Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 10 Kosten in Erbsachen / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 9 Mehrere Auftraggeber im Sinne des § 7 RVG sind bspw.: Rz. 10 Entscheidend ist letztendlich lediglich die Zahl der Vertretenen und nicht die Zahl der vertraglichen oder gesetzlichen Vertreter. § 7 RVG gilt unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt die Erbengemeinschaft in einem Aktiv- oder Passivprozess vert...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 4. Anrechnung der Verfahrensgebühr

Rz. 30 Nach der Rechtsprechung des BGH vom 3.3.2007[34] zur Anrechnung der "Geschäftsgebühr" auf die Verfahrensgebühr ist die nach Einführung des RVG aufkommende kontrovers geführte Diskussion zunächst beendet worden, auch wenn mit dieser Rechtsprechung zwar dem Wortlaut in VV Vorbem. 3 Abs. 4 zu Nr. 3100 VV RVG Rechnung getragen wurde, aber letztlich damit die volle Geschäf...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Wert/Kosten/Gebühren

Rz. 257 Bezüglich des Verfahrenswerts des Vermittlungsverfahrens gibt es keine ausdrückliche Regelung. Es gelten dieselben Bewertungsgrundsätze wie für das Umgangsverfahren, weshalb richtiger Auffassung zufolge § 45 Nr. 2 FamGKG Anwendung findet.[908] Die teilweise zur bisherigen Regelung des § 52a FGG vertretene Meinung, der Wert sei bei einfach gelagerten Vermittlungsverfa...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde des AG ist gem. § 11 Abs. 1 RpflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. Sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist richtig." Die zugunsten des Prozessbevollmächtigten der Kl. vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr für das Abmahnverfahren war nicht anteilig auf die Verfahrensgebühr des Verfügungsv...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Anzumerken ist zunächst, dass im vorliegenden Fall gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das RVG i.d.F. bis zum 31.7.2016 (RVG a.F.) für die Bemessung der Gebührenhöhe Anwendung findet. I. Unterwerfungsvergleich Eine Einigungsgebühr kann nach Anm. Abs. 4 zu VV 1000 auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts entstehen, sofern die (Vertrags-)Parteien über die Ansprüche vertraglic...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 2. Erbscheinsverfahren mit Beweisaufnahme

Rz. 95 Beispiel Die Mandantin M beauftragt den Rechtsanwalt R, sie im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht München zu vertreten. Ihre Schwester hat ein Testament vorgelegt, welches zwar den Anforderungen des § 2247 BGB entspricht. Die Mandantin glaubt aber nicht daran, dass das Testament tatsächlich von der Erblasserin unterschrieben wurde. Es kommt zu einer Anhörung ...mehr

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AGS 1/2017, Rechtsbehelf ge... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, jedoch unbegründet. Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung der Vergütung zu Recht abgelehnt. 1. Gegen den Beschluss des Rechtspflegers beim OLG im Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, sondern die befristete Erinnerung nach § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 S. 1, S. 6 RPflG statthaft (siehe § ...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 3 Anmerkung:

Die zutreffende Entscheidung des OLG hat über die Vergütung in Eilverfahren hinaus grundsätzliche praktische Bedeutung für alle die Sachverhalte, in denen demselben Rechtsanwalt hinsichtlich desselben Sachverhalts eine Geschäftsgebühr und nacheinander mehrere Verfahrensgebühren entstehen. Das kann nach außergerichtlicher Vertretung beispielsweise für den Verfahrens-/Prozessb...mehr

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§ 10 Kostenrecht / c) Die Einigungsgebühr

Rz. 38 Nach Abs. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung Rz. 39 Die Einigungsgebühr entsteht insbesondere ...mehr

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AGS 1/2017, Gegenstandswert... / Leitsatz

Beauftragt der Vermieter eines vermieteten Grundstücks (hier zum Betrieb eines Hotels), der dieses unvermietet verkaufen möchte, einen Rechtsanwalt, den Mietvertrag auf Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls die Kündigung auszusprechen, so bemisst sich der Gegenstandswert für die Vergütung des Rechtsanwalts nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 41 Abs. 1 GKG, auch...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / G. Anhang: Muster Prozessfinanzierungsvertrag

Rz. 81 PROZESSFINANZIERUNGSVERTRAG zwischen der LEGIAL AG Thomas-Dehler-Straße 2 81737 München – nachfolgend "LEGIAL" genannt – und [Name Anspruchsberechtigter] [Straße Anspruchsberechtigter] [PLZ, Ort Anspruchsberechtigter] – nachfolgend auch bei mehreren Personen "ANSPRUCHSINHABER" genannt –mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / ee) Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 18 Nach § 7 Abs. 2 RVG haftet jeder Auftraggeber danach nur insoweit, als wenn er den Rechtsanwalt alleine beauftragt hätte. Es kommt somit im Ergebnis zur Haftungsbeschränkung des einzelnen Auftraggebers für maximal eine Grundgebühr. Die Erhöhung der Gebühr nach VV 1008 RVG bleibt außer Betracht. Kann also die Erhöhung von dem weiteren Auftraggeber nicht beigetrieben we...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 1. Erbscheinsverfahren ohne Beweisaufnahme

Rz. 94 Beispiel Die Mandantin M beauftragt den Rechtsanwalt R, sie im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht München zu vertreten. Ihre Schwester hat ein Testament vorgelegt, welches aber den Anforderungen des § 2247 BGB entspricht. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt. Die Sache ist durchschnittlich. Der Gegenstandswert beläuft sich auf 25.000 EUR.mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / c) Eidesstattliche Versicherung nach § 889 ZPO

Rz. 112 Hierbei handelt es sich um ein besonderes Verfahren nach § 18 Nr. 18 RVG, so dass wiederum eine 0,3 Zwangsvollstreckungsgebühr nach VV 3309 RVG anfällt. Daneben sieht in VV 3310 RVG eine Termingebühr in Höhe von 0,3 vor. Der Gegenstandswert richtet sich nach § 25 RVG. Es macht für Entstehung dieser Gebühr keinen Unterschied, ob die Abgabe der Eidesstattlichen Versiche...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / II. Abrechnung bei Erbauseinandersetzungen

Rz. 92 Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften spielt die Einigungsgebühr nach VV 1000 RVG eine wesentliche Rolle. Diese fällt nämlich nach VV 1000 Abs. 2 RVG auch dann an, wenn lediglich bei Vertragsverhandlungen mitgewirkt wurde, es sei denn, dass diese Mitwirkung für den späteren Vertragsabschluss nicht ursächlich war. Das Vorliegen eines Teilungsplans oder Aus...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / aa) Aus der amtlichen Begründung

Rz. 19 Die Regelung der VV 2300 RVG bzw. zunächst VV 2400 RVG gehört systematisch und entsprechend ihrer praktischen Bedeutung für die außergerichtliche Rechtsbesorgung vor die Vorschriften, die die Gebühren in gerichtlichen Verfahren regeln sollen. Für alle in einer Angelegenheit anfallenden Tätigkeiten fällt eine Gebühr an. Vorgesehen ist eine Geschäftsgebühr mit einem Gebü...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 5. Gegenstandswert

Rz. 205 Der Gegenstandswert richtet sich zunächst einmal grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften. Ist hier ein Verkehrswert gem. § 74a Abs. 5 ZVG nicht festgesetzt worden, kann der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG auf Antrag durch das Vollstreckungsgericht im Beschlusswege festgesetzt werden. Da es sich bei der Vors...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / I. Einführung

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) wurde zunächst mit dem Gesetz zur Neuregelung des Verbotes der Vereinbarung von Erfolgshonoraren geändert und damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2006[1] Rechnung getragen, nach der die bis dahin geltende gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erachtet wurde. Durch das Gesetz zur Modernisierung von...mehr

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§ 10 Kostenrecht / b) Die Terminsgebühr

Rz. 36 Parallel kann eine Terminsgebühr nach VV RVG 3104 in Höhe von 1,2 anfallen. Sie entstehtmehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / a) Teilungsversteigerung

Rz. 110 Für die Berechnung der Gebühren kommt es auf die einzelne Vertretung in den verschiedenen Zwangsvollstreckungsstufen an.mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / X. Mögliche Vereinbarungen

Mögliche Vereinbarungen Welche Art von Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ist den Parteien überlassen. Hier bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, etwamehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte Anrechnung der Geschäftsgebühr auf zwei Verfahrensgebühren

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300; RVG § 15a Abs. 2 Leitsatz Ist die Geschäftsgebühr aus einer außergerichtlichen Abmahnung auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Hauptsacheverfahrens angerechnet worden, findet keine erneute Anrechnung auf die Verfahrensgebühr des einstweiligen Verfügungsverfahrens statt. OLG Hamburg, Beschl. v. 12.5.2016 – 8 W 49/16 Sachverhalt Der ASt. ha...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / a) Hinweispflichten und Gegenstandswert

Rz. 5 Auch wenn für die Bearbeitung des Mandates, also in den Fällen der Vertretung des Mandanten im Rahmen des erbrechtlichen Mandates, eine Abrechnung auf der Grundlage des RVG und daher nach Gegenstandswert erfolgt, muss der Rechtsanwalt nach § 49b Abs. 5 BRAO den Mandanten hierauf bereits vor der Mandatsübernahme ausdrücklich hinweisen. Es ist daher ratsam, den erfolgten...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / d) Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 113 Erhebliche Probleme bestehen bei der Beantwortung der Frage, wie nach dem RVG die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks zu vergüten ist. Zunächst bleibt festzuhalten, dass es sich bei einem Rechtshängigkeitsvermerk nicht unter eine Angelegenheit der §§ 16, 17 oder 18 RVG handelt, da diese dem Wortlaut nach nicht auf den gesetzlich nicht geregelten Rechtshängigke...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / aa) Allgemeines

Rz. 8 Die Werte mehrerer Gegenstände werden in derselben Angelegenheit gemäß § 5 ZPO grundsätzlich zusammengerechnet. Die Anwaltsgebühren richten sich dann nach den zusammengerechneten Werten aller in der Klage geltend gemachten Ansprüche. Dies gilt nicht, wenn die geltend gemachten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind, sofern nicht die Ausnahmen nach §§ 44, 45 GKG gegebe...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / cc) Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 12 Eine Erhöhung gem. § 7 RVG kommt nur dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Gegenstandes für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit tätig ist. Eine Erhöhung nach § 7 RVG tritt somit dann nicht ein, wenn der Rechtsanwalt in derselben Sache mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände tätig ist. In einem derartigen Fall wären dann die W...mehr

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AGS 1/2017, Einholung von D... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des AG ist gem. § 793 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zulässig, Insbesondere ist sie auch fristgerecht eingelegt worden. Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Der Gläubigerin und Beschwerdeführerin steht auch eine gesonderte 0,3-Verfahrensgebühr für die Einholung von Drittauskünften nach § 8021...mehr

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§ 10 Kostenrecht / a) Die Verfahrensgebühr

Rz. 34 Für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information kann eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3 abgerechnet werden (VV RVG Nr. 3100). Diese erhöht sich nach VV RVG Nr. 1008 auf 1,6, wenn der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber – etwa beide Elternteile gemeinsam – hat.[112] Rz. 35 Endet der Auftrag, bevor ein das Verfahren einleitende...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / bb) Praxishinweise

Rz. 21 Der befürchtete Streit über die Geschäftsgebühr, die über der nicht arithmetischen Mittelgebühr von 1,3 liegt, hat sich letztlich bestätigt. Nach der Stellungnahme des DAV und der BRAK ist die Begründung als Regel-/Schwellengebühr systemwidrig und ist mit der Regelung des § 14 RVG nicht in Einklang zu bringen. Dennoch ist keine Änderung der VV 2300 RVG in den weiteren...mehr

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§ 10 Kostenrecht / II. Nach außen gerichtete Tätigkeit

Rz. 22 Für die nach außen gerichtete anwaltliche Tätigkeit gilt die Geschäftsgebühr, wobei das RVG in VV RVG Nr. 2300 einen Rahmen von 0,5 bis 2,5 vorsieht. Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Im Übrigen gelten für die Bestimmung des Gebührenrahmens die Kriterien des § 14 RVG, d.h. maßgeblich sind dabeimehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / b) Einigungsgebühr

Rz. 23 Die für die Praxis wichtigsten Regelungen zur Einigungsgebühr finden sich in VV 1000 und 1003 RVG. In der Praxis hat die Einigungsgebühr eine erhöhte Bedeutung. Durch den Wegfall der Notwendigkeit eines gegenseitigen Nachgebens, wie sie früher für den Anfall einer Vergleichsgebühr gefordert wurde, können nunmehr auch Ratenzahlungsvereinbarungen als Einigung nach VV 100...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / 2. Exkurs: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2006

Rz. 5 Das Bundesverfassungsgericht[4] hatte in seiner vielbeachteten Entscheidung zu § 49b Abs. 2 BRAO dem Gesetzgeber aufgegeben, Regelungen zur Zulässigkeit der Vereinbarung von Erfolgshonoraren im Einzelfall zu treffen. Der Gesetzgeber ist dieser Forderung nachgekommen und hat die Ausnahmen vom Verbot einer Erfolgsvereinbarung in § 49b Abs. 2 S. 1 BRAO in Verbindung mit §...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 3. Sondervorschriften für die Beschwerde

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§ 10 Kosten in Erbsachen / 4. Gebühren im Zwangsvollstreckungsverfahren

Rz. 109 Die Gegenstandswerte im Zwangsvollstreckungsverfahren richten sich nunmehr nach § 25 RVG. Die Gebühren haben sich durch das RVG kaum geändert. a) Teilungsversteigerung Rz. 110 Für die Berechnung der Gebühren kommt es auf die einzelne Vertretung in den verschiedenen Zwangsvollstreckungsstufen an.mehr

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§ 3 Der Miterbe / d) Kosten

Rz. 81 Eine Anwaltsgebühr löst die Rüge grundsätzlich nicht aus, § 19 Nr. 5 RVG. Nur der Rechtsanwalt, der ausschließlich mit der Gehörsrüge befasst ist, erhält eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 nach Nr. 3330 VV RVG.mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / III. Anwaltsvergütung

Rz. 200 Die Anwaltsvergütung ist, wenn nicht gem. § 4 RVG eine von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Vergütung vereinbart wurde, in VV 3311 f. RVG geregelt. Der Anwalt eines Gemeinschafters erhält für seine Tätigkeit im Teilungsversteigerungsverfahren 1. Verfahrensgebühr gem. VV 3311 Nr. 1 RVG Rz. 201 Die 0,4-Gebühr für das Verfahren (ohne Verteilungsverfahren) deckt sä...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / V. Kosten

Rz. 65 Dem Pflichtigen sind mit der Festsetzung des Ordnungsmittels oder der Anordnung unmittelbaren Zwangs die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§ 92 Abs. 2 FamFG). Er trägt mithin sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung. Ansonsten richtet sich die Kostenentscheidung wegen § 87 Abs. 5 FamFG nach den ...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / aa) Allgemeines

Rz. 26 Die Beschwerde nach § 58 FamFG ist das Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Nachlassgerichts. Soweit Zwischenentscheidungen anfechtbar sind, ist hiergegen die sofortige Beschwerde nach §§ 567–572 ZPO statthaft.[32] Für Entscheidungen des Rechtspflegers gelten diese Vorschriften über § 11 Abs. 1 RPflG. Die Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG findet statt, wenn nach allg...mehr

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§ 10 Kosten in Erbsachen / bb) Problem: Beschwerde im Erbscheinverfahren

Rz. 28 Die Gebühren in Angelegenheiten nach dem FamFG richten sich nach den Gebührentatbeständen der VV 3100 ff. RVG. Für die Beschwerde in Nachlasssachen nach §§ 342 ff. FamFG und damit auch für die Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 352 FamFG ist das Oberlandesgericht zuständig. Für die Beschwerdeverfahren in Nachlasssachen beträgt die Verfahrensgebühr nunmehr 1,6 und...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / bb) Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 260 Für die Vertretung des Antragstellers erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3324 VV RVG und ggf. eine Terminsgebühr nach Nr. 3331 VV RVG.mehr

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AGS 1/2017, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) ist mit der Wahrnehmung des Sachverständigentermins durch den Bevollmächtigen der Antragsgegnerin entstanden. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1 VV entsteht die Terminsgebühr auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins. Wahrnehmung eines Termins im vorgenannten Sinne ist die vertretungsber...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / I. Überblick

Verfahrenswerte sind im FamGKG geregelt Die Verfahrenswerte in Familiensachen sind seit dem 1.9.2009 durch das FG-ReformG abschließend in den §§ 33 bis 52 FamGKG geregelt. Dabei sind die Allgemeinen Wertvorschriften in den §§ 33 bis 42 FamGKG und die Besonderen Wertvorschriften in den §§ 43 bis 52 FamGKG enthalten. Ein Rückgriff auf andere Gesetze – wie es z.B. das GKG in § 48...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / Sachverhalt

Der ASt. hatte den AG vorgerichtlich abgemahnt, was bei seinem Rechtsanwalt eine 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG ausgelöst hat. Sodann hat er vor dem LG Hamburg ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betrieben. In dem nachfolgenden Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg hat der ASt. als materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch die Geschäftsgeb...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / Literaturtipps

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Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare:

Bamberger/Roth, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 3. Auflage 2012 (zit.: Bearbeiter, in: Bamberger/Roth) Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Auflage 2009 (zit.: Bassenge/Bearbeiter) Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 75. Auflage 2016 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG Freiwillige Gerichtsbarkeit, 11. Auflage 2015 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Au...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 3. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 46 Hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren im isolierten Verfahren[172] gelten dieselben Grundsätze wie bei einer Tätigkeit im Scheidungsverbund (siehe Rdn 33). Rz. 47 Allerdings ist ergänzend zu beachten, dass nach Nr. 1000, dort Anm. Abs. 5 S. 2 VV RVG in Kindschaftssachen eine 1,5 Einigungsgebühr in entsprechender Anwendung der Nr. 1000 Anm. Abs. 1 S. 1 VV RVG auch für ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 5. Streitgenossenschaft und Prozesskostenhilfe

Rz. 86 Problematisch ist der Fall, ob ein Rechtsanwalt, der mehrere Streitgenossen vertritt, bei PKH-Bewilligung lediglich den Mehrvertretungszuschlag nach Nr. 1008 VV RVG erhält. Der BGH beschränkt Bewilligungen auf die Erhöhungsbeträge nach Nr. 1008 VV RVG, weil die vermögende Partei nicht dadurch entlastet werden könne, dass der Prozessbevollmächtigte zugleich eine bedürf...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / 1. Der Anspruchsinhaber wird vom Kostenrisiko des finanzierten Prozesses befreit

Rz. 32 Der Prozessfinanzierer übernimmt im Finanzierungsvertrag gegenüber dem Anspruchsinhaber die Verpflichtung zur Erstattung der im gerichtlichen Verfahren entstehenden Kosten. Im Umfang der vertraglich übernommenen Kosten wird der Anspruchsinhaber im Innenverhältnis zum Prozessfinanzierer damit vom finanziellen Risiko der Prozessführung befreit. Nach außen, also im Verhä...mehr

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AGkompakt 1/2017, Die Verfa... / e) Stufenwerte für die Anwaltsgebühren

Stufenstreitwerte beim Anwalt möglich Der Wert des § 38 FamGKG ist auch für die Anwaltsgebühren maßgebend (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 32 Abs. 1 RVG). Hier kann es allerdings für die einzelnen Gebühren zu gestaffelten Werten kommen. Beispiel: Stufenantrag mit Stufenwerten für die Anwaltsgebühren Die Antragstellerin verlangt Unterhalt und geht im Wege des Stufenantrags (Auskunft und Zah...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 3. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 33 Im gerichtlichen Verfahren[109] kann der Anwalt eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr sowie gegebenenfalls eine Einigungsgebühr und eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen geltend machen. In der Beschwerdeinstanz[110] erhöht sich dabei die Ver­fahrensgebühr auf 1,6; sie ermäßigt sich bei vorzeitiger Erledigung des Auftrags auf 1,1 (VV RVG Nr. ...mehr