Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 8. Mahnverfahren

Rz. 121 Die Gebühren im Mahnverfahren richten sich nach den Nrn. 3305 bis 3308 VV RVG. Hinzukommen kann eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG (Vorbem. 3.3.2 VV RVG). Daneben gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV RVG, also insbesondere auch die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG. Die Auslagen richten sich nach Teil 7 VV RVG. Da das Mahnverfahren gem. § 17 Nr. 2 R...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts

Rz. 79 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen die Vergütung nach Teil 2 VV RVG, also eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 2,5. Die Geschäftsgebühr entsteht auch für die Mitwirkung an der Gestaltung eines (Ehe-)Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG). Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG) e...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / dd) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 96 Möglich ist schließlich auch, dass eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV RVG ausgelöst wird. Die Höhe der Gebühr beträgt 0,3. Rz. 97 Die Voraussetzungen der Gebühr sind eine besonders umfangreiche Beweisaufnahme und mindestens drei gerichtliche Termine, in denen Zeugen oder Sachverständige vernommen worden sind. Die gesetzlichen ...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / b) Beschwerdeverfahren

Rz. 99 Im Beschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 lit. b) VV RVG). Der Anwalt erhält eine 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG), die sich unter den Voraussetzungen der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG auf 1,1 ermäßigen kann. Hinzukommen kann eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG. Die Terminsgebühr entsteht nicht, wenn d...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ff) § 38 FamGKG (Stufenantrag)

Rz. 36 § 38 FamGKG Stufenantrag Wird mit dem Antrag auf Rechnungslegung oder auf Vorlegung eines Vermögensverzeichnisses oder auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung der Antrag auf Herausgabe desjenigen verbunden, was der Antragsgegner aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis schuldet, ist für die Wertberechnung nur einer der verbundenen Ansprüche, und zwar der höhe...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / aa) Verfahrensgebühr

Rz. 81 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Insoweit sich die Sache vorzeitig erledigt, bevor ein Antrag eingereicht oder ein Termin wahrgenommen worden ist, ermäßigt sich die Gebühr auf einen Gebührensatz von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Ist eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 4. Gerichtliches Verfahren im Familienvermögensrecht (Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 2 FamFG und Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 2 FamFG)

Rz. 104 Es kann im Wesentlichen Bezug genommen werden auf III. (siehe Rn 81 ff.). Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 2 FamFG und Sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 2 FamFG sind allerdings Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Es gelten deshalb in Abweichung zu den Familienstreitsachen einige Besonderheiten. Rz. 105 F...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 142 Nach einem Gegenstandswert in Höhe von 220.000 EUR entsteht für die Mitwirkung bei der Gestaltung des Vertrags (Anm. Abs. 3 zu Vorbem. 2.3 VV RVG) eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 in Höhe der Mittelgebühr, da die Angelegenheit umfangreich und schwierig gewesen ist sowie eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 1000 VV RVG: Rz. 143mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / d) Einstweilige Anordnungsverfahren

Rz. 101 Einstweilige Anordnungsverfahren sind nach § 17 Nr. 4 lit. b) RVG eigene selbstständige Angelegenheiten, in denen die Vergütung gesondert entsteht. Der Anwalt erhält die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG (Nrn. 3100 ff. VV RVG) und auch dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung erstmals vor dem Beschwerdegericht gestellt wird (Vorbem. 3.2 Ab...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 149 Nach einem Wert in Höhe von 5.000 EUR können die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten abrechnen wie folgt:mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 161 Nach einem Gegenstandswert in Höhe von 35.000 EUR kann der Anwalt der Ehefrau abrechnen wie folgt:mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 5. Teilungsversteigerung

Rz. 64 Im Familienvermögensrecht wird der Anwalt regelmäßig auch mit der Auseinandersetzung von Bruchteilseigentum konfrontiert, das nur durch Einigung der Beteiligten oder Teilungsversteigerung auseinanderzusetzen ist. Kommt eine Einigung zwischen den Eheleuten nicht zustande, so ist die Teilungsversteigerung bei den ordentlichen Gerichten zu beantragen. Rz. 65 Im gerichtlic...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 146 Nach einem Gegenstandswert in Höhe von 600 EUR können die Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten abrechnen wie folgt:mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 164 Der Anwalt erhält also eine 1,3-Verfahrensgebühr und eine 1,2-Terminsgebühr aus dem Wert von 22.000 EUR.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / e) Arrestverfahren

Rz. 103 Kommt es zu einem Arrestverfahren (§ 119 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 927, 934 ZPO), ist dies ebenfalls nach § 17 Nr. 4 lit. a) RVG gegenüber der Hauptsache ebenfalls eine eigene selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt seine Gebühren gesondert erhält. Es gelten auch hier die Nrn. 3100 ff. VV RVG und zwar auch dann, wenn ein Arrest erstmals im Beschwerdeverfahren be...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / b) Entsprechende Anwendung bestimmter Vorschriften des GNotKG

Rz. 6 Ergeben sich die Wertvorschriften für die anwaltliche Tätigkeit weder aus § 23 Abs. 1 RVG noch aus anderen Vorschriften des RVG ist auf § 23 Abs. 3 RVG abzustellen. Für diesen Fall gelten für den Gegenstandswert die allgemeinen Bewertungsvorschriften des GNotKG und die §§ 37, 38, 42–45 sowie 99–102 GNotKG entsprechend.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 152 Der Verfahrensbevollmächtigte des Ehemanns kann deshalb abrechnen wie folgt:mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 158 Nach einem Gegenstandswert in Höhe von 70.000 EUR kann der Anwalt der Ehefrau abrechnen wie folgt:mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 2. Anwaltliche Vergütung

Rz. 171 Der Verfahrensbevollmächtigte des Insolvenzschuldners kann seine Tätigkeit abrechnen wie folgt:mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 7. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 120 Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren richten sich nach Teil 3 VV RVG. Es gelten insoweit keinerlei Besonderheiten. Zu beachten ist, dass die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, die in einem nachfolgenden Verfahren über denselben Gegenstand erfolgt.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 1. Gegenstandswert

Rz. 141 Der Gegenstandswert für den Zugewinnausgleichsanspruch ergibt sich aus § 23 Abs. 1 S. 3 RVG i.V.m. § 35 FamGKG . Die beziffert geltend gemachte Forderung entspricht 70.000 EUR, sodass für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit dieser Betrag maßgebend ist. Die Vereinbarung der Gütertrennung kann hingegen nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein, sodass d...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / ee) § 37 FamGKG (Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten)

Rz. 31 § 37 FamGKG Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten (1) Sind außer dem Hauptgegenstand des Verfahrens auch Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten betroffen, wird deren Wert nicht berücksichtigt. (2) Soweit Früchte, Nutzungen, Zinsen oder Kosten ohne den Hauptgegenstand betroffen sind, ist deren Wert maßgebend, soweit er den Wert des Hauptgegenstands nicht übersteigt. (3) ...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / a) Vorsorgende Rechtspflege

Rz. 9 Das Entwerfen eines Ehevertrags oder die anwaltliche Mitwirkung daran – begrifflich erfasst sind kraft Definition des § 1408 Abs. 1 BGB an sich nur die güterrechtlichen Verhältnisse – kann nicht Gegenstand eines familiengerichtlichen Verfahrens sein, sodass eine Bewertung nach dem FamGKG in der vorsorgenden Rechtspflege grundsätzlich ausscheidet (arg. e § 23 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / b) Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung aus Anlass der Trennung oder der Scheidung

Rz. 11 Ist der Anwalt außerhalb der vorsorgenden Rechtspflege beauftragt worden, eine Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung zu entwerfen oder an der Gestaltung eines solchen Vertrags mitzuwirken, so ist nicht § 23 Abs. 3 S. 3 RVG, vielmehr vorrangig § 23 Abs. 1 S. 3 RVG für die Wertbestimmung maßgeblich. Sind die vermögensrechtlichen Regelungsgegenstände streitig,...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / II. Gegenstands- und Verfahrenswerte in den Familiensachen des Familienvermögensrechts

Rz. 3 § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt als allgemeine Wertvorschrift für den Anwalt, dass sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit grds. nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert bestimmen und der Anwalt hieran gebunden ist (§ 32 Abs. 1 RVG). 1. Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren Rz. 4 Für den Rechtsanwalt ist deshalb über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG im gerichtlichen ...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 8. Mahnverfahren

Rz. 74 Der Gegenstandswert im Mahnverfahren richtet sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO (§ 1 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Maßgebend ist danach der geforderte Geldbetrag. Zinsen und Kosten, die als Nebenforderungen geltend gemacht werden, sind dem Wert der Hauptsache nicht hinzuzurechnen (§ 43 Abs. 1 GKG).mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / c) Wertfestsetzung nach billigem Ermessen

Rz. 7 Ergibt sich der Wert allerdings auch nicht aus den Vorschriften des GNotKG und steht er auch sonst nicht fest, ist er nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 RVG).mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 1. Gegenstandswert

Rz. 151 Der Wert für das gerichtliche Verfahren wird entsprechend dem Verkehrswert der Immobilie auf 200.000 EUR festgesetzt. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Ehemanns richtet sich nach § 26 Nr. 2 RVG und beläuft sich jeweils auf 100.000 EUR.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 1. Gegenstandswert

Rz. 157 Der Gegenstandswert richtet sich nach §§ 35, 33 FamGKG (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG) und beträgt 70.000 EUR.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 1. Gegenstandswert

Rz. 170 Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 28 Abs. 1 S. 1 RVG und beläuft sich auf 50.000 EUR.mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / d) Auffangwert

Rz. 8 Liegen keine genügenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Schätzung vor, ist der Wert mit 5.000 EUR zu bemessen, wobei auch dieser Auffangwert nach Lage des Falls niedriger oder höher ausfallen kann (§ 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 2 RVG).mehr

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§ 1 Einführung / a) Vergütungsvereinbarung

Rz. 19 Es gilt den Mandanten daher bereits bei der Mandatsanbahnung auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung hinzuweisen. Üblich ist diese in Form eines Pauschal- oder Zeithonorars. Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf in jedem Fall der Textform, § 3a RVG. Beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sollte der Umfang des Mandats eindeutig umsch...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / cc) § 35 FamGKG (Geldforderung)

Rz. 25 § 35 FamGKG Geldforderung Ist Gegenstand des Verfahrens eine bezifferte Geldforderung, bemisst sich der Verfahrenswert nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist. Soweit eine bezifferte Geldforderung geltend gemacht wird, ist gemäß § 35 FamGKG deren Wert maßgebend. Ein Abschlag wegen eines bloßen Titulierungsinteresses oder anderer Interessen, die einen Abschl...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 1. Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Für den Rechtsanwalt ist deshalb über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG im gerichtlichen Verfahren das FamGKG anzuwenden, soweit sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert richten, was im Familienvermögensrecht allerdings immer der Fall ist. Auf das GKG ist in Familiensachen nur dann zurückzugreifen, wenn vermögensrechtliche Ansprüche im Mahnverfahren beansprucht werden (§ 1 Abs. 1 S....mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / aa) § 44 FamGKG (Verbund)

Rz. 56 § 44 FamGKG Verbund (1) Die Scheidungssache und die Folgesachen gelten als ein Verfahren. (2) Sind in § 137 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit genannte Kindschaftssachen Folgesachen, erhöht sich der Verfahrenswert nach § 43 für jede Kindschaftssache um 20 Prozent, höchstens um jeweils 3 0...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 7. Selbstständiges Beweisverfahren

Rz. 73 Im selbstständigen Beweisverfahren ergeben sich hinsichtlich des Gegenstandswerts keinerlei Besonderheiten. Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG nach dem vollen Wert der jeweiligen Hauptsache.[29] Er ist von Amts wegen nach § 55 FamGKG festzusetzen, da eine 1,0 Gerichtsgebühr gemäß Nr. 1503 FamGKG-Kostverz. ausgelöst wir...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / I. Einleitung

Rz. 1 Die Bearbeitung soll dem Anwender einen Überblick über die Gegenstands- und Verfahrenswerte, die Vergütung des Anwalts und die (Gerichts-)Kosten im Familienvermögensrecht ermöglichen. Grundlage der Darstellung sind sämtliche insoweit relevanten Kostengesetze (GKG/FamGKG/GNotKG/RVG). Das Familienvermögensrecht umfasst begrifflich alle vermögensrechtlichen Angelegenheite...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / 1. Gegenstandswert

Rz. 160 Der Gegenstandswert richtet sich nach §§ 35, 42 Abs. 1, 33 FamGKG (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG) und beträgt 25.000 EUR für den Schmerzensgeldantrag und 10.000 EUR für den Feststellungsantrag. Bei einem Feststellungsanspruch ist der Wert unter Beachtung der Sachdarstellung des Antragstellers zu schätzen. Die Ehefrau hat vorgetragen, noch einen nicht bezifferbaren Anspruch au...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / bb) § 52 FamGKG (Güterrechtssachen)

Rz. 57 § 52 FamGKG Güterrechtssachen Wird in einer Güterrechtssache, die Familienstreitsache ist, auch über einen Antrag nach § 1382 Abs. 5 oder nach § 1383 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entschieden, handelt es sich um ein Verfahren. Die Werte werden zusammengerechnet. Rz. 58 Güterrechtssachen, insbesondere Zugewinnausgleichsanträge, die auf Geldzahlung gerichtet sind, ...mehr

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§ 9 Gegenstandswerte, Vergü... / bb) § 34 FamGKG (Zeitpunkt der Wertberechnung)

Rz. 20 § 34 FamGKG Zeitpunkt der Wertberechnung Für die Wertberechnung ist der Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in dem jeweiligen Rechtszug entscheidend. In Verfahren, die von Amts wegen eingeleitet werden, ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Gebühr maßgebend. Rz. 21 Für den Zeitpunkt der Wertberechnung ist in Antragsverfah...mehr

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§ 4 Güterstände / c) Einzelne Vermögenspositionen und ihre Bewertung (ABC der Vermögenspositionen)

Rz. 67 Die einzelnen Vermögenspositionen des jeweiligen Ehegatten sind zu den Stichtagen für das Anfangs- und Endvermögen zu ermitteln und mit ihrem wirtschaftlichen Wert in die Ausgleichsbilanz einzustellen. Rz. 68 Die nachfolgende alphabetische Aufstellung einzelner Vermögenspositionen setzt sich mit ihrer Behandlung im Rahmen des Zugewinnausgleichs, aber auch mit deren Bew...mehr

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AGS 10/2015, Vergleichsmehr... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend. Wird die nicht anhängige Hauptsache neben der einstweiligen Anordnung mit verglichen, so entsteht aus dem Mehrwert der Hauptsache die 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr. Zudem entsteht die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert von einstweiliger Anordnung und Hauptsache. Die Einigungsgebühr wird ausgelöst aus dem Wert der einstweiligen Anordnung...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH halte ich im Ergebnis für zutreffend, nur an der Begründung stört mich einiges. Die Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung mit einer Dauer von nur einer guten halben Stunde rechtfertigt nicht die Bewilligung einer Pauschgebühr. I. Die Argumentation des BGH Die Auffassung des BGH, die Bewilligung einer Pauschgebühr komme nur dann in Betracht, wenn...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… 2. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr nach § 51 Abs. 1 S. 1 RVG für die Vorbereitung und Wahrnehmung der Revisionshauptverhandlung vor dem BGH – nur insoweit ist der BGH nach § 51 Abs. 2 S. 2 RVG zuständig (BGH BGHSt 23, 324) – liegen nicht vor." [5] a) Gem. § 51 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG ist Voraussetzung der Bewilligung einer Pauschgebühr, die übe...mehr

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AGS 10/2015, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das AG Stralsund war gem. § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als zuständiges Gericht zu bestimmen. Der Verweisungsbeschluss des AG Hannover ist für das AG Stralsund nach § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend. Zwar ist – mindestens – die rechtliche Argumentation des AG Hannover in seinem Verweisungsbeschluss nicht richtig. Unabhängig davon, ob nicht von Rechts wegen eine örtliche Zuständigkeit de...mehr

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AGS 10/2015, Keine Erstattu... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, bleibt in der Sache aber ohne Erfolg. Das LG hat die Klage unter Bezugnahme auf die einschlägige Rspr. mit zutreffender Begründung, der der Senat folgt, abgewiesen. Die Berufungsbegründung rechtfertigt kein anderes Ergebnis. Darauf ist lediglich noch hervorzuheben und zu ergänzen: 1...mehr

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AGS 10/2015, Die außergerichtliche Terminsgebühr – ein fataler Irrtum

Das System des RVG ist eigentlich ganz einfach, wenn man das Gesetz liest und es anwendet. Das Vergütungsverzeichnis des RVG unterscheidet zwischen außergerichtlichen Tätigkeiten, die in Teil 2 VV geregelt sind, und gerichtlichen Tätigkeiten, die in Teil 3 VV geregelt sind. Demzufolge beginnen die Gebühren aus Teil 2 VV auch mit einer Ziffer 2 am Anfang und die Gebühren aus T...mehr

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zfs 10/2015, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[54] "… V. 3. Rechtsfehlerfrei hat das BG im Rahmen der Berücksichtigung der Rechtsverfolgungskosten den Anspruch auf Ersatz des vorprozessualen anwaltlichen Zeithonorars abgewiesen, soweit dieses die gesetzlichen Gebühren übersteigt." [55] a) Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen vorprozessua...mehr

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AGS 10/2015, Erstattungsfäh... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hat darüber hinaus Anspruch auf Erstattung einer Hebegebühr. Eine Erstattungspflicht der Hebegebühr durch den Gegner kommt zwar grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Zuziehung eines Rechtsanwalts bei der Empfangnahme zur Rechtsverfolgung notwendig war. Bittet der Rechtsanwalt des Geschädigten die gegnerische Haftpflichtversicherung um Zahlung des Schadensersatzb...mehr