Fachbeiträge & Kommentare zu Revision

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Antrag auf mündliche Verhandlung, § 79a Abs. 2 S. 2 FGO

Rz. 53 Gegen den Gerichtsbescheid des Vorsitzenden oder des Berichterstatters ist nur Antrag auf mündliche Verhandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung möglich.[1] Andere Rechtsmittel sind, auch wenn die Revision vom Vorsitzenden oder Berichterstatter im Gerichtsbescheid zugelassen worden ist, nicht möglich.[2] Wird der Antrag auf mündliche Verhandlung nicht rechtzeiti...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (4) Beauftragung eines Rechtsmittelanwalts

Rz. 262 Wenn der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte nicht selbst ein Rechtsmittel einlegen kann, etwa weil er an dem Rechtsmittelgericht nicht postulationsfähig ist, nicht einlegen soll oder nicht einlegen will, kann er gleichwohl mit dem Auftraggeber vereinbaren, einen am Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt auszuwählen und zu beauftragen, den Mandanten in der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Gerichtsbescheid durch Vorsitzenden bzw. Berichterstatter, § 79a Abs. 2 S. 1 FGO

Rz. 48 Der Vorsitzende oder Berichterstatter kann gem. § 79a Abs. 2 S. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung durch Gerichstsbescheid nach § 90a FGO entscheiden. Wegen des eingeschränkten Rechtsmittels nach § 79a Abs. 2 S. 2 FGO und im Hinblick auf die anderen Entscheidungen durch einen einzelnen Richter nach § 79a Abs. 3 FGO und nach § 6 FGO ist im Gerichtsbescheid eindeutig fest...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Haftung für Erfüllungsgehilfen

Rz. 409 Aus dem Anwaltsvertrag haftet ein Rechtsanwalt seinem Mandanten für schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen der von ihm eingeschalteten Hilfspersonen unter den Voraussetzungen des § 278 BGB . Es geht nicht lediglich um die Zurechnung von Verschulden, sondern um die Zurechnung schuldhafter Verletzung von Pflichten, die an sich dem Rechtsanwalt oblagen. Diese Zurechnung...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Form- und fristgerechte Einlegung und Begründung des Rechtsmittels

Rz. 261 Grds. ist der Rechtsanwalt allerdings nicht verpflichtet, bei seinem Mandanten nachzufragen, ob er ein Rechtsmittel einlegen will. Eine solche Pflicht besteht nur dann ausnahmsweise, wenn der Rechtsanwalt einen besonderen Anlass hat, den Verlust seiner Mitteilung zu befürchten oder wenn ihm der Standpunkt der Partei, unter allen Umständen ein Rechtsmittel einzulegen,...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Vertrauen auf Fortbestand

Rz. 82 Grds. darf ein Anwalt auf den Fortbestand der höchstrichterlichen Rechtsprechung vertrauen.[401] Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grds. an dieser Rechtsprechung auszurichten; denn von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Beweisaufnahme (§ 79 Abs. 3 FGO)

Rz. 42 Nach § 79 Abs. 3 FGO kann der Vorsitzende oder der Berichterstatter auch ohne Beweisbeschluss des Senats nach § 81 Abs. 2 FGO, also ohne verordneter Richter zu sein, von sich aus zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung einzelne – nicht alle – Beweise erheben. Der Vorsitzende/Berichterstatter kann dies tun, ohne dass die Sache gem. § 6 FGO dem Einzelrichter übertra...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtsprechung der Untergerichte

Rz. 84 Erreicht der Instanzenzug das oberste Bundesgericht nicht, so wird der Rechtsanwalt die Rechtsprechung des – örtlich und sachlich zuständigen – (Unter-)Gerichts der letzten Instanz für den Mandatsgegenstand zu berücksichtigen haben.[416] Dies galt etwa für die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in bestimmten Familien-Folgesachen (§ 629 Abs. 1 ZPO a.F.)[417] und in ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Haftung des beauftragten Rechtsanwalts

Rz. 360 Die Haftung des in Deutschland niedergelassenen Rechtsanwalts (im Folgenden: des deutschen Rechtsanwalts) richtet sich grds. nach deutschem Recht. Danach kann dem Rechtsanwalt ein Verschulden des hinzugezogenen ausländischen Anwalts unter den Voraussetzungen des § 278 BGB als eigenes Verschulden zuzurechnen sein. Analog § 664 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der deutsche Rechts...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 107 Eine Kündigung des Auftraggebers ist berechtigt, wenn der Rechtsanwalt durch vertragswidriges Verhalten das Vertrauensverhältnis ernstlich erschüttert oder zerstört hat und dem Auftraggeber ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, weil er befürchten muss, dass der Rechtsanwalt seine Interessen nicht mehr sachgerecht wahrnehmen werde.[310] Diese Definition ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 3. Sozien- und Angehörigenklausel

Rz. 61 § 51 Abs. 3 Nr. 5 BRAO erlaubt den Ausschluss von Ansprüchen wegen Veruntreuungen durch Personal, Angehörige oder Sozien. Zweck der Klausel soll u.a. sein, der Kollusionsgefahr zu begegnen, die als hoch eingeschätzt wird.[146] Häufig dürfte es sich im wirtschaftlichen Sinne um Eigenschäden des Versicherungsnehmers handeln, die vom Versicherungsschutz ohnehin ausgenomm...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Zweifel, Bedenken und Risiken

Rz. 102 Die anwaltliche Rechtsberatung muss sich darauf erstrecken, dem Auftraggeber die Zweifel und Bedenken, zu denen die Sach- und Rechtslage Anlass geben, sowie mögliche Risiken und deren abschätzbares Ausmaß, darzulegen und diese mit dem Mandanten zu erörtern; nur in Kenntnis solcher Umstände kann dieser über sein weiteres Vorgehen sachgerecht entscheiden.[515] Eine sol...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Voraussetzungen wirksamer Unterbevollmächtigung

Rz. 288 Die Voraussetzungen einer wirksamen Unterbevollmächtigung müssen anhand der Umstände des jeweiligen Falls ermittelt werden.[699] Für eine wirksame Unterbevollmächtigung muss demjenigen Rechtsanwalt, dem eine Untervollmacht eingeräumt werden soll, ein Auftrag erteilt werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Auftraggebers selbst oder seines Prozessbe...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / i) Erweiterter Pflichtenkreis, insb. bei Fachanwälten

Rz. 92 Die Parteien eines Anwaltsvertrages können den von Gesetzes wegen geschuldeten Pflichtenkreis erweitern. Das kann ausdrücklich oder konkludent geschehen. Konkludent wird z.B. das Mandat bei einem Anwalt, der auch Fachanwalt für Steuerrecht ist, i.d.R. dahin erweitert, dass auch steuerrechtliche Belange des Mandanten zu berücksichtigen sind, wenn das Mandat an sich and...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 2. Revision

Rz. 25 Gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist eine Revision nur zulässig, wenn das OVG dies im Urteil feststellt . Die Revision ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen.mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 8. Rücknahme der Revision

Rz. 26 Für die Rücknahme der Revision gelten gem. § 565 ZPO die Vorschriften über die Berufungsrücknahme entsprechend. Daher wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 2. Revision

Rz. 16 Die Revision, d.h. die Überprüfung des Urteils allein im Hinblick auf die vom Vorrichter vorgenommene rechtliche Würdigung, ist nur zulässig, wenn das Landesarbeitsgericht sie zugelassen hat . Die Zulassung muss erfolgen, wenn Hat das Landesarbeitsgericht die Revi...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 12. Berufung – Revision

Rz. 262 Die Gebühren des Wahlverteidigers und des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts im Berufungs- und Revisionsverfahren ergeben sich aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3. Weder für das Berufungs- noch für das Revisionsverfahren wird auf die Ordnung des Gerichts abgestellt. Es entstehen sowohl im Berufungs- als auch im Revisionsverfahren jeweils ei...mehr

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§ 46 Strafrecht / II. Die Revision

Rz. 38 Gegen die Urteile der Strafkammern des Landgerichts (inkl. Schwurgericht) sowie die erstinstanzlichen Urteile der Oberlandesgerichte findet ausschließlich das Rechtsmittel der Revision statt. Weiter kann auch gegen amtsgerichtliche Entscheidungen unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision genannt) sogleich Revision eingelegt werden (§ 335 StPO). Die...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 7. Entscheidung über die Revision

Rz. 25 Das Revisionsgericht prüft die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision im Einzelnen nach; sollte es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung fehlen, wird die Revision als unzulässig verworfen. Ist die Revision zulässig, aber in der Sache unbegründet, wird die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Sofern die Revision hingegen Erfolg hat, hebt das Revisionsgericht die E...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / II. Revision (§§ 542 ff. ZPO)

Rz. 16 Das Rechtsmittel der Revision ist gem. § 542 Abs. 1 ZPO gegen die in der Berufungsinstanz ergangenen Endurteile statthaft. Die zulässige Revision führt nicht zu einer erneuten Tatsachenfeststellung in der Revisionsinstanz; das Revisionsgericht prüft vielmehr unter Zugrundelegung der vom Oberlandesgericht festgestellten Tatsachen (§ 559 ZPO), ob das Berufungsgericht ei...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 9. Kosten der Revision

Rz. 27 Gerichtskosten An Gerichtskosten fallen im Revisionsverfahren gem. Anlage 1 zu § 3 GKG (Kostenverzeichnis), Teil 1, Abschnitt 3 Nr. 123 eine 5,0 Verfahrensgebühr (die das Urteil beinhaltet) an. Analog zu den Kosten in Berufungssachen gibt es Ermäßigungen, falls die Revision zurückgenommen oder die Angelegenheit vergleichsweise geregelt werden sollte (vgl. Nrn. 1231 und...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 3. Revisionsfrist und Revisionsschrift

Rz. 18 Die Revision ist gem. § 548 ZPO in der Notfrist von einem Monat ab Zustellung des vollständig abgefassten Urteils einzulegen, spätestens aber beginnt die Revisionseinlegungsfrist mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Berufungsurteils. Gemäß § 549 Abs. 1 ZPO ist die Revision schriftlich einzulegen, wobei die Revisionsschrift insbesondere klar angeben ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 4. Revisionsbegründung und Revisionsbegründungsfrist

Rz. 20 Gemäß § 551 Abs. 1 ZPO muss die Revision begründet werden. Die Frist für die Revisionsbegründung beträgt, falls die Revision – wie regelmäßig – nicht bereits unmittelbar bei ihrer Einlegung begründet wurde, gem. § 551 Abs. 2 S. 2 und S. 3 ZPO zwei Monate ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten nach der V...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Revisionssumme und Zulassungsrevision

Rz. 17 Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO findet die Revision nur statt, wenn gem. Nr. 1 das Berufungsgericht sie in dem Urteil zugelassen hat oder gem. Nr. 2 das Revisionsgericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben hat. Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht gem. § 543 Abs. 2 letzter Satz ZPO bindend. Das Berufun...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 5. Sprungrevision

Rz. 22 Gemäß § 566a ZPO kann gegen ein Urteil des Landgerichts mit Zustimmung der Gegenseite unter Überspringen der Berufungsinstanz (daher Sprungrevision) direkt beim Revisionsgericht Revision eingelegt werden. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der für den Rechtsstreit maßgebliche Sachverhalt als solcher unstreitig ist und die Parteien hieraus "nur" unterschiedliche ...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 10. Büromäßige Behandlung

Rz. 29 Bei Einlegung der Revision soll wie bei der Berufungseinlegung eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift des angefochtenen Urteils sowie die für die Gegenseite erforderliche Anzahl der beglaubigten Abschriften des eigenen Schriftsatzes mit eingereicht werden (§ 550 ZPO). Bei der Sprungrevision muss die Zustimmung der Gegenseite schriftlich eingeholt und der Re...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 2. Nichtzulassungsbeschwerde

Sofern das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, weil aus Sicht des Berufungsgerichts keiner der drei vorbenannten Gründe (grundsätzliche Bedeutung, für die Fortbildung des Rechts erforderlich, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich) für die Zulassung der Revision vorliegt, steht dem durch das Berufungsurteil Beschwerten gem. § 544 ZPO da...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 6. Anschlussrevision

Rz. 24 Wie beim Rechtsmittel der Berufung im Einzelnen erläutert, besteht auch im Revisionsverfahren gem. § 554 ZPO die Möglichkeit der sog. unselbstständigen Anschlussrevision an die von der Gegenseite bereits eingelegte Revision. Gemäß § 554 ZPO gelten die gleichen Grundsätze wie bei der unselbstständigen Anschlussberufung, so dass hier auf die diesbezüglichen Erörterungen ...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / 3. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 26 Sofern das OVG eine Revision ablehnt, kann diese Ablehnung mit einem speziellen Rechtsmittel, der Nichtzulassungsbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig, angegriffen werden. Gibt das BVerwG der Beschwerde statt, muss die Revision gesondert begründet werden, die Begründung in der Nichtzulassungsbeschwerde reicht nicht aus.mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 3. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 17 Lässt das Landesarbeitsgericht die Revision nicht zu, obwohl die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, kann die Nichtzulassung wie im Verwaltungsrechtsverfahren mit der sog. Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden, über die das Bundesarbeitsgericht entscheidet. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen. Hilft...mehr

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§ 48 Die Aktenzeichen der G... / 4. Bundesgerichtshof

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Gerichtskosten

Rz. 361 Gerichtskostenvorschuss In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden (§ 12 Abs. 1 S. 1 GKG). Dies bedeutet, dass für eine Klage nach Nr. 1210 KV GKG (Kostenverzeichnis als Anlage 1 zu § 3 GKG) 3,0 Gerichtsgebühren einzuzahlen sind. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung de...mehr

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§ 19 Besondere Klage- und V... / V. Rechtsbehelfe

Rz. 19 Sind Endurteile mit den Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angreifbar, sieht das Gesetz gegen Versäumnisurteile lediglich den innerhalb von zwei Wochen einzulegenden Einspruch vor (§§ 338, 339 ZPO). Er führt im Gegensatz zu den Rechtsmitteln Berufung und Revision nicht dazu, dass das Verfahren in eine höhere Instanz verlagert wird, sondern bewirkt lediglich, das...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 13. Zusatzgebühr

Rz. 263 Das RVG sieht in Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 5 zusätzliche Gebühren vor, wenn durch die anwaltliche Mitwirkung die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Dabei entsteht als Zusatzgebühr nach Nr. 4141 eine Verfahrensgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr ohne Zuschlag. Die zusätzliche Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / E. Tabelle: Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 285 Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / 2. Notfristen

Rz. 5 Außer den normalen gesetzlichen Fristen kennt das Gesetz auch die so genannten Notfristen, die im Unterschied zu anderen gesetzlichen Fristen gem. § 224 ZPO weder verkürzt noch verlängert werden können und auch beim Ruhen des Verfahrens (§ 251 Abs. 1 S. 2, § 233 ZPO) weiterlaufen. Notfristen sind nur solche, die vom Gesetz ausdrücklich als Notfristen bezeichnet sind, §...mehr

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§ 46 Strafrecht / E. Die Rechtsmittel in Strafsachen

Rz. 35 Rechtsmittel sind dadurch gekennzeichnet, dass im Falle ihrer Einlegung das Verfahren in die nächsthöhere Instanz gelangt (sog. Devolutiveffekt ) – daher ist der Einspruch gegen einen Strafbefehl in diesem Sinne kein Rechtsmittel – und die angefochtene Entscheidung noch nicht wirksam wird (aufschiebende Wirkung, auch Suspensiveffekt genannt). Das Strafverfahren nach de...mehr

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§ 47 Verwaltungsrecht und -... / V. Rechtsmittel

Rz. 23 Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen können mit der Berufung oder der Revision angefochten werden. 1. Berufung Rz. 24 Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann durch eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht angefochten werden. Diese muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des verwaltungsgerichtlichen Urteils eingelegt werden. 2. Revision Rz. 25 Gegen ein Urteil des Ob...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / V. Rechtsmittel und -behelfe

Rz. 13 Versäumnisurteile sind durch Einspruch anfechtbar. Anders als im ordentlichen Zivilverfahren gilt hier jedoch eine nicht verlängerbare Frist von einer Woche nach Zustellung des Urteils, § 59 ArbGG. Gegen Endurteile sind grds. die Rechtsmittel der Berufung und der Revision möglich. 1. Berufung Rz. 14 Die Berufung ist dabei nur zulässig, wennmehr

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 2 Fristenkontrolle / III. OWiG

Rz. 73 Die zwei wohl wichtigsten Fristen in Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten sind:mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / N. Abänderungen des ergangenen Urteils

Rz. 132 Grundsätzlich können Urteile nur mit den Rechtsmitteln der Berufung oder Revision angegriffen werden. I. Urteilsberichtigung (§ 319 ZPO) Rz. 133 Daneben sah das bisherige Zivilprozessrecht die Möglichkeit einer Berichtigung des erstinstanzlichen Urteils auch unter den Voraussetzungen des § 319 ZPO vor, d.h. im Fall von Schreibfehlern, Rechnungsfehlern und ähnlichen off...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / C. Fragen und Antworten

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§ 16 Rechtsmittel / A. Einführung

Rz. 1 Gerichtliche Entscheidungen kann der von der jeweiligen Entscheidung nachteilig Betroffene in vielen Fällen durch Einlegung eines sog. Rechtsbehelfs auf ihre Richtigkeit hin überprüfen lassen. Diejenigen Rechtsbehelfe, die zum einen den Eintritt der Rechtskraft (= endgültige Verbindlichkeit) der Entscheidung bis zu der erfolgten Überprüfung verhindern (sog. Suspensivef...mehr

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§ 2 Fristenkontrolle / IV. StPO

Rz. 74 In der Strafprozessordnung sind ebenfalls einige wichtige Fristen geregelt. Hier kommt es für den Fristlauf teilweise darauf an, ob ein Urteil in Anwesenheit des Verurteilten verkündet wurde oder nicht.mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Anerkenntnisurteil

Rz. 122 Anerkenntnisurteile ergehen immer dann, wenn der Beklagte einen geltend gemachten Anspruch anerkennt . Es ist nicht erforderlich, einen entsprechenden Antrag klägerseits auf Erlass eines Anerkenntnisurteils zu stellen. Vielmehr wird vom Gericht im Falle des Anerkenntnisses von Amts wegen ein Anerkenntnisurteil erlassen. Das Anerkenntnis ist eine Prozesshandlung und al...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / I. Streitiges Endurteil

Rz. 119 Das streitige Endurteil besteht aus vier wesentlichen Teilen, nämlich dem Rubrum , d.h. der genauen Bezeichnung der Parteien, dem Tenor , d.h. der Entscheidungsformel, dem Tatbestand , der eine geordnete summarische Zusammenfassung dessen enthält, was die Parteien vorgetragen und beantragt haben, und den Entscheidungsgründen , d.h. der rechtlichen Würdigung dessen, was d...mehr