Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Regelung wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Abs. 1 Satz 3 (BGBl I 2009, 2258) geändert. Die Bestimmung dient der unmittelbaren Durchsetzung von Ansprüchen, die eine nur vom Schuldner vornehmbare Handlungen zum Gegenstand haben. Auch bei derartigen sog. unvertretbaren Handlung soll dem Gläubiger nach dem Wi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Ein Verstoß gegen Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 macht die Pfändung nicht unwirksam – da Ordnungsvorschrift (vgl. Rz. 5), sondern lediglich mittels Erinnerung (§ 766 ZPO) anfechtbar (OLG Dresden, JurBüro 2007, 100; BGH, NJW 1975, 738 = WM 1975, 194). Der Schuldner muss dabei detailliert darlegen, welche sonstigen Gegenstände der Gerichtsvollzieher hätte pfänden müssen. Er muss...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art. 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Die Vorschrift ist gleich zu behandeln mit einer ohne Mitwirkung des Gerichtsvollziehers getroffenen Stundungsvereinbarung nach § 775 Nr. 4 ZPO. Es besteht daher keine stärkere Gewichtung, weil in beiden Fä...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2013 durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (Art 6 ZwVollstrAufklRefG; BGBl. I S. 2258) eingeführt. Gem. § 39 Nr. 1 EGZPO ist für Vollstreckungsaufträge, die vor dem 1.1.2013 beim Gerichtsvollzieher eingegangen sind, ist die bis zum 31.12.2012 geltenden Rechtslage (§ 915a ZPO a. F.) weiter anzuwenden (BGBl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift bezweckt den Schutz von landwirtschaftlichen Forderungen. Beschränkt wird jedoch nur die Pfändung von Forderungen aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dieser Schutz kann nur auf diese Verkäufe ersetzende Ansprüche erweitert werden (BGH WM 2012, 1439 = Rpfleger 2012, 556 = JurBüro 2012, 494 = FoVo 2012, 131 = Vollstreckung effektiv 2012, 151;...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Regelung ist durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 mit Wirkung ab 1.7.2010 geändert worden (BGBl. I 2009, S. 1707). Danach hat der Gesetzgeber den Pfändungsschutz auf "sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind", erweitert (BGH, Vollstreckung effektiv 2018, 112 = FoVo 2018, 114 = ZInsO 2018, 866 = NZI 2018, 326 = ZIP 2018, 737 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Teilzahlungen und Insolvenz

Rz. 10 Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der InsO und nach dem AnfG" ist am 5.4.2017 in Kraft getreten (BGBl 2017, 654). Nach Art. 103j Abs. 1 EGInsO gilt die Reform für alle Insolvenzverfahren, die ab diesem Stichtag eröffnet werden. Kernpunkte der Novellierungen sind eine Verkürzung der Anfechtungsfrist von zehn auf vier Jahre sowie di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Grundkonstellationen zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (Absatz 1)

Rz. 2 Abs. 1 nennt 3 Vollstreckungsverfahren, die zur Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis führen können: Rz. 3 Nr. 1: betrifft das zivilrechtliche Zwangsvollstreckungsverfahren (BT-Drucks. 16/10069 S. 36). Die Voraussetzungen der Eintragung sind in § 882c ZPO geregelt. Diese sind gegeben Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Funktion der Ordnungsmittel

Rz. 25 Die Ordnungsmittel haben neben ihrer Funktion als zivilrechtliche Beugemaßnahme zur Vermeidung künftiger Zuwiderhandlungen auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG, ZInsO 2017, 1795 = NJW-RR 2017, 957 = ZIP 2017, 1926 = NJW 2017, 3648; BGH, GRUR 1994, 146 = WRP 1994, 37 = DB 1993, 2584 = NJW 1994, 45 = WM 1994, 114 = LM BGB § 339 Nr 38 (3/1994...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.12.4 Marke (früher Warenzeichen)

Rz. 89 Seit dem 1.5.1992 sind Warenzeichen pfändbar. Zuvor konnten Warenzeichen weder gepfändet, verpfändet noch sicherungsübereignet werden, da das Warenzeichen nach dem bisher geltenden Recht mit dem dazugehörigen Geschäftsbetrieb eine untrennbare Einheit bildete und ein Geschäftsbetrieb nicht pfändbar ist (Stöber, Rn. 1786). Durch das Gesetz zur Reform des Markenrechts un...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind (Abs. 1 Satz 1 Fall 2)

Rz. 8 § 850i Abs. 1 Satz 1 Fall 2 ZPO setzt voraus, dass es sich bei den sonstigen Einkünften um selbst erwirtschaftete Einkünfte handelt (BGH, Rpfleger 2019, 102 = NZM 2019, 223; BGH ZInsO 2014, 1609 = Rpfleger 2014, 687 = JurBüro 2014, 606 = FamRB 2014, 334 = FoVo 2014, 164 = Vollstreckung effektiv 2014, 169; BGH, ZInsO 2016, 961 = Rpfleger 2016, 590 = Vollstreckung effekt...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift ist in erster Linie anzuwenden auf eine (ausschließliche; BGH JurBüro 2007, 549 = WM 2007, 1337) Herausgabevollstreckung bzw. Überlassung von Räumen einer unbeweglichen Sache oder eingetragener Schiffe oder Schiffsbauwerke (Herausgabe bei nicht eingetragenen Schiffen erfolgt nach § 883 ZPO), ebenso, wenn lediglich bewegliches Gut wie z. B. Bauschutt, Sch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Eidesstattliche Versicherung (Absatz 2 Satz 2, 3)

Rz. 23 Wird die vom Schuldner herauszugebende Sache bei ihm nicht vorgefunden und macht er auch keine Angabe über deren Verbleib oder aber Angaben, die der Gläubiger nicht ohne weiteres nachprüfen kann oder denen er keinen Glauben schenken will, kann der Gläubiger vom Schuldner verlangen, dass dieser an Eides statt versichert, dass er die Sache nicht besitze, auch nicht wiss...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / A. Inhalte/Ziele der Schadensersatzrechtsreform

Mit den Neuregelungen zum 1.8.2002 wollte der Gesetzgeber[7] z.B. beim Schutz von Kindern und Fahrzeuginsassen bestehende Haftungs- und Gerechtigkeitslücken beseitigen und dabei den Schadensaufwand vom Sach- zum Personenschaden umschichten.[8] Gleichzeitig wurden die Haftungshöchstsummen an die veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst, das deutsche Schadensersatz...mehr

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FF 02/2020, Schlagzeilen

Eva Becker bringt Familienrecht eigentlich nur dann hervor, wenn sich Dramen abspielen! Ein entführtes Kind oder aus dem Aufenthalt in einer Besenkammer resultierende Abstammungsfragen verkaufen sich besser als alltägliche Ungerechtigkeiten im Unterhalts- oder Sorgerecht. Auf Schlagzeilen sollte es dem Gesetzgeber jedoch nicht ankommen. Es waren zuletzt auch nicht die besten, a...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / V. Resümee

Die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeleiteten Reformen sind ein wichtiger Schritt, um das Sozialhilferecht an die veränderten Lebensumstände anzupassen. Bezogen auf den Gesamtaufwand bewirken verhältnismäßig geringe Mitteln eine substantielle Entlastung vieler Familien, die sich ohnehin schon – oft über viele Jahre – in einer persönlich belastenden Situation befi...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / D. Erweiterte Ansprüche der Fahrzeuginsassen

Erhebliche Auswirkungen für die Regulierungspraxis hatte die Neuregelung, nach der – anders als zuvor – auch unentgeltlich beförderte Fahrzeuginsassen Ersatzansprüche nach § 7 Abs. 1 StVG gegen den Halter/Fahrer des "eigenen" Fahrzeugs haben.[70] Damit hat der Gesetzgeber eine zuvor bestehende wesentliche Haftungslücke zugunsten der Unfallopfer geschlossen.[71] Gelegentlich ...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / III. Was sich ändert und was bleibt

Ein Federstrich des Gesetzgebers und "ganze Bibliotheken werden zu Makulatur"[26] – treffender als mit den Worten Julius von Kirchmanns lassen sich die Konsequenzen aus der neuesten Gesetzesänderung nicht beschreiben. Der grundlegende Systemwechsel liegt darin, dass künftig Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern unberücksichtigt bleiben, soweit deren jeweiliges Ges...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / G. Erhöhung der StVG-Haftungshöchstsummen (§ 12 Abs. 1 StVG)

Vorteilhaft für die Geschädigten ist die im Jahre 2002 vorgenommene deutliche Erhöhung der Haftungshöchstsummen auf jährlich 600 TSD EUR Kapital bzw. 36 TSD EUR Rente bei einer Tötung oder Verletzung in § 12 Abs. 1 StVG.[166] Sie war ein überfälliger Schritt, da die Beträge schon seit 1977 nicht mehr angepasst worden sind. Inhaltlich war die Anpassung wegen der zwischenzeitl...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Anpassung mit Wirkung für die Zukunft

Ein Anpassungsantrag wirkt seit der Reform im Jahr 2009 nicht mehr bis in die Vergangenheit zurück, sondern immer nur in die Zukunft ab Antragstellung. Das schließt die ganz herrschende Meinung aus der Formulierung in § 34 Abs. 3 VersAusglG bzw. § 37 Abs. 1 S. 1 VersAusglG, wonach die Versorgung "nicht länger gekürzt" wird.[10] Vor allem in den Aussetzungsverfahren wegen Tod...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / II. Die Gesetzesänderungen

Die zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind nahezu wortgleich aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a.F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst, der nunmehr für alle Leistungen nach dem SGB XII gilt.[22] Eine entsprechende Regelung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sinn und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 § 25 KStG ist eine Subventionsnorm zur Förderung der L + F. Sie begünstigt l + f Zusammenschlüsse (Kooperationen). § 25 KStG gewährt unbeschr und beschr stpfl Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereinen, deren Tätigkeit sich auf den Betrieb der L + F beschränkt und bei denen eine rein kapitalistische Beteiligung ausgeschlossen ist,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Begriff "bebautes Grundstück" wurde zwar schon im BewG 1934 verwendet (vgl. § 52), war jedoch im Gesetz selbst nicht näher bestimmt. Aus den §§ 33a und 45 BewDV a.F. ergab sich aber, dass nach früherem Bewertungsrecht als bebaute Grundstücke solche Grundstücke anzusehen waren, auf denen sich am Bewertungsstichtag "bezugsfertige Gebäude" befanden. Mit d...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 6. Rückforderung von Schenkungen und der Ausschluss dieses Anspruchs

Die vorliegende Reform betrifft lediglich die Unterhaltsansprüche bedürftiger Eltern: Sie ändert aber nichts daran, dass andere Ansprüche und eigenes Vermögen weiterhin eingesetzt werden müssen, bevor Leistungen nach dem SGB XII beansprucht werden können. Hierzu gehören die Rückforderungsansprüche des Schenkers wegen Verarmung, die vorrangig vor einem Unterhaltsanspruch gelt...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / C. Haftungsgrenze 10. Lebensjahr für Kinder im motorisierten Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 BGB)

Ein Herzstück der Reform war die Erhöhung der Haftungsgrenze für Kinder – als Täter und als Opfer – im motorisierten Straßenverkehr auf das vollendete 10. Lebensjahr.[27] Mit dem neuen § 828 Abs. 2 BGB folgte der Gesetzgeber den mehrfachen Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstags Goslar[28] und Erkenntnissen der Kinderpsychologie, dass die Kinder dieser Altersgruppe i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift wurde mit dem BewG 1965[2] in das Gesetz aufgenommen und ist seit der Hauptfeststellung auf den 1.1.1964 gültig. Sie entspricht im Wesentlichen § 35 BewG 1934 und den früheren §§ 8 bis 11 der BewDV. Mit der Aufnahme in das BewG 1965 wurden die Regelungen allerdings den veränderten Verhältnissen angepasst. Rz. 7 [Autor/Stand] Durch Art. 15 de...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / H. Erstattung angefallener Mehrwertsteuer beim Fahrzeugschaden (§ 249 Abs. 2 BGB)

Abschließend möchte ich noch relativ kurz auf die wichtigste Neuregelung der Reform aus 2002 beim Sach- bzw. Fahrzeugschaden eingehen. Nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB [180] besteht nun hierbei nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer von 19 % (damals 16 %), wenn und soweit diese angefallen ist. Demnach erhalten die Geschädigten, die ihren Schaden fiktiv auf Basis von ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Crezelius, Organschaft und Ausl, FS Beusch, 1993, 153; Grotherr, Krit Bestandsaufnahme der systematischen und betriebswirtsch Unzulänglichkeiten des gegenwärtigen Organschaftskonzepts – Die Organschaft als lex imperfecta zur stlichen Erfassung der wirtsch Einheit "Konzern", StuW 1995, 124; Orth, Elemente einer grenzüberschreitenden Organschaft im dt StR, GmbHR 1996, 33; Grother...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / I. Fazit/Ausblick

Dieser kurze Rückblick auf die Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002, ihre im wesentlichen gelungene Umsetzung und die zwischenzeitlichen Entwicklungen zu den einzelnen Aspekten bestätigt, dass wir auch insoweit in einer dynamischen Welt leben. Viele der späteren Entwicklungen kann der Gesetzgeber bei Schaffung eines Regelwerkes noch nicht vorhersehen. Eine erheblic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Entstehung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 64 BewG ist durch das BewÄndG 1965[2] in das Gesetz eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung in § 2 des Gesetzes über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirats [3], enthält jedoch auch neue Komponenten. Das Bewertungsgesetz wurde insgesamt am 1.2.1991 neu bekannt gemacht.[4] Rz. 6 [Autor/Stand] In d...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / B. Entlastung (nur) bei "höherer Gewalt" (§ 7 Abs. 2 StVG)

Mit der Reform des Schadensersatzrechtes im Jahre 2002 sollten im Bereich der Haftung besonders die Schwachen im Straßenverkehr, also Fußgänger, Radfahrer, vor allem aber Kinder, besser geschützt werden.[13] Sie alle werden bei Unfällen mit Kfz bereits aufgrund der physikalischen Masseverhältnisse i.d.R. besonders schwer verletzt. Der Gesetzgeber hat darauf mit einer deutlic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 59 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 7 [Autor/Stand] § 59 BewG ist auch bei der Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Grund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 60 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 6 [Autor/Stand] § 60 BewG ist bei der Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Grunderwer...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / E. Halterhaftung bei Anhängern (§ 7 Abs. 1 StVG)

Im Jahre 2002 wurde auch eine von der Zugmaschine unabhängige Gefährdungshaftung angekoppelter[88] Anhänger in § 7 Abs. 1 StVG eingeführt.[89] Der Handlungsbedarf auf dem Sektor ergab sich daraus, dass der Halter des ziehenden Fahrzeugs im Zuge einer verstärkten Internationalisierung und der steigenden Anzahl der Vermietungen von Anhängern immer häufiger von dem des Anhänger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 61 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 7 [Autor/Stand] § 61 BewG ist bei der Feststellung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Grunderwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 52 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und seitdem unverändert in Kraft. Die Vorschrift ist unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur Anwendung. Rz. 6 [Autor/Stand] § 52 BewG ist bei der Feststellung von Grundbesitzwerten ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 56 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und geht auf die bisherigen Regelungen in § 47 Abs. 3 BewG 1934 und den früheren § 24 BewDV zurück. Bei der Übernahme der Regelung wurde die Vorschrift allerdings an die Verhältnisse der Praxis angepasst. Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 1996[4] w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 65 Aufgaben

Rz. 1 [Autor/Stand] Über § 65 BewG werden die Aufgaben des Bewertungsbeirates festgeschrieben. Die Vorschrift übernimmt im Wesentlichen die Regelungen des § 43 BewG 1965 und wurde durch das BewG 1965[2] in das Gesetz aufgenommen. Der Grund dafür lag in der Einschätzung, dass im Gesetz über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates[3] dessen Aufgabenstellung nur umriss...mehr

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AGS 02/2020, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das OLG Köln ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zuständig. Die Vorlageentscheidung des AG Brühl ist daher abzuändern und die Sache unmittelbar dem zuständigen LG Köln vorzulegen. Für die Entscheidung über die nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde ist nicht das OLG Köln, sondern gem. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG das LG Köln zuständig. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. ...mehr

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FF 02/2020, Keine Anordnung... / 2 Anmerkung

Die beiden vorstehenden, ein- und denselben Familienkonflikt betreffenden Beschlüsse des BGH (XII ZB 511/18 und XII ZB 512/18) sind in drei Punkten v.a. für die anwaltliche Familienrechtspraxis erläuterungsbedürftig (1. bis 3.) und illustrieren den dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Sorge- und Umgangsrecht (4.). 1. Bedeutung des (beeinflussten) Kindeswillens Im ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 57 BewG ist mit dem BewG 1965[2] in das Bewertungsgesetz aufgenommen worden und schließt an die bisherigen Regelungen in § 47 Abs. 4 Satz 1 BewG 1934 an. Rz. 6 [Autor/Stand] Die Vorschrift ist seitdem unverändert und unabhängig von der Art der Feststellung gültig. Sie kommt also auch bei Wertfortschreibungen und Nachfeststellungen zur ...mehr