Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / A. Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat auf die zunehmende Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch punktuelle Regelungen in verschiedenen Bereichen der Rechtsordnung reagiert. Gemeinsames Merkmal all dieser gesetzgeberischen Aktivitäten ist, dass sie nur das Außenverhältnis der Lebensgefährten zu Dritten im Privat-, Straf- oder öffentlichen Recht betreffen. Dagegen fehlen sp...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 19 Die für den Anspruch des Vertragserben bzw. Vermächtnisnehmers konstitutive Beeinträchtigungsabsicht des Erblassers setzt nach der Rechtsprechung des BGH die Feststellung voraus, dass der Erblasser seine Verfügungsfreiheit (§ 2286 BGB) missbraucht hat.[68] Die Missbrauchsprüfung erfolgt aufgrund einer umfassenden Abwägung der Bindung des Erblassers an den Erbvertrag b...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 1. Charakteristische Merkmale des Arbeitsverhältnisses

Rz. 5 Vom Arbeitsverhältnis als Unterform des Dienstverhältnisses unterscheidet sich das "freie" Dienstverhältnis – häufig auch als "freie Mitarbeit" bezeichnet – durch einen geringeren Grad persönlicher (nicht notwendigerweise auch wirtschaftlicher) Abhängigkeit.[6] Unter einem Arbeitnehmer verstand schon die bisherige Rechtsprechung denjenigen, der aufgrund eines privatrech...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Sitzverlegung

Rz. 48 Bei Sitzverlegungen in einen anderen Staat trat nach bisheriger deutscher Sicht regelmäßig ein Statutenwechsel ein. Die Rechtsfähigkeit bestand nur dann fort, wenn dies sowohl dem alten Statut als auch dem neuen entsprach.[196] An dieser Sichtweise wird man ungeachtet der neueren Rechtsprechung des EuGH zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung[197] von in der EU gegrün...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Reichweite von Ausschlussfristen

Rz. 321 Was die zulässige Reichweite von Ausschlussfristen angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass wegen § 202 BGB die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäfte erleichtert werden kann. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass dieses Verbot nicht nur Verkürzungen von Verjährungsfristen im eigentlichen Sinne, sondern auch die Vereinbaru...mehr

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Literaturverzeichnis

Antomo, Aufwind für internationale Gerichtsstandsvereinbarungen – Inkrafttreten des Haager Übereinkommens, NJW 2015, S. 2919 ff Arnold/Krieger/Zeh, Betriebsvereinbarungsoffene Arbeitsverträge – Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen in der Praxis, NZA 2020, 81 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 6. Auflage 2021 Bauer/Arnold, AGB-Kontrolle von Vorstandsverträgen, ZIP 2006, 233...mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / B. Verfügung zugunsten des Lebensgefährten und § 138 BGB

Rz. 3 Die Berücksichtigung der Lebensgefährtin in einer Verfügung von Todes wegen kann in Ausnahmefällen wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein.[2] Eine langjährige Rechtsprechung des BGH war der Auffassung, dass die letztwillige Verfügung sittenwidrig ist, wenn der Erblasser eine Frau, zu der er außereheliche, insbesondere ehebrecherische, Beziehungen unterhalten hat, für sexue...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / I. Rechtsprechungsgrundsätze zu Angehörigenverträgen

Rz. 2 Schließen Ehegatten untereinander oder Eltern mit ihren Kindern schuldrechtliche Verträge ab und erbringen sie einander Leistungen zur Vertragserfüllung, so fehlt nach weit verbreiteter Auffassung in einkommensteuerlichen Rechtsprechung und Schrifttum die "Richtigkeitsgewähr".[10] Begründet wird dies damit, dass Abschluss und Durchführung von Angehörigenverträgen durch...mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / III. Übertragung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften?

Rz. 6 Auch zwischen Lebensgefährten sind zivilrechtlich selbstverständlich wirksame vertragliche Gestaltungen denkbar. Leben zwei Personen in intakter und stabiler nichtehelicher Lebensgemeinschaft, so liegt es nicht selten nahe, dass sie sich gegenseitig bei der Gewinnung ihrer Lebensgrundlage absprechen. Auch kann es vorkommen, dass der eine Lebensgefährte den anderen anst...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / II. Abfindungsansprüche aus Innengesellschaft

Rz. 14 Eine vermögensmäßige Gesamtauseinandersetzung nach Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die alle während ihres Bestehens erbrachten Leistungen oder Zuwendungen der Partner untereinander berücksichtigt (Gesamtsaldierung aller Ausgaben der Partner), fand nach ständiger Rechtsprechung nicht statt, wenn es die Partner nicht ausdrücklich anders vereinbart hat...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt. [2] Die am 21.6.2011 geborene Antragstellerin ist die Tochter des Antragsgegners und dessen geschiedener Ehefrau. Die im Jahr 2010 geschlossene Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter wurde im Februar 2014 rechtskräftig geschieden. Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt. Die Antragstellerin ist Schülerin und lebt in d...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 4. Leistungen nach Trennung; Gesamtschuldnerausgleich; Nutzungsentgelt gemeinsamer Immobilien

Rz. 42 Das Ausgleichsverbot für Beiträge zum alltäglichen Bedarf gilt nur für die während der intakten Partnerschaft fälligen Beiträge.[146] Hat also der Partner während des glücklichen Zusammenlebens die Miete allein gezahlt, obwohl auch seine Freundin Mieterin war, spricht alles dafür, dass er im Innenverhältnis der Gesamtschuldner (§ 427 BGB) abweichend von § 420 BGB alle...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Zum Begriff der "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten"

Rz. 149 Was im Übrigen das Gesetz meint, wenn es die "im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten" und deren "angemessene" Berücksichtigung anspricht, war und ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes Anfang 2002 Gegenstand einer intensiven Diskussion in Rechtsprechung und Literatur. Die Bandbreite der vertretenen Auffassungen war insbesondere anfangs erhebl...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 1. Arbeitnehmer als "Verbraucher"

Rz. 26 Von entscheidender und weichenstellender Bedeutung für die Anwendung der §§ 305 ff. BGB im Rahmen der Kontrolle vertraglicher Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Tatsache, dass die Rechtsprechung den Arbeitnehmer als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einstuft. Von großer Bedeutung ist dies deshalb, weil § 310 Abs. 3 BGB für Verträge zwis...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / Literaturtipps

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / A. Ausgangslage

Rz. 1 Auch wenn einschlägige statistische Erhebungen fehlen, wird man davon ausgehen müssen, dass die Trennungsrate bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften diejenige bei Eheleuten noch übersteigt und diese Verbindungen instabil sein können. Das Trennungsszenario muss daher stets bedacht werden. Da nur solche Partner zum Kautelarjuristen kommen, die sich auch finanziell eng v...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 1. Keine Rückforderung wegen Zweckverfehlung (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)

Rz. 8 Eine bereicherungsrechtliche Rückforderung von während einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgten Leistungen unter dem Gesichtspunkt der Verfehlung des mit der Leistung verfolgten Zwecks (condictio ob rem, § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB) schied nach der Rechtsprechung regelmäßig aus.[35] Die Rechtsprechung betonte in diesem Zusammenhang die wesensmäßige Instabilit...mehr

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FF 01/2024, Widerruf eines ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 20.9.2023 befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis widerrufen werden kann. Weitere Entscheidungspunkte sind die Bemessung des Kindesunterhalts bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des Barunterhaltpflichtigen und die Abgrenzung von Regelb...mehr

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FoVo 01/2024, Zivilprozessrecht

Prütting/Gehrlein Zivilprozessordnung Kommentar, 15. Aufl. 2023 4.018 Seiten, 139,00 EUR Luchterhand Verlag ISBN 978-3-472-09795-2 67 Autoren behandeln die ZPO auf rund 4.000 Seiten. Da der Gesetzgeber seit der Vorlage etwas Ruhe gegeben hat, liegt der Schwerpunkt der Neuauflage in der Einarbeitung der Literatur und Rechtsprechung zu den vorherigen Reformen der 19. Legislatur...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Entscheidung des BGH

Rz. 26 Legt man die bisherige Rechtsprechung des BGH zugrunde, so wären die geltend gemachten Ansprüche in beiden Verfahren abzulehnen gewesen. Anhaltspunkte für eine durch schlüssiges Verhalten begründete Innengesellschaft bürgerlichen Rechts der Lebensgefährten waren nicht ausreichend vorhanden. Im Falle XII ZR 39/06 lag dies daran, dass die Frau bereits als Miteigentümeri...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / bb) Umfang des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 2 BGB)

Rz. 99 Die Höhe des Entschädigungsanspruchs bestimmt sich gem. § 642 Abs. 2 BGB zum einen nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, zum anderen danach, was der Auftragnehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. Dabei trägt der Auftragnehmer die Beweislast für die Dauer des ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / E. Folgerungen für die Kautelarpraxis

Rz. 64 Das Ausgleichsverbot der alten Rechtsprechung für den Trennungsfall wurde den Vorstellungen der Beteiligten häufig nicht gerecht. Die Konsequenzen der Rechtsprechung des BGH zur konkludent begründeten Innengesellschaft waren und sind auch noch nach den Urteilen vom 9.7.2008 im Einzelfall nicht leicht zu prognostizieren. Die hierdurch bedingte Rechtsunsicherheit belegt...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Keine Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Rz. 10 Ansprüche wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 3 S. 1 i.V.m. §§ 346 ff. BGB) lehnte der BGH ab. Der Fortbestand der Lebensgemeinschaft komme nicht als Geschäftsgrundlage in Betracht, weil dies andernfalls der spezifischen Risikoverteilung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zuwiderlaufe. Wer eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingeht, übernehme da...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / (3) Beeinträchtigung von Interessen und deren Rechtfertigung

Rz. 123 Im nächsten Schritt prüft die Rechtsprechung weiter, ob die zur Überprüfung anstehende Klausel die Interessen des Vertragspartners des Verwenders beeinträchtigt. Dieser Prüfungsschritt ist in aller Regel unproblematisch und erschöpft sich in einer kurzen Feststellung, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist. Rz. 124 Mit deutlich mehr Begründungsaufwand ist vielfach die...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 44 Die Befristung von Arbeitsbedingungen ist nicht am Maßstab des TzBfG, sondern bei vorformulierten Regelungen am Maßstab des § 305 ff. BGB zu messen. In mehreren Entscheidungen hat das BAG zwischenzeitlich die Anforderungen an die gemäß § 307 Abs. 1 BGB vorzunehmende Angemessenheits- und Transparenzkontrolle herausgearbeitet.[68] Mit Entscheidungen vom 23.3.2016[69] un...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Vorgeschichte, "Umbuchungs"-Urteil des BGH vom 31.10.2007

Rz. 21 Lange Zeit prägte der II. (Gesellschaftsrechts-) Senat die Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dies mag ein Grund dafür sein, dass der BGH einen Vermögensausgleich gescheiterter Beziehungen im Wesentlichen nur auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage bejahte. Als der XII. (Familienrechts-) Senat die Zuständigkeit für die nichteheliche Lebensgemeinschaf...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Fälligkeit der geschuldeten Leistung

Rz. 3 Verzug kann erst eintreten, wenn die Leistung fällig ist.[1] Bei der Bauvertragsgestaltung sowie -abwicklung kommt der Steuerung der Fälligkeiten eine bedeutende Rolle zu. So besteht z.B. auch ein Kündigungsrecht des Auftraggebers vor Eintritt des Verzugs, wenn feststeht, dass der Auftragnehmer einen Vertragstermin aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wi...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / cc) Vertretenmüssen des Schuldners (§ 280 Abs. 1 und § 286 Abs. 4 BGB)

Rz. 26 Gem. § 286 Abs. 4 BGB kommt der Auftragnehmer nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Nach § 280 Abs. 1 BGB entfällt ein Schadensersatzanspruch, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Dies wird besonders auf größeren Baustellen oft zumindest teilweise der Fall sein, wenn verschi...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / c) Inanspruchnahme der Bürgschaft

Rz. 177 Mit Eintritt des Sicherungsfalls kann die Bürgschaft in Anspruch genommen werden. Der Sicherungsfall tritt grundsätzlich dann ein, wenn die Verwertung der Sicherheitsleistung nach der Sicherungsabrede zulässig,[159] die Bürgschaft – insbesondere die durch die Bürgschaft gesicherte Forderung – also fällig ist.[160] Der Sicherungsfall sollte daher zwischen den Parteien ...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Formbedürftige Verträge

Rz. 18 In Ausnahmefällen ist jedoch bereits der Architektenvertrag formbedürftig. Zum einen betrifft dies Vorgaben des Kommunalrechts. In den Gemeinde-/Kreisordnungen und den Zweckverbandsgesetzen der einzelnen Länder finden sich materiell-rechtliche Regelungen zur Beschränkung der Vertretungsmacht der Gemeindeorgane. Grundsätzlich können sich Kommunen, sofern es sich nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1 Teilzeitarbeitsverhältnisse

Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe und für welche Vergütung sie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 146 [Autor/Stand] Um den Schwierigkeiten der Teilwertermittlung Herr zu werden, die mit der Quantifizierung des funktionsbezogenen Werts eines Wirtschaftsguts für den Betrieb verbunden sind, und um der Praxis handhabbare und praktikable Orientierungshilfen zur Bewältigung des (ertragsteuerrechtlichen) Massenphänomens der Teilwertermittlung an die Hand zu geben, hat die R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 3. Kurzarbeit

Rz. 33 Wie ausgeführt, unterliegen vorformulierte einseitige Leistungsbestimmungsrechte zur Dauer der Arbeitszeit nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung wohl nicht nur einer Transparenz-, sondern auch einer Angemessenheitskontrolle am Maßstab des § 307 Abs. 1 BGB.[41] Das führt zunächst zu der Frage, ob die von der Rechtsprechung für den Fall der Arbeit auf Abruf herausge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Großer Senat in anderen Fällen

Rz. 8 Auch wenn keine widersprechende Entscheidung eines anderen Senats vorliegt, kann der zuständige Senat des BGH nach § 132 Abs. 4 GVG in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung die Entscheidung des Großen Senats herbeiführen, wenn das nach seiner Auffassung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / II. Leihe auf den Tod

Rz. 8 Die Leihe auf den Tod, d.h. aufschiebend befristet auf den Tod des Eigentümers, an die Lebensgefährtin kommt insbesondere als Ausweichgestaltungsmittel zur faktischen Aushöhlung einer bindenden Zuwendung an den Vertragserben in Betracht. Ihre Vorteile bestehen in der Formfreiheit und der Immunität gegenüber Ansprüchen der Vertragserben nach § 2287 BGB. Nachteilhaft sin...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Schenkungen unter Nutzungsvorbehalt

Rz. 73 Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Zehnjahresfrist grundsätzlich erst mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1BGB)[111] zu laufen. Besonderheiten sind allerdings zu beachten, wenn das Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts übertragen wird. Häufig behält sich gerade bei Grundstücksschenkungen der Erblasser einen ...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 7. Auftragsverhältnis?

Rz. 49 Nicht selten erteilt ein Partner dem anderen Kontovollmacht. Die Rechtsprechung hat sich wiederholt mit Fällen befasst, in denen schwer Kranke oder Senioren ihren Partnerinnen Kontovollmacht erteilten. Die Lebensgefährtinnen pflegten ihre Partner. Nach deren Tod sahen sie sich mit Auskunfts- und Zahlungsbegehren der gesetzlichen Erben oder pflichtteilsberechtigten Ang...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Werterhöhungsprinzip

Rz. 21 Die Leistung des Unternehmers muss sich wertsteigernd am Grundstück niedergeschlagen haben, d.h. zu einem Mehrwert an dem als Sicherungsobjekt dienenden Baugrundstück führen und sich teilweise schon darin niedergeschlagen haben.[13] Dabei ist jeder Einzelfall gesondert zu überprüfen. Rz. 22 Bei Vollarchitekturleistungen wird eine Werterhöhung bejaht, wenn sich die werk...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsständische Versorgung / Zusammenfassung

Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Soweit dies gesetzlich geregelt ist, werden Beschäftigte und selbstständig Tätige für die Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtung und zugleich einer berufsständischen Kamme...mehr

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FF 01/2024, Aktuelles Unter... / c) Neue LL Nr. 12.5: Berücksichtigung der Kosten eines erheblich erweiterten Umgangs

Schließlich wurde vorgeschlagen, dass die jeweiligen Oberlandesgerichte in die bislang nicht besetzte Stelle der eigenen Leitlinien mit LL Nr. 12.5 eine neue Leitlinie aufnehmen, die etwa folgendermaßen lauten könnte: "12.5. Aufwendungen im Rahmen eines erheblich erweiterten Umgangs können durch angemessene Abschläge beim Barunterhalt berücksichtigt werden, soweit der Mindest...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 120 Voraussetzung ist also zunächst einmal das Unterlassen einer Gläubigerobliegenheit;[122] es kommen dazu alle Handlungen des Auftraggebers in Frage, die nicht zu den Hauptpflichten des Auftraggebers gehören und die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer mit seiner Leistung beginnen[123] und diese durchführen kann.[124] Dabei hat der Auftraggeber für einen von ihm ...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 2.3 Renten aus Unfallversicherungen

Gesetzliche Unfallversicherung Nach der Rechtsprechung sind Renten der gesetzlichen Unfallversicherung eine beitragspflichtige Einnahme.[1] Bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen ist jedoch der Teil der Rente nicht zu berücksichtigen, der dem pauschalen Ausgleich eines durch den Körperschaden bedingten Mehrbedarfs dient. Die aktuellste Rechtsprechung beschränkt ...mehr