Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Vertragsschluss, Obliegenheiten, VVG-Reform 2008

Rz. 291 Da Probleme des Vertragsschlusses im Bereich der Rechtsschutzversicherung in der Praxis kaum eine Rolle spielen und sich auch die praktische Relevanz von Obliegenheiten etc. – und damit auch der VVG-Reform 2008 – in Grenzen hält, wird auf eine diesbezügliche Darstellung verzichtet und insoweit auf das Kapitel Rechtsschutzversicherung von Schneider, in: van Bühren, Ha...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Anwendungsfälle

Rz. 139 Das mit der VVG-Reform 2008 eingeführte neue Leistungskürzungsrecht findet im Falle der groben Fahrlässigkeit Anwendung in folgenden Fällen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Ausgestaltung des Leistungskürzungsrechts

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 140 Der Gesetzgeber hat in den vorstehend genannten Vorschriften lediglich gesetzlich geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Er überlässt die Herausbildung geeigneter Kriterien und Abgrenzungsmerkmale vollständig der Rechts...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Quotenabstufung

a) Grobe Abstufungen Rz. 144 Weitestgehende Einigkeit herrscht darüber, dass die Quoten in groben, größeren Schritten gebildet werden sollen, da anderenfalls eine mathematische Genauigkeit suggeriert würde, die tatsächlich nicht zu erzielen ist. So wird überwiegend eine Aufteilung in Drittel, Viertel und Fünftelschritten vorgeschlagen (Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019,...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Rettungskostenersatz gem. §§ 82, 83 VVG

Rz. 233 Dem Versicherungsnehmer kann ein Schaden entstehen, wenn dieser zur Vermeidung eines Zusammenstoßes mit Haarwild ausweicht und es dadurch zu einem Unfall kommt. Voraussetzung für einen Aufwendungsersatzanspruch ist gem. § 83 Abs. 1 VVG, dass die Rettungshandlung objektiv zur Abwendung oder Minderung des versicherten Schadens geeignet ist. Nach der durch die VVG-Refor...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 3. Typische Fälle im Verkehrsrecht (nach dem "Goslarer Orientierungsrahmen")

a) Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit Rz. 189 Der "Goslarer Orientierungsrahmen" schlägt eine Staffelung je nach Alkoholisierungsgrad vor: Rz. 190 Der BGH (v. 22.6.2011 –...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Beispiele zur Quotenbildung im Verkehrsrecht

1. "Goslarer Orientierungsrahmen" Rz. 186 Aufgrund einer Empfehlung des Arbeitskreises II des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2009 hat im November 2009 ein Symposium von Verkehrsrechtlern aus dem Kreise der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände stattgefunden. Aus diesem Symposium ist ein "unverbindlicher Orientierungsrahmen" hervorgegangen, der für typis...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Bisherige Rechtsprechung

Rz. 188 Eine Übersicht bisher vorliegender Rechtsprechung zur Quotenbildung in typischen Fällen des Verkehrsrechts findet sich im entsprechenden Werk von Nugel (Kürzungsquoten nach dem VVG, 2. Auflage 2012). In den nachfolgend genannten Fällen wird jeweils auf ggf. bereits vorliegende Rechtsprechung hingewiesen.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) Überlassen des Fahrzeugs an Fahrer ohne Fahrerlaubnis

Rz. 193 Für diese Fälle hat der "Goslarer Orientierungsrahmen" im privaten Bereich eine Kürzung von 0 %, im gewerblichen Bereich eine Kürzung um 25 % vorgeschlagen. Auch in dieser Fallgruppe ist bisher keine Rechtsprechung ersichtlich.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / g) Verwendung verkehrsunsicherer Bereifung

Rz. 198 In dieser Fallgruppe schlägt der "Goslarer Orientierungsrahmen" eine Kürzung um 25 % vor.mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Rotlichtverstoß

Rz. 195 Bei Rotlichtverstößen erschien dem "Goslarer Orientierungsrahmen" eine generelle Kürzung um 50 % als angemessen. Rz. 196 Die bisherige Rechtsprechung hat ebenfalls eine Kürzung um 50 % akzeptiert (LG Münster NJW 2010, 240; LG Essen zfs 2010, 393; AG Duisburg SP 2011, 28).mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / i) Rettungskosten

Rz. 201 Das OLG Saarbrücken (zfs 2011, 331) hat eine Kürzung um 50 % bei folgendem Sachverhalt angenommen: Fahrer weicht Kleintier bei 120 km/h aus ohne Bremsung mit übermäßiger Lenkbewegung, wobei er Hände vor sein Gesicht geschlagen hat. Das LG Trier (zfs 2010, 510) hat eine Kürzung um 60 % bei folgendem Sachverhalt angenommen: Fahrer weicht Fuchs bei 70 km/h nachts in Rech...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / (3) Höchstbetrag bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

Rz. 106 Vor der VVG-Reform 2008 hatte der BGH die bis dahin in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung streitige Frage entschieden, wie mit den in den AKB vereinbarten Höchstbeträgen der Leistungsfreiheit umzugehen ist, wenn mehrere Obliegenheitsverletzungen begangen werden. Nach der Rechtsprechung des BGH galt danach (BGH zfs 2006, 94 = VersR 2005, 1720 = r+s 2006, 100 =...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / c) Schreiben an eigenen Versicherer

Rz. 320 Gemäß § 7 I Abs. 2 S. 1 AKB bzw. E.1.1 AKB 2008 ist jeder Versicherungsfall dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Verletzt der VN vorsätzlich seine Anzeigepflicht, wird der Versicherer im Innenverhältnis leistungsfrei, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR und seit der VVG-Reform nur im Falle der Kausal...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Drogenbedingte Fahrunsicherheit

Rz. 192 Der "Goslarer Orientierungsrahmen" hat "angesichts der Probleme der Strafjustiz, für die unterschiedlichen Drogen und Konsumformen jeweils einen der alkoholbedingten Fahrunsicherheit entsprechenden Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit verbindlich festzulegen", lediglich eine Bandbereite der Kürzung von 50 bis 100 % vorgeschlagen. Rechtsprechung liegt – soweit ers...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Missachtung des Stopp-Schildes oder (festen) grünen (Abbiege-)Pfeils

Rz. 194 Für diese Fälle schlägt der "Goslarer Orientierungsrahmen" generell eine Kürzungsquote von 25 % vor. Rechtsprechung existiert noch nicht.mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Schmerzensgeld ohne Verschulden (Gefährdungshaftung)

Rz. 34 Ob der Schmerzensgeldbetrag bei Verwirklichung eines Tatbestandes der Gefährdungshaftung niedriger zu bemessen ist als bei einer Verschuldenshaftung, ist ein durch die Reform "hausgemachtes" Problem (Diehl, zfs 2007, 10). Der BGH vertrat seit je her die Auffassung, dass sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion die Schmerzensgeldhöhe bestimme (BGH VersR ...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 3 Der Praxistipp

Gesetzgeber sollte handeln Es ist die Aufgabe des BGH, Streitfragen zu entscheiden und damit für Rechtsfrieden zu sorgen. Es verbietet sich deshalb Kritik, wenn er genau das tut. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, in § 18 RVG zu definieren, dass die gütliche Erledigung in jedem Fall eine eigene Angelegenheit darstellt.mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / III. Illoyale Vermögensverfügungen und Kappungsgrenze

Eine wesentliche Änderung aber hat der Geltungsbereich der Kappungsgrenze erfahren. Die Ausgleichsforderung ist seit 1.9.2009 dann nicht mehr auf das vorhandene Vermögen beschränkt, wenn der Ehegatte sein Vermögen illoyal vermindert hat. Hintergrund dieser Regelung ist, dass – wie schon nach altem Recht – ein unredlich verursachter Vermögensschwund dem vorhandenen Endvermöge...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / L. Verjährung, Klagefrist, Passivlegitimation

Rz. 433 Die früheren besonderen Regelungen über die Verjährungsfrist gem. § 12 Abs. 1 VVG a.F. sind ersatzlos weggefallen. Nunmehr gilt für die gegenseitigen Ansprüche die Regelverjährung des § 195 BGB von drei Jahren, beginnend gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres der Anspruchsentstehung. Rz. 434 Ist der Anspruch des Versicherungsnehmers beim Versicherer angemeld...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / 1. Neubeginn der Verjährung

Rz. 129 Die früheren Unterbrechungstatbestände sind im neuen Verjährungsrecht als "Regelungen über den Neubeginn der Verjährung" bezeichnet. Nach Eintreten eines dort genannten Tatbestandes beginnt die volle Verjährungsfrist wieder neu zu laufen. Rz. 130 Die zum Neubeginn führenden Handlungen sind durch die ZPO-Reform 2001 auf ein geringes Maß zurückgeführt. Die Umstände, die...mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist weder direkt noch analog anwendbar, sodass eine Anrechnung nicht stattfindet. a) Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vo...mehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / III. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der Ausgestaltung des Verfahrens

Insbesondere die zu beobachtende sehr unterschiedliche Handhabung des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG (Absehen von persönlicher Anhörung des Kindes, Verzicht auf Anhörungs- und Erörterungstermine etc. in der Beschwerdeinstanz, also rein schriftliches Verfahren) durch die Oberlandesgerichte bzw. teilweise sogar der Familiensenate innerhalb eines Oberlandesgerichts, aber auch die zah...mehr

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AGS 01/2020, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J. H. Schröder-Kay. Bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach, Dipl.-Rpfl. (FH), Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium und Jens Peter Eggers, Dipl. Rpfl. (FH), Bezirksrevisor beim LG. 14. neu bearb. Aufl., 2020. Verlag C. F. Müller GmbH. XV, 545 S., 98,00 EUR Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher ist für viele Gläubiger und Gläubigervertreter ein Buch m...mehr

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AGS 01/2020, Staudinger, BGB – Kommentar zu den §§ 255-304 (Leistungsstörungsrecht 1)

Herausgegeben von Manfred Löwisch. Bearbeitet von Georg Caspers, Cornelia Feldmann, Sebastian Kolbe, Roland Schwarze. Verlag Sellier – de Gruyter, Berlin. XIV, 1198 S., 449,00 EUR Das Werk umfasst die Normen §§ 255–304 BGB und befasst sich somit mit dem Leistungsstörungsrecht. Das Leistungsstörungsrecht behandelt die Unmöglichkeit der Leistung, den Schuldner- und Gläubigerver...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 140 Der Gesetzgeber hat in den vorstehend genannten Vorschriften lediglich gesetzlich geregelt, dass der Versicherer berechtigt ist, "seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen". Er überlässt die Herausbildung geeigneter Kriterien und Abgrenzungsmerkmale vollständig der Rechtsprechung. Rz. 141 In der G...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Grobe Abstufungen

Rz. 144 Weitestgehende Einigkeit herrscht darüber, dass die Quoten in groben, größeren Schritten gebildet werden sollen, da anderenfalls eine mathematische Genauigkeit suggeriert würde, die tatsächlich nicht zu erzielen ist. So wird überwiegend eine Aufteilung in Drittel, Viertel und Fünftelschritten vorgeschlagen (Langheid/Rixecker, VVG, 6. Auflage 2019, § 28 Rn 78; Rixecke...mehr

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FoVo 01/2020, Falschüberwei... / 2 Der Praxistipp

Pfändung des P-Konto kann Erfolg versprechen Die Evaluation der Reform der Kontopfändung hat ergeben, dass in etwa einem Drittel der Fälle, in denen ein P-Konto gepfändet wurde, pfändbare Beträge abzuführen waren. Das zeigt, dass es sinnvoll ist, im Rahmen der Forderungspfändung das P-Konto nicht außen vor zu lassen. Grund für den Pfändungserfolg ist in den meisten Fällen, da...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / b) Stärkung der Vorsorgevollmacht durch den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber hat seit der Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft Anfang der 1990er Jahre das Institut der Vorsorgevollmacht immer weiter gestärkt.[19] Die in § 1986 Abs. 2 S. 2 BGB vorgesehene Subsidiarität der Betreuung gegenüber der Altersvorsorgevollmacht sollte ursprünglich in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung tragen.[20] Mi...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Kündigungsmöglichkeit

Rz. 89 Verletzt der Versicherungsnehmer eine vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllende vertragliche Obliegenheit, ist der Versicherer gem. § 28 Abs. 1 S. 1 VVG berechtigt, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats seit Kenntniserlangung fristlos zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er lediglich leicht fah...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht gütliche Erledigung nicht als eigene Angelegenheit Das LG hat angenommen, eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG stehe der Gläubigerin weder für den Antrag auf gütliche Erledigung noch für den Auftrag zu, Drittauskünfte einzuholen. Die gütliche Einigung diene allein der Vollstreckung aus dem Titel, stehe in engem innerem Zusammenhang mit der folgenden Zwangs...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / M. Gerichtsstand gem. § 215 VVG

Rz. 437 Neben den Gerichtsständen des Versicherers (Sitz gem. § 17 ZPO als allgemeiner sowie Niederlassung gem. § 21 ZPO als besonderer Gerichtsstand) kann die Klage gegen einen Versicherer auch im durch die VVG-Reform 2008 neu eingeführten besonderen Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG) erhoben werden. Dieser Gerichtsstand gilt (hins...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / 6. Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers

Rz. 89 Für Klagen aus einem Versicherungsvertrag (Klage gegen den eigenen Versicherer oder Klage des eigenen Versicherers) ist darüber hinaus § 215 VVG zu beachten. Rz. 90 Gem. § 215 Abs. 1 S. 1 VVG können Klagen des Versicherungsnehmers auch vor dem Gericht erhoben werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / d) Bei der Quotenbildung zu berücksichtigende Kriterien

Rz. 155 Felsch hat sich in seinem Vortrag anlässlich des Symposiums der ARGE Versicherungsrecht des DAV am 29.9.2007 (veröffentlicht in r+s 2007, 485 ff.) mit den denkbaren Parametern beschäftigt, die bei der Quotenbildung eine Rolle spielen können. Aufgrund des Umstandes, dass Felsch Mitglied des für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenats des BGH ist, wird desse...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 189 Der "Goslarer Orientierungsrahmen" schlägt eine Staffelung je nach Alkoholisierungsgrad vor: Rz. 190 Der BGH (v. 22.6.2011 – IV ZR 225/10 – VersR 2011, 1037) ha...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Zusammenfassung zu den Kriterien

Rz. 174 Zu berücksichtigen sind bei der Feststellung der "Schwere des Verschuldens" des Versicherungsnehmers jedenfalls die folgenden drei Kriterien:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 4. Rechtsfolgen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz

Rz. 133 Wird der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherer gem. § 81 Abs. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Auch in diesem Bereich ist durch die VVG-Reform 2008 entsprechend dem neuen Sanktionensystem das Alles-oder-Nichts-Prinzip abgeschafft und durc...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten

Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Kürzung auf Null bzw. Kürzung um Null?

Rz. 145 Ob der Begriff der Leistungskürzung auch die Möglichkeit einschließt, dass der Leistungsanspruch vollständig auf Null gekürzt wird, lässt sich sprachlich unterschiedlich bewerten. Rz. 146 Von der Systematik des neuen VVG betrachtet spricht einiges dafür, dass eine Kürzung im Gegensatz zur vollen Leistung (bei einfacher Fahrlässigkeit) und zur vollständigen Leistungsfr...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / Einführung

Ziel der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Güterrechtsreform war, das dem Zugewinnausgleich zugrundeliegende Prinzip der gleichen Teilhabe an dem während der Ehe erwirtschafteten Gewinn konsequenter als bislang geschehen zu realisieren.[1] Dabei richtete sich das Augenmerk des Gesetzgebers auf die Regelungen, die die gleichberechtigte Beteiligung an den ehezeitlich erzielten We...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / h) Diebstahl des Fahrzeugs

Rz. 199 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Diebstahls des Fahrzeugs schlägt der "Goslarer Orientierungsrahmen" eine Kürzung um 75 % bei im Zündschloss steckendem Zündschlüssel (ebenso jüngst OLG Dresden r+s 2020, 148) und um 25 % bei sonstigem gefahrgeneigten Umgang mit Kfz-Schlüsseln vor. Rz. 200 Das LG Traunstein (v. 12.5.2011 – 1 O 3826/10) hat eine Kürzung um 50 % in...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Anzeige-/Schadensminderungspflichtverletzung

Rz. 197 In dieser Fallgruppe ist auf die folgende Rechtsprechung mit jeweiliger Kürzung hinzuweisen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. "Goslarer Orientierungsrahmen"

Rz. 186 Aufgrund einer Empfehlung des Arbeitskreises II des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2009 hat im November 2009 ein Symposium von Verkehrsrechtlern aus dem Kreise der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände stattgefunden. Aus diesem Symposium ist ein "unverbindlicher Orientierungsrahmen" hervorgegangen, der für typische, in der Praxis häufig vorkomm...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Unterschiedliche Bedingungswerke

Rz. 288 Grundsätzlich besteht auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung aufgrund der zunehmenden Verwendung von Individualklauseln die Notwendigkeit, sich zur Anspruchsprüfung stets den Versicherungsschein sowie die konkreten zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorlegen zu lassen. Rz. 289 Aufgrund der Verbreitung wird nachfolge...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) "Augenblicksversagen"

Rz. 116 Eine grobe Fahrlässigkeit kann bei einem sog. Augenblicksversagen fehlen, wenn dem Versicherungsnehmer ein einmaliger "Ausrutscher" unterläuft, der "auf ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen" zurückzuführen ist (BGH VersR 1989, 840). Aufgrund dieses Grundsatzes nahm die Rechtsprechung der Instanzgerichte bei Rotlichtverstößen immer h...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bereits durch das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft (3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) hatte sich eine schwerwiegende Veränderung des Kfz-Haftpflichtversicherungsrechts ergeben. Rz. 2 Den einzelnen Versicherungsunternehmen wurde ab dem 1.7.1994 ein größerer Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Kausalitätserfordernis

Rz. 93 Die Neuregelung im Rahmen der VVG-Reform 2008 enthält als weitere Voraussetzung der (vollständigen oder teilweisen) Leistungsfreiheit das Kausalitätserfordernis. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer trotz der gesetzlich zunächst einmal geltenden Kausalitätsvermutung gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG den sog. Kausalitätsgegenbeweis führen kann: Soweit die Obliegenheitsve...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Leistungskürzung bei mehreren Verstößen

Rz. 176 Aufgrund der oben genannten (siehe Rdn 139) vielfachen Anwendungsfälle der neuen Leistungskürzung stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn mehrere grob fahrlässige Verstöße des Versicherungsnehmers vorliegen, die jeweils eine Leistungskürzung rechtfertigen. Gerade im Bereich der Kraftfahrtversicherung sind in der Praxis derartige Fälle mit mehreren Verstö...mehr