Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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ZErb 07/2021, Sittenwidrigk... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Das notarielle Testament vom 4.5.2005 ist unwirksam, und zwar sowohl wegen Testierunfähigkeit des Erblassers zur Zeit der Testamentserrichtung (2. b), als auch wegen der Sittenwidrigkeit des notariellen Testaments (2. c). 1. Soweit die Klage auf der Auskunftsstufe mit dem Teilurteil des Landgerichts teilweise abgewiesen...mehr

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ZErb 07/2021, Tu felix Austria

Es waren insbesondere René David und Konrad Zweigert, welche die Grundlagen für die Einteilung der verschiedenen nationalen Rechtsordnungen in "Rechtskreise" gelegt haben. Je nach Grad der historischen und kulturellen Verwandtschaft wurden Länder zu Rechtsfamilien zusammengefasst, gab es Mütter und Töchter, Schwestern und entfernte Cousinen. Das bedeutet natürlich nicht zwan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

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zfs 07/2021, Wiederauffinde... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Kl. kann von der Bekl. aus der Teilkaskoversicherung gem. § 1 Abs. 1 VVG eine Neupreisentschädigung von lediglich 11.300,86 EUR verlangen." a) Der maßgebliche Neupreis i.S.v. A.2.6.16 AKB beträgt nur 27.526,49 EUR. aa) Dabei begegnet die Bemessung des Betrags, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs am Tag des Schadensere...mehr

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Teil H Umsatzsteuerliche Au... / 3.3.2 Rechtslage ab 01.07.2021

Zum 01.07.2021 kommt es zu erheblichen Änderungen im gemeinsamen Mehrwertsteuersystem. Dies hängt mit einer durch die Mitgliedstaaten verabschiedeten Reform des innergemeinschaftlichen Handels zusammen, die ursprünglich zum 01.01.2021 umzusetzen gewesen wäre, was wegen der Covid-19-Pandemie um sechs Monate verschoben wurde (vgl. Richtlinie 2017/2455 vom 05.12.2017, Richtlini...mehr

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Teil I Zollrechtliche Auswi... / 1.9 Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Der sog. Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte ("ZWB"), im englischen Sprachgebrauch Authorized Economic Operator ("AEO"), wurde im Jahr 2005 im Zuge einer Reform des Zollrechts der EU eingeführt (vgl. Verordnung (EG) Nr. 648/2005 vom 13.04.2005). Der Status konnte in Deutschland mit Wirkung ab dem 01.01.2008 beantragt werden. Er soll die zollrechtliche Abwicklung und Kontrollen...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 5 Checkliste

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.8 Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer

Die Tätigkeiten des Steuerberaters als Vormund, Pfleger oder Betreuer, aber auch als gerichtlich bestellter Vertreter gem. § 81 AO, sind gem. § 57 Abs. 3 Nr. 2 StBerG, § 15 Satz 1 Nr. 8 BOStB mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar. Auch die Tätigkeit des Steuerberaters auf der Grundlage einer Vorsorgevollmacht zählt zu den vereinbaren Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind ...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.1 Private Altersvorsorge

Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit der privaten Altersvorsorge des Mandanten ist eine berufsübliche Wahrnehmung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Beratung über verschiedene Anlageformen und Aufzeigen von deren steuerlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen; Alterseinkünftegesetz; Grundstücksübertragungen gegen Versorgungsleistungen etc.) und dah...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich künftig mit allen Vertretern der frei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 13.5 Allgemeine Aufsatzliteratur

Rz. 69 Ahrens, Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Privatinsolvenzen und Zwangsvollstreckungen, NZI 2020, 345 derselbe, Die notarielle Unterwerfungserklärung: Vollstreckbarkeit, Ordnungsmittelandrohung, Ordnungsmittelfestsetzung, WRP 2017, 1304 derselbe, Pfändung verschleierter Arbeitseinkommen: Aktuelle Rechtsprechung, NJW-Spezial 2009, 43 derselbe, Vollstreckungsbescheid o...mehr

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Jung, SGB VIII, SGB VII § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dem LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) hat der Gesetzgeber die Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung abgeschlossen, die mit dem Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVOrgG) v. 17.7.2001 (BGBl. I S. 1600) begann und mittels LSVMG v. 18.12.2007 fortgeführt wurde. Die Reform hatte zum Ziel, Einsparun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Reform der Sachaufklärung

Rz. 319 Die Vermögensauskunft gemäß §§ 802f und 802g ZPO setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus (vgl. § 807 Abs. 1 ZPO a.F.).[305] Die Vermögensauskunft ermöglicht es dem Gläubiger einer titulierten Geldforderung, bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Informationen über das Vermögen des Schuldners zu erlangen.mehr

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AGS 06/2021, Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch - Kommentar

80. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck. XXXVII, 3.216 S., 115,00 EUR Der seit vielen Jahrzehnten eingeführte Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen ist in der 80. Auflage mit Stand vom 15.10.2020 erschienen. Bis zum Redaktionsschluss haben die Autoren eine Vielzahl neuer Gesetze berücksichtigt. An erster Stelle sind die Gesetze zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Das Verfahren

Rz. 8 Zum "Verfahren" i.S.d. Abs. 1 gehören nicht nur die kontradiktorischen Erkenntnisverfahren, sondern alle in einer Prozessordnung geregelten Abläufe zur Herbeiführung einer Entscheidung. Erfasst werden grundsätzlich auch die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.[7] Beispiele: Der Anwalt wird beauftragt mit der Erteilung eines Erbscheins[8] oder einer Eintragung im...mehr

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AGS 06/2021, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar (mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV)

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 39. neu bearb. Aufl., 2021. C.H. Beck. XXXI, 2387 S., 195,00 EUR Die Neuauflage des Standardkommentars zum UWG war erforderlich geworden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl I 2020, 2568)...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / [Ohne Titel]

In RVGreport 2020, 2 ff. berichtete der Autor bereits über die elektronische Antragstellung in der Beratungshilfe (BerH). In AGS 2020, 459 wurde von ihm auch die aktuelle Entwicklung in 2020 dargestellt und in RVGreport 2020, 370 ff. über die anstehende Reform des BerHG referiert. Vorliegender Kurzbeitrag möchte sich mit einem bislang in der Praxis wohl noch unentdeckten und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Zugelassene Beschwerde (Abs. 3 S. 2)

Rz. 96 Die ZPO-Reform 2002 hat mit § 574 ZPO die Rechtsbeschwerde kraft Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache eingeführt. Diese Regelung ist in Abs. 3 S. 2 für das Erstgericht übernommen worden. Bezweckt wird damit die Wahrung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts. 1. Grundsätzliche Bedeutung Rz. 97 Dieser Begriff lässt sich wie folgt definieren:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift der VV 4142 regelt die zusätzliche Verfahrensgebühr, wenn der Anwalt Tätigkeiten ausübt, die auf Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtet sind. Zweck der Vorschrift ist es, für die in diesen Fällen oft erheblich aufwendiger und umfangreicher gestaltete Tätigkeit des Anwalts einen Ausgleich zu schaffen, der durch die einfachen Gebührenrahmen nicht meh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungszweck

Rz. 5 Zweck des § 41a ist es, dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, angemessen zu vergüten, dass Rz. 6 Mit dem Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Greifbare Gesetzwidrigkeit; Gegenvorstellung; Untätigkeitsbeschwerde und Anhörungsrüge

Rz. 92 Vor der ZPO-Reform 2002 gab es gegen an sich unanfechtbare Beschlüsse die Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit. Nach höchstrichterlicher Formulierung[53] setzte sie voraus, dass der angefochtene Beschluss "jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und dem Gesetz inhaltlich fremd war, dass er also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar war...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beispielsfälle für das KapMuG betreffende sofortige Beschwerden bzw Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

Rz. 130 Seit dem Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 sind der Beschluss des Prozessgerichts über die Verwerfung des Musterfeststellungsantrags nach § 3 Abs. 1 KapMuG [35] und der Beschluss des Prozessgerichts über die Zurückweisung des Musterfeststellungsantrags nach § 6 Abs. 5 KapMuG als unanfechtbar bestimmt worden.[36] Statthaft ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Übergangsrecht

Rz. 2 Die Gebühr VV 3338 ist durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 eingeführt worden. Die Vorschrift ist am 1.11.2012 in Kraft getreten. Ist der unbedingte Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit im Ausgangsverfahren bzw. Musterverfahren (vgl. § 16 Nr. 13) an den Rechtsanwalt vor dem 1.11.2012 erteilt, ist VV 3338 nicht anzuwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Regelungsgehalt

Rz. 118 Nach der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1b sind für die anwaltliche Tätigkeit in Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 20 KapMuG (§ 15 KapMuG a.F.) die Gebührenvorschriften VV 3206 bis 3213 anzuwenden. Dieses Rechtsbeschwerdeverfahren muss in Nr. 1 Buchst. b deshalb ausdrücklich gesondert genannt werden, weil es in diesem Verfahren keine Beschwerde gibt, so dass auch eine Erwähnung i...mehr

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FF 06/2021, Familienrechtliche Reformvorhaben und JUMIKO

Interview mit dem Vorsitzenden der Justizminister/innen-Konferenz Peter Biesenbach, Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach Schnitzler/FF: Sie sind seit Januar dieses Jahres für ein Jahr Vorsitzender der Justizminister/innen-Konferenz, kurz JUMIKO. Welche wichtigen Fragen wollen Sie in diesem Jahr ansprechen? Biesenbach: Die JUMIKO ist für mich so ein weni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Stand] Mit Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art 2 des Gesetzes vom 30.11.2019 [2] wurde der bisherige § 25 GrStG um eine Sonderregelung zur Festsetzung eines gesonderten Hebesatzes für baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen erweitert (Grundsteuer C). Damit wurde diese Vorschrift erstmals seit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[3] geändert. Rz. 11 [A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Albrecht, Die Bankenabgabe im Licht von IFRIC 21, PiR 2013, S. 338–341; Aschfalk-Evertz, Restrukturierungsrückstellungen, PiR 2013, S. 13–21; Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzen, 15. Aufl., Düsseldorf 2019; Brücks/Duhr, Bilanzierung von Contingent Assets und Contingent Liabilities: Beispielhafte Wü...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / 1. Bewilligungsverfahren

Ob nach Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs der Antrag auch als elektronisches Dokument auf dem hierfür zulässigen elektronischen Übermittlungsweg gegenwärtig bereits eingereicht werden kann, § 5 BerHG i.V.m. § 14 Abs. 2 FamFG, § 130a ZPO, ist umstritten. Bislang wurde hiervon ausgegangen. In RVGreport 2020, 370 ff. wurde aber bereits über die anstehende Reform im Ra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebührenunterschreitungsverbot (§ 49b Abs. 1 BRAO)

Rz. 19 Die Verbindlichkeit einer Vergütungsvereinbarung ist zivilrechtlich auch an dem Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO zu messen. Es soll das RVG als staatliches Tarifgesetz schützen und einen "Preiswettbewerb um Mandate"[23] verhindern. Wegen seiner wettbewerbsbeschränkenden Funktion steht das Gebührenunterschreitungsverbot in der Kritik. Das 16. H...mehr

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ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

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zfs 06/2021, Wo soll das alles noch hinführen? (2.0)

Liebe/r Leser*in, es ist Ihnen nicht entgangen: Ich habe mich bei der Auswahl des Titels dieses Editorials, zugegeben, ohne Rücksprache, bei meinem Kollegen Claudio La Malfa bedient, der unter dieser Überschrift bereits in der 4. Ausgabe im April zu den Herausforderungen des Legal Tech und den Chancen referierte, die sich hieraus für den/die Anw(a/ä)lt*in ergeben. Es soll aber...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Aufgebotsverfahren

Rz. 2 Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt (§ 433 FamFG). Durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Zweck der Vorschrift

Rz. 117 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren Kostenregelungen geschaffen, die das Prozesskostenrisiko der geschädigten Kapitalanleger minimieren sollen und dadurch zur Attraktivität des Musterverfahrens beitragen.[28] Diese Zielrichtung hat der Gesetzgeber im Wesentlichen auch durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Mu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag gilt für alle unbeschr und beschr – ggf partiell (s R 24 Abs 1 S 1 und 2 KStR 2015; hierzu s Tz 7) – stpfl Kö mit Ausnahme derjenigen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG gehören. Anders ausgedrückt, steht er nicht zu Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, Erwerbs- und Wirtschaftsgen iSd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Hauptsacheverfahren

Rz. 40 In Zivilverfahren ist nach § 128 Abs. 1 ZPO in allen Instanzen grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgesehen. Nach § 128 Abs. 4 ZPO können allerdings Entscheidungen, die nicht Urteile sind, grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei solchen Beschlussverfahren kann eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 daher nur ausnahmsweise, nämlich nur dann ents...mehr

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ZErb 06/2021, Neue Chancen ... / 3. Errungenschaftsgemeinschaft ausländischen Rechts

Bei Wahl eines ausländischen Güterstatuts mit Regelgüterstand der Errungenschaftsgemeinschaft, also mit Gesamtgutsbildung, liegt der Hauptvorteil in der Vermeidung einer Einkommensteuerauslösung bei ihrer Aufhebung und der Teilung des Gesamtgutes aufgrund der Tauschfiktion des § 364 BGB (oben III.3.). Ist zivilrechtlich die Errungenschaftsgemeinschaft erreichbar, ob mit oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufhebung vergütungsrechtlicher Kondiktionsregeln

Rz. 16 Der noch im Referentenentwurf enthaltene Satz 2 a.F., der als Entsprechung von § 4 Abs. 1 S. 3 a.F. den Ausschluss der Kondizierbarkeit bei freiwilliger und vorbehaltloser Leistung des Auftraggebers vorsah, ist im Laufe des späteren Gesetzgebungsverfahrens gestrichen worden.[22] Nach den Motiven des Gesetzgebers war diese Streichung mit Blick auf das weiterhin grundsä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Einbringungsgeborene Anteile

Tz. 17 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG aF entstehen insbes durch (s Tz 3, weiter s § 21 UmwStG [vor SEStEG] Tz 14ff): Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG aF zu Bw oder Zwischenwerten. Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges nach § 25 UmwStG aF; Einbringung einer mehrheitsvermittelnden Kap...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 2 Durch das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts wurde die Bundesdisziplinarordnung (BDO) beginnend mit dem 2.1.2002 durch das Bundesdisziplinargesetz (BDG) für Beamte des Bundes abgelöst. Zu den Schwerpunkten der Neuordnung gehört die Abwendung des Disziplinarverfahrens vom Bilde des Strafprozessrechts hin zur Anlehnung an das Verwaltungsverfahrensrecht und...mehr

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 2.5 Änderungen durch das Pflegeberufereformgesetz

Rz. 12 Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe v. 17.7.2017 (Pflegeberufereformgesetz, BGBl. I S. 2581) wurde die Ausbildung neu geregelt. Kern der Reform ist das zum 1.1.2020 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die bisherigen 3 Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 3 Literatur

Rz. 13 Leuxner/Schwanenflügel, Reform der Pflegeberufe, NZS 2018 S. 201. Renn, Das pflegeversicherungs- und heimrechtliche Differenzierungsverbot, PflR 2005 S. 489.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 82a Ausbil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1998 wurden mit dem 2. SGB XI-ÄndG Regelungen zur Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe angefügt. Die Vorschrift ist geändert worden durch Art. 3b des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze v. 8.6.2005 (BGBl. I S. 1530) mit Wirkung zum 1.1.2006 und durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Wei...mehr