Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Hauptvordruck (ESt1A) 2020 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 356 [Familienstand → Zeilen 17 und 28] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 357 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur Einkommensteuer zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Rechtsbehelfe

Rn 23 Gegenüber der Entscheidung des Rechtspflegers am Insolvenzgericht im Kontext mit einem Eintragungsantrag ist nach § 11 Abs. 2 RPflG die Erinnerung gegeben. Gegen die Entscheidung des Grundbuchamtes im Zusammenhang mit § 32 ist je nach Situation Erinnerung gem. § 12a Abs. 2 Nr. 3 GBO oder aber Beschwerde nach § 71 GBO [19] möglich. Auch das Insolvenzgericht selbst ist nac...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / IX. Einführung einer Anhörungsrüge nach § 80a OWiG-E

In § 80a OWiG-E wird ein neuer Rechtsbehelf eingefügt. Künftig ist auf Rüge des Betroffenen das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen das Urteil oder den Beschluss nach § 72 Abs. 1 S. 1 OWiG nicht gegeben ist und 2. das Gericht den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. In ...mehr

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zfs 09/2020, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

"Die fristgerecht (…) beim VG eingegangene und (…) begründete Beschwerde der ASt. gegen den (…) Beschl. des VG d. Saarl. v. 7.5.2020 – 5 L 447/20 ist entgegen der Auffassung des AG auch im Übrigen zulässig." Dem steht zunächst nicht entgegen, dass in der Beschwerdebegründung nicht ausdrücklich ein Antrag formuliert ist. Zwar muss, worauf der AG zutreffend hinweist, die Besch...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / XI. Kritik

Hinter der Bezeichnung der "Effektivierung des Rechtsbehelfsweges" versteckt sich eine rigorose Verkürzung der Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Betroffenen. Die Gesetzesreform fußt auf der falschen Grundannahme, Rechtsanwälte würden im Bußgeldverfahren in der Regel Anträge stellen und Rechtsmittel zu verfahrensfremden Zwecken, z.B. zur Prozessverschleppung, erheben, und daher ...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / V. Absehen von Urteilsgründen § 77b OWiG-E

Von einer schriftlichen Begründung des Urteils darf künftig abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Die Verzichtserklärung des Betroffenen war bislang auch schon entbehrlich, wenn er von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 GrStG geht zurück auf eine entsprechende Regelung im Grundsteuergesetz vom 1.12.1936 (GrStG 1936).[2] In § 4 GrStG 1936 war ursprünglich die Befreiung von der Grundsteuer in der Weise geregelt, dass die jeweiligen Tatbestände zum einen auf bestimmte Rechtsträger (Nr. 1 bis 6 und Nr. 10 der Vorschrift) und zum anderen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Vorlage von Abschriften (Abs. 2 Satz 2)

Rn 24 Beabsichtigt das Gericht die Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, ruht das Verfahren über den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens grundsätzlich bis zur Entscheidung der Gläubiger über den mit dem Antrag des Schuldners vorgelegten und ggf. gemäß § 307 nachgebesserten Schuldenbereinigungsplan. In diesem Fall fordert das G...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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FF 09/2020, Verfahrenswert ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache auf 3.750 EUR festgesetzt hat und nicht auf einen anderen, von ihr nicht näher bezifferten höheren Wert, der ihres Erachtens geboten wäre, weil der Antragsteller, der als selbständiger Gastronom tätig ist, privat krankenversichert ist und bis August 2018 über ein Fahrzeug P...mehr

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zfs 09/2020, Kosten der Rec... / Leitsatz

Die Kosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerde trägt der Betr. auch bei vollem Erfolg seines Rechtsmittels, wenn die angefochtene Entscheidung nur ergangen ist, weil er den Einspruch erst so kurz vor der Hauptverhandlung zurückgenommen hat, dass dies dem zuständigen Richter nicht mehr rechtzeitig zur Kenntnis gelangt ist. OLG Bremen, Beschl. v. 22.4.2020 – 1 SsBs 65/19mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / VII. Finanzieller Anreiz bei schneller Bezahlung von Geldbußen

In § 18 OWiG-E soll es künftig in Abs. 2 heißen, dass dem Betroffenen die Zahlung eines Teilbetrags der Geldbuße erlassen werden kann, wenn er gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegt und die Zahlung binnen zwei Wochen nach Rechtskraft erfolgt. Dem Betroffenen soll bereits im Bußgeldbescheid ein finanzieller Anreiz zur zügigen Erledigung des Bußgeldverfahrens angeb...mehr

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zfs 09/2020, Kosten der Rec... / Sachverhalt

Das Ordnungsamt Bremen verhängte mit Bußgeldbescheid v. 17.12.2018 gegen den Betr. wegen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels Cannabis eine Geldbuße von 500 EUR und ein Fahrverbot von einem Monat. Auf seinen Einspruch hin beraumte das AG Bremen Hauptverhandlung an für den 25.7.2019 um 10:00 Uhr. Am 25.7.2019 um 09:02 Uhr ging per Telefax beim ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkung: Fortsetzung des Eröffnungsverfahrens

Rn 10 Liegen die Voraussetzungen des § 311 vor, wird das Verfahren über den Eröffnungsantrag von Amts wegen wieder aufgenommen. Hierzu ist kein förmlicher Beschluss erforderlich.[19] Ein solcher ist – im Gegensatz zur Entscheidung über die Nichtdurchführung des Schuldenbereinigungsplanverfahrens gemäß § 306 Abs. 1 S. 3 – im Gesetz nicht vorgesehen. Gegen die Fortsetzung des ...mehr

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ZErb 09/2020, Kein Antragsr... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2. begehrt einen auf die Beteiligte zu 1. lautenden Erbschein, die Beteiligte zu 3. beruft sich auf ein früheres Ehegattentestament. 1. Der Ehemann der Erblasserin hatte zwei Kinder aus erster Ehe: Die Beteiligte zu 3. ist seine Tochter, sein Sohn ist ohne Abkömmlinge verstorben und von der Beteiligten zu 4. – seiner Ehefrau – allein beerbt worden. Die Erb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Sicherungsmaßnahmen (Abs. 2 Satz 1)

Rn 20 Ungeachtet des Ruhens des Antragsverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 anordnen (§ 306 Abs. 2 Satz 1).[33] Die Anordnung erfolgt von Amts wegen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Das Gericht kann aber Anregungen berücksichtigen. Die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen setzt grundsätzlich einen zulässigen Eröffnungsantrag voraus (vgl. die Kom...mehr

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zfs 09/2020, Der Entwurf ei... / X. Überprüfbarkeit von Verfügungen des Vorsitzenden

Verfügungen des Vorsitzenden sollen nach dem neuen § 46 Abs. 6 OWiG-E, soweit sie anfechtbar sind, nur noch durch das für die Rechtsbeschwerde zuständige Gericht überprüft werden. Die OLG seien in Bußgeldsachen ohnehin erfahren. Bislang war auf die Beschwerde nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 305 S. 1 StPO das Landgericht zuständig, "welches ansonsten dem Bußgeldverfahren gänzl...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / 2. Nachgeschobener Antrag auf abweichende Namensregelung

Im Einzelfall wird den Beteiligten erst mit der Adoptionsentscheidung die namensrechtliche Folge bewusst.[6] Dann stellt sich die Frage, ob ein Antrag, von der Grundregel des § 1757 Abs. 1 S. 1 BGB abzuweichen, noch nachgeholt werden kann, wenn diese namensrechtliche Konsequenz unerwünscht ist. In Betracht kommt z.B. das Begehren, den bisherigen Namen beizufügen oder als alle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

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zfs 09/2020, Kosten der Rec... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Das “Rechtsmittel' ist nach § 46 Abs. 1, § 300 StPO als Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des AG Bremen vom 25.7.2019 auszulegen Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 79 Abs. 1 Nr. 5 Alt. 1 OWiG) und wurde frist- und formgerecht eingelegt (§§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, 341 StPO). Die Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die Rücknahme des Einspruchs ist bereits mit...mehr

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FF 09/2020, Verfahrenswert ... / 2 Anmerkung

Wieder einmal musste das OLG Frankfurt dem AG Offenbach Nachhilfe in Sachen Wertfestsetzung erteilen.[1] 1. Zum Verfahren In der Sache geht es um ein in Familiensachen regelmäßig auftretendes Problem, nämlich die Abrechnung und Wertfestsetzung im Falle der Mandatskündigung während eines laufenden Verfahrens. Dabei ist unerheblich, ob der Mandant oder der Anwalt kündigt. Mit Kün...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Legaldefinition des öffentlichen Dienstes oder Gebrauchs (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 601 [Autor/Stand] Unter dem in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 GrStG verwendeten Tatbestandmerkmal öffentlicher Dienst oder Gebrauch ist entsprechend § 3 Abs. 2 GrStG sowohl die hoheitliche Tätigkeit als auch der bestimmungsgemäße Gebrauch durch die Allgemeinheit zu verstehen. Mit dem Sammelbegriff öffentlicher Dienst oder Gebrauch soll die aufwendige Unterscheidung entfa...mehr

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FF 09/2020, Bedeutsame Ents... / I. Wert der Beschwer i.S.d. § 61 FamFG

Welche Motivation auch immer die zur Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Verpflichteten auch antreiben mag, sich gegen die gerichtlich titulierte Auskunftsverpflichtung nach §§ 1606, 1580 BGB mit Rechtsmitteln zu wenden, so konstant ist die – restriktive – Rechtsprechung zur erforderlichen Rechtsmittelbeschwer nach § 61 Abs. 1 FamFG in diesen vermögensre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Aufrechnung

Rz. 40 [Autor/Stand] Denkbar ist, dass dem Schuldner der Grundsteuer ein Anspruch gegen die Gemeinde zusteht. Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerlichen Rechts, soweit nichts anderes bestimmt ist, § 226 Abs. 1 AO. Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 387 BGB setzt ...mehr

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Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.5 Amtsdauer und Rechtsstellung der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien

Rz. 10 Nach Abs. 5 Satz 3 beträgt die Amtsdauer der Mitglieder der sektorenübergreifenden Schiedsgremien wie bei den Schiedsämtern auf Landes- oder Bundesebene 4 Jahre. Tritt während der laufenden Amtsperiode ein neues Mitglied hinzu, weil z. B. das bisherige Mitglied vom Amt abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat, endet für das neue Mitglied die Amtsdauer ebenfalls ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Rechtsbehelfe

Rz. 207 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Gegen die Festsetzung der ESt durch > Steuerbescheid ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch (§ 347 Abs 1 Nr 1 AO), als gerichtlicher Rechtsbehelf die Klage (§§ 40ff FGO) und ggf die Revision (§ 115 FGO) gegeben. Das gilt auch, wenn das FA einen Antrag auf Veranlagung, zB wegen Nichtwahrung der Antragsfrist, ablehnt (§ 347 Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Klage vor den Steuergerichten

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Rechtsbehelfe Rz 32 ff.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bevollmächtigte

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 11 an besondere Bevollmächtigte in Steuersachen. Ergänzend > Haftung für Lohnsteuer Rz 155 ff, > Hilfe in Steuersachen, > Lohnsteuer-Hilfevereine, > Rechtsanwälte, > Rechtsbehelfe, > Ständiger Vertreter, > Steuerberater, > Unterschrift Rz 2. Andere Bevollmächtigte sind > Betreuer, > Testamentsvollstrecker...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Grundsätzliches

Rz. 51 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Erstattungsberechtigt ist derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist (§ 37 Abs 2 AO), nicht wer tatsächlich gezahlt hat. Entscheidend ist, wessen Schuld nach dem – für das FA erkennbaren – Willen des Zahlenden im Zeitpunkt der Zahlung getilgt werden sollte. Rz. 52 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Beim LSt-Abzug ist im Verhältnis ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verböserung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Rechtliches Gehör, > Rechtsbehelfe Rz 56, 74.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Einspruch

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 > Rechtsbehelfe. Ein Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Eine unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht (§ 357 Abs 1 AO). Auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs muss auch in der Rechtsbeh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Auswirkung einer Steuerfestsetzung gegen den Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer

Rz. 64 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Unanfechtbarkeit (Bestandskraft) von Steuerfestsetzungen oder sonstiger gegen den ArbG gerichteter Verwaltungsakte wirkt idR nicht gegen den ArbN. Zum Grundsätzlichen > Steuerabzugsverfahren. Die Geltendmachung erfolgt nach Ablauf des Jahres regelmäßig im Veranlagungsverfahren. Der ArbN kann einen Erstattungsanspruch selbst dann noch gel...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Weitere Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auskünfte der FÄ an die Kirchenbehörden über Besteuerungsgrundlagen verletzen nicht das > Steuergeheimnis, denn § 31 AO – also ein Gesetz iSv von § 30 Abs 4 Nr 2 AO – verpflichtet die Finanzbehörden, die zur Festsetzung der KiSt erheblichen Besteuerungsgrundlagen den Religionsgemeinschaften mitzuteilen. Entsprechende Regelungen enthalten die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vereinbarungen mit dem Finanzamt

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das FA muss – besonders im Rahmen einer > Außenprüfung – den für die Besteuerung bedeutsamen Sachverhalt von Amts wegen ermitteln (§ 88 AO; > Ermittlungspflicht des Finanzamts). Sind Einzelheiten in erheblichem Umfang aufzuklären, soll der Aufwand für die Ermittlungen aber in einem vernünftigen und sachgemäßen Verhältnis zu dem erwarteten ste...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bindung an Entscheidungen in anderen Verfahren

Rz. 210 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Veranlagungsverfahren ist vom LSt-Abzugsverfahren einschließlich des LSt-Ermäßigungsverfahrens unabhängig. Die LSt ist eine besondere Erhebungsform der ESt und hat, sofern es die auf die Lohneinkünfte entfallende ESt nicht abgilt (§ 46 Abs 4 Satz 1 EStG) – also in Veranlagungsfällen –, Vorauszahlungscharakter (BFH 169, 202 = BStBl 1993 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung Rz 10 ff) durch Abgabe einer Einkommen- > Steuererklärung (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei der Antragsveranlagung beginnt die Festsetzungsfri...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Anrechnung von Steuern

Rz. 190 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die Anrechnung von Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträgen (zB LSt) auf die durch Veranlagung festgesetzte ESt (> Rz 173) gehört zum Steuererhebungsverfahren, also nicht mehr zum Festsetzungsverfahren; zu Einzelheiten > Rz 204 ff. Auf die festgesetzte ESt werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG): Rz. 191 Stand: EL 123 – ET: 08/2020mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Eine Steuer kann aus Rechtsgründen (> Rz 9 ff) oder aus Billigkeitsgründen zu erstatten sein. Ein Erstattungsanspruch aus Rechtsgründen setzt einen gesetzlich umschriebenen Tatbestand voraus, aufgrund dessen die Finanzbehörde erstatten muss. Erstattungsansprüche aus Billigkeitsgründen können gegeben sein, wenn und soweit das Gesetz die Erstat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Veranlagung der Kirchensteuer

Rz. 56 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Soweit die KiSt von den FÄ erhoben wird, setzen diese die KiSt im Rahmen der Veranlagung des Stpfl als Zuschlag zu der durch Steuerbescheid nach §§ 155, 157 AO festgesetzten ESt-Schuld fest; die durch Steuerabzug erhobene KiSt sowie die Vorauszahlungen werden angerechnet (§ 36 Abs 2 EStG iVm § 51a Abs 1 Satz 1 EStG). Die KiSt wird also vom F...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Verwirklichung des Anspruchs

Rz. 42 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Die AO unterscheidet zwischen der Entstehung des Erstattungsanspruchs (> Rz 13 und > Rz 27) und seiner Verwirklichung (vgl § 218 AO), also seine Erfüllung oder Realisierung. Grundlage der Verwirklichung sind ua die Steuerbescheide (dazu gehören Steuerfestsetzung nach > Lohnsteuer-Anmeldung [§ 168 AO] sowie ein Pauschalierungs-Steuerbescheid)...mehr

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zfs 08/2020, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Kl. ist unzulässig, da sie nicht in der gesetzlichen Form des § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO begründet ist. Sie war daher gem. § 522 Abs. 1 S. 2 ZPO als unzulässig zu verwerfen." [21] Gem. § 520 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ...mehr

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ZErb 08/2020, Beweislast fü... / Aus den Gründen

I. Die Erblasserin und ihr am 2.8.2002 vorverstorbener Ehemann schlossen am 19.5.1992 einen notariell beurkundeten Erbvertrag, mit welchem sie sich wechselseitig zu Alleinerben bestimmten. Weiter verfügten sie die Einsetzung des Beteiligten zu 2 – des aus erster Ehe stammenden Sohnes des vorverstorbenen Ehemannes – zum Alleinerben des Zuletztversterbenden. Unter § 4 des Erbve...mehr

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ZErb 08/2020, Anspruch auf ... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Beklagten hätten gegen die Klägerin weiterhin einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses durch die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB. Der titulierte Anspruch sei nicht durch Vorlage des notariellen Nachlassverzeichnisses vom 4.5.20...mehr

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ZErb 08/2020, Pflichtteilse... / 1 Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Ermittlung des Wertes zweier Eigentumswohnungen. Er ist der Sohn aus erster Ehe des 1946 geborenen und im Januar 2017 verstorbenen Erblassers, der seit 1991 in zweiter Ehe mit der 1953 geborenen Beklagten verheiratet war. Mit notariellem Kaufvertrag vom 25.7.2008 erwarb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus dem Erblasse...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Vergütung: Aktuelle Neuerungen bei Abrechnung nach der StBVV

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (nachfolgend: Steuerberater) sind nach §§ 64 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 1 StBerG i. V. m. § 1 StBVV regelmäßig verpflichtet, ihre Steuerberatungsleistungen nach der StBVV abzurechnen. Im April 2019 waren die BStBK und der DStV mit Vorschlägen zur Modernisierung und praxisgerechten Weiterentwicklung der StBVV ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.3 Rechtsbehelf

Rz. 15 Umstritten ist, welcher Rechtsbehelf gegen die Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts zu erheben ist bzw., falls das Amtsgericht den Erlass der Durchsuchungsanordnung ablehnt. Während teilweise die Erinnerung nach § 766 ZPO als zutreffend angesehen wird.[1], ist nach der wohl h. M. die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO der richtige Rechtsbehelf.[2] Diese Ansicht is...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Gegen die Pfändungsverfügung haben der Vollstreckungsschuldner und der Drittschuldner den Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 347 Abs. 1 AO. Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel, dass fällige Zahlungen weiterhin an den Vollstreckungsschuldner geleistet werden können, kann nur durch einstweilige Anordnung nach § 114 FGO erwirkt werden.[1] Da aber durch die einstweilige ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 10 Die Anordnung der Versteigerung stellt einen Verwaltungsakt dar, sodass gegen diese ein Einspruch nach § 347 AO statthaft ist.[1] Da mit der Ablieferung des Gelds durch den Vollziehungsbeamten die Vollstreckung beendet wird, erlischt damit das durch die Pfändung begründete Pfandrecht. Eine etwaiger Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen die Pfändung erledigt sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Rechtsbehelf

Rz. 7 Bei der Inbesitznahme durch den Vollziehungsbeamten im Rahmen einer Pfändung von indossablen Wertpapieren handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Diese Pfändungsmaßnahme ist deshalb mit dem Einspruch nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 347ff. AO angreifbar.[1]mehr