Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 VV 3400 regelt die Vergütung des Verkehrsanwalts, auch Korrespondenzanwalt genannt. Hierunter fällt derjenige Anwalt, der lediglich den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt. Im Gegensatz zu den VV 3401, 3403 ist hier also Voraussetzung, dass ein Verfahrensbevollmächtigter bereits bestellt ist oder zumindest noch bestellt werden soll. Voraussetzun...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Überprüfung der Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 123 Ist die Gebühr nach Abs. 1 S. 1 von einem Dritten zu ersetzen, so ist gemäß § 14 Abs. 1 S. 4 die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung der Betragsrahmengebühr nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind mithin der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle und das Gericht auf die Prüfung beschränkt, ob die vom Rechtsanwalt bestimmte Gebühr s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Hinweis auf beschränkte Erstattungspflicht (S. 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 3 muss die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Gegner im Fall des Unterliegens regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Nach den Motiven[74] soll dem Rechtsuchenden damit verdeutlicht werden, dass er die Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss. Auch diese ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antragsberechtigte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 52 Antragsberechtigt nach Abs. 1 sind Rz. 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Auftraggeber

Rz. 34 Antragsberechtigt ist auch der Auftraggeber, was in der Praxis häufig übersehen wird. Dieser kann die Berechtigung der vom Anwalt geltend gemachten Vergütung im Festsetzungsverfahren nach § 11 überprüfen lassen. Auftraggeber ist derjenige, der den Anwaltsvertrag mit dem Rechtsanwalt abgeschlossen hat und ihm die Vergütung schuldet. Dies muss nicht zwingend die vertret...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 125 Bei der Abgrenzung zwischen dem Auftrag zur außergerichtlichen Vertretung und dem Prozessauftrag kommt es mitunter zu Diskussionen mit den Rechtsschutzversicherern. Umstritten ist, ob ein gekündigter Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Deckungsschutz für die außergerichtliche Vertretung hat, wenn dieser noch ein Kündigungsschutzverfahren folgt. Nach einer Meinung[120...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme: Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 96 Musste der Mandant auf die Anwaltsvergütung Umsatzsteuer zahlen, so kann er sie dennoch nicht erstattet verlangen, wenn und soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die frühere Streitfrage ist durch die Neufassung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO seit längerem gesetzlich geregelt. Die zum Vorsteuerabzug berechtigte Partei erhält die an den Anwalt gezahlte Umsatzsteuer im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Vermögensverhältnisse des Auftraggebers

Rz. 45 Als Maßstab für dieses Merkmal sind die durchschnittlichen Vermögensverhältnisse in der Bundesrepublik anzulegen. Der übliche Hausrat und ein kleineres Sparguthaben gelten daher als Normalfall.[111] Bei minderjährigen Kindern sind die Vermögensverhältnisse der Eltern zu berücksichtigen.[112] Überdurchschnittliche Vermögensverhältnisse des Auftraggebers rechtfertigen e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftraggeber

Rz. 78 Die Vergütung schuldet der Auftraggeber, bei Geschäftsführung ohne Auftrag der Geschäftsherr, bei ungerechtfertigter Bereicherung der Bereicherte.[146] Bei einer Mehrheit von Auftraggebern hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge (vgl. auch die Erl. zu § 7 Abs. 2 und VV 1008).[147] Rz. 79 Zum Schuldner des Vergütungsanspruchs bei Haftpflicht- und Rechts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Durchsetzung gegenüber der Rechtsschutzversicherung

Rz. 72 Der Mietrechtsschutz gehört zum Standardrepertoire jeder Rechtsschutzversicherung. Zur Beratung gehören hier Informationen zur Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung, zum Umfang der Kostenübernahme und zu den Modalitäten der Deckungsanfrage und der Abrechnung. 1. Versicherungsumfang Rz. 73 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allge...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Führung des Rechtsschutzmandates

Rz. 88 Zu den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehört nach Erteilung der Deckungszusage auch, sämtliche kostenauslösende Maßnahmen mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen. Die Regelung findet sich in § 17 der Muster-ARB. Zu den kostenauslösenden Maßnahmen gehören unter anderem die Klageerhebung, die Klageerweiterung auch auf weitere Gegner, die Einlegung von Recht...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 6. Quotenvorrecht

Rz. 99 Bei teilweisem Unterliegen des Mandanten und anteiliger Kostenerstattung muss bei der Abrechnung das Quotenvorrecht des Mandanten nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG berücksichtigt werden. Soweit der Gegner die Kosten des Mandanten erstattet, werden diese vorrangig auf die Zahlungen und Auslagen des Mandanten – also auch auf die Selbstbeteiligung – angerechnet. Erst der verblei...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Nicht vom Versicherungsschutz umfasste Bereiche

Rz. 78 Der Versicherungsschutz umfasst erst die notwendigen Kosten nach Eintritt des Rechtsschutzfalls. Vorsorgliche Beratungen, Vertragskontrollen oder das Entwerfen von Verträgen sind in der Regel nicht erfasst. Erforderlich sind vielmehr ein Rechtsverstoß des Gegners oder der Vorwurf eines Rechtsverstoßes gegen den Versicherten. Damit ist die Beratung über den Inhalt eines...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 82 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[93] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend....mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Abrechnung

Rz. 93 Bei der Abrechnung ist stets zu beachten, dass zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Rechtsschutzversicherer ein Dreiecksverhältnis besteht, in dem der Rechtsanwalt zum Versicherer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Auftraggeber ist und bleibt der Mandant. Fordert er die angefallenen Kosten beim Versicherer ein, übernimmt er die Pflichten und Rechte für seinen Mand...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 8. Deckungszusage

Rz. 181 Die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung stellt auch bei Zugrundeliegen einer WEG-Streitigkeit selbst keine WEG-Sache dar. Der Streitwert ermittelt sich hier nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem zu erwartenden Prozessrisiko. Dazu gehören die Kosten des Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, Kosten der Beweismittel und für den Fall des Unterlie...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 7. Klage gegen den Rechtsschutzversicherer

Rz. 105 Versagt die Versicherung zunächst die Kostenübernahme, kann im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten angeordnet werden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen nunmehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die früher geltende sechsmonatige Ausschlussfrist, sowie die Reduzierung der Verjährungsfrist auf 2 J...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster 1.1: Mandantenfragebogen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einschließlich der Abrech...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

Rz. 15 Bewertungsgrundlage für die Einkommensverhältnisse des Auftraggebers ist das durchschnittliche Einkommen. Zum Einkommen gehören nicht nur das Arbeitseinkommen, sondern auch andere zufließende Vermögenswerte, wie Zinsen, Mieteinnahmen, Unterhaltsleistungen und anderes. Überdurchschnittliche Abweichungen nach oben oder nach Unten rechtfertigen auch eine entsprechende Kor...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 73 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / c) Checkliste:

Rz. 222 Inhalt einer Vergütungsvereinbarung Notwendige Inhaltemehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 223 Muster 1.12: Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit Muster 1.12: Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt _________________________ – nachfolgend Rechtsanwalt – und _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – wird in der Beratungssache _______________________...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 116 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 117 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Gebührenrahmen

Rz. 98 Der Satz der Geschäftsgebühr bewegt sich im Rahmen zwischen 0,5 bis 2,5 Gebühren. Der Rechtsanwalt kann innerhalb dieses Rahmens seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen bestimmen und festlegen (näheres dazu Rdn 9 ff.). Dabei wird der Satz von 1,3 als Regelgebühr und der Satz von 1,5 als Mittelgebühr bezeichnet. Die Regelgebühr darf nur übers...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 42 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Vollstreckungsgericht zu richten.[48] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahngeric...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Hinweispflichten

Rz. 6 Seit 2010 bestehen für den Rechtsanwalt diverse Hinweispflichten. Von diesen Pflichten ist bei Abschluss des Vertrages die Hinweispflicht auf im Voraus festgelegte Preise im Rahmen von § 4 Abs. 1 Nr. 1 DL-InfoVO besonders bedeutsam. Bei Erstberatungen und im Fall der Vereinbarung von Festgebühren muss der Mandant über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt werden. Die Ve...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / b) Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit

Rz. 224 Muster 1.13: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit Muster 1.13: Zeithonorarvereinbarung für fortlaufende Beratungstätigkeit Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt _________________________ – nachfolgend Rechtsanwalt – und _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – wird in der Beratungssache _________________________ die folgende Vergütun...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Allgemeines

Rz. 137 Zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs kann nach den §§ 114 bis 127 ZPO Prozesskostenhilfe gegenüber den Rechtssuchenden gewährt werden, die sich das Verfahren aus eigenen Mitteln nicht leisten können. Die Prozesskostenhilfe ist das Pendant zur Beratungshilfe für das gerichtliche Verfahren. Im Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe auch Verf...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Formelle Voraussetzungen

Rz. 191 Die speziellen Formvorschriften des § 3a RVG gelten nur für Vergütungsvereinbarungen, die bestehende gesetzliche Vergütungen ersetzen sollen. Sie gelten nicht für die Vereinbarung der Vergütung von Tätigkeiten, für die keine gesetzlichen Gebühren geregelt werden. Die Kosten einer Beratung, eines anwaltlichen Gutachtens oder einer Mediation können daher stets ohne Bea...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 157 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / Sachverhalt

Die Kl. verlangt von dem Bekl. Rückzahlung geleisteter Vorschüsse. Die Kl. ist als Schadensabwicklungsunternehmen im Rahmen der Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen für die A Vers-AG tätig. Im Oktober 2016 haben die Kl. und die A. Vers-AG einen "Ausgliederungsvertrag über die Rechtsschutz-Leistungsbearbeitung" geschlossen, in dem u.a. Folgendes vereinbart wurde: "§ ...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Bekl. hat Erfolg." A)1. Vorliegen einer Pflichtverletzung Das LG differenziert im Ausgangspunkt zutreffend zwischen einer Klage ohne (jegliche) Erfolgsaussicht und einer Klage mit (äußerst) geringer Erfolgsaussicht. Aus seiner Sicht ist es insoweit konsequent zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bekl. – nachdem er nicht über die fehlende Erfolgsaussicht bele...mehr

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zfs 04/2021, Zeitpunkt des ... / Leitsatz

Versicherungsfall in der Steuer-Rechtsschutzversicherung ist der Erlass des vom Versicherungsnehmer angefochtenen Steuerverwaltungsaktes. Dieser muss dem Versicherungsnehmer innerhalb des versicherten Zeitraums zugegangen sein. OLG Nürnberg, Beschl. v. 27.11.2020 – 8 U 2967/20mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / III. § 58 Abs. 3 RVG nicht einschlägig

Die Regelung des § 58 Abs. 3 RVG sei hier nicht einschlägig. Denn sie betreffe die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Mandanten oder Dritten (z.B. Familienangehörigen, Rechtsschutzversicherung) erhalten habe. Zahlungen der Staatskasse seien nicht erfasst (vgl. statt vieler: Volpert, in: Burhoff/Volpert, a.a.O., § 58 Rn 6). Daher sei ...mehr

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zfs 04/2021, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Deckungsschutz im Rahmen einer vom 21.8.2008 bis 1.1.2013 bestehenden Rechtsschutzversicherung. Dem Vertrag lagen die ARB zugrunde, die im Wesentlichen den MB ARB 2010 entsprechen. Hintergrund ist eine mit notariellem Vertrag v. 20.9.2012 erfolgte Übertragung des früheren einzelkaufmännischen Unternehmens des Kl. an die B. Diese bewertete das FG A....mehr

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zfs 04/2021, Zeitpunkt des ... / 2 Aus den Gründen:

"… Zu Recht und mit überzeugender Begründung hat das LG einen Anspruch des Klägers aus § 125 VVG, § 2 lit. e) ARB verneint. Mit den hiergegen erhobenen Einwendungen kann die Berufung nicht durchdringen." 1. Soweit der Kl. mit Schriftsatz v. 2.10.2020 mitgeteilt hat, es bestehe im Hinblick auf die Kostenentscheidung des FG N. kein wirtschaftliches Interesse mehr an der Fortfü...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsberatung durch Steuer... / 1.3 Befugnisse zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen und Beschränkungen

Die selbstständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch das RDG selbst oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.[1] § 3 RDG kann nicht umgangen werden, indem sich der Handelnde der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.[2] Eine gemeinnützige GmbH, die Opfern von Hassrede im Internet Unterstützung anbiete...mehr

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AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

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zfs 02/2021, Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "In dieser Sache hat das Gericht eine Kostenquote von 75 zu 25 zulasten Ihres VN ausgeurteilt, das Urteil liegt Ihnen bereits vor. In die Kostenausgleichung – die wechselseitigen Anträge und den daraufhin ergangenen zutreffenden Beschluss finden Sie beigefügt – wurden sowohl meine Gebühren und Reisekosten als auch die Kosten Ihres VN für die Teilnahme am Termin einge...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / 2 Aus den Gründen:

"…" [3] II. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO) und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist begründet. [4] 1. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] Ein Ablehnungsgrund liege nicht vor. Es bestehe kein – auch nur mittelbares – Eigeninteresse des Richters am Ausgang des hiesigen Rechtsstreits. Der Gedank...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Rechtsschutzversicherung

a) Leistungsumfang nach ARB Rz. 168 Die Gebühr für eine außergerichtliche Einigung wird im Rahmen eines bestehenden Verkehrsrechtsschutzes grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer übernommen. Hier ist allerdings eine Einschränkung durch die ARB zu beachten, die in der Praxis nicht unerhebliche Auswirkungen hat: Nach Ziffer 3.3.2 der Muster-ARB 2019 des GDV[128] trägt der Ver...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 7. Rechtsschutzversicherung

Rz. 42 Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, die auch Mandate aus dem Verkehrszivilrecht abdeckt, so sind zwei Punkte zu beachten: a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB Rz. 43 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wieder...mehr