Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 20 Korrespondenz mit dem ... / E. Mandat gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 12 Lehnt der Rechtsschutzversicherer zu Unrecht die Bitte um Deckungsschutz ab, sollte sich der Anwalt spätestens jetzt förmlich ein gesondertes Mandat gegen den Rechtsschutzversicherer erteilen lassen, um die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer als Schaden wegen einer vertraglichen Pflichtverletzung (§ 280 BGB) oder als Verzugsschaden des Mandanten gel...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / 2. Inhalt des Beweisbeschlusses

Rz. 15 Der Inhalt des Beweisbeschlusses richtet sich nach § 359 ZPO. Dieser muss nachfolgende Punkte enthalten:mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / III. Halter des Kfz

Rz. 13 Halter ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung gebraucht, also sämtliche Kosten dafür bestreitet und über seine Verwendung entscheidet, d.h. Anlass, Ziel und Zeit seiner Fahrten selber bestimmt. Wer auf diese Weise über das Kfz verfügt ist selbst dann Halter, wenn das Fahrzeug auf einen Dritten zugelassen worden ist, der die "fixen Kosten" bezahlt. Rz. 14 Muster...mehr

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§ 2 Behandlung von "Ausland... / dd) Vereinbartes Recht (Art. 14 Rom II)

Rz. 35 Gem. Art. 14 Abs. 1 Rom II können die Parteien auch nach dem Unfall vereinbaren, welches sachliche Recht zur Anwendung gelangen soll. Diese Vereinbarung geht den oben genannten Vorschriften vor, lässt den Übergang von Ansprüchen auf Dritte allerdings unberührt. Kann so eine Vereinbarung außergerichtlich nicht erzielt werden, mag es sich unter dem Gesichtspunkt der Pro...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / d) Muster: Antrag auf Teilschmerzensgeld

Rz. 48 Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Muster 11.13: Antrag Teilschmerzensgeld Die (Teil-) Schmerzensgeldklage ist zulässig. Soweit der Kläger mit seiner Klage ein Teilschmerzensgeld begehrt, handelt es sich in rechtlicher Sicht um eine Teilklage, weil der Kläger nur den Betrag des Schmerzensgeldes zugesprochen haben will, der ihm bis zur letzten mündlichen Verhandlun...mehr

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§ 11 Klage und selbstständi... / 1. Versicherer reguliert nicht, weil ihm Unterlagen oder Informationen fehlen

Rz. 4 Scheitert die Regulierung an fehlenden Schadensbelegen, gibt der Versicherer keine Veranlassung zur Klage. Mangels vorliegender Schadensnachweise ist der Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz nicht fällig. Rz. 5 Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Muster 11.2: Anerkenntnis mit Kostenlast der Gegenseite Werden berechtigterweise Belege zur Begrün...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.2 Entscheidung

Rz. 23 Der GrS ist grundsätzlich an den Anrufungsgrund durch den erkennenden Senat gebunden. Er kann hiervon nur abweichen, wenn der gewählte Anrufungsgrund auf sachfremden Erwägungen beruht, nicht mehr verständlich und willkürlich ist[1], oder wenn bei einer Anrufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, die hilfsweise auch auf Abweichung gestützt ist, eine Abweichung vorliegt.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 4.2 Mitwirkungsverteilung in den Senaten

Rz. 13 Zur Gewährleistung des Rechts auf den gesetzlichen Richter hat nach § 21g GVG der Vorsitzende Richter schon vor Beginn des Geschäftsjahrs einen Mitwirkungsverteilungsplan für den Senat aufzustellen und hierin die Geschäfte auf die Senatsmitglieder zu verteilen und ihre Mitwirkung an den Verfahren zu regeln. An die senatsinterne Geschäftsverteilung sind die gleichen An...mehr

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Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Unionszollkodex

Leitsatz 1. Die gegen eine vZTA i.S. des Art. 33 Abs. 1 UZK erhobene Anfechtungsklage (§ 100 Abs. 1 Satz 1 FGO) erledigt sich nicht, wenn die vZTA aufgrund einer Änderung der KN nach Klageerhebung ungültig geworden ist. 2. Ein Probeneinlasssystem für ein Massenspektrometer ist unter Anwendung der Anm. 2 Buchst. a zu Kap. 90 KN in die Unterpos. 8424 89 00 KN einzureihen. Norme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zulässigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung bei Anwachsung von Gesellschaftsanteilen an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wegen des Ausscheidens eines Gesellschafters gegen Abfindung

Leitsatz 1. Einkünfte, an denen i.S. von § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO Mehrere beteiligt sind, liegen – unter weiteren Voraussetzungen – nur dann vor, wenn mehrere Personen "gemeinsam" den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklichen. 2. Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erfüllen den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nur da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.4 Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache, § 79a Abs. 1 Nr. 3 FGO

Rz. 27 Liegen während des vorbereitenden Verfahrens übereinstimmende Erledigungserklärungen von Kläger oder Antragsteller und Beklagtem oder Antragsgegner vor, entscheidet der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter über die Kosten nach § 138 FGO, und zwar durch begründeten Beschluss [1], der nicht rechtsmittelfähig ist.[2] Über das Nebenverfahren auf Bewilligung von Prozesskos...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Aufklärung über Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Risiken eines Rechtsstreits

Rz. 180 Der Auftraggeber muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussicht und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen.[749] Für die dabei bestehenden Beratungs- und Aufklärungspflichten macht es keinen Unterschied,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Streitverkündung

Rz. 220 Es kann für einen Rechtsanwalt geboten sein, dem Mandanten zu empfehlen, einem Dritten den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO), wenn dem Auftraggeber für den Fall eines ungünstigen Ausgangs eines Rechtsstreits gegen den Dritten ein Anspruch auf Gewährleistung oder auf Schadloshaltung zustehen kann oder wenn der Auftraggeber einen Anspruch des Dritten besorgt.[885]...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 76 Besondere Regeln für die Beendigung eines Auftrags gelten, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten in einem Rechtsstreit vertreten soll. Grds. ist ein Auftrag mit dem Abschluss einer Instanz beendet, wenn vom Rechtsanwalt keine weiteren Handlungen mehr zu erwarten sind.[227] Von dem Prozessbevollmächtigten ist nach Zustellung des die Instanz abschließenden Urteils zu erwa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Rechtsverfolgung im Ausland

Rz. 202 Besondere Umstände, aufgrund derer ein Rechtsanwalt gem. §§ 157, 242 BGB ausnahmsweise verpflichtet ist, den Mandanten unaufgefordert über das Kostenrisiko aufzuklären, können insb. vorliegen, wenn der Rechtsanwalt den Mandanten über eine Rechtsverfolgung im Ausland berät.[823] Andere Rechtsordnungen sehen nicht immer – anders als die §§ 91 ff. ZPO – Ansprüche der in...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 277 Bei Prozessmandaten kann es vorkommen, dass der Prozessbevollmächtigte einen Gerichtstermin nicht persönlich wahrnehmen kann oder will. Regelmäßig erteilt der beauftragte Rechtsanwalt dann einem am Gerichtsort niedergelassenen Rechtsanwalt Untervollmacht zur Wahrnehmung des Gerichtstermins. Der für den Rechtsstreit bestellte Prozessbevollmächtigte bleibt Hauptbevollm...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Hinweispflichten bei beschränktem Mandat

Rz. 177 Auch wenn der Rechtsanwalt nur eingeschränkt beauftragt ist (vgl. Rdn 31), kann eine Nebenpflicht bestehen, seinen Auftraggeber auf die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen einen Dritten hinzuweisen (vgl. Rdn 16, § 1 Rdn 61). Bei einem Prozessmandat wird vorausgesetzt, dass für den Rechtsanwalt ersichtlich ist, dass bei Verlust des Rechtsstreits Ansprüche gegen e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Rechtsnatur und Wirksamkeit

Rz. 285 Ein in einem Rechtsstreit geschlossener Vergleich hat einen doppelten Rechtscharakter.[1106] Zum einen ist ein Vergleich eine Prozesshandlung, welche die Beendigung eines Rechtsstreits herbeiführt und deren Wirksamkeit sich nach den Grundsätzen des Prozessrechts richtet. Insb. muss die Partei in einem Anwaltsprozess (§ 78 ZPO) beim Abschluss des Vergleichs von einem ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Zwangsvollstreckung

Rz. 268 Besondere anwaltliche Pflichten bestehen, wenn die in einem Rechtsstreit vertretene Partei ganz oder teilweise obsiegt hat, sodass sie aus einem rechtskräftigen oder für vorläufig vollstreckbar erklärten Endurteil (§ 704 Abs. 1 ZPO) die Zwangsvollstreckung betreiben kann.[1070] (1) Einleitung und Betreibung Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt ha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 79 FGO ist die wesentliche, den Gang des Verfahrens bis zur Verhandlung vor dem Senat bestimmende Vorschrift. Der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter sind gem. § 79 Abs. 1 S. 1 FGO verpflichtet, den Rechtsstreit durch Anordnungen so vorzubereiten, dass er möglichst in einer mündlichen Verhandlung entschieden werden kann. Hierfür eröffnet § 79 Abs. 1 S. 2 FGO Möglic...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 252 Die Aufgabenteilung zwischen einem Prozess- und einem Verkehrsanwalt ergab sich über Jahrzehnte daraus, dass ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber in Zivilsachen grds. nur vor demjenigen Gericht vertreten konnte, bei dem er zugelassen war. Diese rechtliche Beschränkung entsprach nicht der Erfahrungstatsache, dass ein Rechtsuchender i.d.R. einen Rechtsanwalt beauftragt...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Inhalt der Aufklärungspflicht

Rz. 188 Der Inhalt der Pflicht, über das Prozessrisiko aufzuklären, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie bereits dargelegt, reicht eine nur allgemein gehaltene Aussage nicht aus. Der Rechtsanwalt muss konkret beschreiben, woraus sich das Prozessrisiko ergibt:[782]mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / III. Hypothetisches Ausgangsverfahren

Rz. 105 Die zuletzt erörterten Fragen treten besonders dann auf, wenn der Kläger geltend macht, er habe einen Rechtsstreit oder ein behördliches Verfahren, in dem er von dem beklagten Anwalt vertreten wurde, nur deshalb verloren, weil diesem ein Fehler unterlaufen sei. Behauptet der Mandant, infolge unzureichender Beratung durch den Anwalt habe er versäumt, einen Prozess zu ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Herabsetzung

Rz. 473 Eine unangemessen hohe, vereinbarte Vergütung kann im Rechtsstreit – nach Einholung eines Gutachtens des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer – auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden (§ 3a Abs. 2 Satz 3 RVG). Diese Regelung entspricht den bisherigen Bestimmungen in § 4 Abs. 4 RVG a.F./§ 3 Abs. 3 BRAGO.[1815] Dadurch soll...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VII. Beweislast

Rz. 111 Der Betroffene hat darzulegen und zu beweisen, dass der Täter eine unwahre, der Geschäftsehre abträgliche Tatsache behauptet oder verbreitet hat und die Unwahrheit gekannt hat oder kennen musste. Der Täter hat ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 824 Abs. 2 BGB zu beweisen. Macht er in einem Rechtsstreit die Wahrheit der Tatsache oder die Rechtmäßigkeit seines Vorgehe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) § 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG

Rz. 196 Eine ausdrückliche gesetzliche Hinweispflicht auf den Ausschluss einer Kostenerstattung sieht § 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG vor. Danach ist vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung in einem Rechtsstreit vor einem ArbG darauf hinzuweisen, dass in Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis u...mehr

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§ 16 Checklisten für die Ha... / A. Checkliste 1: Vertragliche Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber (Mandanten)

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Entscheidung des Auftraggebers

Rz. 287 Die Entscheidung, ob ein Rechtsstreit durch Vergleich abgeschlossen oder fortgeführt wird, hat der Auftraggeber zu treffen. Daher ist der Rechtsanwalt grds. gehalten, sich der Zustimmung der Partei zu versichern, nachdem er diese ordnungsgemäß aufgeklärt hat.[1112] Wenn der Rechtsanwalt eine Zustimmung des Auftraggebers nicht einholen kann, sollte er einen Vergleich ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Weitere Rechtsprechung zur Unzulässigkeit einer erfolgsbestimmten Vergütung

Rz. 494 Die Vereinbarung eines Streitanteils als Mindesthonorar ist nichtig (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 134 BGB); diese Rechtsfolge kann bei Verbraucherverträgen nicht durch Wahl US-amerikanischen Rechts umgangen werden (Art. 29 EGBGB).[1899] Vereinbart ein Rechtsanwalt mit den Parteien eines Grundstückskaufvertrages, in deren Auftrag er mit Gläubigern des Verkäufers über die Ablös...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 316 Gem. § 53 Abs. 1 BRAO ist ein Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet, für seine Vertretung zu sorgen, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will. Der Rechtsanwalt kann den Vertreter selbst bestellen (auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle während eines...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Herbeischaffung der Beweismittel im Prozess

Rz. 158 Im Rechtsstreit trägt die Partei eine Mitverantwortung, die schriftsätzlich angebotenen Beweismittel herbeizuschaffen. Daher muss der Rechtsanwalt den Auftraggeber u.a. veranlassen, einen Kostenvorschuss zu zahlen, von dem das Gericht die Ladung eines Zeugen oder Sachverständigen abhängig macht.[678] Diesbezüglich bestehende Zweifel muss der Rechtsanwalt ggü. dem Auf...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Beiordnungsfälle

Rz. 92 Wenn der Vertragsschluss auf eine gerichtliche Beiordnung des Rechtsanwalts zurückgeht (vgl. auch Rdn 192 ff.), kann dieser den Anwaltsvertrag wegen des dadurch begründeten Kontrahierungszwangs nicht ohne Weiteres kündigen.[275] Dann muss der Rechtsanwalt zunächst die Aufhebung der Beiordnung gem. §§ 48 Abs. 2, 49 Abs. 2 BRAO beantragen. Voraussetzung ist, dass ein wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.6 Kosten, § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO

Rz. 35 Entscheidungen über Kosten[1] trifft ebenfalls im vorbereitenden Verfahren der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter. Zu den Kosten im Sinne des § 79a Abs. 1 Nr. 5 FGO zählen gem. § 139 Abs. 1 FGO die Gerichtsgebühren und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten einschließlich der Kosten des Vorverfa...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Tatfrage

Rz. 26 Ob der Auftraggeber dem Rechtsanwalt ein umfassendes oder beschränktes Mandat erteilt hat, ist eine Tatfrage, keine Rechtsfrage. Rz. 27 Zwar hat der BGH[193] in einem Fall, in dem der Rechtsanwalt das "eingeschränkte Mandat" einer Prozessführung erhalten hatte, ausgeführt, der Anwalt habe diese Aufgabe nicht völlig isoliert von den übrigen Interessen des Auftraggebers ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.4 Persönliches Erscheinen (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 FGO)

Rz. 31 Eine mündliche Verhandlung oder Erörterung erscheint oft nur dann sinnvoll, wenn nicht nur die Prozessvertreter, sondern auch die Kläger und/oder Beigeladenen persönlich anwesend sind. Hierfür kann das persönliche Erscheinen angeordnet werden, was im Fall notwendiger Sachaufklärung regelmäßig sachdienlich ist. Für eine solche Anordnung kann sprechen, dass zur Sachaufk...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Verjährung

Rz. 30 Besondere Bedeutung gewinnt die Feststellung des Mandatsgegenstandes bei der Prüfung, ob ein (neuer) Rechtsanwalt einen Regressanspruch des Mandanten gegen einen früher für diesen tätigen Rechtsanwalt hat verjähren lassen. Dieses Problem ergibt sich häufig bei nacheinander tätigen Prozessanwälten desselben Auftraggebers, v.a. nach altem Verjährungsrecht für die Frage,...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / I. Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht

Rz. 22 Aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen, das eine vertragsähnliche, vom Zustandekommen eines Vertrages weitgehend unabhängige Rechtsbeziehung begründet,[51] ergeben sich zwar keine primären Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB), wohl aber Schutzpflichten ggü. dem Verhandlungspartner. Nach § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist insoweit jeder Teil z...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Prozessuale Tätigkeit

Rz. 152 Die Vertretung des Auftraggebers in einem gerichtlichen Verfahren ist das klassische Betätigungsfeld der Rechtsanwälte.[659] Die Pflichten, die ein Rechtsanwalt dabei zu beachten hat, werden im Folgenden nach den einzelnen Verfahrensabschnitten dargestellt. Einzelne Pflichten bestehen bereits im Vorfeld eines Prozesses bzw. bei einer vor- oder außerprozessualen Erled...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 9 Vertragsdauer, Kündigung, Erlöschen

I. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung Der Vertrag ist zunächst für die in dem Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Beträgt diese mindestens ein Jahr, bewirkt die Unterlassung rechtswirksamer Kündigung eine Verlängerung des Vertrages jeweils um ein Jahr. Die Kündigung ist rechtswirksam, sofern sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf des Vertra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Notwendige Anordnungen

Rz. 8 Gem. § 79 Abs. 1 S. 1 FGO hat der Vorsitzende oder der Berichterstatter alle Anordnungen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen. Was notwendig ist, hängt allerdings davon ab, welche Tatsachen, die ggf. zu ermitteln sind, entscheidungserheblich sind. Dies ist einzelfallabhängig und wird von den jeweilig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (e) Selbstständiges Beweisverfahren und Streitverkündung

Rz. 173 Grds. ist in Erwägung zu ziehen, zur Verjährungshemmung ein selbstständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) einzuleiten (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) oder Dritten, die an einem Rechtsstreit nicht beteiligt sind, in zulässiger Weise den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; zur Pflicht des Rechtsanwalts zur Streitverkündung siehe auch Rdn 220–223)...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Kosten

Rz. 192 In engem Zusammenhang mit der Aufklärung und Beratung des Mandanten über das Prozessrisiko steht die Aufklärung über die mit einem Prozess verbundenen Kosten (vgl. Rdn 433 ff.).[794] So hat der Rechtsanwalt den Mandanten vor der Führung aussichtsloser bzw. unsicherer Rechtsstreitigkeiten v.a. auch wegen der mit dem Prozessverlust verbundenen Kostenbelastung (§§ 91 ff...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Verhinderung gerichtlicher oder behördlicher Fehler

Rz. 237 Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH ist der Rechtsanwalt ggü. seinem Mandanten aber verpflichtet, die zu dessen Gunsten sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich zu ermitteln und dafür einzutreten, dass sie bei der Entscheidung des Gerichts oder sonst entscheidenden Stelle berücksichtigt werden.[945] Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern n...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Vergleich

Rz. 284 Gem. § 278 Abs. 1 ZPO [1104] soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. In § 54 ArbGG ist ein gerichtliches Güteverfahren sogar zwingend vorgeschrieben; gem. § 15a EGZPO kann es von den Ländern vor dem ordentlichen Verfahren vor den Zivilgerichten in bestimmten Fällen obligatori...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.4.1 Erörterungstermin (§ 79 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FGO)

Rz. 15 Der Vorsitzende und der Berichterstatter können die Beteiligten zu einem Erörterungstermin laden. Dies entlastet den Gesamtsenat von umfangreichen Erörterungen zur Herausarbeitung des entscheidungserheblichen Sachverhalts und von langwierigen Verhandlungen. In der Praxis hat sich der Erörterungstermin bewährt. Für die Beteiligten bietet die Durchführung eines Erörteru...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Befragung des Auftraggebers

Rz. 154 Ein Rechtsanwalt muss geeignete Beweismittel ermitteln, indem er den Auftraggeber hierzu gezielt befragt.[663] Allerdings ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, in irgendeiner Form an Zeugen heranzutreten, um zu klären, wie diese im Fall einer Vernehmung aussagen werden. Eine derartige "Parteivernehmung" von Zeugen wird von der Rechtsprechung als bedenklich bezeich...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 2. Abweichung von Weisungen

Rz. 47 Da der Treuhänder Interessen des Treugebers wahrzunehmen hat, sind dessen Weisungen grds. bindend (vgl. § 2 Rdn 347, § 4 Rdn 24 f.); dies gilt auch für geänderte Weisungen (§§ 665, 675 Abs. 1 BGB).[146] Der Treuhänder darf Weisungen aber nicht blindlings folgen. Bergen sie eine Gefahr für den Treugeber, etwa weil sie unklar oder sachwidrig sind oder veränderten Verhäl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Gerichtsbescheid durch Vorsitzenden bzw. Berichterstatter, § 79a Abs. 2 S. 1 FGO

Rz. 48 Der Vorsitzende oder Berichterstatter kann gem. § 79a Abs. 2 S. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichstsbescheid nach § 90a FGO entscheiden. Wegen des eingeschränkten Rechtsmittels nach § 79a Abs. 2 S. 2 FGO und im Hinblick auf die anderen Entscheidungen durch einen einzelnen Richter nach § 79a Abs. 3 FGO und nach § 6 FGO ist im Gerichtsbescheid eindeutig fest...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr