Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Änderungssperre nach § 173 Abs. 2 AO

Tz. 48 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 173 Abs. 2 AO können Steuerbescheide abweichend von § 173 Abs. 1 AO, soweit sie aufgrund einer Außenprüfung ergangen sind, nur geändert oder aufgehoben werden, wenn eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) vorliegt. Trotz der Wörter "können nur" ist dem FA kein Ermessen eingeräumt. D...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Abgrenzung von anderen Bescheiden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um Steuerbescheide handelt es sich beim Lohnsteuer-Nachforderungsbescheid bzw. beim Bescheid über pauschale Lohnsteuer (BFH v. 28.11.1990, V R 115/87, BStBl II 1991, 488 m. w. N.), da der Arbeitgeber nicht für eine fremde Schuld haftet, sondern für eine eigene Schuld einzustehen hat. Da der Begriff des Steuerbescheids die Festsetzung ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerfestsetzung, bei der die Berücksichtigung des Sachverhaltes unterblieben ist, kann nachgeholt, aufgehoben oder geändert werden. Obwohl der Gesetzeswortlaut von "kann" spricht, obliegt der Finanzbehörde kein Ermessen (BFH v. 28.11.1989, VII R 83/86, BStBl II 1990, 458; von Wedelstädt in Gosch, § 174 AO Rz. 85 m. w. N.; von Wede...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; App, Zum Umfang der Vorläufigkeit einer Steuerfestsetzung gem. § 165 AO, DStR 1994, 127; Brockmeyer, Klagen gegen vorläufige Steuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Streitpunkte, DStZ 1996, 1; Brüggemann, Berücksichtigung von Rechtsfehlern im Rahmen d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung des § 155 Abs. 2 AO durchbricht als vorläufige Maßnahmeden Grundsatz der Trennung von Feststellungs- und Festsetzungsverfahren, wonach gesondert festzustellende Besteuerungsgrundlagen nicht durch einen Folgebescheid geregelt werden dürfen und umgekehrt (s. § 182 AO Rz. 2): Auch wenn ein erforderlicher Grundlagenbescheid noc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift zieht die Konsequenz aus der Tatsache, dass das Vollstreckungsverfahren ein eigenständiger Verfahrensabschnitt im Besteuerungsverfahren ist. Einwendungen gegen Maßnahmen anderer Verfahrensabschnitte, z. B. die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids im Steuerfestsetzungsverfahren betreffend, können im Einspruchs- bzw. Klageve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmtheit des Regelungsinhalts

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Verwaltungsakt muss sich eindeutig und zweifelsfrei der Inhalt der Regelung, also das, was gewollt ist, ergeben. Abzustellen ist zunächst auf den Tenor (Ausspruch) des Verwaltungsakts. Nicht zum "Inhalt" des Verwaltungsakts i. S. des § 119 Abs. 1 AO gehören Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, für die § 119 Abs. 1 AO kei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. "In der Annahme, dass er in einem anderen Bescheid zu berücksichtigen sei"

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung des bestimmten Sachverhaltes muss in der Annahme unterblieben sein, dass der Sachverhalt in einem anderen Steuerbescheid, nämlich eines anderen Stpfl., eines anderen Veranlagungszeitraums oder einer anderen Steuerart zu berücksichtigen sei. Hierüber muss das FA eine konkrete Vorstellung gehabt haben, ein bloßes Vers...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen vorläufig festgesetzt werden, gleichgültig, ob in einem erstmaligen oder in einem Änderungsbescheid. Es steht im Ermessen der Finanzbehörde, ob und inwieweit sie eine Steuer vorläufig festsetzt. In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2a und 3 AO ist der Ermessensspielraum bis auf N...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verletzung der örtlichen Zuständigkeit

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler in der örtlichen Zuständigkeit führen nicht zur Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 AO). Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit bewirkt zwar eine Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsakts, jedoch kann gem. § 127 AO nicht allein aus diesem Grund die Aufhebung des Verwaltungsakts beansprucht werden, wenn keine an...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Aussetzung der Steuerfestsetzung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter denselben Voraussetzungen, unter denen eine Steuer vorläufig festgesetzt werden kann, kann die Steuerfestsetzung auch insgesamt gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Es handelt sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer nach § 155 Abs. 1 Satz 3 AO (BFH v. 23.01.2013, X R 32/08, BStBl II 2013, 423; Schuster...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Folgebescheid

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 AO erwähnt zwar allein den Steuerbescheid als Folgebescheid, nach dem Zweck der Norm sind jedoch auch andere Folgebescheide als der Steuerbescheid zu korrigieren, so etwa Feststellungsbescheide (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO), Steuermessbescheide (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO) und Zerlegungsbescheide (§ 185 AO i. V. m. § 184 Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kleinbetragsverordnung (KBV)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Ermächtigung hat das BMF schon 1980 durch Erlass der KBV Gebrauch gemacht. Sie ist zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) geändert worden und gilt für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind (Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO). Die KBV be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wiedereinsetzung (§ 126 Abs. 3 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Versäumt ein Beteiligter (§ 78 AO) die rechtzeitige Anfechtung eines Steuerverwaltungsakts deshalb, weil dem Verwaltungsakt die nach § 121 AO erforderliche Begründung fehlt oder die nach § 91 AO erforderliche Anhörung unterblieben ist, so gilt nach § 126 Abs. 3 AO die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist als nicht verschuldet. Diese gesetz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Vorbehalt kann jederzeit durch Bescheid von Amts wegen oder auf Antrag des Stpfl. aufgehoben werden (§ 164 Abs. 3 Satz 1 AO). Die Aufhebung muss ausdrücklich erfolgen, da für sie als Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 3 Satz 2 AO) § 157 Abs. 1 Satz 1 und 3 AO sinngemäß gilt, d. h. die Aufhebung schriftlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO), dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt, erlassen, aufgehoben, oder geändert wird. Die darin normierte Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid lässt die Durchbr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Antrag

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der rechtswidrige Bescheid ist nur auf Antrag aufzuheben oder zu ändern. Für den Antrag ist keine Form vorgeschrieben, er kann auch mündlich gestellt werden. Antragsbefugt ist derjenige, der durch den fehlerhaften Bescheid zu Unrecht herangezogen wurde. Der Antrag ist gegen den rechtswidrigen Bescheid zu stellen. Wird er irrtümlich gege...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Automatisch erstellte Verwaltungsakte (§ 121 Abs. 2 Nr. 3 AO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde ist gleichfalls von einer Begründung befreit, wenn sie gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mithilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist. Die Vorschrift ist unanwendbar, wenn es sich – wie bei einem Steuerbescheid – um die R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 92 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 10 AO gewährleistet, dass der Finanzbehörde für die Auswertung von Grundlagenbescheiden ausreichende Zeit zur Verfügung steht (BFH v. 05.10.2004, VII R 7/04, BStBl II 2006, 343). Nach Erlass, Änderung oder Aufhebung eines Grundlagenbescheids endet die Festsetzungsfrist für den Folgebescheid nicht vor Ablauf von zwei Jahren. I...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. § 165 Abs. 2 Satz 1 AO

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vorläufige Steuerfestsetzungen können aufgehoben oder geändert werden, soweit die Vorläufigkeit reicht. Die Aufhebung oder Änderung nach § 165 Abs. 2 Satz 1 AO ist in das pflichtgemäße Ermessen der Finanzbehörde gestellt. Das Gesetz sieht für die Aufhebung und Änderung keine weiteren Voraussetzungen, insbes. nicht vor, dass die Ungewiss...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Schriftlicher Verwaltungsakt (§ 251 Abs. 3 AO)

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bestreitet der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, erlässt das FA gem. § 251 Abs. 3 AO einen Verwaltungsakt, in dem es über Grund und Höhe der angemeldeten Forderung entscheidet (BFH v. 18.11.1999, V B 73/99, BFH/NV 2000, 548; BFH v. 19.03.2013, II R 17/11, BStBl II 2013, 639). ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 67 Klageänderung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 67 FGO geregelte Klageänderung betrifft die Änderung der Klageart, der Beteiligten, des Anfechtungsgegenstands sowie des Streitgegenstands während der Rechtshängigkeit (s. § 65 FGO Rz. 4; s. § 66 FGO Rz. 1 ff.). § 67 FGO betrifft nur die gewillkürte, d. h. von einem Beteiligten beantragte Klageänderung, während die Klageänderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steueranmeldung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 168 Satz 1 AO steht eine Steueranmeldung – ggf. nach Zustimmung der Finanzbehörde (§ 168 Satz 2 AO) – einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich, eine Steuerfestsetzung durch besonderen Steuerbescheid entfällt (s. § 168 AO Rz. 2). Voraussetzung ist, dass sie wirksam ist, d. h. u. a., dass sie eigenhändig unter...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 168 Satz 1 AO steht die Steueranmeldung grundsätzlich mit Eingang beim FA einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich und entfaltet die Rechtswirkungen nach § 164 AO, soweit sie eine Zahllast aufweist und nicht zu einer Herabsetzung der zu zahlenden Steuer führt (§ 168 Satz 2 AO). Der Vorbehalt der Nachprüfung w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Nachträgliche Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird nach Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens der Steuerbescheid aufgehoben oder die Steuerfestsetzung zugunsten des ehemaligen Rechtsbehelfsführers geändert bzw. wirkt sich eine Berichtigung nach § 129 AO zu seinen Gunsten aus, so ist nach § 237 Abs. 5 AO der Zinsbescheid nicht mehr zu korrigieren. Steuerbescheid ist auch die Steuera...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Festsetzung der Stundungszinsen

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Stundungszinsen (zur Höhe s. § 238 AO) werden durch Zinsbescheid festgesetzt (s. § 239 AO Rz. 2). Der Zinsbescheid kann mit der Stundungsverfügung äußerlich verbunden werden. Aus § 234 Abs. 1 Satz 1 AO ergibt sich, dass die Stundungsverfügung Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10) für die Festsetzung der Stundungszinsen ist. Wird die Stu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Auswirkung der Verletzung der Ermittlungspflicht

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach Treu und Glauben ist eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ("die zu einer höheren Steuer" führt) dann nicht zulässig, wenn die Nichtkenntnis auf einer Verletzung der amtlichen Aufklärungspflichten (§ 88 AO) beruht (BFH v. 13.11.1985, II R 208/82, BStBl II 1986, 241; BFH v. 11.11.1987, I R 108/85, BStBl II 1988, 115; BFH v. 25.02...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Abgrenzungen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht zum Inhalt des Steuerbescheids gehören das Leistungsgebot (§ 254 AO) sowie die Abrechnung bzw. Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen bzw. einbehaltenen Steuerabzugsbeträgen sowie von Anrechnungsbeträgen. Es handelt sich hierbei um aus Zweckmäßigkeitserwägungen mit dem Steuerbescheid verbundene eigenständige Verwaltungsakte, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 157 Abs. 1 Satz 3 AO ist den Steuerbescheiden und den ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. § 155 AO Rz. 30) eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen. Sie setzt die Rechtsbehelfsfrist in Gang (§ 356 Abs. 1 AO), und zwar auch dann, wenn sie in deutscher Sprache gegenüber einem des Deutschen nicht mächtigen Ausländer erfolgt (BFH v. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Umfang der Vorläufigkeit wird der Steuerbescheid materiell nicht bestandskräftig. Die Vorläufigkeit bezieht sich auf die Steuerfestsetzung und nicht auf einzelne Besteuerungsgrundlagen, obwohl Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Steuerbescheids dadurch angegeben werden, dass eine einzelne Besteuerungsgrundlage als ungewiss gekennz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Pfändungsverfügung kann – und muss – Einspruch eingelegt werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO), wenn die Pfändung als solche rechtswidrig ist, z. B. wegen einer Überpfändung. Im einstweiligen Rechtsschutz kann Aussetzung der Vollziehung der Pfändungsverfügung beantragt werden (§§ 361 AO, 69 FGO). Einwendungen gegen den Steuerbescheid ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 2 AO greift, soweit sich die offenbare Unrichtigkeit auswirkt (BFH v. 08.03.1989, X R 116/87, BStBl II 1989, 531). Wird bspw. ein Steuerbescheid, bei dessen Erlass eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen ist, einen Monat vor Ablauf der Festsetzungsfrist bekannt gegeben, so ermöglicht § 171 Abs. 2 AO zw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verursachung der fehlerhaften Steuerfestsetzung durch den Steuerpflichtigen (§ 174 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid darf nur geändert werden, wenn die unzutreffende Berücksichtigung auf eine Erklärung oder einen Antrag des Stpfl. zurückzuführen ist. Der Stpfl. muss selbst, allein oder überwiegend, die fehlerhafte Berücksichtigung verursacht haben (BFH v. 03.03.2011, III R 45/08, BStBl II 2011, 673). Der Grund für diese Einschränkun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 1977 AO, DB Beilage 20/86; Gosch, Das Wiederaufgreifen unanfechtbar abgeschlossener Verwaltungsverfahren im Steuerrecht, DStZ 1991, 445; Randak, Bindungswirkungen von Verwaltungsakten, JuS 1992, 32; Seibert, Europarechtliche Frist- und Bestandskrafthemmungen im Steuerrecht, BB 1995, 54...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Korrektur im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht ein Steuerverwaltungsakt auf einer Norm, die im Widerspruch zum Europarecht steht, gibt es keine europarechtliche Ermächtigungsnorm für die Änderung des betroffenen Verwaltungsakts. Nach der Rechtsprechung des EuGH richtet sich die Änderung vielmehr nach dem jeweiligen nationalen Verwaltungsrecht der EU-Mitgliedstaaten (EuGH v. 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Vorgreifliche Tatsachen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 AO handelt es sich bei sog. vorgreiflichen Rechtsverhältnissen, d. h. bei Rechtsverhältnissen, über die in einem eigenständigen Verfahren durch eine andere Behörde oder ein Gericht eines anderen Ressorts entschieden wird und an deren Bestehen oder Nichtbestehen steuerrechtliche Folgen geknüpft werden, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Unwirksamkeit der tatsächlichen Verständigung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die tatsächliche Verständigung ist unwirksam, wenn sie unter Ausübung von unzulässigem Druck oder unter der Drohung mit einem noch anhängigen Strafverfahren zustande kommt (FG Münster v. 29.01.1996, 8 V 5581/95 E, EFG 1996, 464; BMF v. 30.07.2008, BStBl I 2008, 831, Nr. 8), wenn entweder der Stpfl. Tatsachen verschwiegen oder das FA sein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Bekanntgabe an Bevollmächtigten (§ 122 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat ein Beteiligter einen Bevollmächtigten bestellt (s. § 80 Abs. 1 AO) und sind Bestellung, Name und Anschrift der Behörde mitgeteilt worden, so kann der Verwaltungsakt gem. § 122 Abs. 1 Satz 3 AO an den Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Ob die Behörde dies tut, steht in ihrem pflichtgemäßen Ermessen (s. § 5 AO). Kein Wahlrecht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 218 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde über alle Streitigkeiten, die das Bestehen oder Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen betreffen, durch besonderen Verwaltungsakt – Abrechnungsbescheid – entscheiden; dies betrifft auch Streitigkeiten über Erstattungsansprüche (s. § 37 AO (Abs. 2), s. § 218 AO (Abs. 2 Satz 2)). Der Anspruch des...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Frist

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zustimmung bzw. den Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist zwar keine Frist vorgeschrieben. Die Behörde kann jedoch – abgesehen von dem Fall der Abhilfe eines Einspruchs oder einer Klage – den Steuerbescheid oder gleichgestellten Bescheid nur dann zugunsten des Stpfl. ändern oder aufheben, wenn und soweit dieser ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen der Drittwirkung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 166 AO genannten Personen sind nach Eintritt der Bestandskraft der die Drittwirkung ausübenden Steuerfestsetzung bzw. des der Steuerfestsetzung gleichzusetzenden Bescheides mit Einwendungen gegen Form und Inhalt des Steuerbescheides, also gegen dessen Rechtswirksamkeit und Bestandskraft, ausgeschlossen (BFH v. 19.12.2000, VII R...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Umfang der Ablaufhemmung

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Hemmung tritt hinsichtlich des gesamten Steueranspruchs ein, sodass trotz Anfechtung eines bestimmten Betrages, im Unterschied zu der Antragsbeschränkung i. S. des § 171 Abs. 3 AO, nicht nur der bestimmte Teil des Steuerbescheides von der Ablaufhemmung erfasst ist (BFH v. 23.04.2003, IX R 28/00, BFH/NV 2003, 1140; Kruse in Tipke/Kru...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ausschlusswirkung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat die Finanzbehörde dem Einspruchsführer ermessensfehlerfrei eine Ausschlussfrist gesetzt, dürfen nicht fristgerecht vorgebrachte Beweismittel und Erklärungen nicht mehr zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Es besteht ein gesetzliches Berücksichtigungsverbot. Ein Verzögerungserfordernis wie in § 79b Abs. 3 FGO besteht nicht. Aus §...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fehlen der Begründung

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehlt es an der nach § 121 Abs. 1 AO erforderlichen schriftlichen Begründung (s. Rz. 12), so ist der Steuerbescheid mit der Einschränkung des § 127 AO anfechtbar. Der Mangel ist aber gem. § 126 Abs. 1 Nr. 2 AO durch nachträgliche Mitteilung der Begründung heilbar. Die Nachholung ist bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz eines finanzger...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verbindungsgebot

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der als Ordnungsvorschrift einzustufenden Regelung in § 152 Abs. 3 AO ist der Verspätungszuschlag regelmäßig "mit der Steuer" festzusetzen, d. h. in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Steuerfestsetzung, nicht unbedingt auf demselben Schriftstück (s. BFH v. 11.06.1997, X R 14/95, BStBl II 1997, 642). Ein zeitlicher Zusam...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Deklaratorische und konstitutive Steuerverwaltungsakte

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Deklaratorisch (rechtsfeststellend = rechtsbeständig) ist ein Verwaltungsakt, der lediglich formell die zwingend aus dem Gesetz resultierenden Folgen für einen bestimmten Sachverhalt konkretisierend feststellt. So benennt der (objektiv richtige) Steuerbescheid lediglich den kraft Gesetzes bereits entstandenen Steueranspruch und schafft ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gesamtrechtsnachfolge

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Gesamtrechtsnachfolger muss die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegenüber dem Stpfl. gegen sich gelten lassen. Dies folgt daraus, dass mit dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge der Rechtsnachfolger in vollem Umfang in die Stellung des Vorgängers hineinwächst. Gesamtrechtsnachfolge liegt vor bei Erbfall, Verschmelzung und Umwa...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundlagenbescheid

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass bzw. die Anpassung eines Steuerbescheids knüpft an den Erlass, die Aufhebung oder Änderung eines Grundlagenbescheids an, dem Bindungswirkung für diesen Steuerbescheid zukommt. Der Gesetzestext verweist zum Begriff des Grundlagenbescheides auf die Legaldefinition des § 171 Abs. 10 AO. Grundlagenbescheide sind danach Feststellun...mehr