Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) "Grundquote" von 50 %?

Rz. 149 Die neue Gesetzessystematik verlangt, dass gegenüber dem bisherigen Recht nicht nur die Verschuldensformen des Vorsatzes, der groben sowie der einfachen Fahrlässigkeit voneinander abzugrenzen sind, was im Einzelfall bereits zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten geführt hat. Nunmehr ist innerhalb des Bereichs der groben Fahrlässigkeit weiter nach der "Schwere des ...mehr

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zfs 01/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [7] Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. … [10] II. … Anders als das BG meint, ist es der Bekl. schon deswegen verwehrt, sich auf die Befristung ihres Anerkenntnisses zu berufen, weil sie die Befristung im Schreiben vom 19.3.2014 nicht begründet hat. [11] 1. Das befristete Anerkenntni...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Einzelne Kriterien

Rz. 157 Zunächst dürfte das objektive Gewicht der Sorgfaltsverletzung zweifellos ein geeignetes Verschuldenskriterium darstellen. So lädt nach Felsch schwerere Schuld auf sich, wer durch einen Rotlichtverstoß einen Menschen tötet als derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Fahrrades verursacht (im "Goslarer Orientierungsrahmen", zfs 2010, 12, auch als ...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / III. Passivlegitimation des KH-Versicherers

Rz. 5 Ausschließlich im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG der hinter dem Schädiger stehende KH-Versicherer im Wege des Direktanspruchs mitverklagt oder auch allein direkt in Anspruch genommen werden. Beachtemehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / IX. Fazit

Insgesamt lässt sich zu den hier dargelegten wesentlichen Änderungen der Regelungen zum Zugewinnausgleich ein positives Resümée ziehen. Dass die Erweiterung der Auskunftsansprüche dazu führt, dass sich Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren in die Länge ziehen – und gezielt auch gezogen werden können –, ist eine nicht zu vermeidende Folge des Ausbaus der Informationsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.5 Ausnahme: Übertragung zur Scheidungsfolgenregelung (§ 93 Abs. 1a EStG)

Rz. 29 Ausnahmereglungen bestehen auch bei Scheidung einer Ehe bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Eine schädliche Verwendung liegt nicht vor, wenn gefördertes Altersvorsorgevermögen aufgrund einer internen Teilung nach § 10 VersAusglG oder aufgGrund einer externen Teilung nach § 14 VersAusglG auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder eine nach § 82 Abs. 2 ES...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Im Zuge der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes wurden im Bereich der Pflichtteilsentziehung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Veränderungen vorgenommen: die Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten wurden vereinheitlicht; die frühere Unterscheidung in den §§ 2333–2335 BGB ist hierdurch weggefallen....mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Grundlagen des materiellen türkischen Erbrechts

Rz. 376 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Im Rahmen der Reformen Mustafa Kemals war das Schweizer ZGB ins Türkische übersetzt und inhaltlich im Wesentlichen unverändert in Kraft gesetzt worden.[205] Auch alle späteren Gesetzesänderungen in der Türkei lehnen sich an zwischenzeitliche Rechtsänderungen in der Schweiz an. Die Neufassung d...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / VI. Ausschluss der Ersatzerbfolge bei Zuwendungsverzicht

Rz. 72 Ein weiteres Problem im Rahmen der Ersatzerbenbestimmung entsteht beim Abschluss sogenannter Zuwendungsverzichtsverträge, wobei sich nach Inkrafttreten der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes zum 1.1.2010 die Situation etwas entschärft hat.[133] Die Vorschrift des § 2352 BGB eröffnet die Möglichkeit für den durch Testament berufenen Erben, Vermächtnisnehmer oder de...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 209 Da das französische Recht allein gesetzliche Erben kennt, kann der Erblasser keine Erbeinsetzung vornehmen, sondern im Testament allein in Form von Vermächtnissen über seinen Nachlass verfügen bzw. die Quoten der gesetzlichen Erben erhöhen und vermindern. Rz. 210 Das Vermächtnis von Einzelrechten (legs particulier) gem. Art. 1014 c.c. hat nach französischem Recht ding...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 320 In erster Ordnung erben gem. Art. 457 ZGB Abkömmlinge, in zweiter Ordnung die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, und in dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge. Der Ehegatte erhält neben Abkömmlingen die Hälfte, neben Eltern, Geschwistern und deren Abkömmlingen ¾ des Nachlasses und wird neben Angehörigen der dritten Ordnung gesetzlicher Alleinerbe, Art. 462 ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Allgemeines

Rz. 38 Nichteheliche Kinder hatten schon bisher volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erbrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und des nichtehelichen Vaters am Kind in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Rz. 39 Für nichte...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / II. Der Schuldner des Vermächtnisses

Rz. 15 Mit dem Vermächtnis beschwert ist grundsätzlich entweder der Erbe (auch der Vor- bzw. der Nacherbe) oder der Vermächtnisnehmer, Letzterer als Hauptvermächtnisnehmer. Andere Nachlassbeteiligte, insbesondere Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte und Erbeserben kommen als Beschwerte ebenso wenig in Betracht wie Empfänger lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.[21]...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines

Rz. 75 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben (§ 1938 BGB), sieht das Gesetz vor dem Hintergrund der Erbrechtsgarantie des Art. 14 GG in § 2303 BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor.[55] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblass...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / I. Das Erbschaftsteuergesetz 2016

Rz. 68 Nachdem das BVerfG mit Beschl. v. 7.11.2006 das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht insbesondere wegen unterschiedlicher Bewertungsansätze für Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, reagierte der Gesetzgeber durch den Erlass des am 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / 4. Stiftungsvermögen

Rz. 31 Die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ist nur mit Hilfe eines entsprechenden Vermögens möglich. Daher muss die Stiftung gem. § 80 Abs. 2 BGB eine Vermögensausstattung erhalten bzw. haben, die die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks als gesichert erscheinen lässt.[28] Abgesehen von Fällen der Verbrauchsstiftung muss das Vermögen darüber hinau...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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§ 1 Vermögensnachfolge / IV. Zuwendungsverzicht

Rz. 26 Liegt ein bindend gewordenes Testament oder ein Erbvertrag vor, wonach einem Bedachten eine bestimmte Zuwendung zusteht, so kann diese Person auf diese Zuwendung verzichten, § 2352 BGB. Allerdings war in der Vergangenheit fraglich, ob sich der Zuwendungsverzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt. Nach der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes erfol...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 243 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus italienischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. Für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle bestimmt Art. 46 des Gesetzes über die Reform des Internationalen Privatrechts vom 31.5.1995 (IPRG) das auf die Erbfolge anwendbare Recht wie folgt: Zi...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser

Rz. 294 Die Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Das Erbstatut wird freilich im Schweizer Bundesgesetz über das über das Internationale Privatrecht vom 18.12.1987 (IPRG) sehr ähnlich bestimmt, wie in den Art. 21 ff. EuErbVO. Im Detail können sich – vor allem bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts und bei den Rechtswahlmöglichkeiten – durchaus einige Unters...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / III. Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 7 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, nach der eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhalten soll, da es sich hierbei nicht um eine eindeutige Verfügung des Erblassers handelt. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung auf die Pflichtteilsquote, eine Enterbu...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Inhalt testamentarischer Verfügungen

Rz. 271 In einem Testament kann der Erblasser folgende Anordnungen treffen:mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 262 Eigenart des niederländischen materiellen Erbrechts seit der 2003 in Kraft getretenen Erbrechtsreform ist die starke Stellung des überlebenden Ehegatten. Vor der Reform stand entsprechend dem aus Frankreich übernommenen Modell des Code Napoléon die Erbfolge zugunsten der Kinder im Vordergrund. Die Neuregelung dagegen basiert auf dem in der notariellen Gestaltungsprax...mehr

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Reform des Außensteuerrechts

Das BMF will mit dem am 10.12.2019 als Referentenentwurf veröffentlichten "Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie" die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung hybride Gestaltungen sowie die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD) der EU verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung insbesondere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.3.1 Allgemeines

Rz. 63 Buchwertabspaltungen sind vorzunehmen bei Milch- und Zuckerrübenlieferrechten sowie bei Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau. Nicht im Zusammenhang mit dem Grund und Boden stehende Wirtschaftsgüter und Nutzungsbefugnisse sind Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform [1], Grundstücksflächen, die Bodenschätze enthalten[2] und Ökopunkte.[3] Gleiches gilt für die Ackerquote u...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / I. Einleitung

Um den Auskunftsanspruch des Scheinvaters ist es ruhig geworden. Nachdem der BGH in mehreren Entscheidungen[1] die Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Kindesmutter gegenüber dem früheren rechtlichen Vater (sog. Scheinvater) zur Auskunft darüber, zu welchem Mann sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung unterhalten hatte, konkretisiert hatte, wurde d...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Kommt die Reform noch? I. Einleitung Um den Auskunftsanspruch des Scheinvaters ist es ruhig geworden. Nachdem der BGH in mehreren Entscheidungen[1] die Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Kindesmutter gegenüber dem früheren rechtlichen Vater (sog. Scheinvater) zur Auskunft darüber, zu welchem Mann sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung unterhalten ...mehr

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FoVo 12/2019, Führt eine Eh... / II. So können Sie profitieren

Sperrfrist vs. Veränderungen Ein Schuldner, der die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder nach § 284 AO innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben hat, ist zur erneuten Abgabe nach § 802d Abs. 1 S. 1 ZPO nur verpflichtet, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Hinweis Für de...mehr

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FoVo 12/2019, Der taktische... / 3 Der Praxistipp

§ 755 ZPO im Spiegel der BGH-Rechtsprechung Schon zweimal hat sich der BGH grundsätzlich mit dem mit der Reform der Sachaufklärung eingefügten § 755 ZPO beschäftigt. Am 21.6.2017 hat er entschieden, dass Voraussetzung für die Aufenthaltsermittlung des Schuldners nach § 755 ZPO ein zugrunde liegender Vollstreckungsauftrag ist, der den Anforderungen des § 802a Abs. 2 ZPO genügen...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / 1. Scheinvater als Anspruchsberechtigter

Auskunftsberechtigte Person ist allein der Scheinvater, weil in Abs. 4 des Entwurfs wortgleich die Formulierung aus dem materiell-rechtlichen Regressanspruch ("ein Dritter als Vater Unterhalt gewährt") aufgenommen ist. Dies entspricht dem Regelungsanliegen, das auf eine Reform des Scheinvaterregresses gerichtet, aber auch begrenzt ist. Soweit hierin eine punktuell den Schein...mehr

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zfs 12/2019, Auslegung des ... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht kein Anspruch aus § 7 Abs. 1, § 8 Nr. 3 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG auf Ersatz des geltend gemachten Schadens zu, da es sich bei dem Rollstuhl um eine Sache handelt, für die eine Versicherungsleistung durch die Klausel A 1.5.5 der AKB 2008, die im Versicherungsvertragsverhältnis zwischen der Bekl. und ihrem Versicherungsnehmer Anwendung findet, ausge...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / V. Fazit

Nach jedem Anfechtungsverfahren, das zur Auflösung der rechtlichen Elternschaft geführt hat, kann grundsätzlich ein Regressanspruch bestehen. Der betroffene Scheinvater kann diesen Anspruch nicht durchsetzen, wenn er den biologischen/rechtlichen Vater nicht kennt. Bisher bleibt daher für diesen Problembereich ein klares Regelungsdefizit, dass dem früheren rechtlichen Vater e...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / A. Einführung

Rz. 0 Mit diesem Abschnitt werden einige wichtige Grundsätze vorab erläutert, welche sowohl für die Kraftfahrzeughaftpflicht- als auch die Kaskoversicherung von gewichtiger Bedeutung und insbesondere im Zuge der Reform des VVG aus dem Jahr 2008 geprägt worden sind. Dabei geht es insbesondere ummehr

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§ 17 Private Unfallversiche... / 3. Hinweispflicht des Versicherers nach § 186 VVG

Rz. 22 Die im Zuge der VVG-Reform in § 186 VVG normierte Hinweispflicht des Versicherers ist das Korrelat zu dem vom Versicherungsnehmer zu beachtenden "Fristenkanon". Hat der Versicherungsnehmer einen Versicherungsfall angezeigt, muss der Versicherer ihn auf die vertraglichen Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Dies...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / VI. Ersatz der Mehrwertsteuer

Rz. 47 In den vom Versicherer in der Kraftfahrtversicherung verwendeten AKB wurde früher in § 13 AKB a.F. in unterschiedlichen Ausgestaltungen vorgesehen, dass eine Mehrwertsteuer nur dann ersetzt wird, wenn diese tatsächlich angefallen ist. Die Klausel "Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn der Versicherungsnehmer diese tatsächlich bezahlt" ist wegen Verstoße...mehr

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Literaturverzeichnis / Verkehrszivilrecht

Bachmeier, Regulierung von Auslandschäden, 2. Auflage 2017 Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2012 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, Kommentar, 77. Auflage 2019 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts, B...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / III. Annahme des Mandats/Parteiverrat gemäß § 356 StGB

Rz. 35 Bereits bei der Annahme des Mandats muss zwingend geprüft werden, ob sich der Anwalt der Gefahr eines Parteiverrats gem. § 356 StGB aussetzt. Diese Frage besitzt gerade bei der Bearbeitung von Verkehrsunfallmandaten besondere Bedeutung. Ein Parteiverrat wird u.a. durch die Annahme eines Doppelmandats begründet. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn innerhalb dess...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / I. Reichweite des Kürzungsrechts

Rz. 7 In der Literatur war nach der Reform des VVG lange Zeit umstritten, ob im Ausnahmefall auch bei einem (lediglich) grob fahrlässigen Fehlverhalten eine vollständige Leistungskürzung des Versicherers (auf Null) gerechtfertigt sein kann. Diese Frage hat der BGH entschieden und ein solches weitreichendes Kürzungsrecht im Ausnahmefall zugelassen. Rz. 8 Muster 14.2: Vollständ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Ende der Versicherung

Rz. 102 § 9 I AVB entspricht den Anforderungen, die § 11 VVG stellt. Während § 8 VVG a.F. noch Verträge mit festen Laufzeiten bis zu fünf Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit zuließ, liegt die Grenze nach der VVG-Reform nur noch bei drei Jahren (§ 11 Abs. 4 VVG). Das Widerrufsrecht für den Versicherungsnehmer ist in § 8 VVG geregelt. Rz. 103 Das Interesse ist noch nicht vollstän...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Mit Vertragsschluss

Rz. 95 Der Versicherungsschutz beginnt nach VVG grds. mit Abschluss des Versicherungsvertrages. Hierzu gelten die allgemeinen Regeln des BGB. Diese werden durch das VVG modifiziert. Durch die VVG-Reform wurden die Versicherer verpflichtet, den möglichen Vertragspartnern die Vertragsunterlagen rechtzeitig vor Antragstellung zur Verfügung zu stellen (§ 7 Abs. 1 VVG). Das sog. ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) Selbstbehalt

Rz. 27 Gem. § 51 Abs. 5 BRAO ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 % der Mindestversicherungssumme zulässig. Bei einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR würde sich also ein Selbstbehalt von 25.000,00 EUR ergeben.[44] Eine einschränkende Auslegung dieser Gesetzesanwendung nimmt Diller vor. Er hält es nicht für zulässig, die Mindesthaftpflichtversicherung ...mehr