Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerabzugsverfahren – ABC... / 3 Praxisfragen

Das Steuerabzugsverfahren einschließlich des Haftungsverfahrens ist so geregelt, dass es den EU-rechtlichen Vorgaben entspricht. Die Regelung widerspricht also nicht den Grundfreiheiten.[1] Der Steuerabzug hat nur zu erfolgen, wenn beschränkte Stpfl. besteht. Allerdings ist das Steuerabzugsverfahren nicht geeignet, über das Bestehen der beschränkten Steuerpflicht zu entscheid...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Steuerbefreite Leistungen

Rz. 24 Die Steuerbefreiung der Leistungen setzt voraus, dass die Leistungen steuerbar sind. Das ist insbes. dann der Fall, wenn sie im Rahmen eines Leistungsaustauschs gegen Entgelt erfolgen. Zwar unterscheidet Abschn. 1.4 UStAE bei Leistungen einer Vereinigung an ihre Mitglieder zwischen – steuerbaren – Sonderleistungen, die den besonderen Belangen der einzelnen Mitglieder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Auswirkungen einer Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers auf das eingeräumte Recht zur Ernennung eines neuen Testamentsvollstreckers

Leitsatz Pflichtverletzungen eines Testamentsvollstreckers lassen ein ihm testamentarisch eingeräumtes Recht zur Benennung eines weiteren oder Ersatztestamentsvollstreckers nicht erlöschen, selbst nicht im Fall der Entlassung des Testamentsvollstreckers aus dem Amt. OLG Hamburg, Beschl. v. 9.2.2021 – 2 W 53/20 1 Gründe I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2022, Auswirkungen v... / II. Anwendbares neues Recht

Der Pflichtverteidiger hatte geltend gemacht, die "Mittagspausen" seien bei der Berechnung der Gesamtdauer der Hauptverhandlung für die oben genannten drei Hauptverhandlungstermine nicht abzuziehen. Das sieht das LG anders. Der Rechtsanwalt ist vor Einführung der Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV beigeordnet worden. Diese Vorschrift findet hier nach § 60 Abs. 1 RVG Anwendung, da sowohl ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Grenzziehung nach neuem Recht – das Ineinandergreifen von § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG

Rz. 18 Auch wenn die Regelung in § 611a BGB durch das Ziel der Bekämpfung von Missbräuchen beim Einsatz von Werkverträgen motiviert ist, gibt diese Regelung allenfalls mittelbar etwas für die Abgrenzung der Personalgestellung aufgrund eines Werkvertrages von der Leiharbeit her. Die dort verankerte Definition des Arbeitnehmerbegriffs betrifft nämlich nur einen Teilaspekt der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Missbräuche im Recht des Fremdpersonaleinsatzes / Rechtstatsachen

Rz. 2 In der politischen Diskussion im Vorfeld der Reform von 2017 wurden immer wieder einzelne aufsehenerregende Missbrauchsfälle als Beleg für einen missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz herangezogen. So wurde 2011 der "Fall Schlecker" zum Inbegriff der Ersetzung der Stammbelegschaft durch kostengünstigere Leiharbeitnehmer. Parallel dazu verkörperten osteuropäische Werkarb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / A. Entwicklung des Rechts der Zeitarbeit

I. Vom Arbeitsvermittlungsmonopol zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 Rz. 1 Die Reform des Jahres 2017 lässt sich nur vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in den vorausgehenden Jahrzehnten sachgerecht einordnen. Die Regulierung der Zeitarbeit geht zurück bis in die 1960er Jahre. Vor Inkrafttreten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts der Zeitarbeit und Wirkung der Reform 2017

A. Entwicklung des Rechts der Zeitarbeit I. Vom Arbeitsvermittlungsmonopol zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972 Rz. 1 Die Reform des Jahres 2017 lässt sich nur vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in den vorausgehenden Jahrzehnten sachgerecht einordnen. Die Regulierung der Zeitarbeit geht zurück bis in die 1960er Jahre. Vor Inkraftt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Evaluierung und fortgesetzter Handlungsbedarf

Rz. 25 Es erscheint nach aktuellem Stand äußerst zweifelhaft, ob die für das Jahr 2022 erwartete Evaluierung eine positivere Bewertung bringen wird. Vielmehr wurde die in der 1. Auflage dieses Werks bereits geäußerte Sorge, dass Unternehmen durch die Reform zu Scheinarbeitnehmerüberlassungsverträgen gezwungen werden, bestätigt. Die Risikoverlagerung zu Lasten der Unternehmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / C. Bisherige Wirkung der Reform

Rz. 22 Seit der Reform des AÜG sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Eine Evaluierung durch die Bundesregierung wird derzeit durchgeführt (§ 20 AÜG). Für die Evaluierung ist eine Dauer von 26 Monaten geplant, sodass eine Veröffentlichung der Ergebnisse erst für 2022 geplant ist.[52] I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / B. AÜG Reform 2017

Rz. 14 Die rechtspolitische Diskussion über den Missbrauch von Werkverträgen hatte nach der Reform des AÜG im Jahr 2011, bei welcher der Fokus noch ganz auf der Bekämpfung des Missbrauchs der Arbeitnehmerüberlassung durch Langzeitüberlassungen lag, an Intensität gewonnen. Während zuvor Konstellationen, bei denen Stammarbeitnehmer[36] entlassen und anschließend als Zeitarbeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Koalitionsvertrag des Jahres 2013

Rz. 15 Der seit Jahrzehnten geführte Kampf der Gewerkschaften gegen die "Flucht in die Leiharbeit" hatte sich nach 2011 neue Gegner auserkoren: Nunmehr ging es gegen sämtliche Formen eines pauschal als "missbräuchlich" eingestuften Fremdpersonaleinsatzes, zu denen auch die Einschaltung von Drittpersonal auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen gezählt wurde. Neben ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / V. Behandlung im Ausschuss Arbeit und Soziales und weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 21 Am 22.9.2016 fand die erste Lesung im Bundestag mit der Verweisung an den Ausschuss Arbeit und Soziales statt. Dort erfolgte am 17.10.2016 eine umfangreiche öffentliche Anhörung von Sachverständigen gemeinsam zummehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Wirkung der Höchstüberlassungsdauer und des Equal-Pay-Gebots

Rz. 23 Nach bisheriger Bewertung der beteiligten Akteure verfehlt die Reform ihr gewünschtes Ziel, die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern zu verbessern. So wurde bereits im Herbst 2018 eine Petition seitens des Betriebsrates eines großen deutschen Personaldienstleistungsunternehmens zur Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer gestartet.[53] Gut nachvollziehbar wird in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Erster Referentenentwurf vom 16.11.2015

Rz. 17 Obwohl der Koalitionsvertrag die Marschroute für die stärkere Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes recht deutlich vorgab, ließ das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfes zunächst auf sich warten. Der Grund war die Umsetzung von als vorrangig eingestuften Gesetzesvorhaben, insbesondere die Wiederherstellung der Tarife...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / D. Sonderregelung für die DRK-Schwesternschaft

Rz. 27 Bereits vor Inkrafttreten der Reform zum 1.4.2017 sah die Bundesregierung ersten Nachbesserungsbedarf. So hatte das BAG[62] im Februar 2017 die Gestellung von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft an private Kliniken, die nicht vom DRK betrieben werden, als Arbeitnehmerüberlassung qualifiziert. Zwar sind Mitglieder der DRK-Schwesternschaft nach bisheriger Rechtsprechun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / IV. Regierungsentwurf vom 1.6.2016

Rz. 19 Die Nachbesserungen zum Vorentwurf von Februar 2016 betrafen im Wesentlichenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Negative Auswirkungen auf wissensintensive Projektarbeit

Rz. 24 Eine jüngste Studie des Instituts für Management und Innovation[57] stellt sogar noch verheerendere Auswirkungen der Reform fest. So kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass durch die Gesetzesnovelle der administrative Aufwand bei der Abwicklung von wissensintensiven Dienstleistungen im überwiegenden Teil der Unternehmen gestiegen und ein Nachfragerückgang bzgl. der Bea...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / II. Deregulierung des AÜG insbesondere durch die "Hartz-Gesetze"

Rz. 5 Während die Dauer der Überlassung 1972 mit maximal drei Monaten sehr restriktiv reguliert war, hob der Gesetzgeber die Maximalfrist durch das Beschäftigtenförderungsgesetz vom 26.4.1985[9] zunächst von drei auf sechs Monate, 1994 sodann von sechs auf neun,[10] 1997 auf 12[11] und 2002 schließlich auf 24 Monate[12] an. Die stetige Erweiterung der Arbeitnehmerüberlassung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / I. Vom Arbeitsvermittlungsmonopol zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 1972

Rz. 1 Die Reform des Jahres 2017 lässt sich nur vor dem Hintergrund der Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland in den vorausgehenden Jahrzehnten sachgerecht einordnen. Die Regulierung der Zeitarbeit geht zurück bis in die 1960er Jahre. Vor Inkrafttreten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 11.10.1972 [1] galt die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund des Arbeits...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Zweiter Referentenentwurf vom 17.2.2016

Rz. 18 Nach der heftigen Kritik am ersten Entwurf und den klaren Worten der Kanzlerin legte das BMAS drei Monate später am 17.2.2016 den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen vor.[46] Wesentliche Änderungen zum ersten Entwurf betrafen zum einen den Verzicht auf den Kriterienkatalog und auf die Vermutungswirkung. Im Bereich der Reform ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Entwicklung des Rechts ... / III. Folgen der Deregulierung und AÜG-Reform 2011

Rz. 7 Die Hartz-Reformen stimulierten ein erhebliches Wachstum der Zeitarbeitsbranche. Während 2003 noch rund 282.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland eingesetzt wurden, waren es 2010 bereits doppelt so viele. Der zur Kompensation der neu geschaffenen Freiräume eingeführte Gleichstellungsgrundsatz erreichte das angestrebte Ziel eines angemessenen Schutzes der Zeitarbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 1. Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher

Rz. 252 In Umsetzung der im Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 getroffenen Vereinbarung hat sich der Gesetzgeber entschlossen, die zunächst auf eine illegale Arbeitnehmerüberlassung beschränkten Rechtsfolge (Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher) auch auf den Verstoß gegen die Offenlegungs- und Konkretisierungspflicht (§ 1 Abs. 1 S....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2022, Rückforderung ... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Zahlung von 8.053,26 EUR, weil die von ihr erbrachte Invaliditätsleistung in diesem Umfang überhöht war und dem Bekl. bei Zugrundelegung des zutreffenden Invaliditätsgrades von (höchstens) 2/10 Beinwert nicht mehr als 16.106,74 EUR zustanden. 1. Einem Rückforderungsanspruch der Kl. steht nicht s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Nachlasspfleg... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2 begehrt als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am 25.2.2021 verstorbenen Erblasserin die nachlassgerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer der Erblasserin angefallenen Erbschaft. Die unter Betreuung stehende Erblasserin war gesetzliche (Mit-)Erbin ihres am 7.11.2020 vorverstorbenen Ehemanns. Mit notarieller Urkunde vom 4.2.2021 erklärt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / c) Auswirkungen für Bestandsstiftungen

Bestehende Stiftungen sollten ihre Regelungen zur Satzungsänderung vor dem 1.7.2023 überprüfen und ggf. anpassen. Das gilt vor allem dann, wenn die Satzung Regelungen zur Satzungsänderung enthält, die enger als das neue Recht sind. Ist dies der Fall, sollte die Stiftung auch prüfen, ob der Stifter dies bewusst so geregelt hat oder dies nur der gesetzlichen Lage im Zeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Outbound-Fälle

Rz. 408 Das auf den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag als privatrechtlicher Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher anwendbare Recht bestimmt sich nach der ROM I-Verordnung. Danach unterliegt dieses Rechtsverhältnis vorrangig dem von den Vertragsparteien vertraglich vereinbarten Recht, vgl. Art. 3 Abs. 1 VO EG 593/08. Ohne eine solche vertragliche Rechtswahl gilt das Recht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / a) Outbound-Fälle

Rz. 404 Das Leiharbeitsverhältnis unterliegt zunächst grds. dem von den Parteien gewählten Recht, vgl. Art. 8 Abs. 1 S. 1 VO EG 593/08. Aufgrund einer entsprechenden ausdrücklichen oder konkludenten Rechtswahl in dem Arbeitsvertrag des Leiharbeitnehmers ist demnach das im Sitzstaat des Verleihers geltende Recht anzuwenden. Fehlt es aber an einer solchen Rechtswahl im Leiharb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2022, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach der Neuregelung des Rechts der Pflichtverteidigung Ende 2019 kommt es vermehrt zu Bestellung eines Pflichtverteidigers nur für einen Termin (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO). Wie dieser Pflichtverteidiger seine Tätigkeit abrechnet, ist in der Rspr. nicht abschließend geklärt, wie die Zusammenstellung der Rspr. in der Entscheidung des AG Halle (Saale) zeigt (eingehend zu der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Teilnahme von Vertretern der Arbeitgebervereinigung

Rz. 15 Nimmt der Arbeitgeber an der Betriebs- oder Abteilungsversammlung teil, kann er einen Beauftragten seines Arbeitgeberverbands zur Unterstützung hinzuziehen. Der Arbeitgebervereinigung steht ein Spitzenverband gleich, wenn der Arbeitgeber Mitglied in einer angeschlossenen Vereinigung ist. Anders als die Gewerkschaften darf der Arbeitgeber stets lediglich einen Vertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 150 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Solo-Selbstständigen kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG Hamburg-St. Georg v. 6.7.2020, mit dem die zur Begründung eines Antrags des Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet worden sind. Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des mittlerweile verstorbenen früheren Testamentsvollstreckers, der wie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Globetrotter

Mit der Umstellung vom Staatsangehörigkeits- zum Aufenthaltsprinzip durch die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) kommt in grenzüberschreitenden Fällen dem letzten Lebensmittelpunkt des Erblassers nun entscheidende Bedeutung zu. Dieser bestimmt über die internationale Zuständigkeit der Gerichte und über das anwendbare Recht. Dabei ist die Feststellung eines solchen Leb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Arbeitsrecht – Nichtanwendbarkeit des AÜG

Rz. 294 Nach ganz überwiegender Meinung scheidet Arbeitnehmerüberlassung i.S.v. § 1 AÜG von vornherein aus, wenn der Überlassene kein Arbeitnehmer ist. Die Voraussetzung des § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG – Arbeitnehmereigenschaft des Überlassenen – ist dann nicht gegeben. Selbstständige können nicht als Leiharbeitnehmer an Entleiher überlassen werden.[443] Der Erlaubnispflicht unterli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Baur/Stürner/Bruns Zwangsvollstreckungsrecht Lehrbuch/Studienliter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Nachlasspfleg... / Leitsatz

Der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine in den Nachlass des Erblassers gefallene weitere Erbschaft auszuschlagen. Das Recht zur Ausschlagung der Erbschaft ist ein allein dem Erben bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zustehendes Recht. BGH, Beschl. v. 16.3.2022 – IV ZB 27/21mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Zur Gerichtsg... / 1 Gründe

I. Die zwischen dem … und … 2016 verstorbene Erblasserin setzte mit privatschriftlichem Testament vom 7.3.2016 den Kinderhospiz X e.V. sowie den Y-Kinderdörfer e.V. je hälftig als Erben ein. Zur Testamentsvollstreckerin ernannte sie die Beteiligte zu 1). Die Beteiligte zu 1) nahm die Testamentsvollstreckung an und beantragte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Solo-Selbstständige und... / II. Dreiecksverhältnisse mit Auslandsbezug

Rz. 291 Eine etwaige unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung durch eine Leihfirma aus einem EU-Ausland-Staat (im Entscheidungsfall aus Frankreich) führt nicht zu einer Übernahmepflicht des Entleiherbetriebs in Deutschland. Dies begehrte eine Klägerin, eine französische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich und Anstellungsvertrag bei einer französischen Firma, die in Karlsru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Bereichsausnahme in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG

Rz. 55 Die neue Vorschrift des § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG nimmt Personalüberlassungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts von der Geltung des AÜG aus, wenn diese Tarifverträge des öffentlichen Dienstes anwenden. Die Vorschrift betrifft damit sämtliche potenziell als Arbeitnehmerüberlassung einzuordnenden Konstellationen des Drittpersonaleinsatzes von Tarifbesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2022, Rechtsanwälte... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG folgt dem AG Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden. Sie ist aber unbegründet. Das AG hat den Erlass des beantragten PfÜB zu Recht abgelehnt. Der Antrag des Gläubigers ist unwirksam und daher unzulässig, denn er wurde nicht in der nach §§ 130a, 130d ZPO vorgeschriebenen elektronischen Form übermittelt. Unmitte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Einwendungen oder Einreden im Rahmen der Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG, JurBüro 2022, 169 Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. § 11 RVG ermöglicht es dem Rechtsanwalt, seine in einem gerichtlichen Verfahren verdiente Vergütung gegen den Auftraggeber auf recht einfachem und kostengünstigen Weg titulieren zu lassen. In seinem Beitrag gib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2022, Die Reform de... / II. Auswirkungen der Reform auf bestehende Stiftungen

Das BGB wird künftig das Stiftungszivilrecht wesentlich detaillierter regeln. Um sich später nicht auf eine Diskussion mit der Stiftungsaufsicht einlassen zu müssen, ob nach dem 1.7.2023 eine Anpassung der Stiftungssatzung an das neue Stiftungsrecht "einfach so" noch möglich ist, sollten Stiftungen rechtzeitig vor dem Stichtag ihren Änderungsbedarf prüfen und ggf. handeln. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / II. Bedeutungslosigkeit der Grenzziehung zwischen Werk- und Dienstvertrag

Rz. 16 Das BAG hatte in der Vergangenheit verschiedentlich Gelegenheit, sich mit der Abgrenzung zwischen dem Fremdpersonaleinsatz aufgrund eines Werkvertrages und der Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG auseinanderzusetzen. Von gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen kann freilich bislang nicht die Rede sein. Die Diskussion um die arbeitsrechtlich relevante Beurteilung eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2022, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung der Sache an das BG … II.1 Noch zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass § 33 ZPO der Zulässigkeit der Drittwiderklage nicht entgegensteht. a) Zwar setzt eine Widerklage nach § 33 Abs. 1 ZPO eine anhängige Klage voraus; der Widerkläger muss ein Beklagter und der Widerbeklagte muss ein Kl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / b) Hinweispflicht des Verleihers

Rz. 314 Damit der Leiharbeitnehmer von seinem Recht, die Leistung zu verweigern, Gebrauch machen kann, muss ihn der Verleiher rechtzeitig über konkret laufende oder bevorstehende Arbeitskampfmaßnahmen im Einsatzbetrieb informieren. Seiner Hinweispflicht genügt der Verleiher nicht schon dadurch, dass er den Leiharbeitnehmer bei Abschluss des Leiharbeitsvertrages allgemein auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Das AÜG in der reformie... / 3. Form der Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen

Rz. 366 Die Vorschrift des § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG verlangt auch in der geänderten Fassung grds. keine besondere Form für die Unterrichtung. Vielmehr kann diese auch formlos erfolgen, sofern es sich nicht um besonders komplexe Informationen handelt.[827] Praxishinweis Auch wenn für die Unterrichtung des Betriebsrats keine Form vorgeschrieben ist, empfiehlt sich in der Praxis ...mehr