Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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§ 15 Familienrecht / m) Fiktives Einkommen des Schuldners

Rz. 362 Ist eine zumutbare Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigten zu bejahen, können ihm erzielbare Nettoeinkünfte aus einer entsprechenden Erwerbstätigkeit fiktiv zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass er sich nicht ernsthaft um eine entsprechende Arbeitsstelle bemüht und bei ernsthaften Bemühungen eine reale Beschäftigungschance bestanden hätte. Die Höhe fiktiv...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / VI. Besitzübergabe

Rz. 20 Der Besitzübergang erfolgt in der Praxis grundsätzlich vor dem Eigentumsübergang. Regelmäßig wird im Kaufvertrag vorgesehen, dass der Besitz- sowie Nutzen- und Lastenübergang des Kaufgegenstandes zu Beginn des auf die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises folgenden Kalendertages erfolgt. Gem. § 446 BGB gehen mit der Besitzübergabe Nutzungen und Lasten auf den Käufer eb...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Wirkung

Rz. 170 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung wirkt nach h.M. ex nunc.[252] Bis zur Entscheidung sind daher Säumniszuschläge verwirkt worden, die das Gericht nur durch die Aufhebung der Vollziehung beseitigen kann.[253] Diese Folge muss man speziell beantragen. Rz. 171 Mit der Anordnung der Aussetzung der Vollziehung entfällt mit Wirkung für die Zukunft die Vol...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Auskunftsverlangen

Rz. 240 Der Schuldner muss gemäß § 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[393] Außerdem hat der Schuldner auf Verlangen Belege vorzulegen, insbesondere Arbeitgeberbescheinigung...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (c) Weitere Nebenpflichten

Rz. 18 Weitere Nebenpflichten können sich aus dem Vertrag unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und aus dem Gesetz ergeben. So trägt der Käufer von der Übergabe der Kaufsache an die Lasten der Kaufsache (§ 446 S. 2 BGB), wie z.B. den Erhaltungsaufwand oder etwaige Steuern.[24] Ihm fallen auch die Kosten der Abnahme und der Versendung der Kaufsache nach einem anderen Ort a...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GbR

Rz. 13 Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR Muster 32.1: Gesellschaftsvertrag einer GbR A und B errichten hiermit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag: § 1 Gesellschaftszweck (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die gewinnbringende Verwaltung und Vermietung eigener oder fremder Grundstücke, insbesondere des Grundstücks ___...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 124 Grds. sind Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt nach § 46 Abs. 1 AO ohne Begrenzung durch den Pfändungsschutz nach § 850c ZPO pfändbar. Drittschuldner ist in der Regel das Finanzamt gem. § 46 Abs. 7 AO, das allerdings mit anderweitigen Steuerschulden gegen den Erstattungsanspruch wirksam aufrechnen kann (vgl. § 47 AO, § 392 BGB). Rz. 125 Für die seit dem...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 83 Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag Muster 17.13: Gesellschaftsvertrag § 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahrmehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Zulässiger Insolvenzantrag

Rz. 50 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei dem Eröffnungsgrund Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Abgrenzung zum Regelinsolvenzverfahren

Rz. 198 Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine spezielle Insolvenzverfahrensart gem. §§ 304 ff. InsO, welche nur zulässig ist, wenn der Insolvenzschuldner eine natürliche Person ist und nicht selbstständig wirtschaftlich tätig ist. Es wird daher oft als Privatinsolvenzverfahren bezeichnet. Das Regelinsolvenzverfahren hingegen steht nur "Nichtverbrauchern" offen. Alle natü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)

Rz. 214 Muster 4.22: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell) Muster 4.22: Auslandsarbeitsvertrag (Übertrittsmodell)mehr

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§ 26 Kartellrecht / H. Anmeldung von Zusammenschlüssen nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004

Rz. 109 Die Bestimmungen, Erläuterungen und Anmeldeformulare zur Anmeldung von Zusammenschlüssen bei Überschreitung der EU-Schwellenwerte sind unter http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/legislation/legislation.html abrufbar. Rz. 110 Ein Zusammenschluss nach der EU-Fusionskontroll-Verordnung Nr. 139/2004[126] liegt vor, wenn zwei oder mehr bisher voneinander unabhängig...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 38 Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft. (2) Sie führt die Firma A, B, C OHG. (...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / Literaturtipps

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§ 20 Handelsvertreterrecht / IV. Muster: Internationaler Handelsvertretervertrag

Rz. 74 Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag Es werden lediglich die Regelungen behandelt, bei denen Änderungen gegenüber dem bereits oben stehenden Muster zum Handelsvertretervertrag (vgl. Rdn 67 ) bestehen: § 6 Berechnung und Fälligkeit der Provision; Entfall oder Reduktionmehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[47] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Grundlagen

Rz. 73 §§ 230 ff. HGB i.V.m. §§ 705 ff. BGB. Unterschied zur atypischen stillen Gesellschaft: Bei dieser liegt eine (allerdings nur schuldrechtliche) Beteiligung an den stillen Reserven und am Geschäftswert (Mitunternehmerrisiko) sowie auch die Beteiligung an typischen Unternehmerentscheidungen vor (Mitunternehmerinitiative);[151] der atypische stille Gesellschafter bezieht E...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 154 Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. (2) Sitz...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

Rz. 69 Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Muster 21.13: Vertrag über den Ankauf von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt Unter Zustimmung der Fa. A-GmbH und des vorläufigen Insolvenzverwalters R verkaufen und übertragen die diesem Vertrag beitretenden und in den Beitrittserklärungen mit unterzeichnenden Arbeitnehmer der A-GmbH ihre Ansprüche auf ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 2. Checkliste: Vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers gem. § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB

Rz. 153 Gegenstand der vor Abgabe der Vertragserklärung des Unternehmers zu erfüllenden Informationspflichten sind nach § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 EGBGB folgende Angaben:mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Präklusion

Rz. 48 Die Finanzbehörde kann gem. § 364b AO dem Einspruchsführer eine Ausschlussfrist setzen, wenn dieser den Einspruch zunächst nicht begründet hat. Ziel der Regelung ist, die Gerichte von Klagen und Rechtsmitteln freizustellen, die durch nachträgliches Vorbringen, insbesondere durch verspätete Abgabe oder Nichtabgabe von Steuererklärungen verursacht werden.[73] Erklärunge...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen (siehe Rdn 55 ff.) oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschl...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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§ 15 Familienrecht / 10. Auskunftsverlangen

Rz. 383 Der Schuldner muss gemäß §§ 1580, 1605 BGB auf Verlangen über sein Einkommen und sein Vermögen Auskunft erteilen, soweit das zur Klärung des Unterhalts notwendig ist; dabei ist eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben vorzulegen.[658] Ein Auskunftsanspruch besteht nur dann nicht, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft de...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 8. Muster: Vertrag für einen freien Mitarbeiter

Rz. 88 Muster 4.10: Vertrag für einen freien Mitarbeiter Muster 4.10: Vertrag für einen freien Mitarbeiter Freier-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 42 Transportrecht / g) Exkurs: Mindestlohn

Rz. 26 Vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer erfasst. Da nach dem Beispielsfall (siehe Rdn 1) auch ausländische Arbeitnehmer zum Einsatz kommen sollen, ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nach den §§ 16, 20 MiLoG auch Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, die einen Arbeitnehmer in Deutschland im Rahmen eines Dienst- und...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 2. Spürbarkeit

Rz. 13 Als ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung des Art. 101 Abs. 1 AEUV müssen sowohl die Wettbewerbsbeschränkung als auch die Eignung zur Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels spürbar sein. Ist wegen der schwachen Marktstellung der beteiligten Unternehmen der fragliche Produktmarkt nur geringfügig betroffen, fehlt es an der Spürbarkeit der Beeinträchtigung; A...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 231 In einer Kfz-Überlassungsvereinbarung sollte stets festgelegt werden, welche Pkw-Kategorie (Fabrikat, Typ, Ausstattung usw.) geschuldet wird und wer die Auswahl des Dienstwagens vornimmt (Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auswählen, sollte eine Preisobergrenze für die Anschaffung festgelegt werden. Wird das vertraglich geschuldete ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 57 Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _____ (bei Bedarf kurze Vorstellung des Herstellers und des Vertr...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 5. Berechnung der Steuer

a) Steuerklassen und persönliche Freibeträge Rz. 45 Zur Berechnung der Erbschaftsteuer werden die Erwerber in Steuerklassen gem. § 15 ErbStG eingeteilt. Jedem Stpfl. stehen innerhalb von zehn Jahren persönliche Freibeträge zu, innerhalb derer Schenkungen oder Erbfälle steuerfrei sind. Die Steuerklassen (§ 15 ErbStG) sowie die persönlichen Freibeträge des § 16 ErbStG stellen s...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Entstehung der Steuer

Rz. 34 Nach § 9 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendungen. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend, soweit im ErbStG nichts anderes bestimmt ist. Damit entsteht die Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Latente Steuern

Rz. 147 Kernelement bei der Überleitung zum Ausgleichs-/Auseinandersetzungsanspruch ist die, in der Literatur intensiv diskutierte, Berücksichtigung latenter Ertragsteuern.[278] Hier verweist der IDW S 13 auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Familien- und Erbrecht. Diese verlangt im Rahmen der Ermittlung des Zugewinnausgleichs stets und unabhängig vom zugrunde liegend...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Persönliche Steuerpflicht

Rz. 7 In § 2 ErbStG wird die Frage geregelt, welche Personen beteiligt sein müssen, damit ein nach § 1 ErbStG erfasster Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Daneben wird bestimmt, inwieweit Vermögensanfälle mit Auslandsberührung der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. In der Fachliteratur und Steuerpraxis hat sich in Anlehnung an die Personensteuern d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 4. Beispiele zur Schenkung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 57 Bei Schenkung eines Mitunternehmeranteils i.S.d. §§ 13a, 13b ErbStG unter Vorbehalt des Nießbrauchs ist zu beachten, dass gemäß § 10 Abs. 6 S. 4 und 5 ErbStG der Abzugsbetrag in Höhe des gewährten Verschonungsabschlags gekürzt wird. Demnach ist bei einer Regelverschonung für Betriebsvermögen von 85 % der kapitalisierte Nießbrauch mit 15 % zu berücksichtigen. Bei Inans...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Berücksichtigung früherer Erwerbe, § 14 ErbStG

Rz. 49 Zur Verhinderung von Progressionsvorteilen sieht § 14 ErbStG vor, dass innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile (Schenkungen, Erbfall) zusammenzufassen sind, indem dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe mit ihrem früheren Wert zugerechnet werden.[31] Zur Ermittlung der Steuer auf den Letzterwerb wird von der Steuer für den Gesamtbet...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestlohnsumme

Rz. 180 Die Gewährung des Verschonungsabschlags ist sozusagen auflösend bedingt. Stellt sich jedoch nach Ende der Lohnsummenfrist (fünf bzw. sieben Jahre) heraus, dass die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, vermindert sich der dem Steuerpflichtigen bereits gewährte Verschonungsabschlag nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13a Abs. 3 S. 5 ErbStG).[258] Allerd...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 53 Geht dasselbe Vermögen innerhalb von 10 Jahren auf Steuerpflichtige der Steuerklasse I mehrfach über, wird der letzte Erwerb, sofern es sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt, gem. § 27 ErbStG begünstigt. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass Familienvermögen durch mehrere Übergänge innerhalb kurzer Zeit zu hoch besteuert wird.[35] Die Steuer wird al...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 6. Ertragsteuern

Rz. 82 Der Unternehmenswert ermittelt sich durch Diskontierung der den Anteilseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse sind daher sowohl die Ertragsteuern des Unternehmens sowie grundsätzlich auch Ertragsteuern auf Ebene der Unternehmenseigner wertmindernd zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind zunächst um in- und ausländi...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / 4. Grundsätzliche steuerliche Zielsetzung bei Management-Beteiligungen

Rz. 61 Aus der Sicht des Managements besteht die Zielvorgabe stets darin, die steuerliche Belastung so gering wie irgend möglich zu halten. Im Idealfall sollten also überhaupt keine Einkünfte im Sinne des EStG entstehen. Dies ist allerdings seit Einführung der Abgeltungssteuer praktisch nicht mehr denkbar. Denn selbst wenn sich die Management-Beteiligung (bezogen auf den ein...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 8. Nachsteuer-Betrachtung

Rz. 105 Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der Netto-Zuflüsse an die Unternehmenseigner bestimmt. Die finanziellen Überschüsse aus dem Unternehmen sind mit den aus einer gleichartigen Alternativinvestition in Unternehmen zu erzielenden finanziellen Überschüssen zu vergleichen.[188] Sofern die finanziellen Überschüsse um persönliche Ertragsteuern vermindert werde...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Behaltensvorschriften auf den Lohnsummentest

Rz. 199 Wird das gesamte begünstigte Vermögen vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ohne entsprechende Reinvestition veräußert oder aufgegeben und gleichzeitig die anteilig zu ermittelnde Mindestlohnsumme unterschritten, ist der Verschonungsabschlag zu kürzen.[290] Die wegfallenden Verschonungsabschläge wegen der schädlichen Verfügung über das begünstigte Vermögen und wegen d...mehr