Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. "Nicht abschließend geprüft"

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einzige Voraussetzung für den Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO ist, dass der Steuerfall noch nicht abschließend geprüft ist. Unter Prüfung ist jegliche Prüfung im Rahmen der Ermittlungen nicht nur hinsichtlich des Sachverhalts, sondern auch hinsichtlich der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts zu verstehen, und zwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsschutz

Tz. 90 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen den Folgeänderungsbescheid nach § 174 AO ist ein Einspruch nach § 347 AO statthaft. Die Einspruchsentscheidung kann mit der Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO) angegriffen werden. Tz. 91 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Dritte kann gegen den ihm gegenüber ergangenen Änderungsbescheid jedoch lediglich Einwendungen gegen di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Endgültige Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 2 AO

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorläufige Steuerfestsetzung kann jederzeit für endgültig erklärt werden. Ist die Ungewissheit i. S. des § 165 Abs. 1 Satz 1 AO beseitigt, muss die Finanzbehörde den Bescheid ungeändert oder nach Änderung für endgültig erklären bzw. bei teilweisem Wegfall der Ungewissheit die Vorläufigkeit einschränken. Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere Tatsachen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Andere Tatsachen wirken nur für und gegen den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintreten (s. § 425 BGB). So berührt eine Stundung (s. § 222), die einem Gesamtschuldner gewährt wird, nur diesen und lässt die Fälligkeit der Forderung gegenüber den anderen Gesamtschuldnern unberührt. Dasselbe gilt für die Aussetzung der Vollziehung (s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Ausschließlich automationsgestützte Steuerfestsetzungen (§ 155 Abs. 4 AO)

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die durch das StModernG mit Wirkung vom 01.01.2017 eingefügte Regelung ist wesentlicher Teil der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens mit dem Ziel vollautomatischer, vom RMS (§ 88 Abs. 5 AO) begleiteter und unterstützter Veranlagung. Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 4 Satz 1 AO können Steuerfestsetzungen, Anrec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebung oder Änderung bei unrichtigen Daten (§ 175b Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 175b Abs. 2 AO ist ein Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern, soweit von mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzbehörde übermittelte Daten i. S. von § 93c AO, die nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO als Angaben des Stpfl. gelten, zu dessen Ungunsten unrichtig sind. Nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO gilt dies, wenn und soweit der Stpfl. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 28 Zuständigkeitsstreit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Fälle des positiven oder negativen Kompetenzkonfliktes sowie die Zuständigkeitsbestimmung bei sonstigen Zweifeln, in denen nur eine Behörde objektiv zuständig ist. Bei eindeutiger Mehrfachzuständigkeit greift § 25 AO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Vermeidung des Stillstands der Behördentätigkeit wird ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Schätzung vor Ergehen eines Grundlagenbescheids (§ 162 Abs. 5 AO)

Tz. 40 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 155 Abs. 2 AO kann die Finanzbehörde einen Steuerbescheid als Folgebescheid erlassen, wenn der erforderliche Grundlagenbescheid noch nicht erlassen wurde (dazu s. § 155 AO Rz. 16 ff.). Dazu kann sie alle in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen der Höhe und dem Grunde nach schätzen (BFH v. 20.01.2010, X...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jope, Der Anknüpfungspunkt "geringfügige Abweichungen" bei der Selbstanzeige: materieller Tatbegriff contra Berichtigungsverbund, NZWiSt 2012, 59; Prowatke/Kelterborn, Zur Wirksamkeit von Selbstanzeigen bei "geringfügiger Unvollständigkeit", DStR 2012, 640; Beyer, Wird eine Selbstanzeige mit Schätzwerten noch geduldet? AO-StB 2013, 385; Burger, Die Verjährungsregelung in § 376 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Grundlagenbescheid

Tz. 94 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundlagenbescheide sind nach der Legaldefinition des § 171 Abs. 10 Satz 1 AO Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide oder andere Verwaltungsakte, die für die Festsetzung einer Steuer bindend sind. Obwohl der Wortlaut des § 171 Abs. 10 AO eine Bindungswirkung für die "Steuer" verlangt, findet die Norm auch auf ein zweistelliges Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fall von geringer Bedeutung (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 74 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Fall von geringer Bedeutung i. S. des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO ist anzunehmen, wenn es sich um einen leicht überschaubaren Sachverhalt handelt, die Einkünfte leicht zu ermitteln und nach einfachem Schlüssel auf die Beteiligten zu verteilen sind und die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei den Beteiligten gering oder nahez...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Freistellungsbescheid

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Freistellungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der verbindlich feststellt, dass aufgrund des geprüften Sachverhalts von demjenigen, an den sich der Freistellungsbescheid richtet, keine Steuer geschuldet wird; die Freistellung kann ganz oder teilweise, z. B. für einen bestimmten Besteuerungszeitraum erfolgen (u. a. BFH v. 13.11.1996, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zulässigkeit des Finanzrechtswegs (§ 33 FGO); ist der Finanzrechtsweg nicht gegeben, erlässt das FG indessen kein Prozessurteil, sondern verweist den Rechtsstreit gem. § 155 Satz 1 FGO i. V. m. § 17a Abs. 2 GVG an das zuständige Gericht; örtliche und sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (§§ 35f., 38 f. FGO) Tz. 29 Stand: 22. A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Becker, Praktische Probleme bei Eintritt und Wegfall der Liebhaberei, INF 2001, 487; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierende Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; Bippus, Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen – Störfall Verfahre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Begriff des "Sachverhalts" bei widerstreitenden Steuerfestsetzungen, DB 1981, 1254; von Wedelstädt, Vertrauensschutz als Voraussetzung und Beschränkung der Aufhebung und Änderung nach § 174 AO, DB 1981, 2574; App, Anwendung von § 174 AO auf grenzüberschreitende Sachverhalte, DB 1985, 939; Seitrich, Widerstreitende Steuerfestsetzung und Verböserungsverbot, DStZ 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 173a AO ermöglicht die Aufhebung oder Änderung von bestandskräftigen Steuerbescheiden, soweit der Stpfl. aufgrund eines (bei Erstellung der Steuererklärung aufgetretenen) Schreib- oder Rechenfehlers der Finanzbehörde bestimmte Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat und diese Tatsachen nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bekanntgabe durch Postübermittlung (§ 122 Abs. 2 AO)

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Übermittlung eines schriftlichen Steuerverwaltungsakts durch die Post im Geltungsbereich der AO gilt dieser mit dem dritten Tage nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (sog. Bekanntgabefiktion), außer wenn er nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Adressat seinen Wohnsit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Höhere Steuer oder niedrigere Steuer

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die unter die Vorschrift fallenden Bescheide aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden (s. Rz. 17 ff.), die zu einer höheren Steuer führen. Ob eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, hängt in erster Linie ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Tatsachen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (st. Rspr. BFH v. 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714 m. w. N.; AEAO zu § 173, Nr. 1.1). Bei den Besteuerungsgrundlagen i. S. von § 199 Abs. 1 AO ha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolgen

Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 4 AO dient der materiellen Rechtmäßigkeit. Folglich steht trotz des Wortlauts "kann" die Folgeänderung nicht im Ermessen des FA (BFH v. 14.03.2012, XI R 2/10, BStBl II 2012, 653; auch s. Rz. 52; Rüsken in Klein, § 174 AO Rz. 63). Bei Aufhebung oder Änderung des fehlerhaften Bescheids sind daher aus dem zugrundeliegenden Sachv...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unlautere Mittel (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit er durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist. Die Vorschrift übernimmt die in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für den dortigen Anwendungsbereich getroffene Regelung für die unter § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 Satz 1 AO mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Abzustellen ist dabei nach der in der AO geltenden Erklärungstheorie allein darauf, wie der Empfänger den Verwaltungsakt nach seinem Horizont verstehen konnte und nicht darauf, was die Behörde regeln wollte (s. § 124 AO Rz. 8 f.)....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Klagebefugnis im Allgemeinen (§ 40 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 40 Abs. 2 FGO schließt nicht nur die Popularklage aus. Die grds. Beschränkung auf den unmittelbar Betroffenen ("Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, … in seinen Rechten verletzt zu sein") schließt sowohl eine gewillkürte Prozessstandschaft aus (BFH v. 31.03.1981, VIII B 53/80, BStBl II 1981, 696) als auch die Wahrnehmung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Unbilligkeit aus sachlichen Gründen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unbilligkeit liegt in der Sache selbst, wenn sie sich als unmittelbare Folge der Besteuerung, also aus dem steuerlichen Tatbestand, unabhängig von der Wirtschaftslage des Schuldners ergibt. Dabei ist maßgebend, ob nach dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers auf dem in Frage kommenden Steuerrechtsgebiet angenommen wer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Erlass, Aufhebung oder Änderung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Folgebescheid ist von Amts wegen zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit der Grundlagenbescheid erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Der Finanzbehörde obliegt kein Ermessen (BFH v. 29.06.2005, X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749; BFH v. 16.07.2003, X R 37/99, BStBl II 2003, 867; AEAO zu § 175, Nr. 1.2 Satz 1). Tz. 12 Stand: 22. A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Buchführung und Bilanz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bloße Feststellung, dass eine Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, ist selbst keine Tatsache, sondern nur Schlussfolgerung aus den diese Beurteilung rechtfertigenden einzelnen Tatsachen der konkreten Gestaltung der Aufzeichnungen (BFH v. 16.09.1964, IV 42/61 U, BStBl III 1964, 654; FG Münster v. 23.08.2000, 10 K 7637/98, EFG 2001, 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175b AO ist die gesetzliche Grundlage für die Änderung oder Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide, wenn Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen i. S. von § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt worden sind, bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b Abs. 1 AO), wenn derartige Daten...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 2. Alt. FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtungsklage ist auf die Vornahme eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsaktes gerichtet, wie § 40 Abs. 1 2. Alt. FGO regelt. Ihre Zulässigkeit setzt zunächst voraus, dass der Kläger zuvor im Verwaltungsverfahren vor der FinBeh einen Antrag auf Erlass des begehrten Verwaltungsakts gestellt hat (BFH v. 12.01.2012, II B...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Durchführung der Aufhebung oder Änderung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Änderung nach § 173a AO ist – wie auch sonst bei Anwendung der §§ 172ff. AO – zwingend durchzuführen. Die Finanzbehörde hat insoweit kein Ermessen (von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 1020; von Wedelstädt in Gosch, § 173a AO Rz. 23; Loose in Tipke/Kruse, § 173a AO Rz. 10). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 173a AO erla...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Groll, Immer wieder Probleme mit § 177 AO, DStZ 2000, 882; Söhn, Berichtigung von materiellen Fehlern, StuW 2000, 232; Käferle, Die steuerliche Auswertung von Steufa-Berichten durch Wohnsitz-FÄ, PStR 2001, 228; Kies, Besonderheiten bei Einspruchsverfahren gegen korrigierte Steuerbescheide, DStR 2001, 1555; von Wedelstädt, Die präkludierende Fristsetzung der Finanzbehörde – F...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da Steuerbescheide Verwaltungsakte (§§ 155 Abs. 1 Satz 2, 118 Satz 1 AO) sind, gelten für sie die allgemeinen Regeln der §§ 119, 120 Abs. 1, §§ 121, 124 und 125 AO, auf die insoweit verwiesen wird (s. auch AEAO zu § 157, Nr. 2). Ihre Bekanntgabe richtet sich nach § 122 AO; sie soll aus Gründen des Steuergeheimnisses regelmäßig in geschlo...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beseitigung eines Widerstreits

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der angemessenen Gestaltung bedarf es gegebenenfalls der Aufhebung derjenigen Steuerfestsetzungen, die der Umgehungstatbestand ausgelöst hat. Das Ziel der Vorschriften über die Steuerumgehung besteht darin, im Ergebnis nicht die Umgehungsteuer, sondern die umgangene Steuer zu erheben. Dem würde e...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkung der Rücknahme

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit der Rücknahme des Einspruchs wird das Verfahren beendet. Einer abschließenden Entscheidung bedarf es nicht; sie ist aber als rein deklaratorisch wirkende Verfügung für die Klarheit der verfahrensrechtlichen Lage möglich. Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die trotz wirksamer Einspruchsrücknahme erlassene Einspruchsentscheidung is...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Sorgenfrei, Steuerhinterziehung in mittelbarer Täterschaft bei Publikumsgesellschaften, wistra 2006, 370; Spatschek/Bertrand, Rücktritt vom Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen als Alternative zur strafbefreienden Selbstanzeige, DStR 2015, 2420. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Versuch der Steuerhinterziehung ist nach § 370 Abs. 2 AO strafbar. Der Versuc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 177 AO ordnet die Berichtigung von materiellen Fehlern (s. Rz. 11) an, wenn ein Bescheid aufgehoben oder geändert wird. § 177 AO ergänzt die Korrekturvorschriften, durch welche die Bestandskraft von Steuerfestsetzungen durchbrochen wird. Für die Anwendung des § 177 AO müssen die Voraussetzungen einer Korrekturnorm und ein weiterer mate...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Anwendungsbereich des § 127 AO fallen alle Verwaltungsakte im Sinne des § 118 AO, d. h. sonstige Verwaltungsakte, Steuerbescheide und Bescheide über Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. § 127 AO findet auch in berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem StBerG Anwendung (BFH v. 17.08.2004, VII B 14/04, n. v.). Der Anwendungsbereich des §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Mehrfache Berücksichtigung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Sachverhalt ist berücksichtigt, wenn er dem FA bei der Entscheidungsfindung bekannt war und als Entscheidungsgrundlage herangezogen und verwertet wurde (BFH v. 06.03.1990, VIII R 28/84, BStBl II 1990, 558; auch BFH v. 16.10.2013, I B 8/13, BFH/NV 2014, 378). Nicht erforderlich ist, dass sich der Sachverhalt steuerlich ausgewirkt hat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung tritt nur "insoweit" ein, als die betragsmäßige Auswirkung des Antrags reicht (Kruse in Tipke/Kruse, § 171 AO Rz. 15). Ein eingeschränkter Antrag bewirkt ebenfalls eine Teilverjährung. Wird ein eingeschränkter Antrag nach Ablauf der Festsetzungsfrist erweitert, hat dies keine Auswirkung mehr auf die eingetretene Teilve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1958 BGB: Gegen den Erben kann vor Annahme der Erbschaft ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, gerichtlich nicht geltend gemacht werden. In entsprechender Anwendung dieser Vorschrift darf gegen den Erben vor Annahme der Erbschaft kein Verwaltungsakt erlassen werden. Dies betrifft nicht nur das Vollstreckungsverfahren, sond...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Schätzungen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch Schätzungen sind lediglich Schlussfolgerungen und keine Tatsachen (BFH v. 26.02.2002, X R 59/98, BStBl II 2002, 450). Ein Steuerbescheid kann nach § 173 Abs. 1 AO aber geändert oder aufgehoben werden, wenn neue Tatsachen festgestellt werden, die der Schätzung zugrunde liegen (sog. Schätzungsgrundlagen, BFH v. 05.08.2004, VI R 90/02...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 42 Umfang der Anfechtbarkeit

Schrifttum Von Wedelstädt, Ressortfremde Verwaltungsakte als Grundlagenbescheide – Wann liegen sie vor und welche Rechtsfolgen bewirken sie?, AO-StB 2014, 150; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 42 FGO können Verwaltungsakte, die unanfechtbare Verwaltungsakte ändern, grds. nur insoweit angegr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 206 Bindungswirkung

Schrifttum S. Schrifttum zu § 204 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindungswirkung der verbindlichen Zusage setzt voraus, dass der verwirklichte Sachverhalt mit dem der verbindlichen Zusage zugrunde gelegten Sachverhalt identisch ist (§ 206 Abs. 1 AO). Ist dies nicht der Fall, ist die Finanzbehörde an die Zusage auch ohne deren Widerruf nicht gebunden (AEAO zu § 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Saldierungsrahmen

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Saldierungsrahmen ergibt sich aus der Mehr- oder Minderbesteuerung aufgrund der Korrektur des Bescheids. Beispiel Ursprünglich wurde eine Steuer i. H. v. 4 000 EUR festgesetzt. Dieser Steuerbescheid wurde geändert. Die Steuer wurde auf 6 000 EUR festgesetzt. Folglich entsteht eine Mehrbesteuerung i. H. v. 2 000 EUR. Wurde ein materiel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Rechtsschutz gegenüber den Anforderungen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch schriftliche Aufforderungen zur Mitwirkung i. S. des § 200 Abs. 1 Satz 2 AO wie die Bitte des Prüfers, einen Raum zur Verfügung zu stellen, Buchführungsunterlagen und Belege bereitzustellen, Aufklärung über bestimmte Sachverhalte zu geben, sind i. d. R. keine Verwaltungsakte, sondern als Vorbereitungshandlungen Realakte, die auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Ergehen aufgrund der irrigen Beurteilung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid ist aufgrund der irrigen Beurteilung des Sachverhalts ergangen, wenn die fehlerhafte Steuerfestsetzung aus dem Irrtum resultiert. Voraussetzung ist, dass das FA in Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhaltes entschieden hat; eine umfassende Prüfung desselben ist indes nicht erforderlich (BFH v. 22.12.1988, V B 148/87...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid braucht auch nicht zu ergehen, wenn die Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichten ist. Steuerzeichen bzw. Steuerstempler sind vorgesehen bei der Tabaksteuer und der Rennwett- und Lotteriesteuer. Nicht der Erwerb des Steuerzeichens oder der Wertkarte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unzulässigerweise erklärte Vorläufigkeit

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorläufigkeit muss in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ungewissheit über den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO) oder über die Rechtsgültigkeit einer anzuwendenden Norm (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO) stehen (BFH v. 27.11.1996, X R 20/95, BStBl II 1997, 791). Wird sie unzulässigerweise verfügt, so ist der S...mehr