Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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§3 Kernpunkte der Reform / IV. Verstöße vor dem 30.4.2014, eingetragen ab dem 1.5.2014 im FaER

Rz. 122 §65 Abs. 3 Nr. 3 StVG (siehe § 7 Rdn 13) regelt für Entscheidungen, die ab dem 1.5.2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, dass diese (unabhängig vom dem Datum der Rechtskraft) ausschließlich dem dann geltenden neuen Recht unterliegen. Die Vorschrift ist aus Praktikabilitätsgründen für die Handhabung der Umstellung im KBA erforderlich.[93] Eine Tilgungshemmu...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / IV. Berechnung der Punkte

Rz. 40 Zur Berechnung der Punkte selbst ist diese durch ein Kombinationsmodell von Tattags- und Rechtskraftprinzip folgendermaßen vorzunehmen, wenn und soweit Maßnahmen seitens der Behörden zu ergreifen sind – damit ist dann jeweils auf den Zeitpunkt der Ergreifung der Maßnahme abzustellen:mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / H. Heraufsetzung der Eintragungsgrenze

Rz. 134 Ein weiterer Reformteil ist in der Heraufsetzung der Eintragungsgrenze vorgenommen worden.[98] Zwar hatte der Gesetzgeber zunächst in Aussicht gestellt, dass Bußgelder nicht erhöht würden; tatsächlich hat aber der Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium die Lage verschärft, wonach die Eintragungsgrenze von 40EUR auf 60 (zuerst auf 70) EUR heraufgesetzt wurde. Verwa...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Dauer [Rdn 505]

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§3 Kernpunkte der Reform / V. Überführung der Maßnahmestufen

Rz. 124 §65 Nr. 4 StVG (siehe § 7 Rdn 13) regelt die Umstellung der Punktestände nach bisherigem Recht in die Maßnahmenstufen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems oder in die Vormerkung. Es wird also zunächst die Maßnahmestufe nach dem alten System anhand des Punktestandes festgestellt, und dann mittels der Überführungsstabelle in Punktestände nach dem Fahreignungs-Bewer...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / VII. Probleme bei der Berechnung des Punktestandes bei Mehrfachtätern

Rz. 64 In der Anwendungspraxis der Behörden ergaben sich aufgrund der unklaren Regelungen leider beträchtliche Probleme. So ist für die Überleitung von Maßnahmen nach dem alten Punktsystem in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem und die anschließende Anwendung Irritation aufgetreten. Dem Betroffenen wurde bei fehlender Verhaltensänderung entweder das Pflicht-Aufbauseminar ...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / I. Punkteabbau im Gesetzgebungsverfahren

Rz. 70 Erst spät in das Gesetzgebungsverfahren hat sich eine Punktabbauregelung eingefunden: Man darf davon ausgehen, dass die damalige FDP-Fraktion ihre Zustimmung zum Gesetzesvorhaben hiervon abhängig gemacht haben dürfte. Es soll entgegen der ursprünglichen Planung nun ein Abbau von einem Punkt ermöglicht werden, allerdings nur einmalig innerhalb von fünf Jahren bei einem...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / G. Punkteüberführung

Rz. 107 §65 StVG regelt die Überführung der Punkte folgendermaßen: §65 StVGmehr

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§3 Kernpunkte der Reform / II. Überleitung von Verstößen, die nicht nach FaER punktebewehrt sind

Rz. 113 Die Fristen, innerhalb derer die Überführung stattfinden, sollen einen unproblematischen Übergang garantieren. Die Entscheidungen, die nach altem Recht im Verkehrszentralregister gespeichert worden sind und nicht mehr zu speichern wären, werden am 1.5.2014 gelöscht. Für die Feststellung, ob nicht mehr zu speichern wäre, ist die Höhe der festgesetzten Geldbuße nicht z...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / III. 3 Punkte – Soweit die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine isolierte Sperre angeordnet ist

Rz. 37 Immer dann, wenn die strafrichterliche Entscheidung eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder aber die Anordnung einer isolierten Sperre bei einer Verkehrsstraftat anordnet, erfolgt eine Bepunktung in Höhe von drei Punkten.[30]mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / VI. Überführung der Punktabzüge und (besonderen) Aufbauseminare und verkehrspsychologischen Beratungen

Rz. 129 In §65 Abs. 3 Nr. 5 StVG (siehe § 7 Rdn 13) schließlich hat der Gesetzgeber Regelungen zu den Punktabzügen wie auch den (besonderen) Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen im Hinblick auf die Überführung getroffen. Rz. 130 Nach §65 Abs. 3 Nr. 5 Buchst. a StVG sind Punkteabzüge nur noch vorzunehmen, wenn der Betroffene die Bescheinigung über die Teilnah...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / II. Tilgung bzw. Löschung nach FaER

Rz. 91 Erstaunlich ist, dass auch bei diesen Regelungen zur Tilgung bzw. Löschung der Gesetzgeber nochmals nachlegen musste. So ist in der aktuellen, seit dem 5.12.2014 geltenden Fassung von §2 Abs. 9 S. 1 StVG eine Löschungspflicht nach spätestens zehn Jahren festgelegt. Hiervon wird für Registereintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister in...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / I. Einleitung

Rz. 81 Als Tilgungsfrist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem der Beginn durch Urteilsverkündung oder Strafbefehlszustellung, Rechtskraft oder Unanfechtbarkeit in einem Register tilgungsreif wird. Je nach Schwere des Verstoßes sind die Tilgungsfristen für die durch den Verstoß erreichten Punkte unterschiedlich lang. Der Gesetzgeber hat sich für feste Tilgungsfristen von 2 ½...mehr

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§3 Kernpunkte der Reform / I. Grundsatz

Rz. 108 Das eigentliche Problem in der heutigen Betrachtung findet sich allerdings in den Überleitungsvorschriften. Eine Generalamnestie ist nicht beabsichtigt. Im bisherigen Verkehrszentralregister finden sich aktuell etwa 47 Millionen Punkte von gut 9 Millionen Bürgern, die überführt werden müssen. Das soll nach dem Willen des Gesetzgebers wie folgt geschehen:mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Rechtsschutz [Rdn 561]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Eintritt [Rdn 528]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Allgemeines [Rdn 482]

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Teil E: Register / Fahreignungsregister, Allgemeines [Rdn 323]

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FF 1/2016, Alte und neue Baustellen im Familienrecht

Interview mit Ministerialdirektorin Beate Kienemund, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 1.12.2015 Beate Kienemund FF/Schnitzler: Sie sind im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für das Bürgerliche Recht und damit für das gesamte Familienrecht. Kienemund: Das ist zutreffend. Abteilung I (Bürgerliches Rech...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Beendigung/Ruhen [Rdn 489]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Verfahren [Rdn 595]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 632]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Verfahrensbeteiligte [Rdn 611]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Krisenintervention [Rdn 1063]

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§1 Einleitung / E. Hypothesen

Rz. 13 Ausgangspunkte für die Reform waren folgende Hypothesen,[25] die statistisch belegt sind (oder sein sollen) durch Forschungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sowie des Kraftfahrtbundesamtes (KBA): Zitatmehr

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§1 Einleitung / B. Reformvorhaben

Rz. 5 Das Reformvorhaben und seine tatsächliche Umsetzung waren das "Aufregerthema" der vergangenen Jahre aus dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS – jetzt BMVBI).[5] Die Auswirkungenauf die betroffenen Punkteinhaber sind weitreichend, dabei war der Ausgang des Reformvorhabens nicht immer eindeutig vorgegeben. Der Referentenentwurf lag Anfang Nov...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Allgemeines [Rdn 724]

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / I. Schaffung des Problembewusstseins

Rz. 1 Hinsichtlich der Berechnung von Punkteverstößen gibt es durch die Reform noch einige Unklarheiten. Viele Aspekte sind m.E. bei der Umsetzung der "Fahreignungsreform" vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt worden und werfen in der Praxis Fragen auf, die es noch zu klären gilt. Das Ziel des Gesetzgebers, bei den Punkteverstößen eine bessere Übersicht zu erzielen, ist leide...mehr

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FF 1/2016, Die Beamtenschei... / I. Altverfahren

Über den Versorgungsausgleich wird teilweise erst mehrere Jahre nach Einleitung des Scheidungsverfahrens entschieden. Deshalb sollte auch sechs Jahre nach der Reform des Versorgungsausgleichs beachtet werden, dass noch eine Übergangsvorschrift, § 57 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG bzw. – für Soldaten – 55c Abs. 1 Satz 2 SVG existiert. Diese Vorschriften sollen als Besitzschutzregelung...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Maßregeln, Erwachsene, Entziehungsanstalt [Rdn 1034]

Rdn 1035 Literaturhinweise: Bezzel, Können Patienten aus dem Maßregelvollzug (§ 64 StGB) resozialisiert werden?, Forens Psychiatr Psychol Kriminol 2010, 264 Dannhorn, Zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB), NStZ 2012, 414 Kemper, Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt zwischen Fehleinweisung und Fehlkonstruktion, 2009 ders., Erfolgreiches Krisenmanagemen...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / A. Gesetzliche Ausgangslage

Mit der Unterhaltsreform von 2008 hat der Gesetzgeber sich in besonderem Maße dem Schutz sogenannter Zweitfamilien verschrieben und den seit der Eherechtsreform von 1977 bestehenden regelmäßigen Vorrang der Unterhaltsansprüche des vorangegangenen Ehegatten abgeschafft. Er richtet den Rang in der Neufassung des § 1609 BGB nicht mehr wie zuvor grundsätzlich an der zeitlichen P...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Opferentschädigung, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Jugendarrest [Rdn 790]

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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zfs 1/2016, Alleinverschuld... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung der Anteile an dem Eintritt des Unfalls kann die den Fahrer und Halter des Kfz treffende Gefährdungshaftung dann zurücktreten, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten geprägt ist. Das entspricht nach st. Rspr. der Wertung der §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1956, 238; BG...mehr

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zerb 12/2015, Die verspätet... / Aus den Gründen

II. 1. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 3. ist als Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft und auch im Übrigen in zulässiger Weise eingelegt. a) Das Amtsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Beteiligten zu 3. schon mit ihrem Schriftsatz vom 10.6.2015 Beschwerde gegen den – ihnen damals noch nicht positiv bekannten – Ausschließungsbeschluss vom 16.3.2015 ein...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Allgemeines [Rdn 1]

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 7 [Autor/Stand] § 69 BewG gilt für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes gem. §§ 19 ff. BewG. Bis zum 31.12.2008 war § 69 BewG auch im Rahmen der Bedarfsbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzuwenden. Seit dem 1.1.2009 ist dies nicht mehr der Fall. Denn § 138 Abs. 3 Satz 1 BewG ordnet zwar nach wie vor ausdrücklich an, dass für die wirtschaftlichen ...mehr

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FoVo 1/2016, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner auf Antrag des Gläubigers (§ 802g ZPO) inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger v...mehr

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Strafvollzug, Allgemeines [Rdn 104]

Rdn 105 Literaturhinweise: Ipsen, Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nach der Förderalismusnovelle, NJW 2006, 2801 Müller-Dietz, Gesetzgebungszuständigkeiten für den Strafvollzug, ZRP 2005, 156 ff. Rotthaus, Bedeutung des Strafvollzugsgesetzes für die Reform des Strafvollzugs, NStZ 1987, 1. Rdn 106 1.a) Während sich das Strafvollstreckungsrecht mit dem "Ob" und "Wann...mehr

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§1 Einleitung / F. Konzeption und Umsetzung

Rz. 20 Unter der Überschrift "Probleme mit den Punkten"[33] befasste sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 mit dem Verkehrszentralregister. Man mag sich eine eigene Meinung dazu bilden, ob den Empfehlungen Rechnung getragen worden ist. In den Empfehlungen hieß es damals wörtlich: Zitat "Eine Vereinfachung der Vorschriften des bestehenden Punktsystems ist dringend erforder...mehr

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Teil F: Medien / Medien, Handlungsmöglichkeiten des Verteidigers [Rdn 31]

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§1 Einleitung / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Verkehrsrecht drehen sich die Uhren seit der Verabschiedung des altbekannten Verkehrszentralregisters (VZR) durch das Fahreignungsregister (FaER) anders. Gut ein Jahr nach der Umstellung kann noch nicht abschließend gesagt werden, ob Fahrerlaubnisinhaber deutlich schneller fürchten müssen, dass ihnen die Fahrerlaubnis aufgrund von Punkteinträgen in Flensburg entzoge...mehr

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Teil B: Vollstreckung von S... / Jugendliche, Vollstreckung, Sicherungsverwahrung [Rdn 877]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Verwarnung mit Strafvorbehalt [Rdn 231]

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zfs 1/2016, Im besten Alter

Mit zunehmendem Alter wird man auch attraktiver. Da diese Behauptung regelmäßig von Personen aufgestellt wird, die jedenfalls nicht mehr als jugendlich bezeichnet werden können, kann die Richtigkeit der Aussage durchaus in Zweifel gezogen werden. Etwas anderes gilt aber sicherlich für den Deutschen Verkehrsgerichtstag. Er wird vom 27.–29.1.2016 zum 54. Mal in der Weltkulture...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines [Rdn 948]

Rdn 949 Literaturhinweise: Feuerich/Weyland, Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung, 8. Aufl. 2012 Gaier/Wolf/Göken, Anwaltliches Berufsrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2014 Geiersberger, Status quo und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit – wie viel Reform muss sein? Vier Vorschläge für Verbesserungen und ein Veto gegen eine Neu-Ausrichtung?, AnwBl. 2015, 427 Henssler/Prütting, Komm...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Abschiebungshaft, Allgemeines [Rdn 121]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 122 Literaturhinweise: Heinhold, Abschiebungshaft in Deutschland, 1. Aufl...mehr

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§5 Rechtsmittel / 2. Mitteilung über den Punktestand

Rz. 47 Die Mitteilung des Kraftfahrt Bundesamtes stellt keinen Verwaltungsakt dar, der mit den üblichen verwaltungsrechtlichen Rechtsmitteln angegriffen werden könnte.[26] Deshalb ist weder eine Verpflichtungserklärung noch eine Feststellungsklage zulässig.[27] Es besteht kein Anspruch auf eine verbindliche Mitteilung des Punktestandes im Verkehrszentralregister.[28] Dies is...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Sicherungsverwahrung, Allgemeines [Rdn 537]

Rdn 538 Literaturhinweise: Anders, Kritik der nachträglichen Therapieunterbringung, JZ 2012, 498 Baier, Vollstreckung und Vollzug der Sicherungsverwahrung, StraFO 2014, 397 Bartsch, Neue bundes- und landesrechtliche Vorschriften über Vollstreckung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung, FS 2013, 208 ders., Anmerkung zum Beschluss des OLG Köln vom 17.9.2012 – 2 Ws 653/12 -, St...mehr