Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsmittelgefüge

Rz. 433 Damit ist klargestellt, dass im Rahmen der Festsetzung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe einheitlich vor sämtlichen Gerichten aller Gerichtsbarkeiten folgendes Rechtsmittelgefüge gegeben ist:[765] Rz. 434 (1) Gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten nach § 55 ist gem. § 56 Abs. 1 S. 1 die Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist unbefristet (siehe § 56 Rdn 11, zur...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Mehrere Erinnerungen

Rz. 77 Wird gegen dieselbe Entscheidung von verschiedenen Beteiligten jeweils Erinnerung oder Anschlusserinnerung eingelegt, so liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor. Es entsteht nur eine Gebühr aus dem Gesamtwert (§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 45 Abs. 2 GKG). Rz. 78 Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung ab, so kann hiergegen – also gegen die Abhilfeentschei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anrechnung bei Abmahnung und einstweiliger Verfügung

Rz. 255 Nach überwiegender Ansicht[300] ist die für eine Abmahnung entstandene Geschäftsgebühr nach Abs. 4 auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden einstweiligen Verfügungsverfahrens anzurechnen. Nach der Gegenansicht[301] kommt eine Anrechnung nicht in Betracht, weil die Abmahnung und das einstweilige Verfügungsverfahren nicht denselben Gegenstand betreffen. Dieser zweit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 147 In den Berufungs- und Beschwerdeverfahren ist der Wert der Anwaltsgebühren nach § 23 Abs. 1 i.V.m. §§ 47, 51 GKG [46] zu bestimmen, also nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Maßgebend ist grundsätzlich der Wert bei Einlegung des Rechtsmittels. Es kann jedoch gemäß §§ 102 Abs. 2, 122 Abs. 4, 121 Abs. 1, 144 PatG [47] auf Antrag eines Beteiligten eine Herabsetzung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gegenstand

Rz. 23 Gegenstandswert ist der Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Abs. 1). Gegenstand i.S.d. Vorschrift wiederum ist "das Recht oder das Rechtsverhältnis, auf das sich auftragsgemäß die Tätigkeit des Rechtsanwalts bezieht".[3] Abzugrenzen ist der Gegenstandswert vommehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 121 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e entspricht der früheren VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4, die den früheren § 65a S. 1 und 3 BRAGO nach Inkrafttreten des RVG inhaltlich fortführte. Die in § 65a S. 2 BRAGO angeführten Fälle in Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3 (später § 115 Abs. 2 S. 5 u. 6 und seit dem 18.4.2016 § 169 Abs. 2 S. 5 und 6), § 118 Abs. 1 S. 3 (seit dem 18.4.20...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 In der ursprünglichen Fassung der VV 1004 war eine Erhöhung der Einigungs- (VV 1000), Aussöhnungs- (VV 1001) oder Erledigungsgebühr (VV 1002) nur vorgesehen bei einer Einigung, Aussöhnung oder Erledigung, wenn der Gegenstand in einem Berufungs- oder Revisionsverfahren anhängig war. Bereits damals war übersehen worden, dass es berufungs- und revisionsgleiche Verfahren g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufrechnung des Gegners

Rz. 208 Der Gegner hat womöglich fällige Forderungen gegen die Partei, mit denen er aufrechnen kann. Dann besteht das Risiko, dass die Erstattungsforderung durch Aufrechnung erlischt, sobald sie für die Partei gem. §§ 103 ff. ZPO festgesetzt worden ist. Um diese Folge jedenfalls im (geschützten) Eigeninteresse zu vermeiden, sollte der Anwalt bei unklarer Anspruchslage zwisch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Abgrenzung

Rz. 17 Voraussetzung ist auch bei Abs. 1 S. 1, dass die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt. Der dem Anwalt erteilte Auftrag hat sich also auf die Erteilung eines Rates oder einer Auskunft zu beschränken. Die Abgrenzung ist häufig schwierig, da der Anwalt bei jeder Tätigkeit gleichzeitig auch beraten muss und Auskünfte zu erteilen hat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergabeverfahren

Rz. 146 Die Kostentragung in Verfahren vor der Vergabekammer ist in § 182 Abs. 4 GWB geregelt. Soweit ein Beteiligter im Nachprüfungsverfahren unterliegt, hat er die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen (§ 182 Abs. 4 S. 1 GWB). Die Kosten eines Beigeladenen sind erstattungsfähig, soweit sie die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundsatz: Eigene Angelegenheiten (Abs. 3 S. 1)

Rz. 12 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 enthält den Grundsatz, dass jeder Einzelauftrag nach VV 4300 ff. grundsätzlich auch eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301) (siehe Rdn 15 ff.). Hieraus wiederum folgt, dass der Anwalt nicht nur mehrere Gebühren nach VV 4300, 4301, 4302 erhalten kann, sondern auch mehrere Gebühren nach dersel...mehr

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zfs 06/2021, Anspruch auf d... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Der für die Vorlage einzig erheblichen Verfahrensrüge liegt folgendes Prozessgeschehen zugrunde:" Der Verteidiger hat nach der am 10.7.2020 bewirkten Zustellung des Bußgeldbescheides an die Betr. Einspruch eingelegt und mit Schriftsatz vom 16.7.2020 bei der Verwaltungsbehörde “komplette Akteneinsicht' beantragt. Ferner hat er um Einsicht in “die Falldatensätze der gesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert oder fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht des Rechtszugs den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. (2) 1Der Antrag ist erst zulässig, wenn die Vergütung fällig ist. 2Antragsberechtigt s...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Vergütung des Anwalts im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 77 Wird der Anwalt beauftragt, gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss Erinnerung oder sofortige Beschwerde einzulegen oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite (Privatkläger, Nebenkläger oder Bezirksrevisor) eingeleiteten Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren, so erhält er nach Abs. 5 Nr. 1 eine gesonderte Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorzeitige Beendigung nach Anm. Abs. 1 Nr. 1

Rz. 6 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht lediglich eine 1,1-Verfahrensgebühr, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt Rz. 7 Nur eine ermäßigte Gebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht auch dann, wenn sich die Tätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Kein Verschlechterungsverbot

Rz. 63 Umstritten ist, ob für das Beschwerdegericht das Verschlechterungsverbot gilt (zur Abhilfeentscheidung des Erinnerungsgerichts vgl. Rdn 52). Ein Verschlechterungsverbot ist für einfache Beschwerdeverfahren weder im RVG noch z.B. in der StPO vorgesehen.[164] Das spricht dafür, dass das Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren nach Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einverständnis des Anwalts zur eingeschränkten Beiordnung

Rz. 26 Ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter Anwalt kann unter Beachtung des Mehrkostenverbots beigeordnet werden, wenn er bereit ist, sich unter Ausschluss der Vergütung von Mehrkosten (im wesentlichen Reisekosten) beiordnen zu lassen. Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Anwalt kann also nur mit seinem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gerichtskosten

Rz. 90 Aus Abs. 2 S. 2 ergibt sich, dass das Verfahren über die Erinnerung sowie die Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung gerichtsgebührenfrei sind. Die weitere Beschwerde wird in Abs. 2 S. 2 zwar nicht ausdrücklich genannt. Grds. ist aber auch das Verfahren über die weitere Beschwerde gerichtsgebührenfrei.[204] Rz. 91 Auslagen können erhoben werden. Das gilt aber nur i...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 4. Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren

Die Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren (§§ 58 ff., 70 ff. FamFG) stellen gegenüber dem Anordnungsverfahren eigenständige Angelegenheiten dar (§ 17 Nr. 1 RVG) dar. Die Gebühren der Nrn. 6300, 6301 VV entstehen daher stets erneut, was auch durch die Anm. zu Nr. 6300 VV klargestellt wird. Handelt es sich um ein Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahren wegen der Aufheb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rücknahme der Revision

Rz. 125 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nunmehr ebenfalls die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141, wenn die Revision zurückgenommen wird. Auch hier muss es sich nicht um die Rücknahme des eigenen Rechtsmittels handeln (vgl. Rdn 117 ff.). Zum Begriff der Förderung kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden (siehe Rdn 113 ff.). Rz. 126 Kontrovers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung ist Vollstreckungstitel

Rz. 187 Wird dem Rechtsmittel der Staatskasse entsprochen, kann die überzahlte Vergütung nach dem Justizbeitreibungsgesetz vom beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt eingezogen werden. Die Rückforderung unterfällt nicht dem VwVfG . Bei dem in § 55 geregelten Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertrage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren für die Hilfeleistung bei Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten

Rz. 27 Die Gebühren für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten sind im Vierten Abschnitt der StBVV geregelt, konkret in den §§ 21 bis 31 StBVV. Die Gebühren errechnen sich aus dem zur Anwendung kommenden Gegenstandswert (siehe dazu Rdn 7), der die Höhe der zum Ansatz kommenden vollen Gebühr vorgibt, und dem auf den konkreten Fall anzuwendenden Gebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Förderung (Anm. Abs. 2)

Rz. 30 Mitwirkung i.S.d. Anm. Abs. 2 bedeutet, dass der Verteidiger durch seine Tätigkeit die Einstellung des Verfahrens zumindest gefördert haben muss. Eine besondere Mühewaltung ist nicht erforderlich. Die Tätigkeit des Anwalts muss auch nicht ursächlich für die Einstellung sein;[43] es reicht vielmehr jede auf die Einstellung hin zielende Tätigkeit des Verteidigers aus, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einzelfälle

Rz. 12 Ein Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Gegenstandswert

Rz. 27 Die Gegenstandswerte für die Gebühren der VV 4143, 4144 berechnen sich nach den §§ 22 ff. Die Werte mehrerer Gegenstände werden zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1).[20] Die Bewertungsvorschriften des GKG gelten auch hier über § 23 Abs. 1 S. 1 entsprechend,[21] insbesondere auch § 48 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 9 ZPO. Rz. 28 Wird ein bezifferter Geldbetrag geltend macht, etwa Schade...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kostenerstattung

Rz. 245 Das WpÜG enthält keine Vorschriften über die Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG . Die Vorschrift des § 58 WpÜG verweist zwar auf gewisse Vorschriften der ZPO, dazu gehören die §§ 91 ff. ZPO jedoch nicht. Andererseits entspricht es allgemeiner Meinung,[79] dass die Verweisung in § 58 WpÜG auf Vorschriften des GVG und der ZPO unvollständig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Form der Zulassung

Rz. 45 Die Zulassung der Beschwerde kann sowohl im Tenor als auch in der Begründung der Entscheidung erfolgen (siehe § 33 Rdn 101). Das Beschwerdegericht ist an die Zulassung gebunden (§ 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 1).[120] Enthält der Beschluss keine Zulassung der Beschwerde, wird damit schlüssig die Nichtzulassung erklärt;[121] diese ist unanfechtbar [122] (§ 33 Abs. 4 S. 4 Hs. 2). ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 34 Für Rechtsbeschwerden in Familiensachen (§ 111 FamFG) und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 70 ff. FamFG) gegen Beschwerdeentscheidungen gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit i.S.d. VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b sollen die Gebühren eines Revisionsverfa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen

Rz. 230 Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ist es bei verzögerter Bearbeitungsdauer grds. nicht verwehrt, mit seinen gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsforderungen die Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes zu erklären.[411] Die auch für die Aufrechnung gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. §§ 226 Abs. 1 AO, 387 BGB erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren auf Prozess- und Verfahrenskostenhilfe (S. 2)

Rz. 10 Eine besondere Regelung ist in S. 2 für die Terminsgebühr in einem Verfahren über die Prozesskostenhilfe vorgesehen. Dies gilt auch für Verfahren über Verfahrenskostenhilfe (§ 12 S. 1). Rz. 11 Die Entstehung einer Terminsgebühr im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren ergibt sich auch hier aus VV Vorb. 3 Abs. 3. Die Gebühr richtet sich gemäß S. 2 nach der Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abweichung vom Festsetzungsantrag/Zwischenverfügung

Rz. 113 Soweit der Festsetzungsbeschluss (siehe Rdn 110) vom Antrag des beigeordneten oder bestellten Anwalts abweicht, ist eine Begründung erforderlich und die Entscheidung schriftlich mitzuteilen (Teil A Nr. 1.2.4 S. 2 VwV; zur Zustellung und Rechtsbehelfsbelehrung siehe Rdn 116 ff.). Um diesem Aufwand zu begegnen und um eine Anfechtung der Festsetzung zu vermeiden, sind d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 4 Jedes einzelne Vollstreckungsverfahren stellt auch in Strafsachen eine gesonderte Angelegenheit i.S.d. § 15 dar. Wird z.B. ein Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung eingeleitet, die Bewährung jedoch nicht widerrufen und kommt es dann später zu einem erneuten Verfahren auf Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, dann entstehen die Gebühren insgesamt zweimal. Rz...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Bewilligungsverfahren

Ob nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs der Antrag auch als elektronisches Dokument auf dem hierfür zulässigen elektronischen Übermittlungsweg gegenwärtig bereits eingereicht werden kann, § 5 BerHG i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO, ist umstritten. Bislang wurde hiervon ausgegangen. In RVGreport 2020, 370 ff. wurde aber bereits über die anstehende Reform im Ra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 101 Der Geschäftswert in den Beschwerden gegen den Hauptgegenstand einer Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nicht Familiensache ist, richtet sich nach dem GNotKG. Rz. 102 Für das Beschwerdeverfahren ist § 61 GNotKG heranzuziehen, der dem Wortlaut des § 40 FamGKG entspricht. Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmitte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren

Rz. 35 Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber Ansprüche auf Entschädigung gesetzlich geregelt, die einem Verfahrensbeteiligten zustehen, wenn er infolge der unangemessenen Dauer des Verfahrens einen Nachteil erleidet. Die Entschädigung beträgt 1.200 EUR für jedes Jahr der Verzögerung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung (Anm. zu VV 2102)

Rz. 5 Auch bei der Gebühr nach VV 2102 ist eine Anrechnung vorgesehen (Anm. zu VV 2102). Soweit der Anwalt also Rechtsmittelauftrag erhält, ist die Prüfungsgebühr auf die entsprechende Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsmittelverfahrens anzurechnen. Beispiel: Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Berufung gegen das Urteil des Schöffengerichts zu prüfen und hier...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beschwerdegericht

Rz. 56 Beschwerdegericht ist dem Grundsatz nach das nächsthöhere Gericht, tatsächlich jedoch das Gericht des Instanzenzuges (§ 33 Abs. 4 S. 2 Hs. 2). Zuständiges Beschwerdegericht ist unabhängig vom Instanzenzug der Hauptsache somit grds. das nächsthöhere Gericht.[147] Nur in Zivilsachen nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG (u.a. Familiensachen) ist daher das OLG Beschwerdegericht. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stichtagsprinzip

Rn. 284 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Neben dem Gebot der Einzelbewertung enthält § 252 Abs. 1 Nr. 3 die Forderung nach einer Bewertung der VG und Schulden zum Abschlussstichtag. Das hierin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip begrenzt die der Rückstellungsbewertung zugrunde zu legenden Daten in zeitlicher Hinsicht. Es verlangt eine Wertbemessung nach den Verhältnissen, wie si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einstellung

Rz. 12 Ein Strafverfahren kann in jedem Stadium eingestellt werden. Die Einstellung kommt also sowohl im vorbereitenden als auch im gerichtlichen Verfahren einschließlich Berufung und Revision in Betracht. Darauf, wer das Verfahren einstellt – Staatsanwaltschaft oder Gericht –, kommt es nicht an.[9] Daher ist Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 auch dann anwendbar, wenn die Staatsanwalts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 8 Die Gebühren nach den VV 4300 ff. können in derselben Strafsache mehrmals anfallen. Jede Einzeltätigkeit ist eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301). Insbesondere fällt auch jeweils eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002 an. Beispiel: Der Anwalt erhält zunächst den Auftrag, die vom Verurteilten selbst eingelegte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Kostenerstattung

Rz. 28 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO, wonach die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten notwendig ist, so dass dessen Kosten zu erstatten sind. Anders dagegen in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Dort richtet sich die Kostenerstattung nach § 80 FamFG. Die Hinzuziehung eines Anwalts muss notwendig gewesen sein, was in der Regel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erinnerung und Beschwerde

Rz. 38 Gegen den Kostenansatz ist dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Disziplinarverfahrens oder berufsgerichtlichen Verfahrens wegen Verletzung einer Berufspflicht zulässig ist. In Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht, in welchen die StPO ergänzend anwendbar...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Rz. 29 Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[21] Rz. 30 Anders verhält es s...mehr