Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz unterhält, verlangt Kostenübernahme für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, dem er die Prüfung und Verhandlung eines Aufhebungsvertrags mit seinem früheren Arbeitgeber (im Folgenden: A) übertragen hatte. Der Versicherungsvertrag ist zum 7.12.2011 abgeschlossen, vereinbart ist eine zweimo...mehr

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AGS 6/2015, Anfall der ermä... / 2 Aus den Gründen

… 2. Vorgerichtliche Anwaltskosten: a) Dem klägerischen Vortrag, wonach ihm eine 0,8-Verfahrensgebühr in Höhe von 201,60 EUR wegen vorzeitiger Beendigung des Auftrags zustehe, konnte das Gericht nicht folgen. Das Gericht geht davon aus, dass eine Verfahrensgebühr, reduziert auf 0,8 wegen vorzeitiger Beendigung des Auftrages, nur dann anfällt, wenn neben der vom Kläger vorgetrag...mehr

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zfs 6/2015, Erteilung einer... / Leitsatz

Zu den Voraussetzungen für die Erstattung von Kosten des Widerspruchsverfahrens zählt nicht die Berechnung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts im Innenverhältnis zu seinem Mandanten. BSG, Urt. v. 2.12.2014 – B 14 AS 60/13 Rmehr

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zerb 6/2015, Anwaltformulare Bankvermögen im Erbfall

Daniel Fischer/Andreas Kühne/Anke Warlich (Hrsg.) 1. Auflage 2015, zerb verlag, 594 Seiten, 79,– EUR ISBN 978-3-95661-010-3 "Bankvermögen im Erbfall" heißt das neue, von den Bonner Rechtsanwälten Dr. Daniel Fischer, Andreas Otto Kühne und Dr. Anke Wahrlich herausgegebene Formularbuch. Der Titel ist Programm: Es geht um die zahlreichen Aspekte des Bankvermögens bei der Vermögens...mehr

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zerb 6/2015, Testamentsvollstreckung

Michael Bonefeld/Jörg Mayer (Hrsg.) zerb verlag, 4. Auflage 2015, 816 Seiten, gebunden ISBN 978-3-95661-018-9 Die außerordentliche Qualität des von Notar Dr. Jörg Mayer und Rechtsanwalt Dr. Michael Bonefeld herausgegebenen Handbuchs zur Testamentsvollstreckung ist schon lange unbestritten. Bereits in der zweiten Auflage von 2005 bezeichnete es Wachter zu Recht als "eines der fü...mehr

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zerb 6/2015, Die Problemati... / 1

Gemeinschaftliche Testamente sind eine der beliebtesten Gestaltungsoptionen, die bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung gewählt werden. Dabei ist größte Vorsicht geboten, wenn auch nur die Möglichkeit besteht, dass im Erbfall italienisches Recht zur Anwendung kommen könnte. Das explizite Verbot gemeinschaftlicher Testamente innerhalb der romanischen Rechtsordnungen...mehr

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zerb 6/2015, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Band 10

Internationales Privatrecht I, Europäisches Kollisionsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Art. 1 – 24) Franz-Jürgen Säcker/Roland Rixecker/Hartmut Oetker (Hrsg.) Verlag C.H.Beck, 6. Aufl., München 2015, 2.795 Seiten, 259 EUR ISBN: 978-3-406-61470-5 Nirgends lässt sich die Entwicklung des IPR so eindrucksvoll nachvollziehen wie bei einem Vergleich der einzelnen...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 1. Überblick

Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ist subsidiär Ist das gerichtliche Verfahren gerichtsgebührenfrei, etwa bei einem Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 8 S. 1 KV GKG), in Verfahren über eine Räumungsfrist nach den §§ 721, 794a ZPO, oder sind für die Gerichtsgebühren Festwerte vorgesehen, z.B. in bestimmten Beschwerdeverfahren oder in der Zwangsvollstrec...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 11. Kosten und Kostenerstattung

Keine Gerichtsgebühren Die Verfahren über die Wertfestsetzung und die Beschwerdeverfahren sind gerichtsgebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG). Streitfall: Unstatthafte Beschwerde Strittig ist allerdings, ob bei einer unstatthaften Beschwerde Gerichtsgebühren zu erheben sind. Der BGH ist der Auffassung, die Gebührenfreiheit gelte nur für statthafte Beschwerden. Für unstatthafte Bes...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / a) Keine Beschwerde

Vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar Die vorläufige Wertfestsetzung ist unanfechtbar (OLG Jena MDR 2010, 1211; OLG Düsseldorf AGS 2009, 455 = JurBüro 2009, 542). Die Beschwerde nach § 68 GKG (s.u. 6.) ist nur gegen die endgültige Wertfestsetzung gegeben. Einwendungen gegen die Höhe eines vorläufig festgesetzten Werts können daher nur im Beschwerdeverfahren nach § 67 GKG...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 6. Beschwerde gegen die endgültige Wertfestsetzung

Mindestbeschwer oder Zulassung erforderlich Die endgültige Wertfestsetzung nach § 63 Abs. 2 GKG kann mit der (einfachen) Beschwerde gem. § 68 Abs. 1 GKG angefochten werden. Voraussetzung ist, dassmehr

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zerb 6/2015, Wandel des Güt... / 4

Auf einen Blick Von der Anwendbarkeit von § 1371 Abs. 1 BGB hängt für den überlebenden Ehegatten ein erheblicher Teil seines erbrechtlichen Erwerbs ab. Das gilt umso mehr, wenn er nach einem ausländischen Güterrecht sogar noch einen Ausgleich in den Nachlass zahlen müsste. Unangenehme Überraschungen im Erbfall und Unsicherheiten bei der Nachlassabwicklung lassen sich daher n...mehr

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AGS 6/2015, Gerichtliche Zu... / 1 Sachverhalt

Die Antragsteller beantragten beim AG Hanau eine Vergütungsfestsetzung gem. § 11 RVG für die Vertretung des Antragsgegners in diversen Mahnverfahren. Das AG Hanau wies darauf hin, dass für die Festsetzung nach § 11 RVG das Prozessgericht des ersten Rechtszuges des Ausgangsverfahrens zuständig sei. Da es sich nach den Angaben der Antragsteller um Urheberrechtsverfahren handel...mehr

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FF 6/2015, FF 6/2015 / Betreuung

a) Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen. b) Auch eine etwaige verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer nach Vollmachtwiderruf fortdauernden Vertretung des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten kann diesem nur die Befugnis geben, eine Beschwerde gegen die Betreuungsan...mehr

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zerb 6/2015, Vorratsvollmac... / 6

Auf einen Blick Ein beschränkt geschäftsfähiges Kind kann einem Elternteil eine Vollmacht erteilen, die auf die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Sinne von § 107 BGB beschränkt ist. Das ermöglicht es, eilige Schenkungen auch dann auszuführen, wenn der Minderjährige nicht mitwirken kann. Im Schrifttum wird die Wirksamkeit einer solchen gegenständlich beschränk...mehr

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AGS 6/2015, Verweisung auf ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin zu 1) hat Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt, die sie gemeinsam mit ihrem Ehemann, dem Kläger zu 2), erhoben hat. Mit dieser Klage machen die Kläger als Gesamtgläubiger von den Beklagten Schadensersatz in Höhe von rund 216.000,00 EUR geltend. Dem liegt zugrunde, dass die Kläger von den Beklagten mit notariellem Kaufvertrag ein bebautes Grundstück erworb...mehr

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AGS 6/2015, Rücknahme der B... / Leitsatz

Der in Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet grundsätzlich das Recht, sich in dem Verfahren sowohl zur Rechtslage als auch zum zugrunde liegenden Sachverhalt äußern zu können. Ausnahmsweise ist es nicht erforderlich, dass ein Rechtsmittelgegner im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach den §§ 80, 123 V...mehr

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AGS 6/2015, Kosten des Term... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten haben beantragt, die an sie zu erstattenden Kosten für den Rechtsstreit in erster Instanz auf 5.034,35 EUR festzusetzen. Dabei ist auch beantragt worden, eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1.104,85 EUR für den Unterbevollmächtigten, der den Termin vor dem LG wahrgenommen hat, festzusetzen. Mit Kostenfestsetzungsbeschluss hat das LG die von der Klägerin an die Bek...mehr

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zerb 6/2015, Die Problemati... / VII. Resümee

In der erbrechtlichen Praxis spielen gemeinschaftliche Testamente eine bedeutende Rolle. In den meisten Fällen einer gängigen Nachlassplanung wird ein Rechtsanwalt oder Notar einem Ehepaar bzw. eingetragenen Lebenspartner zu der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments raten. Sobald jedoch einer der Ehepartner oder Lebenspartner über die italienische Staatsangehörigkei...mehr

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zerb 6/2015, Erbschaftsteue... / 7

Auf einen Blick Ehe- und eingetragene Lebenspartner, die ein "Berliner Testament" errichten, d. h. den überlebenden Partner zum Erben des Zuerstversterbenden sowie Abkömmlinge oder andere Dritte als Schlusserben des Überlebenden einsetzen wollen, stehen vor erbschaftsteuerlichen Problemen, wenn ihr Nachlass die Freibeträge wesentlich übersteigt. Der Beitrag behandelt Fragen,...mehr

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AGS 6/2015, Korrektur fehle... / 1 Sachverhalt

Das FamG hatte der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für eine sonstige Familiensache bewilligt und ihr einen Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigten beigeordnet. Zugleich wurde angeordnet, dass die Antragstellerin auf die Kosten der Verfahrensführung Monatsraten in Höhe von 131,00 EUR zu zahlen hat. Zur Begründung dieser Ratenzahlung ging das Gericht von einem Einkom...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / Schnelles Handeln ist gefragt

Schnelles Handeln ist gefragt Aufgrund des stetig fortschreitenden Schadens des Vermieters und Gläubigers, wenn der Schuldner die genannten Ansprüche nicht befriedigt und auch nicht auszieht, muss der Bevollmächtigte den Räumungsanspruch zeitnah rechtshängig machen. Hinweis Zu beachten ist, dass sich die Räumungsklage gegen alle Personen richten muss, die Mitbesitz an der Sach...mehr

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zerb 6/2015, Auswahlermesse... / Anmerkung

Die Entscheidung ist interessant und weitgehend gut begründet – und nach hiesiger Ansicht in einem wesentlichen Punkt, und damit im Ergebnis falsch. Zutreffend führt das VG aus, dass das Hessische Bestattungsgesetz, im Gegensatz zu den meisten Bestattungsgesetzen, nicht ausdrücklich von einer "Reihenfolge" der zur Bestattung Verpflichteten spricht und eine solche auch nicht ...mehr

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AGS 6/2015, Rücknahme der B... / 2 Anmerkung

Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entspricht es nach der Rspr. des BVerwG[1] nur dann der Billigkeit i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO, der unterlegenen Partei die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, wenn dem Beigeladenen die Beschwerdeschrift vom Gericht zur Stellungnahme zugeleitet wurde und er in dem Verfahren einen mit einer Begründung versehenen Antrag g...mehr

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AGS 6/2015, Aktenversendung... / 3 Anmerkung

Nach der Neufassung der Nr. 9003 GKG-KostVerz. darf die Aktenversendungspauschale nur dann erhoben werden, wenn ein konkreter, grundsätzlich bezifferbarer Geldbetrag verursacht wurde, was bei der Gewährung von Akteneinsicht über ein Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht der Fall ist.[1] Nur dann, wenn – wie hier – zusätzliche externe Kosten anfallen, darf die...mehr

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zerb 6/2015, Die Problemati... / 9

Auf einen Blick Gemeinschaftliche Testamente werden in Italien nicht anerkannt. Bei der Testamentsgestaltung ist daher – auch aufgrund der sich zunehmend häufenden internationalen Erbfälle – genau darauf zu achten, ob eine Rechtsordnung, welche im Erbfall (mit) zu Anwendung kommt, das Konstrukt eines gemeinschaftlichen Testaments anerkennt. Gerade in Bezug auf romanische Rec...mehr

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AGS 6/2015, Streitwert eine... / Leitsatz

Der Beitritt des Streithelfers und dessen von der Hauptpartei abweichendes wirtschaftliches Interesse haben keinerlei Auswirkungen auf den Gerichtskostenstreitwert (Anschluss OLG Celle, Beschl. v. 3.3.2011 – 13 W 129/10). Entscheidend für die Bestimmungen des Streitwertes für die Gerichtsgebühren ist allein der Wert des Streitgegenstands (§ 3 GKG), der von den Anträgen der H...mehr

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AGS 6/2015, Vergütung der b... / Leitsatz

Wird die beantragte Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt, so ist die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung nicht nach Quote zu berechnen; vielmehr erhält der Anwalt die vollen Gebühren aus dem Wert, für den Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Zahlungen der Gegenseite sind zunächst auf die Differenz zwischen Wahlanwaltsvergütung und PKH-Vergütung und nur im Übri...mehr

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zfs 6/2015, Reichweite eine... / 4 Anmerkung:

Das Urteil des LG ist durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig geworden. Zum Abgeltungsumfang beim Abfindungsvergleich, den Lösungsmöglichkeiten und der Nachforderung von Schadensersatzforderungen vgl. BGH zfs 2009, 144 m. Anm. Diehl; OLG München zfs 2007, 350 m. Anm. Diehl; LG Kaiserslautern zfs 2007, 336 m. Anm. Diehl. Nach § 278 Abs. 1 ZPO soll das Gericht in jeder Lage ...mehr

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AGS 6/2015, Abtretung des K... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt hatte für seinen Auftraggeber in einem Strafvollstreckungsverfahren erfolgreich Beschwerde geführt. Die Kosten des Verfahrens waren der Staatskasse auferlegt worden. Hiernach beantragte der Verteidiger in eigenem Namen die Festsetzung der Kosten des Beschwerdeverfahrens. Hinsichtlich seiner Berechtigung, die Festsetzung zu beantragen, bezog er sich auf die zu den ...mehr

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AGS 6/2015, Dieselbe Angele... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt sowohl den Kläger als auch den Drittwiderbeklagten, so liegt für ihn nur eine Gebührenangelegenheit vor, so dass er seine Gebühren und Auslagen nur einmal erhält. Soweit Klage und Widerklage verschiedene Streitgegenstände betreffen, sind die Werte von Klage und Widerklage allerdings zu addieren. Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV entsteht in diesem Fal...mehr

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AGS 6/2015, Kostenerstattun... / Leitsatz

Die nach einem Anwaltswechsel durch eine Gesetzesänderung entstandenen höheren Gebühren sind nach §§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, 91 Abs. 2 ZPO als notwendige Auslagen gegenüber der Staatskasse nur dann erstattungsfähig, wenn in der Person des Anwalts ein Wechsel eintreten musste, dessen Ursache nicht in der Sphäre des Angeklagten liegt. AG Kleve, Beschl. v. 29.1.2015 – 12 Cs-801 ...mehr

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AGS 6/2015, Erstreckung der... / Leitsatz

Wird in einer selbstständigen Familiensache die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auch auf den Mehrwert eines Vergleichs erstreckt, so kann der beigeordnete Anwalt aus der Landeskasse nur die Einigungsgebühr aus dem Mehrwert verlangen, nicht aber auch die Verfahrensdifferenzgebühr und die Terminsgebühr. OLG Dresden, Beschl. v. 7.5.2015 – 19 WF 1424/14mehr

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AGS 6/2015, Aktenversendung... / Leitsatz

Die Aktenversendungspauschale nach der Nr. 9003 GKG-KostVerz. fällt auch dann an, wenn zwar die Akten in das Gerichtsfach Anwalts eingelegt werden, die Versendung zu diesem Gericht jedoch durch einen externen Postdienstleister erfolgt. OLG Bamberg, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 Ws 87/15mehr

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AGS 6/2015, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO statthafte, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Mit Recht hat die Rechtspflegerin für die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Berufungsverfahren bei einem Gegenstandswert von bis zu 6.000,00 EUR lediglic...mehr

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FoVo 6/2015, Kein Kostenrisiko bei der Drittschuldnerklage ohne Drittschuldnererklärung

Drittschuldnerauskunft ist Obliegenheit Die Abgabe der Drittschuldnererklärung stellt lediglich eine Obliegenheit dar und kann nicht im Klagewege erzwungen werden (BGH NJW-RR 2006, 1566 m.w.N.; BGH FoVo 2012, 56). Insoweit bleiben weitere Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Drittschuldnerauskunft ohne rechtliche Konsequenz und verlassen den Rahmen einer höflichen Bitte nich...mehr

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AGS 6/2015, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Nach dem in entsprechender Anwendung des § 140 BGB auch im Verfahrensrecht geltenden Grundsatz, dass eine fehlerhafte Parteihandlung in eine zulässige, wirksame und vergleichbare Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzung eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und k...mehr

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FF 6/2015, Anrechnung fikti... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrem Rechtsbehelf gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 10.10.2014, mit dem ihr Gesuch um Verfahrenskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverteidigung gegen den Antrag ihrer heute 11-jährigen Tochter, sie mit Wirkung ab dem 1.3.2014 zur Zahlung des Mindestunterhalts zu verpflichten, mangels Erfolgsaussichten zurückgewiesen wur...mehr

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zerb 6/2015, Die Problemati... / II. Das gemeinschaftliche Testament in Deutschland

Wie in jeder demokratischen Rechtsordnung besteht in Deutschland das Prinzip der Testierfreiheit: Das Recht, frei über sein Vermögen letztwillig zu verfügen. Dabei handelt es sich nicht nur um eine zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeit als Ausfluss der Privatautonomie, sondern ein verfassungsmäßiges Grundrecht gemäß Art. 14 GG. Dieser freiheitliche Grundsatz ist jeder europ...mehr

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zfs 6/2015, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. 1. Das Beschwerdegericht (JurBüro 2014, 80 = RPfleger 2014, 228) hat in seiner Entscheidung ausgeführt, die Bekl. sei berechtigt gewesen, einen Prozessbevollmächtigten zu beauftragen. Entsprechend seien die ihr dadurch entstandenen Kosten in voller Höhe einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr von der Kl. zu ersetzen. Dass die Bekl. einen Sachantrag gestellt habe, bevor ...mehr

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AGS 6/2015, Verhandlungen ü... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Klägers ist nicht begründet, die Anschlussberufung hat dagegen Erfolg. Der Kläger hat keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Anwaltskosten. Soweit das angefochtene Urteil dem Kläger einen Teil seiner Forderung zuspricht, beruht dies auf der Anwendung einer nicht vereinbarten Klausel, wie zwischen den Parteien unstreitig ist. Darauf kann daher di...mehr

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zerb 6/2015, Form und Frist... / Anmerkung

Der vorliegende Beschluss beschäftigt sich mit der Frage, welches Recht für die Ausschlagung einer Erbschaft Anwendung findet, wenn über unbewegliches Vermögen in Deutschland im Rahmen eines grenzüberschreitenden Sachverhalts, der sowohl Österreich als auch Deutschland tangiert, zu entscheiden ist. Nach derzeit noch anwendbarem Recht findet für die Rechtsnachfolge von Todes w...mehr

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AGS 6/2015, Gerichtliche Zu... / 2 Aus den Gründen

Das OLG Frankfurt a.M. ist zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes berufen, da zuerst das AG Hanau mit der Sache befasst war, § 36 Abs. 2 ZPO. Die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO liegen vor. Sowohl das AG Frankfurt am Main als auch das AG Hanau haben sich in unanfechtbaren Beschlüssen für örtlich unzuständig erklärt. Die ...mehr

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FF 6/2015, Rang bei Teilunt... / 2 Anmerkung

Die vorstehende Entscheidung enthält mehrere interessante Aspekte: 1. "Praktikabilität schlägt Dogmatik" – so könnte man kurz zusammengefasst die Überlegungen des BGH zur Rangfolge bei Teilansprüchen im Mangelfall umschreiben. Es war nach der Unterhaltsreform 2008 in der Literatur streitig, ob die Dogmatik zu den Teilansprüchen im nachehelichen Unterhalt noch aufrecht zu erhal...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 7. Kosten und Kostenerstattung

Das Verfahren über den Antrag auf Wertfestsetzung ist gebührenfrei (§ 33 Abs. 9 S. 1 RVG). Im Beschwerdeverfahren entstehen Gerichtsgebühren Im Beschwerdeverfahren werden Gebühren nach dem GKG (§ 1 Abs. 4 GKG), dem FamGKG (§ 1 S. 2 FamGKG) oder dem GNotKG (§ 1 Abs. 4 GNotKG) erhoben. Es entsteht eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiese...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 2. Wertangabe

Wertangabe bei Einreichung Nach § 61 S. 1 GKG ist bei Einreichung einer Klage oder eines anderweitigen verfahrenseinleitenden oder -erweiternden Antrags, der Gerichtsgebühren auslöst, grundsätzlich der Streitwert anzugeben. Einer Angabe des Wertes bedarf es lediglich dann nicht, wenn dieser in einer bestimmten Geldsumme besteht, im GKG ein fester Wert bestimmt ist oder wenn s...mehr

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AGS 6/2015, Vergütung der b... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Wird nur teilweise Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt, so kann der Anwalt aus dem vollen Teilwert mit der Landeskasse abrechnen. Darüber hinaus steht ihm noch ein Anspruch gegen den Auftraggeber aus dem Mehrwert zu, auf den sich die Bewilligung nicht erstreckt. Insoweit greift die Sperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht, da diese nu...mehr

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FF 6/2015, Sachverstand

Über Sachverstand soll jeder am Verfahren Beteiligte verfügen – Richter, Mitarbeiter des Jugendamtes, Verfahrensbeistände, Umgangs- und Ergänzungspfleger, Anwälte und natürlich diejenigen, deren Expertise sich Gerichte bedienen, wenn sie selbst nicht über hinreichend eigene Sachkunde verfügen: die Sachverständigen. Deren Eignung und die Qualität ihrer Arbeit ist immer wieder ...mehr

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AGS 6/2015, Kostenentscheid... / 3 Anmerkung

Bei dem Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft handelt es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so dass hier eine Kostenentscheidung isoliert anfechtbar ist. Allerdings wäre – wie hier – bei einer Antragsrücknahme auch in einer Familienstreitsache eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung gegeben gewesen (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 269 Abs. 5 ZPO...mehr

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AGS 6/2015, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Ebenfalls zu Recht hat es der Urkundsbeamte abgelehnt, eine Terminsgebühr festzusetzen. Die zwischen der Kammervorsitzenden bzw. der zuständigen Berichterstatterin einerseits und der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers bzw. ihrem Vertreter andererseits geführten Telefonate waren nicht geeignet, eine Terminsgebühr auszulösen. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV entsteht die T...mehr