Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VII. Ombudsmann-Verfahren

Rz. 18 Für Privatkunden kann ein Schlichtungsverfahren bei den Bankenombudsmännern/Bankenombudsfrauen durchgeführt werden. Der Bundesverband deutscher Banken,[101] der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR),[102] der Bundesverband Öffentlicher Banken,[103] der Verband der Privaten Bausparkassen[104] sowie die Deutsche Bundesbank[105] haben für die...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 101 Urkundenverfahren und Nachverfahren sind besondere Angelegenheiten. Die im Urkundenprozess anfallende Verfahrensgebühr wird angerechnet, Nr. 3100 RVG-VV.mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / b) Anwaltskosten

Rz. 204 Gem. § 20 RVG bildet das Verfahren vor dem verweisenden und vor dem übernehmenden Gericht einen Rechtszug, soweit bei Verweisung der Rechtsstreit auf derselben Ebene verbleibt. Wenn derselbe Anwalt vor und nach der Verweisung tätig war, erwachsen ihm insoweit keine zusätzlichen Gebühren.[147]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Streitwert und Kosten

Rz. 82 Der Wert für die Ausarbeitung des Vertrages bemisst sich nach dem Wert aller Bezüge während der gesamten Vertragszeit, höchstens jedoch nach dem dreifachen Jahresbetrag der Bezüge. Für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit entsteht ein allgemeiner Gebührenanspruch nach §§ 13, 14 RVG.mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 57 Zivilprozessrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 39 Zur Zuständigkeit: Gericht der 1. Instanz.mehr

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§ 48 Vereine / 2. Gründungsakt, Voraussetzungen für die Eintragung, Verfahren, Kosten

Rz. 28 Vor dem eigentlichen Gründungsakt empfiehlt sich die Abstimmung der Satzung mit dem zuständigen Vereinsregister und – soll der Verein gemeinnützig sein – mit dem Betriebsstättenfinanzamt. Der Verein wird gegründet, indem die Mindestzahl der Mitglieder im Rahmen einer Versammlung oder auch auf andere Art, z.B. im Umlaufverfahren, die Satzung beschließt und einen Vorsta...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Streitwert/Gegenstandswert

Rz. 271 Gem. § 23 Abs. 1 RVG sind die Streitwertvorschriften für die Anwaltskostenberechnung anzuwenden. Für die Bestimmung des Gegenstandswertes vor den Verwaltungsgerichten ist § 52 GKG heranzuziehen. Nach § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert u.a. vor den Verwaltungsgerichten nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu best...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Klage, Darlegungs- und Beweislast, Streitwert

Rz. 636 Die Klage gegen eine zur Personalakte genommene Abmahnung ist unzulässig mit dem Feststellungsantrag, dass die Abmahnung unwirksam ist.[1058] Der Arbeitnehmer kann nur auf Widerruf und/oder Entfernung aus der Personalakte klagen.[1059] Im Abmahnrechtsstreit obliegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Abmahngründe.[1060] Beruft sich der Arbeitnehmer ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / e) Rechtsanwalts- und Notargebühren

Rz. 31 Anmeldungen zum Handelsregister sind gem. § 12 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Daher ist zu unterscheiden, ob der Notar neben der Beglaubigung auch den Entwurf gefertigt (mit weiterer Differenzierung für den Anwaltsnotar[146]) oder den von Dritten gefertigten Text lediglich beglaubigt hat. Für die Fertigung eines Serienentwurfs bemisst s...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 57 Der Schiedsrichtervertrag sollte mindestens die Parteien, die Schiedsrichter und den Streitgegenstand genau bezeichnen und angeben, wer die Schiedsrichter berufen hat und dass die Schiedsrichter ihr Amt angenommen haben. Empfehlenswert ist auch eine Vereinbarung über die Neubestellung eines Schiedsrichters für den Fall, dass ein Schiedsrichter wegfällt. Mit der Einbezi...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 9 Öffentliches Baurecht / Literaturtipps

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§ 57 Zivilprozessrecht / aa) (Partielle) Rechts- und Parteifähigkeit einer GbR

Rz. 94 Mit seiner Entscheidung v. 29.1.2001[80] hat der BGH für eine Außengesellschaft bürgerlichen Rechts die Rechtsfähigkeit anerkannt, soweit diese durch die Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. In diesem Rahmen hat der BGH einer GbR im Zivilprozess auch die aktive und passive Parteifähigkeit zuerkannt. Soweit die Gesellschafter für Verbindlic...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 191 Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühren

Rz. 257 Im Berufungsverfahren erhöht sich die Verfahrensgebühr auf eine 1,6 Gebühr, Nr. 3200 RVG-VV. Grds. darf der Berufungsbeklagte unmittelbar nach Einlegung der Berufung einen beim Berufungsgericht zugelassenen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Die bisher strittige Frage, ob der Berufungsbeklagte Kostenerstattung hierfür erlangen kann, wenn die Berufung erklärter...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / bb) Anwaltsgebühr

Rz. 150 Bei Anerkenntnis fällt eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG-VV für beide beteiligten Anwälte an. Somit entstehen durch ein Anerkenntnis, wenn nicht der Fall des § 99 ZPO vorliegt, höhere Kosten als durch das Ergehen eines Versäumnisurteils. Bei Erkennen der Aussichtslosigkeit der Verteidigung des Mandanten kann der Rechtsanwalt daher aus Kostengründen gehalten se...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Kosten

Rz. 620 Nach § 12a Abs. 1 S. 2 ArbGG muss der Rechtsanwalt die Prozesspartei vor Abschluss einer Vereinbarung über die Prozessvertretung auf den Ausschluss der Kostenerstattung für seine Hinzuziehung und wegen Zeitversäumnisses hinweisen. Auf Verlangen sind der Prozesspartei die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen.[1039] Unterbleibt die vorgeschriebene Belehrung, hat die Pr...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 8. Gebühren-/Auslagenerstattung

Rz. 9 Angesichts des im öffentlichen Recht oft einschlägigen Auffangstreitwerts von 5.000 EUR (§ 52 Abs. 2 GKG) und der eher zurückhaltenden Wertbemessung des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit[15] bietet es sich gerade hier dringend an, Vergütungsvereinbarungen zu schließen. Nach § 80 Abs. 3 S. 2 VwVfG sind die gesetzlich festgelegten (also nicht die vereinbar...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ff) Streitwerte und Kosten

Rz. 648 Der Streitwert ist regelmäßig wie folgt zu berechnen:mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 221 § 128a ZPO ermöglicht in Abweichung von § 128 Abs. 1 ZPO die Durchführung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme als Videokonferenz.[157] Die Vorschrift dient in erster Linie der Prozessökonomie.[158] Sie hat jedoch darüber hinaus während der Covid-19-Pandemie an Bedeutung als Mittel zu Kontaktbeschränkung erlangt.[159] Ungeschriebene Voraussetzung dafür ist j...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 57 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psy...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Vorschussanforderung

Rz. 190 Muster 51.18: Vorschussanforderung Muster 51.18: Vorschussanforderung In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält. (Unterschrift)mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) "Kontrollfreiheit", § 307 Abs. 3 BGB

Rz. 22 Nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB gelten die Regelungen der Inhaltskontrolle (§§ 307 Abs. 1 und 2, 308 f. BGB) nur bei Klauseln, die einen von den Rechtsvorschriften[63] abweichenden oder diese ergänzenden Inhalt haben. Andere Klauseln werden nicht der Inhaltskontrolle unterzogen und müssen lediglich den allgemeinen Anforderungen z.B. an Transparenz genügen. Daneben kommen d...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 689 Das BAG ist im Revisionsverfahren an den vom LAG festgestellten Sachverhalt gebunden, es sei denn, dass eine begründete Verfahrensrüge erhoben worden ist (§ 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 561 Abs. 2 ZPO).[1121] Es muss deshalb sorgfältig geprüft werden, ob der im Tatbestand des LAG-Urteils festgestellte Sachverhalt zutreffend ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellung...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[187] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 1. Inhalt und Methode des ausländischen Rechts

Rz. 7 Die nach der deutschen Rechtslage zur Anwendung berufenen muss das Gericht von Amts wegen feststellen. Es muss das ausländische Recht aber nicht kennen und ist deshalb berechtigt, er...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 40 Der Streitwert hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes, die Rechtsmittelfähigkeit und die Gebühren. Gem. § 3 ZPO ist der Wert des Rechtsstreites vom Gericht nach freiem Ermessen festzusetzen. Hierbei sind jedoch die §§ 4–9 sowie 41–54 GKG oder in anderen Gesetzen befindliche Sonderregelung zu beachten. Rz. 41 Nach § 61 GKG ist bei jedem Antrag d...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 10 Abs. 8 WEG a.F. = § 9a Abs. 4 WEG n.F. sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Gemeinschaft angehören, unmittelbar persönlich, aber nu...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Deutsche international zwingende Normen (Art. 9 Abs. 1 u. 2 Rom I-VO)

Rz. 54 Art. 9 Rom I-VO stellt den Vorrang international zwingender Sachnormen gegenüber dem kollisionsrechtlich berufenen Sachrecht klar. Diese Normen werden als Eingriffsnormen bezeichnet. Es handelt sich um ordnungspolitische Vorschriften öffentlich- oder privatrechtlicher Natur, die stets einen besonderen wirtschafts- oder sozialpolitischen Gehalt haben.[149] Zu nennen si...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / Literaturtipps

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§ 2 Auftrag/Mandatsverhältnis / E. Vergütung

Rz. 31 Bei dem abzuschließenden Beratungsvertrag wird es sich – je nach Lage des Einzelfalles – um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), einen Werkvertrag [33] (§ 631 BGB) oder einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) handeln.[34] Auch wenn insbesondere für Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater die Vergütungsansprüche in entsprechenden Gebührenordnungen geregelt sind, ist dr...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 1. Teil 3 VV RVG

Rz. 102 Die Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts in Zivilsachen sind in Teil 3 VV RVG geregelt. Teil 3 VV RVG ist nach Vorbem. 3 Abs. 1 VV RVG nur anwendbar, wenn dem Rechtsanwalt ein unbedingter Auftrag als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter, als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen oder für eine sonstige Tätigkeit in einem gerichtliche...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) 0,5-Terminsgebühr Nr. 3105 VV RVG

Rz. 120 Der Gebührensatz der Terminsgebühr beträgt nach Nr. 3105 VV RVG nur 0,5, wenn nur ein Termin wahrgenommen wird, in dem eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten worden ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder ein Antrag zur Prozess-, Verfahrens- und Sachleitung gestellt wird. In diesen Fällen entsteht nach der Anmerkung zu Nr. 3105...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 111 Im Kostenfestsetzungsverfahren kann sich der Prozessgegner gemäß § 15a Abs. 3 RVG auf die Anrechnung nur berufen, soweit er die anzurechnende Gebühr erstattet hat, sie bereits tituliert wurde oder aber in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht wurde. Die Anrechnung ist in der Regel unschwer möglich, wenn die eingeklagte Geschäftsgebühr in einem Urteil titulier...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG

a) Materieller Kostenerstattungsanspruch Rz. 26 Da die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß §§ 103 ff. ZPO nicht festgesetzt werden kann[42] und sich durch die durch Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG vorgeschriebene teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr diese verringert,[43] ist der Anspruchsteller darauf angewiesen, die volle...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG

Rz. 115 Die Terminsgebühr entsteht nach Abs. 3 der Vorbem. 3 VV RVG für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen mit Ausnahme eines reinen Verkündungstermins und für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, nämlich fürmehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Gebührenabrechnung gegenüber dem Geschädigten

Rz. 145 Außergerichtliche Tätigkeit, Gegenstandswert 18.000 EURmehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Kostenfestsetzung

Rz. 146 Generell können entstandene Gebühren auch dann im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Einigung nicht protokolliert oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt wird;[189] Glaubhaftmachung genügt. Die Protokollierung oder gerichtliche Feststellung erleichtert in der Praxis aber das Kostenfestsetzungsverfahren und empfiehlt sich insbeson...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 (unabhängig davon, mit welchem Satz der Rechtsanwalt die Ausgangsgebühr bestimmt hat), insgesamt höchstens um 2,0. Das gilt aber nur, soweit die Auftraggeber an dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Höhe

Rz. 104 Der Gebührensatz der Verfahrensgebühr beträgt im ersten Rechtszug gemäß Nr. 3100 VV RVG 1,3 und im zweiten Rechtszug gemäß Nr. 3200 VV RVG 1,6. Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt die ­Klage, den ein Verfahren einleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge oder Sachvortrag enthält, eingereicht oder bevor er einen gerichtlichen Termin wahrgenommen ...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten beauftragten Terminsvertreters

Rz. 138 Ist der Terminsvertreter vom Prozessbevollmächtigten und nicht der Partei selbst beauftragt worden, richtet sich die Pflicht zur Entschädigung des Terminsvertreters nach der internen Vereinbarung zwischen dem Terminsvertreter und dem Prozessbevollmächtigten, der für die Ansprüche des Terminsvertreters einzustehen hat.[183] Ein Vergütungsverzicht gemäß § 49b Abs. 1 BR...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Rechtsverfolgungskosten

Rz. 173 Der Geschädigte kann bei einem Unfallereignis die ihm entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten je nach den Umständen als adäquate Schadensfolge nach § 249 BGB ersetzt verlangen.[365] Allerdings ist zu differenzieren: Für die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten ...mehr