Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / aa) Juristische Definition

Nach § 2229 Abs. 4 BGB ist testierunfähig, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.[61] Das Gesetz verbindet danach nicht mit jeder Geisteskrankheit oder -schwäche die Testierunfähigke...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / cc) Gerichtliches Vorgehen bei der Ermittlung

Ist ein hinreichender Anfangsverdacht gegeben, hat das Nachlassgericht bei der Ermittlung in mehreren Stufen vorzugehen:[172] Zunächst sind die Umstände und Verhaltensweisen des Erblassers, die Zweifel an seiner Testierfähigkeit wecken, aufzuklären. Anschließend sind die tatsächlichen Umstände, insbes. medizinische Befunde, festzustellen, aus welchen sich Beeinträchtigungen de...mehr

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Zerb 2/2016, Das streitige ... / III. Überzeugungsbildung des Gerichts

Welcher Mittel sich das Gericht bei der Bildung dieser Überzeugung, dass die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen für festgestellt zu erachten sind (§ 352 e FamFG), bedienen darf oder muss, regelt das FamFG:[13] Das Gericht bildet nach § 37 Abs. 1 FamFG unter Berücksichtigung und Erwägung aller Umstände des Einzelfalles seine freie Überzeugung über die tatsächl...mehr

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Zerb 1/2016, Anforderung trotz notariellen Testaments eines Erbscheins durch das Grundbuchamt

Leitsatz Ist in einem notariellen Einzeltestament durch den Erblasser eine Person als Alleinerbe und eine dritte Person als "Schlusserbe" bezeichnet, so liegen für das Grundbuchamt ersichtlich tatsächliche Zweifel hinsichtlich einer Anordnung einer Nacherbfolge vor. Das Grundbuchamt ist in diesem Fall zur Anforderung der Vorlage eines Erbscheins verpflichtet. Die Eintragung d...mehr

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Zerb 1/2016, Anforderung tr... / Sachverhalt

Als Eigentümer des in Grundbüchern von X Blatt ###, ###, ### und ### eingetragenen Grundbesitzes war zunächst Herr M (im Folgenden: Erblasser) eingetragen. Dieser hatte am 10.6.2009 ein notarielles Testament errichtet, in dem er unter II. seine Ehefrau E – die Beteiligte zu 2) – zu seiner "alleinigen und ausschließlichen Erbin" bestimmte (UR-Nr.40/2009 der Notarin B in C). Un...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar hat das Nachlassgericht das Verfahren erster Instanz nicht ordnungsgemäß betrieben (unter 1.). In der Sache ist dem Nachlassgericht nach dem Ergebnis der vom Senat durchgeführten Beweisaufnahme jedoch darin zuzustimmen, dass der Erblasser aufgrund des von ihm und der Beteiligten zu 1 formgerecht errichteten eigenhändigen Ehegat...mehr

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Zerb 1/2016, Anforderung tr... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist zulässig (§ 71 GBO). Soweit die Beteiligte zu 1) mit ihrer Beschwerde die Eintragung eines Nacherbenvermerks begehrt, ist die Beschwerde nicht begründet. Der auf die Eintragung von Amtswidersprüchen nach § 53 GBO gerichtete Hilfsantrag hat hingegen Erfolg und führt zu der im Tenor näher beschriebenen Anweisung an das Grundbuchamt. 1. D...mehr

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Zerb 1/2016, Keine Schlusse... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Amtsgericht hat auf der Grundlage des § 2220 Abs.1 BGB den Beteiligten zu 4) zu Recht zum Testamentsvollstrecker ernannt, da das Testament vom 5.2.2013 ein entsprechendes Ersuchen enthält. Diese letztwillige Anordnung steht nicht im Widerspruch zu dem gemeinschaftlichen Testament der Eheleute S vom 28.7.1987. Dabei kann dahinstehe...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1 gab am 18.11.2013 die Kopie eines auf den 3.5.2004 datierenden und mit der Überschrift "Gemeinschaftliches Testament der Eheleute S." versehenen Schriftstücks beim Nachlassgericht ab und erklärte, dass das Original des Testaments nicht auffindbar sei. In dem am 28.11.2013 eröffneten Dokument heißt es auszugsweise: "Ich, Herr R. S. bin am (...) in M., jetzt...mehr

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Zerb 1/2016, Anforderung tr... / Leitsatz

Ist in einem notariellen Einzeltestament durch den Erblasser eine Person als Alleinerbe und eine dritte Person als "Schlusserbe" bezeichnet, so liegen für das Grundbuchamt ersichtlich tatsächliche Zweifel hinsichtlich einer Anordnung einer Nacherbfolge vor. Das Grundbuchamt ist in diesem Fall zur Anforderung der Vorlage eines Erbscheins verpflichtet. Die Eintragung der als A...mehr

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Zerb 1/2016, Aufklärungspfl... / Leitsatz

Das Nachlassgericht ist im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht ausnahmsweise dann zur Aufklärung des Sachverhalts im Strengbeweisverfahren verpflichtet, wenn eine besonders gründliche Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist. Dies ist beispielsweise bei einem nicht mehr im Original auffindbarem Testament der Fall. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 8. Oktober 20...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / d) Sinnhaftigkeit der Bestellung des Vorerben zum Nacherbenvollstrecker

Die wenigen Befürworter der Zulässigkeit der Bestellung des alleinigen Vorerben zum Nacherbenvollstrecker argumentieren auch, durch diese würden seine Kompetenzen nicht wesentlich erweitert. Insbesondere sei ein Testamentsvollstrecker wie ein Vorerbe rechenschaftspflichtig und nicht zur Vornahme von Schenkungen befugt.[31] Nach der Rechtsprechung des BGH ist aber die Bestellu...mehr

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Zerb 1/2016, Ausschlagungsentscheidung des (Erbes-)Erben und Berücksichtigung noch nicht geltend gemachter Pflichtteilsansprüche des Erblassers bei der Pflichtteilsberechnung

Ist im Zeitpunkt des Erbfalls die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen und schlägt der (Erbes-)Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers ein Erbe oder Vermächtnis aus, stellt sich die Frage, ob diese Ausschlagung bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche nachlassmindernd zu berücksichtigen ist. Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich in Fällen, in denen unverjährte Pfl...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / a) Vorüberlegungen zum Zweck der Vor- und Nacherbschaft

Würde der Zweck der Vor- und Nacherbschaft immer und ausschließlich darin bestehen, durch die Beschränkung des Vorerben die Interessen des Nacherben zu sichern, wäre jede Relativierung dieser Beschränkungen tatsächlich systemwidrig und unzulässig. Vor dem Hintergrund der Zunahme von Patchwork-Familien kommt der Vor- und Nacherbschaft jedoch zunehmend eine andere Bedeutung zu...mehr

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Zerb 1/2016, Testamentsvoll... / b) Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Diese Rechtsprechung hat bereits durch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29.3.1976[2] eine erhebliche Relativierung erfahren. Darin stellt das Gericht klar, dass ein Vorerbe als Testamentsvollstrecker berufen werden kann, "jedenfalls dann, wenn mehrere als Vorerben eingesetzt sind und der Erblasser wie hier ein Kollegium als Testamentsvollstrecker ber...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 2 Gründe:

[4] Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Beklagte sei nicht nach § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbunwürdig, ohne dass es darauf ankomme, ob er im Zeitpunkt der Tat schuldunfähig gewesen sei. Er habe zwar vorsätzlich versucht, die Erblasserin durch das Durchtrennen des Verbindung...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 1 Tatbestand:

[1] Der Kläger, Sohn des Beklagten, begehrt, dass dieser als Erbe seiner Ehefrau, der am 9.3.2012 verstorbenen Erblasserin, der Mutter des Klägers, für erbunwürdig erklärt wird. Der Beklagte und seine Ehefrau errichteten am 1.11.1991 ein notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben sowie ihre drei Kinder, den Kläger und seine beiden Schwestern, zu gleich...mehr

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FF 12/2015, Erbunwürdigkeit... / 3 Anmerkung

Der vorstehenden Entscheidung liegt ein Sachverhalt zu Grunde, welcher den Stoff für eine antike Tragödie bilden könnte. Es geht um Leben und Tod, um die Verzweiflung eines Ehemannes angesichts des Leidens seiner Frau, sein eigenes Zerbrechen und schließlich um das Auseinanderbrechen einer Familie. Die Grenzen zwischen Täter und Opfer verschwimmen. Die Entscheidung des BGH br...mehr

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AGS 11/2015, Entwurf eines Testaments

Leitsatz Der Entwurf eines Testaments mit wechselbezüglichen Vereinbarungen stellt eine Geschäftstätigkeit nach Teil 2 VV dar und löst eine Geschäftsgebühr aus. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.2012 – 4 U 139/12 1 Aus den Gründen Die zulässige Berufung ist begründet. Der Klägerin steht die geltend gemachte Forderung – eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV – auf der Grundlage des zwis...mehr

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AGS 11/2015, Entwurf eines ... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist begründet. Der Klägerin steht die geltend gemachte Forderung – eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV – auf der Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Anwaltsvertrags nach §§ 611, 612 BGB in vollem Umfange zu. 1. Zwischen den Parteien ist ein Anwaltsvertrag zustande gekommen. Dieser Vertrag war gerichtet auf die Beratung und Errichtung eine...mehr

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AGS 11/2015, Entwurf eines ... / Leitsatz

Der Entwurf eines Testaments mit wechselbezüglichen Vereinbarungen stellt eine Geschäftstätigkeit nach Teil 2 VV dar und löst eine Geschäftsgebühr aus. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.11.2012 – 4 U 139/12mehr

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AGS 11/2015, Entwurf eines ... / 2 Anmerkung

Wer liest, ist im Vorteil – 2. Teil Um es direkt vorwegzunehmen, die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main entspricht der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung; das OLG Frankfurt stellt – bei sorgfältiger Durchsicht und richtiger Bewertung – als nunmehr drittes OLG (nach Nürnberg und Düsseldorf) fest, dass die Vorbem. 2.3 VV wörtlich zu nehmen ist, so dass lediglich di...mehr

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zerb 11/2015, Freistellungs... / Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist begründet. 1. Die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung ist zulässig gemäß § 91 a Abs. 2 ZPO. Die Anfechtungsmöglichkeit nach dieser Vorschrift besteht auch dann, wenn in einem Urteil eine Teilerledigung in einer gemischten Kostenentscheidung berücksichtigt wird (vgl. Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 30. ...mehr

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zerb 11/2015, Darf ein Euro... / 1. Tatsächliche Prüfung des Antrags

Liest man Art. 65 Abs. 1 EuErbVO und die §§ 33 ff IntErbRVG, dann meint man, auf Antrag einer berechtigten Person werde das ENZ, wenn ausreichend Unterlagen vorgelegt wurden, ohne Weiteres ausgestellt. Art. 66 Abs. 1 EuErbVO schränkt dies allerdings ein: Nach Eingang des Antrags überprüft das Nachlassgericht die vom Antragsteller übermittelten Angaben, Erklärungen, Schriftst...mehr

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zerb 11/2015, Darf ein Euro... / 1

Wenn der Antragsteller ein ENZ beantragt und der Antragsgegner Testierunfähigkeit oder Fälschung des Testaments einwendet, darf dann ermittelt werden?mehr

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zerb 11/2015, Freistellungs... / Sachverhalt

Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 8.2.2013 verstorbenen W. L. Der Kläger handelt im Prozess als Testamentsvollstrecker über den Nachlass. Die Beklagte ist Vermächtnisnehmerin. Im notariellen Testament vom 13.2.2004 hatte der Erblasser verfügt, dass die Beklagte bei seinem Tod eine Eigentumswohnung erhalten sollte. Nach dem Tod des Erblassers bot d...mehr

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zerb 11/2015, Anwesenheitsp... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Verhängung von Zwangsmitteln zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand des Nachlasses ihrer Mutter (...) durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses. Die Parteien sind Geschwister; ein weiterer Bruder ist im Laufe des erstinsatnzlichen Erkenntnisverfahrens am 13.10.2014 verstorben und von seiner Ehefrau sowie seinen ...mehr

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zerb 11/2015, Darf ein Euro... / e) Testierfähigkeit, Testamentsfälschung

Das sind die klassischen Einwendungen bei Erbfolge aufgrund letztwilliger Verfügung. Werden sie vom Antragsgegner behauptet oder drängen sie sich dem Gericht ohnehin auf (etwa aus der Form und dem Inhalt des Testaments), ist der Sachverhalt z. B. durch Einholung von Gutachten zu klären.mehr

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zerb 11/2015, Darf ein Euro... / d) Testamentsauslegung

Haben sich alle Beteiligten auf eine bestimmte Auslegung des Testaments geeinigt, bindet das das Nachlassgericht nicht;[8] das Gesetz oder der Erblasser bestimmen, wer Erbe wird, nicht die Erbanwärter durch Vereinbarung. Allerdings hat die Einigung aller Beteiligten (einschließlich Nacherben, Testamentsvollstrecker) eine erhebliche "indizielle Bedeutung".[9]mehr

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Besteuerung der Zinsen aus einem Vermächtnisanspruch

Leitsatz 1. Zinsen, die auf einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines erst fünf Jahre nach dem Tod des Erblassers fälligen betagten Vermächtnisanspruchs beruhen, sind beim Vermächtnisnehmer steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. 2. Das bloße Nichtgeltendmachen der Zinsen gegenüber dem Erben bei Fälligkeit begründet beim Vermächt...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwidrigkeit von Wiederverheiratungsklausel in gemeinschaftlichen Verfügungen von Todes wegen (Berliner Testament)

1 In gemeinschaftlichen Verfügungen von Todes wegen werden oftmals Regelungen für den Fall getroffen, dass sich der überlebende Ehepartner wiederverheiratet, sog. Wiederverheiratungsklauseln. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich u. a. mit der in der Rechtsprechung[1] in letzter Zeit zu klärenden Frage der Sittenwidrigkeit einer Wiederverheiratungsklausel, die den überl...mehr

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Zerb 10/2015, Anfechtungsre... / Aus den Gründen

Das gemäß den §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 und 2, 63 Abs. 1, 3, 64 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet. Die Erbfolge ist anhand des Testaments vom 1.6.2005 zu bestimmen. Wie das Nachlassgericht, ist auch der Senat davon überzeugt, dass die dort getroffene Schlusserbeneinsetzung der Beteiligten zu 2) und 3) durch die Testamente vom 27.5.2007 und 28.6.2007 nicht ...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 1. Stand der Diskussion

Seit der Hohenzollern-Entscheidung[22] wird in der Literatur intensiv die Frage der Sittenwidrigkeit von Wiederverheiratungsklauseln diskutiert.[23] Im Vordergrund steht die Problematik, inwieweit durch eine solche Klausel einerseits unzulässiger Druck auf die nach Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Eheschließungsfreiheit ausgeübt wird, um andererseits die Sicherung des Nachlasses ...mehr

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Zerb 10/2015, Anfechtungsre... / Sachverhalt

Der verwitwete kinderlose Erblasser ist am xx.xx.2010 im Alter von 89 Jahren verstorben. Seine Ehefrau F. A. (künftig nur: Ehefrau) ist am xx.xx.2007 vorverstorben. Die Beteiligte zu 1) und Beschwerdeführerin ist Adoptivtochter einer Schwester der vorverstorbenen Ehefrau. Der Beteiligte zu 3) ist Neffe der vorverstorbenen Ehefrau, die Beteiligte zu 2) ist die Ehefrau des Bet...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 1. Sinn und Zweck einer Wiederverheiratungsklausel

Eine Wiederverheiratungsklausel soll grundsätzlich dem Schutz der Schlusserben vor einer Schmälerung des Nachlasses durch das Hinzutreten eines neuen pflichtteilsberechtigten Ehegatten dienen.[2] Im Falle einer Wiederverheiratung können die Ansprüche der Schlusserben dadurch gemindert werden, dass sich der gesetzliche Pflichtteil des neuen Ehepartners auch am Nachlass des zu...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / 3. Tatbestand der Wiederverheiratungsklausel (Eintritt der Bedingung)

Bezüglich des Eintritts der Bedingung ist zu klären, ob die Wiederverheiratungsklausel auch bei Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG greifen soll.[19] Aufgrund der gleichen Situation, nämlich des Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten, wird dies auch für die Fälle bejaht, in denen die letztwillige Verfügung vor dem In-Kraft-Treten ...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / a) Konstruktive Vor- und Nacherbschaft

Wird die Wiederverheiratungsklausel so formuliert, dass der überlebende Ehepartner den ererbten Nachlass an die Abkömmlinge herauszugeben hat, wird dies von der hM so ausgelegt, dass der überlebende Ehepartner sowohl auflösend bedingter Vollerbe als auch durch die Wiederheirat aufschiebend bedingter Nacherbe ist (sog. konstruktive Vor- und Nacherbschaft).[9] Diese Formulieru...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Sittenwid... / b) Die Vermächtnislösung

Alternativ zur (auflösend) bedingten Erbeinsetzung besteht die Möglichkeit, dass eine Regelung für den Fall der Wiederverheiratung durch aufschiebend bedingte Vermächtnisse angeordnet wird. Dabei kann einerseits der Umfang des Vermächtnisses genau festgelegt werden und andererseits bleibt der überlebende Ehegatte Vollerbe und somit uneingeschränkt verfügungsbefugt.[16] Das Ve...mehr

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AGS 10/2015, Maßstab bei Ko... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten zu 1) und 2) hatten einen Erbschein beantragt. Sie sind der Auffassung, dass das letzte Testament des Erblassers, das den Beteiligten zu 3) als Erben erkläre, unwirksam sei. Der Beteiligte zu 3) ist dem Antrag entgegengetreten und hat seinerseits einen Erbschein für sich als Alleinerbe beantragt. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Anwendbar... / Sachverhalt

Der Erblasser wurde in Teheran (Iran) geboren und ist am in Hamburg verstorben. Der Erblasser besaß sowohl die iranische als auch die kanadische Staatsbürgerschaft. Der Erblasser war zunächst verheiratet mit Frau RG. Diese Ehe wurde im Jahre 1983 geschieden. Der Erblasser war sodann ein weiteres Mal verheiratet mit Frau M. Auch diese Ehe wurde geschieden. Der Erblasser hatte ...mehr

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Zerb 10/2015, Erbrecht in Europa

Rembert Süß (Hrsg.) 3. Aufl. 2015, zerb verlag, 1.552 S. nebst CD-ROM mit Gesetzestexten, Formularen und Mustern, 169,– EUR ISBN: 978-3-95661-022-6 Das von Dr. Rembert Süß, Rechtsanwalt, Referatsleiter für Internationales Privatrecht beim Deutschen Notarinstitut in Würzburg, herausgegebene Buch stellt in in einer umfangreichen Einführung und in rund 50 Länderberichten das inter...mehr

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AGS 10/2015, Maßstab bei Ko... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat in der Hauptsache keinen Erfolg, allerdings ist die Kostenentscheidung im angefochtenen Beschluss zu ändern. I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind nicht Erben geworden, … (wird ausgeführt) …. II. Die Beschwerde hat insoweit Erfolg, als die im angefochtenen Beschluss getroffene Kostenentscheidung zu ändern ist. Das Nachlassgericht hat die Kosten nach § 81 FamF...mehr

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Zerb 10/2015, Zur Anwendbar... / Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Antragstellerin begehrten Erbscheins liegen nicht vor. Der Erbscheinsantrag ist zwar in formeller Hinsicht ordnungsgemäß. Die Antragstellerin ist jedoch nicht Alleinerbin geworden. 1) Erbstatut ist vorliegend hinsichtlich des in Toronto belegenen Grundbesitzes das Recht der Provinz Ontario, Kanada. Im Übrigen ist Erbstatut das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Testament

Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Über Bezüge auf Grund letztwilliger Anordnung > Arbeitslohn Rz 121, > Letztwillige Verfügung und > Rechtsnachfolger.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Testamentsvollstrecker

Rz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Vergütungen aus der Vollstreckung von Testamenten führen zu Einkünften aus sonstiger selbständiger Tätigkeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); das gilt auch für einen Rechtsanwalt (EFG 1982, 569). Ergänzend > Haftung für Lohnsteuer Rz 151 ff, > Rechtsanwälte. Rz. 2 Stand: EL 107 – ET: 09/2015 Ob die Aufwendungen für eine Testamentsvollstreckung beim Erbe...mehr

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Zerb 09/2015, Wirksame Zust... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 bis 3 ist nach den §§ 58 Absatz 1, 352 FamFG zulässig. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Der Beteiligte zu 4 ist nicht Alleinerbe des Erblassers geworden, weil der entsprechenden letztwilligen Verfügung die Bindungswirkung des – nicht wirksam widerrufenen – gemeinschaftlichen Testaments des Erblassers und seiner Ehefrau entgegenstand. Der ...mehr

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Zerb 09/2015, Kroatisches E... / d) Gewillkürte Erbfolge

Der Erblasser kann seine Rechtsnachfolge durch Testament regeln, Art. 42, 43 kroat. ErbG. Die Regelfälle sind das eigenhändige und das notarielle Testament.[16] Für in Deutschland lebende Kroaten reicht es aus, dass das Testament den deutschen oder den kroatischen Formvorschriften entspricht. Dies ergibt sich aus dem Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger V...mehr

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Zerb 09/2015, Wirksame Zust... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren darum, ob der Erblasser den Beteiligten zu 4 wirksam zu seinem Erben eingesetzt hat, insbesondere ob eine frühere Erbeinsetzung seiner Ehefrau in einem gemeinschaftlichen Testament wechselbezüglich war, und ob diese letztwillige Verfügung wirksam widerrufen wurde. Der Erblasser und seine Ehefrau R. S., deren Ehe kinderlos gebli...mehr

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Zerb 09/2015, Genehmigung d... / Aus den Gründen

II. Die nach §§ 58, 352 FamFG zulässigen Beschwerden haben in der Sache vorläufigen Erfolg. Sie führen zur Zurückverweisung an das Nachlassgericht, weil dessen Verfahren unter einem wesentlichen Mangel leidet, vor einer Sachentscheidung eine aufwändige Beweisaufnahme erforderlich wäre, die Zurückverweisung von einem Beteiligten beantragt worden ist (§ 69 Absatz 1 Satz 3 FamF...mehr