Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG kannte keine detaillierte Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, mit denjenigen Stellen und Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Lediglich § 17 JWG enthielt ein ausdrückliches Gebot, dass das Jugendamt und das Gesundheitsamt ihre Maßnahmen aufeinander abzust...mehr

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Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 2.2 Zusammenarbeit mit weiteren Stellen und Einrichtungen

Rz. 16 Der in § 81 aufgeführte Katalog der Stellen und Einrichtungen ist nicht abschließend ("Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben …, insbesondere mit … zusammenzuarbeiten"). Soweit die konkrete Situation und die Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe eine Zusammenarbeit mit weiteren Stellen, Einrichtungen und Institutionen als geboten erscheinen lassen, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.3 Besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit

Rz. 4 Die fachliche Qualifikation können die Mitarbeiter – ohne Fachkräfte i. S. d. Abs. 1 Satz 1 zu sein – auch durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erwerben. Diese Erfahrungen können sie durch lange Berufserfahrung erlangen. In der Literatur wird diese Variante als Ausnahme von dem Grundsatz angesehen, dass Fachkräfte beschäftigt werden sollen. Dies entsprich...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.4 Ziele der Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Abs. 2)

Rz. 6 Die erzieherischen Maßnahmen sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.Aufgabe der erzieherischen Angebote ist es, dazu beizutragen, das Können, das Verhalten, die Einstellungen und die Fertigkeite...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.8 Verfahren im Jugendhilfeausschuss

Rz. 12 Absatz 3 Satz 3 und 4 enthalten besondere Verfahrensvorschriften. Der Jugendhilfeausschuss tritt nach Bedarf zusammen. Die Vorläufervorschrift des § 15 JWG sah 6 Sitzungen pro Jahr vor, was als zu häufig empfunden wurde. Der Jugendhilfeausschuss wird zu seiner konstituierenden Sitzung durch den Leiter der Verwaltung der Gebietskörperschaft, anschließend von seinem Vor...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.3 Angebotsverpflichtung

Rz. 36 Eine der Voraussetzungen, von denen der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Förderung abhängig machen kann, ist die Bereitschaft zum Angebot der Leistungen nach Maßgabe der in § 80 geregelten Jugendhilfeplanung (vgl. DIJuF-Rechtsgutachten v. 3.9.2008, J 1.410/J 5.310 Ho, JAmt 2009 S. 77, 78). Damit dies realistisch erscheint, sind bei dieser Jugendhilfeplanung nach...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.4 Beachtung der Grundrichtungen der Erziehung nach § 9

Rz. 37 Darüber hinaus zu verlangen, dass die Leistungen unter Beachtung der in § 9 genannten Grundsätze angeboten werden, ist sachgerecht. Danach sind die Vorstellungen der Personen- und Sorgeberechtigten hinsichtlich der Erziehung, die Förderung der Selbständigkeit und des Verantwortungsbewusstseins der Kinder oder Jugendlichen sowie die unterschiedlichen Lebenslagen von Mä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.1 Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 18 Ziel der Förderung ist die freie Tätigkeit der Jugendhilfe. Nach dem Gesetzeswortlaut ist sie auch Adressat. Damit sind also nicht nur Träger der freien Jugendhilfe förderfähig (a. A. VG Düsseldorf, Urteil v. 5.11.2009, 24 K 1012/09 Rz. 33). Die Förderung muss auch nicht von vornherein trägerbezogen gestaltet sein. Dennoch dürfte es i. d. R. zweckmäßig sein, den Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.3 Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 10 Was unter "Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe" zu verstehen ist, definiert § 77 nicht. Die Begriffe werden auch an anderer Stelle des Gesetzes verwendet, so etwa in § 4 Abs. 2, § 5 und § 74 Abs. 2. Eine Definition findet sich in diesen Vorschriften ebenso wenig wie in § 7, der Vorschrift über Begriffsbestimmungen. Dies spricht dafür, den Begri...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Rahmenregelung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Vollzeitpflege. Die Vorschrift enthält damit kein Leistungsrecht, sondern gibt den Jugendämtern als "andere Aufgabe" i. S. d. § 2 Abs. 1 und 3 Eingriffs- und Überwachungskompetenzen, um das Kindeswohl in der Vollzeitpflege zu gewährleisten. Mit Vollzeitpflege ist gemeint, dass...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.5 Verhältnis zu gesetzlichen Jugendschutzvorschriften

Rz. 7 Der gesetzliche Jugendschutz basiert auf der Grundlage des JSchG v. 23.7.2002, des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend v. 12.4.1976 ("Jugendarbeitsschutzgesetz") und des StGB. Darüber hinaus hat das JuSchG seit dem 1.4.2003 das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Medien zusammengeführt. Inhalt...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.2 Zusatzausbildung

Rz. 5 Absatz 1 Satz 2 verschärft die Anforderungen an hauptberufliche Mitarbeiter, "soweit die jeweilige Aufgabe dies erfordert". In diesen Bereichen dürfen zwingend nur Fachkräfte oder Fachkräfte mit Zusatzausbildung eingesetzt werden. Damit sind Personen, die ihre Qualifikation nach Abs. 1 Satz 1 durch besondere Erfahrungen in der sozialen Arbeit erworben haben, ausgeschlo...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.1 Selbstorganisation, gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung junger Menschen (Satz 1)

Rz. 6 Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen S...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 84 Abs. 1 hat die Bundesregierung in jeder Legislaturperiode den gesetzgebenden Organen – Bundestag und Bundesrat – einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe vorzulegen. Absatz 1 erschöpft sich jedoch nicht in der Statuierung dieser Berichtspflicht, sondern gibt auch inhaltliche Schwerpunkte vor: Neben einer ...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.4 Aufbau der Vorschrift

Rz. 9 § 74 ist wie folgt aufgebaut: In Abs. 1 werden die beiden Formen der Unterstützung der freien Jugendhilfe – Anregen einerseits und Fördern andererseits – einander gegenübergestellt. Nur Erstere ist voraussetzungsfrei. Für den Anspruch auf Förderung enthält der 2. HS sodann eine Reihe zwingender Voraussetzungen für vorübergehende und auf Dauer angelegte Förderung. Absat...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.3 Aufgabe des Bundesjugendkuratoriums

Rz. 20 Nach Abs. 2 wird die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Jugendhilfe von einem Bundesjugendkuratorium (BJK) beraten. Diesem Sachverständigengremium gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an (vgl. www.bundesjugendkuratorium.de). Das BJK berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.3 Auf Mitglieder ausgerichtet (Satz 2)

Rz. 8 Jugendarbeit ist "in der Regel" auf die eigenen Mitglieder der Jugendverbände und Jugendgruppen ausgerichtet. Zu beachten ist, dass in den letzten Jahren die Tendenz der Jugendlichen, sich durch Mitgliedschaften an Organisationen zu binden, seien es Sport- oder Jugendverbände, stark rückläufig ist. Die in Satz 2 vorgesehene Ausnahme, Jugendarbeit auch für Nichtmitglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 82 Aufgabe... / 2.1 Aufgaben der obersten Landesjugendbehörden

Rz. 4 Die oberste Landesjugendbehörde hat nach Abs. 1 die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Aus diesem allgemeinen Programmsatz lassen sich einklagbare Ansprüche auf konkrete Maßnahmen weder zugunsten der öffentlichen und freien Träger noch zugunsten Dritter ableiten. Rz. 5 Die ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.2.1 Überwachung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 16 Nach Erteilung der Pflegeerlaubnis hat das Jugendamt nach Abs. 3 Satz 1 den Auftrag ("soll"), an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung weiter bestehen, das Kindeswohl in der Pflegefamilie also nach wie vor gewährleistet ist. Diese Überwachungspflicht bedeutet aber keine permanente Kontrolle aller Pflegestellen. Häufigkeit und Ausm...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 1.1 Funktion und Bedeutung

Rz. 1 § 74 hat eine Dreifachfunktion: Er konkretisiert den Förderungsauftrag der öffentlichen Jugendhilfe zugunsten der freien Jugendhilfe gemäß § 4 Abs. 3 Er schafft damit die Voraussetzungen dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe (partnerschaftliche Zusammenarbeit und Nachrang) gemäß § 4 Abs. 1 und 2 nic...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.4.1.1 Überblick

Rz. 40 Rechtsfolge der Erfüllung der Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 und 2 ist die Förderverpflichtung. Die regelmäßige Förderungsverpflichtung gemäß § 74 Abs. 1 besteht allerdings nur dem Grunde nach (so auch BVerwG, Urteil v. 17.7.2009, 5 C 25.08; OVG Lüneburg, Urteil v. 25.3.1998, 4 L 3057/96; VG München, Urteil v. 12.1.2005, M 18 K 04.2789 Rz. 46; Wabnitz, ZKJ 2013 S. 19...mehr

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Jung, SGB VIII § 12 Förderu... / 2.2.4 Interessenvertretung (Satz 3)

Rz. 10 Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (hierunter sind z. B. Jugendringe und Dachverbände zu verstehen) leisten innerhalb der Gesellschaft Interessenvertretung für junge Menschen. Dies ist in Deutschland, einem Staat mit stark sinkender Geburtenrate und oftmals zu beobachtender Intoleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen, besonders wichtig. Durch verstärkte Öffent...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.2 Kontinuierliche Qualitätsentwicklung

Rz. 8a Abs. 2 Nr. 2 dehnt die Gesamtverantwortung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach Maßgabe des § 79a auf die Gewährleistung einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung aus. Für den Gesetzgeber war dabei maßgebend, dass die Verbesserung des Kinderschutzes sowie eine auf den konkreten Einzelfall bezogene "wirkungsorientierte Jugendhilfe" die Etablierung eines daue...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 3 Literatur

Rz. 11a Baltz, Fachberatung für Tageseinrichtungen für Kinder nach dem KJHG, NDV 1996 S. 197; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), Rechtsgutachten v. 4.7.2018, SN_2018_0601 Bm – Schutzauftrag: Einbindung von Fachkräften aus anderen Sachgebieten in die Rufbereitschaft des Allgemeinen Sozialen Diensts eines Jugendamts, JAmt 2018 S. 506; dass., Rechtsguta...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.1.3 Anregen

Rz. 12 Nach § 74 Abs. 1 Satz 1 HS 1 sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen. Die Stoßrichtung liegt darin, die freiwillige Tätigkeit überhaupt erst zu schaffen. Was dabei unter freiwilliger Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe zu verstehen ist, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 und 3 sowie § 2. Diese erfolg...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel des § 14 ist, durch präventive erzieherische Förderungsangebote Kinder und Jugendliche gegen gefährdende Einflüsse von vornherein zu stärken. Durch die Entwicklung einer gefestigten Persönlichkeit soll vermieden werden, dass sich Gefährdungstatbestände überhaupt verwirklichen. Der ordnungsrechtliche Teil des Jugendschutzes ist im Jugendschutzgesetz (BGBl. I 2002 S...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.3.2 Regelungszweck

Rz. 35 Die Regelung hat folgenden Sinn: Die öffentlichen Träger haben gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 die Vielfalt der freien Jugendhilfe und deren Selbständigkeit zu beachten. Andererseits sind die öffentlichen Träger, wie aus § 85 zu entnehmen ist, verpflichtet, die Leistungen der Jugendhilfe sicherzustellen. Sie haben außerdem das Wunsch- und Wahlrecht der Leistung...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 83 Abs. 1 entspricht hinsichtlich der Aufgabenzuweisung an die zuständige oberste Bundesbehörde im Wesentlichen der Aufgabenzuweisung des § 82 Abs. 1 an die oberste Landesjugendbehörde. Ebenso wie § 82 Abs. 1 verleiht sie den in der Jugendhilfe Tätigen keine einklagbaren Ansprüche auf konkrete Maßnahmen. Welche oberste Bundesbehörde für Angelegenheiten der Jugendhilf...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.5.1 Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes

Rz. 57 § 74 Abs. 5 befasst sich mit der Konkurrenzsituation mehrerer Träger der freien Jugendhilfe, wenn es um die Förderung geht. Bei der Förderung gleichartiger Maßnahmen mehrerer Träger sind danach gleiche Grundsätze und Maßstäbe anzulegen. Hierin kommt klar zum Ausdruck, dass Abs. 5 Satz 1 eine einfachgesetzliche Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 14 Erziehe... / 2.1 Adressaten (Abs. 1)

Rz. 3 Die Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes richten sich nicht nur an den jungen Menschen (also gemäß § 7 Abs. Nr. 4 unter 27 Jährige), sondern darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten. Der Begriff der Erziehungsberechtigten ist weit zu fassen: Hierunter sind nicht nur die Eltern, sondern auch sonstige Personenfürsorgeberechtigte, Erzieher in Kinderg...mehr

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Jung, SGB VIII § 79 Gesamtv... / 2.2.3 Anteil für die Jugendarbeit

Rz. 9 Nach Abs. 2 Satz 2 ist von den für die Jugendhilfe bereit gestellten Mitteln ein angemessener Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. Inhalt und Schwerpunkte der Jugendarbeit sind in § 11 definiert. Der öffentliche Träger wird damit verpflichtet, in seinen Haushaltsansätzen eine entsprechende Finanzausstattung vorzusehen. Die Angemessenheit wird teilweise landesrecht...mehr

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Jung, SGB VIII § 3 Freie un... / 2.1 Öffentliche Träger

Rz. 3 Die öffentlichen Träger sind in § 69 und in den ergänzenden Vorschriften des Landesrechts genau bezeichnet. Danach sind die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Ihnen wird die Jugendhilfe als Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen. Die überörtlichen Träger der Jugendhilfe werden nach dem jeweiligen Landesrecht bestimmt. Die überwiege...mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht kannte keine detaillierte Regelung zur Aufstellung einer Jugendhilfeplanung. Gesetzliche Normen zum Planungsprozess sowie zu Zielen und Inhalten der Planung fehlten weitgehend. Aus § 7 JWG, der das Jugendamt verpflichtete, die freiwillige Tätigkeit zur Förderung der Jugendwohlfahrt zu unterstützen, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen, um mit ihr...mehr

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Jung, SGB VIII § 83 Aufgabe... / 2.1 Aufgaben des Bundes

Rz. 3 Wie die obersten Landesbehörden für ihren Zuständigkeitsbereich so soll auch die zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anregen und fördern. Die oberste Bundesbehörde erfüllt die Verpflichtung des Abs. 1 in der Regel durch die Umsetzung des Gesetzgebungsauftrages nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG, den Erlass von Verwaltungsvorschriften (z. B. für das B...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.4 Heilung

Rz. 67 Mängel der örtlichen Zuständigkeit bleiben nach näherer Maßgabe des § 42 grundsätzlich folgenlos. Wenn offensichtlich ist, dass die Verletzung die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, ist dies der Fall. Die Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für die funktionelle Zuständigkeit, um die es bei der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Jugendamt und Jugendhilfeaus...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.1 Verhältnis zur Förderung nach § 74

Rz. 2 Zur systematischen Einordnung in das gesetzliche Finanzierungssystem gilt Folgendes: Kostenerstattungs- oder Pflegesatzvereinbarungen stellen nur eine von verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar, um den Betrieb der Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe zu finanzieren. So steht § 77 zum einen neben Maßnahmen der finanziellen Förderung der freien Jugendhilfe gemä...mehr

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Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.7.3 Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 66 Funktionell zuständig für Entscheidungen über eine Förderung sind gemäß § 71 Abs. 2 Nr. 3 und § 71 Abs. 4 Satz 3 der Jugendhilfeausschuss bzw. Landesjugendhilfeausschuss (vgl. auch § 10 Abs. 2 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz NRW). Die Förderungsentscheidungen sind grundsätzlich zu bedeutend, um als Geschäfte der laufenden Verwaltung gemäß § 70 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 80 Jugendh... / 2.5 Abstimmung mit weiteren Planungen

Rz. 12 Abs. 4 will divergierende und widersprüchliche Planungen im Zuständigkeitsbereich des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vermeiden. Der örtliche Träger soll deshalb die Jugendhilfeplanung mit anderen örtlichen Planungen abstimmen. Hier sind auf kommunaler Ebene insbesondere die Bauleitplanung (nach §§ 1 bis 10 BauGB) sowie die Regionalplanung, die nach den...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 1 Rechtsentwicklung und Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Vorgängerregelungen in § 14, § 15, § 21 JWG an. Absatz 1 benennt die Gruppen, aus denen sich der Jugendhilfeausschuss zusammensetzt und deren Stimmenverhältnis zueinander. Der Jugendhilfeausschuss ist demnach ein bundesrechtlich konstituiertes Kommunalorgan, das den beschließenden Ausschüssen des Kommunalrechts ähnelt, aber mit der Besonder...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Wie bereits zuvor § 102 BSHG und § 16 JWG soll die Beschäftigung von Fachkräften eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Jugendhilfe gewährleisten. Angesichts der besonderen Anforderungen, welche die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe an die Mitarbeiter der Jugendämter stellen, hat der Gesetzgeber es für geboten erachtet, im Rahmen einer Soll-Vorschrif...mehr

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Jung, SGB VIII § 77 Vereinb... / 2.1.2 Verhältnis zu Leistungsentgelten nach §§ 78a ff.

Rz. 5 Eine spezielle Form der Finanzierung freier Träger durch Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklungen regeln §§ 78a ff. Verträge auf dieser Grundlage der §§ 78a ff. betreffen nur die in § 78a genannten besonders kostenintensiven Leistungsbereiche. Es handelt sich um Sonderregelungen über die Entgeltfinanzierung stationärer und teilstationä...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.1.1 Ausbildung als Fachkräfte

Rz. 2 Die Vorschrift wendet sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In Bezug auf die freien Träger formuliert § 75 Abs. 1 Nr. 3 fachliche und personelle Anforderungen an die anzuerkennenden Träger und an die Eignung ihrer Mitarbeiter: dabei hat ein freier Träger, der die Anerkennung anstrebt, sein Personalkonzept an den Standards der öffentlichen Träger i. S. v. § 7...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.3 Überörtliche Träger

Rz. 4 Die überörtlichen Träger bestimmte schon vor der Änderung durch das KiföG das Landesrecht. Auch diese Bestimmungen sind in den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum KJHG (AGKJHG) enthalten. In einem Teil der Bundesländer nimmt das jeweilige Land selbst die Stellung des überörtlichen Trägers wahr, andere wiederum haben selbständige Landesoberbehörden mit den Aufgaben des L...mehr

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Jung, SGB VIII § 69 Träger ... / 2.7 Sonstige Sonderregelungen

Rz. 8 Die früher in Abs. 5 a. F. enthaltene Regelung, durch landesgesetzliche Regelung kreisangehörige Gemeinden und Gemeindeverbände zur Durchführung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege heranzuziehen, ist nunmehr in unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften enthalten. Hierbei handelt es sich um die Heranziehung zur Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 71 Jugendh... / 2.1.7 Anhörungs- und Antragsrecht

Rz. 11 Absatz 3 Satz 2 sieht ein Anhörungsrecht des Jugendhilfeausschusses vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe vor. Es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, d. h. das Anhörungsrecht besteht im Regelfall, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen. Die fehlende Anhörung führt zur Rechtswidrigkeit und zur Unwirksamkeit des darau...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im früheren Recht war die Berichtspflicht in § 25 Abs. 2 und 3 JWG verankert. § 84 hat diese Regelung weitgehend übernommen. Absatz 2 wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz – KICK) v. 8.9.2005 (BGBl. I S. 2729) dahingehend geändert, dass die Anzahl der Mitglieder der Jugendberichtskommis...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.3 Voraussetzungen und Verfahren der Erlaubniserteilung (Abs. 2)

Rz. 6 Die Erteilung der Pflegeerlaubnis setzt voraus, dass das Wohl des Minderjährigen in der Pflegestelle gewährleistet ist. Bei dieser Prüfung hat der zuständige Jugendhilfeträger prognostisch (vor Aufnahme der Pflege) zu würdigen, ob die Pflegeperson im konkreten Einzelfall nach der Art der Pflegestelle und den individuellen Bedürfnissen sowie dem Entwicklungsstand des au...mehr

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Jung, SGB VIII § 84 Jugendb... / 2.1 Bundesjugendberichte

Rz. 3 In Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflicht hat die Bundesregierung bisher folgende Berichte zu folgenden thematischen Schwerpunkten vorgelegt: 1965: 1. Jugendbericht zur Lage der Jugend und zu den Bestrebungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe, BT-Drs. IV/3515; 1968: 2. Jugendbericht über die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe und über die Jugend und...mehr

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Jung, SGB VIII § 72 Mitarbe... / 2.5 Fortbildung und Praxisberatung

Rz. 8 Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996 S. 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und ...mehr

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Jung, SGB VIII § 44 Erlaubn... / 2.1.2 Ausnahmen (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Vom grundsätzlichen Erlaubnisvorbehalt aus Abs. 1 Satz 1 macht Satz 2 Ausnahmen. Die dort genannten Pflegepersonen können ihre Aufgabe also ohne vorherige Erlaubnis aufnehmen. Nach Satz 2 Nr. 1 bedarf die Pflegeperson keiner Erlaubnis, die den Minderjährigen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 Satz 2) oder in Vollzeitpflege (§ 33) oder – soweit ...mehr