Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 31 Nachent... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] entspricht im Wesentlichen § 25 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951.[2] Wird, ohne dass Vorauszahlungen zu entrichten waren, erstmals eine Grundsteuer angefordert, so sind laut Gesetzesbegründung die Raten, deren Fälligkeitstage bereits abgelaufen sind, übereinstimmend mit der Regelung in § 30 Gr...mehr

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Roscher, GrStG Kommentar , ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] basiert auf § 20 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und §§ 37 bis 48 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952.[3] Eingedenk der Tatsache, dass seinerzeit in verschiedenen Ländern – mit Rücksicht auf die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes – anstelle der...mehr

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Roscher, GrStG § 21 Änderun... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift wurde im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] eingefügt. Die Einführung trug dem Umstand Rechnung, dass Änderungen im Steuermessbetragsverfahren unabhängig vom Grundsteuerwertverfahren zu beurteilen sein können. Vormals erfolgte die Änderung von Steuermessbescheiden ausschließlich über die Vorschriften der AO. Mit Bezug auf die Vor...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.7 Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 81 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG sind Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener der Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, und der jüdischen Kultusgemeinden (Rz. 74, 76) von der Grundsteuer befreit. § 5 GrStG, nach dessen Absatz 2 Wohnungen stets steuerpflichtig sind, ist insoweit nicht anzuwenden. Die derzeit bestehenden Pr...mehr

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Roscher, GrStG § 2 Steuerge... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] hat die Vorschrift sachlich unverändert den Regelungsinhalt aus den §§ 2 und 3 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. In der Gesetzesbegründung wurde insbesondere darauf verwiesen, dass sich bereits aus § 1 des Grundsteuergesetzes ergebe, dass nur von dem in einer Gemeinde der Bunde...mehr

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Roscher, GRStG, GrStG § 29 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 23 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. Sie hat damit den Grundsatz übernommen, dass bis zur Bekanntgabe eines neuen Grundsteuerbescheides Vorauszahlungen nach der zuletzt festgesetzten Jahressteuerschuld zu entrichten sind. Mit Blick au...mehr

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Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Althergebracht ist bei der Grundsteuer grundsätzlich derjenige Steuerschuldner, dem der Steuergegenstand bewertungsrechtlich zugerechnet worden ist. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] hat die Vorschrift im Wesentlichen die bisherige Rechtslage aus § 7 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen.[3] Rz. 6 Nach der Neufassung...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Fälligkeit der Grundsteuer war vormals in § 22 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], geregelt. Diese Regelungen wurden nur teilweise in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] überführt.[3] Abweichend von der bisherigen Rechtslage wurde insbesondere nur die Zahlung des Jahresbetrags der Grundsteuer in Vierteljahresraten, aber nicht in Monatsraten ...mehr

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Roscher, GrStG § 20 Aufhebu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 20 GrStG in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] beruht teilweise auf dem Regelungsinhalt aus § 16 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 226 Abs. 1 und 2 AO a. F.. Im historischen Kontext hat der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung dargestellt, dass sich die Vorschrift an die seinerzeit geschaffene bewertungsrechtliche Regelung in § 24 Bew...mehr

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Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.4 Bundeseisenbahnvermögen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 54 Grundbesitz, der zum Bundeseisenbahnvermögen gehört und von diesem für Verwaltungszwecke benutzt wird, ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GrStG von der Grundsteuer befreit. Die Befreiungsvorschrift ist insbesondere aus ihrem historischen Kontext heraus zu erklären. Ausgehend von einer Analyse und Abwägung der bisherigen Steuerbefreiungen für die Deutsche Bundesbahn hat si...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Mit der Vorschrift wurde im Wesentlichen der Regelungsinhalt zur persönlichen Haftung aus § 8 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] und den vormaligen abgabenrechtliche Regelungen in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [2] aufgenommen. Lediglich eine nicht praxisrelevante Regelung zur Haftung des Pächters für die auf die Betriebsmittel und Gebäude ein...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschriften über die Zerlegung gehen auf §§ 17 und 19 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], §§ 35 und 36 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] sowie §§ 77 bis 86 der Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz v. 2.2.1935[3] zurück. Während bis 1973 der Einheitswert des Grundbesitzes zerlegt wurde, wird nach § 22 GrStG in der Neufa...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Roscher, GrStG § 7 Unmittel... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 7 S. 1 GrStG, wonach der Steuergegenstand (§ 2 GrStG) unmittelbar für die in den §§ 3, 4 GrStG jeweils genannten steuerbegünstigten Zwecke benutzt werden muss, wurde im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[1] unverändert aus § 6 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] übernommen. § 7 S. 2 GrStG hingegen, der den frühestmöglichen Zeitpunk...mehr

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Roscher, GrStG § 23 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 18 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 35 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952 in sich aufgenommen. Nach Ansicht des Gesetzgebers kann die Zerlegung des Steuermessbetrags jeweils nur auf den Zeitpunkt durchgeführt werden kann...mehr

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Roscher, GrStG § 17 Neuvera... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift hat im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] den Regelungsinhalt des § 14 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] in sich aufgenommen. In der Gesetzesbegründung[3] stellte der Gesetzgeber insbesondere die enge Verknüpfung der Veranlagung der Steuermessbeträge mit der Feststellung der Einheitswerte[4] dar. Die in § 17 GrStG enthalt...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 2.1 Steuerfestsetzung für ein Kalenderjahr (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 In § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG wird zunächst der Grundsatz normiert, dass die Grundsteuer für das Kj. festgesetzt wird. Mithin hat die Gemeinde die Grundsteuer jeweils für ein Kj., d. h. vom 1.1. bis 31.12., in einem Jahresbetrag festzusetzen. Entsprechend dem in § 9 Abs. 1 GrStG verankerten Stichtagsprinzip (§ 9 GrStG Rz. 10ff.) sind hierfür die Verhältnisse zu Beginn des...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] geht auf eine analoge Regelung in § 165e Abs. 3 AO a. F. zurück. Die in § 19 GrStG normierte Anzeigepflicht erstreckte sich seinerzeit nur auf eine Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes. Der Gesetzgeber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Vorschrift fasste im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] §§ 10, 11 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und §§ 26, 27 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung vom 29.1.1952[3] zusammen. In der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1972[4] wurde insbesondere die Einordnung und Bedeutung des Steuermessbetragsverfahrens innerhalb des dreistufigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 4 Wohnungen (Abs. 2)

Rz. 23 Nach § 5 Abs. 2 GrStG sind Wohnungen stets steuerpflichtig. Dies gilt selbst dann, wenn sie zu steuerbegünstigten Zwecken (mit)benutzt werden (Rz. 12). Weder die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers, wonach der Wohnzweck kein steuerbegünstigter Zweck im Sinne des Grundsteuergesetzes ist, noch die Differenzierung zwischen Wohnungen und Wohnräumen verstößt gegen das G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit den Steuermesszahlen kann der Gesetzgeber insbesondere auf die Belastungsverteilung und das Steuermessbetragsvolumen bei der Grundsteuer Einfluss nehmen (§ 13 GrStG Rz. 2). Insbesondere nach grundlegenden Reformen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind die Steuermesszahlen ein wichtiges Instrument, um das gesamtstaatliche oder landesbezogene Steuermessbetragsvol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieter stört: Pflichten des... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer B1 und B2 ihre Wohnung an X vermietet. Dazu sind sie nach § 13 Abs. 1 WEG berechtigt. Überlässt ein Wohnungseigentümer sein Sondereigentum einem Dritten, muss er dafür sorgen, dass dieser die Regelungen der Wohnungseigentümer untereinander kennt und beachtet. Gibt es keine besonderen Regelungen – solche können nach § 19 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus der Arbeit der standard... / 6 Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

Da der IDW Prüfungshinweis: Auswirkungen von Fehlerfeststellungen durch die DPR bzw. die BaFin auf den Bestätigungsvermerk (IDW PH 9.400.11) nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der HFA diesen IDW Prüfungshinweis mit Wirkung vom 10.1.2022 aufgehoben. Es soll ein neuer IDW Prüfungshinweis entwickelt werden, der die neue Rechtslage nach Übertragung der Bilanzko...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 121 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Vorläufer der Vorschrift war § 59 Abs. 1 Satz 7 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis 31.12.1997. Mit der Erstfassung des SGB III durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594), in Kraft ab 1.1.1998, wurde mit Art. 1 die bisherige Regelung des AFG (§ 59 Abs. 1 Satz 7 AFG) in § 162 a. F. in...mehr

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Der neue Grundsteuerwert fü... / 1. Allgemeines

Generell gilt, dass die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens von den Ausführungen des BVerfG grundsätzlich nicht betroffen ist. Gleichwohl wird die Anwendung der vom BVerfG aufgestellten Grundsätze durch die Entscheidung nicht ausgeschlossen. Durch die Form der Fortgeltungsanordnung wurde jedoch klargestellt, dass als Folge der nicht fristgerechten Umsetzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Grundsteuerwert fü... / I. Vorbemerkungen

Durch ein ganzes Gesetzespaket hat der Gesetzgeber die langjährigen Diskussionen über den Bestand und die Ausgestaltung der Grundsteuer beendet. Dabei wurden insb. mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1875; BStBl. I 2020, 1319) neben der Festschreibung des Bestandes dieser Steuerart...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der neue Grundsteuerwert fü... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Durch ein ganzes Gesetzespaket hat der Gesetzgeber die langjährigen Diskussionen über den Bestand und die Ausgestaltung der Grundsteuer beendet. Dabei wurden insb. mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1875; BStBl. I 2020, 1319) neben der Festschre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 281 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Damit wurde der politischen Forderung nach einer einheitlichen Finanzierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) entsprochen. Rz. 2 Erste Änderungen ergaben sich durch das G...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in die Zivilprozessordnung durch das Zweite Seerechtsänderungsgesetz eingefügt und gilt seit dem 1.9.1987. Sie ist durch das Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 25.8.1998 mit Wirkung vom 1.9.1998 neu gefasst und ergänzt und mit Wirkung vom 25.04.2013 durch das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts vom 20.04.20...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.2 Ausgangslage vor der Reform der Zusatzversorgung

Wie alle großen Alterssicherungssysteme hatte auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhebliche Finanzierungsprobleme. So blieb die Anzahl der Beitragszahler nahezu gleich oder war bei einigen Zusatzversorgungseinrichtungen sogar stark rückläufig. Auf der anderen Seite war ein kontinuierlicher Anstieg des Rentnerbestands zu verzeichnen. Grund hierfür waren die g...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / II. Was ändert sich durch das Gesetzt zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts tritt erst am 1.1.2023 in Kraft. Zukünftig ist in § 1809 BGB n.F. geregelt, dass wer unter elterlicher Sorge oder unter Vormundschaft steht, für Angelegenheiten, an deren Besorgung die Eltern oder der Vormund verhindert sind, einen Pfleger erhält. Der Pfleger hat die Pflicht und das Recht, die ihm übertragenen An...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5 Die Reform der Zusatzversorgung

1.5.1 Das frühere Gesamtversorgungssystem Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden System der Zusatzversorgung wurde die zusätzliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen einer an der Beamtenversorgung orientierten Gesamtversorgung gewährleistet. Diese Gesamtversorgung wurde auf der Grundlage einer gesamtversorgungsfähigen Zeit (bei Beamten: r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hamburg

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens, Umsetzung der Grundsteuerreform in den Ländern – Der Flickenteppich kommt!, ErbStB 2021, 80; Hey, Stellu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] hat folgenden Wortlaut: (1) Dieses Gesetz in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) ist auf Bewertungsstichtage nach dem 30. Jun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Historische Entwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] Wie die Besteuerung bzw. Begünstigung von Betriebsvermögens in verfassungskonformer Art und Weise zu bewerkstelligen ist, dies beschäftigt den Gesetzgeber, das Bundesverfassungsgericht, den Bundesfinanzhof, die nachgeordneten Finanzgerichte, die Finanzverwaltung und natürlich die Beraterschaft, seit es eine Erbschaftsteuer gibt. Rz. 8 [Autor/Stand] Das heu...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.6 Arten der Versicherung

Die Zusatzversorgung kennt 3 Arten der Versicherung: die Pflichtversicherung die beitragsfreie Versicherung die freiwillige Versicherung Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungseinrichtung. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist. Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Ham... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Die Entscheidung bezog sich mit Blick auf die vorgelegten Fälle ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft und außerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 266 BewG ist durch das Grundsteuer-Reformgesetz [2] neu in das Bewertungsgesetz eingefügt worden und für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 anzuwenden. Die Neufassung reagiert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.2018.[3] Rz. 4 [Autor/Stand] Die mit dem Grundsteuer-Reformgesetz[5] eingeführte Vorschrift ist sowohl durch das Fondsst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kennerknecht, Komm zum KStG, Köln 1926; Evers, Komm zum KStG, Berlin 1927; Kennerknecht, Komm zum KStG, 5. Aufl, Köln 1937; Vogel, Das StÄndG 1961, BB 1961, 685; Baranowski, Gewinnverwirklichung bei der Überführung von WG in eine ausl BetrSt?, DB 1962, 881; Jung, Die Verlegung der Geschäftsleitung und des Sitzes dt Kap-Ges oder von BetrSt ins Ausl unter besonderer Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Relevanz der Grundsteuerwerte (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Stand] Nach § 219 Abs. 3 BewG sind Grundsteuerwerte festzustellen, soweit diese für die Besteuerung relevant sind. Das bedeutet, ein Grundsteuerwert ist nicht festzustellen, wenn das betreffende Grundstück von der Grundsteuer befreit ist. Rz. 21 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Grundstück von der Grundsteuer befreit ist, richtet sich nach dem Grundsteuergesetz, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50d Abs. 3 EStG Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Elias Erdem, München Literatur (Auswahl) Altrichter-Herzberg, Die Neuregelung des § 50 d Abs. 3 EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2007, AG 2007, 443; Altrichter-Herzberg, Gefährdung der Entlastung von der Kapitalertragsteuer bei Zwischenschaltung einer Auslands-Holding, GmbHR...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / [Ohne Titel]

2021 war ein Jahr der Abstinenz und Entbehrungen, nicht nur was die Pandemie angeht. Auch in der Beratungshilfe gab es kaum interessante Entscheidungen. Es scheint so, dass durch die Reform des Beratungshilferechts im Jahr 2014 doch das meiste "geklärt" wurde. Streitthemen wie "Beratungshilfe für den außergerichtlichen Einigungsversuch" oder "Beratungshilfe für Ausländerfrag...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner/Behr, International Accounting Standards, 3. Aufl., München 2003; Albrecht, Einstufung eines Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten gem. IFRS 5 – Verlust der Beherrschung, PiR 2016, S. 307–310; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf 2021; Ballwieser/Paarz, Checkliste zu Anhangangaben in: Ballwieser/Beine/Hayn (Hrsg.), Handbuch International F...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4 Finanzierung der Pflichtversicherung

Ein Ziel der Reform der Zusatzversorgung ist es, den Wechsel von der bisherigen Umlagefinanzierung auf eine kapitalgedeckte Finanzierung einzuleiten. Die finanzielle Situation ist jedoch bei den einzelnen Zusatzversorgungskassen sehr unterschiedlich. Der derzeitige Grad der Kapitaldeckung der vorhandenen Leistungsansprüche und Anwartschaften weicht bei den jeweiligen Kassen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 222 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung; zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 15 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Seitdem durch das KStG 1920 erstmalig eine Vorschrift zur Sicherstellung der Besteuerung von stillen Reserven für KStpfl eingeführt worden ist, wurde das mit § 12 KStG verfolgte "Entstrickungskonzept" fortlfd ergänzt und systematisch fortentwickelt: Tz. 16 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 KStG 1920 v 30.03.1920 (RGBl I 1920, 393):Mit § 18 KStG 1920...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.3 Abkehr vom Gesamtversorgungssystem

Aufgrund der oben genannten sehr unterschiedlichen Probleme und Veränderungen, war es erforderlich, das Recht der Zusatzversorgung völlig neu zu regeln. Folglich wurde das bisherige System der Gesamtversorgung rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem ersetzt. Faktisch wirkten die neuen Rechtsregelungen ab dem 1.1.2002. Für das Jahr 2001 war a...mehr