Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Deckungsüberschuss

Rz. 5 Verbleibt ein Deckungsüberschuss über die in § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO genannten Kosten und Ansprüche (rückständige und entstehende Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten, auf die Staatskasse übergegangene Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte gegen die Partei) hinaus, soll damit zunächst der beigeordnete Anwalt bedient werden, weil dieser ansonsten an Zahlungen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Greifbare Gesetzwidrigkeit; Gegenvorstellung; Untätigkeitsbeschwerde und Anhörungsrüge

Rz. 92 Vor der ZPO-Reform 2002 gab es gegen an sich unanfechtbare Beschlüsse die Ausnahmebeschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit. Nach höchstrichterlicher Formulierung[53] setzte sie voraus, dass der angefochtene Beschluss "jeder gesetzlichen Grundlage entbehrte und dem Gesetz inhaltlich fremd war, dass er also mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar war...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Sozietät

Rz. 64 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] kann bei PKH auch eine Sozietät beigeordnet werden.[140] Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu (vgl. Rdn 15).[141] Die Zahlungserklärung ist dann von der Sozietät bzw. einem Rechtsanwalt der Sozietät für diese abzugeben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 29 Hilft der Urkundsbeamte der Erinnerung gegen seine Entscheidung über die Beratungshilfevergütung nicht ab, entscheidet über die Erinnerung gemäß § 56 Abs. 1 S. 3 das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Dieses Gericht, das in der Regel auch bereits die Vergütung festgesetzt hat (§ 55 Abs. 4; vgl. auch § 55 Rdn 103 ff.),[83] ist in der Regel das Gericht des allgem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO

Rz. 19 Für andere Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO ist § 23b nicht analog anzuwenden, auch soweit die Rechtsbeschwerden im Zusammenhang mit Entscheidungen zum KapMuG stehen. Für diese anderen Rechtsbeschwerden nach § 574 ZPO gilt § 23 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 47 GKG. Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Antrag des Rechtsbeschwerdeführers. Rz. 20 Für diese Rechtsbeschwerden i...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 3. Vergütungsanspruch gegen Rechtsuchenden

Rz. 8 § 8a Abs. 2 S. 1 BerHG gibt der Beratungsperson die Möglichkeit, von dem Grundsatz des Abs. 1 abzuweichen und die Vergütung statt aus der Staatskasse nach den allgemeinen Vorschriften direkt vom Rechtsuchenden zu verlangen. Voraussetzung ist, dass die Beratungsperson die Vergütung aus der Staatskasse noch nicht erhalten hat oder sie zurückerstattet. Außerdem muss die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satz- oder Betragsrahmengebühren, § 14 Abs. 1

Rz. 55 Bei Satz- oder Betragsrahmengebühren tritt regelmäßig die Frage auf, ob die Ausführung des Mandats "nur" durch eine der in § 5 genannten Personen ein bei der Gebührenbemessung nach § 14 Abs. 1 zu berücksichtigender Aspekt ist. Grundsätzlich wird man dies verneinen müssen.[27] Soweit es sich bei dem Vertreter um einen Volljuristen handelt, folgt dies schon daraus, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Untreue

Rz. 96 Eine strafrechtliche Verfolgung des Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) sollte ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO führen. Rz. 97 Eine Verwirklichung des Missbrauchstatbestands (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB) kommt durch die schlichte Unterlassung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO schon mangels Tathandlung des Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegner des Auftraggebers

Rz. 83 Gegen den Gegner des Auftraggebers/Mandanten hat der Rechtsanwalt regelmäßig keinen eigenen Vergütungsanspruch. Ausnahmen gelten im Falle der Beiordnung im Wege der PKH/VKH gem. § 126 ZPO (vgl. § 55 Rdn 192 ff.) und gem. § 53 Abs. 2. Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seine über die gesetzliche Vergütung aus der Staats...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Reduzierung der Umsatzsteuer zwischen Vorschuss und Fälligkeit

Rz. 77 Auch der umgekehrte Fall ist möglich. In diesem Fall ist zu berücksichtigen, dass Vorschüsse, die der Anwalt berechtigterweise mit 19 % erhoben hat, jetzt im Nachhinein "rückzuvergüten sind", soweit der Steuersatz bei Fälligkeit 16 % beträgt. Beispiel: Der Anwalt war in einem gerichtlichen Verfahren im Mai 2020 beauftragt worden und hatte aus dem Streitwert von 10.000...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschuss gem. § 9 und gem. § 47

Rz. 9 Der Gebührenvorschussanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts soll diesem speziell für die Zeit zwischen Entstehung und Fälligkeit (§ 8) der Gebühr eine Vergütung zukommen lassen.[8] Erfasst wird die Zeitspanne der Erfüllbarkeit (§ 271 Abs. 2 BGB). Das Vorschussrecht nach § 47 gegen die Staatskasse erstreckt sich nur auf die entstandenen Gebühren. Dagegen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Geschäfts- und Einigungsgebühr

Rz. 50 Insbesondere bei Beratungshilfe kann das Gericht zur Glaubhaftmachung des Anfalls der geltend gemachten Gebühren, insbesondere der Geschäftsgebühr VV 2503 und der Einigungs- oder Erledigungsgebühr VV 2508 die Vorlage von Schriftwechsel verlangen, sofern die Vorlage zulässig, möglich und zumutbar ist. Das Gericht ist im Rahmen seiner Entscheidung über die Beratungshilf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Muster

Rz. 43 Muster 1: Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung Zurückweisung der Anhörungsrüge mit Heilung der möglichen Gehörsverletzung Gericht [...] In dem Verfahren [...] hat [...] beschlossen: Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Gründe Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Es kann offenbleiben, ob die geltend gemachte Verletzung des Anspruchs auf r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Keine Kostenerstattung

Rz. 48 Nach § 12a Abs. 6 werden Kosten nicht erstattet. Der verwerfende oder zurückweisende Beschluss über die Anhörungsrüge bedarf daher keiner Kostenentscheidung. Wird das Verfahren auf die Anhörungsrüge fortgesetzt und im Fortsetzungsverfahren die angefochtene Entscheidung bestätigt oder abgeändert, so erfasst auch die dabei getroffene Kostenentscheidung über die Kosten d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Maßregelvollstreckung

Rz. 138 Hat sich der Verteidiger im Rahmen eines Maßregelvollstreckungsverfahrens gem. § 67e StGB (Überprüfung der Unterbringung) mit einer eingeschränkten Bestellung zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts einverstanden erklärt, gilt dieses Einverständnis nicht mehr für die Bestellung in einem späteren, eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit bildenden, Übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auswirkung auf Forderungssperre (§ 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 74 Soweit der Anwalt lediglich mit der Einschränkung des Mehrkostenverbots beigeordnet wird, gilt für diese Mehrkosten nach allerdings umstrittener Ansicht die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Ansprüche im Verhältnis des Rechtsanwalts zum Mandanten) nicht. Sind also etwa Reisekosten von der Beiordnung ausdrücklich ausgenommen, kann der Anwalt den Mandanten we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Rechtliches Gehör

Rz. 179 Nach Abs. 2 S. 2 sind die Beteiligten zu hören. Dem jeweiligen Antragsgegner ist also der Antrag durch Übersendung einer Abschrift zuzusenden. Eine formlose Anhörung reicht aus. In Zweifelsfällen, insbesondere dann, wenn nicht feststeht, ob der Auftraggeber eine Rechnung erhalten hat, sollte der Antrag zugestellt werden.[122] Ist der Antragsteller unbekannten Aufenth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 88 Entscheidend für die Anwendbarkeit der Regelung ist, dass es um Tätigkeiten von eher geringem Umfang geht, die i.d.R. sowohl vom Anwalt als auch vom Auftraggeber als eine Art Annex der Tätigkeit in der bisherigen Instanz bzw. Stufe verstanden werden und noch nicht als eine (vergütungspflichtige) Tätigkeit für die nächste Instanz bzw. Stufe, für die ggf. die Beauftragu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gerichtliche Tätigkeit stimmt mit der anwaltlichen Tätigkeit überein

Rz. 10 Die sich grundsätzlich aus Abs. 1 ergebende Bindungswirkung kommt für den Anwalt aber immer nur dann zum Tragen, wenn seine Tätigkeit der durch die Wertfestsetzung erfassten gerichtlichen Tätigkeit auch entspricht. Stimmt der Gegenstand der gerichtlichen Tätigkeit nicht mit dem der anwaltlichen Tätigkeit überein oder berechnen sich die Gebühren in einem gerichtlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Anrechnungsausschluss nach mehr als zwei Kalenderjahren

Rz. 85 Liegen zwischen der Erledigung der Angelegenheit, deren Gebühr anzurechnen ist, und dem Auftrag zur nachfolgenden Angelegenheit, in der anzurechnen ist, mehr als zwei Kalenderjahre, so ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Gebührenanrechnung ausgeschlossen.[32] Der Anwalt erhält dann in der nachfolgenden gerichtlichen Angelegenheit die Gebühren, ohne dass er sich die vorange...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Volle Gebühren der ersten Stufe (bis 4.000 EUR)

Rz. 9 Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000 EUR wirkt sich die Beiordnung oder Bestellung für den Anwalt in der Regel nicht nachteilig, häufig aber vorteilhaft aus. Eine finanzielle Einbuße braucht er nicht hinzunehmen, weil die Staatskasse in Höhe der vollen Regelvergütung für seine Entlohnung einsteht. Mit der Staatskasse hat er eine verlässliche Schuldnerin und das Vertr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vorzeitige Beendigung vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 249 Der Anwaltsvertrag ist ein Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§§ 627, 675 BGB). Er ist daher jederzeit ohne Grund oder Einhaltung einer Frist von beiden Parteien kündbar. Die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Kündigung sind in § 628 BGB geregelt, der wiederum durch Abs. 4 ergänzt wird. Zu unterscheiden ist danach, wer den Anwaltsvertrag gekün...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 68 Nach § 12c hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf sowie über das Gericht, bei dem dieser Rechtsbehelf einzulegen ist, über dessen Sitz und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Die Beschwerdeentscheidung ist eine anfechtbare Entscheidung i.S.v. § 12c, die mit einer Rechtsbehelfsbelehrung über die weitere Beschw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Keine Anrechnung bei isolierter Kostenklage

Rz. 71 Wird im gerichtlichen Verfahren nur noch die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr eingeklagt, findet eine Anrechnung nicht statt, da es sich bei Hauptforderung und Kosten um verschiedene Gegenstände handelt.[24] Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag, eine Forderung außergerichtlich beizutreiben und fordert beim Schuldner gleichzeitig die verzugsbedingt entstan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Auswirkung der Aufhebung der PKH für den Mandanten

Rz. 44 Der Fortbestand der Bewilligung steht allerdings in Frage, wenn sie erschlichen wurde oder die Partei aus sonstigen Gründen nicht schutzwürdig erscheint, mit staatlicher Unterstützung ihre Rechtsposition wahrzunehmen. Soweit einer der in § 124 Abs. 1 ZPO aufgeführten Gründe vorliegt, kann das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wieder aufheben.[65] Die Aufh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 15 Abs. 1 enthält ebenso wie die Vorgängervorschrift des § 16 BRAGO fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Rz. 16 Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelöst werden. Maßgebend ist dann der Fälligkeitstatbestand, der als erster verwirklicht worden ist.[11] R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zahlungsvereinbarung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 17 Wird die Zahlungsvereinbarung im Rahmen eines Vollstreckungsauftrags geschlossen oder soll sie dort geschlossen werden, ist der Anspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 zu berechnen. Zinsen und Kosten sind der Hauptforderung hinzuzurechnen, da sich der Gegenstandswert einer Forderung in der Vollstreckung nicht allein nach dem Wert der Hauptforderung richtet, sondern bis zur Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Betragsrahmengebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, VV Teil 2 Abschnitt 1

Rz. 98 Nach VV 2102 erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, eine Betragsrahmengebühr i.H.v. 36 EUR bis 384 EUR (Mittelgebühr 207 EUR). Die Gebühr ist aber auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren anzurechnen. Ist die Prüfun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 267 Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; nur Auslagen werden geschuldet. Eine Kostenerstattung ist nach allen Gerichtskostengesetzen ausgeschlossen: Rz. 268 Weder kann der Anwalt nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO noch der Gegner nach § 91 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Befristete Vereinbarungen

Rz. 20 Eine Einigungsgebühr entsteht auch dann aus dem vollen Wert, wenn nur für einen befristeten Zeitraum auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet wird. Beispiel: Der Kläger hat gegen den Beklagten ein Versäumnisurteil über einen Betrag i.H.v. 1.860 EUR nebst Zinsen erwirkt. Nach Androhung der Zwangsvollstreckung (zwischenzeitlich aufgelaufene Zinsen 100 EUR) wird ein Vergle...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 1. Vergütungsanspruch bleibt bestehen

Rz. 4 § 8a BerHG regelt die Folgen, die die Aufhebung für den Vergütungsanspruch der Beratungsperson haben, und unter welchen Voraussetzungen die Staatskasse ggf. den Rechtsuchenden in Regress nehmen kann. Rz. 5 Den Grundsatz legt § 8a Abs. 1 S. 1 BerHG fest: Wird die Beratungshilfebewilligung aufgehoben, bleibt der Vergütungsanspruch der Beratungsperson gegen die Staatskasse...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Geordnete Darstellung des zu beurteilenden Sachverhalts

Rz. 54 Erforderlich ist zudem eine geordnete Darstellung des Sachverhalts, welcher der rechtlichen Würdigung im Gutachten zugrunde liegt. Je nach Aufgabenstellung können auch verschiedene Sachverhalte zugrunde liegen. Sind etwa bestimmte Tatsachen streitig, muss insoweit eine Sachverhaltsalternativität deutlich gemacht werden. Rz. 55 Das Erfordernis einer geordneten Sachverha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Betragsrahmengebühren bei Beschwerde und Erinnerung, VV Teil 3 Abschnitt 5

Rz. 47 Für Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit über eine (sonstige) Beschwerde und Erinnerung erhält der Rechtsanwalt, wenn in den Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen, nach VV 3501 eine Verfahrensgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR) und nach VV 3515 eine Terminsgebühr i.H.v. 24 EUR bis 250 EUR (Mittelgebühr 137 EUR). Von diesen Gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Zusammengerechnete Werte (Abs. 2)

Rz. 26 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen Abs. 2 für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der Verbindung (siehe Rdn 85). In allen anderen Fällen – Klageerweiterung (Rdn 58), Widerklage...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. § 73 GNotKG

Rz. 6 Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gelten nach § 1 Abs. 2 Nr. 6 GNotKG als Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der Wert des gerichtlichen Ausschlussverfahrens richtet sich demnach nach dem GNotKG. Maßgebend für die Bewertung des gerichtlichen Ausschlussverfahrens ist nach § 73 GNotKG der Betrag, der dem Wert aller Aktien entspricht, auf die sich der Aussch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Löschung einer Grundschuld

Rz. 69 Im Verfahren auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Erwirkung der Löschung einer Grundschuld kann dann auf deren Nominalbetrag abgestellt werden, ohne dass es darauf ankommt, ob das Darlehen bereits getilgt ist.[103] Wenn allerdings davon ausgegangen werden muss, dass der Zwang gegenüber dem Schuldner noch keine Erfüllung darstellt bzw. mit der Erfüllung nicht gleichg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gerichtliches Verfahren

Rz. 127 Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 2 S. 1 ist, dass die Vergütung aus einem gerichtlichen Verfahren stammt. In welcher Eigenschaft der Anwalt dort tätig geworden ist, ist dabei unerheblich. Die Vorschrift gilt insbesondere für den Prozessbevollmächtigten, aber auch für den Verkehrsanwalt, den Terminsvertreter oder einen mit sonstigen Einzeltätigkeiten beauftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 67 Grundsätzlich können sich im Rahmen der Dreiecksbeziehung Anwalt – Partei – Fiskus Erstattungsfragen sowohl aus der Sicht der Partei als auch für die Staatskasse stellen, da beide Schuldner des beigeordneten oder bestellten Anwalts sind (vgl. Rdn 7). Eine Ersatzmöglichkeit der Partei kommt allein gegen den Gegner in Betracht und besteht daher nur, wenn dieser für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gebühren des Anwalts im schiedsrichterlichen und im gerichtlichen Verfahren nach dem 10. Buch der ZPO

Rz. 30 Der Rechtsanwalt kann die Gebühren im schiedsrichterlichen Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 neben denjenigen des gerichtlichen Verfahrens und deshalb im Einzelfall auch eine "doppelte" Verfahrensgebühr beanspruchen. Insbesondere kann im Verfahren der gerichtlichen Entscheidung über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nach § 1040 Abs. 3 S. 2 ZPO vom Anwalt VV 3100 zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wahlrecht der Staatskasse: Partei und/oder erstattungspflichtiger Gegner

Rz. 13 Besteht neben dem Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die Partei auch ein Beitreibungsrecht nach § 126 ZPO gegen den erstattungspflichtigen Gegner, so gehen beide Forderungen gleichermaßen und nebeneinander jeweils bis zu derselben Höhe auf die Staatskasse über, wie diese den Anwalt (ohne Deckung) befriedigt. Sie kann beide Forderungen (alternativ oder kumulativ) im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vereinfachte Erstreckung der Beiordnung

Rz. 70 Wird die Auffassung vertreten, dass Abs. 5 S. 1 keine vereinfachte Erstreckung der Beiordnung (ohne ausdrückliche Erweiterung der Gewährung von Prozesskostenhilfe) zulässt, hat das für den beigeordneten Anwalt letztlich keine praktischen Auswirkungen. Denn soweit ersichtlich, wird daraus von niemandem die Konsequenz gezogen, dass eine isolierte Erstreckung der Beiordn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ruhendes Verfahren

Rz. 20 Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, so ist es auch dann nicht beendet, wenn es längere Zeit (über sechs Monate hinaus) nicht betrieben wird. Die prozessuale Situation ist keineswegs endgültig, sondern kann durch Aufnahme (§ 250 ZPO) jederzeit wieder in Bewegung geraten mit der Folge, dass eine Veränderung des Kostenanfalls und der Kostenverteilung eintritt.[22] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Auslage des Musterverfahrens

Rz. 57 Da die besondere Gebühr zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer aus der Staatskasse gezahlt wird (vgl. § 41a Abs. 4 S. 1), wird der gezahlte Betrag zu einer Auslage des Musterverfahrens nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. Nach Nr. 9018 GKG-KostVerz. werden die Auslagen des Musterverfahrens im Verhältnis der geltend gemachten Ansprüche auf die einzelnen Ausgangsverfahren verteilt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Strafverfahren und Verfahren über die im Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Nr. 12)

Rz. 52 Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist die frühere Nr. 11 zur Nr. 12 aufgerückt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden sind. Auf ältere Rechtsprechung zu dieser Nr. kann daher zurückgegriffen werden. Rz. 53 Schließt sich an das Strafverfahren ein Verfahren über die dem Urteil vorbehaltene Sicherungsverwahrung an, so handelt es sich um verschiedene Angeleg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zuständigkeit für die endgültige Wertfestsetzung

Rz. 53 Zuständig für die endgültige Wertfestsetzung ist das mit der Hauptsache befasste Gericht. Im Falle einer Verweisung oder einer Abgabe ist das Empfangsgericht zuständig, den Streitwert festzusetzen. Soweit ein vorangegangenes selbstständiges Beweisverfahren vor einem anderen Gericht stattgefunden hat als der nachfolgende Rechtsstreit, ist das Gericht des Beweisverfahre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Verfahren

Rz. 8 Die Durchsetzung des Anspruchs auf weitere Vergütung erfolgt im Antragsverfahren nach § 55 (siehe § 55 Rdn 171 ff.). Insoweit enthält § 50 mit seinem Abs. 2 auch formelles Recht. In der Aufforderung, die Berechnung der Vergütung unverzüglich mitzuteilen, erschöpft sich allerdings seine verfahrensrechtliche Bedeutung. Abs. 1 S. 2 regelt die Fälligkeit des Anspruchs (vgl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zeitablauf

Rz. 34 Wird nach längerem Zeitablauf – sei es aufgrund einer Aussetzung, einer Unterbrechung o.Ä. – das Verfahren erst nach Jahren fortgeführt und ist der seinerzeit beauftragte Anwalt nicht mehr tätig, so ist zu differenzieren: Rz. 35 Liegen zwischen der Erledigung der früheren Angelegenheit und der Fortsetzung der Angelegenheit mehr als zwei Kalenderjahre, so würden sich au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Neue Beschwer

Rz. 128 Der Abhilfebeschluss kann unter Umständen für den Gegner des Beschwerdeführers eine Beschwer schaffen, wenn die Abhilfeprüfung ganz oder teilweise zu seinen Ungunsten ausfällt. Der Gegner kann dann eine eigene Beschwerde oder Anschlussbeschwerde einlegen. Rz. 129 Hat das Erstgericht einer Beschwerde teilweise abgeholfen und legt daraufhin die andere Partei gegen den A...mehr