Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vergütungsanspruch/Entstehung/Festsetzung

Rz. 175 Hat das Familiengericht/Betreuungsgericht die Berufsmäßigkeit der Betreuung festgestellt, muss es dem Betreuer eine Vergütung bewilligen (§ 1 Abs. 2 S. 1 VBVG). Schuldner des Vergütungsanspruchs ist der Betreute; ist dieser mittellos i.S.d. §§ 1836c, 1836d BGB, kann der Betreuer seinen Anspruch gegen die Staatskasse geltend machen (§ 1 Abs. 2 S. 2 VBVG). Der Anspruch...mehr

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AnwaltKommentar RVG / c) Definition des BGH

Rz. 52 Den Begriff der Angelegenheit definiert das RVG nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH[53] ergeben sich folgende Grundsätze zur gebührenrechtlichen Angelegenheit, die für jedes anwaltliche Mandat – und damit auch für das Beratungshilfemandat – zu beachten sind: Unter derselben Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift des § 96a BRAGO war durch das KostenRÄndG 1975 in die BRAGO eingefügt worden. Der Wortlaut der Vorschrift war missverständlich, was zu zahlreichen Streitfragen geführt hatte. Durch Neufassung des RVG und die Einfügung des jetzigen S. 2 sind damit die meisten Streitfragen geklärt worden. Ältere Rspr. kann daher nicht ohne Weiteres übernommen werd...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsbehelfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 281 In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in Strafsachen, § 464b S. 3 StPO, und in Bußgeldsachen, § 108a i.V.m. § 464b Abs. 3 StPO) ist nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, also die sofortige Beschwerde. Rz. 282...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütung bei Vertretung

Rz. 74 Ist der Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet, so erhält er nach § 45 Abs. 1 die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, also die nach dem RVG berechnete Vergütung. Wird daneben ein weiterer Anwalt beigeordnet, sie es als Verkehrs- oder Beweisanwalt, so erwirbt dieser einen eigenen Anspruch gegen die Landeskasse. Soweit ein beigeordnete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Bewertung der Anteile des Auftraggebers

Rz. 13 Für die Bestimmung des anteiligen Gegenstandswert nach Abs. 1 S. 1 ist gemäß Abs. 1 S. 2 auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen,[10] und zwar auf den Zeitpunkt der Antragstellung durch den eigenen Auftraggeber. Unter "Antragstellung" ist dabei der Eingang des Antrags beim Gericht zu verstehen. Dies entspricht im Wesentlichen dem gleichermaßen in den übrigen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Belehrung

Rz. 20 Eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung ist rechtlich nicht relevant. Die Festsetzung bzw. die gerichtliche Entscheidung ist wirksam. Durch eine unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung wird insbesondere ein gesetzlich ausgeschlossener Rechtsbehelf nicht eröffnet[36] und eine Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt.[37] Ist der Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung im RVG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verkündung des Streits (Nr. 1b)

Rz. 24 Mit dem KostRÄG 2021 ist eine neue Nr. 1b eingefügt worden. Damit soll klargestellt werden, dass die Streitverkündung nach § 72 ZPO mit zum Rechtszug gehört und keine gesonderte Angelegenheit auslöst. Das entspricht der bisherigen einhelligen Auffassung und dient an sich nur der Klarstellung. Rz. 25 In seiner Begründung stellt der Gesetzgeber allerdings klar, dass es s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 4 Für diese Fälle der Horizontalverweisung ordnet S. 1 an, dass das weitere Verfahren vor dem übernehmenden Gericht mit dem vorangegangenen Verfahren vor dem abgebenden Gericht ein Rechtszug sei, dass es sich also für den Anwalt, der in beiden Verfahren tätig wird, um dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 15 Abs. 1 handelt. Folglich kann der Anwalt die Gebühren insgesamt nur e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 97 Die Vorschrift des Abs. 6 war bis zum 31.7.2013 in Abs. 5 enthalten. Durch die Einfügung des neuen Abs. 4 ist der frühere Abs. 5 lediglich um einen Absatz weiter nach hinten verschoben worden. Inhaltliche Änderungen haben sich dadurch aber nicht ergeben. Ältere Rechtsprechung zu Abs. 5 a.F. kann daher grundsätzlich weiterhin verwendet werden. Allerdings ist mit dem Ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Prozesskostenhilfe

Rz. 165 Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO) in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. In Verfahren, in denen das GKG keine Anwendung findet, erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt die ungekürzte billige Betragsrahmengebühr nach §§ 45, 3 Abs. 1 S. 1.[2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 6 betrifft diejenigen Fälle, in denen mehreren Rechtsanwälten jeweils eigene Aufträge erteilt worden sind und die Anwälte diese Aufträge gemeinschaftlich erledigen sollen. Beispiele: Der Angeklagte bestellt im Strafverfahren drei Verteidiger. In einem Zivilrechtsstreit zieht der Mandant zu seinem "Hausanwalt" einen "Spezialisten" hinzu. Rz. 2 In solc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Beteiligung mehrerer Personen in Verfahren nach dem AsylG (§ 30 Abs. 1 S. 2)

Rz. 16 Soweit mehrere natürliche Personen an demselben Verfahren nach dem AsylG beteiligt sind, erhöht sich der Wert für jede weitere Person um Rz. 17 Die Erhöhungsregelung tritt an die Stelle von VV 1008. Dessen Anwendung scheidet aus, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Bindung an Beiordnung/Bestellung

Rz. 127 Die Festsetzung hat auf der Grundlage von Beiordnung und Bestellung des Anwalts oder des erteilten Berechtigungsscheins zu erfolgen. Diese gerichtlichen Entscheidungen sind – ebenso wie die Bewilligung von PKH – für die Bestimmung des Anspruchsumfangs verbindlich (siehe § 45 Rdn 50, § 46 Rdn 22, § 48 Rdn 11, § 54 Rdn 16 ff.). Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 46 Der Anwalt ist berechtigt, seinen Vorschuss nach der Höhe aller voraussichtlich anfallender Gebühren zu berechnen. Die Berechnung der möglicherweise anfallenden Gebühren muss also die Kalkulationsgrundlage für den Vorschuss sein. Rz. 47 Soweit Gebühren bereits angefallen sind, also soweit deren Tatbestände erfüllt, aber noch nicht fällig sind, kann in deren Höhe immer ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Tätigkeit während der Therapieunterbringung zwischen mehreren gerichtlichen Verfahren (§ 20 Abs. 3 ThUG)

Rz. 31 Die gerichtliche Beiordnung gilt gemäß § 7 Abs. 1 ThUG zum Einen für das gerichtliche Verfahren über die Therapieunterbringung. Die Beiordnung umfasst daher im gerichtlichen Verfahren sowohl das Anordnungsverfahren (§§ 5 ff. ThUG) als auch das Verlängerungs- (§ 12 ThUG) und das Aufhebungsverfahren (§ 13 ThUG). Darüber hinaus gilt die Beiordnung aber auch für die gesam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mindestvergütung

Rz. 355 § 2 Abs. 2 InsVV enthält die Regelung einer Mindestvergütung. Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.400 EUR betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 EUR. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gesonderte Rechnungen für die Auftraggeber

Rz. 45 Um den Haftungsbetrag für den einzelnen Auftraggeber zu ermitteln, bedarf es regelmäßig einer besonderen Rechnungsstellung, die nur die gebührenpflichtigen Tätigkeiten speziell für diesen Auftraggeber zum Gegenstand hat. Bei den gegenstandswertabhängigen Gebühren (Wertgebühren) einschließlich der Satzrahmengebühren ist für die Berechnung der einfache Wert der Beteilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrere Erinnerungen, mehrere Beschwerden oder mehrere Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 99 Wird der Anwalt in mehreren Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sowie Verfahren über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen den Kostenansatz und die Kostenfestsetzung tätig, so können diese zwar gegenüber der Hauptsache nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 eine gesonderte Angelegenheit darstellen. Damit ist aber noch nicht das Verhältnis der Erinnerungen, Beschwerden und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Festsetzung gegen den verurteilten Angeklagten (Abs. 1, Abs. 2 S. 1)

Rz. 7 Der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Anwalt kann seine über die aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung gegen den verurteilten Angeklagten festsetzen lassen. Ihm steht insoweit ein eigenes Recht in entsprechender Anwendung des § 126 ZPO zu.[3] Rz. 8 Die Vorschrift des Abs. 2 S. 1 gewährt dem Beistand eines Nebenklägers allerdings keinen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Inhalt

Rz. 58 Der Inhalt der Belehrung ist nach § 49b Abs. 5 BRAO äußerst knapp. Ausreichend ist die schlichte Erklärung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Zu weiter gehenden Hinweisen ist der Anwalt nicht verpflichtet. Er muss insbesondere nicht die Höhe des Gegenstandswertes benennen oder seinem (künftigen) Mandanten die hieraus resultierende Vergütung bere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Regelvergütung

Rz. 348 § 2 Abs. 1 InsVV enthält für die Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmte Regelsätze. Einem bestimmten Betrag der Insolvenzmasse wird ein Prozentsatz zugeordnet, den der Insolvenzverwalter von dieser Masse als Vergütung erhält. Die InsVV ist zum 19.12.2020[642] in §§ 1 und 19 geändert worden. Übergangsfälle betreffend § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV beurteilen sich nach § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Stundenansatz und Betreuerwechsel (bis 26.7.2019)

Rz. 203 Auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer ist auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Betreuerbestellung abzustellen.[355] Maßgeblich für den Stundenansatz nach § 5 VBVG ist bei einem Betreuerwechsel mithin der Beginn der ersten angeordneten Betreuung als solcher (Erstbetreuung), nicht die Aufnahme de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 20 Bei einer Mehrheit von Auftraggebern müssen diese einzeln in der Rechnung aufgeführt, zumindest in ihrer Gesamtheit bezeichnet werden. Wird die Rechnung von den Auftraggebern aus einem gemeinsamen Vermögen beglichen, wie etwa bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder i.d.R. bei Eheleuten, dann kann es ausreichen, eine Gesamtrechnung zu erstellen. Sofern jeder Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht

Rz. 62 In der Regel wird die besondere Schwierigkeit auf rechtliche Merkmale zu stützen sein. Hier sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 63 – Abgelegene Rechtsgebiete Abgelegene Rechtsgebiete führen in der Regel zu einer besonderen Schwierigkeit der Sache. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Sache strafrechtlich schwierig ist, sondern auch dann, wenn Vorfragen aus anderen Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. § 4a InsO

Rz. 23 Im Insolvenzverfahren wird einem Schuldner nicht Prozesskostenhilfe bewilligt, sondern ihm werden gem. § 4a InsO die Kosten des Insolvenzverfahrens gestundet. Dies beruht darauf, dass der Schuldner nur einstweilen (bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung) von den Kosten des Insolvenzverfahrens freigestellt wird (§ 4a Abs. 1 InsO). Werden dem Schuldner die Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 26 Die "Deckelung" des Gegenstandswerts nach Abs. 2 S. 1 gilt nicht, sofern durch Gesetz ein niedriger Höchstwert bestimmt ist. Rz. 27 Abs. 2 S. 1 ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz (in Kraft getreten am 31.12.2006) geändert worden. Hintergrund dieser Änderung ist die Verweisung des § 23 Abs. 1, Abs. 3 auf das GNotKG. Dort ist zum Teil ein Höchstwert von 60 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Umsatzsteuer aus der Staatskasse

Rz. 53 Der Rechtsanwalt kann von der Staatskasse die Erstattung der auf seine Umsatzsteuer entfallenden Vergütung stets verlangen, wenn seine Leistung nach den Bestimmungen des UStG umsatzsteuerpflichtig ist (vgl. Anm. zu VV 7008).[116] Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen des UStG.[117] Gem. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3a Abs. 4 S. 1, S. 2, S. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Wechsel des Pflichtverteidigers

Rz. 142 Bei einem Pflichtverteidigerwechsel muss der Urkundsbeamte stets gem. § 54 prüfen, ob aufgrund schuldhaften Verhaltens des zunächst bestellten Pflichtverteidigers dessen Vergütungsanspruch kraft Gesetzes entfallen ist.[292] Liegen die Voraussetzungen des § 54 nicht vor, gilt Folgendes: Die Einschränkung bei der Bestellung, dass sich bei einem Wechsel des Pflichtvertei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenhang

Rz. 125 Der in Abs. 2 geforderte Zusammenhang der sonstigen Tätigkeit mit der Beratungsgebühr setzt zunächst voraus, dass letztere überhaupt entstanden ist. Dies ist namentlich bei der begleitenden Beratung (siehe Rdn 17 ff.) nicht der Fall. Voraussetzung ist zudem eine sachliche und eine zeitliche Verknüpfung beider Komponenten. Rz. 126 Sachlich verbunden sind die beratende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form

Rz. 9 Die Erinnerung bedarf keiner Form. Sie kann gem. Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 7 S. 1 schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts eingelegt werden, ist dann aber von diesem unverzüglich an das zuständige Gericht weiterzuleiten. Die Schriftform erfordert gem. § 126 Abs. 1 BGB zwar die eigenhändige Unterzeichnung des Schriftstücks durch den A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Abrechnung

Rz. 142 Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung hat grundsätzlich in Gestalt einer ordnungsgemäßen Berechnung nach § 10 zu erfolgen. Diese Vorschrift findet auch auf Vergütungsvereinbarungen Anwendung,[233] es sei denn, aus der Vereinbarung selbst ergibt sich etwas anderes. Die Berechnung nach § 10 hat sich freilich nach der inhaltlichen Gestaltung der Vereinbarung, nament...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Seit dem 1.1.2005 gilt das Anhörungsrügengesetz. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Anhörungsrüge (bisher: "Gehörsrüge") nach § 321a ZPO innerhalb des Zivilverfahrens und die Einführung der Anhörungsrüge als außerordentlichem Rechtsbehelf in anderen Verfahrensordnungen. So wurde auch mit § 12a eine entsprechende Vorschr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Wiederaufleben verjährter Forderungen

Rz. 155 Nach der BRAGO konnte es häufiger vorkommen, dass im Laufe eines Verfahrens die Vergütung aus einzelnen Gebührentatbeständen bereits verjährt war und dann später aber wieder erneut ausgelöst wurde. Solche Fälle sind nach dem RVG infolge der Einführung des Abs. 2 seltener, aber dennoch denkbar. Rz. 156 Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich noch um dieselbe A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verwirkung des Erinnerungsrechts

Rz. 12 Nach h.M. soll dem Erinnerungsrecht in Ausnahmefällen ebenso wie dem Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (vgl. § 55 Rdn 86 f.) der Verwirkungseinwand entgegenstehen. Die wohl überwiegende Rechtsprechung wendet auch insoweit § 20 GKG analog an mit der Folge, dass eine Erinnerung unzulässig ist, wenn sie erst nach Ablauf des auf die Festsetzung folgenden Kalenderja...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 und 2 legt fest, dass die dort genannten, nicht abschließend aufgeführten Beispielsfälle noch zu derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gehören. Bei der Angelegenheit muss es sich entweder um einen Rechtszug oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren handeln. Die Vorschrift betrifft alle Gerichtsbarkeiten sowie alle gerichtlichen und behördlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährungshemmung durch Klageerhebung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 102 Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung erteilt ist, kann der Anwalt selbst den Ablauf der Verjährung, der von der Erteilung der Rechnung unabhängig ist (Abs. 1 S. 2), nicht hindern. Weder eine Klage noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides noch ein Vergütungsfestsetzungsantrag haben nach § 11 Abs. 7 RVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung.[92]...mehr

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AnwaltKommentar RVG / A. Anwendungsbereich der VV 3400 ff.

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 3400 ff. regeln – ebenso wie die Vorschriften der VV 3324 ff. – die Vergütung des Anwalts für Einzeltätigkeiten. Im Gegensatz zu den vorgenannten Vorschriften gelten die VV 3400 ff. jedoch nicht für den Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten. Sie gewähren also keine zusätzliche Vergütung für besondere Tätigkeiten, die nicht mehr nach den §§ 16...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Nichtgebührenrechtliche Einwände

Rz. 191 Erhebt der Auftraggeber Einwände, die ihren Grund außerhalb des Gebührenrechts haben, muss das Gericht die Festsetzung nach Abs. 5 S. 1 ablehnen. Der Anwalt hat dann nur die Möglichkeit, seine Vergütung im Mahn- oder Klageverfahren geltend zu machen. Rz. 192 Zu berücksichtigen ist, dass die Festsetzung nur insoweit abgelehnt werden darf, als die Einwendungen überhaupt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Stundensatz bei vermögendem Pflegling

Rz. 240 Für Berufspfleger wäre daher über § 1836 Abs. 1 S. 3 BGB der Anwendungsbereich des VBVG (siehe Rdn 186 ff.) eröffnet. Abweichend davon regelt § 1915 Abs. 1 S. 2 BGB aber für vermögende Pfleglinge (bei der Nachlasspflegschaft wird dabei auf die Vermögenslage des Nachlasses abgestellt),[441] dass sich die Höhe einer nach § 1836 Abs. 1 BGB zu bewilligenden Vergütung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Begrenzung bei einem Einzelauftrag (2. Var.)

Rz. 308 Eine weitere Begrenzung ist durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingefügt worden. Mit dieser Regelung soll gewährleistet werden, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. An sich war diese Regelung überflüssig, weil die wohl ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Grundstücke mit Vermietung und Verpachtung

Rz. 393 Hinsichtlich der Vergütung ist zu unterscheiden zwischen Grundstücken, die durch Vermietung und Verpachtung genutzt werden (§ 18 ZwVwV), und solchen, bei denen das nicht der Fall ist (§ 19 ZwVwV). Werden die Grundstücke durch Vermietung und Verpachtung genutzt, bemisst sich die Vergütung grds. nach den Beträgen, die der Verwalter vereinnahmt hat oder aber beizutreibe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Höhe der Vergütung

Rz. 60 Die Rechtsprechung zur Höhe der Vergütung, die der Anwalt bei Einschaltung von nicht in § 5 genannten Hilfspersonen verlangen kann, ist uneinheitlich und reicht von "nichts"[34] bis zu den vollen Gebühren eines Rechtsanwalts.[35] Neue Rechtsprechung zur Höhe der angemessenen Vergütung gibt es kaum. Im Wesentlichen kann nur auf ältere Entscheidungen – überwiegend zur B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 38 regelt die Gebühren, die ein Rechtsanwalt im Vorabentscheidungsverfahren erhält. Unterschieden wird nach der Art des Ausgangsverfahrens. Danach fallen im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH nach Abs. 1 die für Rechtsmittelverfahren vorgesehenen Gebühren an, wenn im Ausgangsrechtsstreit die Gebühren nach Maßgabe von VV Teil 3 entstehen. Rz. 2 Entstehen im Ausga...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Beendigung des Rechtszugs (Abs. 1 S. 2, 2. Var.)

Rz. 84 Mit der Beendigung des Rechtszugs ist der prozessuale Rechtszug gemeint, nicht der gebührenrechtliche. Die Beendigung des Gebührenrechtszugs, nämlich der Angelegenheit, ist bereits in Abs. 1 S. 1, 2. Var. geregelt.[70] Rz. 85 Der Rechtszug endet mit einer gerichtlichen Entscheidung, mit einem Vergleich, einer Einigung, der Rücknahme der Klage, des Rechtsmittels oder de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kostenerstattungsverfahren

Rz. 48 Der Rechtsanwalt hat nach Vorliegen einer Entscheidung zunächst die Festsetzung des Gegenstandswertes zu beantragen (§ 33). Ein Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag besteht nicht, wenn er lediglich darauf gerichtet ist, den Mindestwert festzusetzen.[77] Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 44 S. 1 bestimmt, dass der Anwalt seine "Vergütung" für Tätigkeiten in Beratungshilfesachen nur aus der Landeskasse erhält. Die Gebühren ergeben sich aus VV 2501 ff., die Auslagen aus VV 7000 ff. Die Beratungshilfegebühren bleiben deutlich hinter den Gebühren für außergerichtliche Tätigkeiten eines Wahlanwalts zurück. Die Kürzung des gegen die Land...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begrenzung der Einstandspflicht der Staatskasse

Rz. 1 § 49 begrenzt die Einstandspflicht der Staatskasse als Hilfsschuldnerin (siehe § 45 Rdn 7) für gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR der Höhe nach und folgt damit auch gedanklich unmittelbar dem § 48, der die Einstandspflicht dem Umfang nach festlegt. Eine weitere Begrenzung erfolgte bis 31.12.2020 bei ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Mandant und Vertragspartner

Rz. 5 Der Anwalt ist Interessenvertreter. Er besorgt die Geschäfte eines anderen (§ 675 BGB). Gegenstand seiner beruflichen Tätigkeit ist der Einsatz zugunsten eines Trägers von Rechten und Pflichten (Mandanten). Dazu bedarf es nicht notwendig eines Rechtsgeschäfts und insbesondere nicht stets eines Auftrages durch den Vertretenen. Der Mandant eines Anwalts, dessen Belange d...mehr