Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelfsbelehrung

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Teil D: Vergütung und Kosten / 41 Vergütungsfestsetzung, Erinnerung [Rdn 523]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 96 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Sprachunkundigkeit [Rdn 1376]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 18 Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 187]

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 93 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Form [Rdn 1351]

Rdn 1352 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines, Teil A Rdn 1337. Rdn 1353 1. Die Form der Belehrung folgt der Form der Bekanntmachung der Entscheidung (§ 35). Rdn 1354 2. Bei der mündlichen Belehrung können sich situativ Probleme ergeben, die den Erfolg einer solchen Belehrung tangieren: Ein forensisch unerfahrener Angeklagter...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 7 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Allgemeines [Rdn 71]

Rdn 72 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 73 1. Das ergangene Verwerfungsurteil kann mit dem Wiederaufnahmeantrag und/oder der Revision alternativ oder kumulativ angefochten werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei nicht das Gleiche auf zwei verschiedene Arten regeln wollen. Ziel der Wiedereinsetzung...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 42 Vergütungsfestsetzung, Weitere Beschwerde [Rdn 558]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 44 Wertfestsetzung, weitere Beschwerde [Rdn 596]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 56 Strafbefehl, Bekanntmachung/Zustellung [Rdn 747]

Rdn 748 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 749 1. Der Strafbefehl ist ein gerichtlicher Beschluss, der i.a.R. in Abwesenheit des Angeklagten ergeht und deshalb nach § 35 Abs. 2 S. 1 zuzustellen ist (allgemein zur Zustellung → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1840 ff. und auch Burhoff, HV, Rn 4402 ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 91 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Allgemeines [Rdn 1336]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1337 Literaturhinweise: Kotz, Anspruch auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Strafverfahren, StV 2012, 62...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 37 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Rechtsmittel [Rdn 481]

Rdn 482 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Allgemeines, Teil B Rdn 324. Rdn 483 1.a) Die Entscheidung des OLG ist regelmäßig unanfechtbar. ☆ Gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG kommt eine Rechtsbeschwerde zum BGH nur in Betracht, wenn diese durch das OLG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache oder aus Gründen der Einhei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag

Ermessensentscheidung: Die Entscheidung, ob dem Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird, ist – vorbehaltlich § 109 Abs. 2 AO – eine Ermessensentscheidung des FA. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 AO ist dabei auch eine rückwirkende Fristverlängerung grundsätzlich möglich. Das FA hat insoweit im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) darüber zu befinden, ob dem Fristverlängerungsantrag dem...mehr

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Neuerungen im Recht der Auß... / 10. Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO n.F.)

Völlig neu ist die Regelung zum sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO n.F. im Gegensatz zum einfachen Mitwirkungsverlangen nach § 200 AO. Die Neuregelung knüpft sachlich an das Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO an (sehr krit. zum Verzögerungsgeld Dißars in Schwarz/Pahlke/Keß, AO, § 146 Rz. 46 [Juli 2024]; Görke in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 14...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 3.5.2 Zuständigkeit bei Anrufungsauskunft

Die Zuständigkeit für die Erteilung einer Anrufungsauskunft wird zentral einem Finanzamt zugewiesen, wenn der Arbeitgeber mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten unterhält. Zuständig ist das Finanzamt der Geschäftsleitung, dem gegenüber in der Anrufungsauskunft zu erklären ist, für welche Betriebsstätten die lohnsteuerliche Behandlung von Bedeutung ist.[1] Die vom Betriebsstä...mehr

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Jansen, SGB IV § 28h Einzug... / 2.2 Entscheidung über Versicherungspflicht und Beitragshöhe (Abs. 2)

Rz. 15 Damit der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erhoben werden kann, bedarf es der vorherigen Entscheidung über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Versicherungspflicht folgt für die Krankenversicherung aus § 5 SGB V, für die Pflegeversicherung aus § 20 SGB XI, für die Rentenversicherung aus § 1 SGB VI ...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / III. Bedeutung für die Praxis

In der Praxis wird immer wieder übersehen, dass die Formerfordernisse für die Übermittlung von vorbereitenden Schriftsätzen und schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen, die für das Hauptsacheverfahren gelten, auch für Nebenverfahren anwendbar sind. Dies gilt bspw. in allen Verfahren, die im GKG vorgesehen sind, etwa für die Einlegung der Erinnerung gegen den Ger...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / I. Sachverhalt

Der BFH hatte die Revision eines Prozessbeteiligten zugelassen. Die Kostenstelle des BFH hat demzufolge gegen den Revisionskläger eine vorläufige Kostenrechnung erstellt, in der dieser zur Zahlung einer Verfahrensgebühr in bestimmter Höhe aufgefordert wurde. In der Rechtsbehelfsbelehrung dieses Kostenansatzes findet sich folgender Hinweis: Zitat "Bei Einlegung der Erinnerung d...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 1 Sachverhalt

In einer vor dem LG Potsdam anhängig gewesenen urheberrechtlichen Streitigkeit ließ sich die der deutschen Sprache nicht mächtigen Klägerin durch einen – deutschen – Prozessbevollmächtigten vertreten. Dieser Rechtsanwalt übersetzte der Klägerin schriftlich das gerichtliche Protokoll, ein gegen die Beklagte ergangenes Versäumnisurteil nebst Rechtsbehelfsbelehrung, den Verglei...mehr

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zfs 08/2024, Gesonderte Ver... / 2 Aus den Gründen:

… “Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten, mit der diese sich zuletzt noch gegen die Festsetzung von Übersetzungskosten in Höhe von 1.084,20 EUR wendet, bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin mit dem ange...mehr

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AGS 08/2024, Form der Erinn... / II. Erinnerung gegen Gerichtskostenansatz

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG entscheidet über Erinnerungen des Kostenschuldners – das waren hier die Revisionskläger – gegen den Kostenansatz das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt sind. Das war hier der BFH. Gem. § 66 Abs. 5 S. 1 GKG können Anträge und Erklärungen und damit auch die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz ohne Mitwirkung eines Bevol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.2 Identifizierbarkeit des Einspruchsführers (Abs. 1 S. 2)

Rz. 20 Nach § 357 Abs. 1 S. 2 AO genügt es, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Es gehört danach zum notwendigen Inhalt des Einspruchs, dass der Einspruchsführer eindeutig identifizierbar ist.[1] Die Identifizierbarkeit des Einspruchsführers ist für die nach § 358 AO vorzunehmende Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs, insbeso...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.2 Erklärung zur Niederschrift

Rz. 12 Der Einspruch kann nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO auch bei der Einlegungsbehörde zur Niederschrift erklärt werden. Der BFH sieht in der Erklärung zur Niederschrift eine Unterform der schriftlichen Einlegung des Einspruchs.[1] Die Erklärung hat persönlich durch den Einspruchsführer oder durch dessen Vertreter mündlich an Amtsstelle zu erfolgen. Demgemäß reicht auch die tele...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 2.9 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 13 Nach § 196 AO ist die Prüfungsanordnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 356 AO zu versehen. Dieser ausdrücklichen Anordnung hätte es eigentlich nicht bedurft, weil sich die Anwendbarkeit des § 356 AO bereits aus der für die Prüfungsanordnung vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Form ergibt. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs[1] gegen die P...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 1.1 Inhalt und Bedeutung

Rz. 1 § 196 AO schreibt vor, dass die Finanzbehörde den Umfang der Außenprüfung durch eine Prüfungsanordnung bestimmt, und verlangt, dass die Anordnung schriftlich oder elektronisch zu erteilen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 356 AO zu versehen ist. Aus der Vorschrift ergibt sich, dass die Verpflichtung des Stpfl. zur Duldung einer Außenprüfung im Einzelfall der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.2 Insolvenzgründe

Rz. 35 Bei den Gründen für die Eröffnung des Verfahrens ist danach zu differenzieren, über wessen Vermögen das Verfahren eröffnet werden soll, da nicht alle Antragsgründe auch für alle Schuldner gelten.[1] Insbesondere ist bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ein Eigenantrag des Schuldners zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zu den Insolvenzantragsg...mehr

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Sommer, SGB XI § 74 Kündigu... / 2.5 Besondere verfahrensrechtliche Anforderungen

Rz. 12 Betrachtet man im Einklang mit der heute vorherrschenden Rechtsauffassung die von den Landesverbänden der Pflegekassen erklärte Kündigung rechtlich als Verwaltungsakt (vgl. hierzu Rz. 3), bedarf es zu ihrer Rechtmäßigkeit der vorherigen Anhörung der Pflegeeinrichtung nach Maßgabe des § 24 SGB X . Dem betroffenen Leistungserbringer ist hiernach vor einer abschließenden ...mehr

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AGS 06/2024, Schriftliche Ü... / II. Übersetzungskosten

1. Keine Abgeltung durch die Verfahrensgebühr Dem zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalt fällt die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an. Hierdurch abgegolten wird auch die Beratung des Mandanten und dessen Information über den Prozessstand. Demgegenüber gehört nach Auffassung des OLG Brandenbu...mehr

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AGS 06/2024, Schriftliche Ü... / I. Sachverhalt

In einer vor dem LG Potsdam anhängig gewesenen urheberrechtlichen Streitigkeit ließ sich die der deutschen Sprache nicht mächtige Klägerin durch einen – deutschen – Prozessbevollmächtigten vertreten. Dieser Rechtsanwalt übersetzte der Klägerin schriftlich das gerichtliche Protokoll, ein gegen die Beklagte ergangenes Versäumnisurteil nebst Rechtsbehelfsbelehrung, den Vergleic...mehr

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AGS 06/2024, Klassiker der ... / IV. Ablehnung der Beratungshilfe – die Form

Ein weiterer Klassiker ist in der Praxis oft vorzufinden. Es handelt sich dabei um die Frage, wie mit den Sachverhalten umzugehen ist, bei denen das Gericht – bei unmittelbarem Aufsuchen des Rechtsuchenden – keine Beratungshilfe bewilligen möchte. Genauso effizient, wie die Vorgehensweise dabei für Gerichte ist, ist sie auch unzulässig. Häufig führt dies zu einer nur "mündli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anordnung und Durchführung der LSt-Nachschau

Rn. 22 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei der LSt-Nachschau als Maßnahme zur Sachverhaltsaufklärung handelt es sich um schlichtes Verwaltungshandeln in Gestalt eines Realaktes, Wagner in Brandis/Heuermann, § 42g EStG Rz 24, 55 (Mai 2022); FG Ha vom 11.04.2018, 6 K 44/17, EFG 2018, 1146 zur USt-Nachschau nach § 27b UStG. Insoweit bestehen keine verfahrensrechtlichen Möglichkeiten...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.4 Beschluss/Vermerk

Rz. 11 Die Entscheidung über die Urteilsberichtigung ergeht nach Satz 2 durch Beschluss (wegen der Berichtigung im Urteil des Rechtsmittelgerichts vgl. Komm. in Rz. 12). Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber gemäß § 124 Abs. 3 nicht erforderlich. Der Berichtigungsbeschluss, der keine Kostenentscheidung, aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (wegen der Begründungspf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 6 Inhalt des Feststellungsbescheids

Rz. 80 Der Inhalt des Feststellungsbescheids richtet sich danach, welche Besteuerungsgrundlagen nach der jeweiligen gesetzlichen Regelung gesondert festzustellen sind. Der sachliche Geltungsbereich des Feststellungsbescheids hängt daher von der jeweiligen gesetzlichen Regelung ab. Gesondert festgestellt werden können, eine gesetzliche Regelung vorausgesetzt, grundsätzlich al...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Rechtsfähige Personenvereinigung als Empfangsbevollmächtigte der Feststellungsbeteiligten, Abs. 1

Rz. 14 § 183 Abs. 1 AO bestimmt, dass gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheide sowie alle Verwaltungsakte und Mitteilungen, die mit dem Feststellungsverfahren zusammenhängen, bei rechtsfähigen Personenvereinigungen im Rahmen des persönlichen und sachlichen Regelungsbereichs (hierzu Rz. 4, 6) der Personenvereinigung bekanntzugeben sind. Die Personenvereinigung hande...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Empfangsbevollmächtigter aufgrund behördlicher Aufforderung, Abs. 1 S. 2-4

Rz. 27 Haben die Feststellungsbeteiligten ihre Obliegenheit nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO nicht erfüllt und keinen Empfangsbevollmächtigten mit einer Vollmacht in dem in § 183a Abs. 1 S. 1 AO geforderten Umfang bestellt, kann die Finanzbehörde die Feststellungsbeteiligten auffordern, binnen einer bestimmten angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen. Nach § ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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zfs 05/2024, Zulässige Einw... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. Hinsichtlich der Formerfordernisse im Zusammenhang mit Gerichtskostenrechnungen muss unterschieden werden zwischen dem Gerichtskostenansatz einerseits und der auf diesem Ansatz basierenden Zahlungsaufforderung an den Kostenschuldner andererseits. Dies wird in der Praxis und leider auch von den Gerichten nicht immer auseinandergehalten. Der Ge...mehr

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Rechtsschutz bei Steuerbesc... / 1. Anfechtung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 S. 2 AO)

§ 164 Abs. 3 S. 2 AO ordnet an, dass die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung einer Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Daher muss die Mitteilung der Aufhebung in der für Steuerbescheide geltenden Form (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO) ergehen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 157 Abs. 1 S. 3, § 356 AO) versehen werden. Beraterhinweis Die wesentliche ...mehr

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E / 9 Einspruch, Frist [Rdn 955]

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B / 17 Bußgeldbescheid, Mängel [Rdn 686]

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B / 16 Bußgeldbescheid, Inhalt [Rdn 656]

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E / 11 Einspruch, Unzulässigkeit, Verwerfung [Rdn 989]

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Rechtsform der Entscheidung

Rz. 13 Die Entscheidung über die Zulassung von Kurzarbeit ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt mit Doppelwirkung.[1] Soweit die Bundesagentur für Arbeit die Kurzarbeit zulässt, ermächtigt sie den Arbeitgeber, einseitig die Vertragsbedingungen der betroffenen Arbeitsverhältnisse zu ändern. Hierdurch wird dem Arbeitgeber ein ihn begünstigendes Gestaltungsrecht einge...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Prozessuales

Rz. 33 Gegen die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit über die Zulassung bzw. Nichtzulassung von Kurzarbeit kann der Arbeitgeber Klage vor den Sozialgerichten erheben (§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG). Die Arbeitsgerichte sind dagegen für die Überprüfung der Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit nicht zuständig. Sie sind an die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit gebund...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 232 ZPO – Rechtsbehelfsbelehrung.

Gesetzestext 1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 39 FamFG – Rechtsbehelfsbelehrung.

Gesetzestext Jeder Beschluss hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie das Gericht, bei dem diese Rechtsbehelfe einzulegen sind, dessen Sitz und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Über die Sprungrechtsbeschwerde muss nicht belehrt werden. A. Normzweck. Rn 1 Rechtsbehelfsbelehrungen dienen der Recht...mehr