Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / F. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 10 Zur Reichweite des Risikoausschlusses "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechts" gem. § 4 Abs. 1 lit. i ARB 75 (Rechtsschutzversicherung) siehe § 2033 Rdn 27.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 24 Zur Reichweite des Risikoausschlusses "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechts" gem. § 4 Abs. 1 lit. i ARB 75 (Rechtsschutzversicherung), siehe § 2033 Rdn 27.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Angrenzende Rechtsgebiete und -fragen (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 27 Rechtliche Auseinandersetzungen aus dem Verkauf eines Erbteils werden i.R.d. Rechtsschutzversicherung nicht von dem Risikoausschluss der "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechts" (z.B. § 4 Abs. 1 lit. i ARB 75) erfasst.[65] Von diesem Ausschlusstatbestand werden nur solche Ansprüche erfasst, die spezifisch erbrechtlicher Natur sind. Auch die K...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / I. Rechtsschutzversicherung

Rz. 15 Der Risikoausschluss des § 3 Abs. 2 lit. g ARB 2005 betreffend die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechts erfasst nach h.M. nicht Auseinandersetzungen aus einem Erbschaftskauf.[19] Nach anderer Auffassung[20] ist zwischen Streitigkeiten aufgrund der Regelungen der §§ 2371 ff. BGB (dann Ausschluss) und normalen kaufvertraglichen Regelungen (da...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Rechtsbeziehungen bei der Rechtsschutzversicherung

1. Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Anwalt Rz. 292 Rz. 293 Die Rechtsbeziehungen bei der Rechtsschutzversicherung sind durch ein klassisches Dreiecksverhältnis gekennzeichnet. Wie aus dem Bereicherungsrecht im Dreiecksverhältnis bekannt, gibt es ein Valutaverhältnis (zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt) einerseits sowie ein Deckungsve...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Bedeutung der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

Rz. 286 Im Bereich des Verkehrsrechts – wie in keinem anderen Rechtsgebiet – findet sich der größte Anteil rechtsschutzversicherter Mandanten. Das hängt damit zusammen, dass die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung separat von Automobilclubs (wie ADAC, ACE) und zunehmend von Kfz-Haftpflichtversicherern durch ein einfaches Kreuz auf dem Versicherungsantrag zur Kraftfahrtversiche...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / V. Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 389 An erster Stelle der Häufigkeit bei den Ablehnungsgründen für Deckungszusagen steht der Fall, dass der Versicherungsfall nicht in versicherter Zeit eingetreten ist (Plote, Anwalt und Rechtsschutzversicherung, S. 118 Rn 279). Dies rechtfertigt es, sich mit den Grundlagen des maßgeblichen Zeitpunkts beim Rechtsschutzfall auseinanderzusetzen. Rz. 390 Für den Bereich des ...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rechtsschutzversicherung im verkehrsrechtlichen Mandat

1 Das Verkehrsrecht dürfte neben dem Miet- und dem Arbeitsrecht einer der Bereiche sein, in dem die Tätigkeit für rechtsschutzversicherte Mandanten nicht wegzudenken ist. Insgesamt stammen rund ¼ aller Versicherungsfälle in der Rechtsschutzversicherung aus dem Verkehrsbereich.[2] Der nachfolgende Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund grundsätzliche Fragen sowie speziell...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / K. Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht

I. Allgemeines 1. Bedeutung der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Rz. 286 Im Bereich des Verkehrsrechts – wie in keinem anderen Rechtsgebiet – findet sich der größte Anteil rechtsschutzversicherter Mandanten. Das hängt damit zusammen, dass die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung separat von Automobilclubs (wie ADAC, ACE) und zunehmend von Kfz-Haftpflichtversicherern durch ein ei...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / cc) Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 308 Da § 86 VVG für die gesamte Schadensversicherung – und damit auch für die Rechtsschutzversicherung – gilt, ist auch das Quotenvorrecht gem. § 86 Abs. 1 S. 2 VVG anwendbar. Dies führt dazu, dass im Falle der Erstattungen von Dritten zunächst der Versicherungsnehmer hinsichtlich der ihm persönlich entstandenen Kosten zu befriedigen ist, bevor der Rechtsschutzversichere...mehr

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AGKompakt 01/2020, Recht au... / V. Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherer muss freistellen Soweit Deckungsschutz besteht, erstreckt dieser sich auch auf die Freistellung von Vorschussanforderungen. Der Rechtsschutzversicherer muss daher auch auf Anforderung Vorschussnoten des vom Versicherungsnehmer beauftragten Anwalts ausgleichen. Hinweis In Höhe eines solches Vorschusses muss der Rechtsschutzversicherer den Mandanten/Versi...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / 1

Das Verkehrsrecht dürfte neben dem Miet- und dem Arbeitsrecht einer der Bereiche sein, in dem die Tätigkeit für rechtsschutzversicherte Mandanten nicht wegzudenken ist. Insgesamt stammen rund ¼ aller Versicherungsfälle in der Rechtsschutzversicherung aus dem Verkehrsbereich.[2] Der nachfolgende Beitrag beleuchtet vor diesem Hintergrund grundsätzliche Fragen sowie spezielle P...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / 1. Rechtsschutzversicherung

Rz. 38 In vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen ist heutzutage eine Selbstbeteiligung vereinbart. Wenn der Mandant einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse oder den Gegner im Zivilprozess hat, geht dieser gem. § 86 VVG auf den Rechtsschutzversicherer über. Dennoch hat der Mandant auch hier ein Quotenvorrecht und daher Anspruch darauf, aus dem Erstattungsbetr...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / D. Relevante Risikoausschlüsse/Einwendungen gegen die Leistungspflicht

Zunächst ist die Ausschlussregel des § 3 Abs. 5 ARB 2010 von hoher Relevanz: Zitat "Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen" (5) soweit in den Fällen des § 2a) bis h) ein ursächlicher Zusammenhang mit einer vom Versicherungsnehmer vorsätzlich begangenen Straftat besteht. Stellt sich ein solcher Zusammenhang im Nachhinein heraus, ist der Versicherungsne...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / B. Eintritt des Versicherungsfalles

Zunächst ist die Frage relevant, ob und wann der Versicherungsfall (der je nach Bedingungswerk auch als "Rechtsschutzfall" bezeichnet wird) in der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist. Wenn nicht bestimmbar ist, was unter dem Begriff des Versicherungsfalles zu verstehen ist, kann in zeitlicher Hinsicht nicht festgelegt werden, ob dem Versicherungsnehmer ein Anspruch auf ...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / C. Verkehrsrechtlich relevante Formen des Rechtsschutzes

Die verkehrsrechtlich relevanten Rechtsschutzformen finden sich in § 21 ARB (Verkehrs- und Fahrzeugs-Rechtsschutz), § 22 ARB (Fahrer-Rechtsschutz) und in den kombinierten Rechtsschutzformen der §§ 26, 27, 28 ARB 2010. Neben den dort aufgezählten versicherten Eigenschaften kommt der Regelung über mitversicherte Personen nach § 15 Abs. 1 S. 2 ARB 2010 im verkehrsrechtlichen Be...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / G. Regress des Rechtsschutzversicherers

Bei Leistung des Rechtsschutzversicherers gehen die Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf den Versicherer über. Hieraus ergeben sich in erheblichem Umfang Rückforderungsansprüche, bei deren Realisierung der Versicherungsnehmer den Versicherer zu unterstützen hat, § 86 Abs. 2 VVG. Regressansprüche des Rechtsschutzversic...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / A. Anwendbares Recht: Welche ARB liegen dem Versicherungsverhältnis zu Grunde?

Wie in jeder Versicherungssparte spielt die Frage, welche Versicherungsbedingungen dem Rechtsverhältnis zwischen Mandanten/Versicherungsnehmer und Versicherer zugrunde liegen, eine entscheidende Rolle. Ausgehend von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (bzw. dessen Vorgängerorganisationen) kommen als relevante Bedingungswerke (noch)...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / F. Prozessuale Besonderheiten

Bei einer Deckungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer ist § 126 Abs. 2 S. 1 VVG zu beachten. Hiernach ist bei Kompositversicherern allein das Schadenabwicklungsunternehmen passiv prozessführungsbefugt. Dies stellt eine von Amts wegen zu prüfende Prozessvoraussetzung dar, bei deren Fehlen die Klage als unzulässig abgewiesen werden kann.[38] Weiterhin kann der Versicherung...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Folgen des Dreiecksverhältnisses

a) Rechtswirkungen der Deckungszusage Rz. 294 Soweit der Rechtsanwalt beim Rechtsschutzversicherer eine Deckungszusage einholt, tut er dies rechtlich lediglich im Deckungsverhältnis im Namen seines Mandanten als Versicherungsnehmer. Dementsprechend wird auch die Deckungszusage rechtlich lediglich gegenüber dem Versicherungsnehmer erteilt, welche der Rechtsanwalt (Wissenserklä...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr

Rz. 318 In der Rechtsschutzversicherung gilt das sog. Prinzip der Spezialität der versicherten Gefahr. Das bedeutet im Gegensatz zur sog. Allgefahrendeckung, dass nur die Bereiche versichert sind, die in den Versicherungsbedingungen genannt sind. Es handelt sich bei der Rechtsschutzversicherung bewusst nicht um eine Abdeckung sämtlicher typischen Risiken, sondern es werden b...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Ausnahme: Anspruchsübergang auf Rechtsschutzversicherer gem. § 86 Abs. 1 VVG

Rz. 303 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende gesetzliche Forderungsübergang gem. § 86 VVG gilt auch für die Rechtsschutzversicherung und wird in § 17 Abs. 8 ARB 94/2000/2008 (§ 20 Abs. 3 ARB 75) wiederholt. Das bedeutet, dass Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, mit der Entstehun...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / e) Mithaftung des Geschädigten

Rz. 42 Problematisch sind die Fälle einer anfänglich noch nicht abschätzbaren Mithaftung des Geschädigten. In solchen Fällen würden die Kosten eines Sachverständigengutachtens ggf. nur gemäß der Haftungsquote ausgeglichen werden (zur neueren Auffassung einer Ersatzpflicht des Schädigers hinsichtlich der gesamten Sachverständigenkosten trotz Mithaftung vgl. § 8 Rdn 41). Rz. 4...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Korrespondenz mit Unfallgegner

Rz. 419 Korrespondiert der Anwalt mit dem Unfallgegner persönlich wegen dessen Ansprüchen und teilt ihm z.B. die Versicherungsdaten seines Mandanten mit, besteht auch für diese Tätigkeit (gebührenrechtlich gesondertes Mandat betreffend die vermeintlichen gegnerischen Ansprüche) keine Rechtsschutzdeckung, da die Abwehr von gesetzlichen Schadensersatzansprüchen in der Rechtssc...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Vertragsschluss, Obliegenheiten, VVG-Reform 2008

Rz. 291 Da Probleme des Vertragsschlusses im Bereich der Rechtsschutzversicherung in der Praxis kaum eine Rolle spielen und sich auch die praktische Relevanz von Obliegenheiten etc. – und damit auch der VVG-Reform 2008 – in Grenzen hält, wird auf eine diesbezügliche Darstellung verzichtet und insoweit auf das Kapitel Rechtsschutzversicherung von Schneider, in: van Bühren, Ha...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Dreiecksverhältnis zwischen Versicherer, Versicherungsnehmer und Anwalt

Rz. 292 Rz. 293 Die Rechtsbeziehungen bei der Rechtsschutzversicherung sind durch ein klassisches Dreiecksverhältnis gekennzeichnet. Wie aus dem Bereicherungsrecht im Dreiecksverhältnis bekannt, gibt es ein Valutaverhältnis (zwischen Versicherungsnehmer und Rechtsanwalt) einerseits sowie ein Deckungsverhältnis (zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer) andererseits.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Folgen im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 298 Vorsicht Aufgrund dieses doppelten Leistungsverhältnisses besteht auch im Falle der Insolvenz lediglich ein Anspruch des Anwalts aus der Insolvenzmasse, während der Versicherungsanspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung in die Masse fällt und der Befriedigung aller Gläubiger dient. Ein § 110 VVG in der Haftpflichtversicherung vergleichbares Privileg des Anwa...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Unterschiedliche Bedingungswerke

Rz. 288 Grundsätzlich besteht auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung aufgrund der zunehmenden Verwendung von Individualklauseln die Notwendigkeit, sich zur Anspruchsprüfung stets den Versicherungsschein sowie die konkreten zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorlegen zu lassen. Rz. 289 Aufgrund der Verbreitung wird nachfolge...mehr

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zfs 01/2020, Fragen zur Rec... / E. Obliegenheitsverletzungen

Hinsichtlich der Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind im verkehrsrechtlichen Bereich die Führerschein- und Schwarzfahrtklausel sowie eine mögliche fehlende Zulassung des Kfz in § 21 Abs. 8 S. 1 ARB 2010 relevant. Demgegenüber werden Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles in § 17 ARB 2010 wie folgt geregelt: Zitat "§ 17 Verhalten nach Eintritt ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (4) Rückforderungsvorbehalt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes

Rz. 341 Hinsichtlich des Rückforderungsvorbehalts bei Verurteilung wegen Vorsatzes gem. § 2 i aa S. 2 ARB wird häufig übersehen, dass nach dem ausdrücklichen Wortlaut der vertraglichen Erstattungsregelung nicht stets sämtliche Kosten zurückzuerstatten sind, sondern nur diejenigen Kosten, die der Rechtsschutzversicherer "für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzli...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Rechtsanwaltskosten gem. § 5 Abs. 1 a ARB

Rz. 351 Der Rechtsschutzversicherer trägt die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen Rechtsanwalts. Das bedeutet zunächst, dass zusätzliche, durch einen Anwaltswechsel verursachte Rechtsanwaltskosten grundsätzlich nicht vom Rechtsschutzversicherer zu tragen sind, ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Versicherungsfall im Schadensersatz-Rechtsschutz gem. § 4 Abs. 1 a ARB

Rz. 391 Im Bereich des Schadensersatz-Rechtsschutzes kommen je nach vereinbarten Bedingungen für den Versicherungsfall zwei unterschiedliche Zeitpunkte in Betracht. Beispiel Der Versicherungsnehmer begehrt Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich bereits im Jahre 2001 ereignet hat, der jedoch erst im Jahre 2004 zu einem G...mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / a) Reisekosten

Rz. 40 Das Quotenvorrecht hängt davon ab, ob eine sachliche Kongruenz zu der versicherten Leistung besteht. Wie zuvor schon für die bedingungsgemäß nicht auszugleichende Wertminderung bei der Vollkaskoversicherung dargestellt wurde, gehört sie dennoch zum Deckungsumfang. Sie gehört dort zum "unmittelbaren Sachschaden". Demzufolge gehören die Reisekosten als Teil der Rechtsve...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Einzusetzendes Einkommen und Vermögen

Rz. 17 Für die Entscheidung über die Gewährung von PKH ist in erster Linie das anzusetzende Einkommen gem. § 115 Abs. 1 ZPO maßgeblich, da sonstiges Vermögen gem. § 115 Abs. 3 ZPO nur anzusetzen ist, soweit dies in Anlehnung an § 90 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zumutbar ist. Rz. 18 Die Partei hat daher einzusetzen:mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Bücher

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, 40. Auflage 2019 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Auflage 2018 Bühren, van (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 Bühren, van (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 Bühren, van/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 Burma...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Anwendbarkeit der Klausel

Rz. 369 Die Klausel ist vor allem anwendbar beim Abschluss gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleiche (BGH VersR 2006, 404; VersR 2011, 1005). Streitig ist allerdings, ob die Klausel darüber hinaus auch beim lediglich einseitigen Nachgeben bzw. Sich-zufrieden-geben des Versicherungsnehmers bzw. des Gegners anzuwenden ist (für die Anwendbarkeit auch in diesen Fällen Böh...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 5. Konfliktauslösende Willenserklärung/Rechtshandlung gem. § 4 Abs. 3 a ARB

Rz. 412 Gem. § 4 Abs. 3 a ARB ist zusätzlich zum Vorliegen des Versicherungsfalls in versicherter Zeit noch eine weitere Voraussetzung der Rechtsschutzdeckung zu beachten. Danach besteht kein Rechtsschutz, wenn eine vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung den Versicherungsfall ausgelöst hat. Rz. 413 In Betracht kommen als derarti...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Zeugenanhörung des Mandanten

Rz. 418 Erste Schwierigkeiten können sich in diesem Bereich allerdings bereits ergeben, wenn der Versicherungsnehmer lediglich als Zeuge in einem Straf- oder Bußgeldverfahren angehört wird. In diesem Falle besteht für die Beratung des Mandanten dahingehend, wie er den Zeugenanhörungsbogen ausfüllen sollte bzw. ob er seinen Ehegatten als Fahrer angeben sollte, keine Rechtssch...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Rechtswirkungen der Zahlung des Rechtsschutzversicherers an den Anwalt

Rz. 295 Rechnet der Rechtsanwalt seine Kosten unmittelbar gegenüber dem Rechtsschutzversicherer ab, so geschieht rechtlich zweierlei:mehr

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§ 6 Quotenvorrecht / b) Honorarvereinbarung

Rz. 41 Auch hier besteht ein Quotenvorrecht des Versicherten (ausführlich hierzu Freyberger, Das Quotenvorrecht, DAR 2001, 385, 387). Da es hierzu noch keine Rechtsprechung oder Literatur gibt, kann nur eine Ableitung aus der Kaskorechtsprechung erfolgen. Auch die Kosten aufgrund einer Honorarvereinbarung gehören zum "unmittelbaren Rechtsschutzschaden" in Form aller entstand...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 2. Zur Anspruchshöhe

Rz. 390 Das Gleiche gilt für die Schadenshöhe, wenn z.B. die Haftungsquote unproblematisch ist, das total- oder teilbeschädigte Fahrzeug des Mandanten aber verschrottet oder repariert werden soll und demzufolge eine Ermittlung der Schadenshöhe anschließend nicht mehr möglich ist. Rz. 391 Dem Mandanten fehlen aber oft die Mittel für die Beauftragung eines freien Sachverständig...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Probleme der Aktivlegitimation

Rz. 306 Der gesetzliche Forderungsübergang führt dazu, dass keine Aktivlegitimation des Versicherungsnehmers mehr hinsichtlich der auf den Rechtsschutzversicherer übergegangenen Ansprüche besteht. Dies birgt stets das Risiko, dass der erstattungspflichtige Gegner bei der Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltskosten im Hauptsacheverfahren oder später im Kostenfestsetzungsver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / g) Abtretung von Versicherungsansprüchen an den Anwalt

Rz. 316 Gelegentlich übersehen wird, dass § 17 Abs. 7 ARB 94/2000/2008 (ähnlich § 20 Abs. 1 ARB 75) regelt, dass Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nur mit schriftlichem Einverständnis des Versicherers abgetreten werden können (dieses Abtretungsverbot ist wirksam, vgl. BGH VersR 2012, 230). Dieses Einverständnis wird regelmäßig nicht erteilt, sodass die Ansprüche aus dem...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 6. Typische Probleme des Versicherungsfalls beim Verkehrsunfall

Rz. 417 Beim Verkehrsunfall können sich typische Probleme der Rechtsschutzdeckung wegen der Voraussetzung des Versicherungsfalls ergeben. So bereitet der Versicherungsfall zwar bezogen auf den Schadensersatz-Rechtsschutz (Geltendmachung der Schadensersatzansprüche beim gegnerischen Haftpflichtversicherer) regelmäßig keine Probleme, da der Versicherungsfall unproblematisch de...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Rechnungsstellung beim rechtsschutzversicherten Mandanten

Rz. 299 Aus dem Dreiecksverhältnis folgt ferner, dass der Anwalt lediglich für seinen Mandanten tätig wird und sich dementsprechend auch die Honorarforderungen ausschließlich gegen den Versicherungsnehmer als Mandanten richten. Merke Auch die Kostenrechnung ist daher ausschließlich an den Mandanten (als Rechnungsempfänger) zu stellen und lediglich dem Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Kaskoabwicklung

Rz. 423 Im Bereich der Kaskoversicherung besteht auch zunächst kein Deckungsschutz für die Abwicklung der Regulierung durch den Anwalt. Auch hier fehlt es (zunächst) an einem Streit (behaupteter Rechtsverstoß) mit dem Kaskoversicherer. Sobald sich allerdings die Regulierung verzögert (Untätigkeit genügt), unberechtigt Unterlagen (z.B. Reparaturrechnung o.Ä.) gefordert werden...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / IV. Leistungsumfang gem. § 5 ARB

1. Versicherte Kostenarten Rz. 350 Im Verkehrsbereich kommen folgende versicherte Kostenarten in Betracht:mehr