Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

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§ 7 Verjährung vertragliche... / c) Neue Risiko-Schaden-Formel

Rz. 22 Seit seiner grundlegenden Entscheidung vom 2.7.1992[34] bestimmt der BGH mit einer neuen Formel den Zeitpunkt der Schadensentstehung in den Verjährungsregelungen für Regressansprüche gegen Rechtsanwälte nach § 51b BRAO a.F. [35] und gegen Steuerberater nach § 68 StBerG a.F. [36] Diese Abgrenzung lässt eine bloße Vermögensgefährdung infolge der Pflichtverletzung des Bera...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Sicherung gegen Versäumung von Ausschlussfristen

Rz. 178 Ausschlussfristen werden dadurch gekennzeichnet, dass die Rechte, die innerhalb einer solchen Frist geltend zu machen sind, mit deren Ablauf erlöschen. Der Ablauf einer Ausschlussfrist ist in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten.[741] Ausschlussfristen unterscheiden sich insoweit von Verjährungsfristen (vgl. § 214 BGB). Ebenso wie bei Verjährungsfristen ist ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / 4. Beweis

Rz. 44 Der Geschädigte hat Art und Umfang seines Schadens darzulegen und gem. § 287 ZPO zu beweisen (vgl. § 5 Rdn 85 ff.).[134] In einem Rechtsstreit ist der dafür maßgebliche Zeitpunkt die letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatrichter;[135] die künftige Schadensentwicklung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für § 287 ZPO au...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Feststellung des Sachverhalts

Rz. 37 Lässt der geschilderte Sachverhalt nach erster Einschätzung den vorläufigen Schluss zu, dass der Auftraggeber sein Ziel erreichen kann, so hat der Rechtsanwalt die maßgeblichen tatsächlichen Umstände (auch erhobene oder mögliche Einwände eines Gegners) und die notwendigen Beweismittel zu sammeln, zu ordnen und festzustellen (vgl. auch Rdn 153 ff.).[225] Das gilt selbs...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / VIII. Mitverschulden

Rz. 49 Nach § 254 BGB hat der Geschädigte ein Mitverschulden bei der Entstehung oder der Entwicklung seines Schadens zu verantworten (zum Einwand des Mitverschuldens ggü. einem Schadensersatzanspruch wegen Vertragsverletzung vgl. § 6 Rdn 1 ff.). Rz. 50 Der Einwand des Mitverschuldens, der in einem Rechtsstreit von Amts wegen zu beachten ist,[148] betrifft auch einen Schadener...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.1 Vorbereitendes Verfahren

Rz. 14 Die in § 79a Abs. 1 Nr. 1 bis 6 FGO abschließend genannten Entscheidungen sind nicht vom Senat, sondern zwingend vom Vorsitzenden bzw. vom Berichterstatter [1] als gesetzlichem Richter zu treffen, wenn sie im vorbereitenden Verfahren ergehen.[2] Eine Sache befindet sich so lange im vorbereitenden Verfahren bis entweder die mündliche Verhandlung beginnt[3] oder bis in F...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 1. Wirkung der Verjährung

Rz. 103 Nach § 214 Abs. 1 BGB hat die Verjährung eines Anspruchs die Wirkung, dass der Schuldner (z.B. ein haftpflichtiger Rechtsberater) berechtigt ist, die geschuldete Leistung zu verweigern. Die Verjährung ist eingetreten, wenn die Verjährungsfrist unter Berücksichtigung von Hemmungs- und/oder Unterbrechungszeiten abgelaufen ist. Rz. 104 Im Rechtsstreit ist die Verjährung ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Rechtswidrige Vereinbarung

Rz. 463 Ist die Vergütungsvereinbarung formgerecht (vgl. Rdn 448 ff.), so kann sie doch gem. § 138 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein. Die unterlassene Aufklärung eines Pflichtverteidigers bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung darüber, dass er als Pflichtverteidiger auch ohne Vereinbarung einer Honorarabrede zur weiteren Verteidigung verpflichtet ist, vermag allein...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Klageerhebung und Verteidigung gegen eine Klage

Rz. 210 Der Anwalt, der die Beratung einer Partei in einem Zivilprozess übernimmt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er durch sein Verschulden bewirkt, dass die Partei einen Prozess verliert, den sie bei sachgemäßer Vertretung gewonnen hätte. Er muss sie über die Gesichtspunkte und Umstände, die für ihr ferneres Verhalten in der Angelegenheit entscheidend sein können...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Handlungen des Mandanten

Rz. 46 Ein eigener selbstständiger Willensakt des Geschädigten schließt es nicht aus, demjenigen die Schadensfolge zuzurechnen, der die Kausalkette in Gang gesetzt hat. Wurde die Handlung des Mandanten durch das haftungsbegründende Ereignis geradezu herausgefordert oder bestand für sie ein rechtfertigender Anlass, so bleibt der Zurechnungszusammenhang mit dem Verhalten des A...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / E. Leitfaden zur Feststellung von Kausalität, Zurechenbarkeit und Schaden

Rz. 150 Eine Pflichtverletzung des Anwalts begründet nur dann einen Ersatzanspruch, wenn – kumulativ –mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / 3. Beeinflussung durch Rechtsfehler Dritter

Rz. 43 Der Anwalt hat die Angelegenheit nicht nur selbstständig zu durchdenken, sondern auch dem Gericht ggü. die zugunsten seiner Partei sprechenden rechtlichen Gesichtspunkte deutlich zu machen.[84] Infolge dieser Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Rechtsprüfung hat er einen ihm unterlaufenen Rechtsirrtum i.d.R. zu vertreten. Er wird auch nicht ohne Weiteres dadurch e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (b) Klageerhebung

Rz. 166 Der Regelfall einer die Verjährung hemmenden Maßnahme ist die Erhebung einer Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Einer Klage vor den staatlichen Gerichten ist eine Schiedsklage gleichgestellt (§ 204 Abs. 1 Nr. 11 BGB). Für die Klageerhebung vor einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen kommt es auf die Zustellung der Klage an (§§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1 ZPO). Klagen, für ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 319 Der beauftragte Rechtsanwalt haftet dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Anwaltsvertrag. Dazu gehört die Pflicht für die Wirksamkeit der Vertreterbestellung zu sorgen.[749] Aus dem Anwaltsvertrag ergeben sich weitere Auswahl-, Unterrichtungs-, Überwachungs- und Kontrollpflichten hinsichtlich des Tätigwerdens des Vertreters. Rz. 320 Ein Rechtsanw...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (7) Pflichten des Berufungsanwalts

Rz. 265 Für den Berufungsanwalt gelten die Pflichten des Anwalts erster Instanz entsprechend. Waren im Sachvortrag erster Instanz Lücken geblieben, die den Verlust des Rechtsstreits ganz oder teilweise zur Folge hatten, muss er in der Berufungsinstanz alles tun, um die Lücken im Vortrag noch auszugleichen. Wenn bis zum Abschluss der ersten Instanz keine ausreichenden Informa...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / 3. Leistungsverweigerungsrecht (§ 205 BGB)

Rz. 89 § 205 BGB greift den Rechtsgedanken des § 202 Abs. 1 BGB a.F. auf. Hauptanwendungsfall in der Rechtsberaterhaftung ist das Stillhalteabkommen (pactum de non petendo), nach dem der Schuldner vorübergehend zur Leistungsverweigerung berechtigt sein soll (§ 202 Abs. 1, § 205 BGB a.F.),[280] sofern nicht darüber hinaus sogar die Klagbarkeit ausgeschlossen wurde.[281] Eine ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Rz. 75 Die dem Rechtsanwalt aufgetragenen Handlungen können erledigt sein, wenn eine übernommene Beratung erteilt ist.[221] Ist der Rechtsanwalt beauftragt, den Mandanten außerhalb eines Rechtsstreits bei Vergleichsverhandlungen oder anderen Vertragsverhandlungen zu vertreten, tritt die Beendigung des Auftrags grds. mit der Unterzeichnung des Vergleichs oder des Vertrages ei...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Prozessfinanzierung

Rz. 206 Jedenfalls wenn die Finanzierung eines Rechtsstreits anderweitig nicht sicherzustellen ist, kann in geeigneten Fällen ein Hinweis auf die Möglichkeit der Finanzierung durch gewerbliche Prozessfinanzierer geboten sein. Diese verlangen zwar einen Anteil am Prozesserfolg, können aber die letzte Möglichkeit darstellen, einen Anspruch durchzusetzen.[843] Z.B. im Bereich d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / cc) Beweisbarkeit der Aufklärung

Rz. 191 Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich für die Praxis die Empfehlung, die Bedenken betreffend die Erfolgsaussichten einer Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage oder der Einlegung eines Rechtsmittels dem Mandanten schriftlich mitzuteilen bzw. zu bestätigen oder zumindest einen Aktenvermerk über eine Belehrung anzufertigen. Auch wenn den Auftraggeber, der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / aa) Grds. keine Kostenaufklärung

Rz. 193 Grds. ist ein Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Mandanten von sich aus auf die Entgeltlichkeit seiner Tätigkeit (§§ 675 Abs. 1, 612 Abs. 1, 632 Abs. 1 BGB) hinzuweisen. Auch auf die Höhe der nach dem RVG anfallenden Gebühren braucht der Rechtsanwalt i.d.R. nicht ungefragt hinzuweisen (vgl. Rdn 434).[798] § 49b Abs. 5 BRAO [799] normiert eine gesetzliche Ausnahme (v...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / g) Mündliche Verhandlung

Rz. 242 Die mündliche Verhandlung ist nach der Vorstellung des Gesetzgebers der eigentliche Kern eines Rechtsstreits (vgl. §§ 128 Abs. 1, 137 ZPO).[974] Sie wird in Anwaltsprozessen (§ 78 ZPO) durch die Schriftsätze der Parteien vorbereitet (§ 129 ZPO). Der Anwalt muss alles tun, um das rechtliche Gehör seiner Partei zu schützen.[975] Er hat deshalb gerade auch hier die Inte...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Verkehrs- und Korrespondenzanwalt; Prozessanwalt

Rz. 216 Sind in derselben Sache ein Verkehrs- (Korrespondenz-)Anwalt und ein Prozessanwalt engagiert, richten sich deren Pflichten in erster Linie nach dem erteilten Auftrag. Regelmäßig gehört es zu den Aufgaben eines Verkehrsanwalts, den Mandanten zu beraten, den rechtlich relevanten Sachverhalt zu ermitteln und die Informationen des Mandanten aufzunehmen, zu verarbeiten un...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. § 49b Abs. 5 BRAO, Kosten

Rz. 225 Nach § 49b Abs. 5 BRAO muss der Anwalt, wenn sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), seinen Mandanten vor Übernahme des Auftrags hierauf hinweisen. Der Anwalt haftet dem Mandanten bei einer Verletzung dieser Pflicht nach den Grundsätzen zum Verschulden bei Vertragsschluss (§ 311 Abs. 2 BGB) auf Schadensersatz.[556] Zweck dieser Pflicht ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (d) Außergerichtliches Güteverfahren oder Streitbeilegungsverfahren

Rz. 172 Vor Erhebung einer Klage oder wenn mit einer Verteidigung des Antragsgegners gegen einen Mahnbescheid zu rechnen ist, sollte in Erwägung gezogen werden, eine außergerichtliche Streitschlichtung zu versuchen. Ein derartiger Antrag hemmt die Verjährung nach Maßgabe des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB.[727] In den Fällen des § 15a EGZPO ist nach Maßgabe des Landesrechts eine Kla...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Mehrere schädigende Handlungen

Rz. 37 Davon zu unterscheiden ist eine Situation, in der stets neue Handlungsakte je für sich eine Pflichtverletzung darstellen. Hier beginnt die Verjährung mit jeder Verletzungshandlung neu.[112] Das kann auch für pflichtwidrige Unterlassungen gelten. So geht der BGH von unterschiedlichen Verjährungszeitpunkten aus, wenn die Dürftigkeitseinrede gegen spätere Klageerweiterun...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB)

Rz. 40 Der Gläubiger – dies ist in der Rechtsberaterhaftung der geschädigte Auftraggeber oder ein geschützter Dritter – hat die Kenntnis i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sobald er von seiner Vermögensbeeinträchtigung, ihrer Ursache (z.B. der Pflichtverletzung des Rechtsberaters) und ihrem Urheber so viel erfährt, dass er eine hinreichend aussichtsreiche – nicht unbedingt risik...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. Haftung des Verkehrsanwalts

Rz. 265 Der Verkehrsanwalt ist verpflichtet,[656] den Prozessbevollmächtigten sorgfältig auszuwählen, wenn der Auftraggeber ihm dessen Beauftragung überlässt. Entscheidend sind die Umstände des Falls, insb. die tatsächliche und rechtliche Schwierigkeit sowie die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber. Im Normalfall kann sich der Verkehrsanwalt wegen...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Rz. 204 Eine Pflicht zur Aufklärung über die Kosten eines Rechtsstreits/Verfahrens oder einer Beratung erstreckt sich grds. nicht darauf, den Auftraggeber auf die abstrakte Möglichkeit hinzuweisen, Beratungs- bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (vgl. § 1 Rdn 192–200) in Anspruch nehmen zu können. Eine solche Hinweispflicht kann aber bestehen, falls der Mandant beim Rech...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Klage (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 78 Die Erhebung der Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Rz. 79 Eine wirksame Klage des Berechtigten [248] wird erhoben durch Zustellung der Klageschrift an den Schuldner (§ 253 ZPO); diese hat für die Verjährung Rückwirkung auf de...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (2) Aufklärung des Auftraggebers

Rz. 289 Der Rechtsanwalt muss den Mandanten auf Vor- und Nachteile des beabsichtigten Vergleichs hinweisen.[1115] Eine Aufklärung ist insb. dann erforderlich, wenn der Rechtsanwalt sich nicht sicher sein kann, dass der Auftraggeber Inhalt und Tragweite des Vergleichs vollständig erfasst, sondern vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant erwartet, durch eine...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Beweislast

Rz. 131 Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrages trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrages für sich günstige Rechtsfolgen herleitet.[348] Deshalb muss der Mandant, der von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt, darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande ge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Weisungen des Mandanten

Rz. 347 Nach §§ 665, 675 Abs. 1 BGB hat der Auftraggeber das Recht, die Ausführung des Mandats durch Weisungen zu steuern. Andererseits trifft den Auftraggeber die Nebenpflicht, den Zweck des Anwaltsvertrages nicht durch sachwidrige Weisungen zu gefährden.[1297] Rz. 348 Aus §§ 665, 675 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der beauftragte Rechtsanwalt oder Steuerberater grds. Weisunge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ee) Rechtsschutzversicherung, Haftpflichtversicherung

Rz. 205 Das OLG Nürnberg hat schon früh die Ansicht vertreten, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet sei, vor Klageerhebung zu klären, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist, sowie den Mandanten nach Aufklärung über das Kostenrisiko entscheiden zu lassen, ob ein Klageauftrag unabhängig von einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung erteilt wird.[835] Gegen diese Auffa...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / A. Hauptintervention

Rz. 1 Bei der Hauptintervention handelt es sich um eine in der Praxis ganz seltene Klage, mit der ein am Rechtsstreit nicht beteiligter Dritter einen ihm zustehenden Anspruch gegen beide Streitparteien des schwebenden Rechtsstreits geltend macht, § 64 ZPO. Beispiel: A verlangt im Klageweg als angeblicher Eigentümer von B die Herausgabe eines Motorrades. E hat zufällig von dem...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / I. Voraussetzungen

Rz. 10 Gemäß § 72 ZPO kann eine Partei, die für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten erheben zu können glaubt oder für diesen Fall den Anspruch eines Dritten besorgt, dem Dritten den Streit verkünden verbunden mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf ihrer Seite beizutreten. Beisp...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / III. Wirkung

Rz. 14 Der Streitverkündete hat, wenn ihm die Streitverkündung zugestellt wird, zwei Möglichkeiten: Entweder er tritt dem Rechtsstreit bei , wobei er nicht gezwungen ist, dem Streitverkünder beizutreten. Er kann auch dem Prozessgegner des Streitverkünders beitreten. Durch den Beitritt wird der Streitverkündete zum Nebenintervenienten mit den bereits oben geschilderten Möglichk...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / C. Streitverkündung

Rz. 9 Streitverkündung (§§ 72 ff. ZPO) ist die Beteiligung eines bisher unbeteiligten Dritten an einem schwebenden Rechtsstreit auf Initiative des Klägers oder des Beklagten des Rechtsstreits. Im Unterschied zu der in der Praxis kaum anzutreffenden Haupt- und "freiwilligen" Nebenintervention geht bei der Streitverkündung die – rechtliche – Beteiligung am Rechtsstreit von ein...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / 1. Rechtsnatur des Nachlasses, Beteiligte

Rz. 128 Der Nachlass (dödsbo) geht nicht wie im deutschen Recht in der Sekunde des Todes auf eine oder mehrere Personen über, sondern ist im schwedischen Recht eine eigenständige juristische Person.[114] Der Nachlass kann in eigenem Namen Verträge schließen und bei Gerichten Partei sein (ÄB 18:1).[115] Er kann im Grundstücksregister als solcher eingetragen werden. Ist ein bo...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / I. Voraussetzungen

Rz. 2 Voraussetzung der Hauptintervention ist damit, Die Klage richtet sich dabei regelmäßig gegen beide Parteien des Rechtsstreits, wobei gegen...mehr

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§ 21 Interventionsverfahren / II. Form

Rz. 12 Die Streitverkündung erfolgt gem. § 73 ZPO durch Schriftsatz , der dem Streitverkündeten von Amts wegen zugestellt werden muss. Der Schriftsatz muss den Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits angeben. Darunter versteht man, dass der Streitverkünder dem Streitverkündeten mitzuteilen hat, in welcher Phase des Verfahrens der Prozess ist. Rz. 13 Muster 2:...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 5. Sprungrevision

Rz. 22 Gemäß § 566a ZPO kann gegen ein Urteil des Landgerichts mit Zustimmung der Gegenseite unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision) direkt beim Revisionsgericht Revision eingelegt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der für den Rechtsstreit maßgebliche Sachverhalt als solcher unstreitig ist und die Parteien hieraus "nur" unterschiedliche ...mehr

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§ 17 Zustellung und Empfang... / IV. Zustellung von Anwalt zu Anwalt, § 195 ZPO i.V.m. § 174 ZPO

Rz. 16 Sind beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten, kann ein Anwalt die Zustellung an die andere Partei auch gem. § 195 ZPO durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt vornehmen. Dies ist jedoch kein Zwang, die Zustellung kann ebenso wirksam im Parteibetrieb geschehen. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgt durch Aushändigung des Schriftstücks. An die Stelle der Zustell...mehr

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§ 18 Erledigung der Hauptsache / IV. Einseitige Erledigungserklärung

Rz. 10 Anders ist die rechtliche Situation, wenn nur der Kläger die Erledigung erklärt, der Beklagte ihr jedoch widerspricht . In diesem Fall spricht man von der einseitigen Erledigungserklärung. Diese kann nur vom Kläger ausgesprochen werden. Eine einseitige Erledigungserklärung durch den Beklagten ist wirksam nicht möglich, da der Kläger über den Streitgegenstand disponiere...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / 7. Wiederaufnahme des Verfahrens

Rz. 106 Die Aufnahme des Verfahrens erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht, das diesen dem Prozessgegner zustellt. In dem Schriftsatz sind die Umstände zu benennen und zu belegen, denen zufolge die Unterbrechung beendet worden ist. Rz. 107 Muster 6: Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Tod einer Partei Muster: Wiederaufnahme des Verfahrens nach dem Tod ei...mehr