Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zuständigkeit und rechtliches Gehör

Rz. 14 Über die Erteilung von Abschriften und die Gewährung der Einsicht entscheidet der Urkundsbeamte (§ 12c Abs. 1 Nr. 1 GBO). Die Entscheidung wird regelmäßig mündlich ergehen, jedoch ist Schriftlichkeit in zweifelhaften Fällen, zumal bei Verweigerung der Einsicht, dringend anzuraten. Eine Anfechtung und eine Entscheidung darüber sind selbstverständlich auch bei nur mündl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Auflösung durch gerichtliche Entscheidung (§ 138 Abs. 1 Nr. 3HGB)

Rz. 589 Darüber hinaus kann die OHG gem. § 138 Abs. 1 Nr. 3HGB durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst werden. So kann nach § 139 HGB auf Antrag eines Gesellschafters die Auflösung der OHG ohne Kündigung durch gerichtliche Entscheidung ausgesprochen werden. Gem. § 139Abs. 1 Satz 2 HGB liegt ein solcher Grund insb. dann vor, wennmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBMaßnG § 2 [Beschwerdeverfahren]

Gesetzestext (1) Weist das Grundbuchamt einen Antrag des in § 1 bezeichneten Inhalts zurück, so ist die Beschwerde nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zulässig. Auf den zur Zustellung bestimmten Ausfertigungen der Verfügung, durch die der Antrag zurückgewiesen wird, soll vermerkt...mehr

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Vorbemerkungen / IV. Gegenvorstellung

Rz. 13 Die Gegenvorstellung[17] richtet sich auf eine Überprüfung einer Entscheidung durch dieselbe Instanz. Sie ist in Grundsachen nur in dem Umfange statthaft, in dem eine Entscheidung der Abänderungsmöglichkeit unterliegt, z.B. bei einer Geschäftswertfestsetzung während der Frist des § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG; nicht indes bei gerichtlichen Entscheidungen, die nach den Vorsc...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 3. Beweislast

Rz. 139 Die allgemeinen Regeln über die Darlegungs- und Beweislast sind denen der Art. 45 f. CISG, jedoch mit umgekehrten Vorzeichen, vergleichbar: Im Grundsatz hat der Verkäufer das Bestehen der Vertragspflicht zu beweisen und deren Verletzung schlüssig darzulegen. Dem Käufer obliegt es hingegen, die ordnungsgemäße Erfüllung zu beweisen. Dasselbe gilt für das Vorliegen von ...mehr

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Vorbemerkungen / VI. Anfechtung von Justizverwaltungsakten

Rz. 16 Gegen reine Justizverwaltungsakte findet nicht die Beschwerde nach den §§ 71 ff. GBO, sondern ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG statt. Justizverwaltungsakte haben ausschließlich die geschäftsmäßige Behandlung einer Grundbuchsache zum Inhalt, z.B. die Ablehnung, eine Auflassung wegen Geschäftsüberlastung entgegenzunehmen oder die Ablehnu...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / c) Vertragliche Gestaltung von Garantien

Rz. 120 Die Regelungen zur Gewährleistung des Verkäufers (und des Käufers)[118] sind neben den Bestimmungen zum Kaufpreis das "Herz" jedes Unternehmenskaufvertrages und nehmen auch häufig quantitativ am meisten Platz im Vertragswerk ein. Wie schon eingangs dargestellt, hat das mitunter ausufernde Haftungsregelwerk in vielen Verträgen seinen Grund darin, dass das gesetzliche ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 100 Von den zuvor dargestellten formellen Einwendungen sind die materiell(-rechtlich)en Einwendungen zu unterscheiden. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren notwendigerweise formalisiert ist,[69] ist für das jeweilige Vollstreckungsorgan grds. allein der Titelinhalt maßgeblich.M.a.W.: Das Vollstreckungsorgan überprüft grds. nicht, ob materiell-rechtliche Bedenken/Einwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 12.3 Schriftlicher Ablehnungsbescheid

Kann das Finanzamt dem Antrag des Arbeitnehmers nicht oder nicht in vollem Umfang entsprechen, muss es einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erteilen. Der Arbeitnehmer kann hiergegen innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Im Übrigen ist der für die Steuerbescheide geltende gerichtliche Finanzrechtsweg gegeben. Allerdings ist zu beachten, dass nach Ablauf des Kalenderjah...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Auskunftserteilung

Rz. 2 Absatz 3 behandelt die Auskunftserteilung des Grundbuchamts. Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (Abs. 3 S. 1). Hierher gehören folgende Fälle:mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 4. Beweislast

Rz. 118 Hinsichtlich der Beweislast sind nach der h.M. folgende Grundsätze zu beachten: Der Käufer muss zunächst beweisen, dass eine Pflicht des Verkäufers besteht. Soweit es sich bei deren Verletzung um eine Nichterfüllung handelt, braucht der Käufer dagegen grds. nichts zu beweisen, die Beweislast trifft insoweit vielmehr den Verkäufer. Etwas anderes gilt jedoch bei der Ve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Austrittsrecht des Gesellschafters

Rz. 834 Sind im Insolvenzplan gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vorgesehen, so dürften diese für den dissentierenden (aber überstimmten) Gesellschafter regelmäßig einen wichtigen Grund für den seinerseitigen Austritt aus der Gesellschaft darstellen. Kein Gesellschafter muss eine Vermehrung seiner gesellschafterlichen Pflichten gegen seinen Willen hinnehmen (Gedanke ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / III. Steuerliches Verfahrensrecht

Rz. 272 Aufgrund des Trennungsprinzips werden Besitz- und Betriebsunternehmen verfahrensrechtlich separat veranlagt. Für Zwecke der USt und Gewerbesteuer erhalten beide eigenständige Veranlagungen.[534] Bei der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer der Betriebs-GmbH werden auf Ebene des Besitzunternehmens bei Mitunternehmerschaften Gewinnfeststellungen nach §§ 179 ff. AO d...mehr

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Vorbemerkungen / IV. Sonderregelungen

Rz. 7 Sonderregelungen enthalten die §§ 2, 4 Abs. 4, 14 Abs. 2 GBMaßnG. Insoweit findet bei der Zurückweisung eines Eintragungsantrags statt der Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO) die befristete Beschwerde nach den Vorschriften des FamFG (§§ 58 ff. FamFG) Anwendung. In §§ 105 Abs. 2 Hs. 2, 110 GBO ist die Grundbuchbeschwerde (§ 71 GBO) durch die befristete Beschwerde nach den Vo...mehr

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Vorbemerkungen / VII. Verzögerungsrüge; Amtshaftungsklage

Rz. 17 Seit dem 3.12.2011 ist eine Verzögerungsrüge nach § 198 GVG möglich. Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteil...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 89 Wie bereits oben dargestellt, ist die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO auf Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren anwendbar, die ohne mündliche Verhandlung ergehen können. Ergänzend zu § 793 ZPO gelten §§ 567 ff. ZPO.[66] Das Ziel der sofortigen Beschwerde besteht in der Beseitigung oder Einschränkung einer richterlichen Entscheidung im Vollstreckungsverfahren. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Folgen bei Übernahmefehlern

Rz. 19 Die maschinelle Übernahme von Daten ändert nichts an der vollumfänglichen Verantwortung der übernehmenden Stelle für den Inhalt des von ihr geführten Datenbestandes. Bei Fehlern gilt daher: Rz. 20mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Einsichtsrecht in die Insolvenzakte

Rz. 504 Zur Verteidigung gegen Inanspruchnahmen durch den Insolvenzverwalter wird ggf. die Einsichtnahme in die Insolvenzakte erforderlich oder nützlich sein. Der amtierende Geschäftsführer hat als gesetzlicher Vertreter der Schuldnergesellschaft als Verfahrensbeteiligter jederzeit das Einsichtsrecht aus § 4 InsO i.V.m. § 299 Abs. 1 ZPO. Wird dieses Einsichtnahmerecht vom In...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / 2. Lieferzeit

Rz. 94 Die Lieferzeit ist in der Praxis neben dem Preis für die Vertragsparteien von wesentlicher Bedeutung. Sie ergibt sich deshalb häufig unmittelbar aus den Absprachen der Parteien. Das UN-Kaufrecht hat sich daher auf wenige allgemeine Regeln beschränkt:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Absolute Rechtsbeschwerdegründe, Abs. 3 i.V.m. §§ 72 Abs. 3 FamFG, 547 ZPO

Rz. 58 Für das Grundbuchverfahren kommen folgende absolute Revisions- oder Rechtsbeschwerdegründe in Betracht (§ 78 Abs. 3 GBO i.V.m. §§ 72 Abs. 3 FamFG, 547 ZPO):mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / 2 Aus den Gründen:

B I. Die zulässige Berufung hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die klägerischen Ansprüche im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Der Klägerin stehen gegen die Beklagte weder vertragliche Ansprüche aus § 675 i.V.m. § 631 Abs. 1 BGB oder § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB (Ziff. 1) noch aus Bereicherungsrecht (Ziff. 2), culpa in contrahendo (Ziff. 3), Geschäftsführung ohne Auftrag (Ziff. 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Anwendbares Recht

Rz. 1404 Zunächst sind auf die EWIV die Bestimmungen der Verordnung anzuwenden. Diese regeln insb. die Gründung und die innere Verfassung der EWIV . Damit ist der Regelungsinhalt der EWIV-VO gering. Vorbehaltlich der Verordnung ist das innerstaatliche Recht des Staates anzuwenden, in dem die Vereinigung nach dem Gründungsvertrag ihren Sitz hat, und zwar einerseits auf den Grün...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Entscheidung des Gerichts auf die Rüge

Rz. 27 Ist die Anhörungsrüge nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen (§ 44 Abs. 4 S. 1 FamFG). Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück (§ 44 Abs. 4 S. 2 FamFG). Die Entscheidungen über die Verwerfung oder Zurückweisung ergeht durch Beschluss (§ 44 Abs. 4 S. 3 i.V.m. § 38 FamFG), der kurz begründet werden soll (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Öffnungsklausel (Abs. 3)

Rz. 22 [Autor/Stand] Für den Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft kann abweichend von der Wertermittlung nach den §§ 163, 164 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Unter dem gemeinen Wert ist dabei der Verkehrs- oder Marktwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes zu verstehen. Rz. 23 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat somit dem Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Öffnungsklausel (Abs. 4)

Rz. 38 [Autor/Stand] Für den Wohnteil und die Betriebswohnungen kann abweichend von der Wertermittlung nach den § 167 Abs. 1 bis 3 BewG der niedrigere gemeine Wert angesetzt werden. Hierbei ist zwischen Wohnteil und Betriebswohnungen zu trennen. Diese Bereiche müssen abweichend vom Wirtschaftsteil (s. dazu § 165 Rz. 18 ff.) nicht als Einheit behandelt werden. Vielmehr kann d...mehr

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FoVo 01/2024, Die Zustellun... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Wenn das AG durch den Rechtsmitteldschungel irrt … Die sofortige Beschwerde ist der statthafte Rechtsbehelf, §§ 793, 567 Abs. 1 ZPO. Zwar lautet der Tenor der angegriffenen Entscheidung dahingehend, der Erinnerung nicht abzuhelfen (vgl. zum Tenor der Erinnerungsentscheidung Anders/Gehle/Vogt-Beheim, ZPO, Kommentar, 81. Aufl. 2023, § 766 Rn 38 – Zurückweisung). Indes zeigen di...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / i) Fehlerhaftes Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren

Rz. 2220 Das SEBG enthält keine Aussagen zu den Folgen einer fehlerhaften Arbeitnehmerbeteiligung.[5517] Es entspricht ganz h.M., dass ein fehlerhaft durchgeführtes Beteiligungsverfahren nicht die Eintragung der SE verhindert. Das Registergericht prüft lediglich formell die Durchführung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens (Abschluss einer Beteiligungsvereinbarung gem. § 2...mehr

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AGS 01/2024, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die übersehenen Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung, NJW-Spezial 2023, 603 Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung zu erstatten. Zu diesen dem Grunde nach erstattungsfähigen Kosten gehören...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erteilung und Prüfung der vollstreckbaren Ausfertigung

Rz. 67 Bei Zwangsvollstreckung ist die notarielle Urkunde als Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen, die Vollstreckungsklausel erteilt regelmäßig der Notar (§ 797 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 68 Bei der Vollstreckung aus einer Sicherungsgrundschuld ist zur Fälligkeit der Grundschuld § 1193 BGB zu beachten. Danach muss eine Kündigungsfrist von sechs Monaten...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 6. Entscheidung

Rz. 25 Gem. § 490 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht über den Antrag nach freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) durch Beschluss. Ein stattgebender Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss (§ 359 ZPO). Der Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO ist ebenfalls wie ein Beweisbeschluss nicht anfechtbar.[35] Allerdings behält sich der...mehr

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§ 8 Internationaler Handels... / I. Lieferpflicht des Verkäufers

Rz. 77 Die Verpflichtung des Verkäufers, die verkaufte Ware vertragsgemäß zu liefern, steht für den Käufer im Vordergrund. Sofern die Parteien keine abweichenden Abreden getroffen haben und keine nach Art. 9 CISG maßgeblichen Gebräuche oder Gepflogenheiten einzubeziehen sind, bestimmen sich die Modalitäten der Lieferung nach den Art. 31 ff. CISG. Rz. 78 Unter der "Lieferung" ...mehr

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AGS 01/2024, Nachfestsetzun... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Nachfestsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren In der Praxis kommt es gelegentlich vor, dass in einem Kostenfestsetzungsantrag eine oder gar mehrere Kostenpositionen vergessen worden sind. Oder aufgrund einer Änderung der Rspr. ergibt sich, dass dem Erstattungsberechtigten ein höherer Erstattungsanspruch zusteht, als er in seinem ersten Kostenfestsetzungsantrag berücksicht...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Besetzung der Rechtsmittelgerichte (Abs. 1)

Rz. 2 Abs. 1 weist die Entscheidung über Beschwerden in Grundbuchsachen bei den Oberlandesgerichten (vgl. § 119 Abs. 1 lit. 1b GVG) und Rechtsbeschwerden bei dem BGH (vgl. § 133 GVG) jeweils einem Zivilsenat in seiner geschäftsplanmäßigen vollen Besetzung (§ 122 Abs. 1 GVG) zu. Damit kommt eine Entscheidung durch den Einzelrichter nicht in Betracht; § 68 Abs. 4 FamFG der auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 2 § 71 GBO ordnet die Anfechtbarkeit der Entscheidungen des Grundbuchamtes an. Soweit das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan entscheidet, werden die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe (§§ 766, 793 ZPO) durch die Grundbuchbeschwerde nach § 71 GBO verdrängt. Daher ist gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die Beschwerde nach Abs. 2 gegeben; es gilt auc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt der Vorschrift

Rz. 2 Auch im Falle des § 43 GBV ist Voraussetzung der Einsichtsgewährung und der Abschriftenerteilung das Vorliegen eines berechtigten Interesses (dazu § 12 GBO Rdn 5 ff.). Während grundsätzlich dieses berechtigte Interesse dem Grundbuchamt darzulegen ist, befreit § 43 GBV die darin Genannten von dieser Darlegungspflicht, weil in den erfassten Fällen regelmäßig von seinem V...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 2. Beschwerde

Rz. 407 Sofern die BaFin dem Widerspruch nicht abhilft und ein Widerspruchsbescheid ergeht, ist gem. § 48 WpÜG der Beschwerdeweg eröffnet. Ausdrücklich genannte Beschwerdearten sind die Anfechtungsbeschwerde (§ 48 Abs. 1 Satz 1 WpÜG), die Untätigkeitsbeschwerde (§ 48 Abs. 3 WpÜG) sowie die nachträgliche Feststellungsbeschwerde (§ 56 Abs. 2 Satz 2 WpÜG). Es ist jedoch mit Bli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, dass der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. ob der Unternehmer ggf....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 5 Rechtsschutz

Rz. 36 Das Vorlageersuchen der Finanzbehörde ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann der Adressat Einspruch [1] und nach erfolglosem Vorverfahren ggf. Anfechtungsklage [2] erheben. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[3] erwirkt werden. Der das Vorlageersuchen Anfechtende kann z. B. geltend machen, dass die angeforderte Urkunde für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 4 Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die Anordnung der Einnahme des Augenscheins sind die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] statthaft. Ist die Beschwer nach der Durchführung der Augenscheinseinnahme abgeschlossen, kann der Rechtsbehelf als Fortsetzungsfeststellungsrechtsbehelf fortgeführt werden[3], um so zu verhindern, dass das Beweisergebnis im Besteuerungsverfahren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, Ass. jur., LL.M Köln-Paris[*] Wie bereits im 1. Teil dieses Beitrages erläutert, bilden die Besteuerungsgrundlagen, d.h. die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, an die die Besteuerung anknüpft, grundsätzlich einen mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheides (§ 157 Abs. 2 AO). Vielmehr ist regelmäßig nur die Steu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 6 Rechtsmittel/Instanzenzug

Gegen die Urteile der Sozialgerichte ist im Regelfall das Rechtsmittel der Berufung an das jeweils zuständige Landessozialgericht gegeben.[1] Die Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts oder Beschluss nach § 55a Abs. 5 Satz 1 SGG ist möglich, wenn sie vom Landessozialgericht oder nach einer Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundessozialgericht zugelassen ist.[2] Die Zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 1.2 Sachlich

Die Sozialgerichtsbarkeit ist 3-stufig aufgebaut. Wenn die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit funktionell zuständig sind, entscheidet in der ersten Instanz das Sozialgericht (SG). Das Landessozialgericht (LSG) hat über Berufungen gegen Urteile und Beschwerden gegen andere Entscheidungen (z. B. Beschlüsse) der Sozialgerichte zu befinden. Bei den Landessozialgerichten handelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / 3.1 Vorverfahren

Die Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt und die Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts kann grundsätzlich erst dann erhoben werden, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) durchgeführt worden ist.[1] Dieser Grundsatz wird in bestimmten Fallkonstellationen durchbrochen (z. B. ein Gesetz hat für besondere Fälle bestimmt, dass kein Vorverfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialgerichtsbarkeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sozialgerichtsbarkeit wird in Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Sie wurde im Jahr 1954 errichtet und besteht seitdem als eine der 5 Gerichtsbarkeiten selbstständig und gleichgeordnet neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichtsbarkeit wird in ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.2 Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist, im Gegensatz zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung und zur allgemeinen Betriebsprüfung, ein ad-hoc Prüfinstrument mit spezieller umsatzsteuerrechtlicher Rechtsgrundlage (§ 27b UStG). Wie bereits der Name suggeriert, geht es bei der Umsatzsteuer-Nachschau weniger um eine vollumfängliche umsatzsteuerrechtliche Prüfung der Geschäftstätigkeit, sondern vi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.9.10 Bankenhaftung bei Kontokorrentkonto

Nach § 13c UStG haftet ein Abtretungsempfänger für die Umsatzsteuer auf eine steuerpflichtige Leistung des leistenden Unternehmers, wenn dieser die festgesetzte Steuer nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Der Abtretungsempfänger kann ab dem Fälligkeitszeitpunkt der Steuer, frühestens bei Vereinnahmung, in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Vereinnahmung ...mehr