Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsfragen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1.6 Rechtsfolgen

Tz. 338 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch die Anordnung in § 8b Abs 6 S 1 KStG "Die Abs 1–5 gelten auch für ..., die dem Stpfl iRd Gewinnanteils aus der MU-Schaft zugerechnet werden" werden im Ergebnis bei MU in der Rechtsform einer nach § 8b Abs 1 oder 2 KStG begünstigten Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse Bezüge, Gewinne und Gewinnminderungen iSd Abs 1–5 des § 8b KStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.8.1 Grundproblem

Tz. 741 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Für Pensionszusagen haben BFH und Fin-Verw zahlreiche Anerkennungsvoraussetzungen aufgestellt (Ernsthaftigkeit, Finanzierbarkeit, Probezeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit usw; s Tz 550ff). Die damit verbundenen Rechtsfragen sind zwar nicht vollständig, aber doch in weiten Teilen geklärt. Demggü bestanden für die übrigen Formen der betrieblic...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Allgemeines

Rz. 9 Für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist zwingend eine umfassende Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Dabei macht es keinen Unterschied, inwieweit es sich um ein Mandat vor dem Erbfall oder nach dem Erbfall handelt, da letztlich in beiden Fällen nur die Kenntnis über Vermögensverhältnisse, Familienverhältnisse, etwaige Vorempfänge und Güterstände eine fundierte ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Teilungsanordnung

Rz. 306 Die Auseinandersetzung des Nachlasses nach den gesetzlichen Regeln der Bruchteilsgemeinschaft (§§ 2042 Abs. 2, 752 ff. BGB) führt häufig zu einer Zerschlagung langfristig gewachsener Vermögenswerte. Dies lässt sich durch Anordnungen gem. § 2048 BGB vermeiden.[587] Um Zweifel auszuschließen regelt das Gesetz in § 2048 BGB ausdrücklich die Möglichkeit des Erblassers, d...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / B. Erstkontakt und Terminvereinbarung

Rz. 2 In der Regel setzt sich der "potentielle" Mandant vorab telefonisch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Verbindung, um einen Termin mit dem Rechtsanwalt zu vereinbaren. Bereits im Rahmen dieses ersten telefonischen Kontaktes ist es sinnvoll, Informationen zum Inhalt der möglichen Beauftragung sowie der Dringlichkeit einer Terminsvereinbarung durch die Kanzleimitarbeiter ab...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Gegenstandsgleichheit

Rz. 38 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[89] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[90]mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 1 Annahme und Führung des... / III. Vereinbarungen zur Haftungsbeschränkung

Rz. 57 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag und die Haftung gründet sich zumeist auf §§ 280 und 311 Abs. 2 BGB (c.i.c.)....mehr

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FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.5 Mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei "Cum-/Ex-Geschäften"?

Tz. 60 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Große öffentliche und politische Aufmerksamkeit – bis hin zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses – erregte die Aufdeckung der sog "Cum-/Ex-Geschäfte", durch die der dt Fiskus mutmaßlich um zweistellige Milliardenbeträge gebracht wurde. Als Cum-/Ex-Geschäfte werden Aktientransaktionen bezeichnet, bei denen die Veräußer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.35.2 Körperschaft veräußert Wirtschaftsgut an Personengesellschaft

Tz. 1246 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 In diesen Fällen konkurriert das Pers-Ges-Recht mit dem KSt-Recht. Aus Sicht der übertragenden Kö kann hier sowohl eine entgeltliche oder auch eine unentgeltliche Übertragung in Betracht kommen, ohne dass bei ihr eine Vermögensminderung erfolgen muss. Die Kö als MU kann ein WG nämlich auch in ihre Tochter-Pers-Ges einlegen (mit oder ohne G...mehr

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AGS 12/2023, Erstreckung de... / I. Sachverhalt

Der Antragsgegnerin ist Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten für die Ehesache bewilligt worden. Als Folgesache war nur der Versorgungsausgleich anhängig. Nachdem das FamG Termin in der Ehesache bestimmt hatte, reichte der Verfahrensbevollmächtigte des Ehemanns die Ablichtung eines notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrags ei...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.2 Bearbeitungsgrundsätze/Datenabruf

Rz. 3 Durch Änderungen in der Abgabenordnung (§ 88 AO) wurden die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die Fallbearbeitung automationsgestützt unter Einsatz von Risikomanagementsystemen (§ 88 Abs. 5 AO) durchzuführen. Damit soll zum einen die Bearbeitung risikoarmer Fälle beschleunigt und zum anderen sollen prüfungsrelevante Fälle mit ausreichender Sicherheit erkannt werden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3.4 Musterverfahren vor dem BFH, BVerfG, EGMR und EuGH

Rz. 30 Die Aussetzung eines Verfahrens kann grundsätzlich nicht damit gerechtfertigt werden, dass in einem Parallelverfahren oder in einem beim BFH anhängigen Verfahren nur dieselbe Rechtsfrage streitig ist.[1] Obgleich vermeintliche oder tatsächliche Musterprozesse beim BFH zwar rechtstatsächlich Einfluss auf finanzgerichtliche Klageverfahren nehmen, sind sie nicht rechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4 Erfordernis des Berechtigten Interesses an baldiger Feststellung (Abs. 1 2. Hs.)

Rz. 19 Der Kläger muss – im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung – ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts haben (sog. besonderes Feststellungsinteresse). Für ein berechtigtes Interesse genügt nach ständiger Rechtsprechung jedes konkrete, vernünftige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 66 Das Ruhen des Verfahrens kann von den Gerichten überhaupt nur dann angeordnet werden, wenn die Beteiligten dies übereinstimmend beantragen.[1] Das Gericht kann allerdings das Ruhen des Verfahren gegenüber den Beteiligten anregen.[2] Voraussetzung der Anordnung einer Verfahrensruhe ist daher im Ergebnis das ausdrückliche Einvernehmen der Beteiligten.[3] Die Zustimmung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessök...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung des § 43 FGO ermöglicht es dem Kläger aus prozessökonomischen Gründen, mehrere im Zusammenhang stehende Klagebegehren gegen denselben Beklagten in einer Klage zusammen zu verfolgen.[1] Ebenso erlaubt die Regelung des § 59 FGO die gemeinsame Rechtsverfolgung durch mehrere Kläger.[2] Das Klageverfahren steht insoweit grundsätzlich zur Disposition der Kläger....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2.4 Vorgreiflichkeit des Rechtsverhältnisses

Rz. 12 Schlussendlich muss die Entscheidung des anderen Gerichts oder Behörde vorgreiflich für das auszusetzende Verfahren sein. Dies erfordert allerdings keine rechtliche Bindung der vorgreiflichen Entscheidung. Es ist vielmehr ausreichend, dass die Entscheidung in dem anderen Verfahren in rechtlicher Hinsicht für das auszusetzende Verfahren von Bedeutung ist und insoweit b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.2 Einzelfälle

Rz. 31 Eine Unzumutbarkeit liegt daher im Zusammenhang mit Meinungsverschiedenheiten über Besteuerungsgrundlagen regelmäßig nicht vor, weil es dem Stpfl. grundsätzlich zumutbar ist, solche Streitigkeiten im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Steuerverwaltungsakte auszutragen. Daher kann die Feststellung, dass die zukünftige Erhebung der Erbschaftsteuer vom Vermögen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.6.1 Statthaftigkeit

Rz. 53 Die sog. (vorbeugende) Unterlassungsklage richtet sich gegen ein künftiges, ggf. schon beabsichtigtes bzw. angekündigtes, oder gegenwärtiges Handeln der Finanzbehörde. Die Unterlassungsklage ist daher ein Unterfall der allgemeinen Leistungsklage, die aber nicht auf ein Tun, sondern auf ein Unterlassen des Klagegegners gerichtet ist.[1] Rz. 54 Während die Statthaftigkei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

Leitsatz Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit

Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Regelung des Abs. 3 erhalten die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, in grds. Rechtsfragen eine Klärung durch das OLG im Zuge einer Rechtsbeschwerde (vgl. §§ 70ff. FamFG) zu erreichen. Dazu muss das LG Bonn die Rechtsbeschwerde zulassen (vgl. § 335a Abs. 3 Satz 1f.; § 70 Abs. 2 FamFG). Aus Abs. 3 Satz 3 ergibt sich die alleinige Zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entscheidung über die Rechtsbeschwerde

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ergeht durch Beschluss. Von einer Begründung kann dann abgesehen werden, soweit sich die Entscheidung lediglich zur Klärung grds. Rechtsfragen, Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rspr. eignet (vgl. § 74 Abs. 7 FamFG).mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 2.3 Inkassotätigkeit als gewerbliche Einkünfte

Die berufsbildtypische Ausübung eines Katalogberufs i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist von der Ausübung anderer Berufe abzugrenzen, soweit der Berufsträger Tätigkeiten entfaltet, die sich zu einem selbstständigen Berufsbild verfestigt haben. Bezieht ein Rechtsanwalt Einkünfte, die teilweise auf der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt und teilweise auf einem berufsfremden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.14 Aufgaben der DRV Bund im Rahmen der Grundsatz- und Querschnittaufgaben (Abs. 9)

Rz. 92 Nach der Gesetzesbegründung zu § 15 Abs. 9 (BT-Drs. 19/23550, S. 99 bis 102) wird die Deutsche Rentenversicherung Bund verpflichtet, in Wahrnehmung der ihr nach § 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4a übertragenen Aufgabe zur Regelung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung aus dem Bereich der Rehabilitation und Teilhabe für alle Träg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII Einführung

Einführung zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe – Bis zum Inkrafttreten des SGB VIII hatten die im Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) v. 14.6.1922 und im Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) v. 11.8.1961 normierten Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kern ordnungspolitische und eingriffsrechtliche Zielsetzungen. Wie die Bezeichnung "Jugendwohlfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig (BFH v. 16.10.1985, II R 99/85, BStBl II 1986, 148). So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.6 Erschließungsbeiträge als Teil der Gegenleistung

Rz. 8f Grundsätzlich gehören zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung alle Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Veräußerer nach den vertraglichen Vereinbarungen für den Erwerb des Grundstücks gewährt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist für die Frage, was zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört, zunächst darauf abzustellen, in welchem tatsächlichen Zustan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Pflichtteilsanrechnung und ... / 2. Pflichtteilsansprüche des Beschenkten

Der Schenker möchte im Regelfall sicherstellen, dass etwaige Pflichtteilsansprüche des Beschenkten infolge der Anteilsübertragung entweder vollständig ausgeschlossen sind oder dass jedenfalls der Wert der Schenkung bei der Pflichtteilsbemessung anspruchsmindernd Berücksichtigung findet (zum Pflichtteilsrecht bei der Unternehmensnachfolge: Dresler-Lenz / Lehmann, BB 2023, 648...mehr

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Steuerliche Behandlung von betrieblichen Losveranstaltungen

Kommentar Die Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin hat zur Frage der steuerlichen Behandlung von betrieblichen Losveranstaltungen Stellung genommen. Sachpreise aus einer betrieblichen Losveranstaltung Mit seinem Erlass vom 10.11.2023 bezieht sich die Finanzverwaltung Berlin ausdrücklich auf zwei Urteile des BFH vom 2.9.2008 (X R 8/06, BStBl 2010 II S. 548 sowie X R...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 2 Anwendungsbereich

§ 162 AO kommt insbesondere bei der Steuerfestsetzung sowie bei der gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen zur Anwendung. Dabei sind sowohl der veranlagende Steuerbezirk als auch die Außenprüfung zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Im Haftungsverfahren können die Besteuerungsgrundlagen des Steueranspruchs gesch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags (2)

Leitsatz 1. Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf (vor Anwendbarkeit des § 357a Abs. 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB a.F.; jetzt § 357b BGB) begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag, da er nicht auf einer erwerbsgerichteten Tätigkeit beruht und mithin nicht innerhalb der steuerbaren E...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Aufgaben / 2.2 Konkrete Durchsetzungsmöglichkeiten

Dem Betriebsrat sind jedoch nur vereinzelt im BetrVG besondere verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung in Rechtsfragen zugewiesen. Ein in der Praxis bedeutsames Beispiel ist die Eingruppierung. Hier kann der Betriebsrat gegen die seiner Ansicht nach falsche Anwendung des Tarifrechts bei der Eingruppierung im Beschlussverfahren gerichtlich vorgehen. Der Betriebsra...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Literaturverzeichnis

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Verschulden

Rz. 59 Die Haftung des Geschäftsführers setzt voraus, dass er bei der Pflichtverletzung schuldhaft gehandelt hat. Bezugspunkt für das Verschulden ist die Pflichtverletzung, darüber hinaus ist z.B. ein Schädigungsbewusstsein nicht erforderlich.[1] Daher ist es wichtig die Pflichtverletzung bzw. das Verhalten, das diese begründen soll. präzise darzulegen. An diese wird sodann ...mehr

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A. Einleitung / III. Praktische Bedeutung für die Versicherungsnehmerin und die versicherten Personen

Rz. 12 In erster Linie schützt die D&O-Versicherung die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und ggf. in den Versicherungsschutz einbezogenen leitenden Angestellten. Für die Gesellschaften wird die praktische Bedeutung der D&O-Versicherung häufig überschätzt. Denn die D&O-Versicherung führt nur in seltenen Fällen dazu, dass der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 5 Antragsverfahren

Rz. 7 Das Auskunftsverfahren wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 PStTG durch einen schriftlichen oder elektronischen Antrag beim BZSt eingeleitet. Die inhaltlichen Anforderungen konkretisiert der Katalog des § 10 Abs. 2 Satz 2 PStTG, der sich an den Voraussetzungen einer verbindlichen Auskunft orientiert.[1] Neben einer umfassenden und in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 7 Gebührenpflicht

Rz. 26 Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 PStTG wird für die Antragsbearbeitung eine pauschale Gebühr in Höhe von 5.000 EUR festgesetzt, auf deren Erhebung jedoch bei Unbilligkeit verzichtet werden kann.[1] Die Gebührenfestsetzung erfolgt durch Verwaltungsakt. Ein Verzicht kommt nach § 10 Abs. 5 Satz 5 PStTG insbesondere dann in Betracht, wenn der Antrag noch vor Auskunftser...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, PSt... / 4.2 Keine ergänzende Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 AO

Rz. 6 Der eingeschränkte Anwendungsbereich der Auskunft nach § 10 Abs. 1 PStTG verleitet zur Überlegung, weitergehende Rechtsfragen in Bezug auf das PStTG mithilfe einer verbindlichen Auskunft gemäß § 89 Abs. 2 AO abzufragen. Die Auskunft nach § 10 Abs. 1 PStTG hat jedoch abschließenden Charakter[1], sodass ein Rückgriff auf die verbindliche Auskunft weder mithilfe der Öffnu...mehr

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / Leitsatz

Durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einfachen Sach- und Rechtsfragen, niedrigen Geldbußen und wenigen Punkten im Fahreignungsregister sind grundsätzlich als unterdurchschnittliche Bußgeldsache anzusehen. Eine vom Gericht zu tolerierende Gebührenbestimmung des Rechtsanwalts liegt nur vor, wenn sie aufgrund der Umstände des Einzelfalls in Verbindung mit den Bemes...mehr

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AGS 11/2023, Mittelgebühr i... / II. Gebührenhöhe in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren

Das LG verweist darauf, dass nach seiner st. Rspr. durchschnittliche Verkehrsordnungswidrigkeiten mit einfachen Sach- und Rechtsfragen, niedrigen Geldbußen und wenigen Punkten im Fahreignungsregister grds. als unterdurchschnittliche Bußgeldsache anzusehen sind (vgl. LG Dresden RVGreport 2010, 454; Beschl. v. 5.10.2020 – 5 Qs 77/20, AGS 2021, 67; im Ergebnis ebenso LG Hanau R...mehr

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zfs 11/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

II. … . “Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Beschluss des LAG vom 20.1.2022 rechtfertigt eine Festsetzung zugunsten der Beklagten nicht. Für den mit der Beschwerde angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss gibt es keine die Verteilung der Kosten rechtfertigende Kostengrundentscheidung. 1) Grundlage der Kostenfestsetzung ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tite...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.2.2 Einzelfälle der Grundstücksnutzung

Rz. 110 Bei der Vermietung oder Verpachtung von Großkomplexen wie Bürokomplexen, Einkaufs- oder Innovationszentren führen Zusatzleistungen des Vermieters erst dann zum Überschreiten der Grenze zur Gewerblichkeit, wenn sie das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten. Üblich i. d. S. sind Reinigungsleistungen jedenfalls dann, wenn sie nur die Gemeinschaftsräum...mehr