Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunächst einen Recht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. "Personen" als Sammelbegriff

Rz. 10 S. 1 des Gebührentatbestandes setzt Auftraggeber mit Personen gleich. Hier bezeichnen die Personen die Vertragspartner des Anwalts. In S. 2 der Vorschrift und in der Anm. Abs. 2 ist nur noch von Person(en) die Rede. Zwar spricht der unmittelbare Regelungszusammenhang dafür, dass auch hier jeweils Auftraggeber gemeint sind. Das ist jedoch nicht zwingend und widerspräch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu VV Teil 5 / J. Festsetzung der Vergütung des bestellten oder beigeordneten Anwalts

Rz. 16 Der im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde bestellte oder beigeordnete Anwalt kann seine Vergütung nach § 55 von der Verwaltungsbehörde festsetzen lassen (§ 55 Abs. 7). Die Regelungen des § 55 Abs. 1 bis 6 sind entsprechend anzuwenden. Rz. 17 Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist nach § 57 ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung mögli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr trotz fehlender Postulationsfähigkeit

Rz. 31 Ob der Anwalt auch dann eine Verfahrensgebühr verdienen kann, wenn er vor dem entsprechenden Gericht nicht postulationsfähig ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[35] kann bei "sinnvoller Tätigkeit" des Anwalts das Fehlen der Postulationsfähigkeit unerheblich sein. Nach anderer Ansicht[36] wird die Postulationsfähigkeit für die Entstehung der Verfahrensgebühr unabhä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr für den Nebenintervenienten

Rz. 37 Die Entstehung einer Verfahrensgebühr setzt nicht zwingend voraus, dass der Anwalt für Kläger oder Beklagten tätig wird. Auch die auftragsgemäße Vertretung anderer Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens, wie beispielsweise des Nebenintervenienten, kann die Verfahrensgebühr auslösen. Für den Rechtsanwalt des Nebenintervenienten gilt dasselbe wie für den Rechtsanwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gemäß § 3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 28 Die Geschäftsgebühr kann nur für außergerichtliche Tätigkeiten des Anwalts entstehen. Erfasst wird dabei sowohl die Tätigkeit in zivilrechtlichen als auch in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, nicht dagegen die Tätigkeit in Strafsachen; für Letztere sind die Gebühren in VV Teil 4 geregelt. Bezieht sich die Tätigkeit auf ein gerichtliches Verfahren, kann die Gesch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Beigeordneter Anwalt im Bußgeldverfahren (Abs. 6)

Rz. 86 Im Bußgeldverfahren gelten die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und 5 entsprechend (Abs. 6 S. 1). Dies entspricht der bisherigen pauschalen Verweisung in § 105 Abs. 1 BRAGO. Zu stellen ist der Antrag nach Abs. 1 vor dem Gericht des ersten Rechtszugs, also dem Amtsgericht. In diesem Fall ist gegen die Entscheidung des Gerichts die sofortige Beschwerde gegeben. Rz. 87 So...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Längenzuschlag für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalt

Rz. 25 Sofern die Hauptverhandlung länger als fünf Stunden dauert, erhält der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Verteidiger, der daran teilgenommen hat, neben der Terminsgebühr nach VV 4108 oder VV 4109 eine zusätzliche Gebühr nach VV 4110 i.H.v. 121 EUR und bei mehr als acht Stunden nach VV 4111 i.H.v. 242 EUR. Rz. 26 Da er im Gegensatz zum Wahlverteidiger keine Möglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Widerruf/Anfec... / II. Erfolglose Streitwertbeschwerde des Anwalts auf Heraufsetzung des Streitwertes

Die mit Schriftsatz vom 16.2.2021 eingereichte Streitwertbeschwerde ist als eigene Beschwerde der Prozessbevollmächtigten gem. §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 32 Abs. 2 RVG zulässig. Insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden und übersteigt den Wert von 200,00 EUR. Sie ist jedoch unbegründet. Gem. §§ 48 Abs. 1, 41 Abs. 1 GKG, §§ 3, 5 ZPO hat das Landgeric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Voraussetzung der Beiordnung

Rz. 81 Neben dem Prozessbevollmächtigten kann auf Antrag der Partei nach § 121 Abs. 4 ZPO, § 78 Abs. 4 FamFG unter besonderen Umständen ein Anwalt zur Vermittlung des Verkehrs mit dem Prozessbevollmächtigten beigeordnet werden. Unter welchen besonderen Voraussetzungen ein Verkehrsanwalt beizuordnen ist, führt der BGH in seiner Grundsatzentscheidung[47] ausführlich aus. Insbe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Eigenhändige Unterschrift

Rz. 53 Weitere zwingende Voraussetzung, die häufig übersehen wird, ist die Unterschrift des Anwalts. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden. Mit der Unterschrift übernimmt der Anwalt die strafrechtliche (§ 352 StGB), zivilrechtliche und auch berufsrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Berechnung.[28] Die Unterschrift muss eigenhändig sein. Ein Faksimileste...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsschutzversicherung

Rz. 22 Ist das übernommene Mandat rechtsschutzversichert, entsteht bei Mandatsannahme ein Dreiecksverhältnis zwischen Anwalt, Mandant und Versicherer. Das Rechtsverhältnis zwischen Anwalt und Mandant bestimmt sich dabei nach dem Mandatsvertrag (siehe Rdn 13), die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer richten sich nach dem geschlossenen V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweis auf Bereicherungsrecht (S. 2)

Rz. 127 Abs. 3 S. 2 verweist hinsichtlich der Zahlungen, die der Auftraggeber auf die nichtige Vergütungsvereinbarung bereits geleistet hat, auf die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung. Der Reformgesetzgeber hat die spezielle Kondiktionsregel des § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. durch das allgemeine Bereicherungsrecht ersetzt. Der Rechtsanwalt kann sich daher se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Vergütung für ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Unbefriedigende gesetzliche Regelung Die Regelung in Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV, wonach der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr ungeachtet einer Vertretung nach außen nur für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags erhält, ist unbefriedigend. Dies zeigt sich gerade an dem vom IX. ZS des BGH in seinen Urteilen vom 22.2.2018 und 15.4.2021 entschiedenen Fällen, in denen es u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betragsrahmengebühren

Rz. 22 Abs. 1 S. 1 regelt, dass der Rechtsanwalt in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anwendbar ist, Betragsrahmengebühren erhält. Die einzelnen Betragsrahmengebühren und ihre Höhe sind im Vergütungsverzeichnis niedergelegt. Rz. 23 Durch die Betragsrahmengebühren wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenhei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltswechsel

Rz. 577 Gemäß §§ 788, 91 Abs. 2 S. 2 ZPO sind die Kosten mehrerer Rechtsanwälte nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste. Mehrkosten fallen immer dann an, wenn im Verhältnis zur Hauptsache ein neuer Rechtsanwalt bestellt wird oder der Rechtsanwalt nach einer Volls...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Notwendigkeit von Ausdrucken

Rz. 81 Wird dem Rechtsanwalt vom Gericht nicht die im Strafprozess in Papierform zu führende Papierakte, sondern die Strafakte auf einem für den Verbleib beim Rechtsanwalt bestimmten Datenträger in elektronischer Form überlassen, stellt sich die Frage, ob der Rechtsanwalt für die Fertigung von Ausdrucken von diesem die Strafakte in elektronischer Form enthaltenden Datenträge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 23 Abs. 3 dient vornehmlich dazu, die Bestellungen und Beiordnungen in Strafsachen zu erfassen, soweit Letztere nicht im Wege der Prozesskostenhilfe angeordnet worden sind (siehe dazu § 12 Rdn 6 f.). Angesprochen ist in erster Linie der zum Verteidiger bestellte Anwalt (§ 141 StPO), aber auch der als Beistand dem Nebenkläger (§ 397a Abs. 1 StPO) oder dem nebenklageberech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einschränkung des Mehrkostenverbots durch Umstände i.S.v. § 121 Abs. 4 ZPO

Rz. 23 Das Einverständnis zur eingeschränkten Beiordnung darf das Gericht von dem Rechtsanwalt erst und nur dann verlangen, wenn für das Gericht feststeht, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO ermöglichen würden. Bei der Prüfung der besonderen Umstände ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeite...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütung aus der Landeskasse

Rz. 16 Der beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung aus der Landeskasse verlangen (§ 45 Abs. 2). Dies setzt jedoch wie bisher voraus, dass der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist (§ 45 Abs. 2). Ist der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, steht dem Anwalt gegen die Landeskasse allerdings nur ein Anspruch auf Vergütung eines Proze...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 Die Vorschrift ist grundsätzlich für alle Rechtsanwälte und Rechtsbeistände anwendbar. Rz. 12 Ausgeschlossen ist VV 3403 dagegen, soweit der Anwalt gleichzeitig als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter beauftragt ist.[6] Dieser wird vielmehr nach den VV 3100 ff. vergütet (Anm. zu VV 3403). Ein solcher Fall ist nach OLG Stuttgart gegeben, wenn in einer Familiensache...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Dieselbe Angelegenheit: Prozessverfahren und erstinstanzliches Musterverfahren

Rz. 120 Nach § 16 Nr. 13 bilden das Prozessverfahren und das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem KapMuG dieselbe Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in dieser Angelegenheit nur einmal fordern. Hat der Rechtsanwalt Gebühren bereits im Ausgangverfahren erhalten, stehen sie ihm im Musterverfahren nicht erneut zu. Die Verfahrensgebühr wird in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mögliche Aufträge

Rz. 4 Hinsichtlich der Vergütung sind drei Fälle auseinanderzuhalten:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegenstand

Rz. 178 Nach § 68 Abs. 1 S. 1 GKG muss der "Wert des Beschwerdegegenstandes" 200 EUR übersteigen. Um zu verstehen, was damit gemeint ist, muss zwischen den Begriffen "Beschwer" und "Beschwerdegegenstand" unterschieden werden (siehe auch § 33 Rdn 74 ff.). Rz. 179 Beschwer ist dasjenige, was einem Verfahrensbeteiligten durch die Streitwertfestsetzung aberkannt wird. Sie berechn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Inanspruchnahme des Mandanten

Rz. 19 § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schließt die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Partei aus (Forderungssperre).[32] Die Forderungssperre erfasst aber nur solche Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts, für welche PKH bewilligt worden ist. Die Sperrwirkung greift daher grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Der Erblasser und die Erben – Erbengemeinschaft

Rz. 23 Verstirbt der Auftraggeber des Rechtsanwalts, ohne dass es zu einer weiteren Beauftragung durch Rechtsnachfolger kommt, so hat der Anwalt weiterhin nur einen Vertragspartner. VV 1008 ist nicht anwendbar (vgl. Rdn 12), auch wenn der Rechtsanwalt nunmehr die Interessen mehrerer Erben wahrnimmt. Diese Fallgestaltung findet sich aber i.d.R. nur dort, wo die Erben unbekann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zustellung oder Empfangnahme von Entscheidungen oder Rechtsmittelschriften und ihre Mitteilung an den Auftraggeber

Rz. 91 Für den Anwalt, der sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz beauftragt ist, enthält die Norm eine abschließende Abgrenzung derjenigen Tätigkeiten, die mit der erstinstanzlichen Vergütung abgegolten sind. Der Rechtsanwalt, der für das erstinstanzliche und das Berufungsverfahren beauftragt wird, kann dementsprechend eine Gebühr gemäß VV Nr. 3201 nur dann ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prozessuales

Rz. 115 Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr. Der Rechtsanwalt muss die konkrete Höhe der Gebühr nach den Kriterien des § 14 und unter Berücksichtigung des Schwellenwertes von 1,3 (Anm. zu VV 2300) bestimmen. Macht er die Geschäftsgebühr im Prozess gegen den Gegner geltend – sei es im Zusammenhang mit der Hauptforderung oder allein –, muss er zur Bestimmung der Gebühr s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozesskostenhilfe

Rz. 165 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. In Verfahren, in denen das GKG keine Anwendung findet, erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt die ungekürzte billige Betragsrahmengebühr nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1.[2...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zivilsachen

Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit erstattungsfähig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 15 Die Vorschrift des Abs. 3 ist zum 1.10.2009 durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v. 29.7.2009 neu eingeführt worden. Mit der Neuregelung ist eine Lücke geschlossen worden, die bislang bestand. Rz. 16 Wird einem Opfer ein Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe nach § 397a Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozesskostenhilfe

Rz. 209 Ist dem Mandanten Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt auch die Einigungsgebühr aus der Staatskasse (§ 44), allerdings aus den Beträgen des § 49. Soweit die Parteien sich nur über Gegenstände einigen, hinsichtlich deren der Anwalt beigeordnet worden ist, ergeben sich keine Probleme. Rz. 210 Schließen die Parteien dagegen eine Einigung auch über we...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kondiktion nach §§ 812 ff. BGB

Rz. 17 Satz 2 lässt die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung unberührt. Diese Vorschrift ist überflüssig; sie hat lediglich deklaratorischen Charakter. Mit der Einfügung des S. 2 wollte der Gesetzgeber lediglich verdeutlichen, dass seit dem 1.7.2008 die §§ 812 ff. BGB an Stelle der bisherigen vergütungsrechtlichen Kondiktionsregel des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Wahrnehmung eines Termins

Rz. 5 Die reduzierte Terminsgebühr nach VV 3105 setzt – ebenso wie die volle Terminsgebühr nach VV 3104 – zunächst voraus, dass der Anwalt einen Termin wahrnimmt. Gemeint ist damit ein Termin zur mündlichen Verhandlung, denn es muss bei Säumnis des Gegners ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt werden können. Insofern kommt bei Wahrnehmung eines Sachverständigentermins ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Endgültige Beendigung

Rz. 73 Ist der Auftrag vor Einreichung eines verfahrenseinleitenden Antrags beendigt, erhält der Rechtsanwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr gemäß VV 3306. Die praktischen Anwendungsfälle liegen zumeist darin, dassmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Zulässige Beschränkung der Reisekosten

Rz. 130 Als bindend für die Festsetzung gem. § 55 ist nach allerdings umstrittener Auffassung die zwar nicht gegenständlich, aber in gebührenrechtlicher Hinsicht einschränkende Beiordnung im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts oder eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts anzusehen.[258] Allerdings i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktive Anwesenheit

Rz. 107 Es kommen je nach Art der Verhandlung unterschiedliche Beteiligungsformen in Betracht, von der ausdrücklichen Antragstellung in einer streitigen Verhandlung bis hin zur bloßen Stellungnahme zu einem Antrag oder Ausführungen des Gegners bzw. dem Stellen nur von Hilfsanträgen zur Hauptsache.[120] Für die Entstehung der Terminsgebühr ist die jeweilige Art der Beteiligun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Voraussichtliche gesetzliche bzw. vertragliche Vergütung (Nr. 1)

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 muss die Vereinbarung die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung enthalten, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen. Anzugeben ist also die Vergütung, für die der Rechtsanwalt das konkrete Mandat übernehmen würde, wenn kein Erfolgshonorar vereinbart worden wäre.[3...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Vertretung eines Bieters, der nicht Beteiligter ist (Nr. 3)

Rz. 17 Vertritt der Anwalt einen Bieter (Nr. 3) bzw. Ersteher,[22] der nicht Beteiligter gemäß Nr. 1 und 2 ist, richtet sich der Gegenstandswert nach dem höchsten Gebot, das der Anwalt für seinen Mandanten abgegeben hat und auch abgeben durfte. Hat der Anwalt kein Gebot abgegeben, ist der Wert des Gegenstandes der Zwangsversteigerung (vgl. Rdn 10) maßgebend. Rz. 18 Unter dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 45 regelt den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Die Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 aus Gebühren (VV Teile 1–6) und Auslagen (VV Teil 7; vgl. ausf. § 1 Rdn 5, 147 ff.). Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist in § 48 geregelt, die Gebührenhöhe ergibt sich für Wertgebühren aus § 49. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Toleranzgrenze bei der Gebührenbestimmung

Rz. 179 Kommt der Anwalt seiner Darlegungslast nach, indem er die Bestimmung von Beträgen oberhalb der Mittelgebühren auf glaubhaftes tatsächliches Vorbringen stützt, scheidet eine niedrigere Festsetzung in der Regel aus, auch wenn der Urkundsbeamte fehlerfrei zu der Einschätzung gelangt, die Fakten tragen die Erhöhung nicht.[357] Das Bestimmungsrecht des Anwalts nach § 14 A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bei § 7

Rz. 7 Als Auftraggeber wird im Allgemeinen der Vertragspartner des Beauftragten bezeichnet, so, wie er sich direkt oder im Wege der Auslegung aus der Vereinbarung ergibt. Das ist bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Rechtsanwalt zwar in der Regel, aber nicht stets auch derjenige, dem der Einsatz des Anwalts letztlich zugutekommen soll (Mandant, siehe Rdn 5 f.). Ent...mehr