Fachbeiträge & Kommentare zu Sondereigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftungsklausel: Folgen bei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer will sein Wohnungseigentum einem Minderjährigen schenken. Dafür kann es viele Gründe geben, u. a. eine vorweggenommene Erbfolge, um Steuern zu sparen. Im Fall kommt dem Wohnungseigentümer, der dieses Ziel ggf. im Auge hat, das Grundbuchamt in die Quere. Es verweist auf § 1822 Nr. 10 BGB. Danach bedarf der Vormund zur Übernahme einer fre...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.3.3 Vermietetes Sondereigentum

Der Mieter muss den Zutritt zur Wohnung und das Abstellen der dort befindlichen Versorgungsanlagen zwar nicht entsprechend § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG dulden.[1] Gegen ihn kommen aber Ansprüche aus § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB auf Unterlassung weiteren Bezugs in Betracht.[2]mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.1.1 Verstöße gegen die Pflichten aus § 14 Abs. 1, Abs. 2 WEG

Nach § 17 Abs. 2 WEG ist das Veräußerungsverlangen insbesondere dann gerechtfertigt, wenn der Wohnungseigentümer trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm nach § 14 Abs, 1, Abs. 2 WEG obliegenden Pflichten verstößt. Infrage kommt die konkrete Ausgestaltung einer Vermietung eines Wohnungseigentums an Feriengäste[1] oder der Fall, dass derjenige, der ein Wohnungseigent...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.1 Vermietung und dingliches Wohnrecht

Einer Versorgungssperre steht nicht entgegen, dass ein Wohnungs- oder Teileigentum vermietet ist.[1] Der Mieter wird nicht im Besitz gestört.[2] Eine Versorgungssperre ist ferner möglich, wenn das Sondereigentum von einem Nutzer aufgrund eines dinglichen Wohnrechts genutzt wird.[3] Ist das Sondereigentum vermietet, dürften Zwangsverwaltungsmaßnahmen einer Versorgungssperre a...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.2.2 Privilegierte Hausgeldansprüche

Absonderungsrecht Für die nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierten Hausgeldansprüche besteht ein Absonderungsrecht.[1] Dieses Recht entsteht nicht erst dann, wenn das entsprechende Sondereigentum zwangsversteigert wird.[2] Es besteht immer. Die Hausgeldansprüche ruhen – obwohl sich ihr Inhalt ständig ändert und sie schuldrechtlich zu verstehen sind[3] – ähnlich einer private...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1.2.2 Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses

Erheblicher Rückstand Die Bedeutung der zurückbehaltenen Versorgungsleistungen und die Pflicht zur Rücksichtnahme der Wohnungseigentümer untereinander bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem Wohnungseigentümer, lässt einen Beschluss, die Versorgung zu unterbinden, nur bei einem erheblichen Zahlungsrückstand des betroffenen Wohnungseigentümers rechtmäßig s...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.4.4 Leerstand einer Wohnung oder von Räumen; mangelnde Nutzung

Ein Wohnungseigentümer kann gegen eine Hausgeldklage nicht erfolgreich einwenden, seine Wohnung stehe leer oder sei nicht zu gebrauchen[1], denn nur er und nicht die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder die anderen Wohnungseigentümer tragen das Verwendungsrisiko. Die Hausgeldverpflichtung besteht unabhängig von einem Gebrauch des Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigen...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.2 Absonderung

Gläubiger, denen ein Recht auf Befriedigung aus Gegenständen zusteht, die der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen (unbewegliche Gegenstände = das Sondereigentum des Hausgeldschuldners), sind gemäß § 49 InsO nach Maßgabe des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.[1] Zu einer solchen Ab...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 3.2.6.1 Werdender Wohnungseigentümer

Auch der "werdende Wohnungseigentümer" ist Hausgeldschuldner.[1] Wer gegen den teilenden Eigentümer einen Anspruch auf Übertragung von Wohnungseigentum hat, der durch Vormerkung im Grundbuch gesichert ist, gilt nach § 8 Abs. 3 WEG gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den anderen Wohnungseigentümern anstelle des teilenden Eigentümers als (werdender) Wohnungse...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 11 Aufhebung des Insolvenzverfahrens

Wenn die Schlussverteilung vollzogen ist, die Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse (in der Regel nur anteilig) bedient wurden, beschließt das Insolvenzgericht nach § 200 InsO die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Mit dem Ende des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungszuständigkeit wieder auf den Wohnungseigentümer über. Ist sein Sondereigentum nicht verwertet worden,...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.1 Folgen

Diese gesetzlich angeordnete Verwaltungszuständigkeit hat für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Verwalter Auswirkungen unter anderem auf: Die vom Verwalter den Wohnungseigentümern zu erteilenden Informationen, z. B. nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Das Recht, Informationen zu verlangen und in die Verwaltungsunterlagen Einsicht zu nehmen. Dieses Recht steht jetzt auch ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 1.3.1 Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans

Die Wohnungseigentümer haben für die Bestimmung der Vorschüsse, also die Höhe des Hausgeldes, Ermessen.[1] Die "Ansätze" des Wirtschaftsplans zum Hausgeld (= die Beiträge der Wohnungseigentümer zu den Betriebs- und Verwaltungskosten sowie zur Erhaltungsrücklage) dürfen großzügig sein. Es ist zulässig, bei der notwendigen Schätzung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, i...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / Zusammenfassung

Überblick In einer Wohnungseigentumsanlage entstehen Kosten. Soweit diese unmittelbar auf das Sondereigentum entfallen, ist es Aufgabe des jeweiligen Wohnungseigentümers, die entsprechenden Verbindlichkeiten zu erfüllen.[1] Auf welche Art und Weise er etwa für sein Gas, seinen Strom oder seine Grundsteuer die erforderlichen Mittel aufbringt, ist allein seine Sache. Anders lie...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.3.4 Entziehungsklage und Veräußerungsurteil

Veräußert der vom Ausschließungsbeschluss betroffene Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nicht freiwillig, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem zweiten Schritt gegen ihn Klage erheben. Durch den Beschluss nach § 17 Abs. 1 WEG wird für einen Wohnungseigentümer eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet, nicht aber die Wirkung der Entziehung erzeugt....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / Systematik des "Bodenwertmodells"

Rz. 20 Die Abweichungen des baden-württembergischen Bodenwertmodells vom Bundesmodell erschöpfen sich im Wesentlichen auf die Reduzierung des Steuergegenstandes im Bereich des Grundvermögens auf den Grund und Boden (keine Einbeziehung der Gebäude) und der sich daraus ergebenden Folgewirkungen. Die inhaltlichen Abweichungen des LGrStG von den reformierten bundesgesetzlichen Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.3 Systematik des "Flächen-Faktor-Verfahrens"

Rz. 183 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hessischen "Flächen-Faktor-Verfahrens" nach §§ 4-7 HGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Rz. 184 Auf der ersten Verfahrensstufe des hessischen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 3 Steuerabzugsverpflichteter

Zur Einbehaltung und Abführung an das für den Bauleistenden zuständige Finanzamt verpflichtet ist der Leistungsempfänger (Auftraggeber), sofern er Unternehmer i. S. d. § 2 UStG oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und sich die Bauleistung auf ein Grundstück in Deutschland bezieht. Betroffen sind also auch Unternehmer, die lediglich steuerfreie Umsätze erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versicherungsschutz für E-M... / 1.2.2 Ladestationen/Wallboxen

Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt: Baut ein Eigentümer (oder Mieter) eine Wallbox in das Gebäude ein, ist diese in dessen Hausratversicherung enthalten. Baut die WEG die Wallboxen gemeinschaftlich ein (oder sind sie bei neu errichteten Gebäuden von vornherein enthalten), so sind sie über die Gebäudeversicherung der WEG abgesichert. Bei der Einordnung des richtigen Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unternehmer iSd § 2 UStG

Rn. 68 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Unternehmer iSd § 2 UStG ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (nachhaltig und) selbständig ausübt. Maßgeblich für die Bestimmung des Unternehmerbegriffs sind umsatzsteuerliche Grundsätze (ausführlich zum Unternehmerbegriff: Fuchsen, StB 2002, 213). Unerheblich ist, ob die Betätigung ertragsteuerlich als LuF, Gewerbebetrieb, fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstbehalt und Sondereigentum: Wie ist zu verfahren?

1 Leitsatz Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen. 2 Normenkette §§ 10 Abs. 2, 16 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstbehalt und Sondereige... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstbehalt und Sondereige... / 2 Normenkette

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Selbstbehalt und Sondereige... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine verbundene Gebäudeversicherung. Pro Schaden ist ein Selbstbehalt von 7.500 EUR zu zahlen. Kommt es zu einem Schaden, organisiert der Verwalter die Schadensbeseitigung und gleicht dann die Kosten vom Gemeinschaftskonto aus. Anschließend nimmt er die Versicherung in Anspruch und legt die Kosten unter Abzug der Versicherungsleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstbehalt und Sondereige... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie mit einem Selbstbehalt zu verfahren ist. Daneben ging es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer bei umstrittenen und höchstrichterlich ungeklärten Rechtsfragen, über die sie sich uneinig sind, ihre zukünftige Verwaltung durch Beschluss festlegen können. Und es ging um die Frage, wann ein Wohnungseigentümer die Änderung des g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstbehalt und Sondereige... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, diese Praxis sei richtig! Der Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Interesses nicht zu ersetzen habe, sei bei wertender Betrachtung wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer könnten gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG etwas anderes beschli...mehr

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Selbstbehalt und Sondereige... / 1 Leitsatz

Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung vereinbarter Selbstbehalt nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Umlageschlüssel zu verteilen. Die Wohnungseigentümer können etwas anderes bestimmen.mehr

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Aufteilungsplan: Fehlende N... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Ehepaar strebe eine Änderung der Aufteilung an. Dieser Änderung müssten nach § 19 GBO aber alle Wohnungseigentümer zustimmen. Richtig sei, dass alle zu betrachtenden Räume Sondereigentum des Ehepaares seien. Zwar seien nicht alle Einzelräume mit derselben Nummer gekennzeichnet. Zur Bestimmung des Gegenstandes Sondereigentum gebe es aber auch Schnitte und Ansi...mehr

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Aufteilungsplan: Fehlende N... / 1 Leitsatz

Sind in einem Grundriss entgegen § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG nicht alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume mit derselben Nummer gekennzeichnet, kann sich ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sondereigentum daraus ergeben, dass andere, mit diesen Räumen in Zusammenhang stehende Teile des Gebäudes (hier: den nicht nummerierten Räumen vorgelagerte Fenster) e...mehr

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Miteigentumsanteil: Es muss... / 4 Die Entscheidung

Eine solcher Aufteilung ist nicht vorstellbar! Wohnungs- und Teileigentum bestünden jeweils aus dem Sondereigentum an bestimmten Räumen eines Gebäudes und einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück, §§ 1 Abs. 2 und 3, 3 Abs. 1, 6, 8 Abs. 1 WEG. Bei Begründung von Miteigentum an einer Sache werde diese nicht real geteilt. Es erfolge vielmehr eine ideelle Teilung des Eigentums...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufteilungsplan: Fehlende N... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, was gilt, wenn die zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume auf einem Teil des Aufteilungsplans nicht mit derselben Nummer gekennzeichnet sind. Aufteilungsplan Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Baubezeichnung. Aus dieser müssen die Aufteilung des...mehr

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Wärme-Contracting-Vertrag / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an Verträge gebunden ist, die vor ihrer Entstehung geschlossen worden sind. Entstehung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher; dies gilt auch im Fall des § 8 WEG, wenn es also eine Teilungserkläru...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung: Einwa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine bauliche Veränderung, die im Entstehen ist und für die es an einer Gestattung nach § 20 Abs. 1 WEG fehlt. Es handelt sich um einen "Schwarzbau". Fraglich ist, ob der "Bauherr" seinem Verstoß, keine Gestattung zu haben, nach Treu und Glauben entgegenhalten kann, er habe einen Anspruch auf die Gestattung. Anspruch auf Gestattung Soweit die...mehr

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Umlagevereinbarung: Änderung? / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, dass die Kosten für den Einbau eines neuen Tiefgaragentors mit Fluchttür zur Sicherung eines 2. Rettungswegs in Höhe von 6.988,42 EUR brutto nach dem Verhältnis der jeweiligen Miteigentumsanteile von sämtlichen Eigentümern getragen und aus der Erhaltungsrücklage entnommen werden sollen. Ferner soll am Tiefgaragentor ein neuer Motor für 1.0...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Wohnungseigentum und Teileigentum (Abs. 2)

Rz. 87 [Autor/Stand] Im Bundesrecht sind Wohnungseigentum und Teileigentum in § 249 Abs. 1 BewG als Grundstücksarten aufgeführt. Da das Landesgrundsteuergesetz BW nicht zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken differenziert, fehlt eine dem § 249 BewG entsprechende Norm.[2] Um jedoch eine exakte Besteuerung von Grundstücken mit einer Aufteilung nach dem Wohnungseigentums...mehr

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ZErb 09/2022, Auslegung des... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten vorliegend über Ansprüche nach dem Tod der Erblasserin B. am 25.8.2017. Die Beklagten haben die Erblasserin aufgrund Testaments vom 24.3.2015 gemeinschaftlich beerbt. In diesem Testament ordnete die Erblasserin u.a. zugunsten des Klägers zwei Vermächtnisse an: Zitat … 5. Mein Haus in der F.straße 19 erhält mein Patenkind, D. mit der Auflage Frau M.. solan...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Voraussetzungen

Rz. 5 Das Vorkaufsrecht setzt eine bestimmte zeitliche Reihenfolge voraus, nämlich dass ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen und die Wohnung dem Mieter überlassen worden ist, nach Überlassung Wohnungseigentum an der Wohnung begründet worden ist oder werden soll und die Wohnung an einen Dritten verkauft wird. Rz. 6 Der Abschluss eines wirksamen Mietvertrags muss der vollen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift soll den Mietern von Wohnraum vor einer Verdrängung im Zusammenhang mit der Umwandlung in Wohnungseigentum schützen. Dieser Schutz soll dadurch erreicht werden, dass den Mietern ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird. Rz. 3 § 577 ist auch bei der Umwandlung von öffentlich gefördertem Wohnraum in Wohnungseigentum anwendbar (Schmidt-Futterer/Blank/Fervers, § 577...mehr

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Störung: Mitstörung des Sondereigentums?

1 Leitsatz Beeinträchtigen oder erschweren Wohnungseigentümer oder Dritte den Zugang zum Sondereigentum durch Hindernisse im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums, sind Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend zu machen. Ein Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen ...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Lieferfahrzeuge das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum oder beide Rechte beeinträchtigen. Daneben ist zu beantworten, ob B überhaupt gegen die Bestimmungen der Wohnungseigentümer verstößt: Immerhin hatten die Wohnungseigentümer erlaubt, dass Lieferfahrzeuge die Durchfahrt vorübergehend versperren dürfen. Wo ...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 1 Leitsatz

Beeinträchtigen oder erschweren Wohnungseigentümer oder Dritte den Zugang zum Sondereigentum durch Hindernisse im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums, sind Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend zu machen. Ein Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorschrift...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 3 Das Problem

Teileigentümer T vermietet sein Sondereigentum an B. Der betreibt dort einen Supermarkt. Wegen der Lieferfahrzeuge gibt es immer wieder Ärger. Diese versperren die Durchfahrt zum Hinterhof, die auch als Feuerwehrzufahrt dient. Am 11.9.2008 äußern die Wohnungseigentümer ihre Hoffnung, dass der Lieferverkehr im Kern künftig über eine von der Stadt einzurichtende Lieferzone vor...mehr

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Keller wird bewohnt/umgebau... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wie im Fall des BGH, Urteil v. 28.1.2022, V ZR 106/21, geht es auch hier um die Frage, wann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dazu aufgerufen ist, gegen Störungen etwas zu unternehmen, und wann ein Wohnungseigentümer etwas unternehmen kann. Besondere Schwierigkeiten bereiten solche Störungen und/oder Beeinträchtigungen, die sich sowohl im gemeinschaftli...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 6 Entscheidung

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Teilungserklärung wie beantragt umgesetzt werden kann. Das Grundbuchamt hat Bedenken, weil der aufteilende Eigentümer zwar für bestimmte Gebäudeteile bestimmt, dass sie im Sondereigentum stehen sollen, er aber zugleich erklärt, was gelten solle, wenn die Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig seien. Inhalt einer Teilungse...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die direkte Störung betreffe zwar die im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Durchfahrt und nicht den räumlichen Bereich des Sondereigentums des K. Ein Wohnungseigentümer, der sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte vor dem 1.12.2020 eingeklagt habe, sei aber zu einer Klage befugt, bis dem Gericht eine schriftliche Äußerung des nach § 9b WEG ve...mehr

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Erklärung genüge dem im Grundbuchrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz. In der Teilungserklärung werde bestimmt, welche Gebäudeteile zum Sondereigentum gehören sollen. Sodann werde bestimmt, was gelten solle, wenn die genannten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein sollten (dann sollen sie zur Sondernutzung zugewiesen sein). Das zeige, dass die Zuweis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilungserklärung: Bestimmt... / 3 Das Problem

B bestimmt in einer Teilungserklärung, welche Räume und Bestandteile zum Sondereigentum gehören sollen. Der Absatz schließt mit folgender Erklärung: "Sollten die zu Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, so sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen und hinsichtlich der Instandhaltungspflichten und et...mehr

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Störung: Mitstörung des Son... / 2 Normenkette

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Teileigentum: Nutzung zu Wo... / 5 Hinweis

Problemüberblick B darf nach den Vereinbarungen der Wohnungseigentümer seine Räume weder zu Wohnzwecken selbst gebrauchen noch nutzen, mithin vermieten. Gegen diese Verpflichtung verstößt B, da er die Räume offensichtlich nicht im Sinne des WEG gewerblich benutzt, sondern Mietern tage- oder wochenweise zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt. Dadurch verstößt B gegenüber der Geme...mehr

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Teilungserklärung: Bestimmt... / 1 Leitsatz

Die in einer Teilungserklärung aufgenommene Bestimmung "Sollten die zu Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, so sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen und hinsichtlich der Instandhaltungspflichten und etwaiger Betriebskosten wie Sondereigentum zu behandeln" verstößt nicht gegen den im Grundbuchr...mehr