Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Bindungswirkung des Beschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten

Rz. 4 Sind übereinstimmende Regeln für den Gebührenwert vorhanden, bindet dieser gem. §§ 53 ff., 55 Abs. 2 FamGKG erlassene Beschluss den Anwalt, § 32 Abs. 1 RVG. Der Beschluss wirkt auch für und gegen die übrigen an dem Gerichtsverfahren Beteiligten.[3]mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 3. Wertsicherungsklausel

Rz. 74 Die echten Wertsicherungs(gleit-)klauseln haben im Gegensatz zum bloßen Leistungsvorbehalt einen eigenen Wert, der dem sich aus § 51 Abs. 1 FamGKG ergebenden Wert hinzugerechnet wird. Er ist zu schätzen (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. §§ 51 Abs. 1, 42 FamGKG). In Anlehnung an die Rspr. zu den Wertsicherungsklauseln in Notarurkunden[99] wird von Zuschlägen zwischen 5 % un...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 1. Materiellrechtliche Grundlage des Erstattungsanspruchs

Rz. 45 Die Geschäftsgebühr kann Aufwand des Gläubigers sein, der einen Anwalt mit der Durchsetzung des Anspruchs beauftragt hat. Sie kann auch auf Seiten des Anspruchsgegners entstanden sein, der sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt und zur Abwehr einen Anwalt beauftragt. Rz. 46 Die Partei, die sich zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt, hat einen Erstattungsanspruch fü...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / i) Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels, § 110 FamFG

Rz. 64 Das FamGKG sieht in Nr. 1710 Nr. 2 KV einen Festwert für die Gerichtskosten von 240,00 EUR vor. Für die Anwaltsgebühren gilt § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. §§ 42 Abs. 1, 35 FamGKG für Einmalleistungen und, soweit der Titel auf wiederkehrende Leistungen lautet, nach § 51 FamGKG. Streitig ist, wie Rückstände gem. § 51 Abs. 2 FamGKG zu bewerten sind. Fällige Beträge aus der Zeit...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Eilverfahren

Rz. 4 Einstweilige Anordnungen, §§ 49 ff.,119 FamFG Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen sind nur ausnahmsweise statthaft (§ 57 FamFG). Soweit eine Beschwerde überhaupt statthaft ist, setzt sie voraus, dass entweder vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich verhandelt wurde oder, dass wenn die einstweilige Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung erging,...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 6. Bezifferter Betrag neben dem Stufenantrag

Rz. 158 Wird neben dem Stufenantrag ein bezifferter Teilantrag geltend gemacht, ist dieser Teilbetrag Untergrenze für den "vorgestellten Betrag".[242] Rz. 159 Beispiel Der Antragsteller stellte sich 10.000,00 EUR vor; er reicht neben dem Stufenantrag einen Teilantrag über 5.000,00 EUR ein. Die Leistungsstufe wird schließlich mit 6.000,00 EUR beziffert. Mündlich verhandelt wur...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 26 Es ist heute unstreitig, dass die Kosten des Anwalts, der vom Rechtsmittelgegner nach Erhalt der Rechtsmittelschrift beauftragt wurde, "notwendige" Kosten sind, die erstattungspflichtig sind, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergeht. Dies gilt auch, wenn der Rechtsmittelführer erklärt hat, nur zur Fristwahrung das Rechtsmittel einzulegen. Der Beschwerdeg...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Beschwerdefrist: Die Frist ist innerhalb von 6 Monaten einzu...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Beschwerde gegen die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens

Rz. 55 Nicht der Hauptsachewert, sondern Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung, § 3 ZPO, bestimmt den Verfahrenswert für die Beschwerde.[58] Angesetzt wurde 1/5 des Verfahrenswertes, "wenn nicht besondere Umstände, Erhöhung oder Ermäßigung veranlassen".[59]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Anwendungsbereich bei Ehesachen und Familienstreitsachen

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 1. Stundung und Ratenzahlungsvereinbarung

Rz. 85 Ist die Zugewinnausgleichsforderung vom Schuldner anerkannt oder bereits tituliert, und räumt ihm der Gläubiger Stundung oder Ratenzahlungen ein, ist das unbestreitbar eine Einigung i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000. Im Zugewinnausgleich hat der Schuldner aber ausnahmsweise einen Rechtsanspruch auf Stundung/Ratenzahlungen (§ 1382 BGB): Macht der Schuldner, ges...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / II. Gütergemeinschaft – Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 83 Die Verfahren auf Erteilung der gerichtlichen Zustimmung in der Gütergemeinschaft (§§ 1426, 1430, 1452, 1458 BGB) sind gem. § 36 FamGKG i.V.m. den Bestimmungen des GNotKG, auf die in § 36 verwiesen wird, zu bewerten. (Zur Frage, ob Nr. 3100 oder Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG für die Gebühren dieses Verfahrens heranzuziehen ist, vgl. § 5 Rdn 14.)mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Der Antrag auf Aufhebung der Gütergemeinschaft, §§ 1447 ff., 1469 ff. BGB

Rz. 81 Der Antrag zielt auf die Beendigung des Güterstandes und Herbeiführung der Gütertrennung. Sie ist nach dem Interesse des Antragstellers an der Aufhebung des Güterstandes zu bewerten (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 42 Abs. 1, 3 FamGKG). Der Wert des Aktivvermögens kann als Anhaltspunkt dienen, wobei aber nicht schematisch eine bestimmte Quote des Aktivvermögens festgelegt wer...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 7. Rückständiger Unterhalt

Rz. 160 Soweit Rückstände während des Verfahrens bis zur Bezifferung auflaufen, sind das nicht Rückstände i.S.d. § 51 Abs. 2 FamGKG. Die Rückstände zählen nur bis zur Einreichung des Stufenantrags bzw. des Verfahrenskostenhilfegesuchs[243] (§ 34 FamGKG).mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / d) Antragsänderungen nach dem Zwölf-Monats-Zeitraum

Rz. 37 Änderungen der Forderung, die einen Zeitraum, der nach Ablauf der zwölf Monate seit Einreichung des Klageantrags liegt, betreffen, sollen sich überhaupt nicht auswirken.[51]mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 5. Einigungsgebühr ohne ausdrückliche Einigung (Klagerücknahme/Anerkenntnis des Restes der Klageforderung)

Rz. 45 Der BGH hatte zweimal über die Erstattungsfähigkeit einer Einigungsgebühr zu entscheiden in Fällen, in denen nach Erörterung der Kläger die Klage teilweise zurücknahm und daraufhin der Beklagte den Rest anerkannte. Wegen fehlender Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist eine etwa entstandene Einigungsgebühr im vereinfachten Verfahren gem. §§ 103 ff. ZPO nicht festsetz...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Begriff "Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands"

Rz. 3 Die Endentscheidung ist eine Entscheidung, die den Rechtszug beendet. Eine "Endentscheidung" kann also auch eine Neben- und Zwischenentscheidung sein. Diese sind hier aber nicht angesprochen. In Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b VV RVG ist nur von "Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands" die Rede. "Hauptgegenstand" kann man als das Verfahrensziel bezeichnen. "Hauptgegens...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / IV. Kostenerstattung durch Gegner

Rz. 17 § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO regelt die Kostenerstattungspflicht des zur Kostentragung verurteilten Gegner dergestalt, dass nur die gesetzliche Vergütung zu erstatten ist. Nur diese ist "notwendig" und damit zu erstatten. Eine zwischen Anwalt und Mandant vereinbarte höhere Vergütung ist von der unterliegenden Partei nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren zu erstatten. Die...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / c) Jahresbetrag und Widerantrag

Rz. 36 Ein Widerantrag ist "Antrag" i.S.d. § 51 FamGKG. Mit Einreichung des Widerantrags beginnt für den Widerantrag die Zwölf-Monats-Frist. Beispiel Im Januar 2017 wird ein Antrag auf Unterhaltserhöhung (monatlich 300,00 EUR über die titulierten 400,00 EUR hinaus ab 1.2.2017) eingereicht. Im September 2017 reicht der Antragsgegner einen Widerantrag ein. Er möchte den vorhand...mehr

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§ 12 Das Eilverfahren – Geb... / b) Anträge auf Aufhebung oder Abänderung einer einstweiligen Anordnung (§ 54 FamFG)

Rz. 9 Das Verfahren bis zum Erlass der einstweiligen Anordnung ist zusammen mit (allen) Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung der einstweiligen Anordnung als ein gebührenrechtlicher Gegenstand abzurechnen. Dies gilt für die Anwaltsgebühren (§ 16 Nr. 5, §15 Abs. 2 RVG) und ebenso für die Gerichtskosten (Vorb. 1.4 FamGKG KV).mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / 1. Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung

Rz. 64 Streitig war seit langem, als das FGG noch galt, ob das Gericht im Falle eines ausnahmsweisen Absehens von einer mündlichen Verhandlung (vgl. oben Rdn 32 f.) gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 dennoch eine Terminsgebühr verdient wird. Unter Berufung auf eine Entscheidung des BGH zum WEG [64] wurde teilweise auch in FG-Sachen die Terminsgebühr gewährt.[65] Das FamFG sie...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 2. Gebühren

Rz. 109 Unter der Geltung der BGB-Regeln zum Versorgungsausgleich gab es eine umfangreiche Judikatur zum Vergleich/zur Einigung im Versorgungsausgleich. Diese Judikatur ist durch das Inkrafttreten des VersAusglG erledigt.[128] Rz. 110 Mit dem VersAusglG, das die Saldierung nicht mehr kennt, wird in allen Fällen, in denen beiderseits Anwartschaften vorliegen, nicht mehr bezwei...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / f) Das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger, §§ 249 ff. FamFG

Rz. 61 Anzuwenden ist § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG.[93]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Ehewohnung/Haushaltsgegenstände

Rz. 180 Wenn beide Parteien den gleichen Haushaltgegenstand zugewiesen erhalten haben wollen, erhöht sich allein dadurch der Gegenstandswert des Verfahrens nicht.[262] Hierzu wird vertreten, dass auch dann, wenn Antrag und Widerantrag vorliegen, nur der Regelwert des § 48 FamGKG gilt.[263] Wenn sich freilich ein Antrag auf die Ehewohnung und der Widerantrag auf Haushaltsgege...mehr

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§ 4 Abgrenzung außergericht... / A. Anwendungsbereich

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Eine oder mehrere Angelegenheiten: Der Verbund

Rz. 13 Die 2. Instanz ist im Verhältnis zur 1. Instanz immer eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Verbund bleibt in der 2. Instanz erhalten, so dass die Rechtsmittel gegen mehrere Verbundentscheidungen als eine Angelegenheit abzurechnen sind (§§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 FamFG). Das gilt auch dann, wenn gegen die Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft selbst ke...mehr

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§ 6 Die Anrechnung / 2. Schadenersatzanspruch, Adäquanz, Höhe

Rz. 48 Die Beauftragung des Anwalts muss "adäquat" sein, was fast immer der Fall ist.[33] In der Regel ist die Erteilung eines außergerichtlichen statt eines gerichtlichen Mandats ebenfalls adäquat. Der Gläubiger ist grundsätzlich berechtigt, einen Anwalt zunächst zur außergerichtlichen Geltendmachung zu beauftragen und muss sich nicht darauf verweisen lassen, zunächst nur e...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / d) Weitere Bewertungsmerkmale

Rz. 101 Zu den Merkmalen "Umfang" und "schwierig" kann auf die Literatur zu Nr. 2300 VV RVG zurückgegriffen werden. Insbesondere die Auswertung und Würdigung von Sachverständigengutachten erhöht die "Schwierigkeit" eines Verfahrens. Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes (§ 158 FamFG) oder eines Umgangspflegers können – erhöhte Schwierigkeit, erhöhter Umfang – zu einer Er...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Das Vermittlungsverfahren, § 165 FamFG

Rz. 104 Dieses Verfahren wird nach § 45 FamGKG bewertet,[153] nicht nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG.mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / b) Problemstellung

Rz. 78 Zu bewerten ist zunächst die Freistellungsverpflichtung selbst. Eine ganz andere Situation ist, wenn die Freistellungsverpflichtung nicht eingehalten wird. In diesem Fall muss eine Unterhaltsklage oder eine Erstattungsklage geführt werden, die nach § 51 Abs. 1, Abs. 3 FamGKG i.V.m. § 23 Abs. 1 RVG zu bewerten ist.[103]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Der Zugewinnausgleich, § 1378 BGB

Rz. 67 Gegenstandswert ist die Höhe der geltend gemachten Forderung (§§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG), also die Hälfte der Differenz der beiderseitigen Zugewinne, unabhängig von der absoluten Höhe der beiderseitigen Vermögen. Der Wert der Vermögen ist nur bei der Auseinandersetzung der dinglichen Mitberechtigungen relevant, nicht aber beim Zugewinnausgleich. Vermöge...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / a) Mehraufwand

Rz. 49 Es fallen entweder Abwesenheitsgelder und Reisekosten des Anwalts an, der am Wohnsitzort ist, oder es fallen Kosten für den zweiten Anwalt an. Außerhalb der Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der kostenerstattungspflichtige Gegner diese Kosten erstatten muss. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe stellt sich die Frage etwas...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / f) Wert in der 2. Instanz

Rz. 39 Wenn der Unterhalt für die ersten zwölf Monate ab Einreichung des Klageantrags nicht in die 2. Instanz gelangt, sondern dort Unterhalt erst für einen späteren Zeitraum gefordert wird, wird nur der spätere Zeitraum dem Berufungswert zugrunde gelegt.[52]mehr

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§ 7 Das Verbundverfahren / A. Einleitung

Rz. 1 Seit dem 1.7.1977 ist in jedem Scheidungsverfahren auch ohne Antrag über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu verhandeln und zu entscheiden (§ 137 Abs. 2 S. 2 FamFG). Eine Reihe weiterer Familiensachen ist dann mit zu verhandeln und zu entscheiden, wenn eine der Parteien es beantragt (gem. § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG spätestens zwei Wochen vor der mündlichen ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / g) Erlass der einstweiligen Anordnung oder eines Arrestes durch das Oberlandesgericht

Rz. 17 Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 943 ZPO i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG, wird der Arrest und ebenso die einstweilige Anordnung durch das Oberlandesgericht erlassen, wenn ein Hauptsacheverfahren dort anhängig ist. In diesem Fall werden nur die Gebühren verdient, die für eine einstweilige Anordnung oder einen Arrest in 1. Instanz verdient würden (Vorb. 3.2 Abs. 2 VV RVG).mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 5. Totalabweisung in der Auskunftsstufe

Rz. 157 Wird nach Verhandlung der Auskunftsstufe der Stufenantrag insgesamt abgewiesen, wird sowohl die Verfahrensgebühr als auch die Terminsgebühr nach dem vollen Wert (also Wert der Leistungsstufe) berechnet. Teilweise wird aus diesem vorgestellten Wert für die Auskunftsstufe/Stufe eidesstattliche Versicherung eine Quote angesetzt.[240] Weitergehend hat das OLG Frankfurt e...mehr

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§ 11 Die Vereinbarung, insb... / 3. Änderung des Güterstandes

Rz. 87 Verfahrenswert ist das gem. § 42 FamGKG zu schätzende Interesse an der Änderung/Aufhebung des Güterstandes (§§ 1385, 1386 BGB), wobei der Wegfall des Zugewinnausgleichsanspruchs (des schon entstandenen und eines künftig eventuell noch entstehenden) ein wesentlicher Gesichtspunkt ist (vgl. oben § 8 Rdn 68 f. Zum Wert der Änderung/Aufhebung des Güterstandes im vorsorgen...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Ersetzung der Zustimmung, §§ 1365 Abs. 2, 1369 Abs. 2 BGB, § 261 Abs. 2 FamFG

Rz. 79 Der Gegenstandswert dieses Verfahrens richtet sich nach § 36 FamGKG i.V.m. den Bestimmungen des GNotKG, auf die in § 36 verwiesen wird (zur Verfahrensgebühr Nr. 3100 oder Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG vgl. § 5 Rdn 68 f.). Heranzuziehen sind die Wertvorschriften der §§ 40–54 sowie §§ 97–111 GNotKG.[115] Ausgangspunkt ist der Wert des zugrunde liegenden Geschäfts. § 36 FamGKG is...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Antrag und Widerantrag in den Ehesachen, Hilfsantrag

Rz. 167 Scheidungsantrag und Scheidungswiderantrag sind derselbe gebührenrechtliche Gegenstand, wenn sie im gleichen Verfahren geltend gemacht werden, die Werte werden also nicht zusammengezählt (§ 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG).[246] Sind zwei getrennte Verfahren eingeleitet, sind es bis zur Verbindung zwei Angelegenheiten.[247] Stehen sich der Antrag auf Ehescheidung und auf Eheau...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / a) Kindschaftssachen

Rz. 175 Nicht selten sind mehrere auf die Kinder bezogene Anträge im FG-Verfahren gleichzeitig anhängig: Beide Eltern wollen jeder die Alleinsorge oder jeder das Aufenthaltsbestimmungsrecht; der eine will das Umgangsrecht geregelt haben, der andere möchte, dass es vollständig ausgeschlossen wird; der eine will die elterliche Sorge/Aufenthaltsbestimmung und verlangt Herausgab...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Allgemeines

Rz. 146 Der Stufenantrag[221] wird im Unterhalt (§§ 1605 Abs. 1, 1580, 1361 Abs. 1, 4, 1615 Abs. 1 BGB, §§ 12 Abs. 2, 16 Abs. 2 LPartG i.V.m. §§ 259 ff. BGB) gewählt und vor allem im Zugewinn (§§ 1379 m. 259 ff. BGB), kann aber auch bei sonstigen Familiensachen (§ 266 FamFG) vorkommen. § 38 FamGKG stimmt wörtlich mit dem früheren § 44 GKG überein, so dass die Auslegung, die ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Stundung, übertragung von Vermögenswerten, §§ 1382, 1383 BGB, § 264 FamFG

Rz. 74 Anträge auf Stundung und Anträge auf übertragung von Vermögensgegenständen können im Scheidungsverbund (§§ 137 Abs. 2 Nr. 4, 261 Abs. 2 FamFG), aber auch in einer Art "kleinem Verbundverfahren" in einem isolierten Zugewinnausgleichsprozess gestellt werden. Rz. 75 Die Anträge können außerdem im isolierten FG-Verfahren dann verfolgt werden, wenn ein Zugewinnausgleichsver...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / g) Jahresbetrag und Rechtskraft der Ehescheidung

Rz. 40 Beispiel Neben dem Scheidungsverfahren läuft der Rechtsstreit über Getrenntlebensunterhalt auf monatlich 500,00 EUR ab 1.4.2017. Nach Einreichung des Antrags (der Klage)/Unterhalt am 13.3.2017, aber vor der ersten mündlichen Verhandlung am 1.9.2017 wird in der Ehescheidung das Urteil bereits am 1.8.2017 rechtskräftig. Wie ist der Wert für die Gebühren im Unterhaltsver...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / b) Rückstände durch Klageerhöhung

Rz. 50 Soweit sich die Erhöhung auf den Zeitraum vor Einreichung des Antrags bezieht, ist es keine Frage, dass es sich um Rückstände handelt, die hinzuzurechnen sind. Umstritten ist die Behandlung der Unterschiedsbeträge zwischen dem alten und dem neuen Antrag, die sich auf den Zeitraum zwischen der Einreichung des Antrags und der Einreichung der Erhöhung beziehen. Rz. 51 Be...mehr

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§ 9 Die Werte im außergeric... / I. Rückstände im Unterhalt

Rz. 4 Von erheblichem Interesse ist die Behandlung der Rückstände im Unterhalt. § 51 Abs. 2 FamGKG knüpft an die Einreichung des Antrags/des Verfahrenskostenhilfegesuchs an. Bis dahin – den Monat der Einreichung eingeschlossen – laufen Rückstände auf, vom nächstfolgenden Monatsersten an nicht mehr. Wie soll man bewerten, wenn ein Antrag gar nicht eingereicht wird? Sollen die...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Der steckengebliebene Stufenantrag

Rz. 148 Wenn die Auskunft ergibt, dass kein Unterhalt bzw. keine Erhöhung oder Ermäßigung des Unterhalts oder kein Zugewinn gefordert werden kann, und wenn auch die eidesstattliche Versicherung an diesem Ergebnis nichts ändert, kommt es nicht zur Leistungsstufe. Der Antrag wird dann geändert, es werden die bisherigen Kosten eingeklagt.[223] Rz. 149 Es ist die Frage, wie diese...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 3. Wertveränderungen nach Erteilung der Auskunft/eidesstattliche Versicherung

Rz. 153 Es kann auch sein, dass die Auskunft ergibt, dass bei einer Leistungsstufe mehr herauskommt, als sich der Antragsteller erhofft hat, oder dass weniger, wenn auch nicht Null, herauskommt, als er sich in dem obigen Sinn erwartet hatte. Ist das Ergebnis eine unerwartet hohe Leistungsstufe, ist der Wert, auf den die Leistungsstufe beziffert wird, maßgebend.[235] Rechtshä...mehr

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§ 15 Die Vergütungsvereinba... / 1. Vereinbarung eines Pauschalhonorars mit Festbetrag

Rz. 8 Der Anwalt kann für seine Tätigkeit in einem konkreten Mandat, das möglichst genau zu bezeichnen ist, mit dem Mandanten einen Festbetrag als Vergütung vereinbaren. Dabei muss er jedoch darauf achten, dass die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden und dass er den Festbetrag im Hinblick auf den zeitlichen Aufwand der konkreten Mandatsbearbeitung nicht zu niedr...mehr

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zfs 9/2018, Abgrenzung Grun... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Berufung des Kl. ist überwiegend begründet, die zulässig erhobene Anschlussberufung unbegründet. Das Urt. des AG beruht auf einer Rechtsverletzung und die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung (§ 513 Abs. 1 ZPO)." Zu Recht ist das Erstgericht allerdings zunächst davon ausgegangen, dass sowohl die Bekl. als auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Gebühren bei Verfahren mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen

Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, bei welcher der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt. Ist die G...mehr