Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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zerb 5/2014, GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz, Handkommentar

Notarass. Dr. Christian Fackelmann, M.St. (Oxford), Notar Dr. Jörn Heinemann, LL.M. (Hrsg.) Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 1359 S., Gebunden, 109,– EUR ISBN: 978-3-8329-7665-1 Auf den ersten Blick ein kleiner Kommentar (Handkommentar), doch inhaltlich hat es dieses Buch in sich. Hier finden Notare, Notarassessoren, Notarfachangestellten, Kostenbeamte, Rechtspfleger und Bezirk...mehr

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zerb 5/2014, Gerichtskosten nach dem neuen GNotKG

Einführung | Berechnungsbeispiele | Synopse Dipl.-RPfl. Hagen Schneider Nomos Verlagsgesellschaft, 2013, 473 S., Broschiert, 34,– EUR ISBN: 978-3-8487-0144-5 Dieses Buch wendet sich an alle Praktiker, die mit dem neuen Gerichtskostenrecht nach dem GNotKG befasst sind, also an Kostenbeamte, Rechtspfleger und Bezirksrevisoren, Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellten. Hier ...mehr

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AGS 5/2014, Angemessener Vo... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte seinen Anwalt mit der Erhebung einer Klage vor dem SG beauftragt. Nach Deckungsschutzzusage des Rechtsschutzversicherers machte der Anwalt einen Vorschuss gem. § 9 RVG geltend, und zwar in Höhe der jeweiligen Mittelgebühren einer Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV (300,00 EUR) und einer Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV (280,00 EUR) nebst Auslagen und Umsatzsteu...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / Leitsatz

Eine Besprechung mit dem Gericht löst für den Anwalt keine Terminsgebühr aus. VG München, Beschl. v. 11.3.2014 – M 18 M 14.278mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / I. Überblick

Ermäßigte Gebühren sind abgeschafft In verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten haben sich im Zuge des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 umfangreiche Änderungen ergeben. Eine der gravierenden Änderungen war die Abschaffung der ermäßigten Geschäftsgebühren im Widerspruchsverfahren (Nrn. 2301, 2401 VV a.F.) sowie die Abschaffung der ermäßigten Verfahrensgebühr im sozialgericht...mehr

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zerb 5/2014, Gültigkeit von... / Aus den Gründen

(...) 1. Ein Vergütungsanspruch als berufsmäßig tätiger Nachlasspfleger steht dem Beteiligten zu 1. allerdings nicht – mehr – zu, weil er nach den §§ 2 Satz 1, 1. Halbs. VBVG, 1962 BGB erloschen ist. a) Der Vergütungsanspruch des Berufspflegers richtet sich nach den §§ 1915 Abs. 1 Satz 1 und 2, 1836 Abs. 1 Satz 2, 1836 Abs. 1 Satz 3 BGB iVm den Vorschriften des Vormünder- und ...mehr

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AGS 5/2014, Erstattung der ... / 1 Sachverhalt

Die am Ort des AG ansässige Partei hatte einen Anwalt beauftragt, der seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks hatte. Nach Abschluss des Rechtsstreits hat sie die Erstattung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks beantragt. Das Gericht hat die Reisekosten antragsgemäß festgesetzt.mehr

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AGS 5/2014, Angemessener Vo... / Leitsatz

Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen. Im Rahmen der Vorschussanforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern. Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen. AG Saarlouis, Urt. v. ...mehr

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zfs 5/2014, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. a) Ohne Erfolg macht die Rechtsbeschwerde geltend, aufgrund der Verhandlungen im Gerichtstermin v. 24.5.2012 sei im Ausgangsrechtsstreit eine Terminsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 3 HS 1 Fall 3 VV RVG entstanden." [12] aa) Die Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV RVG entsteht nach der Vorb. 3 Abs. 3 Hs. 1 Fall 3 VV RVG unter anderem für die Mitwirkung an auf die Erledigung ...mehr

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FF 5/2014, Mitgliederumfrage 2013: Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Im letzten Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage der Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gewidmet und ihre Mitglieder in einem Erhebungszeitraum von etwa 2 ½ Wochen im Oktober 2013 nach ihren Erfahrungen mit der Gerichtspraxis in diesen Bereichen befragt. Anlass für das Umfragethema war das zum 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Pro...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / Leitsatz

Bei einem angenommenen Teilanerkenntnis entsteht keine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV. Die Bestimmung der Anm. Abs. 1 Nr. 1, 3. Var. zu Nr. 3104 VV findet auf einen Vergleich in einem Verfahren, in dem Betragsrahmengebühren vorgesehen sind, keine analoge Anwendung. Für einen solchen Vergleich kann die Tätigkeit des Anwalts nur nach Nr. 1006 VV entschädigt werden. LSG Sc...mehr

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zerb 5/2014, Pflichtteilsprozess

Walter Krug (Hrsg.) Nomos, 1. Aufl. 2014, gebunden, 888 Seiten, 118,– EUR ISBN 978-3-8529-7786-3 Der Pflichtteilsprozess stellt Anwälte und Mandanten vor große Herausforderungen. Kaum ein anderes Verfahren führt zu vergleichbar hohen emotionalen Belastungen der Beteiligten. Oft führen jahrelange Auseinandersetzungen trotz guter Erfolgsaussichten zur Resignation. Umfassende rech...mehr

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AGkompakt 5/2014, Rechtsbeh... / 1 I. Der Fall

Das OLG hatte in seinem Urteil über die Kosten des Rechtsstreits entschieden, dabei aber übersehen, auch über die Kosten des beigetretenen Streithelfers zu entscheiden. Nach mehr als zwei Wochen bemerkte der Anwalt den Fehler des Gerichts und beantragte eine Berichtigung des Urteils. Das OLG hat den Berichtigungsantrag zurückgewiesen.mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / Leitsatz

Vertritt sich ein Anwalt als Betroffener in einem Bußgeldverfahren selbst, kann er keine Kostenerstattung nach den Vorschriften des RVG verlangen. LG Potsdam, Beschl. v. 9.1.2014 – 24 Qs 151/13mehr

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AGS 5/2014, Fortwirkung ein... / 4 Anmerkung II

Ein Verweis auf die in einem anderen Rechtsstreit oder Verfahren zur Gerichtsakte überlassenen PKH-/VKH-Unterlagen dürfte grundsätzlich zur Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe nicht ausreichend sein. Insoweit der Anwalt nicht Gefahr laufen will, seine berechtigten Gebührenansprüche aus der Landeskasse versagt zu erhalten, sollte er in jedem gerichtlichen Verfahren...mehr

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AGS 5/2014, Erhöhte Geschäf... / Leitsatz

Ist ein Anwalt von mehreren Geschädigten mit der Durchsetzung verschiedener Gegenstände (hier: verschiedener Schadenspositionen) beauftragt, kommt insoweit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zwar nicht in Betracht; andererseits wird die Sache dadurch umfangreicher, so dass ein Überschreiten der Schwellengebühr bis zur Mittelgebühr grundsätzlich in Betracht kommt. AG Münc...mehr

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FoVo 5/2014, Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung im Bundesrat eingebracht

Änderungen durch SEPA Forderung amp Vollstreckung hat bereits im Februar über den Entwurf einer 1. Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung (ZwVFVO) berichtet und dabei insbesondere die durch den Übergang auf das SEPA-Zahlungsverfahren notwendigen Änderungen vorgestellt. (FoVo 2014, 21). Der jetzt dem Bundesrat vorliegende Entwurf (BR-Drucks 137/14) ...mehr

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AGS 5/2014, Aufrechnungserk... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. a) Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig. Mit der Klage angegriffen ist die Aufrechnungserklärung der Beklagten vom 27.8.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 17.9.2012. Die Anfechtungsklage ist statthaft, weil es sich bei der Aufrechnungserklärung des Beklagten vom 27.8.2012 um einen Verwaltungsakt handelt. Nach § 31 S. 1 SGB X ...mehr

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zerb 5/2014, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

Die Kläger begehren die Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln. Kläger sind die durch den Nachlasspfleger gesetzlich vertreten unbekannten Erben der am 1915 geborenen und 2005 verstorbenen Frau K Sch (im Folgenden die Verstorbene). Am 17. März 2005 bestellte das Amtsgericht Schöneberg Rechtsanwalt M zum Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der Verstorbene...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte vor dem FamG den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses in Höhe von 7.791,53 EUR eingereicht. Das FamG hat der einstweiligen Anordnung stattgegeben und den Verfahrenswert auf den hälftigen Wert des geltend gemachten Betrages, also 3.895,76 EUR, festgesetzt. Hiergegen hat die Verfahrensbevollmächtigte der A...mehr

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zfs 5/2014, Einspruch für n... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Der gem. § 346 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG zulässige Antrag des Betr. Adam B. auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich des Beschl. des AG v. 6.3.2013, mit dem seine Rechtsbeschwerde gegen das Urt. des AG v. 11.10.2012 als unzulässig verworfen wurde, ist begründet. Das Urt. wurde dem Verteidiger am 26.10.2012 zugestellt. Bereits mit Einle...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdegegner war dem Kläger in dem vor dem SG geführten Klageverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe als Prozessbevollmächtigter beigeordnet worden. In diesem Verfahren hatte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Übernahme der Kabelnutzungsgebühren und weiterer 3,80 EUR Kaltwasserkosten für die Monate November u. Dezember 2008 als Unterkunftskosten nach dem S...mehr

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AGkompakt 5/2014, Abrechnun... / I. Drei außergerichtliche Angelegenheiten

Die Vorschrift des § 17 Nr. 1a RVG bestimmt, dass das Verwaltungsverfahren und das Nachprüfungsverfahren zwei verschiedene Angelegenheiten darstellen. Darüber hinaus wird aber auch klargestellt, dass ein Verfahren auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eine dritte außergerichtliche Angelegenheit ist. Insgesamt drei Angelegen...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 2. Sozialrecht

Beispiel Der Anwalt war im Mai 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im Oktober 2013 hat er den Klageauftrag erhalten. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens richtet sich nach neuem Recht (Nr. 3102 VV). Die alte Gebühr ist hälftig anzurechnen, höchstens zu 175,0...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 1. Verwaltungsrecht

Beispiel Der Anwalt war im Mai 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten (Gegenstandswert 6.000,00 EUR). Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht. Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach neuem Recht. Die alte Gebühr ist hälftig anzurechnen,...mehr

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AGS 5/2014, Erstattung der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Ebenso entschieden hatte bereits das AG Kiel.[1] Der Anwalt sollte unter Hinweis auf die Entscheidungen des AG Kiel und des AG Marbach anhand eines Routenplaners die höchstmögliche Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks berechnen und bis zu dieser Höhe seine Reisekosten anmelden. Im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe ist dieser Gru...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / a) Verwaltungsverfahren vor dem 1.8.2013, Widerspruchsverfahren nach dem 31.7.2013

Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht. Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach neuem Recht. Die alte Geschäftsgebühr ist hälftig a...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / b) Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren vor dem 3.8.2013

Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im Juni 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Auch die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2401 VV a.F....mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 1. Verwaltungsrecht

Beispiel Der Anwalt war im Mai 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im Oktober 2013 hat er den Klageauftrag erhalten. Der Gegenstandswert beträgt 6.000,00 EUR. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht. Die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens richtet sich nach neuem Recht. Die alte Gebühr ist hälftig anzurechnen, höchstens...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / 2. Sozialrecht

Beispiel Der Anwalt war im Mai 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach neuem Recht (Nr. 2302 Nr. 1 VV). Die alte Gebühr ist hälftig anzu...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der wohl einhelligen Rechtsprechung. In Straf- und Bußgeldsachen kann ein Anwalt nicht Verteidiger in eigener Sache sein, sodass ein entsprechender Erstattungsanspruch nicht in Betracht kommt. Möglich ist ein solcher lediglich dann, wenn er sich als Neben-, Privat oder Adhäsionskläger vertritt. Der Ausschluss der Selbstvertretung...mehr

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zfs 5/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis September 2014 Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Groß-Gerau / Hotel Adler Datum: Freitag, 13. Juni 2014, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / b) Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren vor dem 1.8.2013

Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im Juni 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht. Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich ebenfalls nach altem Recht (Nr. 2301 VV a.F.). Die zweite G...mehr

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AGS 5/2014, Prüfung der Erf... / 2 Anmerkung

Von einem Strafsenat hätte man eigentlich mehr an Sachkunde in strafrechtlicher und gebührenrechtlicher Hinsicht erwarten dürfen. Der Gebührentatbestand der Nr. 2101 VV setzt nicht voraus, dass der Anwalt nicht schon im Ausgangsverfahren beauftragt war. Der Ausschluss bei Vorbefassung galt nach der vergleichbaren Vorschrift der BRAGO (§ 20 Abs. 2 BRAGO). Dieser Ausschluss ist...mehr

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AGkompakt 5/2014, Übergangs... / a) Verwaltungsverfahren vor dem 1.8.2013, Widerspruchsverfahren nach dem 31.7.2013

Beispiel Der Anwalt war im Januar 2013 im Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im August 2013 hat er den Auftrag für das Widerspruchsverfahren erhalten und im September Klageauftrag. Die Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens richtet sich nach altem Recht (Nr. 2400 VV a.F.). Die Geschäftsgebühr des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach neuem Recht. Die alte Geschäftsg...mehr

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AGS 5/2014, Keine Terminsge... / 2 Aus den Gründen

Im Streitfall beurteilt sich die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit in der Berufungsinstanz des Ausgangsrechtsstreits nach dem RVG i.d.F., die für bis zum 31.7.2013 erteilte Aufträge gilt (vgl. § 60 Abs. 1 RVG). 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV sei nicht angefallen. In der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahr...mehr

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AGS 5/2014, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach stellt das Gericht das in der Beschlussformel gemäß § 224 Abs. 3 FamFG fest. Eine V...mehr

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zfs 5/2014, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

"Die zulässige Berufung der Bekl. hat Erfolg. Die Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. auf Erstattung von Insolvenzgeld aus § 826 BGB. Sie hat nicht schlüssig dargelegt, dass sie einen durch die Bekl. verursachten Schaden erlitten hat." 1. Nach st. Rspr. haftet der Geschäftsführer einer GmbH, dem eine Insolvenzverschleppung vorzuwerfen ist, der Arbeitsverwaltung zwar nicht...mehr

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AGS 5/2014, Aussetzung des ... / 3 Anmerkung

Quod licet iovi, non licet bovi. Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig.[1] Ob es dazu allerdings der analogen Anwendung des § 11 Abs. 4 RVG bedarf, mag dahinstehen. Zutreffend erscheint die unmittelbare Anwendung des § 148 ZPO, in den man sich die Wertung des § 11 Abs. 4 ZPO hineinlesen kann. Konsequenterweise muss man dann auch im Vergütungsprozess aussetzen, wenn der Stre...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirkung eines Urteils, das gesetzeswidrig nicht gegen alle Wohnungseigentümer ergeht

Leitsatz Ein verfahrensfehlerhaft nicht alle notwendigen Streitgenossen (§ 62 ZPO) erfassendes Urteil ist auch dann nicht unwirksam, wenn es um die Klärung der Frage geht, ob Teile einer Wohnungseigentumsanlage im Gemeinschafts- oder im Sondereigentum stehen Normenkette § 62 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer W klagt unter Bezugnahme auf eine beigefügte Eigentümerliste gegen "...mehr

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Bei der Abmahnung von Wettbewerbern erbringt der Abmahner keine umsatzsteuerpflichtige Leistung

Leitsatz Der Aufwendungsersatzanspruch, den der Steuerpflichtige einem Wettbewerber im Zusammenhang mit einer Abmahnung in Rechnung stellt, stellt kein Entgelt für eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, sondern nicht umsatzsteuerbaren Schadensersatz dar. Ein Leistungsaustausch ist nicht gegeben, weil dem Abmahnungsempfänger kein verbrauchsfähiger Vorteil zugewendet wi...mehr

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AGS 4/2014, Erstreckung der Beiordnung eines Rechtsanwalts auf ein hinzu verbundenes Verfahren

Leitsatz Die gebührenrechtliche Erstreckung nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG a.F. (jetzt § 48 Abs. 6 S. 3 RVG) setzt voraus, das der Verteidiger in dem später hinzu verbundenen Verfahren vor der Verbindung bereits (als Wahlverteidiger) eine gebührenauslösende Tätigkeit entfaltet hat. OLG Rostock, Beschl. v. 25.11.2013 – Ws 359/13 1 Sachverhalt Der Angeklagte war vom AG wegen vorsätzlic...mehr

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AGS 4/2014, Bindungswirkung... / 2 Anmerkung

Unabhängig davon, dass gerichtliche Beschlüsse begrifflich nicht bestands-, sondern nur rechtskräftig bzw. -wirksam sein oder werden können, ist die Entscheidung des OLG zutreffend: Der beigeordnete Anwalt hat einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, insbesondere seiner Reisekosten, insoweit er nicht eingeschränkt beigeordnet worden ist. Eine eingeschränkte Beiordnung war d...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 3 Anmerkung:

Eine sachgerechte Entscheidung, die die möglichen Probleme mit rechtsschutzversicherten Mandanten belegt. Als der Bekl. hier am 19.9.2011 die zweite Vollmacht zur Vertretung in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit unterschrieben hatte und – was wohl zu unterstellen ist – mit dem Anwalt auch einen entsprechender Anwaltsvertrag geschlossen hatte, konnte der Bekl. mit Deckungssc...mehr

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AGS 4/2014, Feststellung de... / 2 Aus den Gründen

Die Beschuldigte kann für die Tätigkeit des von ihr beauftragten Rechtsanwalts im Feststellungsverfahren die Erstattung einer mittleren Gebühr nach Nr. 4302 VV in Höhe von 135,00 EUR sowie einer Postentgeltpauschale in Höhe von 20,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt also die Zahlung eines Betrages von 184,45 EUR aus der Landeskasse verlangen. Weitere Gebühren sind nicht...mehr

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AGS 4/2014, Die neue Antrag... / I. Allgemeines

Während der Gesetzesentwurf zur Beratungshilfereform noch eine Abschaffung der nachträglichen Antragstellung vorsah,[2] behält die zum 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetzesfassung den bisherigen Status bei. Beratungshilfe kann daher weiterhin sowohl mündlich als auch schriftlich beantragt werden. Die mündliche Antragstellung ist weiterhin als "Regelfall" ausgestaltet und biet...mehr

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zfs 4/2014, Anspruch des Pf... / 3 Anmerkung:

Die jetzt erst bekannt gewordene Entscheidung befasst sich mit einer in der Praxis kaum beachteten und behandelten Problematik, nämlich dem Auslagenersatzanspruch des Rechtsanwalts für im RVG nicht gesonderte Auslagen. Anspruchsgrundlage für den Vergütungsanspruch der Pflichtverteidigerin sind §§ 45 Abs. 3 S. 1, 46 RVG. Danach hat der bestellte Rechtsanwalt gegen die Landeska...mehr

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AGS 4/2014, Vergütungsanspr... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft München I hatte Anklage wegen versuchter Nötigung, wegen Raubs mit gefährlicher Körperverletzung zum AG – Schöffengericht – erhoben. Diese wurde mit Beschluss des AG zur Hauptverhandlung vor dem AG – Schöffengericht – zugelassen. Zugleich bestimmte das AG Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, 4.6.2013, 9.00 Uhr. Der Termin war mit dem vormaligen Ve...mehr

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AGS 4/2014, Abrechnung in E... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerungsführerin hat einen Erstattungsanspruch gegen die Landeskasse in Höhe von insgesamt 286,79 EUR. 1. Die Gebührenbestimmung der Erinnerungsführerin war nicht verbindlich. Gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei – wie hier – anfallenden Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor alle...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / Leitsatz

1. Aufgrund der Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen ist die Erteilung der Deckungszusage eine übliche Bedingung für den Abschluss eines Anwaltsvertrags. Deshalb liegt die Beweislast dafür, dass der anwaltliche Geschäftsbesorgungsvertrag unbedingt abgeschlossen worden ist, regelmäßig beim Rechtsanwalt, wenn sich der Mandant darauf beruft, der Anwalt habe erst nach Erte...mehr