Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Terminsgebühr [Rdn 301]

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[7] "II. … Der aus abgetretenem Recht der Zedentin geltend gemachte materielle Kostenerstattungsanspruch aus §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ist nicht auf die 0,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG a.F. (= Nr. 2301 VV RVG) beschränkt." [8] 1. Nach st. Rspr. des BGH hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetze...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Beschwerde [Rdn 280]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Zivilverfahren, Abrechnung [Rdn 421]

Rdn 422 1. Zivilsachen sind gem. § 13 GVG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die vor die ordentlichen Gerichte gehören. Aus der Überschrift zu Teil 3 VV RVG ergibt sich, dass Zivilsachen nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind. Nach Teil 3 VV RVG richtet sich daher die Vergütung im Klageverfahren gem. § 13 A...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Entschädigungsverfahren, Abrechnung [Rdn 51]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Abrechnung [Rdn 159]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Fahrerlaubnisfragen, Abrechnung [Rdn 63]

Rdn 64 Literaturhinweise: Breyer, Die Vergütung des Verteidigers bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot, RVG-B 2005, 72 Krause, Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV RVG, auch bei Entziehung einer Fahrerlaubnis, JurBüro 2006, 118 N. Schneider, Kostenrechtliche Besonderheiten bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Verkehrsunfallflucht, DAR 2014, 764 Pießkalla, Die Streit...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Strafvollstreckung, Grundgebühr [Rdn 296]

Rdn 297 Literaturhinweise: Burhoff, Die Grundgebühr im Straf- und Bußgeldverfahren, RVGreport 2014, 42 Lissner, Gebühren in der Strafvollstreckung, AGS 2013, 445 s. i.Ü. die Hinw. bei den u.a. Stichwörtern und bei → Strafvollstreckung, Allgemeines, Teil J Rdn 266. Rdn 298 1. Der in der Strafvollstreckung tätige und insoweit nicht lediglich mit einer Einzeltätigkeit beauftragte ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Allgemeines [Rdn 148]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Revision der Bekl." [19] Die Revision der Bekl. ist begründet und führt zur Wiederherstellung des klageabweisenden landgerichtlichen Urteils. Die Klage auf Freistellung von der Gebührenforderung der Prozessbevollmächtigten des Kl. für das Güteverfahren i.H.v. 1.094,80 EUR ist derzeit unbegründet. Die Bekl. hat den bezüglich dieser Forderung im Streitfall bestehende...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarrechnung seiner Prozessbevollmächtigten in dem Umfang, in dem die Honorarforderung der Prozessbevollmächtigten begründet sei. Diesen Anspruch habe die Beklagte nicht dadurch erfüllt, dass sie dem Kläger Kostenschutz für eine Abwehr dieser anwaltlichen Geb...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 97]

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AGS 1/2016, Vertretung mehr... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist teilweise begründet. 1. Die Beklagte hat einen Anspruch auf Zahlung von 138,04 EUR aus §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG, 1 PfIVG. a) Die Voraussetzungen des § 7 StVG sind zwischen den Parteien unstreitig, ebenso die volle Haftung der Beklagten dem Grunde nach. b) Im konkreten Fall handelt es sich nicht, wie von der Beklagten angenommen, um dieselbe A...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Gerichtsgebühren [Rdn 124]

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AGkompakt 1/2016, Die Anwen... / 1. Gerichtliche Termine

Neuregelung erfasst alle gerichtlichen Termine Die Terminsgebühr entsteht zunächst einmal bei Vertretung in einem gerichtlichen Termin. Anstelle der bis zum 31.7.2013 noch geltenden Aufzählung von Verhandlungs-, Erörterungs- und Beweisaufnahmeterminen und der damit verbundenen Ausgrenzung anderer Termine ist jetzt nur noch die Rede von "gerichtlichen Terminen" (Vorbem. 3 Abs....mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin wurde im Februar 2009 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Sie wandte sich zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Versicherer – dem M – zunächst an den in N ansässigen Rechtsanwalt Q. Rechtsanwalt Q erreichte für die Klägerin fünf Abschlagszahlungen des M jeweils in Höhe von 1.000,00 EUR. Die Mandatsbearbeitung durch Rechtsanwalt Q erschie...mehr

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AGS 1/2016, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem BGH – nur insoweit ist der BGH nach § 51 Abs. 2 S. 2 RVG zuständig (BGH, Beschl. v. 8.9.1970 – 5 StR 704/68, BGHSt 23, 324) – liegen nicht vor. a) Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer...mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

I. Geschäftsgebühr Der BGH hat mit wünschenswerter Klarheit und überzeugender Begründung entschieden, dass der Gläubiger im Falle des Zahlungsverzugs seines Schuldners erstattungsrechtlich nicht verpflichtet ist, das seinem Anwalt zu erteilende Mandat auf ein Schreiben einfacher Art i.S.v. Nr. 2301 VV RVG n.F. zu beschränken. Damit ist in aller Regel die Geschäftsgebühr Nr. 2...mehr

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Teil E: Register / Bundeszentralregister, Maßnahmen der Registerbehörden, Rechtsschutz [Rdn 269]

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Apfel/Strittmatter, Praxiswissen Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht, 2010 ­zitiert: Apfel/Strittmatter, (Rn) Arloth, Strafvollzugsgesetz, 3. Aufl. 2011 zitiert: Arloth, (Paragraf und Rn) Arnold, Grenzüberschreitende Strafverfolgung in Europa, 2015 zitiert: Arnold, (Rn) Artkämper/Herrmann/Jakobs/Kruse, Aufgabenfelder der Staatsanwaltschaft, 2008 zitiert: Artkämper/Herrmann/J...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Aktenversendungspauschale [Rdn 71]

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Teil G: Gnade / Gnade, formelle Fragen [Rdn 16]

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AGS 1/2016, Auslegung eines... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch sonst zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg. 1. Mit dem hier geschlossenen Vergleich haben die Parteien unter Zugrundelegung des zivilprozessualen Kostenbegriffs zugleich eine Regelung über die notwendigen Auslagen des Adhäsionsklägers getroffen. Das Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich nach §§ 103 f...mehr

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AGS 1/2016, Keine Anrechnun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist begründet. 1. Streitgegenständlich sind die Bescheide v. 5.9.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides v. 22.9.2014. Zu entscheiden ist damit über die Höhe der vom Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten für die Widerspruchsverfahren zu Az. W 81447/14, W 1448/14 und W 1451/14. 2. Die Bescheide sind rechtswidrig, die Kläger hierdurch in ihren Rec...mehr

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AGS 1/2016, Keine Anrechnun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere betrifft zunächst einmal nur das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (§ 15a Abs. 1 RVG). Ein Dritter kann sich nach § 15a Abs. 2 RVG grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die obsiegende Partei also grundsätzlich die Erstattung der jeweiligen vol...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache ist sie nicht begründet. Zu Recht hat das AG den Umfang der Verfahrenskostenhilfe nicht erweitert. Denn eine Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf verfahrensfremde Gegenstände kann allenfalls den Vergleichsmehrwert erfassen (1.), eine weitere Er...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Besonderheiten beim Teilfreispruch [Rdn 188]

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Die Mandantin des später klagenden RA führte an dem Kfz des Bekl. Reparaturarbeiten durch. Die Bezahlung von Restbeträgen aus den beiden Rechnungen der Mandantin v. 7. und 11.3.2011 blieb der Bekl. schuldig. Auch auf eine Zahlungsaufforderung sowie auf eine Mahnung der Mandantin reagierte der Bekl. nicht. Die Mandantin beauftragte hieraufhin Ihren RA mit der außergerichtlich...mehr

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AGS 1/2016, Keine Anrechnun... / 1 Sachverhalt

Die Kläger und das beklagte Jobcenter (im Folgenden: der Beklagte) streiten über die Höhe der Kostenerstattung nach einem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren, § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X. Die 1986 geborene Klägerin zu 1) und ihr 2005 geborener Sohn, der Kläger zu 2) beziehen fortlaufend Leistungen nach dem SGB II. Mit Schreiben v. 26.11.2013 beantragten die zu diesem Zeitpunkt be...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Kosten und Streitwert [Rdn 331]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Beamte, Disziplinarverfahren, formelle Fragen [Rdn 460]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Verfügung/Vererbung [Rdn 628]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 629 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 630 1.a) Der Verfahrensbetroffene kann über...mehr

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AGkompakt 1/2016, Die Anwen... / 5. Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

Gerichtlicher Vergleich nicht erforderlich Darüber hinaus entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Dies betrifft insbesondere den Fall der gerichtlichen Feststellung eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO (BGH AGS 2007, ...mehr

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AGS 1/2016, Voraussetzungen... / Leitsatz

Bei der Bewilligung einer Pauschgebühr gem. § 51 Abs. 1 RVG ist nur der Zeitaufwand berücksichtigungsfähig, der allein aus verfahrensbezogenen Tätigkeiten des Pflichtverteidigers herrührt, nicht hingegen solcher, der seinen Grund in nur verteidigerbezogenen/persönlichen Umständen hat (Bestätigung OLG Saarbrücken v. 24.8.2010 – 1 AR 2/09, RVGreport 2011, 58 u. OLG Hamm v. 29....mehr

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AGS 1/2016, Anrechnung der ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Zwischen den Parteien steht nicht in Streit, dass dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin für seine vorgerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV und für seine Tätigkeit im Eilverfahren eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV zusteht. Grundsätzlich kann sich der Beklagte auf die Anrechnun...mehr

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AGS 1/2016, Kosten einer Sc... / 1 Aus den Gründen

Das LG hat die beantragte 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und die beantragte 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV jeweils nebst Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die Bezug genommen wird, festgesetzt. Die dagegen mit der sofortigen Beschwerde vorgebrachten Einwendungen greifen nicht durch. Die Kosten einer Schutzs...mehr

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Pflichtverteidigerbeiordnung [Rdn 124]

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AGS 1/2016, Anrechnung der ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend und gibt auch die Rechtsprechung des BGH nicht zutreffend wieder. Der Abmahnung, dem Abschlussschreiben und dem Erkenntnisverfahren liegt jeweils der Hauptsacheanspruch zugrunde. Daraus folgt,mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähigkeit der Geschäftsgebühr bei Zahlungsverzug

BGB §§ 280 Abs. 2, 286; VV RVG Nr. 2300, 2302 a.F., 2301 n.F. Leitsatz Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, ist auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines RA zweckmäßig und erforderlich; ein Mandat zur außergerichtlichen Vertretung muss im Regelfall nicht auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt werden. BGH, Urt. v. 17.9.2015 – IX ZR 280/14 Sachverhal...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Gerichts- und Verfahrenskosten, Allgemeines [Rdn 86]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Anspruchsanmeldung [Rdn 287]

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AGkompakt 1/2016, Die Anwen... / 2. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis mit den Parteien

Wird im Einverständnis mit den Parteien (insbesondere nach § 128 Abs. 2 ZPO) ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht die Terminsgebühr (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV). Zwei Voraussetzungen sind zu beachten:mehr

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AGkompakt 1/2016, Die Anwen... / IV. Gegenstandswert

Berechnung des Gegegenstandswerts Der Gegenstandswert der Terminsgebühr bemisst sich nach dem Gesamtbetrag aller Gegenstände, aus denen im Verlaufe des Verfahrens ein Gebührentatbestand der Terminsgebühr ausgelöst worden ist. Es muss nicht derselbe Tatbestand sein. Kombinationen sind möglich. Gegenstandswert der Terminsgebühr kann geringer sein Der Wert der Terminsgebühr kann d...mehr

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AGS 1/2016, Anrechnung der ... / Leitsatz

Hat eine Wettbewerbsverletzung zunächst zu einer Abmahnung und später zu einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geführt, ist Gegenstand der Abmahnung und des anschließenden Verfügungsverfahrens jeweils der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist daher derselbe, die vom Antragsgegner ausgeglichene Geschäftsgebü...mehr

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AGS 1/2016, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist unbegründet. 1. Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin von den Beklagten die Auszahlung von 11.365,00 EUR verlangen kann. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung (§§ 280 Abs. 1, 611, 675 BGB), denn die Beklagten haben es pflichtwidrig verabsäumt, die Klägerin auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme v...mehr

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AGS 1/2016, Voraussetzungen... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wurde dem Angeklagten durch Verfügung des Vorsitzenden des 4. Strafsenats des BGH als Verteidiger für die Hauptverhandlung vor dem BGH bestellt. Gegenstand des Verfahrens war eine Revision der Staatsanwaltschaft. Rechtsanwalt L. hat an der Revisionshauptverhandlung teilgenommen. Diese dauerte von 9.15 Uhr bis 10.10 Uhr. In der Zeit von 9.40 Uhr bis 10.00 Uhr...mehr