Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerhinterziehung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Exkulpationsmöglichkeit

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 70 Abs. 2 Satz 2 AO haben die Vertretenen eine Exkulpationsmöglichkeit. Sofern die Vertretenen aus der Tat des Vertreters keinen Vermögensvorteil erlangt haben, haften sie nicht, wenn sie diejenige Person, die die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Verkürzung begangen hat, sorgfältig ausgewählt und beaufsichtigt haben. Bei di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hechtner, Die strafbefreiende Selbstanzeige nach den Änderungen durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – Strafbefreiende Selbstanzeige erster und zweiter Klasse mit Zuschlag, DStZ 2011, 265; Wagner, Umgang mit der strafbefreienden Selbstanzeige "zweiter Klasse", DStZ 2011, 875; Roth, Die 50 000-Euro-Grenze gem. § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO: Nominalbetrag der Steuerhinterziehung oder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Wirkung der Selbstanzeige

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Selbstanzeige, die den Voraussetzungen des § 371 AO entspricht, schließt die Bestrafung des Anzeigenden aus – der Strafanspruch des Staates entfällt. Entgegen der überholten Rechtsprechung wirkt nur eine vollständige und zutreffende Selbstanzeige strafbefreiend, eine teilweise Straffreiheit kommt nicht mehr in Betracht (BGH v. 20.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bezweckt, beim Nutznießer einer Steuerhinterziehung dessen – steuerlich bedingten – Zinsvorteil, der durch spätere Festsetzung/Erhebung der hinterzogenen Beträge infolge steuerunehrlichen Verhaltens erlangt ist, wieder abzuschöpfen (BFH v. 18.07.1991, V R 72/87, BStBl II 1991, 781; BFH v. 27.09.1991, VI R 159/89, BStBl II ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / J. Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte im Zusammenhang mit Drittstaaten-Gesellschaften (§ 170 Abs. 7 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Art. 170 Abs. 7 AO regelt eine spezielle Anlaufhemmung für Steuern auf Einkünfte oder Erträge, die in Zusammenhang stehen mit Beziehungen zu einer Drittstaat-Gesellschaft i. S. von § 138 Abs. 3 AO, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Beschränkungen und Verbote der ZPO

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 319 AO gelten die durch §§ 850 bis 852 ZPO bestehenden Vollstreckungsbeschränkungen und -verbote bei der Vollstreckung von Steuerforderungen sinngemäß. § 850 ZPO Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen, das in Geld zahlbar ist, kann nur nach Maßgabe der §§ 850a bis 850i gepfändet werden. (2) Arbeitseinkommen im Sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Weidemann, § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO im funktionalen Zusammenhang mit dem Erklärungsdelikt des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wistra 2017, 13620 Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als dritte Begehungsform der Steuerhinterziehung nennt § 370 Abs. 1 Nr. 3 AO das pflichtwidrige Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern. Steuerzeichen sind Wertzeichen, die bei ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Teilnahme

Tz. 76 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unbeschadet der Akzessorietät der Teilnahme (= Abhängigkeit von einer strafbaren Haupttat, die zumindest in das Versuchsstadium gelangt sein muss) wird jeder Beteiligte – ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen – nach seiner eigenen Schuld bestraft (s. § 29 StGB). Tz. 77 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die besonders schweren Fälle ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anstiftung

Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als weitere Form der Teilnahme ist die Anstiftung zu erwähnen. Wer einen anderen zu dessen Tat vorsätzlich bestimmt, also seinen Tatentschluss hervorruft, wird gleich einem Täter bestraft (s. § 26 StGB). Die Anstiftungshandlung kann darin liegen, dass jemand für den Steuerpflichtigen ein System entwickelt, durch das dieser in die Lage v...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / X. Erstattung einer Anzeige (§ 171 Abs. 9 AO)

Tz. 91 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 9 AO verschafft der Finanzbehörde eine Mindestfrist von einem Jahr für die Verwertung von Nacherklärungen bzw. sonstigen in § 153 AO geregelten Anzeigen sowie von sog. Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung (§§ 371, 378 Abs. 3 AO). Die Aufzählung der Anzeigen ist abschließend. Die Jahresfr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Besteuerung des verdeckten Geschäfts

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Besteuerung wird nicht die Scheinhandlung, sondern – soweit ein solcher vorhanden ist – der wirklich gewollte und in seinen wirtschaftlichen Wirkungen eingetretene, jedoch verdeckte Tatbestand zugrunde gelegt. So wertete das FG Nds (FG Nds v. 23.10.1964, IV 32/64, EFG 1965, 181) einen aus preisrechtlichen Gründen vereinbarten Erbbau...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Talaska, Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, DB 2017, 1803. Tz. 121f Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besonders schwerer Fall wird nun das gezielte Ausnutzen von Auslandsgesellschaften, insbes. sog. Briefkastenfirmen, zur Verschleierung von Beteiligungsverhältnissen und der fortgesetzten Steuerhinterziehung in den Katalog der Regelbeispiele aufgenommen. Hintergrund ist die h...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Ausschlussgründe

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Selbstanzeigemöglichkeit ist nicht uneingeschränkt. Ähnlich wie beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 StGB soll nur die Freiwilligkeit belohnt werden, nicht aber Handeln unter Druck. Daneben gibt es typische Situationen, die in § 371 Abs. 2 AO allerdings abschließend umschrieben werden, in denen es nicht sinnvoll wäre, das Selbstanze...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Haftungsausschluss für natürliche Personen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 70 Abs. 2 Satz 1 AO haften natürliche Personen nicht für ihren gesetzlichen Vertreter, wenn sie aus der Tat des Vertreters keinen Vermögensvorteil erlangt haben. Dabei ist unter Vermögensvorteil nicht nur der steuerliche Vorteil aus der Steuerhinterziehung bzw. -verkürzung zu verstehen, sondern jede durch die Tat erlangte Verbess...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Ahndung

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verfolgung leichtfertiger Steuerverkürzungen liegt im pflichtmäßigem Ermessen des FA (Opportunitätsprinzip, s. § 47 OWiG). Die Ahndung erfolgt durch Geldbuße, die im Mindestfall fünf Euro (s. § 17 OWiG) und im Höchstfall 50 000 Euro (s. § 378 Abs. 2 AO) beträgt. Das für Geldstrafen eingeführte System der Tagessätze (s. § 370 AO Rz. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Jarke, Strafbefreiende Drittanzeige nach § 371 Abs. 4 AO bei vorsätzlicher falscher Steuererklärung? wistra 1999, 286; Müller, Die strafbefreiende Selbstanzeige für einen Dritten, AO-StB 2007, 276. Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 153 AO legt dem Steuerpflichtigen eine Berichtigungspflicht auf, wenn er nachträglich von unrichtigen oder unvollständigen Erklärungen steue...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Nichtberücksichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Kommt der Stpfl. dem Verlangen, den Empfänger genau zu benennen (s. Rz. 15 bis 19), nicht nach, sind die Schulden und anderen Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig nicht anzuerkennen, d. h. nicht steuermindernd zu berücksichtigen. Die steuerlichen Folgen der Nichtanerkennung richten sich nach dem Einzel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 219 Zahlungsaufforderung bei Haftungsbescheiden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit der Verwirklichung des zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (s. § 37 AO) zählenden Haftungsanspruchs, für den der in § 191 AO geregelte Haftungsbescheid die Grundlage bildet (s. § 218 Abs. 1 AO). Die Bestimmung erklärt sich aus der Subsidiarität des Haftungsanspruchs. Zum Erlass des Haftungsbes...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Verfahrensfragen – Beweislast

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zu der Ermittlung und Feststellung des gegebenen Sachverhalts und der Anwendung der einschlägigen Steuerrechtsnormen auf diesen Sachverhalt tritt ein weiteres Element hinzu. Aufgrund der Umstände des Einzelfalls muss geprüft werden, ob eine Vertragsgestaltung oder ein Rechtsgeschäft die den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessene Ges...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lilje/Müller, Ansparrücklage versus Kompensationsverbot, wistra 2001, 205; Meine, Der Irrtum über das Kompensationsverbot, wistra 2002, 361; Menke, Die Bedeutung des sog. Kompensationsverbots in § 370 AO, wistra 2005, 125; Menke, Folgen des unterlassenen Vorsteuerabzugs bei gleichzeitiger Hinterziehung von Umsatzsteuer, wistra 2006, 167; Beyer, Steuerstrafrechtliches Kompensatio...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift enthält eine Regelung der allgemeinen Steueraufsicht. Die Fahndung kann auch ohne den Verdacht einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit ermittelnd tätig werden, wenn dies der Aufklärung unbekannter Steuerfälle (Aufdeckung und Ermittlung) im Besteuerungsverfahren dient (sog. Vorfeldermittlungen; s. Seer in ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Überführung in das Eigentum des Bundes (§ 216 Abs. 1–3 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 216 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass nach § 215 AO sichergestellte Sachen in das Eigentum des Bundes zu überführen sind, es sei denn, es handele sich um Fundgut, für das ein – berechtigter – Eigentumsanspruch geltend gemacht wird. Die Überführung ist zwingend, ein Ermessen wird nicht eingeräumt. Sie kommt für Sachen, hinsichtlich derer ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Steuerordnungswidrigkeiten: Begriff und Wesen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den Steuerstraftaten (s. § 369 AO) betreffen die Steuerordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der AO oder der Steuergesetze, die bloßes Ordnungsunrecht darstellen und aus diesem Grund nicht mit krimineller Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder beides), sondern nur mit einer Geldbuße bedroht sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Erlöschen des Primäranspruchs

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 191 Abs. 5 Satz 1 AO kann ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen, soweit die in § 191 Abs. 5 Nr. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Regelung beruht auf der Akzessorietät der Haftung gegenüber dem Primäranspruch und gibt daher nur Selbstverständliches wieder. Die Aufzählung ist auch nicht erschöpfend. Allgemein m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Verwertung strafrechtlicher Ermittlungserkenntnisse im Besteuerungsverfahren

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 393 Abs. 3 Satz 1 AO stellt klar, dass Erkenntnisse, die die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen rechtmäßig gewonnen hat, auch im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Personen, die ihren steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind, sollen steuerlich nicht besser ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 380 Gefährdung der Abzugsteuern

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ordnungswidrigkeit des § 380 AO besteht darin, dass der gesetzlichen Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge einzubehalten und abzuführen, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entsprochen wird. Geschütztes Rechtsgut ist die Doppelverpflichtung zur Einbehaltung und Abführung der Abzugsbeträge. Wegen des Verhältnisses zu den Verk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arrestgrund

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Arrestgrund liegt vor, wenn nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die arrestweise Sicherung die künftige Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (BFH v. 26.02.2001, VII B 265/00, BStBl II 2001, 464; die Rspr. zusammenfassend zuletzt BFH v. 06.02.2013, XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615). Das kann der Fall sein, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Fortgesetzte Verkürzung unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege (§ 370 Abs. 3 Nr. 4 AO)

Tz. 119 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nachgemachte Belege sind rechtswidrig (fälschlich) angefertigte Belege, während die Verfälschung einen rechtmäßigen Beleg voraussetzt, ihm jedoch rechtswidrig einen anderen Inhalt gibt (ihn verfälscht). Der Zweck kann darin liegen, dass über die Echtheit des Beleges getäuscht werden soll, oder dass der Anschein der Übereinstimmung zwis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fortsetzungsfeststellungsklage

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich der Verwaltungsakt vor Entscheidung durch das Gericht über die Klage durch Rücknahme oder auf sonstige Weise erledigt (zum Erledigungsbegriff s. § 138 FGO Rz. 3), kann der Kläger beantragen, dass das Gericht durch Urteil ausspricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist, sofern der Kläger ein berechtigtes (nicht nur ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestandsirrtum

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Irrtum über das Vorhandensein von Umständen, die zum gesetzlichen Tatbestand einer Straftat gehören, schließt den Vorsatz aus. Beruht diese Unkenntnis auf Fahrlässigkeit, so bleibt die Bestrafung des Täters wegen fahrlässiger Begehung unberührt, vorausgesetzt, dass diese strafbar (oder mit Geldbuße bedroht) ist (s. § 16 Abs. 1 StGB)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 372 Bannbruch

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Begriffe der Ein-, Aus- und Durchfuhr, sowie die einschlägigen Verbote und Genehmigungen sind in den §§ 4 Abs. 2 und 8 bis 14 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) verbunden mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt. Die Gestel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2007, 485; Hüls/Reichling, Die Selbstanzeige nach § 371 AO im Spannungsfeld zum Insolvenzrecht, wistra 2010, 327; Wollmann, Straffreiheit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Beginn des Zinslaufs

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Den Beginn des Zinslaufs regelt § 235 Abs. 2 AO . Grundsätzlich beginnt der Zinslauf mit dem Eintritt der Steuerverkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils, d. h. grundsätzlich mit dem Wirksamwerden (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO) der wegen der Hinterziehung zu niedrigen Steuerfestsetzung bzw. überhöhten Festsetzung einer Steuervergütung od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als besondere Form der Sachverhaltsermittlung können Finanzbehörden über das BZSt Informationen über Kontendaten abrufen lassen (§ 93 Abs. 7 und 8 AO i. V. m. § 93b AO). Zur einheitlichen Rechtsanwendung hat die FinVerw umfangreiche Regelungen in den AEAO eingefügt (AEAO zu § 93, Nr. 2). Das Abrufverfahren soll den Finanzbehörden und ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32 Haftungsbeschränkung für Amtsträger

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die angeordnete Beschränkung der Haftung von Amtsträgern (Begriff s. § 7 AO) für infolge von Amts- oder Dienstpflichtverletzungen eingetretene Vermögensschäden der öffentlichen Hand findet ihre Rechtfertigung in dem Ziel, die Entscheidungsfreudigkeit der Amtsträger nicht durch drohende Regressansprüche zu beeinträchtigen. Sie dient auch ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 396 Aussetzung des Verfahrens

Schrifttum Gehm, Die Aussetzung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 396 AO, NZWiSt 2012, 244; Eckart, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59; Tormöhlen, Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO – Ermessensentscheidung bei steuerrechtlich ungeklärten bzw. höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Fragen, AO-StB 2016, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Hild, Zu divergierenden Entscheidungen in streitidentischen Straf- und Steuerverfahren, wistra 2016, 59. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 398 AO ergänzt die Bestimmungen des § 153 Abs. 1 StPO über die Einstellung des Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft aus ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unlautere Mittel (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO kann ein Steuerbescheid aufgehoben oder geändert werden, soweit er durch unlautere Mittel, wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt worden ist. Die Vorschrift übernimmt die in § 130 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO für den dortigen Anwendungsbereich getroffene Regelung für die unter § 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswirkungen der Prüfungsanordnung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung legt den Umfang der Prüfung fest (s. Rz. 1) und begründet in diesem Umfang die Pflicht des Stpfl. zur Mitwirkung. Prüft der Prüfer Bereiche, die durch die Prüfungsanordnung nicht gedeckt sind, prüft er ohne Prüfungsanordnung. Zu etwaigen Folgen s. Rz. 14 ff. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 193 AO bestimmt – wenn auch nicht abschließend (s. z. B. § 7 der V zu § 180 Abs. 2 AO, § 180 AO Rz. 34, 64 ff. und § 42f. EStG) –, in welchen Fällen eine Außenprüfung zulässig ist. Bei zusammenveranlagten Eheleuten/Lebenspartnern müssen die Prüfungsvoraussetzungen nach § 193 Abs. 1 AO oder nach § 193 Abs. 2 AO für jeden Ehegatten/Leben...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Haftung aus Steuergesetzen

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sofern sich die Haftung aus den Steuergesetzen ergibt, sind nach § 191 Abs. 3 Satz 1 AO die Vorschriften über die Festsetzungsfrist (s. §§ 169 bis 171 AO) entsprechendanzuwenden (BFH v. 23.03.1993, VII R 38/92, BStBl II 1993, 581; BFH v. 05.10.2004, VII R 77/03, BStBl II 2005, 122 zu § 171 Abs. 3a AO). Die Festsetzungsfrist beträgt grun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Voraussetzungen und Verfahren

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO gestattet die Aussetzung wegen tatsächlicher oder rechtlicher Abhängigkeit von der Entscheidung über ein Rechtsverhältnis, das den Gegenstand eines anderen, bei einem FG oder einem Gericht eines anderen Gerichtszweigs anhängigen Rechtsstreites bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (z. B. Erteilung einer Ausn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs

Schrifttum Dürr, Mitteilungen der Finanzbehörden nach § 31a Abs. 1 AO 1977 zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, DB 2000, 794; Busse, Die Weitergabe von Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 31a AO n. F.), StBp 2004, 16; Wegner, Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehungen, DB 2004, 758; Jansen/Meuwsen, Bekämpfung illegaler Beschäftigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Eine Steuerhinterziehung begeht, wer den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verjährung

Rz. 53 Die (bußgeldrechtliche) Verfolgung der Gefährdung der Abzugsteuern verjährt gem. § 384 AO nach fünf Jahren, was der Verjährungsfrist der Steuerhinterziehung entspricht.[1] Zur Problematik der Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist auf § 380 AO vgl. § 384 AO Rz. 2. Da es sich bei § 380 AO um ein echtes Unterlassungsdelikt handelt, beginnt die Verjährung insowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Selbstanzeige

Rz. 46 Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige i. S. d. § 378 Abs. 3 AO ist in den Fällen des § 380 AO nicht möglich, da die Norm keinen diesbezüglichen Verweis enthält.[1] Eine "Berichtigung oder Ergänzung unterlassener Angaben" ist darüber hinaus auch begrifflich im Rahmen des § 380 AO nicht möglich, da durch die Norm allein das nichtordnungsgemäße Einbehalten und Abführen de...mehr