Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Mitunternehmeranteil

Rn. 928 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils wird erst seit der Änderung des § 16 Abs 3 EStG durch das StEntlG 1999 im Gesetzestext erwähnt. Jedoch war auch schon zuvor nahezu unstreitig, dass auch ein solcher Vorgang privilegiert erfolgen konnte (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 400 (39. Aufl)). Die Aufgabe eines Mitunternehmeranteils unterschei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rn. 1529 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als weitere Voraussetzung für die Buchwertfortführung verlangt § 16 Abs 3 S 2 EStG, dass die Besteuerung der übernommenen stillen Reserven sichergestellt ist. Dies ist nach der Rspr der die Buchwertfortführung tragende Grundsatz (BFH v 01.12.1992, VIII R 57/90, BStBl II 1994, 607). Die Regelung entspricht dem Erfordernis in § 6 Abs 5 S 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen

Rn. 2033 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Voraussetzungen für die Gewährung des Veräußerungsfreibetrags müssen bereits im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung vorliegen (BFH v 28.11.2007, X R 12/07, BStBl II 2008, 193; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 694 (Juli 2019)). Das ergibt sich zwar nicht zwingend aus dem Wortlaut, der auch ein Abstellen auf den Zeitpunkt der Besteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung zu § 6 Abs 5 S 3 EStG

Rn. 1460 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der Rspr des BFH geht die Vorschrift des § 16 Abs 3 S 2 EStG den Regeln betreffend die Übertragung von Einzel-WG nach § 6 Abs 5 S 3 EStG vor, da sie die speziellere, genau auf den Fall des Ausscheidens eines Mitunternehmers bezogene Norm ist (BFH v 30.03.2017, IV R 11/15, BStBl II 2019, 29; Schmidt/Siegmund, NWB 2017, 3926; anders noc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Beschränkung/Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts

Rn. 1001 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das deutsche Besteuerungsrecht kann beschränkt oder ausgeschlossen werden einerseits durch eine Änderung der tatsächlichen Zuordnung zu einem ausländischen BV und andererseits durch Rechtsvorgänge. Erstere kann der StPfl idR mitgestalten, Letztere liegen außerhalb seines Einflussbereichs. Der Gesetzeswortlaut macht zwischen beiden Alternative...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Begünstigung des Gewinns

Rn. 1235 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Tarifbegünstigt ist bei der Betriebsaufgabe nur, was auch bei der Veräußerung des Betriebs begünstigt wäre. Die während und nach der Aufgabe anfallenden normalen Geschäfte und ihre Abwicklung berühren nicht den begünstigten Aufgabegewinn (BFH v 25.06.1970, IV 350/64, BStBl II 1970, 719). Erstreckt sich eine Betriebsaufgabe über zwei oder d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Neugründung nach Betriebsaufgabe

Rn. 1080 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt eine Neugründung nach Betriebsaufgabe, sind beide Vorgänge einkommensteuerlich auseinanderzuhalten. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der bisherige und der neue Betrieb nicht wirtschaftlich identisch sind (s Rn 1056). Das ist nicht der Fall (mit der Folge der Betriebsaufgabe), wenn wesentliche Betriebsgrundlagen, insbesondere WG mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsfolgen

Rn. 1708 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wird ein Spitzenausgleich gezahlt, liegt im Verhältnis des Spitzenausgleichs zum Wert des übernommenen BV ein entgeltliches Geschäft vor. In Höhe des um den anteiligen Buchwert verminderten Spitzenausgleichs entsteht ein Veräußerungsgewinn für den veräußernden Realteiler oder die veräußernde Mitunternehmerschaft. Dieser Gewinn ist nicht na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Übertragbares Vermögen

Rn. 1502 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die begünstigenden Bestimmungen der Realteilung (Buchwertfortführung) betreffen grundsätzlich die Übertragung des gesamthänderisch gebundenen BV, die Übernahme von Sonder-BV im Rahmen des § 16 Abs 3 S 2 EStG ist auf Sonderfälle beschränkt. Anders als bei der Veräußerung oder Aufgabe (s Rn 928) von Mitunternehmeranteilen können im Rahmen de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2019 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 4 EStG gilt für die Veräußerung aller in § 16 Abs 1 EStG genannten betrieblichen Sachgesamtheiten ebenso wie für die Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (BFH v 21.07.2009, X R 2/09, BStBl II 2009, 963). Von der Veräußerung des Mitunternehmeranteils ist auch das Sonder-BV umfasst, der Freibetrag berücksi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 15. Sonstige Erträge im Zusammenhang mit der Betriebsaufgabe

Rn. 1237 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Neben Veräußerungserlösen und dem Ansatz des gemeinen Werts gibt es eine dritte Kategorie von Erträgen, die bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns zu berücksichtigen und von laufenden Erträgen abzugrenzen sind (BFH v 25.04.2018, VI R 51/16, BStBl II 2018, 778; Schallmoser in Blümich, § 16 EStG Rz 550 (Juli 2019)). Rn. 1238 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Spitzenausgleich

Rn. 1701 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Teilwerte der im Rahmen der echten oder unechten Realteilung von den einzelnen Realteilern übernommenen (oder im Rahmen der Mitunternehmerschaft zurückbehaltenen) WG entspricht in der Praxis selten den den Mitunternehmern nach ihrer Beteiligungsquote zustehenden Werten. Das kann zu Ausgleichszahlungen führen ("Spitzenausgleich"), die d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausscheiden aus zweigliedriger PersGes

Rn. 1413 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Umstritten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen das Ausscheiden des vorletzten Mitunternehmers aus einer PersGes eine echte oder eine unechte Realteilung darstellt. Die FinVerw sieht hierin eine Betriebsaufgabe auf Ebene der Mitunternehmerschaft und damit einen Fall der echten Realteilung, auch dann, wenn der Betrieb von dem verbleibe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Einheitlicher Vorgang

Rn. 963 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Schwierig zu beurteilen ist häufig die Frage, ob und wann die wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang verwertet worden sind. Bei diesem Erfordernis handelt es sich um ein eigenständiges Merkmal der Betriebsaufgabe, das sowohl einen zeitlichen als auch einen inhaltlichen Aspekt betrifft. aca) Zeitlicher Zusammenhang Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acc) Ende

Rn. 977 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Für die Betriebsaufgabe ist es erforderlich, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen zu veräußern oder ins PV zu entnehmen (s Rn 954). Daraus lässt sich schließen, dass die Betriebsaufgabe erst, aber auch dann beendet ist, wenn die letzte wesentliche Betriebsgrundlage auf diese Weise verwertet worden ist (BFH v 13.02.1996, VIII R 39/92, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Gewinnverteilungsschlüssel

Rn. 1807 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Auf welche Art und Weise der durch die nach S 4 des § 16 Abs 3 EStG erfolgende Realisierung entstehende Gewinn auf die Realteiler zu verteilen ist, regelt die Vorschrift nicht. In der Literatur wird mangels einer § 16 Abs 3 S 8 EStG entsprechenden Sonderregelung der allgemeine Gewinnverteilungsschlüssel der realgeteilten Mitunternehmerscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Beweislast

Rn. 990 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Beweislast für das Vorliegen der Betriebsaufgabe trägt der StPfl, der nachzuweisen hat, dass die Merkmale vorhanden sind (BFH v 26.02.2010, IV B 25/09, BFH/NV 2010, 1116). Eine Beweislastumkehr kommt nur in Betracht, wenn der zuständigen Behörde eine schuldhafte Beweisvereitelung vorzuwerfen ist (BFH v 26.02.2010, IV B 25/09, BFH/NV 201...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Veräußerung an sich selbst (§ 16 Abs 3 S 5 EStG)

Rn. 1224 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 3 S 5 EStG enthält eine § 16 Abs 2 S 3 EStG (hierzu s Rn 784f) entsprechende Regelung für die Konstellation, in der bei der Veräußerung von WG im Rahmen einer Betriebsaufgabe auf Seiten des Veräußerers und auf Seiten des Erwerbers dieselben Personen als Unternehmer oder Mitunternehmer beteiligt sind. Für diesen Fall ist der daraus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Substituierende Vorgänge

Rn. 991 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Es ist anerkannt, dass die Betriebsaufgabe nicht nur durch die von einem entsprechenden Entschluss getragene Veräußerung/Entnahme ins PV der wesentlichen Betriebsgrundlagen erfolgen kann, sondern dass die Betriebsaufgabe auch dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb durch einen Rechtsvorgang in seiner ertragsteuerlichen Einordnung so verändert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) §-6b-Rücklage

Rn. 1853 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Erfolgt die Realteilung vollständig zu Buchwerten, rücken die ausscheidenden Gesellschafter auch im Hinblick auf eine von der Mitunternehmerschaft gebildete §-6b-Rücklage in deren Rechtsstellung auf. Bei Fortführung entsprechender Einzelunternehmen kann die Rücklage anteilig fortgeführt werden (R6b.2 Abs 9). Rn. 1854 Stand: EL 148 – ET: 12/...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. §-4-Abs-3-Rechner

Rn. 1236 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wurde der Gewinn bislang als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, muss der StPfl bei der Betriebsveräußerung oder -aufgabe zum BV-Vergleich übergehen (BFH v 11.05.2016, X R 61/14, BStBl II 2016, 939). Der dabei entstehende Übergangsgewinn ist laufender, nicht begünstigter Gewinn, s Rn 711 f, auch zu den...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) (Wohn-)Sitzverlegung ins Ausland

Rn. 994 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland wurde bis zur Aufgabe des finalen Betriebsaufgabebegriffs von der Rspr als Betriebsaufgabe qualifiziert, da damit die stillen Reserven endgültig dem Besteuerungsrecht entzogen würden. Durch BFH v 28.10.2009, I R 28/08, BFH/NV 2010, 432 wurde dies aufgegeben. Der BFH sah in § 16 Abs 3 EStG keine hinre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Geschäftswert im Rahmen der Betriebsaufgabe

Rn. 1218 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der Rspr des BFH ist ein originärer ebenso wie ein derivativer Geschäftswert bei der Ermittlung des Aufgabegewinns nicht anzusetzen. Ein solcher Geschäftswert kann nicht ins PV übernommen werden, weil er nur im Rahmen eines gewerblichen Betriebs überhaupt denkbar ist (BFH v 30.01.2002, X R 56/99, BStBl II 2002, 387; Schallmoser in Blü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abgrenzung

Rn. 1051 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nicht jede (ggf nur vorübergehende) Beendigung der betrieblichen Tätigkeit stellt eine Betriebsaufgabe iSd § 16 Abs 3 EStG dar. Sie ist vielmehr abzugrenzen von der allmählichen Abwicklung des Betriebs, die nicht in einem einheitlichen Vorgang erfolgt (s Rn 1053), einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung (Betriebsstilllegung) (s Rn 1056),...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbringungen nach § 24 UmwStG

Rn. 1461 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Keine Realteilung, sondern eine Einbringung liegt vor, wenn die Mitunternehmerschaft und auch die Mitunternehmerstellung der Beteiligten dem Grunde nach fortbesteht und betriebliche Sachgesamtheiten auf eine zweite (beteiligungsidentische) Mitunternehmerschaft übertragen werden, wie dies bei einer Abspaltung nach § 123 Abs 2 UmwG der Fall ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Gleichstellung hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung sämtlicher WG

Rn. 1004 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit der Regelung in § 4 Abs 1 S 4 EStG soll die Beschränkung/der Ausschluss des Besteuerungsrechts einer Veräußerung gleichgestellt werden. Diese Regelung ähnelt der Fiktion in § 16 Abs 3 S 1 EStG, nach der die Aufgabe eines Betriebs als Veräußerung des Betriebs gilt. Bemerkenswert ist die unterschiedliche Terminologie: während § 16 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Besteuerung des Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns war ursprünglich in §§ 30–32 EStG 1925 geregelt (vgl dazu BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl II 1993, 897) und wurde sodann in § 16 EStG 1934 (RStBl 1934, 1261) übernommen. Durch Gesetze der Besatzungsmächte wurden § 16 Abs 4 und 5 EStG 1934 erst aufgehoben und sodann wieder eingeführt. Rn. 8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Struktur und Rechtsentwicklung des § 16 Abs 3 EStG

Rn. 901 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der zum Teil etwas unübersichtliche § 16 Abs 3 EStG regelt zwei inhaltlich nahestehende, aber in der Sache unterschiedliche Sachverhalte, zum einen die Betriebsaufgabe (Satz 1), zum anderen die Realteilung einer Mitunternehmerschaft (Sätze 2–4). Die Realteilung wird in ihrer neueren Interpretation entweder als Betriebsaufgabe (echte Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff/Normzweck

Rn. 1331 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Unter Realteilung wird die Verteilung des Vermögens einer Mitunternehmerschaft "in natura" verstanden, bei der dieses BV an einen oder mehrere Mitunternehmer anlässlich einer (Teil-)Auseinandersetzung ganz oder teilweise in der Weise verteilt wird, dass die WG in die BV der bisherigen Mitunternehmer überführt werden (vgl schon BT-Drucks 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Übergang von der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung zur Betriebsaufgabe (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 1151 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v 01.11.2011 (BGBl I 2011, 2131) wurde § 16 EStG um Abs 3b ergänzt, der eine über die bisherige Rspr zum Verpächterwahlrecht (dazu s Rn 1074) hinausgehende Betriebsfortführungsfiktion enthält. Danach gilt in Fällen der Betriebsunterbrechung oder -verpachtung ein Gewerbebetrieb oder ein Mitunternehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2101 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 5 EStG wurde (erst aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, BT-Drucks 16/3315) durch das SEStEG eingeführt (BGBl I 2006, 2782) und ist auf Geschäftsanteile anwendbar, die im Rahmen einer Realteilung nach dem 12.12.2006 übertragen werden (§ 52 Abs 34 S 7 EStG aF). Nach dem bis dahin geltenden Recht wurde die Inanspru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acb) Beginn

Rn. 971 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht bereits mit dem inneren Entschluss des StPfl, seinen Betrieb demnächst aufzugeben und einzustellen, selbst wenn dieser Entschluss nach außen kundgetan wird (BFH v 05.07.1984, IV R 36/81, BStBl II 1984, 711). Schon aus Gründen der Klarheit, ist der Beginn der Betriebsaufgabe in der ersten, objektiv auf die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob/Gies, Die bilanzielle Durchsetzbarkeit der (gewinneutralen) Realteilung von Mitunternehmerschaften, BB 1987, 2400; Hörger, Ertragsteuerliche Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, DStR 1993, 37; Crezelius, Besteuerung aus Drittverhalten?, FR 2002, 805; Engl, Realteilung auch mit Einzel-WG rückwirkend ab 01.01.2001 nach UntStFG ohne Behaltefrist ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Merkmale der Betriebsaufgabe

Rn. 951 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mangels einer gesetzlichen Definition hat die Praxis eine mittlerweile akzeptierte Formel entwickelt, anhand derer das Vorliegen eine Betriebsaufgabe zu prüfen ist. Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn der StPfl den Entschluss gefasst hat, seine betriebliche Tätigkeit einzustellen und seinen Betrieb als selbstständigen Organismus des Wirtsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Veräußerung/Entnahme ins PV

Rn. 954 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 16 Abs 3 S 6 EStG kommt als eine mögliche Handlung iRd Betriebsaufgabe die Veräußerung des BV in Frage. Auch wenn S 7 implizit andere Möglichkeiten vorsieht und für die Bewertung der nicht veräußerten WG lediglich den Ansatz des gemeinen Werts bestimmt, so ist dennoch anerkannt, dass als weitere Tätigkeit, die zu einer Betriebsaufgab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gewinnermittlung und Aufgabebilanz

Rn. 1212 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach Ausgrenzung der Geschäftsvorfälle, die den laufenden Gewinn beeinflussen, ist der Aufgabegewinn zu ermitteln. Hierzu bieten sich drei Methoden an (vgl Schoor, StBP 2006, 179): Erstellung einer Aufgabebilanz und Vergleich des Aufgabe-Endvermögens mit dem Aufgabe-Anfangsvermögen; Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen, die mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Allgemeines

Rn. 1581 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei bestimmten Einzel-WG steht die Buchwertfortführung unter dem Vorbehalt, dass diese WG während einer dreijährigen Behaltefrist (auch "Sperrfrist") nicht entnommen oder veräußert werden. Auch wenn die Gesetzesbegründung zu den Motiven dieser Regelung schweigt (Paus, FR 2002, 867), ist jedenfalls deutlich, dass mit ihr sichergestellt werd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beendigung Betriebsaufspaltung

Rn. 995 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Einen Sonderfall der Betriebsaufgabe stellt die Beendigung der Betriebsaufspaltung dar. Eine Betriebsaufspaltung liegt nach der Rspr vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden (sachliche Verflechtung) und die hinter dem Betriebs- und dem Besitzunternehmen stehen...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 4. Keine Gewinnrealisierung beim Stifter

Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 20 Abs. 2 EStG oder § 17 EStG bei einer qualifizierten Beteiligung von mindestens 1 %) oder Immobilien, bei de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Weitere gewinnbeeinflussende Umstände

Rn. 781 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Neben den drei im Gesetz genannten Berechnungsgrößen Veräußerungspreis/Gemeiner Wert des ins PV entnommenen BV, Veräußerungskosten und (anteiliger) Buchwert des veräußerten BV ist anerkannt, dass es weitere Vorgänge gibt, die nicht unter die vorgenannten Größen subsumiert werden und dennoch auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Einflus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufgabeentschluss

Rn. 982 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach der gängigen Definition der Betriebsaufgabe müssen die Aufgabe- bzw Verwertungshandlungen von einem Aufgabeentschluss getragen werden, dessen Ziel die Beendigung des bisherigen Betriebs ist (s Rn 980; BFH v 07.10.1974, GrS 1/73, BStBl II 1975, 168; BFH v 09.02.1972, I R 205/66, BStBl II 1972, 455). Diesem Aufgabeentschluss kommt allerd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erbfall und § 16 EStG

Rn. 2501 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 16 EStG regelt Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, somit Sachverhalte, die idR auf willensgesteuerten Handlungen beruhen (zu Ausnahmen s Rn 991f) und bei denen § 16 EStG zum einen der Abgrenzung der laufenden von den tarifbegünstigten Einkünften dient, s Rn 1, zum anderen die Voraussetzungen f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Voraussetzungen des Verpächterwahlrechts

Rn. 1076 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Das Verpächterwahlrecht setzt voraus, dass Rn. 1077 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verwirklichung mehrerer Veräußerungstatbestände

Rn. 2014 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Sachverhalte, bei denen im Rahmen eines äußerlich einheitlichen Veräußerungsvorgangs mehrere betriebliche Sachgesamtheiten veräußert werden, müssen für die Berücksichtigung des Freibetrags näher betrachtet werden. Sofern Sachgesamtheiten zusammen veräußert werden, die, bei isolierter Betrachtung, jeweils zur Inanspruchnahme des Freibetrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung des Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn

Rn. 1207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ebenso wie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind auch beim begünstigten Aufgabegewinn diejenigen Realisierungsvorgänge auszuschließen, die zum nicht begünstigten laufenden Gewinn zählen. Daher sind nicht alle Gewinne aus der Veräußerung von WG im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe Teil des Aufgabegewinns. Ausgenommen sind Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allmähliche Betriebsabwicklung

Rn. 1053 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von der Betriebsaufgabe unterscheidet sich die allmähliche Betriebsabwicklung dadurch, dass die Verwertung der wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht in einem einheitlichen Vorgang erfolgt, sondern allmählich und über einen längeren Zeitraum (vgl Stahl, KÖSDI 2006, 15 125; Kanzler, FR 2007, 800). Es ist denkbar, dass die ersten Verwertungsv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr 2 EStG)

Rn. 1222 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Übergang eines steuerlich relevanten Betriebs zu einem Liebhabereibetrieb stellt grundsätzlich keine Betriebsaufgabe dar, s Rn 1069. Werden WG des Liebhabereibetriebs veräußert, ist dies unbeachtlich, solange nicht wieder eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Eine Besonderheit gilt für solche Fälle, bei denen die Einkünfte vor dem ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr