Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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AGS 03/2021, Beschwerdewert... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsatz Der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt ist zuzustimmen. Hat das Erstgericht – hier das VG Halle (Saale) – die Beschwerde gegen seine Entscheidung nicht gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassen, muss der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR übersteigen, also mindestens 200,01 EUR betragen. Zu Recht weist das OVG Sachsen-Anhalt darauf hin, dass es...mehr

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FF 03/2021, Praxisprobleme ... / 2. Erforderlichkeit

Der (teilweise) Entzug der elterlichen Sorge zum Zwecke der Trennung von Eltern und Kind ist nur dann erforderlich, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, das zur Abwehr einer nachhaltigen oder erheblichen Kindeswohlgefährdung gleich gut geeignet ist.[76] § 1666a Abs. 1 S. 1 BGB legt fest, dass Maßnahmen, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie ...mehr

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AGS 03/2021, Volle Verfahre... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Volle Verfahrensgebühr auslösender Sachantrag Das OLG Karlsruhe hat sich der Auffassung des OLG Celle (RVGreport 2018, 54 [Hansens] = AGS 2018, 9) und des OLG München (RVGreport 2011, 29 [Ders.] = zfs 2011, 169 m. Anm. Hansens = AGS 2011, 103) angeschlossen, die ebenfalls einen lediglich angekündigten Antrag als Sachantrag i.S.v. Nr. 3201 Abs. 1 Nr. 1 VV angesehen haben. D...mehr

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FF 03/2021, Verzicht auf Au... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Im vorliegenden Beschwerdeverfahren streiten die Beteiligten noch über die hälftige Erstattung erbrachter Rückzahlungen auf einen gemeinsam aufgenommenen Privatkredit sowie hälftige Freistellung von künftig daraus fällig werdenden Verbindlichkeiten. [2] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin heirateten 2009. Seit 2015 lebten sie getrennt. Der Antragsteller z...mehr

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ZErb 03/2021, Negativtestam... / 1 Tatbestand

I. Die am 3.9.2018 verstorbene und zuletzt in. E. wohnhafte Erblasserin war verheiratet. Ihr Ehemann ist ebenso wie ihre Eltern vorverstorben. Sie hatte insgesamt sechs Geschwister. Bei den Beteiligten zu 2) bis 5) handelt es sich um Nichten und Neffen der Erblasserin. Am 20.1.1998 errichteten die Erblasserin und ihr Ehemann ein han.dschriftliches Testament, hinsichtlich desse...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / III. Erforderlichkeit der Reise

1. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege der PKH oder VKH oder vom Gericht sonst beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt wie hier die der Nebenklägerin als Beistand bestellte Rechtsanwältin A erhält gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, soweit in den nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften des RVG nichts anderes bestimmt ist. § 46 Abs. 1 RVG trifft...mehr

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Jung, SGB VIII § 60 Vollstr... / 2.3 Zwangsvollstreckung aus der Urkunde

Rz. 9 Zu § 797 ZPO sieht Satz 3 zwei Modifikationen vor: Die vollstreckbare Ausfertigung wird von der Urkundsperson erteilt, die die Beurkundung vorgenommen hat (Modifikation zu § 724 Abs. 2 ZPO). Über Einwendungen zur Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel (§ 732 ZPO) und die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung (§ 733 ZPO) entscheidet das für das Jugendamt z...mehr

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AGS 03/2021, Wann kommt ein... / 2. Kostenfestsetzungsbeschluss bereits erlassen

Hat der Rechtspfleger den Kostenfestsetzungsbeschluss bereits zu dem Zeitpunkt erlassen, zu dem Nachfestsetzungsantrag eingeht, leiten viele Rechtspfleger ein weiteres Kostenfestsetzungsverfahren ein, hören hierzu erneut den Erstattungspflichtigen und treffen dann eine weitere Entscheidung über den Nachfestsetzungsantrag. Wird diesem stattgegeben, ergeht dann ein zweiter Kos...mehr

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AGS 03/2021, Wann kommt ein... / III. Hinweise für die Praxis

Ob der Antragsteller in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag tatsächlich seinen gesamten Erstattungsanspruch geltend gemacht hat, was nach Rechtskraft des Kostenfestsetzungsbeschlusses eine Nachliquidation ausschließt, oder ob er eine Kostenposition in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag nur versehentlich nicht geltend gemacht hat, ist mithin vielfach eine Frage der Ums...mehr

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zfs 03/2021, Neuheit von Be... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG hat den Wiederaufnahmeantrag im Ergebnis zu Recht als unzulässig verworfen. Entgegen der Auffassung des AG fehlt es jedoch bereits an “neuen Tatsachen oder Beweismitteln'." Im Fall des § 359 Nr. 5 StPO (i.V.m. § 85 Abs. 1 OWiG) ist aufgrund des Urteils oder des sonstigen Akteninhalts die Neuheit der Tatsa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachliche Unzuständigkeit des sog. regionalen Inkassoservice im Bereich des steuerlichen Kindergeldes

Leitsatz 1. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 Satz 4 FVG räumt dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit nur die Befugnis ein, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs die Entscheidung über den Anspruch auf Kindergeld für bestimmte Bezirke oder Gruppen von Berechtigten abweichend von den Vorschriften der AO über die örtliche Zuständigkeit von Finanzbehörden einer anderen Familienkasse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 5 Fristwahrende Eingänge (Abs. 4)

Rz. 18 § 87 Abs. 4 AO regelt schließlich die Frage des maßgeblichen Eingangszeitpunkts von Anzeigen, Anträgen oder sonstigen Willenserklärungen, die zum Zweck der Fristwahrung, der Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs sowie der Begehr einer Leistung abgegeben worden sind.[1] Dem Grundsatz des § 87 Abs. 1 AO folgend gilt, dass fremdsprachige Eingänge die gewü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Eingänge in fremder Sprache (Abs. 2 bis 4)

Rz. 9 § 87 AO begründet für den Beteiligten keine Rechtspflicht, sich gegenüber den Finanzbehörden in deutscher Sprache zu äußern. Zugleich sind aber in fremder Sprache gefasste Erklärungen, Anträge und Rechtsmittel nicht unbeachtlich oder gar unzulässig. Diese begründen nur die nachgelagerte Pflicht, für eine Übersetzung zu sorgen. Allerdings hat die Finanzbehörde zuvor die...mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 10.1 Haftung

Der Steuerberater haftet als gerichtlich bestellter Sachverständiger gem. § 839a BGB für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ein unrichtig erstattetes Gutachten verursacht hat. Er ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. Die Ersatzpflicht tritt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 146 Die Berichtigung von Rechnungen mit unvollständigem oder unrichtigem Inhalt ist systematisch geboten, um die Voraussetzungen für den korrekten Vorsteuerabzug zu erfüllen, denn § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG verlangt dafür den Besitz einer Rechnung gem. §§ 14 und 14a UStG. Die Regelungen zur Rechnungsberichtigung müssen ihre Notwendigkeit und Berechtigung deshalb an den Erfor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 37 Auch der weitere Rechtsschutz gegen Fehler der Bediensteten des unterstützenden FA richtet sich gegen das FA, in dessen Namen das Verwaltungshandeln und der Verwaltungsakt ergeht. Dies ist das örtlich zuständige (unterstützte) FA. Bei dieser Behörde ist nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO etwa auch ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen den erlassenen Verwaltungsakt anzubrin...mehr

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AGS 02/2021, Verwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG gibt Anlass, auf einige Probleme des Verfahrens auf Festsetzung der PKH-/VKH-Anwaltsvergütung hinzuweisen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Es entspricht zunächst einmal allgemeiner Auffassung in Rspr. und Lit., dass die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütun...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren über den Ausspruch der Scheidung ihrer Ehe in einem Verbundbeschluss. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2012 die Ehe. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 14.7.2017 zugestellt worden. Der Trennungszeitpunkt ist zwischen ihnen streitig. [3] Das Amtsgericht hat durch Teil-V...mehr

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AGS 02/2021, Rücknahme des ... / II. Belastung des Betroffenen unbillig

Nach Ansicht des AG hat die Bußgeldbehörde den Antrag der Verteidigerin auf Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen auf die Staatskasse zu Unrecht abgelehnt. Der Betroffene habe die Kosten des Verfahrens (Kosten und Auslagen) zu tragen hat, wenn er "verurteilt" werde, d.h. wenn gegen den Betroffenen ein Bußgeld festgesetzt werde. Dies gelte auch, wenn der Betrof...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Beschwer der Antragsgegnerin durch den Ausspruch der Ehescheidung befasst und die bisherige Rechtsprechung wiederholt: Danach muss der Antragsgegner und Rechtsmittelführer das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe eindeutig und vorbehaltlos verfolgen, wenn der das Rechtsmittel führende Ehegatte in erster Instanz der Sche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4 Anzeigepflicht, Haftung des Vertreters, Rückforderung (§ 45b Abs. 3 EStG)

Rz. 21 Erkennt der Vertreter des Gläubigers der Kapitalerträge, der den Sammelantrag gestellt hat, vor Ablauf der Festsetzungsfrist (§§ 169 bis 171 AO), dass die Erstattung der KapESt ganz oder teilweise zu Unrecht festgesetzt worden ist, so ist er verpflichtet, dies dem BZSt anzuzeigen. Der Vertreter des Gläubigers haftet für die zurückzuzahlenden Beträge, wenn er seiner An...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Bu... / Leitsatz

Für Rechtsmittel gegen Kostenentscheidungen besteht grundsätzlich kein Verschlechterungsverbot. Das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde endet spätestens mit dem Eingang der Akten bei Gericht (§ 69 Abs. 3 S. 1 OWiG) bzw. mit einer sonstigen vorherigen verfahrensbeendenden Maßnahme. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass der Verteidiger mit der Verwaltungsbehörde im Ansch...mehr

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AGS 02/2021, Begründungsumf... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Anforderungen an die Begründung Wird dem Kostenfestsetzungsantrag nicht oder zumindest nicht vollständig entsprochen, muss der mit dem Kostenfestsetzungsverfahren befasste Rechtspfleger die Absetzung plausibel und nachvollziehbar begründen. Gleiches gilt, wenn der Rechtspfleger zwischen den Parteien des Festsetzungsverfahrens umstrittene Po...mehr

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AGS 02/2021, Mittelgebühr i... / I. Sachverhalt

Die Verwaltungsbehörde hat gegen den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 160,00 EUR festgesetzt. Zudem drohte die Eintragung von zwei Punkten in das Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen hat der Verteidiger des Betroffenen Einspruch eingelegt und mitgeteilt, dass die Fahrereigenschaft nicht ei...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 3 Der Praxistipp

Der Fehler der Schuldnerin zum Nutzen des Gläubigers Die Entscheidung des BGH zeigt, dass bestraft wird, wer zu spät kommt. Die Schuldnerin hat nur den Überweisungsbeschluss, nicht aber den vorangegangenen Pfändungsbeschluss angegriffen. Wenn ein zunächst wirksamer Pfändungsbeschluss vorliegt, kann der Überweisungsbeschluss auf dieser Grundlage ohne Weiteres ergehen. Auf die ...mehr

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AGS 02/2021, Gebühren im Re... / I. Sachverhalt

Das Berufungsurteil des LG erging gegen den Angeklagten am 29.8.2019. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 Revision ein. Hiervon erhielt der Pflichtverteidiger des Angeklagten am 4.10.2019 Mitteilung. Nach Zustellung des schriftlichen Urteils nahm die Staatsanwaltschaft ihre Revision ohne vorherige Begründung am 16.10.2019 zurück. Durch Beschluss des LG ...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung der Klägerin sei mangels Beschwer unzulässig. Die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO, deren Beseitigung alleiniges Ziel der Berufung der Klägerin sei, begrün...mehr

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ZErb 02/2021, Notwendiger I... / 1 Tatbestand

I. Das Land Niedersachsen – vertreten durch das Landesamt für Bau und Liegenschaften – und das Amtsgericht Wolfenbüttel – Nachlassgericht – sind in mehreren Nachlasssachen uneinig darüber, welche Anforderungen der Beschluss zur Feststellung eines Fiskuserbrechts gemäß § 1964 BGB einerseits (Beschwerdeverfahren 3 W 28, 29 und 33/20) sowie ein auf einen solchen Beschluss gestüt...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Das gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthafte und gem. §§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Nach § 352a Abs. 1 S. 1 FamFG ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dieser Antrag kann nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG von jedem der Erben gestellt werden. Gem. § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind ...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Bewertung... / 1 Gründe

Der Klägerin steht ein mit der Klage geltend gemachter Pflichtteils- und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Soweit die Klägerin mit der Berufung beanstandet, das Landgericht habe zu Unrecht nicht berücksichtigt, dass zum Nachlassvermögen auch eine Münzsammlung gehöre, die – nach ihrer Auffassung – mit einem Wert von 25.000,00 EUR in...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist dem Senat infolge der mit weiterem Beschl. v. 10.7.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S., 1, 2. Halbsatz FamFG. Es ist als befristete Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt es ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender B...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Grundbuch... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist zulässig, § 71 Abs. 1 GBO, und hat auch in der Sache Erfolg. Die angefochtene Zwischenverfügung des Grundbuchamts ist nicht veranlasst, weil das darin aufgezeigte Eintragungshindernis nicht besteht, vgl. § 18 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GBO. Die Berichtigung einer unrichtigen Grundbucheintragung erfolgt auf Antrag, § 13 Abs. 1 GBO, wenn die Unrichtigkeit durch öf...mehr

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AGS 02/2021, Berchtold, Sozialgerichtsgesetz - Handkommentar zum SGG, 6. Auflage 2021, Nomos Verlag, 1.286 S. 98,00 EUR

Aus der kompakten Handkommentarreihe des Nomos Verlags liegt zwischenzeitlich die 6. Auflage des Kommentars zum SGG vor. Aus der Herausgeberschaft ausgeschieden ist der vormalige Mitherausgeber Peter-Bernd Lüttge. Für die Herausgeberschaft zeichnet sich jetzt Herr VRiBSG a.D. Dr. Josef Berchtold alleine verantwortlich. Gegenüber der Vorauflage sind keine bedeutsamen Gesetzes...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / Leitsatz

In dem Kostenfestsetzungsverfahren wird nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden (vgl. BAG 28.5.2009 – 8 AZR 226/08, zu II 1 m.w.N. = RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Materiell-rechtliche Einwendungen und Einreden gegen den prozessualen Kosteners...mehr

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AGS 02/2021, Einwand der Ni... / II. Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

1. Grundsatz Das LAG Berlin-Brandenburg hat darauf hingewiesen, dass in dem Kostenfestsetzungsverfahren nach einer gerichtlichen Kostengrundentscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Verfahrenskosten nach prozessualen Maßstäben und nach Maßgabe des Kostenrechts entschieden wird (BAG RVGreport 2010, 28 [Hansens]). Folglich könnten materiell-rechtliche Einwendungen und Einr...mehr

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AGS 02/2021, Zeitschriften aktuell

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte (II/2020), ZAP 2020, 815, Fach 24 S. 1761 In dem Beitrag werden aktuelle Probleme erörtert, die in gebührenrechtlicher Hinsicht für den Rechtsanwalt von Bedeutung sind. Zunächst wird in dem Aufsatz die Anwaltsvergütung im Zwangsgeld- und Ordnungsgeldverfahren nach den §§ 888, 890 ZPO behandelt. Nach einer kurzen Ein...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hält das PKH-Gesuch für unbegründet Der Antrag der Schuldnerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die beabsichtigte Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist der Überweisungsbeschluss Gegenstand des beabsichtigten Rechtsbeschwerdeverfahrens ist ausschließlich...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Einspruch nach RVG abrechnen doch nicht günstiger?

Frage: Ich wollte erstmals einen Einspruch gegen einen Grunderwerbsteuerbescheid nach § 40 StBVV n. F. abrechnen und bin dabei auf Unklarheiten gestoßen. Der Einspruch bewirkte eine Herabsetzung der ursprünglich festgesetzten GrESt um 460 EUR. Wenn ich dies nach § 40 StBVV i. V. m. Nr. 2300 VV RVG mit einer Geschäftsgebühr von 1,3 abrechne, bekäme ich 58,50 EUR. Das irritiert...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.1 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 10 Gesetz ist jede verfassungsmäßige Rechtsnorm.[1] Verfassungswidrige Gesetze stehen außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und entfalten deshalb keine Bindungswirkung. Rechtsnormen sind nach allgemeinem Verständnis insbesondere formelle Gesetze und Verordnungen.[2] Nicht hierzu zählen allgemeine Verwaltungsvorschriften (z. B. Richtlinien, Erlasse). Derartige Anweisun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 4 Verfahren

Rz. 28 Ob das Gericht ein Zwischenurteil nach § 99 FGO erlässt, steht in seinem Ermessen. Bei der Ermessensentscheidung hat es zu prüfen, ob durch ein Zwischenurteil das Verfahren tatsächlich vereinfacht und beschleunigt wird. Ein Zwischenurteil nach § 99 Abs. 1 FGO kann das Gericht auch gegen den Willen der Beteiligten erlassen, ein solches nach § 99 Abs. 2 FGO nur, wenn Kl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 2.3 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 5 Aus der Ausgestaltung des Kindergelds als Steuervergütung folgt, dass es sich bei der Kindergeldfestsetzung, ebenso wie bei der Aufhebung oder Änderung, um eine Abgabenangelegenheit i. S. v. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO bzw. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FGO handelt. Statthafter Rechtsbehelf ist der Einspruch. Einspruchsbehörde ist die Familienkasse, die den Verwaltungsakt erlass...mehr

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zfs 01/2021, Statthaftes Rechtsmittel gegen einen amtsgerichtlichen Beschluss im selbstständigen Einziehungsverfahren

OWiG § 29a Abs. 5 § 87 Abs. 3 S. 2; StPO § 436 § 434; GVG § 121 Leitsatz 1. An der Außendivergenz, speziell der Identität der Rechtsfrage, kann es fehlen, wenn das vorlegende Gericht mit einer besonderen, bei den divergierenden Entscheidungen indes fehlenden Prozesslage befasst ist, die auf die rechtliche Beurteilung wesentlichen Einfluss hat. 2. Das statthafte Rechtsmittel geg...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / IV. Rechtsmittel

Rz. 92 Im Bereich der gerichtlichen Wertfestsetzung gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die kostenrechtlich relevanten Entscheidungen überprüfen zu lassen. 1. Anfechtung der vorläufigen Wertfestsetzung Rz. 93 Soweit Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsumme ist, insbesondere also bei unbezifferten Schmerzensgeld- oder Feststellungsklagen, erfolgt eine vorlä...mehr

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§ 3 Prozessrecht / XIII. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 510 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens (§§ 64 ff. ArbGG...mehr

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§ 3 Prozessrecht / III. Rechtsmittel

1. Allgemeines Rz. 125 Gegen Urteile der Arbeitsgerichte kann unter den Voraussetzungen der §§ 64 ff. ArbGG das Rechtsmittel [299] der Berufung eingelegt werden. Durch die rechtzeitige Einlegung der statthaften Berufung wird gem. § 705 S. 2 ZPO der Eintritt der formellen Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung gehemmt. Mit der Berufungseinlegung wird der Rechtsstreit automa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Erfolgsaussichten des Rechtsmittels

Rz. 571 Ob die Erfolgsaussichten eines einzulegenden Rechtsmittels gegen das Urteil des Arbeitsgerichts oder Landesarbeitsgerichts bei der Frage nach dem nicht zu ersetzenden Nachteil zu berücksichtigen sind, wird nicht einheitlich beurteilt.[1254] Während diese Frage in der ersten Instanz regelmäßig keine Rolle spielt, kann es darauf jedenfalls in der Berufungsinstanz ankom...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXV. Zulassung eines Rechtsmittels

Rz. 181 Das Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ist bereits Teil des Rechtsmittelverfahrens und bildet mit dem zugelassenen Rechtsmittel eine einzige Angelegenheit (§ 16 Nr. 11 RVG). Eine Änderung des Gebührenrechts zwischen dem Auftrag zum Zulassungsantrag und der Zulassung des Rechtsmittels ist daher unerheblich.[40] Anders verhält es sich bei einer → Nichtzulassun...mehr