Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin war als Vertreterin des Nebenklägers in einem Strafverfahren tätig, das bei einem AG anhängig war. Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, eine vorsätzliche Körperverletzung und eine Sachbeschädigung zum Nachteil des Nebenklägers begangen zu haben. Die Rechtsanwältin legitimierte sich im Ermittlungsverfahren als Vertreterin des Nebenklägers und beantrag...mehr

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zfs 07/2022, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Aus den in den Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH grundsätzlich beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu ändern oder aufzuheben wäre. a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage i...mehr

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AGS 07/2022, Kein Pflichtve... / II. Kein Grund für Pflichtverteidigerwechsel

Nach Auffassung des BGH hat das für einen Verteidigerwechsel nach § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StPO nicht ausgereicht. Eine Störung des Vertrauensverhältnisses sei aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (s. BGH, Beschl. v. 15.6.2021 – StB 24/21, StRR 8/2021, 16 m.w.N.). Abgesehen von den Ausführungen ...mehr

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AGS 07/2022, Rahmengebühren... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das Rechtsmittel hatte Erfolg, soweit es sich gegen die Bewertung des Verfahrens als kostenrechtlich unterdurchschnittliche Angelegenheit gewendet hat. Dagegen ist die Terminsgebühr nur i.H.d. Mittelgebühr erhöhten Terminsgebühr zu Recht unterblieben. Das LG verweist darauf, dass dann, wenn keine Umstände erkennbar sind, die eine Erhöhung oder Ermäßigung rechtfertigen, dem V...mehr

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Kontrollmitteilungen / 1.7 Anhörung des Steuerpflichtigen

Der Prüfer muss den Steuerpflichtigen, bei dem die Außenprüfung durchgeführt wird, weder vor Ausschreibung der Kontrollmitteilung anhören noch danach unterrichten. Er kann ihn jedoch nach seinem Ermessen hiervon unterrichten, insbesondere wenn er hierzu befragt wird. Wird beabsichtigt, im Rahmen der Außenprüfung eines Berufsgeheimnisträgers Kontrollmitteilungen zu fertigen, ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / C. Handlungspflichten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser – Schwarzgeldfälle

Rz. 27 Die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten Einkünfte und/oder Erträgnisse hinterzogen hat, sind in der Erbrechtspraxis nicht gerade selten. Das Entdeckungsrisiko ist in den letzten Jahren stark gestiegen.[36] Strafrechtlich stellt sich i.d.R. kein Problem, weil der eigentliche Täter – der Erblasser – verstorben ist und eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichke...mehr

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Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

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Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Finanzbehörden

Leitsatz Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Steuerdaten durch die Finanzbehörden. Sachverhalt Die Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bis 2008 betraf dies nur den Ehemann, ab 2009 erzielte auch die Klägerin diese Art von Einkünften. Sämtliche Daten wurden von den Arbeitgebern an die Finanzbehörden übermitt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6 Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren (§ 12 Nr. 4 EStG)

6.1 Rechtsentwicklung 6.1.1 Rechtslage vor dem Änderungsgesetz v. 25.7.1984 Rz. 128 § 12 Nr. 4 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (sog. Geldbußengesetz)[1] an die vorangegangenen Regelungen des § 12 EStG angefügt und gilt seither unverändert. Bis dahin galten im Wesentlichen folgende Grundsätze: Geldstrafen und Geldbußen waren weder als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4 Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen

Rz. 147 Solche in einem Strafverfahren festgesetzten Leistungen sind nicht abziehbar, soweit die Auflagen oder Weisungen nicht lediglich der Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens dienen. Auflagen und Weisungen kommen im Strafverfahren insbesondere bei der Strafaussetzung zur Bewährung[1], bei der Verwarnung unter Strafvorbehalt[2] und beim Absehen der Staa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.3 Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 134 Unmittelbar nach Ergehen der Grundsatzentscheidung des Großen Senats[1] wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des EStG und des KStG vorgelegt, der zur Neuregelung der Abziehbarkeit von Geldbußen und Geldstrafen im Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG (sog. Geldbußengesetz) v. 25.7.1984[2] führte.[3] Durch Nichtanwendungserlasse ordnete die Finanzverwaltung im Hin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.5 Verfahrenskosten

Rz. 152 Nach der Rspr. des BFH vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (Rz. 34) waren Aufwendungen für die Strafverteidigung dann als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn der strafrechtliche Schuldvorwurf, gegen den sich der Stpfl. zur Wehr setzt, durch sein betriebliches (berufliches) Verhalten veranlasst war.[1]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1 Rechtsentwicklung

6.1.1 Rechtslage vor dem Änderungsgesetz v. 25.7.1984 Rz. 128 § 12 Nr. 4 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (sog. Geldbußengesetz)[1] an die vorangegangenen Regelungen des § 12 EStG angefügt und gilt seither unverändert. Bis dahin galten im Wesentlichen folgende Grundsätze: Geldstrafen und Geldbußen waren weder als Betriebsausgaben noc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.2 Beschlüsse des Großen Senats des BFH

Rz. 131 Nach Ergehen der Beschlüsse des Großen Senats des BFH v. 21.11.1983, GrS 2/82 [1] sind die Grundsätze der vorgenannten Urteile z. T. überholt. Der Große Senat des BFH vertrat unter Berufung auf das der Einkommensbesteuerung zugrunde liegende Nettoprinzip (Rz. 7ff.) die Auffassung, Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten seien allgemein als Betriebsausgaben oder Werbungsk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.2 Geldstrafen

Rz. 137 In einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen sind alle Rechtsnachteile, die von einem inländischen Gericht nach den Strafvorschriften des Bundes- oder Landesrechts verhängt werden.[1] Bei Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrecht oder Landesrecht) verhängt werden, sind die Geldstrafen (§ 12 Nr. 4 EStG) von den Geldbußen, Ordnungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.1.1 Rechtslage vor dem Änderungsgesetz v. 25.7.1984

Rz. 128 § 12 Nr. 4 EStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v. 25.7.1984 (sog. Geldbußengesetz)[1] an die vorangegangenen Regelungen des § 12 EStG angefügt und gilt seither unverändert. Bis dahin galten im Wesentlichen folgende Grundsätze: Geldstrafen und Geldbußen waren weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abziehbar. Dies galt auch dann, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3.3 Unbrauchbarmachung

Rz. 146 Die Unbrauchbarmachung von zur Herstellung von Schriften gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen, wie Platten, Formen, Drucksätzen, Druckstöcken, Negativen oder Matrizen, spielt bei rechtswidriger Verbreitung von Schriften eine Rolle.[1] Die Einziehung und Unbrauchbarmachung der Herstellungsvorrichtungen sind vorbeugende sichernde Maßnahmen ohne Strafcharakter, da ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4.1 Strafaussetzung zur Bewährung

Rz. 148 Bei Strafaussetzung zur Bewährung kann das Gericht dem Verurteilten gem. § 56b StGB Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, insbesondere dem Verurteilten auferlegen, nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen, sonst gemei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4.3 Vorläufige Einstellung des Verfahrens gem. § 153a StPO

Rz. 150 Nach § 153a Abs. 1 S. 1, 2 StPO kann mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten die Staatsanwaltschaft vorläufig von der Erhebung der Anklage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen (§ 153a Abs. 1 S. 2 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3 Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art mit überwiegendem Strafcharakter

Rz. 140 Das StGB normiert in §§ 38ff. StGB ein zweispuriges System der Reaktionen auf eine rechtswidrige Tat. Es unterscheidet zwischen Strafen einerseits, deren Voraussetzungen und Zumessungsgrundlage die Schuld des Täters ist, und in die Zukunft gerichteten vorbeugenden Maßnahmen andererseits, die entsprechend dem Schutzzweck des Strafrechts unabhängig vom Maß der Schuld d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.4.2 Verwarnung unter Strafvorbehalt

Rz. 149 Neben dem Schuldspruch kann das Strafgericht den Täter gem. § 59 StGB verwarnen und die Verurteilung zur Strafe unter bestimmten Voraussetzungen vorbehalten, wobei Auflagen wie bei der Strafaussetzung zur Bewährung erteilt werden können (§ 59a Abs. 2 StGB). Für die Auflagen im Zusammenhang mit einer Verwarnung unter Strafvorbehalt gelten dieselben Grundsätze wie bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3.1 Einziehung

Rz. 141 Bei vorsätzlich begangenen Straftaten können nach § 74 Abs. 1 StGB Gegenstände, die durch sie hervorgebracht (sog. producta sceleris; z. B. gefälschte Bilder) oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht oder bestimmt gewesen sind (sog. instrumenta sceleris; z. B. Tatwerkzeuge, Fahrzeuge) eingezogen werden. Die Einziehung ist nur zulässig[1], wenn die Gegenstände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.6 Ausländische Sanktionen mit Strafcharakter

Rz. 155 Das in § 12 Nr. 4 EStG normierte Abzugsverbot setzt nicht voraus, dass die Geldstrafen bzw. die übrigen Maßnahmen mit Strafcharakter i. S. d. § 12 Nr. 4 EStG von einem Gericht der Bundesrepublik Deutschland verhängt worden sind. Wie sich auch aus dem Umkehrschluss aus § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG (Abzugsverbot nur für die im Inland verhängten Geldbußen usw.) ergibt, fa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.3.2 Verfall

Rz. 145 Hat der Täter oder Teilnehmer für die Tat oder aus ihr einen Vermögensvorteil erlangt, ordnet das Strafgericht nach § 73 StGB dessen Verfall an, es sei denn, dem Verletzten ist aus der Tat ein Anspruch erwachsen, dessen Erfüllung den aus der Tat erlangten Vermögensvorteil beseitigen oder mindern würde. Die Anordnung des Verfalls erstreckt sich auf die gezogenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 6.7 Erstattung von Geldstrafen durch den Arbeitgeber

Rz. 157 Zahlt ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine gegen diesen verhängte Geldstrafe oder einen sonstigen Betrag i. S. d. § 12 Nr. 4 EStG, kann der Aufwand beim Arbeitgeber, wenn eine hinreichende Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis besteht, als Betriebsausgabe abziehbar sein. Auf Seiten des Arbeitnehmers liegt grundsätzlich stpfl. Arbeitslohn vor, weil regelmäß...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Gesetzliche Regelung

Rz. 1 § 12 Nr. 1 EStG blieb seit dem EStG 1934 unverändert. Rz. 2 § 12 Nr. 2 EStG wurde durch das StÄndG 1958 v. 18.7.1958[1] ergänzt. Nach der Änderung der Rspr. zur Ehegattenbesteuerung und Behandlung der Ehegatten – auch bei Zusammenveranlagung – als einzelne selbstständige Stpfl. musste § 12 Nr. 2 EStG – ohne sachliche Änderung – dahin gehend ausgeweitet werden, dass auch...mehr

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Praxisfall: Verlängerte Fes... / 3. Keine Hinterziehung durch den Berater

Hinterziehung auch durch Dritte: Das FA wies zwar zutreffend darauf hin, dass auch die Hinterziehung eines Dritten für das Eingreifen der verlängerten Festsetzungsfrist i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO genügen kann (vgl. Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 169 AO Rz. 18 [10/2017] m.w.N.). Es ist also nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige selbst die Hinterziehungsvoraussetzung...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / 3. Die Aufgaben eines IT-Fahnders

Teilnahme an Durchsuchungsmaßnahmen: IT-Fahnder*innen unterstützen die Kollegen*innen der Straf- und Bußgeldsachenstelle und der Steuerfahndung bei den strafrechtlichen Ermittlungen. Da als IT-Fahnder*in oftmals Beamte*innen mit teils langjähriger Erfahrung im Außendienst der Finanzverwaltung eingesetzt werden, können sie anhand der jeweiligen Tatvorwürfe bereits während der...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / 4. Datenaufbereitung und Datensichtung

Datensichtungsdauer: Einleitend muss klargestellt werden, dass es keine gesetzlich vorgegebene Frist gibt, wie lange eine Datensichtung dauern darf. Sie sollte aber zügig erfolgen. Die Sichtungsdauer ist abhängig von den sichergestellten Datenmengen im Einzelfall. Nur bei Haftsachen besteht eine besondere Eilbedürftigkeit, die beweiserheblichen Daten zu sichten und zu beschl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§ 21a PublG)

Rn. 160 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 21a PublG dient der Umsetzung bzw. Durchsetzung der prüfungsbezogenen Pflichten der Mitglieder des AR bzw. Prüfungsausschusses. Die Vorschrift stellt zunächst bei Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Mitglieder eines AR oder Prüfungsausschusses nach § 324 sicher, dass die APAS Kenntnis von der abschließenden Entscheidung einschließlich des g...mehr

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AGS 06/2022, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist m.E. zuzustimmen. Die Parallele bzw. der Hinweis auf die §§ 467, 467a StPO im Strafverfahren überzeugt. Auch im Strafverfahren bleibt der Beschuldigte auf seinen Kosten sitzen, wenn es nicht zur Anklageerhebung und erst dann ggfs. zur Einstellung kommt. Um dem zu entgehen, sollte der Rechtsanwalt, der im Auslieferungsverfahren tätig wird, ggfs. eine Best...mehr

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AGS 06/2022, Mitwirkung des... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. ist die Entscheidung unzutreffend. Denn nach allgemeiner Meinung in der Rspr. reicht als Mitwirkung i.S.d. Nr. 5115 VV bzw. der 4141 VV jede zur Förderung der Einstellung geeignete Tätigkeit aus (s. außer dem BGH, a.a.O., noch OLG Stuttgart RVGreport 2010, 263 = RVGprofessionell 2010, 119 = AGS 2010, 292 m. abl. Anm. N. Schneider = VRR 2010, 320; LG Hamburg DAR 2008,...mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / 2 Aus den Gründen:

II. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Den von ihm zur Beschwerdebegründung vorgetragenen Annahmen, der Strafrichter habe in seinem Urt. v. 23.3.2021 die Kraftfahreignung des Antragstellers abschließend beurteilt und bejaht, hieran sei der Antragsgegner nach § 3 Abs. 4 S. 1 StVG gebunden, kann nicht gefolgt werden. Wie das VG...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / [Ohne Titel]

Das RVG sieht für das Strafverfahren in den Nrn. 4102, 4103 VV eine besondere Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung vor. Darüber wurde in RVGreport 2010, 282 berichtet. Mit den nachfolgenden Ausführungen wird dieser Beitrag aktualisiert.mehr

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zfs 06/2022, Bindungswirkun... / Sachverhalt

Zitat I. Der Antragsteller wendet sich gegen die für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der ihm im Jahr 2019 erteilten Fahrerlaubnis (u.a. der Klasse B). Am 7.12.2019 gegen 23.50 Uhr führte der Antragsteller mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,94 ‰ einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr. Nach dem Protokoll der ärztlichen Untersuchung wies er am Folgetag gegen 0....mehr

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FF 06/2022, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 Abs. 4 BGB

Das BVerfG hatte sich 2021 nicht nur mit sorgerechtlichen Fragen zu beschäftigen, sondern auch mit der Frage der verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Umgangsausschluss. In der Entscheidung der Kammer vom 25.6.2021[25] ging es um die Frage, ob ein Umgangsausschluss für die Dauer eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Kindesvater, das aufgrund der Äuße...mehr

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AGS 06/2022, Prozesskostenh... / III. Normaler Nebenkläger

Nach Auffassung des OLG wäre die Beschwerde aber auch begründet, wenn der Antrag – entsprechend der Auslegung des LG – als Antrag auf Gewährung von PKH für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts verstanden würde. Soweit sich der Beschluss des LG angesichts der erlittenen Verletzungen des Beschwerdeführers ausschließlich damit auseinandersetze, ob dieser seine Interessen selbst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Fälle der ArbG-Haftung

Rn. 4 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbG haftet, für die LSt, die er nicht richtig einbehalten und abgeführt hat (§ 42d Abs 1 Nr 1 EStG), für die LSt, die er beim LStJA zu Unrecht erstattet hat (§ 42d Abs 1 Nr 2 EStG), für ESt (LSt), die er aufgrund fehlerhafter Angaben im Lohnkonto oder in der LSt-Bescheinigung verkürzt hat (§ 42d Abs 1 Nr 3 EStG), für die LSt, die in den Fäll...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / b) Teilnahme an Vernehmungen der Strafverfolgungsbehörden (Nr. 2)

Mit der Gebühr Nr. 4102 Nr. 2 VV wird die Teilnahme an Vernehmungen der Strafverfolgungsbehörden honoriert. Gemeint sind damit die Staatsanwaltschaft, die Polizei und im Steuerstrafverfahren die Finanzbehörde nach §§ 386, 399 Abs. 1 AO.[31] Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist keine Strafverfolgungsbehörde, sondern erfüllt gem. § 52 SGB VIII als Dienst des Jugendamtes durch "Mi...mehr

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zfs 06/2022, Anspruch auf D... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG). 1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB). a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussi...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

In einem gegen den ehemaligen Angeklagten geführten Strafverfahren wegen Tabaksteuerhinterziehung wurde in der Anklageschrift auch angeführt, dass die in dem Verfahren sichergestellten Zigarettenherstellungsmaschinen, Tabak, Zigaretten, Verpackungs- und Herstellungsmaterialien gem. § 375 Abs. 2 Nr. 1 AO der Einziehung unterliegen. Der Angeklagte ist freigesprochen worden. Der...mehr

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AGS 06/2022, Gebühren bei V... / III. Postpauschale

Weiterhin gelte grds., dass die Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV) bei mehreren Angelegenheiten auch mehrfach berechnet werden könne. Ob das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und das sich daran anschließende Strafverfahren erster Instanz dieselbe Angelegenheit betreffen, sei lange Zeit umstritten gewesen, sei jedoch seit Inkrafttreten des 2. Ko...mehr

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AGS 06/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit der (Vernehmungs-)Terminsgebühr der Nrn. 4102, 4103 VV und stellt die jüngste Rspr. ausführlich dar (S. 241). Videoverhandlungen nehmen seit der Corona-Pandemie in erheblichem Umfang zu. Das LSG Essen (S. 251) hat jetzt entschieden, dass der Vorbereitungsaufwand solcher Termine gebührenerhöhend berücksichtigt werden kann. Der erhöhte Um...mehr

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AGS 06/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anwalts- und Gerichtskosten im Adhäsionsverfahren, JurBüro 2022, 113 Nach einem kurzen Überblick über die verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Adhäsionsverfahrens befasst sich Schneider mit der Anwaltsvergütung. In seinem Beitrag weist der Autor darauf hin, dass im erstinstanzlichen Verfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV ...mehr

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AGS 06/2022, Die (Vernehmun... / 1. Allgemeines

In Nr. 4102 VV sind enumerativ fünf Fälle vorgesehen, in denen die (Vernehmungs-)Terminsgebühr entsteht. Die Gebühr entsteht nur in diesen im RVG ausdrücklich geregelten Fällen. Eine analoge Anwendung scheidet nach wohl h.M. in der Rspr. und Lit. aus.[17] Die Regelung in Nr. 4102 VV ist schon eine Ausnahmeregelung, die abschließend aufgezählte Fälle auflistet. Eine analoge A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 7.18.3 Strafverfahren

Rz. 100 Kosten eines Strafverfahrens können zunächst Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, sofern die Straftat(en) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ausgeübt wurde(n).[1] Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung kommt dann nicht in Betracht. Ein derartiger Zusammenhang kann allerdings nur dann bestehen, wenn die Tat in einem besonderen beruflichen Risiko begründet lie...mehr

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Steuerstrafverfahren – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Ein Steuerstrafverfahren beginnt mit der Ermittlung gegen den Steuerpflichtigen wegen eines begründeten Verdachts einer Steuerhinterziehung. Zuständig sind bei den Finanzbehörden die Bußgeld- und Strafsachenstellen. Der Beschuldigte erfährt von dem Ermittlungsverfahren durch Bekanntgabe und Ladung zur Vernehmung oder mittels einer Durchsuchung in seinen Geschäfts-/P...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 3.2 Immaterielle Nachteile

Darüber hinaus trifft das Gesetz eine pauschale Regelung für Schäden, die nicht materieller Natur sind, z. B. Rufschädigung usw. Ein solcher immaterieller Schaden wird vermutet, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen, also eine überlange Verfahrensdauer, die gerügt wurde, gegeben sind. Nach § 198 Abs. 2 Satz 3 GVG beträgt die Entschädigung für nicht vermögensmäßige Schäden 1.20...mehr

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Entschädigung bei überlange... / 2.1 Anwendungsbereich

Die zentrale Bestimmung ist § 198 GVG, der die Voraussetzungen normiert, unter denen ein Betroffener wegen eines überlangen Verfahrens Ansprüche geltend machen kann. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich in Betracht wegen überlanger Gerichtsverfahren[1], wegen überlanger Strafverfahren[2]; hier ist Normadressat vor allem die Staatsanwaltschaft, aber in Steuerstrafverfahren auc...mehr

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Entschädigung bei überlange... / Zusammenfassung

Überblick Im nachfolgenden Beitrag werden die seit Ende 2011 geltenden gesetzlichen Grundlagen dargestellt, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um eine Entschädigung in Fällen von als unbillig lang empfundenen Gerichtsverfahren zu ermöglichen. Die gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen dabei eine Entschädigung für materielle und immaterielle Beeinträchtigungen, die aus der üb...mehr