Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Absicht der Steuerersparung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Wortlaut der Vorschrift verlangt keine Umgehungsabsicht (a. A. zu § 42 AO a. F. BFH v. 23.10.1991, I R 40/89, BStBl II 1992, 1026; BFH v. 05.02.1992, I R 127/80, BStBl II 1992, 532; BFH v. 27.11.2005, IX R 76/03, BStBl II 2006, 359: Gesamtplan). Wie bei jeder Gesetzesumgehung genügt der objektive Verstoß gemessen an den Steuerrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ruban, Der Rechtsweg zum Bundesfinanzhof, StVj 1991, 142; von Wedelstädt, Die Tücken der Nichtzulassungsbeschwerde, DB 1991, 1899; Schuhmann, Die Nichtzulassungsbeschwerde aus der Sicht des Bundesfinanzhofs, DStZ 1992, 28; Sangmeister, Zurückweisung der Revision der Revision als unbegründet trotz absoluten Revisionsgrundes bei Unzulässigkeit der Klage, ZIP 1994, 230; Kempermann,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

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FoVo 10/2018, Nachweis der ... / 2 II. Die Entscheidung

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2, § 575 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache Erfolg. Die Streitfrage: Feststellung des Annahmeverzuges ohne Rechtskraft? Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, den Beweis, dass der Schuldner im Verzug der Annahme sei, habe die Gläubigerin durch das Urteil d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Abwesenheit aus geschäftlichen oder privaten Gründen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abwesenheit aus geschäftlichen oder privaten Gründen ist im Allgemeinen kein Entschuldigungsgrund. Es müssen grundsätzlich Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass den Betroffenen Postsendungen oder Zustellungen, ggf. auch in elektronischer Form, verlässlich rechtzeitig erreichen bzw. erforderlichenfalls Termine ordnungsgemäß wahrgenom...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Die straflose Nachtat bei der Steuerhinterziehung, AO-StB 2012, 87 Tz. 97 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Tatmehrheit im strafrechtlichen Sinne (s. Rz. 93 ff.) ist auch dann nicht gegeben, wenn zwei Handlungen zueinander in einer solchen Beziehung stehen, kraft deren der Unrechtsgehalt der einen in demjenigen der anderen aufgeht, sodass die Erstere in der Letzter...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Benda, Steuergeheimnis: Kann der Bürger noch darauf vertrauen?, DStR 1984, 351; ders., Die Wahrung verfassungsrechtlicher Grundsätze im Steuerrecht, DStZ 1984, 159; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren, wistra 1991, 239, 294; Felix, Durchbrechung des Steuergeheimnisses zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit verbreiteter unwahrer Tatsachen, BB 1995, 2030; Schuhman...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 1 Gründe:

[1] I. Auf den am 5.6.1992 zugestellten Antrag wurde die am 15.8.1975 geschlossene Ehe der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) und des Antragsgegners (im Folgenden: Ehemann) durch Urteil des Familiengerichts vom 17.10.1994 geschieden und der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht durchgeführt. Während der Ehezeit (1.8.1975 bis 31.5.1992; §§ 1587 ...mehr

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zerb 10/2018, Steuerliche A... / 3. Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht für Inlandsvermögen (§ 121 BewG)

Ist weder der Erblasser (Schenker) noch der Erwerber unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, tritt die Steuerpflicht nur für Erwerbsgegenstände ein, bei denen es sich um sog. Inlandsvermögen handelt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, beschränkte Erbschaftsteuerpflicht). Das Inlandsvermögen (§ 121 BewG) unterliegt selbst dann der deutschen Erbschaftsteuer, wenn keiner der am Erbfall (S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Tatmehrheit

Tz. 93 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatmehrheit (Realkonkurrenz, s. § 53 StGB) ist gegeben, wenn der Täter durch mehrere selbstständige Handlungen mehrere Straftaten begeht, seien es Straftaten verschiedener Art (ungleichartige Realkonkurrenz), sei es dieselbe Straftat mehrfach (gleichartige Realkonkurrenz). Bei der Hinterziehung verschiedener Steuerarten durch mehrere Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Empfangsbevollmächtigter

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt ein zur Vertretung berufener Geschäftsführer, ist der Empfangsbevollmächtigte befugt, Einspruch einzulegen. Die Befugnis nach § 352 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt. AO schließt eine Befugnis des § 352 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. AO also tatbestandsmäßig aus. An einem vertretungsbefugten Geschäftsführer fehlt es z. B. bei Erbengemeinschaften oder Mite...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die nach § 163 AO möglichen Billigkeitsmaßnahmen setzen voraus, dass "die Erhebung der Steuer nach Lage des Falles unbillig wäre" (§ 163 Satz 1 AO). Die Billigkeitsprüfung verlangt eine Gesamtbetrachtung aller für die Entstehung des Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblichen Normen, um festzustellen, ob das Ergebnis des allgemeinen G...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Billigkeitsmaßnahmen (§ 184 Abs. 2 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Billigkeitsmaßnahmen wie Stundung und Erlass sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Abweichend davon ist nach § 184 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen den Finanzbehörden die Befugnis übertragen, Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO zu treffen, d. h. den Messbetrag niedriger festzusetzen oder solche Bes...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

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Pauschallandwirt und Verarbeitungstätigkeit

Leitsatz Die Herstellung von Fruchtjoghurt unter händischer Beimischung zugekaufter Fruchtmischungen ist eine Verarbeitungstätigkeit eines Milchbauern, so dass die Lieferung des Fruchtjoghurts der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG unterliegt. Normenkette § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG, Art. 295 Abs. 2 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Kläger...mehr

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Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

Leitsatz Vereinnahmt der Insolvenzschuldner im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit i.S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 9. Dezember 2010, V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl II 2011, 996). Normenkette § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG, § 55, § 270 ...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / I. Typische Haftungsfallen und Einzelfälle aus der Rechtsprechung

I. Prüfung der den Mandanten betreffenden Verjährungsfristen Rz. 105 Zu den wichtigsten und gleichzeitig auch haftungsträchtigsten Pflichten des Anwalts im Rahmen der Bearbeitung eines erbrechtlichen Mandats gehört die Prüfung von Verjährungsfristen.[113] Hier muss der Anwalt sämtliche einschlägigen Verjährungsvorschriften kennen und anwenden und gerade im Bereich des Pflicht...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Fälle zur Testierunfähigkeit aus der Rechtsprechung

(1) Demenzerkrankung Rz. 140 OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.6.2015 Das OLG Düsseldorf hat festgestellt, dass ein Sachverständigengutachten ohne Angabe der konkreten Verhaltensweisen keine Rückschlüsse auf eine Demenzerkrankung zulasse und deswegen die Feststellung einer Testierunfähigkeit des Erblassers nicht rechtfertige:[118] Zitat "Das Fazit: "Mit sehr hoher Wahrscheinlichk...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR v. 28.5.2009

Rz. 36 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[46] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[47] Kammergericht;[48] Hanseatisches OLG Hamburg;[49] OLG Köln;[50] L...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 432 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte nach dem Urteil des EGMR vom 28.5.2009

Rz. 231 Da Entscheidungen des EGMR keine unmittelbar bindende Wirkung für bundesdeutsche Gerichte haben und das Urteil des EGMR nur inter partes wirkt, musste nunmehr in verschiedenen gerichtlichen Verfahren geklärt werden, auf welche Weise das Urteil des EGMR umzusetzen sei.[215] Die Gerichte (OLG Stuttgart;[216] Kammergericht;[217] Hanseatisches OLG Hamburg;[218] OLG Köln;[...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 6. Rechtsprechung des BGH zur Abschichtung bei zweiköpfiger Erbengemeinschaft

Rz. 499 Die Abschichtung eines Miterben in der zweigliedrigen Erbengemeinschaft führt zu erbgangsgleicher Universalsukzession.[530] Der Abzuschichtende erhält einzelne Nachlassgegenstände übertragen, die dem Wert seines Anteils entsprechen. Bleiben sie unter diesem Wert, so zahlen die verbleibenden Erben einen Ausgleich. Damit beinhaltet diese Art der personellen Teilerbause...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 38 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[37] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaffun...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 5. Die Pflichtteilsergänzung bei gemischter Schenkung

Rz. 79 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt; weiter stellt sich da...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 15. Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 82 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig. Nach der Rechtsprechung des BGH[143] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB an...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Grundsatz

Rz. 7 Die Schiedsfähigkeit ist für das Vertragsschiedsgericht nur lückenhaft, für das außervertragliche Schiedsgericht (insbes. bei Anordnung durch letztwillige Verfügung gem. § 1066 ZPO) so gut wie gar nicht gesetzlich geregelt. Deshalb mussten Rechtsprechung und Literatur Grundsätze zu der Frage entwickeln, welche Streitigkeiten der Schiedsgerichtsbarkeit unterstellt werde...mehr

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§ 14 Der nichteheliche Lebe... / D. Sittenwidrigkeit

Rz. 4 Hat der Anwalt die Aufgabe, die Frage des Erbrechts des nichtehelichen Partners zu prüfen, so ist auch eine etwaige Sittenwidrigkeit zu prüfen, wenn der Erblasser verheiratet ist und/oder eheliche leibliche Kinder hat. Im gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten und der gemeinschaftlichen Kinder sieht die Rechtsprechung eine grundlegende rechtliche und sittliche Wertung. Rz...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 599 Der durch Erbvertrag bindend eingesetzte Erbe, der nicht zugleich Vertragspartner sein muss, wird durch § 2287 BGB nur gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam (keine Aushöhlungsnichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [627]); sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers e...mehr

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§ 18 Beratung des durch ein... / D. Der bezugsberechtigte (begünstigte) Ehegatte

Rz. 11 Ein häufiges Problem ist die Frage, ob der in einer Lebensversicherung als bezugsberechtigt genannte Ehegatte im Valutaverhältnis zu den Erben die Zuwendung behalten darf, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers bereits geschieden wurde. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 2077 BGB nicht analog auf die Nennung der des Ehegatten als Bezugsberechtigten anzuwenden.[14]...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / aa) Einsichtnahme, Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen

Rz. 74 Für alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch für das Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus der Nachlassakte. Über den Antrag entscheidet das Nachlass...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Teilbare Leistung

Rz. 74 Für die Rechtsfolgen kommt es darauf an, ob das herauszugebende Geschenk eine teilbare oder eine unteilbare Leistung wäre. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den einzelnen Miterben daraus, dass der Bereicherungsanspruch nicht zum Nachlass gehört? Die Bejahung eines Anspruchs nach § 2287 BGB für einen von mehreren Miterben kann nicht zur Verurteilung zur Herausgabe d...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 6. Zeitpunkt für die Bewertung der unentgeltlichen Leistung

Rz. 88 Für die Bewertung der Leistung, die dem Ergänzungsanspruch unterliegt, kommt es bei verbrauchbaren Sachen gemäß § 2325 Abs. 2 S. 1 BGB auf den Zeitpunkt der Zuwendung an.[132] Rz. 89 Unter verbrauchbaren Sachen (§ 92 BGB) versteht man diejenigen Gegenstände, deren Existenz von einer Zeitdauer abhängt (z.B. ein wertvolles Rennpferd). Als verbrauchbare Sache wird aber au...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / M. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 150 In der Praxis besteht regelmäßig das Problem, dass der Pflichtteilsberechtigte die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses sowie der vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Vorempfänge nicht kennt und er nicht in der Lage ist, die Höhe seines Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruchs zu beziffern. Das Gesetz räumt ihm deshalb in § 2314 BGB einen Auskunftsan...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / (4) Abgrenzung der wahnhaften Störung von einer Psychopathie

Rz. 143 OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.8.2017 Das OLG Frankfurt hat in einer Entscheidung die wahnhafte Störung der Geistestätigkeit von der Psychopathie abgegrenzt und ausgeführt, dass bei einer Psychopathie keine Testierunfähigkeit vorliege:[121] Zitat "Wahnhafte Störungen (nach älterer Nomenklatur auch endogene Psychosen) können in Abgrenzung zu alterstypischen "verbohrten"...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Pflicht zur Prüfung der Rechtslage

Rz. 44 Damit der Anwalt in der Lage ist, die Rechtslage zu überprüfen und dem Mandanten das richtige rechtliche Vorgehen zu ermöglichen, hat er sich alle hierzu notwendigen Rechtskenntnisse anzueignen. Dabei stellt die Rechtsprechung ziemlich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Rechtsanwalts; die in den letzten Jahren zur Anwaltshaftung veröffentlichten Urteile zeigen, d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Begriff

Rz. 66 Verfügung ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[83] Kündigung einer Forderung[84] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[85] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch Kündig...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 11. Beeinträchtigungsabsicht

Rz. 57 Der Erblasser muss die objektive Beeinträchtigung des Vertragserben auch beabsichtigt haben (subjektive Beeinträchtigung). Es reicht aus, dass die Beeinträchtigung – neben möglicherweise anderen Motiven – gewollt war (so der BGH in seiner neueren Rechtsprechung unter Aufgabe der alten "Aushöhlungsrechtsprechung").[91] Der BGH[92] hat des Weiteren zu Recht darauf hinge...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Motivirrtum

Rz. 550 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung, §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB. Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechti...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 60 Der Erblasser muss das ihm verbliebene Recht zu lebzeitigen Verfügungen missbraucht haben, um den Vertragserben zu beeinträchtigen. Die Absicht, den Vertragserben zu beeinträchtigen, wird am lebzeitigen Eigeninteresse gemessen. Ausschlaggebend ist, welche Gründe den Erblasser bewogen haben, wobei eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Vertragserben einerseits...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / I. Geschäftsgebühr

Rz. 79 Für die außergerichtliche Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Von besonderem Interesse ist dabei das über die bloße Beratung hinausgehende "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt. Ein solches liegt immer dann vor, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird. Besteht die Tätigkeit des Rechtsanwalts aussc...mehr

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§ 15 Das nichteheliche Kind... / 2. Vor dem 29.5.2009 eingetretene Erbfälle

Rz. 38 Für die vor dem Bekanntwerden des EGMR-Urteils, also vor dem 29.5.2009 eingetretenen Erbfälle verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage, d.h. die Zeitgrenze 1.7.1949 bleibt bestehen, Art. 12 § 10 Abs. 1 NEhelG in der Fassung des Zweiten ErbRGleichG. Durch die Neuregelung dürften die statistisch häufigsten Fälle zugunsten einer Gleichbehandlung mit ehelichen Kindern...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / III. Schuldner und Gläubiger des Ergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB

Rz. 108 Ebenso wie beim ordentlichen Pflichtteilsanspruch sind grundsätzlich der oder die Erben Schuldner des Ergänzungsanspruchs. Es gilt insoweit das zum ordentlichen Pflichtteil Gesagte. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Erbe nicht verpflichtet ist, kann auch der Beschenkte in Anspruch genommen werden (§ 2329 BGB). Rz. 109 Gläubiger des Pflichtteilsergänzungsanspruchs ist de...mehr