Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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ZAP 12/2019, Gebührentipps ... / 6. Hinweispflicht

Das Problem, dass der Pflichtverteidiger den Beschuldigten darauf hinweisen muss, er sei zur Verteidigung auch dann verpflichtet, wenn ihm der Beschuldigte keinerlei Vergütung und erst Recht keine über der gesetzlichen Vergütung vereinbarte Vergütung zu zahlen hat, ist nicht neu. Diese Frage wurde bisher unter dem Gesichtspunkt der „Freiwilligkeit bei Abschluss der Vergütung...mehr

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ZAP 24/2019, Anwaltsmagazin / 3 BGH beziffert erstmals den Anteil anwaltlicher Tätigkeit bei Syndizi

Wann genau das Arbeitsverhältnis eines Unternehmensjuristen durch seine anwaltliche Tätigkeit geprägt ist, war bisher umstritten. Der Anwaltssenat des BGH hat jetzt eine konkrete Zahl genannt: Nach Auffassung der Richter liegt ein Anteil von 65 % anwaltlicher Tätigkeit am unteren Rand des für eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Notwendigen (Urt. v. 30.9.2019 – AnwZ [Brfg...mehr

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AGS 08-09/2018, Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der GEMA-Anwälte

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; UKlaG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; UrhWG § 6 Leitsatz Die GEMA kann ebenso wie ein Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) oder ein in die Liste qualifizierter Einrichtungen aufgenommener Verband (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UKlaG) einen am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt schriftlich instruieren und keine R...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / 1. Fall des BGH

Die Gläubigerin hatte beim LG Flensburg die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens beantragt, dessen Gegenstand ein IT-System der Schuldnerinnen betraf. Parallel hierzu hat die Gläubigerin in einem gesonderten Verfahren beim LG Flensburg am 28.4.2016 eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der den Schuldnerinnen zur Ermöglichung der im selbstständigen Beweisverfa...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 1. Überblick

Wahlrecht bei Anrechnung Da der Anwalt nach § 15a Abs. 1 RVG frei bestimmen kann, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt, hätte hier auch umgekehrt gerechnet werden können. Der Anwalt hätte also auch die Verfahrensdifferenzgebühr im Münchener Verfahren unberechnet lassen können. Dann hätte er sich im Gegenzug im Nürnberger Verfahren nichts anrechnen lassen müssen...mehr

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ZAP 17/2020, Anwaltsmagazin / 14 Negative Prognose zur Zukunft der Anwaltszulassungen

Die Anwaltschaft in Deutschland wird unwiderruflich schrumpfen. Das prognostizierte kürzlich das Soldan-Institut, das die Zahlen zu den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten der vergangenen Jahre einmal näher untersucht hat. Ergebnis: Die Zahlen der niedergelassenen Anwältinnen und Anwälte stagnieren seit Jahren – und werden auch nicht mehr zu-, stattdessen sogar abnehme...mehr

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ZAP 11/2021, Die Auswirkung... / c) Einschlägige Ausnahme (vier Szenarien der Kostenerstattung)

Selbst wenn man dem BGH folgt und eine materiell-rechtliche Prüfung im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens grds. ablehnt, könnte im Fall der §§ 627, 628 BGB gleichwohl eine Ausnahme anzuerkennen sein. Denn der BGH selbst hat in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung Voraussetzungen benannt, bei deren Vorliegen er von den eigens aufgestellten Grundsätzen abweicht. So sei...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / 1. Fall des OLG Karlsruhe

Dem Kläger wurde sein Kfz während einer Urlaubsreise gestohlen. Der Kläger nahm deshalb die spätere Beklagte, seine Kaskoversicherung, in Anspruch. Diese lehnte mit Schreiben vom 13.11.2015 eine außergerichtliche Regulierung ab, da sie den Nachweis eines Diebstahls nicht als geführt angesehen hat. Hieraufhin beauftragte der Kläger die Anwaltskanzlei K mit der Wahrnehmung sei...mehr

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ZAP 17/2021, Anwaltsmagazin / 2 Aktuelle Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht

Zum 1. August ist das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts in Kraft getreten. Anders als der Name vermuten lässt, enthält es nicht nur neue Bestimmungen für Notariate, sondern auch eine Reihe wichtiger Änderungen für die Anwaltschaft, etwa zur Schriftform, zum Vertretungsrecht, zu Syndizi und zum Ruhestand. Im Einzelnen: Ab sofort erfüllt jetzt die Benutzung...mehr

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Vergleichsverhandlungen – Hemmung einer Ausschlussfrist

BAG, Urteil v. 20.6.2018, 5 AZR 262/17 Sieht eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung vor, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleich...mehr

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Verlängerung der Beschäftigungsdauer bei einer sachgrundlosen Befristung durch Dienstreise

LAG Düsseldorf, Urteil v. 9.3.2019, 3 Sa 1126/18 Eine vom Arbeitgeber bezahlte Dienstreise erhöht die Beschäftigungsdauer für eine sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Sachverhalt Der klagende Rechtsanwalt bewarb sich Mitte August 2016 auf eine Ausschreibung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er wurde daraufhin zunächst befristet nach § 14 Abs. 2 T...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Weinbeer, Die größten Haftungsrisiken des Anwalts, Typische Fälle von A-Z, 1. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 296 S., 44 EUR

Weinbeer will das anwaltliche Haftungsrecht aus seinem Schattendasein führen. So gibt es nach einer allgemeinen Einleitung ein Haftungs-ABC, dass sich nach den Schwerpunkten der Haftung richtet und schließlich – das ist neu – sich in § 3 mit der Risikosteuerung und dem Krisenmanagement vor und im Schadenfall befasst. In der Einleitung werden die Anspruchsgrundlagen behandelt...mehr

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ZAP 11/2019, Gibt es ein Leben ohne Stress – sogar dann, wenn man Anwältin oder Anwalt ist?

Sind Sie bereit für ein kleines Experiment? Gut, auf geht’s: Was ärgert, bedrückt oder nervt Sie gerade (Mehrfachnennungen sind möglich)? Denken Sie ruhig einen Moment darüber nach und schreiben Sie Ihr Ergebnis dann in knapper Form auf einen Zettel. Was ist die Ursache Ihres Ärgers, Ihrer Niedergeschlagenheit oder Ihrer Gereiztheit? Bitte schreiben Sie Ihre Antworten in ein ...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / cc) Anwalt war am ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt

War der Anwalt am ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt, bleibt es dabei, dass die Verwerfung des Einspruchs nach § 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung keine Terminsgebühr auslöst. Es entsteht jetzt lediglich die 1,3-Verfahrensgebühr. Beispiel 6 K hat sich selbst vertreten und gegen den B ein Versäumnisurteil über 3.000,00 EUR erwirkt. Nachdem B dagegen Einspruch einl...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / c) Anwalt war am Vollstreckungsbescheid nicht beteiligt

Vergütung entsteht nur im streitigen Verfahren War der Anwalt im Mahnverfahren nicht tätig gewesen, entsteht nur die Vergütung des streitigen Verfahrens. Hier entsteht erst recht nur eine 0,5-Terminsgebühr. Hinweis Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden s...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / bb) Der Anwalt hatte das erste Versäumnisurteil erwirkt

Terminsgebühr erstarkt auf 1,2 Hatte der Anwalt das erste Versäumnisurteil erwirkt, erstarkt die Terminsgebühr auf 1,2. Beispiel 7 R hat für den A gegen B ein Versäumnisurteil über 3.000,00 EUR erwirkt. Auf den Einspruch des B hin beraumt das LG Termin zur mündlichen Verhandlung an und verwirft dort den Einspruch auf Antrag des R als unzulässig. Jetzt erstarkt die bisherige 0,...mehr

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AGKompakt 8_9/2019, Verwerf... / bb) Anwalt hat das erste Versäumnisurteil erwirkt

Keine weitere Vergütung Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil nach § 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Urteil verworfen, löst dies für den bereits vorbefassten Anwalt keine weitere Vergütung aus. Beispiel 5 R hat für den K ein Versäumnisurteil gegen B über 5.000,00 EUR erwirkt. Dagegen legt B Einspruch ein, der ohne mündliche Verhandlung als unzulässig ve...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / V. Verlängerungsverfahren

Die nach dem GewSchG erlassenen Maßnahmen sollen befristet werden (§§ 1 Abs. 1 S. 2, 2 Abs. 2 S. 1, 2 GewSchG). Die Frist kann verlängert werden. Auf die Verlängerungsverfahren findet die Regelung des § 16 Nr. 5 RVG [9] und auch Vorbem. 1.4 Abs. 2 S. 1 FamGKG-KostVerz. keine Anwendung.[10] Es entsteht deshalb stets eine gesonderte Anwaltsvergütung, ohne dass Anrechnungsvorschr...mehr

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ZAP 2/2018, Anwaltsmagazin / 5 Anwälte erringen Etappensieg gegen "abfindungsheld.de"

Mit einiger Skepsis beobachten viele Anwälte, wie im Internet ständig neue Anbieter von Rechtsdienstleistungen entstehen, die versuchen, sich einen Teil vom "Kuchen" des Beratungsmarkts abzuschneiden. Nicht selten schießen diese jedoch werblich über das Ziel hinaus und riskieren damit die direkte gerichtliche Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltschaft, wie wir an dieser S...mehr

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AGS 0809/2019, Kostenentsch... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft den in der Praxis häufig vorkommenden Fall, dass im Teilungsversteigerungsverfahren durch einen bzw. mehrere Miteigentümer folgende Einstellungsanträge gem. § 180 Abs. 2 bzw. § 180 Abs. 3 ZVG gestellt werden. Sie ist ebenfalls im Forderungsversteigerungsverfahren anzuwenden, wenn der Schuldner dort Schutzanträge nach § 30a ZVG, §§ 765a, 775 ZPO stel...mehr

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Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers bei aussichtsloser Rechtsverfolgung

BAG, Beschluss vom 22.11.2017, 7 ABR 34/16 Eine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers gem. § 40 Abs. 1 BetrVG besteht nicht, wenn die Rechtsverfolgung des Betriebsrats im Beschlussverfahren oder die Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens offensichtlich aussichtslos ist. Insbesondere darf ein Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Einlegung einer Nichtzul...mehr

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ZAP 22/2019, Das anwaltliche Empfangsbekenntnis und die Eintragung von Fristen

In der Praxis werden (auch) durch die Gerichte Schriftstücke häufig gegen Empfangsbekenntnis des Anwalts zugestellt (§§ 172, 174, 195 ZPO). Der IX. Zivilsenat des BGH hat am 12.9.2019 (IX ZB 13/19) entschieden (s. ZAP EN-Nr. 675/2019 [in dieser Ausgabe] = NJW 2019, 3234): "Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis für eine Urteilszustellung erst unterzeichnen, wenn in den...mehr

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ZAP 19/2019, Die (virtuelle... / 2. Das Argument des digitalen Zeitalters

Im prognostizierten Zeitalter von Legal Tech sind auch virtuelle Kanzleien (mitunter auch "Telekanzleien" genannt, so etwa Prütting, AnwBl 2011, 46, 47) in vieler Munde. Einher geht mit dieser Argumentation häufig die Forderung, den Kanzleibegriff aus § 27 Abs. 1 BRAO weiter aufzuweichen oder gar fallen zu lassen. Man hört in solchen Fällen, dass die BRAO nicht mehr up to da...mehr

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ZAP 14/2023, beA – Anwalts ... / 4. Tipp: Online-Informationen nutzen

a) Websites Müssen Sie auch regelmäßig nachschauen, wie genau denn eigentlich die Dateien der Schriftsätze und der Anlagen, die Sie per beA verschicken wollen bzw. müssen, benannt werden müssen? Eine gute Quelle hierfür ist die Website der Justiz NRW, auf der (jedenfalls für Nordrhein-Westfalen) entsprechende Informationen und eine PDF-Datei mit der detaillierten Namenskonven...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 2. Gerichtskosten

2.1 Erstinstanzliche Verfahren Es fällt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. an. Da es sich gem. § 1684 BGB bei den Umgangsverfahren um Amtsverfahren handelt, entsteht die Gebühr bereits mit der ersten Tätigkeit des Familiengerichts. Für den Gebührenanfall bleibt der Ausgang des Verfahrens unerheblich, da keine Gebührenermäßigung vorgesehen ist. Bei der 0,...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / IV. Anwaltsvergütung im Verfahren LG Nürnberg

1. Verfahrensgebühr Im Klageverfahren vor dem LG Nürnberg ist zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 8.000,00 EUR angefallen. Anrechnung der Verfahrensdifferenzgebühr beachten Zu beachten ist jetzt die Anrechnungsvorschrift der Anm. Abs. 2 zu Nr. 3101 VV. Soweit nämlich im Parallelverfahren in München aus dem Mehrwert von 8.000,00 EUR die 0,8-Verfahrensge...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / IV. Umgangsvermittlungsverfahren

1. Verfahrensrechtliches Vereitelt oder erschwert ein Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Umgangsentscheidung oder einer vom Gericht gebilligten Umgangsentscheidung, so vermittelt das Familiengericht zwischen beiden Elternteilen. Das Umgangsvermittlungsverfahren wird lediglich auf Antrag eingeleitet, der durch einen Elternteil gestellt werden kann (§ 165 Abs. 1 S....mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / V. Ordnungsgeldverfahren

1. Verfahrensrechtliches Wird gegen einen Titel zur Regelung des Umgangsrechts verstoßen, kann das Gericht Ordnungsmittel gegen den Verpflichteten anordnen (§ 89 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es kann Ordnungsgeld oder Ordnungshaft anordnen. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt zwischen 5,00 und 25.000,00 EUR (§ 89 Abs. 3 FamFG, Art. 6 Abs. 1 EGStGB). Das Ordnungsmittel wird durch Beschlus...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / V. Gesamtvergütung

In beiden Verfahren ergäbe sich jetzt folgende Gesamtvergütung: Praxis-Beispielmehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / II. Anwaltsvergütung

1. Erstinstanzliche Verfahren Das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und das Hauptsacheverfahren stellen gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 4 Buchst. b RVG). Der Anwalt erhält deshalb für beide Verfahren eine gesonderte Vergütung. Eine Anrechnungsvorschrift besteht nicht. Verfahrenskostenhilfe muss für das einstweilige Anordnungs- und ...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / Einführung

In Familiensachen wird wegen der Eilbedürftigkeit oftmals zunächst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese Verfahren stellen gegenüber dem Hauptsacheverfahren eigenständige Angelegenheiten dar, die auch gesonderte Vergütungen und Gerichtskosten auslösen. Die entstehenden Kosten sollen – unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Besonderheiten – nac...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / 1. Anwaltsvergütung

1.1 Erstinstanzliche Verfahren Für die Umgangssachen, die als Kindschaftssachen zu den Familiensachen zählen, findet Teil 3 VV Anwendung. In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Familiengericht entsteht deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich nach Nr. 3101 VV auf einen 0,8-Gebührensatz reduziert. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) anfallen. ...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / IV. Abänderungs- und Aufhebungsverfahren

1. Verfahrensrechtliches § 54 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass das Gericht die Entscheidung über die einstweilige Anordnung aufheben oder ändern kann. Zuständig ist das Gericht, das die einstweilige Anordnung erlassen hat (§ 54 Abs. 3 S. 1 FamFG). Ist jedoch ein einstweiliges Anordnungsverfahren beim Beschwerdegericht anhängig, sind Aufhebung oder Abänderung durch das erstins...mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / II. Gerichtliche Wertfestsetzung

1. Streitwerte Streitwerte sind gesondert festzusetzen Zunächst einmal sind die Streitwerte festzusetzen. Im Verfahren vor dem LG München ist der Streitwert auf 10.000,00 EUR festzusetzen und im Verfahren vor dem LG Nürnberg auf 8.000,00 EUR. Zuständig für die Wertfestsetzung ist das jeweilige Gericht. Das LG München darf daher nicht den Streitwert für das Nürnberger Verfahren...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / II. Abänderungsverfahren

1. Anwaltsvergütung Wird nach Abschluss des Umgangsverfahren später die Abänderung der Umgangsentscheidung oder der Umgangsvereinbarung beantragt, stellt das Abänderungsverfahren gegenüber dem ursprünglichen Umgangsverfahren eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit dar.[8] Der Anwalt verdient die Gebühren in dem Abänderungsverfahren daher erneut. Anrechnungsregelungen besteh...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / I. Gerichtskosten

1. Anzuwendende Gebühren – Übersicht Es findet das FamGKG Anwendung, da es sich um Familiensachen handelt. Für die Gebühren ist zu unterscheiden, ob Gegenstand der einstweiligen Anordnung eine Kindschaftssache oder eine andere Familiensache ist, da unterschiedliche Gebühren gelten. Im Einzelnen finden folgende Gebühren Anwendung:mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / III. Anwaltsvergütung im Verfahren LG München

1. Verfahrensgebühr Angefallen ist in dem Klageverfahren vor dem LG München zunächst einmal eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV aus 10.000,00 EUR. Verfahrensdifferenzgebühr aus Mehrwert Hinzu kommt für den Mehrwert des Vergleichs (8.000,00 EUR) eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV. Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren ist für die Anwaltsgebühren hier...mehr

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AGS 08-09/2018, Anwalts- un... / 4. Unterbringungssachen

Einstweilige Anordnungen, welche die Unterbringung eines Minderjährigen betreffen, sind gebührenfrei (Anm. zu Nr. 1410 FamGKG-KostVerz.). Auch Auslagen sind wegen Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2 FamGKG-KostVerz. nicht zu erheben, mit Ausnahme der an einen bestellten Verfahrensbeistand gezahlten Beträge (Nr. 2013 FamGKG-KostVerz.).mehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / 4. Gesamt

In beiden Verfahren ergäbe sich jetzt wiederum folgende Gesamtvergütung: Praxis-Beispielmehr

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AGkompakt 8_9/2017, Anwalts... / VI. Alternativberechnung

1. Überblick Wahlrecht bei Anrechnung Da der Anwalt nach § 15a Abs. 1 RVG frei bestimmen kann, in welcher Angelegenheit er die Anrechnung vornimmt, hätte hier auch umgekehrt gerechnet werden können. Der Anwalt hätte also auch die Verfahrensdifferenzgebühr im Münchener Verfahren unberechnet lassen können. Dann hätte er sich im Gegenzug im Nürnberger Verfahren nichts anrechnen l...mehr

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ZAP 1/2021, Kostenrechtsänd... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des bestellten oder beigeordneten Anwalts ohne vorhergehenden Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 3 u. 4 RVG)

a) Überblick Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3, 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG. b) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG) Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne d...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / III. Einstweilige Anordnungsverfahren

1. Anwaltsvergütung Für das einstweilige Anordnungsverfahren entstehen dieselben Gebühren wie im Hauptsach-verfahren, sodass eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) sowie eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) entstehen kann. Daneben kann eine 1,0-Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) anfallen. In einstweiligen Anordnungen, die eine Umgangssache betreffen, kann das Gericht ohne mündlich...mehr

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AGS 0809/2019, Anwalts- und... / I. Hauptsacheverfahren

1. Anwaltsvergütung 1.1 Erstinstanzliche Verfahren Für die Umgangssachen, die als Kindschaftssachen zu den Familiensachen zählen, findet Teil 3 VV Anwendung. In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Familiengericht entsteht deshalb eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich nach Nr. 3101 VV auf einen 0,8-Gebührensatz reduziert. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. ...mehr

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Zusatzinformationen für Ber... / 9.1 Anwalt ohne Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen: Ist der Steuerbescheid ungültig?

FG Hamburg, Urteil v. 30.07.2020, 2 K 12/19 Das Gericht zeigte dem Steuerpflichtigen aber einen anderen Weg auf: Da der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kann er eine neue Steuererklärung abgeben. Solange noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist, die im vorliegenden Fall erst nach Ablauf von 4 Jahren eintritt, kann die Steuerveranlagung dann a...mehr

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ZAP 7/2023, Ändern Legal-Te... / 2. Der „Robo-Anwalt”

Und wie ging es weiter mit den Plänen von Joshua Browder? Die DoNotPay A.I. sollte – wohl über In-Ear-Kopfhörer – alles vorgeben, was vor Gericht gesagt werden sollte (Tweet von Joshua Browder, @jbrowder1 v. 21.1.2023, 3:46 a.m. [16.2.2023]). Joshua Browder hat seinen Plan jedoch zunächst wieder aufgegeben. Er tweetete, dass es doch nicht zu dem großen Auftritt des Chatbots ...mehr

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ZAP 18/2018, Die Außenprüfu... / 6. Vorlage von Ausgangsrechnungen

Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können gem. § 4 Abs. 3 EStG als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. Betriebseinnahmen sind nach der BFH-Rechtsprechung alle Zugänge zum ...mehr

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ZAP 6/2022, Gebührentipps f... / c) Behandlung gebührenrechtlicher Einwendungen

Über die im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG erhobenen gebührenrechtlichen Einwendungen hat der Rechtspfleger in der Sache zu entscheiden. Dies betrifft nicht nur Einwendungen, deren Beantwortung sich unmittelbar aus der Gerichtsakte ergibt, wenn es etwa darum geht, ob der Rechtsanwalt in dem Verhandlungstermin anwesend war und damit die geltend gemachte Termins...mehr

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ZAP 4/2020, Gebührentipps f... / 2. Argumente des BGH

Der BGH hat auf seinen viele Jahre zurückliegenden Beschl. v. 1.3.1993 (NJW 1993, 1715 = AGS 2005, 25) verwiesen, der in der Rechtsprechung und Literatur auf Zustimmung, aber auch auf Ablehnung gestoßen ist (zustimmend: OLG Koblenz JurBüro 2001, 652; OLG Naumburg Rpfleger 2004, 186; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl. § 114 Rn 8; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 114 Rn 7; Saeng...mehr

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ZAP 4/2021, Gebührentipps f... / 4. Einzelfallbezogene Rechtsprechung

Die Auffassung, die den Anfall einer Einigungsgebühr auch für eine Zwischenvereinbarung bejaht, setzt sich in der Rechtsprechung immer mehr durch. Allerdings sind die Gerichtsentscheidungen doch recht einzelfallbezogen, wie sich aus den nachfolgenden Beispielsfällen ergibt: Das OLG Oldenburg (RVGreport 2013, 191 [Hansens]) hatte den Anfall einer Einigungsgebühr für eine’Zwisc...mehr

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ZAP 18/2018, Die Außenprüfu... / 4. Datenzugriff gem. § 147 Abs. 6 AO

Die steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten ergeben sich sowohl aus der Abgabenordnung (z.B. §§ 90 Abs. 3, 141–144 AO) als auch aus Einzelsteuergesetzen (z.B. § 22 UStG, § 4 Abs. 3 S. 5, Abs. 4a S. 6, Abs. 7, § 41 EStG). Neben den außersteuerlichen und steuerlichen Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen zu Geschäftsvorfällen sind alle Unterlagen aufzubewahren, ...mehr