Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 5/2012, Keine gesondert... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt eine höhere Kostenerstattung für die Vertretung durch ihren Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren. Die Klägerin lebt zusammen mit ihrem Ehemann und den beiden Söhnen. Sie bezogen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von dem Beklagten. Durch einen Änderungsbescheid beschränkte der Beklagte die Kosten der Unterkunft auf die nach sein...mehr

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AGS 5/2012, Angabe des Gebü... / Leitsatz

Ist eine Satzrahmengebühr abzurechnen, muss der Anwalt in seiner Rechnung auch den Gebührensatz angeben. Fehlt die Angabe des Gebührensatzes, entspricht die Rechnung nicht den Anforderungen des § 10 RVG, sodass die zugrunde liegende Vergütung nicht einforderbar ist. LG Freiburg, Urt. v. 4.10.2010 – 8 O 338/09mehr

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AGS 5/2012, Erstattung der Kosten des vorinstanzlichen Anwalts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

ZPO §§ 91, 100 RVG VV Nr. 3403 Leitsatz Die Kosten eines vorinstanzlichen Prozessbevollmächtigten sind im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch dann zu erstatten, wenn es anschließend doch noch zur Beauftragung eines am BGH zugelassenen Rechtsanwalts kommt. Haften mehrere Streitgenossen, ohne dass sie als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie gem. § 100 Abs. 1 Z...mehr

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AGS 5/2012, Aktenversendungspauschale neben Postentgeltpauschale

RVG VV Nr. 7002 GKG-KostVerz. Nr. 9000 Leitsatz Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG-KostVerz. kann neben der Auslagenpauschale Nr. 7002 VV entstehen (Aufgabe der früheren Rspr. der Kammer). LG Zweibrücken, Beschl. v. 12.3.2012 – Qs 24/12 1 Aus den Gründen Dem Verteidiger steht schließlich auch die geltend gemachte Akteneinsichtsgebühr in Höhe von 12,00 EUR zu. An der ande...mehr

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AGS 5/2012, Keine gesonderte Vergütung für Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. Herstellung der aufschiebenden Wirkung im Widerspruchsverfahren

SGB X § 63 Abs. 1 S. 1 RVG §§ 15 Abs. 2 S. 1, 17 Nr. 1 Leitsatz Für einen im laufenden Widerspruchsverfahren zusätzlich gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bzw. Herstellung der aufschiebenden Wirkung kann ein Rechtsanwalt keine weitere Gebühr verlangen. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.10.2011 – L 7 AS 722/09 1 Sachverhalt Die Klägerin begehrt eine höhere Kosten...mehr

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zfs 5/2012, Balke/Reisert/Quarch: Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Auflage 2012, Nomos, 421 Seiten 49 EUR, ISBN 978-3-8329-4067-6

Mittlerweile gibt es zahlreiche (Hand-)Bücher zur Unfallregulierung. Auch im Nomos-Verlag erscheint nun in der ersten Auflage das vorliegende Kompendium, welches sich in die Palette von Regulierungsbücher einreiht und ab sofort auf dem Markt zu positionieren versucht. Das Werk erscheint in der Reihe "NomosAnwalt", woran die Zielgruppe schon deutlich erkennbar ist. Das Werk wu...mehr

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AGS 5/2012, Gegenstandswert einer Verfassungsbeschwerde

RVG §§ 33, 37 Abs. 2 Leitsatz In Verfahren über eine Individualverfassungsbeschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit grundsätzlich auf 4.000,00 EUR festzusetzen. VerfG des Landes Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2012 – 37/11 1 Aus den Gründen Die Gegenstandswertfestsetzung beruht auf §§ 33 Abs. 1, 37 Abs. 2 S. 2 RVG. Danach ist der ...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 1

Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins löst anwaltliche Gebühren aus. Schon schwieriger ist die Suche nach einer Antwort auf die Frage, welcher Gebührentatbestand im Einzelfall zum Zuge kommt. Eine Recherche über juris (Stichworte: Erbschein und RVG) führt zu zahlreichen Entscheidungen und Aufsätzen zur zum Teil kontrovers geführten Diskussion über die Gebühren in Erbsche...mehr

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AGS 5/2012, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht falsch. 1. Keine Anrechnung Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr kommt bei Konstellationen wie der vorstehenden nicht in Betracht. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgebühr ist dagegen der Zessionar. Die Schuld des einen auf die des anderen anzurechnen, hieße...mehr

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AGS 5/2012, Nachliquidation von Beratungshilfegebühren wegen Änderung der Rechtsprechung

RVG §§ 16 Nr. 4, 15a, 44, 55 GKG § 20 Leitsatz Wurde bei einem Beratungsschein für "Getrenntleben und Ehescheidung" antragsgemäß zunächst nur eine Gebühr festgesetzt, scheitert die nach der geänderten OLG-Rechtsprechung erfolgte Geltendmachung weiterer Beratungshilfegebühren nicht an Verwirkung (analog § 20 GKG). OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2011 – 17 W 69/11 1 Sachverhalt Der Antr...mehr

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AGKompakt 5/2012, Kosteners... / 2 II. Die Entscheidung

Verfahrensgebühr wird bereits mit der Entgegennahme der Information ausgelöst Dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten auch für das Berufungsverfahren mandatiert war, war ausweislich der vorgelegten Vollmacht unstrittig. Entstanden ist daher beim Prozessbevollmächtigten des Beklagten eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, da die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Ge...mehr

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AGS 5/2012, Gegenstandswert... / 1 Aus den Gründen

Die Gegenstandswertfestsetzung beruht auf §§ 33 Abs. 1, 37 Abs. 2 S. 2 RVG. Danach ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers ...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 2.1.3 Zwischenergebnis

Damit liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen ZPO- und FamFG-Verfahren in den unterschiedlichen Anforderungen an die verfahrenseinleitende Maßnahme. Da die Nr. 3100 ff VV RVG insbesondere auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugeschnitten sind[14], muss der Begründungszwang des kontradiktorischen Verfahrens die Regelannahme sein. Wenn der Antragsteller gemäß § 23 Abs. 1 F...mehr

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AGS 5/2012, Berechnung des ... / 2 Aus den Gründen

Der Längenzuschlag gem. Nr. 4016 VV für die Hauptverhandlungstermine v. 22.12.2009 u. 7.1.2010 ist dem Vertreter des Nebenklägers, für dessen Tätigkeit nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV die Vorschriften für den Verteidiger entsprechend anzuwenden sind, zu Unrecht versagt worden. Die Termine waren ausweislich der Ladungsverfügung auf jeweils 9.00 Uhr bestimmt worden, haben ausweislich...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / Leitsatz

Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen (erst anrechnen, dann kürzen); dies gilt unabhängig davon, ob die vorgericht...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.1 Bindung des Gerichts

Das Nachlassgericht ist an Erbscheinsanträge gebunden und damit nicht befugt, einen Erbschein abweichend vom Antrag zu erteilen.[15] Die gesetzgeberische Überlegung, die hinter Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG steckt, also die geringere Bedeutung eines Antrags aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit[16], kann in Erbscheinsverfahren nur eing...mehr

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AGS 5/2012, Angabe des Gebü... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte hatte sich von dem klagenden Anwalt beraten lassen. Abzurechnen war noch nach Nr. 2100 VV in der Fassung des RVG von 2004. Vorgesehen war also eine Gebühr aus dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, die einen Satzrahmen von 0,1 – 1,0 vorsah. Der Anwalt hatte wie folgt abgerechnet: Praxis-Beispielmehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.3.2 Der Umfang anwaltlicher Tätigkeit

Dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit misst auch die Mindermeinung zu Recht Bedeutung zu. Von der Sache her sei "eine volle Gebühr angemessen", wenn der Rechtsanwalt nach gerichtlicher Aufforderung für seinen Auftraggeber sachlich Stellung nimmt und ergänzend vorträgt. Wenn Umfang und Schwierigkeit einer Angelegenheit für das Entstehen der Regelgebühr nach Nr. 3100 VV RVG mi...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / a) Nr. 2102 VV-E

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AGS 5/2012, Nachliquidation... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller und Beschwerdeführer war 2006 im Rahmen einer seiner Mandantin bewilligten Beratungshilfe für die Angelegenheit "Getrenntleben und Ehescheidung" tätig. Entsprechend seinem Antrag v. 18.10.2006 wurde seine Vergütung (Geschäftsgebühr und Nebenkosten) mit Beschl. v. 24.10.2006 auf 97,44 EUR festgesetzt. Unter dem 17.12.2009 beantragte er nachträglich – unter Be...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / b) Vorbem. 2.3 VV-E

aa) Überblick Vorbem. 2.3 VV erhält folgende neue Fassung: Vorbemerkung 2.3 … (4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren entstanden ist, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf eine Geschäftsgebühr für eine Tätigkeit im weiteren Verwaltungsverfahren, das der ...mehr

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AGS 5/2012, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im Verfahren der Kostenfestsetzung darum, ob bei der Berechnung der von der Beklagten der Klägerin zu erstattenden Kosten die geltend gemachte Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) in voller Höhe anzusetzen ist, oder ob auf diese Gebühr bei der Kostenfestsetzung gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV die für die vorgerichtliche Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten angefa...mehr

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AGS 5/2012, Anrechnung der ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte zunächst außergerichtlich für den Zedenten Schadensersatz wegen einer nach ihrem Vortrag fehlerhaften Anlageberatung verlangt und dafür eine 2,3-Geschäftsgebühr abgerechnet. Da die Beklagte außergerichtlich nicht reagierte, trat der Zedent seine Ansprüche an die Zessionarin ab, die diese gegen die Beklagte einklagte. Das LG und das OLG gaben der Zessionari...mehr

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Verfahrenswert eines Widerantrages; Zeitpunkt der Werterhöhung

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung des Thüringischen OLG war die Berechnung des Verfahrenswertes bei Erhebung eines Widerantrages und die Bedeutung des Zeitpunktes der widerklagend erhobenen Ansprüche. Sachverhalt Aus einem Wohnungsverkauf war zugunsten der Verfahrensbeteiligten ein Betrag von insgesamt 34.546,54 EUR auf einem Notaranderkonto hinterlegt worden. Die Antr...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 3. Streichung der Verweisung auf § 36 RVG

Die derzeitige Verweisung in Anm. Abs. 1 S. 2 zu Nr. 1000 VV auf § 36 RVG soll aufgehoben werden. Sie ist zum einen unzutreffend, weil § 36 RVG gar keine Regelungen über Güteverfahren enthält, sondern schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO und Verfahren vor dem Schiedsgericht gem. § 104 ArbGG betrifft. Zum anderen ist eine ausdrückliche Regelung für Güteverfahren...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 4. Keine eigene Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 RVG

Um Streitigkeiten über die angemessene Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr zu vermeiden, ist dazu in Anm. zu Nr. 1005 VV und Anm. Abs. 1 zu Nr. 1006 VV vorgesehen, die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr nicht nur an den Rahmen der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr anzubinden, sondern darüber hinaus auch an die im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG bestim...mehr

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AGS 4/2012, RVG für Einsteiger. Von Rechtsfachwirtin Carmen Wolf. 4. Aufl. 2011. XIV, 383 S. Verlag Wolters Kluwer (Luchterhand). 38,00 EUR.

Das nunmehr in 4. Aufl. erscheinende Werk von Wolf wendet sich zum einen als Lernhilfe an Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten, zum anderen aber auch als Einstieg und Arbeitshilfe an den Rechtsanwalt. In anschaulicher Weise wird das gesamte Vergütungssystem des RVG nach einzelnen Tätigkeitsbereichen dargestellt. Zahlreiche Beispiele mit Musterlösungen erhöhen ...mehr

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AGS 4/2012, Begriff der Ges... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des LG ist gem. § 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 RVG kraft ausdrücklicher Zulassung zulässig und begründet. Mit Erfolg wendet sich die weitere Beschwerde gegen die im Ergebnis erfolgte Absetzung der zur Festsetzung angemeldeten Reisekosten des Antragstellers in Höhe von 61,88 EUR. Diesbezüglich beruht die Entscheidung des B...mehr

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AGS 4/2012, Verschiedene An... / 2 Aus den Gründen

Die Kosten waren antragsgemäß festzusetzen. 1. Gegen die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde bestehen keine durchgreifenden Bedenken. Sie ist gem. § 108 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. OWiG statthaft. Die Mindestbeschwerdesumme von 50,00 EUR ist überschritten. Zudem ist die sofortige Beschwerde auch fristgerecht eingelegt worden. Allerdings teilt die Kammer die Ansicht des AG nicht, wo...mehr

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AGKompakt 4/2012, Verschenkte Gebühren im Verkehrsunfallprozess

Klage und Widerklage kommen in Verkehrsunfallprozessen häufig vor. Dabei ergibt sich dann in der Regel die besondere Konstellation, dass auf der Aktivseite (Kläger) nur ein Auftraggeber vorhanden ist, auf der Passivseite (Beklagte) aber mehrere Auftraggeber. Gegen den Halter muss sich die Widerklage richten, da sie anderenfalls unzulässig wäre. Gleichzeitig wird die Widerkla...mehr

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AGKompakt 4/2012, Prüfung d... / I. Überblick

Gesonderte Gebühren für Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels In Teil 2 Abschnitt 1 VV enthält das RVG gesonderte Gebühren für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die in der Praxis allzu oft nicht abgerechnet werden, obwohl diese Tätigkeit im Rahmen der Rechtsschutzversicherung mitversichert ist. Der Anwalt erhält danach die Gebühren nach den Nrn. 21...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 2. Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Nach § 17 Nr. 9 RVG sind Verfahren über Beschwerden gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels eigene Angelegenheiten. Im Gegensatz zu den Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels (§ 16 Nr. 11 RVG) gehören sie daher nicht zum jeweiligen Rechtsmittelverfahren, sondern lösen gesonderte Gebühren aus. Zum Teil sind die Gebühren gesondert geregelt (Nrn. 3506, 3516 VV); zum T...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 1. Überblick

Anstelle der bisherigen Nrn. 1005–1007 VV treten die neuen Nrn. 1005, 1006 VV in Kraft, die folgenden Wortlaut erhalten werden: Hinweismehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 4. Finanzgerichtliche Verfahren

Nach wie vor in Nr. 1004 VV nicht erwähnt sind die erstinstanzlichen Verfahren vor dem Finanzgericht. Zwar erhält der Anwalt dort in Teil 3 VV die höheren Gebühren eines Berufungsverfahrens (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV), also nach den Nrn. 3200 ff. VV; eine höhere Einigungsgebühr ist jedoch im Gesetz nicht vorgesehen. Die Höhe der Gebühr beläuft sich dem Wortlaut daher gem. Nr. 1...mehr

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AGS 4/2012, Verschiedene Angelegenheiten bei mehreren parallel geführten Bußgeldverfahren

RVG § 15 RVG VV Nrn. 5100 ff. OWiG § 105 StPO § 467a Leitsatz Werden wegen gleichartiger wiederholter Ordnungswidrigkeiten jeweils gesonderte Ermittlungsverfahren eingeleitet, so stellt jedes Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar. Der Einwand, dass keine wirksame Beauftragung des Anwalts vorliege, ist auch in Bußgeldsachen im Kos...mehr

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AGS 4/2012, Gebühren im Bes... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerden sind zulässig und fristgerecht eingelegt worden, jedoch ist nur die Beschwerde des Antragsgegners begründet, die der Antragstellerin ist nicht begründet. Vorliegend ist die Vergütung für die Tätigkeit der beigeordneten Rechtsanwältin im Beschwerdeverfahren auf insgesamt 208,80 EUR festzusetzen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Gebührentatbestand der...mehr

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AGKompakt 4/2012, Prüfung d... / 1. Die Vergütung

Prüfungsgebühr beträgt 0,5 bis 1,0 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels für ein Verfahren prüfen, in dem sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG oder § 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 RVG), so erhält er eine Gebühr nach Nr. 2100 VV in Höhe von 0,5 bis 1,0 (Mittelgebühr 0,75), und wenn die Prüfung mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gut...mehr

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AGS 4/2012, Verschiedene An... / 1 Sachverhalt

Der Betroffene steht unter rechtlicher Betreuung. Er bzw. sein Betreuer, Rechtsanwalt K, begehren die Festsetzung von Rechtsanwaltskosten aufgrund von zwölf Bußgeldverfahren, welche die Bundesstadt Bonn, die Antragsgegnerin, gegen den Betroffenen geführt hat. Rechtsanwalt K ist seit dem 17.7.2009 mit den Aufgabenkreisen Vermögensangelegenheiten, Renten- und Unterhaltsforderun...mehr

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AGS 4/2012, Begriff der Geschäftsreise

RVG VV Vorbem. 7 Abs. 2 Leitsatz Eine Geschäftsreise liegt dann vor, wenn das Prozessgericht entweder außerhalb der Kanzleigemeinde oder außerhalb der Wohngemeinde liegt; abzustellen ist auf den Ort der tatsächlichen Abreise. Eine Auslegung dahingehend, dass das Prozessgericht sowohl außerhalb der Kanzleigemeinde als auch außerhalb der Wohngemeinde liegen muss, ist nicht zuläs...mehr

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AGS 4/2012, Gebühren im Bes... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das SG bei der Verfahrensgebühr für das Beschwerdeverfahren vor dem LSG nicht Nr. 3204 VV, sondern Nr. 3501 VV zugrunde gelegt. Die Terminsgebühr im Beschwerdeverfahren folgt aus Nr. 3515 VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3204 VV ist bei Beschwerden in einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht einschlägig (LSG Hessen, Beschl. v. 5.4.2011 – L 2 SF 205/10 E m.w.N....mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 3. Anbindung an Geschäfts- oder Verfahrensgebühr

In Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist und demnach Betragsrahmen entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG), sind zurzeit für die Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV) und die Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) drei verschiedene Gebührenrahmen vorgesehen. Entsprechend der Einteilung bei den Wertgebühren ist ein grundsätzlicher Rahmen (Nr. 1005 VV a.F.) vorgesehen, ein Rahm...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 7. Teileinigung oder -erledigung

Lediglich dann, wenn die Einigung oder Erledigung nur einen Teil der zugrunde liegenden Gegenstände betrifft, versagt die Anknüpfung an die Geschäfts- oder Verfahrensgebühr. Bei Abrechnung nach Wertgebühren würde eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr dann nur aus dem Teilwert anfallen. Da in Sozialsachen, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, wertunabhängig abgerechnet wir...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 2. Ratenzahlungsvereinbarung

Die Ergänzung in der Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1000 VV spiegelt eine bereits bei Inkrafttreten des RVG gegebene Intention des Gesetzgebers, den Anwendungsbereich der Einigungsgebühr auf den Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen zu erweitern. Der Einbeziehung standen bisher folgende Bedenken entgegen: Ist die Titulierung eines Anspruchs erfolgt, besteht grundsätzlich über ei...mehr

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FoVo 4/2012, Nicht drin, was draufsteht: Der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Ein Gesetz gegen Rechtsanwälte und Inkassounternehmen Am 12.3.2012 ist der "Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken" des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) bekannt geworden, der Rechtsanwaltschaft wie Inkassowirtschaft gleichermaßen aufschrecken muss. Gleich zu Anfang muss zwei Irrtümern entgegengetreten werden, die sich beim Lesen des Gesetzesnamens aufdrä...mehr

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AGS 4/2012, Postentgeltpauschale auch bei bloßer Beratung

RVG VV Nr. 7002 Leitsatz Die Postentgeltpauschale kann grundsätzlich neben der Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV geltend gemacht werden. AG Königs Wusterhausen, Beschl. v. 15.2.2012 – 2d II UR 70/11 1 Sachverhalt Der Antragstellerin war ein Berechtigungsschein nach dem BerHG wegen eines Bußgeldbescheides erteilt worden. Sie ließ sich daraufhin anwaltlich beraten. Der Anwalt reichte...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 3. Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels

Für Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels ergibt sich die höhere Einigungsgebühr bereits nach der derzeitigen Rechtslage daraus, dass Verfahren auf Zulassung eines Rechtsmittels gem. § 16 Nr. 11 RVG zum jeweiligen Rechtsmittelverfahren gehören und somit Nr. 1004 VV bereits unmittelbar anwendbar ist. Zur Klarstellung wird jedoch auch hier angeordnet, dass die höhere 1,3...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 8. Einigung und Erledigung im Rahmen der Beratung

Übersehen hat der Gesetzgeber allerdings, dass Einigungs- und Erledigungsgebühren auch im Rahmen der Beratung anfallen können.[20] Es ist hier aber weder eine Geschäfts- noch eine Verfahrensgebühr vorgesehen. In diesem Fall bestünde die Möglichkeit, die Höhe der Einigungsgebühr an die Beratungsgebühr anzuknüpfen oder in entsprechender Anwendung der Nr. 1005 VV auf den Rahmen ...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / V. Nr. 1009 VV

Die Änderung in Nr. 1009 VV beschränkt sich darauf, das "EUR"-Zeichen durch "EUR" zu ersetzen und damit den Text der Schreibweise des übrigen Gesetzestexts anzupassen. Inhaltlich haben sich jedoch keine Veränderungen ergeben. Zur Anhebung der Prozentsätze bestand kein Anlass. Auch bei den bisherigen Gebührenerhöhungen sind die Prozentsätze der Hebegebühr unverändert geblieben...mehr

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AGS 4/2012, Gebühren im Bes... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin war der bedürftigen Partei im Wege der Prozesskostenhilfe in einem Beschwerdeverfahren gegen eine vom SG ausgesprochene einstweilige Anordnung beigeordnet. Nach Abschluss des Verfahrens beantragte sie die Festsetzung. Dabei berechnete sie eine Verfahrensgebühr nach der Nr. 3204 VV in Höhe von 570,00 EUR. Die Urkundsbeamtin reduzierte die Rechnung auf 5...mehr

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AGS 4/2012, Keine Erstattung der Verfahrensgebühr bei Rücknahme der Berufung, wenn Prozessbevollmächtigter zugleich Geschäftsführer der Berufungsbeklagten ist

ZPO § 91 RVG VV Nrn. 3200, 3201 Leitsatz Wird eine Berufung fristwahrend eingelegt und vor Ablauf der Begründungsfrist wieder zurückgenommen, so ist eine Verfahrensgebühr auf Seiten der Beklagten dann nicht erstattungsfähig, wenn ihr Prozessbevollmächtigter zugleich deren Geschäftsführer ist. OLG Köln, Beschl. v. 30.12.2011 – 17 W 255/11 1 Sachverhalt Die Klägerin, eine gemeinnü...mehr