Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zuwiderhandlung an sich.

Rn 14 Anknüpfungspunkt für die Verhängung von Ordnungsmitteln ist eine Zuwiderhandlung gegen die im Titel aufgeführte Unterlassungs- oder Duldungspflicht (Gegenbsp etwa OVG Hamburg 7.7.16 – 5 So 110/15 und LAG SchlH 23.6.16 – 1 Ta 68/16), s zu deren Auslegung bereits oben. An einer Zuwiderhandlung fehlt es bspw, wenn ein Unterlassungstitel gegen das Angebot ›gefälschter‹ War...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2, Urkundenfälschung.

Rn 6 Erfasst sind Urkundenfälschung und -unterdrückung und (mittelbare) Falschbeurkundung seitens Privatpersonen oder im Amt iSv §§ 267, 271, 274 oder 348 StGB. Es geht nicht um die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde, sondern allein um die Gefälschtheit. Diese ist der für die Zulässigkeit schlüssig vorzutragende und iRd Begründetheit festzustellende Restitutionsgrund. Nicht...mehr

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Fassung Brüssel IIb-VO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach den Stellungnahmen des Europäischen Parlaments (1), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Soziala...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 12 GVG – [Ordentliche Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt. Rn 1 Die Vorschrift dient der Vereinheitlichung der Gerichtsbezeichnungen und nennt (organisatorisch und funktional) abschließend die Gerichte, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16, Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.1.2 Arbeitgeber

Rz. 13 Der Rechtsbegriff des Arbeitgebers wird in den einzelnen Rechtsbereichen in Nuancen unterschiedlich definiert (ausführlich zu den Unterschieden des arbeitsrechtlichen und des sozialrechtlichen Arbeitgeberbegriffs vgl. Wickel, Zeitschrift für das Juristische Studium – www.zjs-online.com, 2/2016, 189, 190 f.). Maßgebend für das Verständnis dieses Begriffs i. S. d. § 28e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 3.5.7 Straftat

Straftaten und Strafverfahren sind für ein Zeugnis nur von Belang, wenn sie mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen. In diesem Fall (z. B. Untreue, Unterschlagung oder Diebstahl zum Nachteil des Arbeitgebers oder der Kollegen, bei Trunkenheitsfahrt mit einem Dienstfahrzeug oder bei einer sittlichen Verfehlung eines Heimleiters) muss im Arbeitszeugnis ein Hinweis aufge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

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Antenne im Mietrecht / 3.2 Abwägung Informationsinteresse gegen Eigentumsinteresse

Ein grundsätzlicher Vorrang des Informationsinteresses des Mieters (z. B. mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Herkunft) vor dem Eigentumsinteresse des Vermieters ergibt sich weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, da sowohl die in Art. 49 EG geregelte Dienstleistungsfreiheit noch die in Art. 10 EMRK gewährleistete Informationsfrei...mehr

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zfs 03/2024, Strafrechtssch... / 2 Aus den Gründen: “…

a) Mit seinem Hinweisbeschluss vom 17.4.2023 hat der Senat ausgeführt: “Dem Kl. steht im Hinblick auf die streitgegenständliche Honorarforderung derzeit ("vorläufig") ein Anspruch auf Deckung zu. Es liegt ein Versicherungsfall vor (a), der geltend gemacht Anspruch ist nicht aufgrund des Vorliegens einer wissentlichen Pflichtverletzung (b) oder sonstigen Obliegenheitsverletzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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AGS 03/2024, Tagung der Geb... / 3. Nr. 4102 VV im Lichte der Änderungen im Strafverfahrensrecht – Änderungsbedarf oder potenziertes Sonderopfer der Anwaltschaft?

Zitat "Die Gebührenreferenten sind der Auffassung, dass die in S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV RVG normierte Gebührenbeschränkung der Terminsgebühr, dass bis zu drei Termine durch eine Terminsgebühr entgolten werden, wegfallen soll. Die vorgerichtliche Terminsgebühr soll in Abänderung des S. 2 der Anm. zu Nr. 4102 VV RVG für jeden Termin (und nicht für drei Termine) anfallen." De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Zweifel über die Höhe der Steuerverkürzung

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Aussetzung nach § 396 AO ist nur zulässig, wenn die Steuerverkürzung (bzw. ungerechtfertigte Vorteilserlangung) dem Grunde nach ("ob") streitig ist, nicht dagegen bei Zweifeln hinsichtlich der Höhe der Verkürzung bzw. des zu Unrecht erlangten Vorteils[2]. Die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung ist nämlich nicht vom Umfang der verkürzten Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verfassungswidrigkeit der Vorschrift?

Rz. 241 [Autor/Stand] § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO genügt nach der höchstrichterlichen Rspr.[2] verfassungsrechtlichen Anforderungen. Die Ausnahmen vom Steuergeheimnis sind jedoch im Lichte verfassungsrechtlicher Anforderungen an den Schutz individualisierter und individualisierbarer steuerlichen Daten auszulegen[3]. Zur Auslegung von § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO durch die Finanzverwaltung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Aussetzung bei zivil- oder öffentlich-rechtlichen Vorfragen (§§ 154d, 262 StPO)

Rz. 32 [Autor/Stand] Die Befugnis, das Strafverfahren wegen anderer als der in § 396 Abs. 1 AO genannten Vorfragen auszusetzen (§§ 154d, 262 StPO), lässt § 396 AO unberührt. Allerdings ist § 396 AO als spezifische steuerstrafverfahrensrechtliche Vorschrift gegenüber den §§ 154d, 262 StPO die speziellere Vorschrift. Liegen ihre Voraussetzungen vor, so ist gem. § 385 Abs. 1 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / I. Einleitung

Strafrecht ist formalisierte Sozialkontrolle. Das unterscheidet Strafrecht von der Willkür privater Sozialkontrolle (Salditt, Eröffnungsvortrag des 26. Strafverteidigertages, Mainz 8.–10.3.2002). Diese Feststellungen gelten für das Steuerstrafrecht in besonderem Maße. Und sie bedeuten auch, dass bereits dem materiellen (Steuer)Strafrecht die Legitimation abhandenkommt, wenn ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was ist neu an den neuen AS... / [Ohne Titel]

RAin Daniela Bick, LL.M. (Taxation)[*] Die AStBV (St) sollten für die Finanzbehörden als Orientierungs-Handbuch zu einer rechtsstaatlichen Verfahrensweise verstanden werden und für die Verteidigung in Steuerstrafsachen als Hilfsmittel, um die Finanzbehörde auf die Einhaltung dessen zu verweisen, wozu sie im Rahmen ihrer Selbstbindung durch die AStBV (St) verpflichtet ist. In ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 02/2024, Der getunte E-... / VII. Erlöschen der Betriebserlaubnis, § 19 Abs. 2 StVZO, § 2 Abs. 4 FZV

Zur Ergänzung sei noch auf die bußgeldrechtliche Problematik hingewiesen, wenn durch Eingriffe am Fahrzeug die erreichbare Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters die Grenzen der eKFV überschreitet. Denn wenn an einem E-Scooter entsprechende Veränderungen vorgenommen werden, kann die notwendige Betriebserlaubnis erlöschen. Wichtig ist dabei, dass durch die Änderung nach § 19 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mängelrechte gegen Bauträge... / 4 Die Entscheidung

Das OLG bejaht zunächst die Frage! Hierfür spreche die erhebliche Zeitdauer von etwa 20 Jahren, gemessen zwischen Übergabe im Jahr 2001 und den Beanstandungen der Mängel im Jahr 2021. Berücksichtige man die Wertung in § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sei das "Zeitmomentum" um das 4-fache der regulären Verjährungsfrist überschritten – und sogar im Strafrecht komme der doppelten Verjäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch. Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 4.3.2 Geldstrafen

Rz. 62 Das Abzugsverbot umfasst alle Rechtsnachteile, die von einem Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts als Geldstrafe verhängt werden. Privatrechtliche Sanktionen wie z. B. Vertragsstrafen fallen nicht unter den Begriff der Geldstrafen in diesem Sinne. Da im deutschen Strafrecht derzeit Geldstrafen nicht gegen juristische Personen, sondern allen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 9. Bezug zum Strafrecht

Rz. 437 Konnte nach früherer Rechtslage die Rückzahlung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens in der Krise der Gesellschaft für den Geschäftsführer strafbare Untreue sein, ist nach heutiger Rechtlage (§ 30 Abs. 1 Satz 3 GmbHG) zweifelhaft, ob sich der Geschäftsführer, der ein fälliges Gesellschafterdarlehen zurückzahlt, strafbar macht. Nach dem Wortlaut der Regelung dürfte...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafrecht, Insolvenzgesellschaftsrecht

A. Einführung, Unternehmenskrise I. Insolvenzgesellschaftsrecht Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / A. Einführung, Unternehmenskrise

I. Insolvenzgesellschaftsrecht Rz. 1 Der – freilich nicht exakt definierte – Bereich des Insolvenzgesellschaftsrechts umfasst die Schnittstelle zwischen den beiden Rechtsgebieten, mithin die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, Pflichten und Möglichkeiten in der Insolvenz und die insolvenzrechtlichen Pflichten und Haftungsgefahren in der Gesellschaft.[1] Dabei sind die Bezüge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Spezielle Insolvenzdelikte

1. Bankrott (§ 283 StGB) Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Fortführungsprognose

a) Funktion der Prognose Rz. 34 Die Fortführungsprognose[77] hat zwei Funktionen: Zum einen ist sie Maßstab für den Wertansatz der Vermögenswerte (Fortführungswerte bei positiver Prognose, andernfalls Zerschlagungswerte) im Überschuldungsstatus, zum anderen ist das Fehlen einer positiven Fortführungsprognose zweites Tatbestandsmerkmal der Überschuldung.[78] M.a.W. liegt trotz...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / III. Definition und Verlauf der Unternehmenskrise

1. Begriff der Unternehmenskrise Rz. 8 Krise ist ein aus dem altgriechischen Wort Krisis abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Max Frisch wird mit den Worten zitiert: "Krise kann ein produktiver Zustand sein; man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Allgemein wird mit dem Begriff eine Unternehmenssituation bzw. eine bedrohliche Unternehmensentwicklung bes...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

Rz. 256 Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte (inkongruente Leistung), und dadurch den Gläubiger absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, kann sich wegen Gläubigerbegünstigung strafbar machen. De...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Sonstige typische Haftungsgefahren in der Krise der Gesellschaft

1. Rückständige Steuern a) Allgemeines Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Zeitliche Dauer des Rangrücktritts

Rz. 166 Zweifel waren auch aufgekommen, für welchen Zeitraum der Rangrücktritt gelten muss, um den Überschuldungsstatus von der erfassten Verbindlichkeit zu entlasten. aa) Beginn Rz. 167 Aus dem Wortlaut der Neuregelung in § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO könnte sich ergeben, dass der Rangrücktritt erst ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung wirksam sein muss.[346] Das wäre m.E. jedoc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Prozessuales

Rz. 503 Im Haftpflichtprozess gegen den Geschäftsführer ist die D&O-Versicherung zum Beitritt als Streithelfer berechtigt, da sie ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 66 Abs. 1 ZPO am Ausgang des Haftpflichtprozesses hat.[990]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Existenzvernichtender Eingriff

a) Tatbestand, Definition Rz. 324 Mit dem Urteil zum "Bremer Vulkan"[592] hat der BGH die Rspr. zum qualifiziert faktischen Konzern aufgegeben und entschieden, dass sich die Haftung des Gesellschafters nach den Kapitalerhaltungsregelungen des GmbH-Gesetzes richtet. Die GmbH darf nicht durch Eingriffe des Gesellschafters außerstande gesetzt werden, ihre Verbindlichkeiten zu be...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Verlust des Gesellschafterdarlehens

aa) Im Privatvermögen gehaltene Beteiligung über 1 % Rz. 439 Die Auflösung der Körperschaft durch Insolvenz (etwa § § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG) ist nach § 17 Abs. 4 EStG ein Tatbestand der Veräußerung der Anteile. Nach alter Rechtslage war anerkannt, dass in der Insolvenz der Gesellschaft ausfallende eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (sog. krisenbestimmte Darlehen) n...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Zahlungseinstellung

Rz. 68 Bei Zahlungseinstellung wird nach § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gesetzlich widerleglich vermutet. aa) Definition Rz. 69 Zahlungseinstellung ist dasjenige äußere Verhalten des Schuldners, in dem sich typischerweise ausdrückt, dass er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen,[153] so dass sich den betroffenen Verk...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / F. Haftungsgefahren für Geschäftsleiter in Krise und Insolvenz der Gesellschaft, insbes. der GmbH

I. Grundsätzliches zur Geschäftsleiterhaftung Rz. 464 In der Krise des Unternehmens, insbesondere wenn das Unternehmen in einer haftungsbeschränkten Rechtsform geführt wird, trifft die Geschäftsleiter nicht nur die Verantwortlichkeit für das Interesse der von ihnen geführten Gesellschaft, sondern auch verstärkt eine Verantwortlichkeit für Gläubigerinteressen.[912] Inwieweit b...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verjährung

Rz. 702 Die Verjährung der Schadensersatzansprüche richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, und nicht nach § 43 Abs. 4 GmbHG.[1387]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenzrechtlicher Begriff

Rz. 10 Insolvenzrechtlich ist Krise der Eintritt der Insolvenzreife, also der Insolvenzantragsvoraussetzungen Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder, bei haftungsbeschränkten Gesellschaften zusätzlich, Überschuldung (§§ 17–19 InsO).mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Auswirkungen bei Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter

a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietfo...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Begriff der Unternehmenskrise

Rz. 8 Krise ist ein aus dem altgriechischen Wort Krisis abgeleiteter Begriff der Umgangssprache. Max Frisch wird mit den Worten zitiert: "Krise kann ein produktiver Zustand sein; man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen." Allgemein wird mit dem Begriff eine Unternehmenssituation bzw. eine bedrohliche Unternehmensentwicklung beschrieben, die Handlungsbedarf he...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Verschleppungshaftung für Arbeitnehmerlohn

Rz. 684 Hier werden zwei Rechtsfragen bislang unterschiedlich beurteilt: welcher Rechtsweg ist eröffnet (ordentliche oder Arbeitsgerichtsbarkeit?) und sind Arbeitnehmer wegen der Lohnansprüche nach Beginn der Insolvenzverschleppung Alt- oder Neugläubiger? (1) Rechtsweg Rz. 685 Zum eröffneten Rechtsweg liegt bisher nur uneinheitliche Rspr. vor: Rz. 686 Das OLG Hamburg[1356] hat ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VI. Haftung des Gesellschafters bei Unternehmensverträgen, statuarischen oder vertraglichen Verlustausgleichsregelungen in Krise und Insolvenz

1. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag in Krise und Insolvenz a) Beendigung vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Rz. 444 Gerät eine aus einem Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag (EAV) i.S.d. § 291 AktG abhängige Gesellschaft in die Krise, wird aus Sicht der herrschenden Gesellschaft die Beendigung des Vertrages zu erwägen, ggf. sogar geboten sein, damit ein...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / C. Kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Insolvenzreife der Gesellschaft

I. Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der Überschuldung 1. Erhöhung des Eigenkapitals a) Kapitalerhöhung Rz. 92 Nicht selten beteiligen sich Investoren an Krisengesellschaften. Dies geschieht in aller Regel nicht durch Erwerb der Geschäftsanteile von den Altgesellschaftern, sondern durch Kapitalerhöhungen. Die Kapitalerhöhung,[225] sei es eine Bar- oder eine Sachkapitalerhöhung, i...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung

Rz. 477 Angesichts der nicht selten ruinösen Haftungsvolumina ist unbedingt anzuraten, rechtzeitig Vorkehrungen zur Haftungsbegrenzung für den Geschäftsführer zu treffen.[933] a) Geschäfts- und Ressortaufteilungen Rz. 478 Selbstverständlich ist es möglich, den Pflichtenkatalog bzw. Aufgabenbereich des Geschäftsführers statuarisch oder individualvertraglich zu definieren. Solch...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Stellung der Geschäftsleiter

a) Organstellung aa) Geschäftsleiter weiterhin notwendiges Organ Rz. 766 Die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft berührt die Organstellung der Vertretungsorgane, etwa des Geschäftsführers der GmbH, als solche nicht.[1555] Die Organe bleiben im Amt.[1556] Rz. 767 Nach der herrschenden Amtstheorie ist der Insolvenzverwalter nicht gesetzlicher...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Rechtsfolgen, Umfang der Ersatzpflicht

(aa) Grundsatz Rz. 619 Nach § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO hat der Geschäftsführer die entgegen dem Zahlungsverbot aus § 15b Abs. 1 InsO geleisteten Zahlungen der Gesellschaft zu erstatten. Aus dem Schutzzweck der Norm ergibt sich, dass die Erstattungspflicht des Geschäftsführers in Höhe des objektiven Wertes des von ihm verbotswidriger Weise veranlassten Vermögensabflusses besteht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verhältnis zur Insolvenzanfechtung

aa) Anspruchsgrundlagenkonkurrenz Rz. 627 Der Ersatzanspruch gegen den Geschäftsführer aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. besteht neben einem evtl. Rückerstattungsanspruch aus Insolvenzanfechtung gegen den Empfänger der nämlichen Zahlung nach §§ 129 ff., § 143 InsO.[1255] Rz. 628 Ob zwischen beiden Anspruchsgegnern Gesamtschuldnerschaft besteht, ist fraglich. Vereinzelt wird vertreten...mehr