesehene Firma und ihren geplanten Sitz. Gemeint ist damit der Satzungssitz der Europäischen Gesellschaft (SE) (vgl. Rdn 2160 ff.). Rz. 2059 Die Europäische Gesellschaft (SE) kann ihren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Geschäftsführung

a) Geschäftsführer Rz. 1451 Die Geschäfte der Vereinigung werden von einer oder mehreren natürlichen Personen geführt, die durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder bestellt werden (Art. 19 Abs. 1 EWIV-VO). Die Anzahl der Geschäftsführer ist nicht begrenzt. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht selbst Mitglieder der Vereinigung sein (Fremdorgansch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Ausübung der Rechte in der Hauptversammlung, Stimmrecht

Rz. 1035 Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus (§ 118 Abs. 1 AktG). Die Aktionäre haben ein Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung. Dazu dient das Aktionärsforum nach § 127a AktG. Nur i.R.d. Hauptversammlung haben die Aktionäre Anspruch auf Gewinnausschüttung (§§ 57 ff., 174 AktG) bzw. auf Auskunftserteilung (§ 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG). Eine Online-T...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Durch Anwartschaftsrecht und Vormerkung gesichertes Recht

Rz. 23 Wenn Auflassung, Bewilligung und Antrag des Auflassungsempfängers vorliegen (Stufe 7 siehe Rdn 3) und für ihn eine Vormerkung eingetragen ist, hat der Auflassungsempfänger nach geltendem Recht die sicherste – kumulierte – Rechtsstellung, die ihm Anwartschafts-, Vormerkungs- und Gutglaubensschutz gewährt.[52] Rz. 24 Eine Übertragung (Verpfändung) des Anwartschaftsrechts...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 16 Vereinbarkeit mit EU-Recht

Rz. 64 Die Verpflichtung, Unterlagen in deutscher Sprache im Inland bereitzuhalten, steht mit europäischem Recht in Einklang. Abs. 2 entspricht in seinem wesentlichen Regelungsinhalt dem § 2 Abs. 3 AEntG a. F. Zu dieser Norm hat der EuGH[1] entschieden, dass die Vorschrift ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel verfolgt, nämlich den sozialen Schutz der Arbeitnehmer und die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) EU-Recht

Rz. 191 Am 24.6.2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/1103 zum internationalen Ehegüterrecht verabschiedet ( EuGüVO). Hiermit sollen Regeln bereitgehalten werden für die internationale Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen bezogen auf den Ehegüterstand, mithin bezogen auf das Vermögensrecht der Ehe.[634] Die Verordnung erfasst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Erwerb eines Geschäftsanteils oder eines Rechts daran

Rz. 302 Gegenstand des gutgläubigen Erwerbs ist der Geschäftsteil selbst oder ein Recht daran (wie bspw. ein Pfandrecht oder ein Nießbrauch). Daraus folgt, dass der Geschäftsanteil auch wirksam bestehen muss – Gutglaubensschutz hinsichtlich des tatsächlichen Bestehens eines Geschäftsanteils oder dessen Lastenfreiheit wird nicht gewährleistet.[1023] Ein nicht bestehender Gesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Beschränktes dingliches Recht am Grundstück

Rz. 1 Besondere beschränkte dingliche Rechte können ihrer Natur nach nicht am einzelnen Wohnungseigentum als solchem bestehen, sondern nur an dem ganzen Grundstück (z.B. Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte, Rechte auf Sicherung von Abstandsflächen etc.). Diese Rechte sind in Spalte 3 dergestalt einzutragen, dass die Belastung des ganzen Grundstücks erkennbar ist. Die Belast...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Rechts- und wirtschaftsberatende Berufe

Rz. 1267 Zu den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen gehören Rechtsanwälte sowie die sonstigen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, insb. andere Inhaber einer Erlaubnis nach dem RDG, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte, sonstige beratende Volks- und Betriebswirte; streitig ist es für Rechtsbeistände[1628] und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 26 Das als Mantelgesetz gestaltete MoPeG ändert im Wesentlichen Vorschriften des BGB, des HGB, des PartGG und des UmwG, enthält aber auch zahlreiche Folgeänderungen etwa im Bereich des Grundbuchrechts, des Insolvenzrechts und des Kostenrechts und zeigt somit das Bestreben nach einer in sich geschlossenen Überarbeitung des bestehenden Regelwerkes.[68] Rz. 27 Gleichwohl bri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Geschäftsführer

Rz. 1451 Die Geschäfte der Vereinigung werden von einer oder mehreren natürlichen Personen geführt, die durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder bestellt werden (Art. 19 Abs. 1 EWIV-VO). Die Anzahl der Geschäftsführer ist nicht begrenzt. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht selbst Mitglieder der Vereinigung sein (Fremdorganschaft). Das Recht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Bestellungsvoraussetzungen und -hindernisse

Rz. 1452 Geschäftsführer einer Vereinigung können nicht Personen sein, die nach dem auf sie anwendbaren Recht oder nach dem innerstaatlichen Recht des Staates des Sitzes der Vereinigung oder aufgrund einer in einem Mitgliedstaat ergangenen oder anerkannten gerichtlichen Entscheidung oder Verwaltungsentscheidung dem Verwaltungs- oder Leitungsorgan von Gesellschaften nicht ang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gegenstände gesellschaftsrechtlicher Beschlussfassung

Rz. 259 Bei der Frage danach, wie Gesellschafterbeschlüsse zu behandeln und ob sie überhaupt zulässig sind, ist nach ihrem jeweiligen Gegenstand zu unterscheiden. Es können dabei entsprechend der bisherigen Kautelarpraxis drei Kategorien von Entscheidungsgegenständen unterschieden werden. aa) Geschäftsführungsangelegenheiten Rz. 260 Beschlussfassungen in Geschäftsführungsangel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Erscheinungsformen der GbR

Rz. 63 Die GbR ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform, da sie aufgrund ihrer rechtlichen Ausgestaltung für ein sehr breites Spektrum möglicher Zwecke eingesetzt werden kann. a) Außengesellschaften (rechtsfähige Gesellschaften) Rz. 64 Die Außengesellschaften (d.h. rechtsfähige Gesellschaften i.S.d. § 705 Abs. 2 Alt. 1 BGB n.F.) sind naturgemäß wesentlich stärker im Fok...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 1751 Die bedingte Kapitalerhöhung ist in den §§ 192 ff. AktG geregelt. Sie bietet der Gesellschaft die Möglichkeit, Dritten Umtausch- und Bezugsrechte einzuräumen, wobei das Ob und Wann der Ausübung dieser Rechte unbestimmt bleibt. aa) Übersicht Rz. 1752 bb) Muster: Beschluss der bedingten Kapitalerhöhung Rz. 1753 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Antragsfolgen

Rz. 467 Bei Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrags entscheidet das Insolvenzgericht über die Anordnung von Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Insolvenzmasse. Dazu kann insb. ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden, dem unterschiedliche Kompetenzen eingeräumt werden können, und sonstige Maßnahmen, v.a. Vollstreckungsverbote u.Ä. angeordnet werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Durchsetzung

Rz. 300 Das Kontrollrecht des § 717 Abs. 1 BGB n.F. kann im Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten durchgesetzt werden. Erhoben werden muss eine Leistungsklage auf Gestattung der Einsicht bzw. ggf. Erteilung einer Auskunft.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Gemeinsamer Vertreter

Rz. 1604 Nach § 6 SpruchG wird den Antragsberechtigten, die nicht selbst einen Antrag gestellt haben, vom Gericht ein gemeinsamer Vertreter bestellt, wenn nicht auf andere Weise die Wahrung ihrer Rechte gewährleistet ist (§ 3 Abs. 1 Satz 3 SpruchG). Der gemeinsame Vertreter hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 SpruchG).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Form

Rz. 1427 Der Gründungsvertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden (Art. 5 und 7 EWIV-VO). Die EWIV-VO schreibt keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vor. Da die Gründung zu den von der EWIV-VO geregelten Angelegenheiten zählt, dürfen auch die nationalen Rechte keine notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages vorschreiben.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / e) Haftung bei Auflösung bzw. Gesellschafterwechsel

aa) Auflösung der Gesellschaft Rz. 165 Die Auflösung der Gesellschaft hat keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Haftung ggü. Gesellschaftsgläubigern. Nach Auflösung der Gesellschaft findet grds. die Liquidation statt (§§ 735 ff. BGB n.F.).[292] Reicht das Gesellschaftsvermögen zur Berichtigung der Verbindlichkeiten und zur Rückerstattung der Beiträge nicht aus, haben ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung, Handelndenhaftung

Rz. 1015 Besondere Risiken bestehen im Rahmen der Gründung aufgrund Unterbilanzhaftung, Verlustdeckungshaftung bzw. Handelndenhaftung. Auf die Ausführungen zur Gründung kann verwiesen werden (oben Abschnitt II. 6., Rdn 745 ff.)mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gläubigerkündigung

Rz. 392 Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts des Gesellschaftergläubigers aus § 726 BGB n.F. ist nicht möglich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Folgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

aa) Auflösung der Gesellschaft Rz. 468 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft führt nach § 729 Abs. 1 Nr: 2 BGB n.F. zur Auflösung der Gesellschaft (s.o. Rdn 431). Bei einer eingetragenen GbR hat gem. § 733 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. das Amtsgericht die Auflösung und ihren Grund von Amts wegen in das Gesellschaftsregister einzutragen. bb) Vertretu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung zur Ausschließung eines Gesellschafters

Rz. 401 § 727 BGB n.F. bestimmt, dass ein Gesellschafter dann von den übrigen Gesellschaftern durch Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden kann, wenn in seiner Person ein wichtiger Grund eintritt. aa) Fortsetzungsklausel Rz. 402 Einer Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung bedarf es nach § 727 BGB n.F. – im Gegensatz zur Vorgängerr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 382 Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR zu dessen Lebzeiten kann strukturell zwei verschiedene Ursachen haben. aa) Ausscheidungsvereinbarung Rz. 383 Ebenso wie die Gesellschafter vertraglich di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Auseinandersetzungsguthaben

Rz. 1502 Scheidet ein Mitglied aus einem anderen Grund als dem der Abtretung seiner Rechte aus der Vereinigung aus, so wird das Auseinandersetzungsguthaben dieses Mitgliedes oder die Höhe der Forderungen der Vereinigung gegen dieses Mitglied auf der Grundlage des Vermögens der Vereinigung ermittelt, wie es im Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitgliedes vorhanden ist. Der Wert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / b) Insolvenzgründe

Rz. 460 Das Insolvenzverfahren kann nur dann eröffnet werden, wenn einer der gesetzlich normierten Insolvenzgründe eingreift. aa) Zahlungsunfähigkeit Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Überblick

Rz. 411 Die gesetzlichen Rechtsfolgen des Ausscheidens eines Gesellschafters sind in den §§ 728–728b BGB n.F. (vormals: §§ 738–740 BGB a.F.) geregelt. Diese Regelungen sind teilweise einer gesellschaftsvertraglichen Regelung zugänglich.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Auszahlung des Gewinnanspruchs und Verlustausgleich

Rz. 335 Von der Frage der Ergebnisverteilung ist die des etwaigen Anspruchs der Gesellschafter auf Auszahlung des Gewinns zu unterscheiden. Während die Ergebnisverteilung nur zur buchmäßigen Erfassung des Ergebnisses bei den Gesellschaftern führt, können die Gesellschafter die Auszahlung eines etwa auf sie entfallenden Gewinnanteils nur verlangen, wenn auch ein korrespondier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 9. Beitritt

Rz. 340 Verschiedenste Gründe können dafür sprechen, den ursprünglichen Kreis der Gesellschafter einer GbR zu erweitern. So kann dies aus erwerbswirtschaftlichen Erwägungen notwendig sein, um der Gesellschaft Kapital zuzuführen oder neue Kompetenzen zu erwerben. Es kann der Verwirklichung eines Nachfolgekonzeptes dienen. Besondere Kundenbindungen können eine Rolle spielen od...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 11. Rechtsnachfolge von Todes wegen in den Gesellschaftsanteil

a) Gesetzliche Regel Rz. 357 Nach dem MoPeG (s. unter Rdn 25 ff.) führt der Tod eines Gesellschafters gem. der neuen gesetzlichen Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft, sondern – wie bei den Personenhandelsgesellschaften (§ 131 HGB n.F.) – zum Ausscheiden des Gesellschafters. Das Ausscheiden des Gesellschafters und die Fortsetzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschaftsvertrag

Rz. 141 Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages ist zwingende Voraussetzung für das Entstehen der GbR (§ 705 Abs. 1 BGB n.F.). Zwar kann ein solcher Vertrag auch konkludent zustande kommen, ohne Vertrag liegt allerdings keine Gesellschaft vor. aa) Rechtsnatur Rz. 142 Der Gesellschaftsvertrag einer GbR hat einen Doppelcharakter. Er ist sowohl schuldrechtliche Vereinbarung zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Stimmbindung

Rz. 278 Vereinbarungen, mit denen die Stimmrechtsausübung in der Gesellschaft Bindungen unterworfen wird, treten grds. in zwei verschiedenen Formen auf. Zum einen in Form der sog. Gruppenvertretungsregelungen und zum anderen in Form echter Stimmbindungsverträge. (1) Gruppenvertretung Rz. 279 In Gesellschaften, deren Gesellschafterkreis durch zwei oder mehr in sich homogene Gru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / e) Abfindung

Rz. 415 Nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 738 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F.) steht dem ausgeschiedenen Gesellschafter ein Anspruch auf Zahlung einer dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. aa) Gesetzliche Regelung Rz. 416 Das Gesetz spricht dem ausgeschiedenen Gesellschafter eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu. Nach der Regierungsbegründung bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Nachtragsliquidation

Rz. 457 § 735 Abs. 1 Satz 2 BGB n.F. sieht eine Nachtragsliquidation bei einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft vor, wenn sich nachträglich herausstellt, dass noch Vermögen vorhanden, das der Verteilung unterliegtmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / j) Inkrafttreten

Rz. 62 Obgleich das MoPeG bereits am 17.8.2021 im BGBl verkündet worden war, traten die Neuregelungen erst am 1.1.2024 in Kraft. Hintergrund ist insb., dass die Einrichtung des Gesellschaftsregisters einen gewissen zeitlichen Vorlauf erforderte, um es den Ländern zu ermöglichen, die notwendigen technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen.[147]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Beendigung der Geschäftsführung

Rz. 241 Endet die Geschäftsführungsbefugnis eines Gesellschafters vorzeitig, d.h. vor dem regulären Ende der Gesellschaft, kann dies im Wesentlichen zwei Gründe haben: zum einen die Kündigung der Geschäftsführerstellung und zum anderen die Entziehung. aa) Kündigung Rz. 242 Dem geschäftsführenden Gesellschafter steht die Möglichkeit der Beendigung seines Amtes durch Kündigungse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Einrichtung eines Gesellschaftsregisters für die GbR

Rz. 32 Weitere maßgebliche Grundentscheidung des MoPeG ist die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters für die GbR in enger Anlehnung an das Handelsregister (§§ 707 ff. BGB n.F.). aa) Fakultative Eintragung Rz. 33 Den Gesellschaftern steht es jedoch nach § 707 Abs. 1 BGB n.F. frei, ob sie ihre GbR zum Gesellschaftsregister anmelden. Eine GbR kann auch außerhalb des Registers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Eröffnung des Insolvenzverfahrens

(1) Gesellschaftsinsolvenz Rz. 431 Weiterer Auflösungsgrund für eine GbR ist nach § 729 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO. Der Auflösungsgrund ist zwingender Natur. Entscheidend für die Auflösung ist der Erlass des Eröffnungsbeschlusses (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 InsO), während es auf die ggf. später erfolgende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Vertragliche Beschränkungen des Kündigungsrechts

aa) Gläubigerkündigung Rz. 392 Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung des Kündigungsrechts des Gesellschaftergläubigers aus § 726 BGB n.F. ist nicht möglich. bb) Ordentliche Kündigung Rz. 393 Beschränkungen des ordentlichen Kündigungsrechts sind bei der GbR nach der Bestimmung des § 725 Abs. 1 BGB n.F. (anders als nach der Vorgängerregelung des § 723 Abs. 3 BGB a.F.) grds....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / d) Inhaltskontrolle nach deutschem Recht

Rz. 47 Schiedsvereinbarungen können Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d. § 305 BGB darstellen und, soweit auf sie deutsches Recht anwendbar ist (s. hierzu Rdn 32 ff.), der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB unterliegen. Im Unternehmensverkehr müssen sich derartige Klauseln, die z.B. durch Bezugnahme auf AGB im Einklang mit § 1031 Abs. 3 ZPO einbezogen werden so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Grundsatz: Notwendigkeit einer Präsenzversammlung

Rz. 1369 Nach § 118 AktG üben die Aktionäre ihre Rechte "in der Hauptversammlung" aus, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Hauptversammlung ist nach dieser gesetzlichen Grundkonzeption eine Präsenzversammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort. Hiernach war die vollständige Durchführung der Hauptversammlung im Internet bislang unzulässig.[3864] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Recht des Auflassungsempfängers aus Auflassung und Vormerkung

Rz. 18 Meinung des BGH: Das Recht des Auflassungsempfänger, für den eine Vormerkung eingetragen ist, wurde vom BGH mit der Begründung als selbstständig verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht anerkannt, dass in diesem Fall auch ohne eigenen Antrag des Auflassungsempfängers sein Recht wegen des durch §§ 883 Abs. 2, 888 BGB gewährten Schutzes vom Veräußerer nicht mehr einseitig zer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Prinzip der Selbstorganschaft

Rz. 222 Im Recht der Personengesellschaften gilt das Prinzip der Selbstorganschaft, wonach nur Gesellschafter Geschäftsführer der Gesellschaft sein können und folgerichtig auch nur Gesellschafter zur gesetzlichen Vertretung ermächtigt sind.[380] Einem Dritten können zwar rechtsgeschäftlich Vertretungsmacht- und Geschäftsführungsbefugnis übertragen werden, gleichwohl bleibt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Abspaltungsverbot

Rz. 176 § 711a Satz 1 BGB n.F. bestimmt, dass die Rechte der Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis grds. nicht übertragbar sind. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen den bislang geltenden § 717 Satz 1 BGB a.F. Der darin verwendete Begriff des "Anspruchs" war indes anerkanntermaßen zu eng, da das Abspaltungsverbot sämtliche aus der Mitgliedschaft resultierenden R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Recht auf Auskunft und Kopien (Abs. 1)

Rz. 2 Art. 15 DSGVO gibt betroffenen Personen ein Auskunftsrecht über die Verwendung ihrer Daten. Dessen Abs. 1 wird für das Grundbuchverfahren durch §§ 12 und 12a GBO geregelt und gewährleistet. Soweit diese Regelungen hinter das Auskunftsrecht des Art. 15 Abs. 1 DSGVO zurückbleiben, ist dies verhältnismäßig, weil das Interesse des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs an der Fun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Recht auf Berichtigung von Daten (Abs. 2)

Rz. 4 Art. 16 DSGVO gewährt dem Betroffenen einen Anspruch auf Berichtigung seiner Daten. Abs. 2 verweist dazu auf die materiellrechtlichen Normen der §§ 894 ff. BGB und auf § 22 GBO. Eine Verwirklichung des Anspruchs aus Art. 16 DSGVO soll daher nur im Rahmen der Grundbuchberichtigung möglich sein.[4] Die Vorschrift des Abs. 2 ist unglücklich formuliert und sachlich zu eng....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sonstiges öffentliches Recht

Rz. 15 Eine gesetzliche Ausnahme enthält § 25 Abs. 2 S. 2 BauGB; infolgedessen ist die Eintragung des aus einer Auflassungsvormerkung Berechtigten als Eigentümer zur Eintragung einer Vormerkung zum Vorbehalt von Rechten nach § 25 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.[27] Eine gesetzliche ausdrückliche Ausnahme enthält ferner § 10 Nr. 3 RVermG vom 16.5.1961.[28] Rz. 16 Liegt die Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / a) Anwendbares Recht

Rz. 75 Grds. und insbesondere bei Unternehmenskaufverträgen, mit Berührung zu anderen Rechtsordnungen, sollten die Parteien schon im Vertragswerk abschließend regeln, welche Rechtsordnung Anwendung finden soll. Es gilt das Prinzip der freien Rechtswahl (Art. 3 Rom I-VO). Haben die Parteien hingegen keine explizite Rechtswahl vorgenommen, muss das anwendbare Recht im Streitfa...mehr