Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.5 Latente Steuern

Bei Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkten Personengesellschaften[1] und nicht haftungsbeschränkten Personengesellschaften bewirkt die Abweichung vom handelsrechtlichen Ansatz bzw. Bewertung aufgrund eines steuerlichen Wahlrechts, z. B. Anwendung der steuerlichen Sonderposten mit Rücklageanteil, der steuerlichen Sonderabschreibungen, die grundsätzliche Pflicht zur passi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Maßgeblichkeitsgrundsatz / 2.3.2 Anwendung steuerlicher Wahlrechte (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)

Steuerliche Wahlrechte können sich aus dem Gesetz oder aus den Verwaltungsvorschriften[1] , [2] ergeben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein nur steuerliches oder handelsrechtliches und steuerliches Wahlrecht existiert. In beiden Fällen kann das steuerliche Wahlrecht unabhängig vom handelsrechtlichen Wertansatz ausgeübt werden.[3] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Übertragung sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsrecht und Steuern: ... / 2.2.2 Vertragliche Veränderungen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts

Steuerberater, die Verkäuferinnen oder Hersteller als Mandantschaft haben, müssen auf Grundlage der zivilrechtlichen Reglungen die Höhe der Rücklagen und den Erfahrungen aus den Vorjahren die Schätzgrundlage für die Berechnung der Rückstellungen ermitteln. Entscheidend ist dabei, dass nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich ein Nacherfüllungsanspruch besteht. In viele...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beitrittsaufforderung an BMF: Verfahrensrechtliche Umsetzung des § 6b EStG bei mitunternehmerbezogener Übertragung

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten. Es wird gebeten, dazu Stellung zu nehmen, in welcher Weise bei Übertragung eines Veräußerungsgewinns nach § 6b EStG auf anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Personengesellschaft, an der der Veräußerer mitunternehmerisch beteiligt ist, nach den Vorgaben der AO die Entscheidung darüber getroffen wer...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 113 Abs. 1 FamFG, §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthafte und auch i.Ü. zulässige Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Das AG hat die Voraussetzungen einer Verfahrenskostenhilfe-Bewilligung für die nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich zutreffend unabhängig von der – auf die Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung geprüft und in...mehr

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AGS 07/2020, Mutwilligkeit ... / Leitsatz

Die Voraussetzungen für Verfahrenskostenhilfe für eine nachträglich erhobene Folgesache Zugewinnausgleich sind unabhängig von einer – auf eine Ehesache und den Versorgungsausgleich beschränkte – Ausgangsbewilligung zu prüfen und in Ansehung der Hilfsbedürftigkeit ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung über das jetzige Gesuch abzustellen. Wer es in Kenntnis eines laufenden Ver...mehr

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Latente Steuern im Einzelab... / 3.5 ABC der Differenzen

Rz. 42 Alphabetische Übersicht sämtlicher Differenzen in einer Bilanz:mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.2 Bildung und Auflösung der Rücklage

Rz. 60 Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen in Höhe des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung ist freiwillig. Deshalb wird es auch als zulässig angesehen, lediglich Teilbeträge in die Rücklage einzustellen; es ist jedoch zu beachten, dass eine nachträgliche Erhöhung dieser Rücklage nicht möglich ist.[1] Rz. 61 Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 58 Abs. 2a Satz 1 AktG ...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.3 Angabepflichten im Anhang

Rz. 69 Gem. § 58 Abs. 2a Satz 2 AktG bzw. § 29 Abs. 4 Satz 2 GmbHG ist ferner der Betrag der Rücklage, die durch Einstellung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung gebildet wurde, in der Bilanz gesondert auszuweisen; alternativ kann er im Anhang angegeben werden. Da diese Wertaufholungsrücklage keine eigenständige Rücklagenkategorie darstellt, sondern lediglich einen Te...mehr

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Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Zusammenfassung Gemeinnützige Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sind möglich und können mit dem Rechtsformzusatz "gUG" firmieren. Der BGH klärte diese bislang umstrittene Rechtsfrage. Hintergrund: Eintragung gemeinnütziger Unternehmergesellschaft als "gUG"? Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) begehrte ihre Eintragung in das Handelsregis...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Angewandte Rechnungslegungsmethoden sowie Berechnungsmethoden

Tz. 48 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Gemäß IAS 34.16A (a) ist im Zwischenbericht anzugeben, ob sich die Rechnungslegungsmethoden sowie die Berechnungsmethoden gegenüber dem letzten Abschluss geändert haben oder nicht. Wurden die Rechnungslegungsmethoden oder wesentliche Berechnungsmethoden – die zB der Rückstellungsbewertung zugrunde liegen – im Vergleich zum letzten jährlichen A...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Tz. 97 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Um die Vergleichbarkeit von aufeinanderfolgenden Abschlüssen zu gewährleisten, ist der Stetigkeitsgrundsatz in Bezug auf die angewendeten Rechnungslegungsmethoden zu beachten, dh. Unternehmen haben grundsätzlich von Jahr zu Jahr dieselben Rechnungslegungsmethoden anzuwenden (IAS 8.13). Dieser Grundsatz gilt uE auch für die Zwischenberichtersta...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Inhalt einer verkürzten Bilanz

Tz. 18 Stand: EL 41 – ET: 6/2020 Einer verkürzten Bilanz (condensed statement of financial position) soll der Leser eines Zwischenberichts während des Geschäftsjahres komprimierte Informationen entnehmen können: über die Vermögenslage, die Finanzstruktur – explizit wurden im Exposure Draft E 57 "Interim Financial Reporting" die Zahlungsfähigkeit und die Liquidität genannt (ED...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerliche (neue) Behandlung der Wohlfahrtspflege

Tz. 11 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Zunächst hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 26.01.2006 durch Veröffentlichung des sog. Rettungsdiensturteils im BStBl dieses für allgemein anwendbar erklärt und gleichzeitig die Quersubventionierung weiterer Zweckbetriebe außerhalb des § 66 AO (Anhang 1b) zunächst verneint. Im Grundsatz war damit der Zweckbetrieb Wohlfahrtspflege...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Gesetzliche Neuregelung

Tz. 39 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Im Rahmen des Entwurfes zum Jahressteuergesetz 2013 war eine Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) geplant, die zum Ziel hatte, die Bestimmung des § 4 Nr. 18 UStG an die MwStSystRL anzupassen und insbesondere die Rechtsprechung des EuGH (vgl. Rs. Zimmermann) und des BFH umzusetzen. Eine Umsetzung ist aber dann im Gesetzgebungsverfahren n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.1 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital

Rz. 9 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG findet Anwendung, sofern das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird. Die Vorschrift regelt damit die steuerlichen Folgen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der es nicht zu einer Zuführung von Eigenmitteln durch die Gesellschafter kommt. Vielmehr werden bislang als Gewinn- oder Kapitalrücklage ausgewiesene Beträge in ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals

1 Allgemeines 1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennka...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.1 Übersicht

Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner ausgekehrt wird oder ob der Betrag der Kapital- bzw. den Gewinnrücklagen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.1 Gewinnrücklagen und Sonderausweis

Rz. 17 Werden für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rücklagen verwandt, die nach Anwendung der Verwendungsreihenfolge des S. 1 nicht aus Einlagen und mithin dem Einlagekonto stammen, gehören diese Beträge zwar aufgrund der Kapitalerhöhung zum Nennkapital, sie unterliegen steuerlich aber einer gesonderten Behandlung. Ohne die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.2 Verwendung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 11 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG bestimmt, dass für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital) zunächst der auf dem steuerlichen Einlagekonto nach § 27 KStG ausgewiesene Betrag als verwendet gilt (Verwendungsreihenfolge). Handelsrechtlich kann es sich hierbei um Beträge handeln, die in die Kapitalrücklagen eingestellt worden sind; bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.3 Entwicklung und Feststellung des Sonderausweises

Rz. 24 Gem. § 28 Abs. 1 S. 4 KStG wird für die Durchführung der gesonderten Feststellung auf § 27 Abs. 2 KStG verwiesen. Dieser Verweis bezieht sich nur auf den Sonderausweis, also auf S. 3 der Vorschrift, nicht auf den Abgang des Betrags der Kapitalerhöhung in S. 1, 2. Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos für eine Kapitalerhöhung führt zu keiner über den § 27 KStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3 Herabsetzung des aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stammenden Nennkapitals (Abs. 2)

3.1 Steuerliche Behandlung der Herabsetzung von Nennkapital 3.1.1 Übersicht Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Abs. 1)

2.1 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital Rz. 9 § 28 Abs. 1 S. 1 KStG findet Anwendung, sofern das Nennkapital durch Umwandlung von Rücklagen erhöht wird. Die Vorschrift regelt damit die steuerlichen Folgen der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, bei der es nicht zu einer Zuführung von Eigenmitteln durch die Gesellschafter kommt. Vielmehr werden bislang als Gewinn- od...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3 Nicht aus Einlagen stammendes Nennkapital

2.3.1 Gewinnrücklagen und Sonderausweis Rz. 17 Werden für die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rücklagen verwandt, die nach Anwendung der Verwendungsreihenfolge des S. 1 nicht aus Einlagen und mithin dem Einlagekonto stammen, gehören diese Beträge zwar aufgrund der Kapitalerhöhung zum Nennkapital, sie unterliegen steuerlich aber einer gesonderten Behandlung. Ohne die ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1 Allgemeines

1.1 Systematische Stellung Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesonde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1 Steuerliche Behandlung der Herabsetzung von Nennkapital

3.1.1 Übersicht Rz. 36 Das "Gegenstück" zur Kapitalerhöhung ist die Kapitalherabsetzung. Wie auch die Kapitalerhöhung sowohl aus Gesellschaftsmitteln als auch aus Einlagen der Gesellschafter gespeist werden kann, ist bei einer Kapitalherabsetzung danach zu unterscheiden, ob der Herabsetzungsbetrag an die Anteilseigner ausgekehrt wird oder ob der Betrag der Kapital- bzw. den G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 28 KStG ist neben § 27 KStG die zentrale Vorschrift zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapitalmaßnahmen. Beide Vorschriften können als Einheit gesehen werden, da § 28 KStG auf § 27 KStG aufbaut und an diversen Stellen an der Vorschrift anknüpft. Darüber hinaus fungiert § 28 KStG als "Gegenstück" zu § 27 KStG, da dieser Nennkapital gesondert festschreibt, welches n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.5 Aus Einlagen stammendes Nennkapital (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Stammt das herabgesetzte Nennkapital aus Einlagen der Anteilseigner, die auch tatsächlich erbracht worden sind, wird dieser Teil des gezeichneten Kapitals nicht von dem sonstigen, aus unmittelbaren Einlagen der Anteilseigner (z. B. bei Gründung) stammenden gezeichneten Kapital getrennt. Die steuerliche Behandlung ist daher unabhängig davon, ob das Nennkapital unmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.2 Einlagen und Sonderausweis

Rz. 19 § 28 Abs. 1 S. 3 KStG regelt, dass Beträge des Nennkapitals, die durch Umwandlung von sonstigen Rücklagen mit Ausnahme von aus Einlagen der Anteilseigner stammenden Beträgen zugeführt worden sind, als "Sonderausweis" getrennt auszuweisen und gesondert festzustellen sind. Fraglich ist, ob die Vorschrift direkt an dem Bestand des steuerlichen Einlagekontos anknüpft, oder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.4 Rechtsfolge bei aus Gewinnrücklagen stammenden Nennkapital (Abs. 2 S. 2)

Rz. 45 Sowohl bei der Kapitalherabsetzung als auch der Liquidation des Unternehmens kommt bzw. kann es zu einer Rückzahlung des Nennkapitals kommen. Die Rechtsfolge bei Rückzahlung des Nennkapitals an die Anteilseigner bestimmt § 28 Abs. 2 S. 2 KStG. Demnach gilt die Rückzahlung als Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG, soweit der Sonderausweis durch die Nennka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 4 Einziehung von Anteilen und eigene Anteile

Rz. 65 Eine Kapitalherabsetzung kann grundsätzlich auch zur Einziehung von Anteilen durchgeführt werden. Zu unterscheiden ist, ob die Körperschaft bereits vor Beschluss der Kapitalherabsetzung über eigene Anteile verfügt oder diese erst infolge des Herabsetzungsbeschlusses von den Anteilseignern "eingezogen" werden. Handelt es sich um eine Anteilseinziehung, kann diese sowoh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.3 Verwendungsreihenfolge und tatsächliche Erbringung der Einlage

Rz. 42 Bestand das Nennkapital auch aus Beträgen, die nicht als Einlagen der Gesellschafter in die Gesellschaft geleistet worden sind, ist der entsprechende Betrag gem. § 28 Abs. 1 S. 3 KStG als Sonderausweis gesondert festzustellen. Bei einer Auskehrung dieser Beträge an die Anteilseigner ist mithin noch eine Besteuerung der Erträge vorzunehmen. Eine Auskehrung der Beträge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 8 Die Vorschrift gilt für alle Körperschaften, die über ein Nennkapital verfügen und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln bzw. Kapitalherabsetzungen vornehmen können.[1] Die Regelung enthält nicht das Erfordernis der unbeschränkten Stpfl. Insoweit ist die Regelung grundsätzlich auch auf ausl. Rechtsträger anzuwenden, die nach einem Rechtstypenvergleich[2] einer Kör...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.6 Kapitalherabsetzung bei nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften

Rz. 56 Für im Inland nicht unbeschränkt stpfl. Körperschaften ist hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung zu differenzieren, ob die Körperschaft in einem EU-/EWR-Staat oder einem Drittstaat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen. Für Körperschaften, die in einem EU-Staat der unbeschränkten Stpfl. unterliegen, gilt § 28 KStG grds. gem. § 27 Abs. 8 S. 1 u. 2 KStG uneinge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.1.2 Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft (Abs. 2 S. 1)

Rz. 38 § 28 Abs. 2 S. 1 KStG knüpft an die Kapitalherabsetzung oder Auflösung der Körperschaft an. Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift ist mithin eine handelsrechtlich wirksame Kapitalherabsetzung oder Liquidation. Für die Voraussetzung, dass eine (wirksame) Kapitalherabsetzung vorliegt, ist unerheblich, ob diese als ordentliche Kapitalherabsetzung,[1] als vereinf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 5 Umfinanzierung durch Verwendung des steuerlichen Einlagekontos (Abs. 3)

Rz. 77 Gem. § 28 Abs. 3 KStG vermindert sich ein Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahres um einen ggf. bestehenden positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos. In gleicher Höhe vermindert sich entsprechend der positive Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Dies bedeutet, dass eine "Umfinanzierung" eines Sonderausweises erfolgt, sofern nach Vornahme der Kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 3.2 Steuerbescheinigung

Rz. 62 Fraglich ist, ob die Körperschaft infolge der Kapitalherabsetzung eine Bescheinigung an den Anteilseigner auszustellen hat. Bei Auskehrung von Beträgen aus der Kapitalherabsetzung kann entweder eine stpfl. Leistung oder eine stfr. Einlagenrückgewähr vorliegen. Dies hat materielle Auswirkung auf die ertragsteuerliche Qualifikation der Auskehrung beim Anteilseigner. Zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.3.4 Verfahrensfragen zur gesonderten Feststellung des Sonderausweises

Rz. 30 Die gesonderte Feststellung des Sonderausweises ist auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs vorzunehmen, in dem die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln unter Verwendung von Beträgen, die nicht aus Einlagen stammen, handelsrechtlich wirksam geworden ist. Diese Feststellung ist – soweit vorhanden – an den Sonderausweis des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs nach § 182 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 28 ... / 2.4 Behandlung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei dem Anteilseigner

Rz. 35 Die ertragsteuerlichen Folgen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln auf Ebene der Anteilseigner sind grds. im KapErhStG geregelt.[1] Nach § 1 KapErhStG zählt der Erhalt neuer Anteilsrechte bei einer Ausgabe neuer Anteile (sog. "Gratisaktien") im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nicht zu den Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG. Die neuen A...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / e) Unterhaltsrechtliche Korrektur der steuerrechtlichen Abschreibung?

In der Vergangenheit wurden im Unterhaltsrecht Abschreibungen, denen kein tatsächlicher Werteverzehr gegenüberstand, unterhaltsrechtlich korrigiert und der Abzug dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen wieder zugerechnet. Dazu gehört die sog. Ansparabschreibung nach § 7g EstG, die von Selbstständigen gerne genutzt wird, um das zu versteuernde Einkommen abzusenken: Zitat "[…] D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.6 Keine Anwendungsfälle iSd § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG

Tz. 37 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG ist nicht anzuwenden auf (glA s Rödder/Liekenbrock, in R/H/N, § 15 KStG Rn 71): Gewinnabführungen der OG, denn die Gewinnabführung ist nicht eine nach § 8b Abs 1 KStG stfreie GA; oGA der OG aus vororganschaftlichen Rücklagen (dazu s § 14 KStG Tz 798ff). § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG befrifft nämlich nicht die Auschüttung eigener...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Geltung der allgemeinen steuerlichen Vorschriften für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns (§ 11 Abs 6 KStG)

Tz. 55 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 11 Abs 6 KStG sind für die Ermittlung des Abwicklungsgewinns im Übrigen die sonst geltenden Vorschriften über die stliche Gewinnermittlung anzuwenden. Bei der Bewertung des zur Verteilung kommenden Vermögens ist dagegen der gW zugrunde zu legen, § 6 EStG findet keine Anwendung (s Tz 42). Die nicht der KSt unterliegenden stfreien Vermöge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Abzinsung der versicherungstechnischen Rückstellungen

Tz. 39 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst e EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Rückstellungen, wenn die ihnen zugrundeliegende Verpflichtung am Bil-Stichtag eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hat oder verzinslich ist. Für die Abzinsung von Rückstellungen für Sach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Schwankungsrückstellung und andere, der Schwankungsrückstellung ähnliche Rückstellungen

Tz. 55 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Schwankungsrückstellung (s § 341h Abs 1 HGB) und die der Schwankungsrückstellung ähnlichen Rückstellungen (s § 341h Abs 2 HGB) werden hr-lich als versicherungstechnische Rückstellungen bezeichnet. Nach der ges Definition der SchwR sowie den der SchwR ähnlichen Rückstellungen handelt es sich dem Charakter entspr nicht um Rückstellungen für...mehr

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Geschäftspapiere und Impres... / 3 Freiwillige Angaben auf Geschäftspapieren

Es steht der GmbH frei, auf ihre Geschäftspapiere neben den gesetzlichen Angaben alles Weitere aufzunehmen, was sie will: Logo, Slogan etc. Einzige Voraussetzung: Was dort steht, muss wahr sein. Eine Auswahl dessen, was Sie freiwillig auf den Geschäftspapieren Ihrer GmbH angeben können: Gesellschaftskapital; wenn diese Angabe gemacht wird, müssen das Stammkapital im Gesamtbetr...mehr

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Geschäftspapiere und Impres... / Einführung

Die Geschäftspapiere einer GmbH und auch einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft müssen vom Geschäftsführer regelmäßig ge- und überprüft werden: Ob sie alle vorgeschriebenen Angaben enthalten und ob die freiwilligen Angaben (noch) der Wahrheit entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Papiere geändert werden. Das kann auch mehrfach und schnell hinte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuwendungen/Zuschüsse / 3 Behandlung von Zuwendungen in der Steuerbilanz

Rz. 57 Für Zwecke der Abbildung von Zuwendungen in der Steuerbilanz ist zunächst zu analysieren, ob es sich um eine Zulage oder einen Zuschuss handelt. Während Zulagen, die explizit als solche gekennzeichnet sind und nur vonseiten der öffentlichen Hand gewährt werden können, nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG zählen[1] und folglich nicht der Besteuerung unterliegen, gelte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Contractual Trust Arrangeme... / 3.3 Bilanzielle Auswirkungen einer Saldierung

Rz. 41 Anders als nach dem IFRS-Neubewertungsmodell bei Sachanlagen[1] sieht der deutsche Gesetzgeber aufgrund der Zeitwertbewertung des ausgelagerten Vermögens keinen Bedarf zur planmäßigen Abschreibung. Einhergehend mit der Bestimmung des Zeitwerts des ausgelagerten Vermögens kommt ausweislich der Begründung des Rechtsausschusses die Berücksichtigung von planmäßigen Abschr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.4 Überentnahmen

Rz. 25 Zentraler Begriff der Regelung ist die Überentnahme. Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen nur begrenzt abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen übersteigen. Die Vorschrift trifft keine von § 4 Abs. 1 und 3 EStG abweichenden Bestimmungen zu den Begriffen Gewinn, ...mehr

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ZErb 05/2020, Entscheidungs... / 4. Ein Überblick über weiteres Schrifttum

Korrigiert der Unterhaltsbedarf oder die nachlassbedingte Steuerlast des Erben grundlegend § 2216 Abs. 1 BGB und dessen Maßstab für die ordnungsgemäße Verwaltung? Aktuelle Reaktionen auf den Beschluss des OLG Frankfurt nehmen zwar die grundsätzliche Thesaurierungsbefugnis des Testamentsvollstreckers an, beantworten aber nicht unsere Frage.[21] Auch ein Blick in weiteres, pra...mehr