Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer

Leitsatz § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer. Normenkette § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG, Art. 98...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie die Ausfuhr von Gegenständen steht auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr im unmittelbaren Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten. Um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmer im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu sichern, gilt es, sowohl die Ausfuhrlieferungen als auch die Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr von der in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.9.4 Ausfuhr in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete

Rz. 86 Die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete gehören zum Ausland und ebenso zum Drittlandsgebiet. Es sind dies die Freihäfen Bremerhaven, Cuxhaven[1] und die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitslinie und der jeweiligen Strandlinie. Bei den von § 1 Abs. 3 UStG erfassten Freihäfen handelt es sich um die Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG; denn nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Kommunalpolitik... / 3.4 Schuldenbremse

Staatliche Leistungen können entweder durch Entgelte, Steuern oder Schulden finanziert werden. Bei Entgelten wird der Nutznießer einer staatlichen Leistung belastet, bei Steuern derjenige, der die Steuerlast trägt, und bei Schulden zukünftige Generationen. Vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit ist eine Finanzierung über Schulden kritisch zu beurteilen. Sie dürfte gerechtfert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 1. Personengesellschaften/Umwandlung/§ 17 EStG

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Kommunalpolitik... / 2.1.1 Informationsproblem

Die aktuellen Präferenzen aller Bürger sind den Politikern kaum bekannt bzw. können es kaum sein. Dies liegt am Problem der großen Zahl begründet, weil kein Politiker mit allen Wählern direkt kommunizieren kann. Eine Kommunikation findet neben direkten Kontakten im Einzelfall über Wahlprogramme statt. Selbst wenn Wahlprogramme 1:1 umgesetzt werden würden, besteht hier zusätz...mehr

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Sustainable Development Goa... / 2.17 Ziel 17: Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen

Finanzierung Die Mobilisierung einheimischer Ressourcen verstärken, einschließlich durch internationale Unterstützung für die Entwicklungsländer, um die nationalen Kapazitäten zur Erhebung von Steuern und anderen Abgaben zu verbessern. Sicherstellen, dass die entwickelten Länder ihre Zusagen im Bereich der öffentlichen Entwicklungshilfe voll einhalten, einschließlich der von v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Prozesszinsen

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Wird eine durch > Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld durch eine gerichtliche Entscheidung herabgesetzt oder eine Steuervergütung gewährt (> Rz 3), so hat das FA Prozesszinsen zu zahlen (§ 236 Abs 1 AO), es sei denn, dem Beteiligten sind nach § 137 Satz 1 FGO die Kosten der > Rechtsbehelfe auferlegt worden, was dann geschehen kann, wenn ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abgabenordnung

Die AO enthält allgemeine gesetzliche Regelungen des Steuer- und Steuerverfahrensrechts (Beispiel: Vorschriften zum steuerlichen > Verwaltungsakt in den §§ 118–133 AO). Die AO gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der > Europäische Union geregelt sind, soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der besondere Steuersatz ergibt sich, wenn die steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen oder ausländischen Einkünfte in Höhe der nach § 32b Abs 2 EStG ermittelten Beträge (> Rz 22 ff) dem zu versteuernden Einkommen (zvE; zu diesem > Einkommen Rz 2) nach § 32a Abs 1 EStG hinzugerechnet oder – beim negativen Progressionsvorbehalt – von ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Wohnung

Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 1995 werden keine besonderen Sachbezugswerte für Wohnung mehr bestimmt. Vielmehr ist für den Sachbezug "Wohnung" (zum Begriff > Rz 28) als Wert der ortsübliche Mietpreis unter Berücksichtigung der sich aus der Lage der Wohnung zum Betrieb ergebenden Beeinträchtigungen sowie unter entsprechender Anwendung des § 8 Abs 2 Satz 12 EStG anzus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 12. Anrufungsauskunft, Außenprüfung, Nachschau, Haftung

Rz. 81 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anrufungsauskunft: Für Fragen zur Pauschalierung kann eine (kostenfreie) Auskunft gemäß § 42e EStG beim > Betriebsstätten-Finanzamt eingeholt werden (BMF vom 19.05.2015, Rz 37, BStBl 2015 I, 468, > Rz 12). Zu Einzelheiten > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 9 ff. Rz. 82 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Außenprüfung, Nachschau, Haftung: Weil d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Prozesskostenvorschuss – Erstattung von Prozesskosten durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein Prozesskostenvorschuss, für den der Abzug als WK in Betracht kommt, wird allgemein im Kalenderjahr (VZ) der Zahlung berücksichtigt; es gilt grundsätzlich das Abflussprinzip (§ 11 Abs 2 Satz 1 EStG, dazu > Abfluss von Ausgaben; BFH 94, 140 = BStBl 1969 II, 76). Das Abflussprinzip gilt aber für Prozesskostenvorschüsse, die zu außergewöhnli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschalierung der Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Neben der > Pauschalierung der Lohnsteuer kennt das EStG auch verschiedene Möglichkeiten einer Pauschalierung der ESt, zB die Pauschalierung der ESt für > Ausländische Einkünfte nach § 34c Abs 5 EStG (zum dort ebenso geregelten Erlass der Steuer vgl > Auslandstätigkeitserlass) oder den pauschalen Steuerabzug bei beschränkt Stpfl nach § 50 Abs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Progressionsvorbehalt bei nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfreien Einkünften (§ 32b Abs 1 Nr 4 EStG)

Rz. 17 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Einkünfte, die nach einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen steuerfrei sind (zB die Bezüge des Personals internationaler Organisationen), unterliegen dem Progressionsvorbehalt nur dann, wenn diese Übereinkommen eine entsprechende Klausel enthalten (> Internationale Organisationen). Rz. 17/1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die steuerfreie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Anmeldung und Abführung der pauschalen Einkommensteuer

Rz. 64 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die pauschale Steuer ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Stpfl/ArbG als Teilbetrag in der > Lohnsteuer-Anmeldung der lohnsteuerlichen > Betriebsstätte – zusammen mit dem > Solidaritätszuschlag und der > Kirchensteuer (> Rz 60) – anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 9 Rückwirkende Versagung der Tarifermäßigung (§ 32c Abs. 7 EStG)

Rz. 60 Wird während eines Zeitraums von 5 Jahren nach Bekanntgabe des ESt-Bescheids, mit dem die Tarifermäßigung für den jeweiligen Betrachtungszeitraum gewährt wird, einer der in Artikel 10 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 508/2014[1] genannten Verstöße durch die zuständige Behörde festgestellt, ist die Tarifermäßigung nach § 32c Abs. 7 S. 1 EStG rückgängig zu machen. Hierbei geht es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Höhe des Pauschsteuersatzes, Zuschlagsteuern, Sozialversicherung

Rz. 59 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Pauschsteuersatz, der auf die > Bemessungsgrundlage (> Rz 51 ff) anzuwenden ist, beträgt 30 %. Dieser Pauschsteuersatz berücksichtigt, dass die übernommene Steuer einen weiteren Vorteil für den Empfänger der Sachzuwendungen darstellt, der steuersystematisch ebenfalls als Einnahme zu erfassen wäre. Ausgehend vom geltenden Spitzensteuersat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zuschlag

Rz. 27 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei bleiben bestimmte Zuschläge, die neben dem Grundlohn gezahlt werden (§ 3b Abs 1 EStG; zu den maximalen Zuschlagsätzen > Rz 65 ff). Ein Zuschlag setzt eine Grundvergütung für eine zuschlagsfähige Tätigkeit voraus (> Rz 19 ff), zu der ein besonderes Entgelt für die mit der SFN-Arbeit verbundene Erschwernis hinzukommt (BFH/NV 2007, 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeltungsteuer

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Seit 2009 gibt es eine sog Abgeltungsteuer iHv 25 % auf Kapitalerträge (§ 32d EStG; zur Beurteilung > Rz 3). Die > Einkünfte aus Kapitalvermögen, soweit sie mit KapESt (§§ 43–45e EStG) belastet sind, brauchen deshalb grundsätzlich nicht mehr in der > Steuererklärung angegeben werden (vgl § 43 Abs 5 Satz 1 EStG). Auch die > Werbungskosten sind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verfahren beim Arbeitgeber

Rz. 45 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Das im Folgenden beschriebene Freistellungsverfahren ist nicht Teil des > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren (ergänzend > Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug). Die Freistellungsbescheinigung nach dem ATE gehört deshalb nicht zu den ELStAM (> Lohnsteuerabzugsmerkmale). Im einem vom ATE geregelten Verfahren eigener Art (> Rz 50) kann der ArbG f...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. ATE-Ausland

Rz. 3 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der ATE gilt nicht, wenn die Tätigkeit in einem Staat ausgeübt wird, mit dem ein DBA besteht, in das die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einbezogen sind (Abschn V Nr 2 ATE). Ob der ATE für einen bestimmten Staat anwendbar ist, ergibt sich – negativ -- aus dem BMF-Schreiben zum Stand der DBA (zum jeweils aktuellen Stand > Anh 2 – Erlas...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Antragsloses Wahlrecht zur Pauschalbesteuerung

Rz. 41 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Anders als bei § 37a EStG (> Rz 5) ist kein besonderer Antrag und keine Zulassung der Pauschalierung durch das FA erforderlich. Es liegt beim Stpfl, sich für die Pauschalbesteuerung seiner der Besteuerung unterliegenden Zuwendungen/Geschenke zu entscheiden und die Voraussetzungen von § 37b EStG zu prüfen. Diese Entscheidung muss aber grundsä...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Regelungsgehalt, Subventionscharakter

Rz. 8 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerfrei sind Lohnzuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nacht- (kurz: SFN) arbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie bestimmte Prozentsätze des mit einem Stundenlohn von höchstens 50 EUR anzusetzenden Grundlohns nicht übersteigen (§ 3b EStG). Da es sich um eine Ausnahme von der grundsätzlich besteh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Wert der Zuwendungen/der Geschenke darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (Höchstbetrag). So ist die Pauschalierung ausgeschlossen, den Betrag von 10 000 EUR überst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung, persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Einführung: Die Pauschalierung zu Lasten des Zuwendenden will – ebenso wie bei § 37a EStG (dazu > Rz 1) – eine steuerliche Belastung des Empfängers aus der Zuwendung des Unternehmens vermeiden. Die Umsetzung dieser einfach erscheinenden Zielsetzung hat – wie das Folgende zeigen wird – allerdings eine durchaus komplizierte Lösung zur Folge: R...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgaben

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Abgaben. Ergänzend > Steuern.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 34b Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 38 Zur Ermittlung der Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen sind die mit allen Holznutzungen im Zusammenhang stehenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gesondert aufzuzeichnen. Es gelten die Grundsätze der jeweils maßgebenden Gewinnermittlungsart. Rz. 39 Betriebseinnahmen aus Holznutzungen sind die Erlöse aus der Verwertung des Holzes, die der Gewinnermittlu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 Erlöschen der Steuer (§ 29 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 6 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter seinen näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer für die Vergangenheit an. Zu den sich daraus ergebenden verfahrensrechtlichen Folgerungen vgl. Rz. 80 ff. Zahlungen nach § 10 Abs. 5 ErbStG (z. B. zur Abwehr etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben) sind neben § 29 Abs. 1 ErbStG anwendbar.[1] 2.1 Herausgabe eines Geschenks weg...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen

1 Allgemeines Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an; zu den verfahrensrechtlichen Fragen vgl. Rz. 80 ff. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Abwendung der Herausgabe eines Geschenks (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 40 Sofern der Beschenkte im Notbedarfsfall des Schenkers gem. § 528 Abs. 1 S. 1 BGB zur Herausgabe des Geschenks verpflichtet ist, kann der Schenker nach § 528 Abs. 1 S. 2 BGB die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden.[1] Im Umfang dieser Zahlung gilt die Steuer als erloschen; die Schenkungsteuer ist unter Anwendung der Grundsätze...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Herausgabe eines Geschenks wegen Rückforderungsrecht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 7 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass die Schenkungsteuer für das später herauszugebende Geschenk überhaupt entstanden war (zur Steuerentstehung § 7 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Verfahrensfragen

Rz. 80 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet das Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an. Die Vorschrift ergänzt die in § 47 AO beispielhaft aufgezählten Erlöschensgründe, enthält jedoch selbst keine Aussage über die verfahrensrechtlichen Rechtsfolgen. Insoweit ist § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO anzuwenden: Die entsprechende Steuerfestsetzung ist wegen des durch § 29 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 29 Abs. 1 ErbStG ordnet unter näheren Voraussetzungen ein Erlöschen der Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit an; zu den verfahrensrechtlichen Fragen vgl. Rz. 80 ff. § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 ErbStG beschränkt sich auf Sachverhalte, in denen der Beschenkte eine von ihm le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Herausgabe des Geschenks

Rz. 8 Ein "Geschenk" i. S. d. Bestimmung ist jeder Vermögensgegenstand, der aufgrund einer Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 ErbStG) erworben wurde; ebenfalls erfasst sind Erwerbe kraft Schenkung auf den Todesfall i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.[1] Das Geschenk muss ferner "herausgegeben" worden sein. Erforderlich ist die tatsächliche Herausgabe des Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.2 Gesetzlich normierte Rückforderungs- und Herausgaberechte

Rz. 10 Die Herausgabe muss nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG aufgrund eines Rückforderungsrechts erfolgt sein. Ein solches kann sich aus gesetzlichen Regelungen des BGB (insb. des Schenkungs- und Erbrechts) und ebenso aus dem Vertrag ergeben. In gleicher Weise ist § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei gesetzlichen Herausgabeansprüchen[1] anwendbar. Rz. 11 Ein Rückforderungsrecht besteht z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückforderungsrecht aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Rz. 20 Ein Rückforderungsrecht i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kann sich im Einzelfall – insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen – auch aus den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) ergeben.[1] Die Rechtsprechung der Zivilgerichte bejaht die grundsätzliche Anwendbarkeit der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage[2] für Erwartungen und Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Anrechnung unentgeltlicher Zuwendungen zwischen Ehegatten auf den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 50 § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ordnet das Erlöschen festgesetzter Schenkungsteuer für frühere Zuwendungen unter Ehegatten für den Fall an, dass diese Zuwendung später auf einen Zugewinnausgleichsanspruch anzurechnen ist. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit § 5 ErbStG und wurde durch das ErbStRG um Satz 2 erweitert. Die Wirkung des § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erstreckt sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Rückforderungsrecht kraft vertraglicher Vereinbarung (Widerrufsvorbehalt)

Rz. 14 Zivilrechtlich kann ein jederzeitiger Widerruf der Schenkung vorbehalten werden.[1] Praktisch bedeutsam ist das freie Widerrufsrecht vor allem bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei der dem Schenker in besonderer Weise an einem nicht durch §§ 527, 528, 530 BGB beschränkten Widerrufsrecht gelegen sein kann.[2] Rz. 15 Auch für das ErbStG wird die Schenkung unter Widerruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Steuerpflicht zwischenzeitlicher Nutzungen (§ 29 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 100 § 29 Abs. 2 ErbStG stellt klar, dass eine Erstattung insoweit nicht in Betracht kommt, als dem Erwerber (Beschenkten) die Nutzungen des zugewendeten Vermögens zugestanden haben und er somit bereichert bleibt. Diese Sachbehandlung entspricht dem Grundsatz des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, nach dem als Schenkung jede freigebige Zuwendung gilt, soweit der Bedachte durch sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5 Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 50 Das in § 11 ErbStG normierte Stichtagsprinzip schließt einen Billigkeitserlass[1] zwar nicht generell aus. Ein Erlass der Erbschaftsteuer wegen einer sich aus dem Stichtagsprinzip ergebenden sachlichen Unbilligkeit und ggf. eine Stundung [2] kommt aber nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, weil der Gesetzgeber mit Schaffung der Stichtagsregelung die M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 4.2.3 Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen.[1] Hierin sind nur die in § 266 HGB mit Buchstaben bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufzunehmen.[2] Mit Buchstaben bezeichnet sind auch die Posten "Aktive latente Steuern" und "Passive latente Steuern". Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Abgrenzung der lat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 11 ErbStG legt den Bewertungsstichtag, d. h. den Zeitpunkt für die "Wertermittlung" fest. Diese Wertermittlung betrifft nicht nur die steuerliche Bewertung nach § 12 ErbStG, sondern die Gesamtheit der Ermittlungen, die für die Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs i. S. d. § 10 ErbStG erforderlich sind.[1] Nach den Verhältnissen des Bewertungsstichtags bestimmen s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzgliederung / 4.2.1 Große und mittelgroße Gesellschaften

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und die ihnen gleichgestellten Personengesellschaften haben in ihren Bilanzen mindestens die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten gesondert und in der dort vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.[1] Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB)mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Strikte Anwendung des Stichtagsprinzips

Rz. 20 Nach dem klaren Wortlaut des § 11 ErbStG, der hierzu ergangenen BFH-Rspr.[1] und der Auffassung der FinVerw[2] ist das Stichtagsprinzip strikt anzuwenden. Die Wertermittlung ist eine Momentaufnahme für den Zeitpunkt der Steuerentstehung und nicht etwa das Ergebnis einer dynamischen Betrachtung, mit der sich auch die weitere wertmäßige Entwicklung des Erwerbs erfassen ...mehr