Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 12/2011, Keine Terminsg... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung entspricht der überwiegenden Rspr. Bereits das OLG Düsseldorf[1] hatte für einen Anhörungstermin nach § 613 ZPO a.F. eine Terminsgebühr abgelehnt. Auch in anderen Verfahren, insbesondere Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang, in denen eine Anhörung vorgeschrieben ist, lehnt die ganz überwiegende Rspr. eine Terminsgebühr ab.[2] A.A. ist lediglich das...mehr

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ZErb 12/2011, Folgeprobleme... / cc) Der geschiedene Ehegatte

Unter den Begriff der ähnlich "nahe stehenden Person" könnte auch der zum Zeitpunkt des Fehlverhaltens bereits geschiedene Ehegatte subsumiert werden. Vor dem Hintergrund einer prinzipiell fehlenden fortbestehenden Nähebeziehung zwischen den Partnern muss dies jedoch für den Regelfall verneint werden.[16] Bei zum Zeitpunkt des Erbfalls in Scheidung lebenden Ehegatten wird ma...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Mit Versäumnisbeschluss vom 17.6.2011 hat das FamG die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner ausgesprochen und den Verfahrenswert auf 34.560,00 EUR festgesetzt. Gegen diese Wertfestsetzung richten sich die Beschwerden des Antragsgegners und der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin. In seiner Nichtabhilfeentscheidung h...mehr

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AGS 1/2012, Umfang der Bera... / 1 Sachverhalt

Der bedürftigen Partei war Beratungshilfe bewilligt worden, und zwar hinsichtlich der Vertretung betreffend einzelne Trennungsfolgen sowie für den Fall der Scheidung auch für Folgesachen. Der Anwalt hatte anschließend die Vertretung für jede Trennungs- und Scheidungsfolge gesondert abgerechnet. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hatte dagegen nur eine einzige Angelegenhei...mehr

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AGS 1/2012, Umfang der Bera... / Leitsatz

Wird in einer familienrechtlichen Angelegenheit Beratungshilfe zur Regelung von mehreren Trennungsfolgen und gleichzeitig für den Fall der Scheidung nebst Folgesachen bewilligt, so liegen für den die Beratungshilfe leistenden Rechtsanwalt mindestens zwei Angelegenheiten i.S.d. Beratungshilfegesetzes vor (teilweise Aufgabe von Senat MDR 1988, 330 = JurBüro 1988, 593; NJW-RR 1...mehr

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / 4. Rückforderungsrechte

Weitere Schwierigkeiten bei der Wertermittlung einer Zuwendung entstehen, wenn sich der Übergeber ein Rückforderungsrecht vorbehalten hat. Inwieweit dieses den Verkehrswert der Immobilie beeinflusst, hängt davon ab, wie wahrscheinlich die Rückforderung ist. Für die konkrete Betrachtung kommt es also auf die vertragliche Ausgestaltung des Rückübertragungsanspruchs an.[54] Die...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 3 Anmerkung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung des OLG Hamburg geführt, soweit zum Nachteil des unterhaltspflichtigen Ehemannes entschieden worden war. Das OLG Hamburg[1] hat die in einem Scheidungsfolgenvergleich vom 20.6.1985 titulierte Unterhaltsverpflichtung ab August 2006 von vormals 1.789,52 EUR auf 584 EUR reduziert und die geschied...mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 3 Anmerkung

Mit dem vorstehenden Urteil setzt der BGH seine im März 2010 verfeinerte Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts nach § 1578b BGB fort. Da es sich bei § 1578b BGB um eine unterhaltsbegrenzende Norm mit Ausnahmecharakter handelt,[1] bei der die eine Herabsetzung des Bedarfs oder eine Befristung des Unter...mehr

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FF 1/2012, Rechtsprechung k... / Kostenrecht

In den Überleitungsfällen des Art. 111 Abs. 4 und 5 FGG-RG ist der Verfahrenswert nach § 50 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FamGKG zu berechnen, wobei nach § 34 S. 1 FamGKG der Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung durch Einreichung des Scheidungsantrags maßgebend ist. Die 20 %-Regelung des § 50 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FamGKG betrifft demgegenüber nach der Scheidung isoliert geführte Versorgungsau...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Die Scheidung war im Jahre 2007 – 2009 eingeleitet worden. Da über den Versorgungsausgleich nicht entschieden werden konnte, wurde dieser abgetrennt und ausgesetzt. Nach dem 1.9.2009 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Nach Abschluss des Verfahrens setzte das FamG den Wert für das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich auf 1.000,00 EUR fest und führte hierzu...mehr

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FF 12/2011, Abänderung eine... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um die Abänderung eines Vergleichs über nachehelichen Unterhalt. Der 1942 geborene Kläger (Ehemann) und die 1941 geborene Beklagte (Ehefrau) schlossen 1968 die Ehe, die kinderlos blieb. Der Ehemann war als Arzt, später als Chefarzt und Medizinaldirektor tätig. Seit 2004 befand er sich im Vorruhestand und ist seit September 2007 endgültig in Pension....mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 2 Gründe:

[9] Die Revision hat Erfolg. [10] Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 11.8.2010 – XII ZR 102/09, FamRZ 2010, 1637, Rn 8 und v. 25.112009 – XII ZR 8/08, FamRZ 2010, 192, Rn 5 und Senatsbeschl. v. 3.11.2010 – XII ZB ...mehr

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AGS 1/2012, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Da das Verfahren hinsichtlich des Versorgungsausgleichs am 1.9.2009 ausgesetzt war und im Übrigen auch am 31.8.2010 im ersten Rechtszug noch keine Endentscheidung erlassen war, sind dann auf den Antrag der Antragstellerin vom 18.10.2010 hin wieder aufgenommene Verfahren die ab 1.9.2009 maßgeblichen Verfahrensvorschriften und damit auch das FamGKG anzuwenden. Nach § 50 Abs. 1 ...mehr

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ZErb 12/2011, Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben

Beiträge zum europäischen Familienrecht Band 12 Inge Kroppenberg/Dieter Schwab/Dieter Henrich/Peter Gottwald/Andreas Spickhoff (Hrsg.) Gieseking-Verlag, 1. Aufl. 2009, 343 Seiten, 89,– EUR ISBN: 978-3-7694-1053-2 Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Die Eltern des Erblassers kommen aufgeregt zu Ihnen und fragen Sie um Rat: Ihr 23-jähriger Sohn sei bei einem Verkehrsunfall ums L...mehr

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FF 1/2012, Braucht das voll... / b) Die Literatur

In der Literatur gehen die Meinungen z.T. weit auseinander: aa) Grunewald [18] folgt einer streng objektiven Sichtweise und verlagert subjektive Elemente in den Bereich des Einverständnisses. Zur Begründung zieht sie § 3 Abs. 2 S. 1 BORA heran, wonach das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen unter besonderen Umständen nicht gelte, wenn sich im Einzelfall die betro...mehr

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FF 1/2012, Darlegung ehebed... / 1 Tatbestand:

[1] Die Parteien streiten um die Abänderung eines Titels über nachehelichen Unterhalt. [2] Der 1954 geborene Kläger und die 1957 geborene Beklagte heirateten im Jahr 1977. Aus der Ehe sind drei inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen, von denen sich der jüngste Sohn noch in der Berufsausbildung befindet. Die Parteien trennten sich im April 1997. Ihre Ehe ist seit August ...mehr

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FF 1/2012, Rechtsprechung k... / Versorgungsausgleich

Der zum Vollzug der externen Teilung nach § 14 Abs. 4 VersAusglG i.V.m. § 222 Abs. 3 FamFG vom Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person an den Versorgungsträger der ausgleichsberechtigten Person zu zahlende Ausgleichswert ist grundsätzlich ab Ende der Ehezeit bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugle...mehr

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ZErb 12/2011, Zur Anwendbar... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Senat teilt zwar nicht die Auffassung des Amtsgerichts, dass die Parteien des Erbvertrags die Anwendbarkeit von § 2069 BGB auch für den hier eingetretenen Fall des Vorversterbens beider Söhne ausschließen wollten, gelangt aber zum gleichen Ergebnis, weil die Ersatzberufung der Enkel über § 2069 BGB nicht vertragsmäßig bindend ist...mehr

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FoVo 05/2011, Anerkennung e... / 1 I. Der Fall

Deutsch-italienische Ehescheidung in Albanien … Der Fall betraf einen deutschen Diplomaten und eine italienische Staatsangehörige, die zur gleichen Zeit im Ausland tätig waren, dort heirateten und sich dann anlässlich ihrer Tätigkeit in Albanien nach dortigem Recht haben scheiden lassen. Ein Immunitätsverzicht für das Verfahren in Albanien wurde seitens der Bundesrepublik Deu...mehr

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FoVo 05/2011, Anerkennung e... / 2 II. Die Entscheidung

Immunität hindert Anerkennung nicht Zutreffend ist das KG davon ausgegangen, dass die Immunität des Antragstellers die Anerkennung der albanischen Ehescheidung in Deutschland nicht hindert. Zwar steht das Völkerrecht der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Deutschland gemäß § 107 FamFG entgegen, wenn der Entscheidungsstaat diplomatische Immunitäten missachtet hat....mehr

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FF 1/2012, Die Befristung u... / 4. Billigkeitserwägungen im Rahmen des § 1573 BGB

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FF 12/2011, Nießbrauch, Woh... / 2. Gegenleistung aus dem Gegenstand der Zuwendung

Deutlich komplizierter wird die Wertermittlung, wenn die Gegenleistung nicht aus dem eigenen Vermögen bzw. Einkommen des Erwerbers stammt, sondern aus der Immobilie selbst, wie es bei einer Belastung mit einem Wohn- oder Nießbrauchsrecht der Fall ist. Auch hier steigt der objektive Wert der Immobilie, da der Wert der Dienstbarkeit stetig abnimmt je älter die berechtigte Pers...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung des Unterhaltsbedarfs bei Unterhaltspflichten gegenüber neuem Ehegatten und nachehelich geborenen Kindern; Billigkeitsabwägung bei Gleichrangigkeit des geschiedenen und des neuen Ehegatten

Leitsatz Den Schwerpunkt dieser Entscheidung bildet die Festlegung neuer Grundsätze für die Ermittlung des nachehelichen Unterhalts im Fall der Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen. Weiterer Schwerpunkt der Entscheidung war das Problem der Ermittlung des auf die Abänderung des nachehelichen Unterhalts anwendbaren Rechts. Sachverhalt Die Parteien, beide türkische Staat...mehr

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Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen zwischen geschiedenen Eheleuten

Leitsatz Ein zwischen den ehemaligen Eheleuten bestehender Mietvertrag wird durch die Scheidung nicht berührt. Deshalb sind für die Ansprüche aus einem solchen Vertrag stets die allgemeinen Zivilgerichte zuständig, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche während der Ehe, in der Zeit der Trennung oder nach einer Scheidung geltend gemacht werden. (Leitsatz der Redaktion) No...mehr

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Nachehelicher Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt: Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten bei Geltendmachung eines Gesamtbedarfs

Leitsatz Die Parteien stritten um nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt. Im Scheidungsverbundverfahren hat die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt i.H.v. insgesamt 1.654,00 EUR (1.314,00 EUR Elementarunterhalt und 340,00 EUR Altersvorsorgeunterhalt) geltend gemacht, nachdem ihr in dem über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreit Prozesskostenhilfe für...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung bzw. Befristung des Unterhalts bei nach altem Recht nicht befristbarem Unterhaltsanspruch; Wegfall des Unterhaltsanspruchs aus einer früheren Ehe

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob der Verlust des Unterhaltsanspruchs aus der ersten Ehe bei einer späteren Scheidung der zweiten Ehe für den Unterhaltsanspruch der zweiten Ehe Bedeutung hat. Der BGH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob dieser Umstand als ehebedingter Nachteil im Rahmen der Billigkeitsabwägungen gemäß § 1578b Abs. 2 BG...mehr

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Versorgungsausgleichsverfahren: Aussetzung der Rentenkürzung wegen Unterhaltsleistungen

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aussetzung der Kürzung der Renteneinkünfte im Hinblick auf § 33 Abs. 1 VersAusglG zu erfolgen hat. Sachverhalt Die Beteiligten stritten um die Aussetzung der Kürzung der laufenden Versorgung des Antragstellers nach § 33 VersAusglG. Antragsteller und Antragsgegnerin waren ve...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidung in der post-industriellen Gesellschaft: Biographische Schließung im Lebenslauf verheirateter Frauen

I. Einführung Das Problem, das sich in einem Scheidungsprozess stellt, ist eines der sozialen Ungleichheit, der jedenfalls möglichen Ungleichheit von zwei Personen, die vorher – in "ehelicher Gemeinschaft" – den gleichen Lebensstandard und (jedenfalls was das private Leben angeht) auch die gleiche Zukunftsperspektive hatten. Dieses Ungleichheitsproblem nimmt mit der Reform, d...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 2. Die Geschlechterspaltung des Ausbildungssystems

Zu den Institutionen dieses industriegesellschaftlichen Ehe- und Lebenslaufmodells gehörte das nach Geschlecht differenzierende Ausbildungs- und Erwerbssystem. Dem gesellschaftlichen Kontext korrespondieren die familialen und individuellen Entscheidungen. Für Mädchen war nur eine kürzere Bildungsphase vorgesehen, da die Ressourcen für längeren Schulbesuch auf männliche Kinde...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 3. Zwei Lebenslaufmodelle – parallel gültig: eine Herausforderung für die Rechtsprechung

Diese Entwicklungen sind als die kulturellen und als die institutionellen Grundlagen der post-industriellen Auffassung anzusehen, dass eine lebenslange materielle Sicherung aufgrund einer einmal eingegangenen Ehe anachronistisch sei. Die Fähigkeit, sich aktiv und selbstständig auf dem Arbeitsmarkt zu "bewegen", wird nun auch von Frauen erwartet. Diese Konstellation steht jedo...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / I. Einführung

Das Problem, das sich in einem Scheidungsprozess stellt, ist eines der sozialen Ungleichheit, der jedenfalls möglichen Ungleichheit von zwei Personen, die vorher – in "ehelicher Gemeinschaft" – den gleichen Lebensstandard und (jedenfalls was das private Leben angeht) auch die gleiche Zukunftsperspektive hatten. Dieses Ungleichheitsproblem nimmt mit der Reform, die 2008 in Kr...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / VI. Ungleichheit und Gleichheit in der Ehe

Der Wandel von Einstellungsmustern, insbesondere bei den jungen Frauen, hat weitreichende Folgen für Ehe und Familie. Auf der einen Seite soll das Familieneinkommen weiterhin überwiegend vom Mann erarbeitet werden (während Statistiken belegen, dass die Zahl der Frauen als Hauptverdienerin steigt). Auf der anderen Seite wird die Familie de-institutionalisiert! Die Familiensoz...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / IV. Ehe und Frauenerwerbsbeteiligung in der post-industriellen Gesellschaft

Was hat sich in neuerer Zeit geändert? Zunächst werden einige Stichworte zur Charakterisierung der post-industriellen Gesellschaft genannt – ohne auf wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen einzugehen. 1. Der Übergang zur post-industriellen Gesellschaft Die post-industrielle Gesellschaft unterscheidet sich in struktureller wie in kultureller Hinsicht von der industrie...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / II. Analytische Grundlagen

Wesentliche Gründe für eine Ressourcen-Ungleichheit zuungunsten von Frauen sind:mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / VII. Der Prozess der biographischen Schließung im Lebenslauf

Ähnlich ist das Fazit einer Durchsicht der empirischen Studien, die es zu den Lebens- und Berufsverläufen von Frauen, zur Frage der sog. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu Arbeitsmarktstrukturen und beruflicher Mobilität gibt: es handelt sich um einen Prozess der biographischen Schließung, einen Prozess der Verringerung von Handlungsalternativen also, der sich im Lebens...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / III. Weibliche Erwerbsbeteiligung im industriegesellschaftlichen Familienmodell

Wenn die Ungleichheit in der Lebenslaufperspektive thematisiert wird, muss man sich den gesellschaftlichen Kontext vor Augen führen, in dem verschiedene Generationen die den Lebenslauf prägenden Entscheidungen getroffen haben. Als Hintergrund möglicher Nachteile geht es in diesem Teil um die überkommene und die aktuelle Geschlechtstypik von Lebensläufen als eine entscheidend...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 4. Teilzeit als Wunscharbeitszeit?

Mit der kontinuierlich steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen ist die Familienernährerehe auf dem Rückzug, und das "Zuverdiener-Modell" mit Teilzeitarbeit der Frau gewinnt an Boden. Dieser Entwicklung entspricht auch die "Bevölkerungsmeinung, die auf eine große normative Stabilität dieses Modells verweist: So liegen die durchschnittlichen Wunscharbeitszeiten seit Jahren be...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / V. Subjektive Einstellungen der jüngeren Generation zu Beruf und Familie

Die Komplexität der Modernisierung des Frauenlebens soll im Folgenden noch expliziter als bisher in einer doppelten Begrifflichkeit gefasst werden. Zu sprechen ist zum einen von den institutionellen Vorgaben und Anreizen, das heißt von dem durch Arbeitsmarkt, Recht und politischen Institutionen geregelten Lebenslauf (als Struktur) und zum anderen von den subjektiv rezipierte...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 3. Die Modernisierung der Familienernährerehe

Ein schwaches Interesse an beruflicher Ausbildung bzw. die geringen Chancen dazu entsprechen dem zur Industriegesellschaft "passenden" Lebenslaufmodell von Frauen und Männern – und obwohl es überholt ist, ist es nicht ganz verschwunden. In einer "reinen" Ernährerehe mit einem vollzeitig erwerbstätigen Mann und einer nicht-erwerbstätigen (Ehe-)Frau lebten im Jahr 2003 jedoch ...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 1. Der Übergang zur post-industriellen Gesellschaft

Die post-industrielle Gesellschaft unterscheidet sich in struktureller wie in kultureller Hinsicht von der industriell geprägten Gesellschaft. Für das hier behandelte Thema sind folgende Prozesse relevant:mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 5. Die komplexe Modernisierung des Frauenlebens

Mit den letzten Punkten kommt schon die subjektive Dimension in den Blick, der Lebensentwurf. Hier ist außer der steigenden Relevanz von Bildung und partnerschaftlicher Lebensweise vor allem auch das Frauen wie Männern gemeinsame Streben nach inhaltlich befriedigender Arbeit und der Wandel des Verhältnisses zu Kindern (also die Kinderzahl und die Erziehungsmethoden, vgl. Gei...mehr

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FF 11/2011, Pflichtangaben ... / III. § 133 Abs. 1 Nr. 2 FamFG und die Rolle des Anwalts

Die von der Verfahrensvorschrift verlangten Angaben sind nur scheinbar Formalien. Denn ihr Fehlen verlagert das Streitpotenzial auf einen späteren Zeitpunkt mit unvorhersehbaren Folgen und verzögert zudem zunächst die (einvernehmliche) Ehescheidung unter Einschluss von Folgesachen. Erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile werden provoziert. Die nachfolgenden Risik...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 2. Die Modernisierung des weiblichen Erwerbsverlauf durch Teilzeitarbeit

Warum ist dieser Übergang für die Frage nach ehebedingten Nachteilen relevant? In der post-industriellen Gesellschaft nimmt auf der einen Seite die Strukturierung des Lebenslaufs durch das Erwerbssystem ab. Als biographische "Orientierungsmarken" relevante Strukturen – Branchenstabilität, Arbeitsplatzsicherheit, Tariflohn, Normalarbeitszeit, betrieblicher Regelaufstieg, sozi...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 1. "Erworbene" Ungleichheit

Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels wird nun Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in neuer Weise relevant. Dies ist an verschiedenen Indikatoren erkennbar: Zum einen zeigen die sozialstatistischen Daten einen starken Trend zur Eheschließung innerhalb der gleichen sozialen Schicht; Aufstieg durch Heirat kommt nur noch selten vor. Diese Tendenz geht vor allem auf die Mod...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / VIII. Vorläufige Typisierung von Fallgruppen – und Fazit

Abschließend sollen einige Ideen zu möglichen Fallgruppen vorgestellt werden, die in Scheidungsverfahren vorkommen könnten: Fallgruppe: Qualifizierte Frauen in einem "Männerberuf" mit einem in diesem Erwerbssegment üblichen Einkommen: Falls eine Frau dieser Fallgruppe Kinder hat, tritt typischerweise eine Aufstiegsbremse auf, die die Arbeitszeit betrifft. Denn sowohl reguläre ...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 1. Die Lebenslaufpolitik der Industriegesellschaft

"Das Familienrecht spiegelt den Wandel familiärer Lebensweisen – Seine nicht enden wollende Reformbedürftigkeit ist damit vorprogrammiert" – so ist ein Interview mit der Verfassungsrichterin Hohmann-Dennhardt betitelt.[3] Wenn ehebedingte Nachteile identifiziert werden sollen, sind also die Folgen des sozialen Wandels der Lebensweisen und der Lebensläufe zu betrachten – vor ...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 3. Widersprüchliche Erwerbsintegration

Dennoch haben sich Erwerbsinteresse und Erwerbsbeteiligung von Frauen stetig erhöht, so dass die Zielmarke der EU für die weibliche Erwerbsquote von 60 % erreicht ist. Dabei geht es um zwei parallele Entwicklungen – die in der relativ gleich bleibenden Erwerbsquote unsichtbar bleiben. Zum einen ist an den Erwerbsquoten der Frauen im Alter zwischen 15 und 65 in den Jahren 1960...mehr

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FF 10/2011, Ehe und Scheidu... / 2. Strategien der Gleichheit

Die genannten Probleme treffen die große Mehrheit der Frauen, die eine Grundlage für ihren Gleichheitswunsch suchen und daher eine Wiederaufnahme der Berufstätigkeit nach einer Unterbrechung anstreben. Nicht zuletzt aus diesem Motiv heraus werden immer seltener mehr als zwei Kinder geboren. Hier kann eingewendet werden, dass Frauen "früher" auch gearbeitet haben. Das ist nat...mehr

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FF 11/2011, Pflichtangaben ... / I. Reformbedarf

Die komplikationslose und schnelle Ehescheidung steht erfahrungsgemäß im Mittelpunkt des Interesses[1] der scheidungswilligen Ehegatten. Dies hat dazu geführt, dass auch in der Vergangenheit oft nur der sog. Amtsverbund (Scheidung und Folgesache Versorgungsausgleich) zur gerichtlichen Entscheidung gestellt wurde. Lästig erscheinende Folgesachen wie Ehewohnung, Hausrat, Unter...mehr

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FF 11/2011, Deutscher Anwaltstag – Familienrechtliche Veranstaltung in Strasbourg

Die Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht auf dem 62. Deutschen Anwaltstag stand unter dem Zeichen des europäischen Familienrechts, passend zu dem Thema des diesjährigen Deutschen Anwaltstags – Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen. Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel moderierte die Veranstaltung und eröffnete diese mit dem Hinweis auf die ungeliebten Akten des ...mehr