Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anpassung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Anpassung von Vorauszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie s Rn 94. Außerhalb dieser Corona-Sonderregelungen gelten folgende Grundsätze: Durch die Anpassung der Vorauszahlungen soll das FA möglichst beweglich vorab bereits eine Steuererhebung durchführen, die dem späteren Veranlagungsergebnis nahekommt. Unverhältnismäßig hohe Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu den DBA

Rn. 49 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bei einem im Ausland ansässigen Leistenden ist der Steuerabzug nach § 48d Abs 1 S 1 EStG auch dann vorzunehmen, wenn das Besteuerungsrecht nach dem zugrunde liegenden DBA beim Ansässigkeitsstaat liegt. Der Leistende kann den Steuerabzug durch Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG verhindern oder die Erstattung des einbeha...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 12.2 Änderung des § 14 KStG

Hinsichtlich der Mehr- bzw. Minderabführungen unterscheidet das Steuerrecht danach, ob deren Ursache in vororganschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 3 KStG) oder in organschaftlicher Zeit (§ 14 Abs. 4 KStG) liegt. Vororganschaftliche Mehrabführungen werden gem. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG beim Organträger als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft behandelt, wohingegen vororganschaf...mehr

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AGS 10/2022, Wert eines Abä... / VIII. Bedeutung für die Praxis

1. Nur 10 Prozent je Anrecht Zutreffend geht das Gericht davon aus, dass sich der Verfahrenswert in Abänderungsverfahren aufgrund einer Entscheidung im Verbundverfahren nach § 50 Abs. 1, S. 1, 1. Alt. FamGKG richtet. Die Formulierung in § 50 FamGKG "nach der Scheidung" ist nicht chronologisch gemeint. Vielmehr wird hier die Überschrift zum dritten Abschnitt des VersAusglG zit...mehr

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zfs 10/2022, Erhebung von B... / 1 Hinweis:

Damit hat der VGH BW einen Normenkontrollantrag abgewiesen und entschieden, dass die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung von Bewohnerparkgebühren vom 14.12.2021 rechtmäßig ist. Die Bewohnerparkgebührensatzung FR genügt danach den Maßgaben der Ermächtigungsgrundlage des § 1 ParkgebVO i.V.m. § 6a Abs. 5a StVG und ist auch ansonsten mit höherrangigem Recht ...mehr

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zfs 10/2022, Abgrenzung Sch... / 2 Aus den Gründen:

[13] II. Die zulässige Berufung hat nur hinsichtlich des Feststellungsbegehrens Erfolg. [14] 1. Dass der Kläger seinen Zahlungsantrag zwischenzeitlich für erledigt erklärt und dies dann widerrufen hat, ist im Ergebnis unbeachtlich. Unabhängig von der Zulässigkeit eines solchen Widerrufs wäre die Rechtsfolge einer bis dahin lediglich einseitigen Erledigungserklärung die Umdeut...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.1 Überblick

Die nachfolgenden Übersichten bieten einen Überblick über die nach dem 31.12.2022 anzuwendenden, vom IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen (Rechtsstand vom 25.7.2022). Diese wurden bisher nur teilweise von der EU in europäisches Recht übernommen (endorsed). Aufgrund von IASB- und EU-Aktivitäten können sich im weiteren Verlauf des Jahres 2022 und in den ersten M...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / V. Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers?

Der Vorsitzende des Strafsenats hat es nach Ansicht des BGH auch zu Recht abgelehnt, gem. § 144 Abs. 1 StPO einen weiteren Pflichtverteidiger zu bestellen. Auf die sofortige Beschwerde gegen diese Ablehnung prüfe das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm eingehalten und sein ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften

Tz. 11 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Für die konsolidierten Abschlüsse von nicht kapitalmarktorientierten Gesellschaften können die Mitgliedstaaten nach Art. 5 der IAS-VO die Anwendung der EU-IFRS zwingend anordnen oder freiwillig gestatten. Mit dem BilReG hat der deutsche Gesetzgeber dieses Mitgliedstaatenwahlrecht zugunsten einer freiwilligen Konzernrechnungslegung nach den EU...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / III. Zulässige Ausforschung

Die Motive des Gesetzgebers belegen, dass mit dem selbstständigen Beweisverfahren die Möglichkeit eröffnet werden sollte, dass gutachterlich eine Tatsachenbasis geschaffen werden kann, auf deren Basis eine Einigungsmöglichkeit besteht. Der Hinweis auf das anglo-amerikanische Recht (pre-trial discovery) verdeutlicht dies in besonderem Maße. Das Verfahren der "pre-trial discov...mehr

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FF 10/2022, Bedeutsame Ents... / 2. Verwirkung des Ausbildungsunterhalts

Die – nachhaltige – Verletzung unterhaltsrechtlicher Ausbildungsobliegenheiten kann den Verlust des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt auf der anspruchsbegründen Ebene nach sich ziehen. Ein Verhalten des in der Ausbildung befindlichen volljährigen Kindes, das die wirtschaftlichen Interessen des Unterhaltspflichtigen völlig außer Acht lässt, kann zur Verwirkung des Unterhalts...mehr

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AGS 10/2022, Abzug von Wohn... / I. Sachverhalt

Dem Sachverhalt lag die Frage der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu Grunde. Das AG ist von einem Monatsnettoeinkommen des Antragstellers i.H.v. 2.815,34 EUR ausgegangen, von dem es Fahrtkosten i.H.v. 78,00 EUR, hälftige Wohnkosten i.H.v. 532,50 EUR, Versicherungsbeiträge i.H.v. 45,11 EUR, Kindesunterhalt für seine bei deren Mutter lebe...mehr

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AGS 10/2022, Burandt/Rojahn, Erbrecht - Gesamtkommentar zum Erbrecht

Herausgegeben von Dr. Wolfgang Burandt und Dieter Rojahn. 4. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.234 S., 279,00 EUR Der Kommentar ist als "Querschnittskommentar" konzipiert. Er kommentiert sämtliche für den Erbrechtler relevanten Rechtsgebiete, insbesondere natürlich das Fünfte Buch des BGB. Aber auch die verfahrensrechtlichen Vorschriften des FamFG und der ZPO w...mehr

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zfs 10/2022, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Zur Eintrittspflicht eines Gebäudeversicherers für das Risiko "unbenannter Gefahren". 2. Eine Beschädigung versicherter Sachen – hier: Verschmutzung einer Sickergrube mit Altöl – ist nicht "unvorhergesehen" und berechtigt den VR zur vollständigen Kürzung der Leisungen, wenn als einzige naheliegende Möglichkeit nur die Herbeiführung des Schadens durch den früheren VN, einen...mehr

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zfs 10/2022, Erhebung von B... / Leitsatz

1. Abgesehen von dem Fall, dass es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern (§ 35 Abs. 1 S. 2 GemO), ist den Gemeinden nach § 39 Abs. 5 S. 2 Halbs. 1 GemO ein Wahlrecht eingeräumt, ob die Sitzung eines beschließenden Ausschusses, soweit dieser nur vorberatend tätig ist, öffentlich oder nichtöffentlich sein soll. 2. Der Gebührengesetzgeber darf bei ...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 3 Der Praxistipp

Das Zivilrecht wird durch die Parteien bestimmt Es fällt den Vollstreckungsorganen immer wieder schwer, einen wesentlichen Grundsatz des Zivilrechtes auch in das Vollstreckungsrecht zu transformieren: die Dispositionsbefugnis der Parteien. Sie leiten mit ihren Anträgen das Verfahren ein, lenken das Verfahren durch ihr Agieren und können es durch die Antragsrücknahme oder die ...mehr

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AGS 10/2022, Streitwertbesc... / II. Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG ist gegen den Beschluss, durch den der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt worden ist, die Beschwerde gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigt. Die Beschwerde findet gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG auch dann statt, wenn das Gericht, das die angefochtene Entscheidung erlassen ha...mehr

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zfs 10/2022, Einwand der Za... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) ist zuzustimmen. Zwar war hier die Zahlung des Erstattungsbetrages als solche unstreitig. Nicht offensichtlich und wohl auch nicht unstreitig war indes die Frage, ob durch diese Zahlung auch die Erfüllungswirkung eingetreten war. Dies hat das VG zu Recht verneint. Denn nur eine unstreitig vorbehaltlose Zahlung ist im Kostenfestsetzung...mehr

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ZErb 10/2022, Das Nachlassv... / 5. Der Pflichtenkatalog der Vermögenserfassung

Im Einzelnen: Unstreitig dürfte sein, dass für die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dabei regelmäßig ein Zeitraum von drei bis vier Monaten zugebilligt wird.[40] Damit ist der Zeitraum, bis wann nach Verpflichtung das Verzeichnis erstellt werden muss, definiert. Das deckt sich mit den anderen benannten Vorschriften.[41] Unstreitig dürfte auch sein, dass die Erstellung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vermietung von nicht mehr als zwei Wohnungen

Rn. 159 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Begriff der Wohnung ist in § 181 Abs 9 BewG definiert. Es spricht nichts dagegen, diese Begriffsbestimmung auch iRd § 48 Abs 1 S 2 EStG zugrunde zu legen (ebenso: Apitz, StBp 2002, 322). Danach ist eine Wohnung die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, dass die Führung eines selbst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 66 [Autor/Stand] Schutzbereich des Art. 3 Abs. 1 GG. Es ist offensichtlich, dass Stifter sowie Bezugs- und Anfallsberechtigte ausländischer Stiftungen durch § 15 stärker belastet werden als sie es würden, wenn sie in einem nämlichen Rechtsverhältnis zu einer inländischen Stiftung stünden. Diese Ungleichbehandlung muss sich an Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen. Ausgangspunkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Geltungsbereich

Rn. 26 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Vornahme des Steuerabzugs sind nur bestimmte Leistungsempfänger von Bauleistungen im Inland verpflichtet. Den Steuerabzug müssen vornehmen: Unternehmer iSd § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rn. 27 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unerheblich ist, ob der Auftraggeber der Bauleistungen (also der Leistungsempfänger) estpfl o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen in §§ 48–48d EStG richten sich gegen die illegale Betätigung im Baugewerbe. Der Gesetzgeber versteht unter der illegalen Betätigung im Baugewerbe den Einsatz von Werkvertragsunternehmen mit tatsächlichem oder vorgeblichem Auslandssitz, die unter Einschaltung von unseriös operierenden Sub...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haftungsausschluss bei gutgläubigen Leistungsempfängern

Rn. 77 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach § 48a Abs 3 S 2 EStG haftet der Leistungsempfänger nicht, wenn ihm im Zeitpunkt der Gegenleistung eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen hat, auf deren Rechtmäßigkeit er vertrauen konnte. Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Zum Begriff der Gegenleistung s § 48 Rn 125ff (Wienbergen). Wegen des "Zeitpunkts...mehr

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FoVo 10/2022, Beim Pfändung... / II. BGH prüft den Pfändungsschutz

Kein Pfändungsschutz wegen der Herkunft der Mittel aus gemeinnützigem Fonds Der BGH hat die erste Frage zugunsten der Gläubiger entschieden: Der Pkw unterliege nicht deshalb einem Pfändungsverbot, weil er nach dem Vorbringen des Schuldners überwiegend mit Mitteln aus dem Fonds "Heimerziehung in der DDR" erworben worden ist. Im Ausgangspunkt lässt der BGH zunächst einmal zwei w...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [58] II. Die Revision des Klägers hat ebenfalls Erfolg. Die Begründung, mit der das Berufungsgericht eine Anfechtbarkeit der bis zum 27.3.2012 erfolgten Zahlungen verneint, hält in einem entscheidenden Punkt rechtlicher Überprüfung nicht stand. [59] 1. Eine Anfechtbarkeit nach § 131 InsO ist nicht gegeben. Rechtsfehlerfrei behandelt das Berufungsgericht die Zahlungen der...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Regelstrafrahmen (§ 373 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO)

Rz. 120 [Autor/Stand] Bis zur Neufassung des Tatbestands des § 373 AO durch das TKÜG[2] seit 1.1.2008 ließ sich der Strafrahmen des (versuchten) schweren Schmuggels angesichts der Verweisungen auf § 370 AO nur schwer ermitteln (zur früheren Fassung s. Rz. 7). Durch die Änderungen der §§ 373, 374 AO sollten Wertungswidersprüche zwischen bandenmäßiger Umsatzsteuer- oder Verbra...mehr

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AGS 10/2022, Aufhebung der ... / II. Grundsätze der Entpflichtung

Nach Auffassung des BGH hat der Vorsitzende den Rechtsanwalt K zu Recht entpflichtet. Nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 StPO sei die Bestellung des Pflichtverteidigers u.a. dann aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn aus einem sonstigen Grund keine angemessene Verteidigung des Beschuldigten gewährleistet sei. Der Gesetzgeber habe damit einen in der...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / I. Finanzierbarkeit durch Rechtsschutzversicherer

In allen Rechtsschutzversicherungsbedingungen ist geregelt, dass der Rechtsschutzversicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht nur die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Anwalts, sondern insbesondere die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, übernimmt.[52] Da es sich bei d...mehr

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AGS 10/2022, Streitwertbesc... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Umdeutung der Streitwertbeschwerde Ob eine ausdrücklich und namens und in Vollmacht des Auftraggebers auf Heraufsetzung gerichtete Streitwertbeschwerde in eine solche des Prozessbevollmächtigten selbst umgedeutet werden kann, ist umstritten. Der Prozessbevollmächtigte der Kläger im Fall des OLG Dresden hatte Glück gehabt, dass sich aus den in der Beschwerdeschrift in Bezug...mehr

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FoVo 10/2022, Vergütung in ... / 2 Der Praxistipp

Eine Entscheidung, die in jeder Hinsicht falsch ist Es hätte dem AG geholfen, wenn es die rechtliche Prüfungsreihenfolge eingehalten hätte. Das Unterlassen führt zu einem doppelten Fehler: Es wird zunächst nicht gesehen, dass die Titulierung einer Forderung auf einen Inkassodienstleister nicht bedeutet, dass es sich nicht um eine fremde Forderung handelt. § 2 Abs. 2 RDG defini...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / X. Personelle Zuordnung und Erstattung geleisteter Vorauszahlungen bei zusammenveranlagten Ehegatten (einschließlich Scheidung)

Rn. 92 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Eine Erstattung von Vorauszahlungen kommt nach § 36 Abs 4 S 2 EStG bei fehlender Tilgungsbestimmung im Regelfall nur hinsichtlich desjenigen Betrags in Betracht, um den die Vorauszahlungen die Summe der für beide Ehegatten festgesetzten ESt übersteigen. Dies gilt sowohl im Fall der Zusammenveranlagung als auch bei Wahl der Einzelveranlagung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Beteiligung

a) Fallgruppen Rz. 94 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des einzelnen am Bandenschmuggel Beteiligten hängt davon ab, ob es sich um ein Bandenmitglied oder lediglich um einen Außenstehenden handelt. Zu unterscheiden sind deshalb zwei Fallgruppen: Bandenmitglieder (Rz. 95 ff.) und Nichtbandenmitglieder (Rz. 106 ff.) b) Bandenmitglieder Rz. 95 [Autor/Stand] Als Täter, mittelbarer Tät...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvergütung: Auszahlung / 2.2 Verwirkung von Vergütungsansprüchen

Neben der Einrede der Verjährung gibt es auch die Möglichkeit, dass der Anspruch auf die bereits fällig gewordene Arbeitsvergütung verwirkt ist. Hat das Gericht festgestellt, dass Verwirkung eingetreten ist, ist der Anspruch erloschen und kann vom Arbeitnehmer nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verwirkung ist ein Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung. Voraussetzung de...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ablauf des Endorsement-Verfahrens

Tz. 54 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Das Endorsement-Verfahren, basierend auf dem Beschluss des Europäischen Rates 1999/468/EG, verläuft im Regelfall wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Die ESt-Vorauszahlung im Insolvenzverfahren

Rn. 87 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Zur Behandlung von ESt-Vorauszahlungen in der Insolvenz einer natürlichen Person in Bezug auf die Aufrechnung des FA (s Aufrechnungsverbot in § 96 InSO) mit aus Vorauszahlungen resultierendem Erstattungsanspruch hat der BFH jüngst zwei Urteile erlassen: Wird eine selbstständige Tätigkeit gemäß § 35 Abs 2 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigeg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inanspruchnahme des Leistungsempfängers

Rn. 63 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 48a Abs 3 S 1 EStG haftet der Leistungsempfänger für einen nicht oder zu niedrig abgeführten Abzugsbetrag (kritisch: Diebold, DStR 2002, 1336). Zum Begriff des Leistungsempfängers s § 48 Rn 66ff (Wienbergen). Der Abzugsbetrag ist "nicht" oder "zu niedrig" abgeführt, wenn er nicht dem gesetzlich angeordneten Einbehalt gemäß § 48 Abs 1...mehr

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FF 10/2022, Studienreise Griechenland

Humor ist eine ernste Sache oder Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen Auch wenn es die Überschrift "Wenn Anwälte/Anwältinnen rote Nasen tragen" vielleicht vermuten lässt, ist dies kein Ausblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und das Arbeiten in – aufgrund der Energiekrise – unterkühlten Kanzleiräumen, sondern vielmehr ein Rückblick auf die 25. Studienreise nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Schmuggel mit Schusswaffen (§ 373 Abs. 2 Nr. 1 AO)

a) "Schusswaffe" Rz. 56 [Autor/Stand] Es gilt der strafrechtliche Waffenbegriff wie der der §§ 244, 250 StGB, der grundsätzlich enger zu bestimmen ist als der allgemeine formale Begriff nach dem Waffengesetz (vgl. dazu § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Ziff. 1.1)[2]. Schusswaffen sind alle Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigun...mehr

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zfs 10/2022, Verzicht des M... / 3 Anmerkung:

Der Schwerpunkt der Entscheidung des BGH lag auf der Beurteilung von Fragen des Insolvenzrechts. Diese hat das OLG Frankfurt/Main nach Auffassung des BGH nicht sämtlich richtig beantwortet. Der BGH hat deshalb die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Für die Leser dieser Zeitschrift von besonderer Bedeutung war ein Problem des...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Auslegung der endorsten IFRS

Tz. 59 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Entscheidung über die Gültigkeit, die Auslegung und die Rechtsfortbildung von europäischem Gemeinschaftsrecht obliegt nach Art. 9f Abs. 1 des Vertrags von Lissabon (ABl. EU C 306 vom 17. Dezember 2007, S. 1) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Für das sekundäre Gemeinschaftsrecht ordnet Art. 9f Abs. 3b des Vertrags von Lissabon hierzu da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Rechtsfolgen des Steuerabzugs für den Leistungsempfänger (§ 48 Abs 4 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Aus der Vornahme des Steuerabzugs resultieren folgende Rechtsfolgen: beim Leistenden wird der Abzugsbetrag auf die von ihm zu entrichtenden Steuern angerechnet (§ 48c Abs 1 EStG). Hat der Leistende keine Steuern zu entrichten, kann er einen Antrag auf Erstattung des Abzugsbetrags stellen (§ 48c Abs 2 EStG), beim Leistungsempfänger gibt es Erl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Einordnung der Neuregelung im Zuge des AbzStEntModG

Rz. 17 [Autor/Stand] Einordnung der Neuerungen infolge des AbzStEntModG. Mit dem AbzStEntModG[2] wurde die bisher in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 a.F. kodifizierte Preisanpassungsklausel modifiziert und in einen eigenständigen § 1a überführt. Im Zuge der Neufassung der Preisanpassungsklausel wurde der Beobachtungszeitraum von bisher zehn auf nunmehr sieben Jahre verkürzt. Auch we...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Fehlen einer ausdrücklichen Regelung in den IFRS

Tz. 25 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Trifft kein Standard und keine Interpretation explizit auf einen rechnungslegungspflichtigen Geschäftsvorfall zu (zB auf die Bilanzierung von Emissionsrechten), hat die Unternehmensleitung gem. IAS 8.10 abzuwägen, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethode zu entscheidungsnützlichen (IAS 8.10a) und verlässlichen Informationen (IAS 8.10b) füh...mehr